Münchener Hypothekenbank
GESCHÄFTSBERICHT

LAGEBERICHT
8 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
unddes Geschäftsmodells
8 Geschäftsmodell
9 Geschäftsstrategie und Unternehmensplanung
10 Wirtschaftsbericht
10 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
10 Konjunkturelle Entwicklung
10 Finanzmärkte
11 Immobilien- und Immobilienfinanzierungsmärkte
15 Geschäftsentwicklung
15 Hypothekenneugeschäft
17 Öffentliche und liquide Investments
17 Refinanzierung
18 Bedeutsamste finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
18 Gesamtneugeschäft Immobilienfinanzierungen
18 Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
18 Gewinnthesaurierung
18 Cost-Income-Ratio (CIR)
18 Return on Equity (RoE) vor Steuern
19 CO
2
-Emissionsintensität in der
privaten Immobilienfinanzierung
19 CO
2
-Emissionsintensität in der gewerblichen
Immobilienfinanzierung
19 Top-5-Emittent Grüne Pfandbriefe
19 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
19 Ertragslage
20 Finanzlage
20 Vermögenslage
22 Rating und rechtliche Rahmenbedingungen
22 Rating
22 Regulatorische Rahmenbedingungen
23 Organe, Gremien und Personal
23 Organe und Gremien
23 Personal
23 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§289f HGB
24 Risiko-, Prognose- und Chancenbericht
24 Risikobericht
24 Adressenausfallrisiko
30 Marktpreisrisiken
32 Liquiditätsrisiko
34 Beteiligungsrisiko
34 Operationelle Risiken
34 Migrationsrisiken
34 Immobilienrisiken
34 Modellrisiken
34 Risikotragfähigkeit
35 Verwendung von Finanzinstrumenten
zur Absicherung
35 Rechnungslegungsbezogene interne
Kontroll- und Risikomanagementverfahren
35 Ausblick – Chancen und Risiken
35 Konjunktur und Finanzmärkte
36 Immobilien- und Immobilienfinanzierungsmärkte
37 Geschäftsentwicklung der
Münchener Hypothekenbank
39 Vorbehalt zu Zukunftsaussagen
40 Nichtfinanzielle Erklärung
40 Allgemeine Angaben (ESRS 2)
40 Grundlagen für die Erstellung
42 Strategie
59 Management der Auswirkungen,
Risiken und Chancen
62 Umweltinformationen
62 Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU)
2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
68 Klimawandel (E1)
85 Soziale Informationen
85 Arbeitskräfte des Unternehmens (S1)
99 Verbraucher und Endnutzer (S4)
102 Governance-Informationen
107 Anlage
107 Meldebögen der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2178 (EU-Taxonomie)
129 Datenpunkte gemäß ESRS 2 Anlage B
(ESRS 2 IRO-2)
7
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
GRUNDLAGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
UND DES GESCHÄFTSMODELLS
Geschäftsmodell
Die Münchener Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut, das
auf die Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für
private und gewerbliche Kunden spezialisiert ist. Der Hauptsitz
ist München. Die Bank unterhält zudem eine Niederlassung in
Berlin sowie bundesweit zehn Büros. Ihre Rechtsform ist die
eingetragene Genossenschaft.
Als konzernunabhängiges Kreditinstitut ohne Mehrheitsbeteili-
gung hat die Bank insgesamt 54.859 Mitglieder und das Volumen
an Geschäftsguthaben beläuft sich auf 1.294,5 Mio. Euro.
(Stand 31. Dezember 2025). Anteilseigner sind vor allem Volks-
banken und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken (mit einem
Anteil von 69 Prozent), Privatpersonen, Kunden, Stiftungen
(27 Prozent) und sonstige Unternehmen der FinanzGruppe
(4 Prozent).
Mit einer Bilanzsumme von 53,5 Mrd. Euro zum 31.Dezem-
ber2025 und 704 Mitarbeitenden untersteht die Münchener
Hypothekenbank als bedeutend eingestuftes Kreditinstitut
der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB).
Die Münchener Hypothekenbank gehört zur Genossenschaft-
lichen FinanzGruppe, bestehend aus 672 Volksbanken und
Raiffeisenbanken sowie genossenschaftlichen Verbundunter-
nehmen, wie zum Beispiel der DZ BANK, der R+V Versicherung,
der Union Investment und der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Die Kerngeschäftsfelder der Bank sind die Finanzierung von
Wohn- und Gewerbeimmobilien im In- und Ausland. Damit be-
treibt die Bank unter den auf Immobilienfinanzierungen spe-
zialisierten Instituten als eine der wenigen sowohl die private
Wohnimmobilienfinanzierung als auch die großvolumige Finan-
zierung gewerblicher Immobilien. Ein weiteres Kerngeschäftsfeld
ist „Kapitalmarkt und Funding“. Dieses umfasst die Refinan-
zierung am Geld- und Kapitalmarkt sowie das Aktivgeschäft am
Kapitalmarkt, das das selektive Geschäft mit öffentlichen Kun-
den (Kommunalfinanzierungen) sowie Investitionen in hochli-
quide Bank- und Staatstitel einschließt. Letztere werden vorrangig
zur Steuerung der Liquidität und der Deckungsmasse erworben.
In der Wohnimmobilienfinanzierung vergibt die Münchener
Hypothekenbank Darlehen an Privatkunden in Deutschland über
ihre Kooperationspartner. Zu diesen gehören die Volksbanken
und Raiffeisenbanken sowie andere genossenschaftliche Kredit-
institute und freie Finanzvermittler/Maklervertriebe. Darüber
hinaus arbeitet die Münchener Hypothekenbank in der Schweiz
mit der PostFinance und der Swiss Life zusammen. In Österreich
kooperiert sie mit ausgewählten Vermittlern. Die Zusammen-
arbeit mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken erfolgt über
die Büros der Münchener Hypothekenbank in Augsburg, Berlin,
Dresden, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln,
München, Münster, Nürnberg und Stuttgart.
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung werden haupt-
sächlich Wohnimmobilien, Bürogebäude, Hotels sowie Einzel-
handels- und Logistikimmobilien im In- und Ausland finanziert.
Zudem wurde die Finanzierung von Pflegeimmobilien als neue
Assetklasse im Geschäftsjahr 2025 erschlossen. Das Geschäft
setzt sich aus Direkt- und Konsortialgeschäft zusammen und
wird im Inland teilweise auch über die Volksbanken und
Raiffeisenbanken vermittelt. Im Ausland kontrahiert die
Münchener Hypothekenbank Neugeschäft in Belgien, Frank-
reich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Spanien
sowie dem Vereinigten Königreich. Zudem bestehen gewerb-
liche Immo bilienfinanzierungen in den USA, wobei die Bank
hier kein Neugeschäft mehr tätigt.
Die Refinanzierung erfolgt vor allem über Hypothekenpfand-
briefe, die von der Ratingagentur Moody’s mit der Bestnote Aaa
bewertet werden. Zudem werden am Kapitalmarkt ungedeckte
Inhaberschuldverschreibungen emittiert sowie Mittel am Geld-
markt aufgenommen. Die Anleger sind vornehmlich institutio-
nelle Investoren wie Asset Manager und Fonds, Pensionskassen,
Versicherungen und (Zentral-)Banken, aber auch private Anleger.
Die Münchener Hypothekenbank gehört der BVR-Instituts-
sicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der
BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG), Berlin, die als amtlich
anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Darüber hinaus
ist die Bank der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE)
angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantie-
verbund besteht.
8
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
GRUNDLAGEN
Geschäftsstrategie und
Unternehmensplanung
Im zurückliegenden Geschäftsjahr standen insbesondere das
weiterhin herausfordernde Marktumfeld, geopolitische Risiken
sowie die Themen ESG (Environmental, Social and Governance),
Bankenregulierung und Digitalisierung im Fokus. Die anhaltende
Dynamik in diesen Feldern wird bestehende Strukturen voraus-
sichtlich weiter beeinflussen. Die Münchener Hypothekenbank
beobachtet und bewertet diese Entwick lungen laufend vor dem
Hintergrund ihrer Geschäftstätigkeit.
