• MÜNCHENERHYP 2017
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    • Jahresbilanz
    • Gewinn- und Verlustrechnung
    • Eigenkapitalspiegel und Kapitalflussrechnung
    • Anhang
    • Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
    • Versicherung der gesetzlichen Vertreter
    • Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG
Rating, Nachhaltigkeit und rechtliche Rahmenbedingungen

Rating

Im November 2017 erhöhte die Ratingagentur Moody’s die sogenannte Basiskreditrisikoeinschätzung (Baseline Credit Assessment, BCA) auf ba1. Das BCA entspricht dem Stand- Alone-Rating einer Bank. Diese Entscheidung berücksichtigte verschiedene positive Entwicklungen der Kennzahlen der MünchenerHyp. Zur Erhöhung des BCA trugen vor allem die weiter verbesserte Eigenkapitalausstattung sowie die mode­raten Risiken im Bestand bei.

Das finale Rating der Bank – einschließlich der externen Unterstützung durch Regierung und Genossenschaftliche FinanzGruppe – ließ die Agentur unverändert. Im Dezember 2017 setzte sie jedoch das Rating für unbesicherte Verbindlichkeiten (Senior Unsecured) auf negativen Ausblick.

Der Grund hierfür ist eine Veränderung der Ratingmethodik von Moody’s. Die Ratingagentur geht nunmehr davon aus, dass die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) in Deutschland so in nationales Recht umgesetzt wird, dass bei vielen Banken die Unterstützung durch die Bundesregierung schwächer ausfallen wird. Der negative Ausblick trifft deshalb nicht nur die MünchenerHyp, sondern insgesamt 16 Banken in Deutschland, die von Moody’s geratet werden. Alle anderen Ratings der MünchenerHyp werden weiterhin als stabil eingeschätzt.

Unverändert positiv sieht Moody’s, dass die MünchenerHyp als Emittent von Pfandbriefen über ein hohes Renommee am Kapitalmarkt und eine entsprechend hohe Refinanzierungskraft verfügt sowie innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe ein fester Zusammenhalt und eine entsprechende Unterstützung bestehen.

Beim Pfandbriefrating wird selbst für die Höchstnote Aaa von Moody’s nur noch die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verlangt, es ist somit keine freiwillige Überdeckung erforderlich.

Unsere langfristigen unbesicherten Verbindlichkeiten werden von den beiden anderen großen Ratingagenturen Standard & Poor’s sowie Fitch über das Verbundrating der Genossenschaftlichen FinanzGruppe jeweils mit AA- bewertet.

Regulatorische Rahmenbedingungen
Nachhaltigkeit
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