Die Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Münchener
Hypothekenbank werden in der Geschäfts- und Risikostrategie
festgelegt. Die strategische Ausrichtung wird regelmäßig
überprüft und erforderlichenfalls weiterentwickelt. Die
Bank sieht sich in ihren bestehenden Geschäftsfeldern
weiterhin bestärkt.
Dabei beabsichtigt die Münchener Hypothekenbank, sich entlang
ihres Wertbeitrags für die Genossenschaftliche FinanzGruppe
für ihre Kunden und für ihre Mitglieder als nachhaltiges Institut
zu positionieren. Die Münchener Hypothekenbank sieht sich
dabei als integralen Bestandteil der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe. Ihren Kunden und Partnerbanken bietet die
Münchener Hypothekenbank individuelle Finanzierungs-
lösungen. Dabei ist ESG im Kerngeschäft und der Strategie der
Bank fest verankert. Die Digitalisierung sieht die Münchener
Hypothekenbank als Chance, das Geschäftsmodell kontinuier-
lich weiterzuentwickeln und effizientere Geschäftsprozesse
zu gestalten.
Zur Erreichung der strategischen Ziele wird die Umsetzung der
wesentlichen Schwerpunkte in den kommenden Jahren
kontinuierlich vorangetrieben. Dem MaRisk-konformen Strategie-
prozess kommt hierbei eine zentrale Bedeutung zu. Die Jahres-
planung ist als integraler Bestandteil des Strategieprozesses
ausgestaltet. Alle Ertrags- und Kostenkomponenten sowie die
Risikotragfähigkeit werden ständig überwacht bzw. rollierend
weitergeplant, sodass die Bank zeitnah und ange messen auf
Ertrags- oder Kostenschwankungen reagieren kann.
Die Planung schließt zudem die angemessene Eigenmittel-
ausstattung ein.
9
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
GRUNDLAGEN
WIRTSCHAFTSBERICHT
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG
Die Weltwirtschaft stand auch im Jahr 2025 unter dem Einfluss
geopolitischer Risiken. Vor allem Handelsunterbrechungen,
anhaltende Unsicherheiten in den globalen Lieferketten, Kon-
flikte wie der Krieg in der Ukraine und die Spannungen zwischen
großen Wirtschaftsmächten verlangsamten die wirtschaftliche
Entwicklung – insbesondere in der zweiten Jahreshälfte. Für
das Gesamtjahr 2025 wird, begünstigt durch Vorzieheffekte in
der ersten Jahreshälfte, vom Internationalen Währungsfonds (IWF)
ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,2 Prozent erwartet, das
damit leicht unter dem des Vorjahres liegt. Die moderate Ab-
schwächung des globalen Wachstums führte in vielen Staaten
zu einem Anstieg der Arbeitslosenquote. Demgegenüber
schwächte sich die weltweite Gesamtinflation im Jahresverlauf
weiter ab und dürfte im Durchschnitt bei 4,2 Prozent liegen,
wobei zwischen den einzelnen Ländern erhebliche Unter-
schiede bestehen.
Der Euroraum verzeichnete im Jahr 2025 ein Wirtschaftswachs-
tum von 1,2 Prozent und damit zwar einen etwas höheren An-
stieg gegenüber dem Vorjahr, blieb jedoch weiterhin deutlich
hinter dem Wachstum der beiden größten Volkswirtschaften
der Welt, der USA und Chinas, zurück. Zum einen war der Euro-
raum besonders von vergleichsweise hohen Energiepreisen
und geopolitischen Konflikten betroffen, die Produktion und
Konsum belasteten. Zum anderen wirkten die straffe Geldpolitik
und das erhöhte Zinsniveau dämpfend auf Investitionen und
Nachfrage. Zusätzlich verlangsamten demografische Entwick-
lungen, geringere Produktivitätszuwächse sowie strukturelle
Herausforderungen in einzelnen Mitgliedsländern das Wachs-
tum im Vergleich zu dynamischeren Weltregionen. Die Arbeits-
losenquote sowie die Inflationsrate, die sich im Jahresverlauf
nahe dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank bewegte,
blieben insgesamt relativ stabil.
Die deutsche Wirtschaft zeigte im Jahr 2025 nach zwei re-
zessiven Jahren erste Anzeichen einer moderaten Erholung.
Das Bruttoinlandsprodukt wuchs um rund 0,2 Prozent, blieb
damit jedoch durch strukturelle Belastungen und eine weiter-
hin schwache Investitionstätigkeit gedämpft. Gestützt wurde
die wirtschaftliche Entwicklung vor allem durch gestiegene Kon-
sumausgaben der privaten Haushalte sowie höhere staatliche
Ausgaben. Die Exportwirtschaft geriet erneut unter Druck: durch
höhere US-Zölle, die Aufwertung des Euro sowie den starken
internatio nalen Wettbewerb, insbesondere durch China. Die In-
flation setzte ihren Abwärtstrend fort und lag im Jahresdurch-
schnitt bei 2,2 Prozent, was zur Preisstabilität beitrug und die
Kaufkraft der privaten Haushalte leicht stärkte. Am Arbeits-
markt spiegelte sich die weiterhin fragile konjunkturelle Lage in
einer moderaten Zunahme der Arbeitslosenquote wider.
FINANZMÄRKTE
Das Jahr 2025 war an den globalen Kapitalmärkten von erhöh-
ten Unsicherheiten geprägt. Zusätzlich zu den fortbestehenden
geopolitischen Spannungen und sich ausweitenden Handels-
konflikten beeinflussten insbesondere geldpolitische Entwick-
lungen sowie technologische Trends, wie der anhaltende
KI-getriebene Investitionszyklus, das Marktumfeld. Weite re Be-
lastungen ergaben sich aus der Ankündigung deutlich erhöh-
ter Importzölle durch die USA Anfang April 2025, die zu einer
spürbaren Verunsicherung der Marktteilnehmer hinsichtlich
Konjunktur, Inflation und geldpolitischer Ausrichtung führten.
Vor dem Hintergrund erhöhter Inflationsrisiken pausierte die
US-Notenbank über weite Teile des Jahres mit Zinssenkungen
und nahm diese erst im Herbst 2025 mit drei Schritten von
jeweils 25 Basispunkten auf eine Bandbreite von 3,5 Prozent
bis 3,75 Prozent wieder auf. Im Euroraum ermöglichten rückläu-
fige Inflationsraten der Europäischen Zentralbank (EZB) hin-
gegen bereits in der ersten Jahreshälfte eine Lockerung der Geld-
politik. Der Einlagensatz wurde in vier Schritten von 3,00 Prozent
auf 2,00 Prozent gesenkt.
Die Aktienmärkte konnten sich nach zwischenzeitlichen
Kursrückgängen im Jahresverlauf deutlich erholen, getragen
insbesondere von positiven Wachstumserwartungen im
Technologiesektor. Für den Euro-Rentenmarkt zeigte sich ein
differenziertes Bild. Während kurzfristige Laufzeiten von der
geldpolitischen Lockerung profitierten, führten die Ankündi-
gung eines Konjunkturpakets sowie die Aufweichung der
Schul denbremse in Deutschland und weiterhin hohe staatliche
Defizite weltweit zu steigenden Renditen im langfristigen Lauf-
zeitenbereich. Die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen er-
höhte sich im Jahresverlauf von 2,37 Prozent auf 2,86 Prozent.
Insgesamt führten diese Entwicklungen zu einer Versteilerung
der Zinsstrukturkurve. Längere Laufzeiten waren von den In-
vestoren weniger nachgefragt und verzeichneten erhöhte Ren-
dite- und Spreadaufschläge, was insbesondere für langfristige
Immobilienfinanzierungen ein herausforderndes Refinanzie-
rungsumfeld darstellte.
10
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Am Devisenmarkt verzeichnete der US-Dollar im Jahresverlauf
2025 deutliche Wertverluste gegenüber dem Euro. Belastend
wirkten insbesondere eine als wenig berechenbar wahrgenom-
mene Wirtschaftspolitik der USA, die gekennzeichnet war
durch die Ankündigung hoher Importzölle sowie anhaltend hohe
Haushaltsdefizite. Positive Impulse aus dem US-Aktienmarkt,
insbesondere infolge umfangreicher Investitionen im Bereich der
künstlichen Intelligenz, konnten diesen Abwertungstrend nicht
nachhaltig kompensieren. Ausgehend von einem hohen Kurs-
niveau zu Jahresbeginn von 1,035 EUR/USD verlor der US-Dollar
insbesondere im ersten Halbjahr deutlich an Wert und notierte
zum Jahresende bei 1,175 EUR/USD.
Der Schweizer Franken wies gegenüber dem Euro im Jahresverlauf
nur geringe Schwankungen auf. Gegenüber dem Jahresanfangs-
kurs von 0,940 EUR/CHF konnte der Franken bis zum Jahres ende
leicht auf 0,930 EUR/CHF aufwerten. Das britische Pfund hin-
gegen gab im Jahresverlauf moderat nach und schwächte sich
von 0,827 EUR/GBP zu Jahresbeginn auf 0,872 EUR/GBP zum
Jahresende ab.
Am Covered-Bond-Markt herrschte über das gesamte Jahr hin-
weg eine hohe Emissionstätigkeit. Mit einem Gesamtvolumen
von rund 160 Mrd. Euro lag das Emissionsniveau leicht über
dem Vorjahresniveau. Die Nachfrage der Investoren blieb durch-
gehend hoch. In der Folge konnten sich die Emissionsspreads
für zehnjährige Pfandbriefe im Jahresverlauf deutlich einengen –
von etwa +50 Basispunkten über der Swap-Mitte zu Jahres-
beginn auf rund +30 Basispunkte zum Jahresende. Emissions-
stärkste Länder waren, wie bereits im Vorjahr, Frankreich und
Deutschland.
IMMOBILIEN- UND IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGSMÄRKTE
Wohnimmobilien Deutschland
Der deutsche Wohnungsmarkt war in zahlreichen Städten und
Landkreisen von einer angespannten Situation geprägt. Dies
spiegelte sich in steigenden Preisen und einem anhaltenden
Anstieg der Mieten wider. Nach Angaben des vdp-Immobilien-
preisindex verteuerten sich Wohnimmobilien in den ersten
neun Monaten des Jahres 2025 um 3,8 Prozent gegenüber dem
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Besonders ausgeprägt fiel
der Preisanstieg bei Mehrfamilienhäusern aus, die ein Plus von
5,2 Prozent verzeichneten. Ursächlich dafür war zum einen die
weiterhin hohe Nachfrage institutioneller Investoren, die zu
einer leichten Renditekompression führte. Zum anderen trug
der Anstieg der Neuvertragsmieten um rund 3,7 Prozent im
Rendite 10-jähriger Bundesanleihen 2025
IN %
Quelle: Bloomberg
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
2,0
1,5
2,5
3,0
11
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
gleichen Zeitraum maßgeblich zur Preisentwicklung bei. Insti-
tutionelle Anleger investierten im Jahr 2025 rund 10,3 Mrd. Euro
in Wohnimmobilien und erreichten damit nahezu das Vorjah-
resniveau. Mit einem Anteil von rund 30 Prozent blieb die Asset-
klasse Wohnen die bedeutendste.
Die zuvor von steigenden Zinsen, hohen Baukosten und Preis-
rückgängen geprägte Marktunsicherheit hat im Jahresverlauf
deutlich nachgelassen und zu einer spürbar stärkeren Nach-
frage nach Eigentumswohnungen und Eigenheimen geführt.
Gleichzeitig wurde die Nachfrage nach Wohneigentum durch
das knappe Angebot an Mietwohnungen verstärkt. Die weiter
steigenden Mieten verringerten den Abstand zwischen monat-
licher Mietbelastung und Finanzierungskosten, sodass der
Erwerb von Wohneigentum zunehmend sowohl als Absicherung
gegen dynamische Mietsteigerungen als auch als wirtschaftlich
attraktiv wahrgenommen wurde. Infolge dieser Nachfragebe-
lebung stiegen die Preise für Eigenheime um 2,3 Prozent und
für Eigentumswohnungen um 2,8 Prozent.
Ein wesentlicher Faktor für die angespannte Marktlage war der
rückläufige Wohnungsneubau. Schätzungen zufolge wurden im
Jahr 2025 rund 205.000 Wohnungen fertiggestellt, was einem
Rückgang von knapp 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr ent-
spricht. Dem steht ein jährlicher Neubaubedarf von 300.000 bis
320.000 Wohnungen gegenüber, wodurch sich der Mangel an
verfügbarem Wohnraum weiter verschärfte. Insbesondere in
Ballungsräumen und sogenannten Schwarmstädten stiegen
die Einwohnerzahlen infolge von Binnenmigration und Zu-
wanderung weiter an, sodass die Nachfrage nach Wohnraum
das Angebot erneut deutlich überstieg. Positiv entwickelten
sich die Baugenehmigungen: In den ersten elf Monaten des
Jahres 2025 erhöhte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen
um 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Die Belebung der Nachfrage am Wohnungsmarkt zeigte sich
auch auf der Finanzierungsseite. In den ersten neun Monaten
des Jahres 2025 wurden gemäß Angaben des Verbands
deutscher Pfandbriefbanken (vdp) Kredite für den Bau und den
Erwerb von Wohnimmobilien in Höhe von rund 180 Mrd. Euro
vergeben. Gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum
2024 stieg das Vergabevolumen um 18 Prozent. Diese Entwick-
lung unterstreicht die gestiegene Investitionsbereitschaft priva-
ter Haushalte sowie die insgesamt verbesserte Einschätzung
der Finanzierungsbedingungen und der Marktperspektiven.
Preisentwicklung selbst genutztes Wohneigentum
JAHR 2010 = 100
Selbst genutztes Wohneigentum insgesamt Berechnungen der vdpResearch GmbH
Eigentumswohnungen auf Grundlage der vdp-Transaktionsdatenbank
Eigenheime Stand: November 2025
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 202420232022 2025
80
100
120
140
160
180
200
220
12
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Wohnimmobilien international
Die europäischen Wohnimmobilienmärkte waren im Jahr 2025
von einem angespannten Marktumfeld geprägt. Hauptursache
hierfür war das knappe Neubauangebot, das einer anhaltend
hohen Nachfrage nach Wohnraum gegenüberstand. In vielen
Staaten konnte die Neubautätigkeit den strukturellen Bedarf
erneut nicht decken, wodurch sich Angebotsengpässe noch-
mals verschärften. Europaweit ging die Zahl der fertiggestellten
Wohnungen erneut zurück. Vor diesem Hintergrund setzte sich
der Aufwärtstrend bei Kaufpreisen und Mieten fort. Die Preise
für Wohnimmobilien stiegen im europäischen Durchschnitt im
dritten Quartal 2025 um 5,5 Prozent, die Wohnungsmieten um
3,1 Prozent.
Die anhaltende Wohnungsknappheit in zahlreichen europäi-
schen Metropolregionen sowie die Erwartung steigender Mieten
erhöhten die Attraktivität des Wohnungssektors für institutio-
nelle Investoren deutlich. Wohnimmobilien etablierten sich zu-
nehmend als vergleichsweise krisenresistente und rendite-
stabile Assetklasse, da sie von einer strukturell hohen Nachfrage
und langfristig stabilen Cashflows profitieren. Studentisches
Wohnen und Co-Living entwickelten sich von Nischensegmen-
ten zu strategisch wichtigen Teilmärkten, da sie vom struktu-
rellen Wohnraummangel, der fortschreitenden Urbanisierung
und der hohen Nachfrage mobiler Zielgruppen profitieren
und zugleich eine vergleichsweise geringe Konjunkturabhängig-
keit aufweisen. Insgesamt entfiel rund ein Viertel des gesamten
europäischen Immobilien-Transaktionsvolumens auf den
Wohn sektor. Damit stellte Wohnen die volumenstärkste Asset-
klasse dar und lag knapp vor Büroimmobilien, die traditionell
eine dominierende Rolle in institutionellen Immobilienport-
folios einnehmen.
Der Schweizer Wohnimmobilienmarkt zeigte sich trotz eines
moderaten gesamtwirtschaftlichen Wachstums weiterhin
dynamisch. Maßgeblich getragen wurde diese Entwicklung von
der expansiven Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank,
die mit einem historisch niedrigen Zinsumfeld sowohl die
Finanzierungskosten für Wohneigentum als auch die Attraktivität
von Immobilieninvestitionen insgesamt begünstigte. Zusätzlich
wirkten anhaltende geopolitische Unsicherheiten unter-
stützend, da Schweizer Wohnimmobilien verstärkt als stabile
und wertbeständige Anlageform wahrgenommen wurden. Vor
dem Hintergrund eines knappen Angebots, insbeson dere in
urbanen Zentren und wirtschaftsstarken Regionen, führte die
gute Nachfrage im Jahresverlauf zu einem durchschnittlichen
Preisanstieg von 2,6 Prozent bei Wohneigentum.
Nach zwei Jahren rückläufiger Wohnimmobilienpreise und
gesunkener Transaktionszahlen belebte sich die Nachfrage nach
Wohnimmobilien in Österreich im Jahr 2025 leicht. Ausschlagge-
bend waren vor allem die im Jahresverlauf gesunkenen Finan-
zierungskosten, die den Erwerb von Wohnimmobilien wieder
attraktiver machten. Zugleich verzeichnete die österreichische
Wirtschaft nach einer zweijährigen Schwächephase ein mode-
rates Wachstum. Im Jahresverlauf stabilisierten sich die Preise
für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und zeigten
in der zweiten Jahreshälfte landesweit eine moderat steigende
Tendenz von 1,5 Prozent. Aufgrund der rückläufigen Bautätig-
keit und verzögerter Projektentwicklungen blieb das Angebot
an Wohnimmobilien jedoch begrenzt. Dies betraf insbesondere
den Mietwohnungsmarkt in der Bundeshauptstadt Wien, der
durch eine strukturelle Unterversorgung bei gleichzeitig steigen-
der Bevölkerungszahl gekennzeichnet ist. In der Folge stiegen
dort die Mieten im Jahr 2025 um 10 Prozent.
Gewerbeimmobilien Deutschland
Der gewerbliche Investmentmarkt in Deutschland verlor nach
einem guten Start im weiteren Jahresverlauf an Dynamik. Dies
spiegelte sich in einem leichten Rückgang des Transaktions-
volumens gegenüber dem Vorjahr wider. Insgesamt wurden
Gewerbeimmobilien im Volumen von 23,6 Mrd. Euro gehandelt.
Zwar nahm die Anzahl der Abschlüsse zu, das durchschnitt-
liche Transaktionsvolumen ging jedoch zurück, was auf eine
gewisse Zurückhaltung institutioneller Investoren hindeutet.
Stattdessen traten vermehrt private Investoren und Family
Offices als Käufer auf. Hinsichtlich der Assetklassen zeigte sich
kein eindeutiger Schwerpunkt: Das Transaktionsvolumen lag
bei Einzelhandels-, Logistik- und Büroimmobilien jeweils bei
rund 6 Mrd. Euro.
Büroimmobilien belegten im Vergleich der Assetklassen den
dritten Rang. Das Marktgeschehen war dabei überwiegend von
klein- und mittelvolumigen Transaktionen geprägt. Dennoch
konnte das Transaktionsvolumen gegenüber den beiden
Vorjahren leicht zulegen, was insbesondere auf einzelne groß-
volumige Abschlüsse sowie ein spürbar gestiegenes Engage-
ment ausländischer Investoren zurückzuführen war. Das Kauf-
interesse konzentrierte sich auf erstklassige Lagen und
Entwicklung Transaktionsvolumen
Gewerbeimmobilien Deutschland
IN MRD. EURO
Wohnen (nur Portfolio) Quelle JLL,
Gewerbe Stand Januar 2026
9
22,7
52,2
58,9
14,4
51,6
10,5
24,8
10,3 23,6
2025
2021
2022
2023
2024
13
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
ESG-konforme Objekte, in denen sich die Renditen seit Mitte
des Jahres weitgehend stabilisierten. Außerhalb dieser Top-
Lagen blieb die Nachfrage verhalten, und der Markt wies
weiterhin die typischen Merkmale eines Käufermarktes auf.
Der Bürovermietungsmarkt erhielt ebenfalls keine nachhaltigen
Impulse. Der weitgehend fehlende konjunkturelle Rückenwind
und herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen
wirkten dämpfend. Das schwache gesamtwirtschaftliche Wachs-
tum, eine erhöhte Unsicherheit bei den Unternehmen und ein
zunehmend vorsichtiges Expansionsverhalten begrenzten die
Nachfrage nach zusätzlichen Büroflächen und führten zu einer
verhaltenen Marktdynamik. In der Folge wurde der Flächenum-
satz des Vorjahres knapp verfehlt. Die Nachfrage konzentrierte
sich auf moderne, hochwertige Büroflächen, während die
Neubautätigkeit auf niedrigem Niveau verharrte und das An-
gebotssegment zusätzlich verengte. Gleichzeitig setzte sich
die strukturelle Spreizung des Marktes fort: In Top-Objekten und
erstklassigen Lagen blieben die Leerstände niedrig und die
Mieten stiegen weiter, während bei älteren, weniger attraktiven
Büroimmobilien die Leerstände zunahmen. In diesem Segment
gerieten Eigentümer zunehmend unter Anpassungsdruck, sei
es durch Mietzugeständnisse, Investitionen in die Gebäude-
qualität oder strategische Neupositionierungen der Objekte.
Einzelhandelsimmobilien stellten im Jahr 2025 die volumen-
stärkste gewerbliche Assetklasse dar. Begünstigt durch einen
großvolumigen Portfolioverkauf, mehrere Großtransaktionen in
1A-Lagen und eine hohe Nachfrage im Fachmarktsegment stieg
das Transaktionsvolumen spürbar an. Gleichwohl ist der Trans-
formationsprozess im Einzelhandel noch nicht abgeschlossen.
Während 1A-Lagen, Fachmarktzentren und lebensmittel-
geankerte Nahversorgungsstandorte stabil blieben, verloren
schwächere Lagen, klassische Einkaufsstraßen und kleinere
Shoppingcenter weiter an Bedeutung. Zudem veränderten
sich Flächen- und Nutzungskonzepte: Händler reduzierten
Flächengrößen, setzten verstärkt auf flexible Grundrisse und
kombinierten Handelsflächen mit Gastronomie-, Dienstleistungs-,
Freizeit- oder Gesundheitsangeboten. Mixed-Use-Konzepte,
Markeninszenierung sowie Umnutzungen von Einzelhandels-
flächen gewannen an Bedeutung.
Der Logistikimmobilienmarkt stand im Jahr 2025 vor erheb-
lichen Herausforderungen. Wirtschaftliche Unsicherheiten, geo-
politische Risiken sowie das gedämpfte Wachstum im Handel
und in der Industrie dämpften die Expansionsbereitschaft vieler
Unternehmen. In der Folge agierten sowohl Nutzer als auch
Investoren vorsichtiger und selektiver. Während der Vermietungs-
markt gegenüber dem Vorjahr ein leichtes Plus verzeichnen
konnte, sank das Transaktionsvolumen auf den niedrigsten
Stand seit 2016.
Gewerbeimmobilien international
Auf europäischer Ebene blieben im Jahr 2025 Wachstumsim-
pulse aus, die zu einer spürbaren Belebung der Investmentakti-
vitäten hätten führen können. Vor dem Hintergrund makroöko-
nomischer Unsicherheiten, einer zurückhaltenden Kreditvergabe
sowie einer vorsichtigen Investorenhaltung bewegte sich das
gewerbliche Investitionsvolumen in den ersten drei Quartalen
2025 daher weitgehend auf dem Niveau des Vorjahres. Eine
breite Marktdynamik war nicht zu beobachten; vielmehr prägte
ein selektives Investorenverhalten das Marktgeschehen.
Büroimmobilien nahmen unter den Assetklassen erneut die
Spitzenposition ein und blieben trotz struktureller Heraus-
forderungen das volumenstärkste Segment am europäischen
Investmentmarkt. Das in diesem Segment investierte Volumen
erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr, was insbesondere auf
Transaktionen in Core-Lagen sowie auf die verstärkte Nach-
frage nach qualitativ hochwertigen, ESG-konformen Objekten
zurückzuführen war.
Das Transaktionsvolumen von Einzelhandelsimmobilien stieg
moderat. Die positive Entwicklung beschränkte sich jedoch auf
ausgewählte Formate und Standorte, während das Segment
insgesamt weiterhin von strukturellen Anpassungsprozessen
geprägt war.
Logistikimmobilien, die in den Vorjahren zu den wachstums-
stärksten Assetklassen zählten, nahmen im Jahr 2025 den zwei-
ten Rang ein. Gegenüber dem Vorjahr ging das Transaktions-
volumen in diesem Segment zurück. Ursächlich dafür waren
insbesondere anhaltende geopolitische Unsicherheiten und
ein begrenztes Angebot geeigneter Investitionsobjekte in
Core-Märkten.
Gemessen am Investitionsvolumen konnte Großbritannien
seine führende Stellung innerhalb Europas behaupten. Ge-
tragen wurde der Markt vor allem von inländischen Investoren.
Der Industrie- und Logistikimmobiliensektor erwies sich als
stärkste Assetklasse mit einem steigenden Investmentvolumen.
Auf dem Nutzermarkt belebte sich die Nachfrage spürbar,
nachdem sie in den Vorjahren durch gesamtwirtschaftliche
Unsicherheiten und Anpassungen in den Lieferketten gedämpft
worden war. Die Assetklasse Büro unterlag weiterhin strukturel-
len Herausforderungen. Die Konzentration der Nachfrage auf
hochwertige, ESG-konforme Flächen in zentralen Lagen führte
zu einer weiteren Marktsegmentierung und erhöhte den Druck
auf Sekundärmärkte. Das Transaktionsvolumen stieg zwar
leicht gegenüber 2024, blieb jedoch deutlich unter den histori-
schen Höchstwerten.
Der gewerbliche Investmentmarkt in Frankreich verzeichnete in
den ersten neun Monaten des Jahres 2025 ein leichtes Plus
gegenüber dem Vorjahr, das maßgeblich auf eine starke Nach-
frage im ersten Quartal zurückzuführen war. Ab der Jahresmitte
trübten wirtschaftliche Unsicherheiten sowie die hohe
Staatsverschuldung das Investorenvertrauen ein, sodass das
14
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Transaktionsvolumen spürbar nachgab. Besonders der Industrie-
und Logistiksektor verzeichnete infolge wirtschaftlicher, politi-
scher und geopolitischer Belastungen einen Rückgang der
Investi tionsaktivität. Der Bürosektor verzeichnete infolge mehrerer
grvolumiger Transaktionen im Großraum Paris eine deutliche
Ausweitung des Transaktionsvolumens und behaup tete damit
seine führende Stellung innerhalb der Assetklassen.
Der niederländische Immobilieninvestmentmarkt präsen-
tierte sich bis einschließlich des dritten Quartals 2025 weitgehend
stabil. Begünstigt wurde diese Entwicklung durch verbesserte
Finanzierungsbedingungen und eine moderat erhöhte Investi-
tionsbereitschaft bei zugleich selektivem Investorenverhalten.
Das Transaktionsvolumen nahm moderat zu, allerdings bei einer
deutlichen Differenzierung nach Assetklassen und Objekt-
qualität. Industrie- und Logistikimmobilien stellten erneut die
volumenstärkste Assetklasse dar, was insbesondere auf die
strategisch günstige geografische Lage der Niederlande zurück-
zuführen ist. Der Bürosektor zeigte nach mehreren Jahren ver-
haltener Nachfrage erstmals wieder leichte Belebungstendenzen.
Die spanische Wirtschaft entwickelte sich robust und wies im
europäischen Vergleich ein überdurchschnittliches Wachstum
auf. Dieses war insbesondere getragen von einem leistungs-
fähigen Tourismussektor und einem hohen privaten Konsum.
Die konjunkturelle Stabilität spiegelte sich auch im gewerb-
lichen Investmentmarkt wider: Hotels und Einzelhandelsimmo-
bilien waren die volumenstärksten Assetklassen. Darüber hin-
aus profitierten Büro- sowie Industrie- und Logistikimmobilien
von der gestiegenen Investorenaktivität. Insgesamt entwickelte
sich der gewerbliche Investmentmarkt in Spanien im Jahr 2025
dynamisch und erholte sich deutlich gegenüber den Vorjahren.
Der gewerbliche Investmentmarkt in den USA verzeichnete in
den ersten neun Monaten des Jahres 2025 eine moderate
Erholung, nachdem die Vorjahre von rückläufigen Transaktions-
volumina und hoher Unsicherheit geprägt gewesen waren.
Das Transaktionsvolumen nahm im Jahresvergleich spürbar zu.
Es wurde getragen von einem wachsenden Investorenvertrauen,
einer vorsichtig verbesserten Liquiditätssituation und einer
allmählichen Annäherung der Preisvorstellungen von Käufern
und Verkäufern. Industrie- und Logistikimmobilien behaupteten
ihre Rolle als volumenstärkste Assetklasse. Büroimmobilien
wiesen zwar die höchsten Wachstumsraten auf, blieben jedoch
der am stärksten fragmentierte Sektor. Während hochwertige,
moderne Bürogebäude in zentralen Lagen eine stabile bis posi-
tive Nachfrage- und Wertentwicklung verzeichneten, standen
ältere, ineffiziente und peripher gelegene Objekte weiterhin
unter erheblichem wirtschaftlichem Druck, was durch hohe
Leerstände, sinkende Bewertungen und ein eingeschränktes
Investoreninteresse gekennzeichnet war.
Geschäftsentwicklung
HYPOTHEKENNEUGESCHÄFT
Die Münchener Hypothekenbank hat im Berichtsjahr Neu-
geschäft im Volumen von insgesamt 3,4 Mrd. Euro zugesagt.
Das entspricht einer Steigerung um 11 Prozent. Trotz der
weiterhin herausfordernden Marktlage in ihren beiden Kern-
geschäftsfeldern hat die Bank mit diesem Ergebnis ihre Plan-
ziele für das Geschäftsjahr 2025 erreicht.
In der privaten Wohnimmobilienfinanzierung sagte die
Münchener Hypothekenbank ein Gesamtvolumen von
1,9 Mrd. Euro zu (2024: 1,7 Mrd. Euro). Damit hat sie das prog-
nostizierte Neugeschäftsvolumen (1,8 Mrd. Euro) erreicht.
Das Vermittlungsgeschäft mit den Partnerbanken der
Genossenschaftlichen FinanzGruppe war von einem intensiven
Wettbewerbs umfeld und vor dem Hintergrund der Kunden-
erwartung nach sinkenden Zinsen von einer großen Nachfrage
nach Festzinsfinanzierungen mit einer Laufzeit von zehn Jahren
geprägt. Ungeachtet dessen konnte die Bank ihr Neugeschäft
ausweiten und zugleich die durchschnittliche Zinsbindung in
diesem Geschäftsfeld erhöhen. Insgesamt belief sich das Neu-
geschäft mit den Genossenschaftsbanken auf rund 1 Mrd. Euro
(2024: 885 Mio. Euro). Die durchschnittliche Zinsbindung er-
höhte sich von 13 Jahren auf 17 Jahre. Die durchschnittlichen
Beleihungsausläufe blieben unverändert bei 72 Prozent. Die
Gründe für den Anstieg im Verbundgeschäft sind insbesondere
neue Produkte und eine erfolgreiche Vertriebsaktion mit dem
Schwerpunkt grüne Finanzierungen im Herbst 2025.
Der Absatz über freie Finanzdienstleister ging auf 465 Mio. Euro
(2024: 554 Mio. Euro) zurück. Ursächlich dafür war das weiter-
hin intensive Wettbewerbsumfeld.
Hypothekenneugeschäft 2021 bis 2025
IN MIO. EURO
Private Wohnimmobilienfinanzierung
Gewerbliche Immobilienfinanzierung
1.331
1.593
3.257
2.101
4.338
2.461
1.697
1.372
1.889 1.527
2025
2021
2022
2024
2023
15
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Das Neugeschäft in der Schweiz entwickelte sich sehr positiv. Es
stieg um 72 Prozent auf 431 Mio. Euro (2024: 250 Mio. Euro)
und lag damit um mehr als 100 Prozent über der Prognose. Die
Münchener Hypothekenbank und ihre Kooperationspartner
profitieren dabei von den historisch niedrigen Zinsniveaus, die
zu einer erhöhten Nachfrage nach Finanzierungen führten.
Im Geschäftsfeld gewerbliche Immobilienfinanzierungen
sagte die Münchener Hypothekenbank im Berichtsjahr ein Ge-
samtvolumen von über 1,5 Mrd. Euro zu (2024: 1,4 Mrd. Euro).
Darunter entfielen 1,2 Mrd. Euro auf Gewerbeimmobilien (2024:
1,0 Mrd. Euro) und auf Wohnimmobilien rund 320 Mio. Euro
(2024: 350 Mio. Euro). Dieser Anstieg entspricht zum einen im
Wesentlichen der Planung, spiegelt zum anderen aber noch die
verhaltene Nachfrage in Form von echten Ankaufstransaktionen
wider. Entsprechend entfiel ein wesentlicher Teil des zugesag-
ten Volumens auf Anschlussfinanzierungen aus dem eigenen
Kreditportfolio sowie auf Umfinanzierungen und Ablösungen
bei Neukunden.
Überwiegend wurde Neugeschäft in Deutschland abgeschlos-
sen. Mit 1,2 Mrd. Euro an Zusagevolumen wurde das Ergebnis
des Vorjahres in Höhe von 1,1 Mrd. Euro übertroffen. Das Aus-
landsgeschäft erreichte ein Volumen von 312 Mio. Euro und lag
damit leicht über dem Vorjahresniveau von 277 Mio. Euro.
Schwerpunkt waren Finanzierungen in den Niederlanden, ge-
folgt von Frankreich, Spanien und Großbritannien mit nahezu
gleichen Anteilen. Die weiteren Zusagen entfielen auf Finan-
zierungen für Objekte in Österreich und Belgien. Das Konsor-
tialgeschäft im Ausland belebte sich ebenfalls leicht. Insgesamt
wurden rund 120 Mio. Euro (Vorjahr 40 Mio. Euro) an Konsor-
tialbeteiligungen eingegangen, insbesondere bei Finan-
zierungen von Objekten in Großbritannien, den Niederlanden
und Frankreich.
Die Ertragssituation im gewerblichen Neugeschäft entwickelte
sich zufriedenstellend: Die Planmargen wurden übertroffen.
Dies gilt insbesondere für das Inlandsgeschäft. Die durch-
schnittlichen Darlehenslosgrößen haben sich leicht erhöht auf
29 Mio. Euro (Vorjahr 28 Mio. Euro).
Aus Risikosicht behielt die Bank ihre Finanzierungsausrichtung
bei. Den Schwerpunkt bildeten klassische Endfinanzierungen
unter Beachtung angemessener, nachhaltiger Mindest-Cashflows
und marktadäquater Lagen. Die durchschnittlichen anfäng-
lichen Beleihungsausläufe zum Beleihungswert erhöhten sich
von 82 Prozent auf 88 Prozent. Dies war auch beeinflusst durch
die ersten Entwicklungs-/Repositionierungsfinanzie rungen, die
die Münchener Hypothekenbank als Konsorte begleitet. In die-
sem Segment sind höhere Beleihungsausläufe produktinhärent.
Baugeldzinsen der Münchener Hypothekenbank, 10 Jahre Zinsfestschreibung
IN %
1990 1992 201620142012201020082006200420022000199819961994 2018 2020 20242022
0
2
1
3
4
5
6
7
8
9
10
0
2
1
3
4
5
6
7
8
9
10
8,64
2026
Langjähriger Durchschnitt 4,68
4,20
16
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
ÖFFENTLICHE UND LIQUIDE INVESTMENTS
Öffentliche und liquide Investments dienen vorrangig der
Steuerung der Liquidität, dem Stellen von Collaterals und der
Erfüllung von regulatorischen Anforderungen. Die Verab-
schiedung des deutschen Sondervermögens Infrastruktur und
Klimaneutralität über 500 Mrd. Euro und Erleichterungen bei
der Berechnung der Schuldenbremse sorgten für höhere Ren-
diten und attraktivere Spreads bei Bundesanleihen, Länder-
anleihen und Covered Bonds. Das günstige Spreadumfeld wurde
von der Münchener Hypothekenbank für weitere Investitionen
in hochwertige LCR-fähige Papiere genutzt.
Das Neugeschäftsvolumen lag im Jahr 2025 bei rund
1,0 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,4 Mrd. Euro) und entsprach unserer
Erwartung. Unter Berücksichtigung der Abgänge von
0,6 Mrd. Euro erhöhte sich der Gesamtbestand auf rund
6,5 Mrd. Euro (2024: 6,1 Mrd. Euro). Der Gesamtbestand verteilt
sich zu 87 Prozent auf Deutschland, der verbleibende Anteil
vor allem auf weitere europäische Staaten. Eine Unterteilung
nach Assetklassen ergibt für deutsche Bundesländer, Kommu-
nen und Förderbanken einen Anteil von 78 Prozent, für Covered
Bonds von 10 Prozent, für supranationale Institutionen und
europäische Staatsanleihen von 9 Prozent und für Geschäfts-
banken von 3 Prozent.
REFINANZIERUNG
Das Marktumfeld war im Berichtsjahr von deutlichen Ver-
änderungen und einer für die Emissionen der Münchener
Hypothekenbank positiven Dynamik am Primärmarkt für
Covered Bonds und ungedeckte Anleihen geprägt. Insbeson-
dere im zweiten Halbjahr war eine signifikante Einengung
der Refinanzierungsspreads zu beobachten.
Das Refinanzierungsvolumen der Münchener Hypothekenbank
am Kapitalmarkt lag im Jahr 2025 mit rund 3,5 Mrd. Euro unter
dem Niveau des Vorjahres (2024: 4,9 Mrd. Euro). Für 2025 war
ein Volumen am Kapitalmarkt zwischen 2 und 3 Mrd. Euro geplant.
Infolgedessen war die Anzahl neu begebener großvolumiger
Anleihen rückläufig.
Der Fokus der großvolumigen Refinanzierungsaktivitäten lag
weiterhin auf der Emission von Hypothekenpfandbriefen sowie
ungedeckten Anleihen in Euro und Schweizer Franken.
Bei den Pfandbriefemissionen in Euro ist ein Hypotheken-
pfandbrief im Benchmarkformat hervorzuheben. Dieser wurde
Ende Februar 2025 mit einem Volumen von 500 Mio. Euro und
einer Laufzeit von zehn Jahren emittiert. Das starke Investoren-
interesse spiegelte sich in der Preisgestaltung wider: Die Emis-
sion wurde mit 49 Basispunkten über Swap-Mitte angekündigt,
jedoch mit einem Spread von 44 Basispunkten über Swap-
Mitte begeben. Im zweiten Halbjahr wurde dieser Pfandbrief
um 250 Mio. Euro auf ein neues Gesamtvolumen von nun
750 Mio. Euro aufgestockt. Der Spread hierfür wurde bei 40 Basis-
punkten über Swap-Mitte fixiert.
Im Oktober 2025 begab die Münchener Hypothekenbank sehr
erfolgreich eine grüne Senior-Non-Preferred-Anleihe im Volumen
von 500 Mio. Euro. Die Anleihe hat eine Laufzeit von rund
9,5 Jahren. Der Kupon beträgt 3,375 Prozent und stieß bei In-
vestoren, die gezielt in dieses Segment investieren, auf großes
Interesse. Durch das Benchmarkformat konnten neue Investo-
ren gewonnen werden, insbesondere internationale, die mit
einem Anteil von rund 50 Prozent im finalen Orderbuch vertre-
ten waren. Die Emission wurde vor dem Hintergrund des
günstigen Marktumfelds bereits im Berichtsjahr durchgeführt
und dient der Refinanzierung von im Jahr 2026 fälligen Senior-
Non-Preferred-Anleihen.
Darüber hinaus wurden weitere Refinanzierungsmittel über
Privatplatzierungen eingeworben.
Bei den Fremdwährungsanleihen bildeten im Jahr 2025, wie in
den Vorjahren, Emissionen in Schweizer Franken den Schwer-
punkt. Im Jahr 2025 wurden Anleihen im Gesamtvolumen von
rund 200 Mio. CHF begeben. Die Emissionen erfolgten aus-
schließlich syndiziert am Kapitalmarkt, über verschiedene Lauf-
zeiten hinweg und in den Produktkategorien Pfandbriefe und
Senior-Non-Preferred-Anleihen.
Das über bestehende Vertriebskanäle – Genossenschaftliche
FinanzGruppe, Raisin und DB-Zinsmarkt – eingeworbene Ein-
lagenvolumen wurde auf einem konstanten Niveau gehalten.
Zudem wurde eine Kooperation mit der Scalable Capital Bank
vereinbart, in deren Rahmen Treuhandgelder an die Münchener
Hypothekenbank transferiert werden. Insgesamt hat sich dadurch
das eingeworbene Einlagenvolumen von 800 Mio. Euro auf
1,3 Mrd. Euro erhöht.
Der Bestand an Refinanzierungsmitteln belief sich zum 31. De-
zember 2025 auf 48,0 Mrd. Euro. Davon entfielen 71,2 Prozent
auf Hypothekenpfandbriefe, 2,3 Prozent auf Öffentliche
Pfandbriefe, 7,6 Prozent auf Senior-Preferred-Kapitalmarkt-
instrumente, 0,4 Prozent auf Senior-Preferred-Commercial-
Paper, 2,9 Prozent auf Senior-Preferred-Geldmarkt instrumente,
12,3 Prozent auf Senior-Non-Preferred-Anleihen, 1,2 Prozent auf
Repos sowie 2,1 Prozent auf Retail-Einlagen. Nach Währungen
entfielen 90,4 Prozent auf Euro, 9,5 Prozent auf Schweizer Franken
und 0,1 Prozent auf US-Dollar.
Das Emissionsvolumen belief sich zum 31.Dezember2025 auf
rund 3,5 Mrd. Euro. Davon entfielen 1,8 Mrd. Euro auf Hypotheken-
pfandbriefe, rund 0,8 Mrd. Euro auf Senior-Preferred-Instrumente
und rund 0,9 Mrd. Euro auf Senior-Non-Preferred-Anleihen. Er-
gänzend wurden Tier-2-Anleihen in geringem Umfang emittiert.
17
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Bedeutsamste finanzielle und
nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Die Steuerung der Bank verwendet folgende bedeutsamste
finanzielle Leistungsindikatoren:
Gesamtneugeschäft Immobilienfinanzierungen
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
(Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit)
Gewinnthesaurierung
Cost-Income-Ratio (CIR)
Return on Equity (RoE) vor Steuern
Als bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
werden folgende drei Nachhaltigkeitswerte verwendet:
CO
2
-Emissionsintensität in der privaten
Immobilienfinanzierung
CO
2
-Emissionsintensität in der gewerblichen
Immobilienfinanzierung
Anteil grüner Finanzierungen im gewerblichen Immobilien-
finanzierungsbestand (bis zum 31. Dezember 2025), ab dem
1. Januar 2026: Top-5-Emittent Grüne Pfandbriefe
Der für die bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindika-
toren zur privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierung
verwendete Indikator Emissionsintensität bezieht sich auf die
Menge an Treibhausgasemissionen, die pro Quadratmeter der
von der Münchener Hypothekenbank finanzierten Immobilien
erzeugt wird. Eine niedrigere Emissionsintensität bedeutet,
dass weniger Treibhausgase pro Quadratmeter ausgestoßen
werden, was auf eine effizientere Nutzung von Ressourcen und
geringere Umweltbelastung hinweist. Das ist ein wichtiger
Indikator, um den Fortschritt bei der Reduzierung von Treib-
hausgasemissionen und bei der Erreichung des Klimaziels der
Bank zu messen.
GESAMTNEUGESCHÄFT IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGEN
Im Jahr 2025 konnten Immobilienfinanzierungen in Höhe von
3,4 Mrd. Euro zugesagt werden. In ihrer Vorjahresprognose
ist die Bank von einem Neugeschäft in Höhe von 3,4 Mrd. Euro
ausgegangen. Insgesamt wurden die Ziele erreicht. Im Retail
Inland wurde die Zielerreichung von 94 Prozent durch eine Ziel-
überschreitung im Retailgeschäft Schweiz kompensiert. Im ge-
werblichen Kreditgeschäft lag die Zielerreichung bei 100 Prozent.
BETRIEBSERGEBNIS NACH RISIKOVORSORGE
Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge bzw. „Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit“ (Position 15. der Gewinn- und
Verlustrechnung) betrug 177,8 Mio. Euro nach 190,8 Mio. Euro
im Jahr 2024. Das entspricht einem Rückgang um 6,8 Prozent.
Mit den 177,8 Mio. Euro lag die Bank um 9,8 Prozent über
dem Prognosewert von 162 Mio. Euro. Diese Prognoseüber-
schreitung lag vor allem an einem um 8,5 Prozent über dem
Plan liegenden Zinsüberschuss (Saldo der Positionen 1 bis 4
der Gewinn- und Verlustrechnung). Damit konnte insbesondere
auch die mit 98,8 Mio. Euro über dem Plan von 85 Mio. Euro
liegende Risikovorsorge (Position 11. „Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wert-
papiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“
der Gewinn- und Verlustrechnung) ausgeglichen werden.
GEWINNTHESAURIERUNG
Die Gewinnthesaurierung lag für das Geschäftsjahr 2025 bei
55 Mio. Euro (Vorjahr 55 Mio. Euro), zuzüglich 2 Mio. Euro
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (Vorjahr
6 Mio. Euro).
In der Vorjahresprognose ist die Bank von einer Zuführung
von insgesamt knapp 51 Mio. Euro ausgegangen. Es ist das Ziel
der Bank, mindestens 50 Mio. Euro pro Jahr zu thesaurieren,
inklusive der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken.
COST-INCOME-RATIO (CIR)
Die Cost-Income-Ratio gibt das Verhältnis vom Verwaltungs-
aufwand zum Zins- und Provisionsüberschuss wieder. Der Ver-
waltungsaufwand ist die Summe der Position 8. „Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen“ und Position 9. „Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen“ der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Zins- und
Provisionsüberschuss ergibt sich als Saldo der Positionen 1 bis 6
der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Cost-Income-Ratio lag für das Geschäftsjahr 2025 bei
38,1 Prozent nach 32,5 Prozent im Vorjahr. In der Vorjahres-
prognose war die Bank von einem Wert von rund 40 Prozent
ausgegangen. Es ist Ziel der Bank, die Cost-Income-Ratio
nachhaltig unter 50 Prozent zu halten.
RETURN ON EQUITY (ROE) VOR STEUERN
Der Return on Equity vor Steuern berechnet sich als Verhältnis
der Position 15. der Gewinn- und Verlustrechnung „Ergebnis
der normalen Geschäftstätigkeit“ zu den Bilanzpositionen
Passiv 9. „Fonds für allgemeine Bankrisiken“ (Vorjahr) plus
Passiv 10. aa) „Geschäftsguthaben“ (laufendes Jahr) plus 10. b)
„Ergebnisrücklagen“ (Vorjahr), zzgl. 5 Mio. Euro weiterer Zu-
weisung zur gesetzlichen Rücklage, plus GuV 19. „Gewinnvor-
trag aus dem Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2025 ergab sich
ein Return on Equity vor Steuern von 9,2 Prozent nach 10,3 Pro-
zent im Vorjahr. In der Vorjahresprognose war die Bank von
einem Wert von rund 9 Prozent ausgegangen. Ziel der Bank ist
ein RoE vor Steuern innerhalb des strategischen Zielkorridors
von 8 bis 10 Prozent.
18
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
CO
2
-EMISSIONSINTENSITÄT IN DER
PRIVATEN IMMOBILIENFINANZIERUNG
Die Geschäftsstrategie der Münchener Hypothekenbank sieht
als zentrales Ziel die Integration von Nachhaltigkeit in das
Kerngeschäft der Bank vor. Ein Eckpfeiler zur Umsetzung
dieses strategischen Ansatzes ist neben dem Angebot Grüner
Darlehen in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung die
Messung der CO
2
-Emissionsintensität des jeweiligen Portfolios.
Für die private Immobilienfinanzierung lag das Ziel für 2025 bei
54,2 kg CO
2
/m
2
. Für das Gesamtjahr 2025 betrug die CO
2
-Emi-
ssionsintensität durchschnittlich 56,2 kg CO
2
/m
2
. Die im Tran-
sitionsplan definierten Maßnahmen werden konsequent weiter
vorangetrieben und weiterentwickelt.
Hinsichtlich der besseren Steuerung des direkten Einflusses der
Geschäftstätigkeit auf die Dekarbonisierungsbestrebungen der
Münchener Hypothekenbank wechselt die Bank zum 1.Janu-
ar 2026 für diesen Indikator auf eine Quote des Neubauanteils
am Neugeschäft. Das Ziel für das Jahr 2026 liegt bei 10 Prozent.
CO
2
-EMISSIONSINTENSITÄT IN DER
GEWERBLICHEN IMMOBILIENFINANZIERUNG
Ein weiteres Ziel der Geschäftsstrategie der Münchener
Hypothekenbank ist das Angebot grüner Finanzierungen in der
gewerblichen Immobilienfinanzierung. Dazu bietet die
Münchener Hypothekenbank Produkte an (MHB Green Loan
Gewerbe, MHB EnergieEffizienzKredit) mit dem Ziel, Kunden
bei der Transformation ihrer Immobilien zu unterstützen und
zugleich die CO-Emissionsintensität des gewerblichen Port-
folios zu reduzieren. Für die gewerbliche Immobilienfinan-
zierung lag das Ziel für 2025 bei 38,6 kg CO
2
/m
2
. Für das Gesamt-
jahr 2025 betrug die CO
2
-Emissionsintensität durchschnittlich
42,5 kg CO
2
/m
2
. Die im Transitionsplan definierten Maßnahmen
werden konsequent weiter vorangetrieben und weiterentwickelt.
Hinsichtlich der besseren Steuerung des direkten Einflusses
der Geschäftstätigkeit auf die Dekarbonisierungsbestrebungen
der Münchener Hypothekenbank wechselt die Bank zum
1.Januar2026 für diesen Indikator auf eine Messung der
CO
2
-Emissionsintensität des Neugeschäfts. Das Ziel für 2026
liegt bei 31,3 kg CO
2
/m
2
.
TOP-5-EMITTENT GRÜNE PFANDBRIEFE (AB
1. JANUAR 2026), ZUVOR: ANTEIL GRÜNER
FINANZIERUNGEN IM GEWERBLICHEN
IMMOBILIENFINANZIERUNGSBESTAND
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Münchener Hypothekenbank
insgesamt acht grüne Emissionen begeben, darunter zwei grüne
Benchmarkanleihen, und somit das gesetzte Ziel von einer
grünen Benchmarkanleihe übertroffen.
Ab dem 1.Januar2026 wird die Bank von einer absoluten Anzahl
grüner Emissionen bei diesem Indikator auf einen Benchmark-
indikator wechseln. Ziel der Bank ist es, im Jahr 2026 gemessen
am ausstehenden Nominalvolumen grüner Hypothekenpfand-
briefe eine Top-5-Position unter den Emittenten in Deutschland
zu erreichen.
Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
ERTRAGSLAGE
Der Zinsüberschuss
1
reduzierte sich um 20,3 Mio. Euro oder
3,8 Prozent auf 512,2 Mio. Euro. Grund hierfür sind das gesunkene
Zinsniveau sowie der rückläufige Bestand. In ihrer Prognose
ging die Münchener Hypothekenbank von einem Rückgang auf
rund 472,0 Mio. Euro bei einem noch niedrigeren Zinsniveau aus.
Die Provisionsaufwendungen betrugen 72,8 Mio. Euro. Sie lagen
damit um 2,8 Mio. Euro oder 3,8 Prozent knapp unter dem Vor-
jahresniveau. Bei Provisionserträgen in Höhe von 10,0 Mio. Euro
betrug der Provisionssaldo
2
minus 62,8 Mio. Euro nach minus
64,3 Mio. Euro im Vorjahr. In unserer Prognose sind wir von
einem Provisionssaldo von minus 56 Mio. Euro ausgegangen.
Die Abweichung resultiert insbesondere aus höheren Ver-
mittlerprovisionen als geplant.
Der Zins- und Provisionsüberschuss
3
betrug 449,4 Mio. Euro.
Dies bedeutet einen Rückgang von 18,8 Mio. Euro oder
4,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich
um 18,7 Mio. Euro auf 167,6 Mio. Euro. Der Personalaufwand lag
mit 79,4 Mio. Euro um 7,2 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau.
Neben den üblichen Gehaltssteigerungen war vor allem der
erforderliche Personalaufbau in den letzten beiden Jahren
ursächlich für diesen Anstieg.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um
11,5 Mio. Euro auf 88,2 Mio. Euro. Die Gründe für den Anstieg
sind Projekte im regulatorischen Bereich, aber auch für die
strategische Weiterentwicklung der Bank.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen lagen mit 3,7 Mio. Euro um
0,3 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau.
Der Verwaltungsaufwand
4
belief sich auf insgesamt 171,3 Mio. Euro
im Vergleich zu 152,3 Mio. Euro im Vorjahr. Er entsprach ungefähr
1
Der Zinsüberschuss errechnet sich aus der Position 1. „Zinserträge“ plus Position 3. „Lau-
fende Erträge“ plus Position 4. „Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs-
oder Teilgewinnabführungsverträgen“ abzüglich der Position 2. „Zinsaufwendungen“ der
Gewinn- und Verlustrechnung.
2
Der Provisionssaldo ergibt sich aus dem Saldo der Position 5. „Provisionserträge“ und der
Position 6. „Provisionsaufwendungen“ der Gewinn- und Verlustrechnung.
3
Der Zins- und Provisionsüberschuss ist der Saldo aus dem Zinsüberschuss und dem
Provisionssaldo.
4
Der Verwaltungsaufwand ist die Summe der Position 8. „Allgemeine Verwaltungsauf-
wendungen“ und der Position 9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen“ der Gewinn- und Verlustrechnung.
19
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
unserem Prognosewert von 169 Mio. Euro. Die Cost-Income- Ratio
5
lag bei 38,1 Prozent nach 32,5 Prozent im Vorjahr.
Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und
Erträgen betrug minus 1,3 Mio. Euro.
Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
6
reduzierte sich
gegenüber dem Vorjahr um 12,6 Prozent auf 276,7 Mio. Euro.
Der Posten „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ belief sich auf minus
98,8 Mio. Euro. Der Saldo der Veränderung der Risikovorsorge
im Kreditgeschäft (inklusive Direktabschreibungen und Einzel-
rückstellungen, ohne Pauschalwertberichtigungen) betrug
minus 86,1 Mio. Euro (Vorjahr minus 94,7 Mio. Euro). Das weiter-
hin schwierige Marktumfeld und die damit verbundenen
Wertrückgänge bei Immobilien erforderten mit unserem kon-
servativen Ansatz eine Risikovorsorge in dieser Höhe.
Daneben wurden der Pauschalwertberichtigung inklusive der
Rückstellung für unwiderrufliche Kreditzusagen 15 Mio. Euro
zugeführt. Insgesamt befindet sich somit in diesen beiden Posi-
tionen ein Bestand von 115 Mio. Euro. Nach 30 Mio. Euro im
Vorjahr konnte das Managementadjustment auf die Pauschal-
wertberichtigung auf 20 Mio. Euro reduziert werden.
Die „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteili-
gungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlage-
vermögen behandelte Wertpapiere“ betrugen 0,1 Mio. Euro.
Das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit belief sich
auf 177,8 Mio. Euro.
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden 2 Mio. Euro
zugeführt.
Nach einem Steueraufwand von 69,8 Mio. Euro verbleibt
ein Jahresüberschuss von 106,1 Mio. Euro, eine Steigerung um
0,5 Prozent.
FINANZLAGE
Beim Liquiditätsmanagement unterscheidet die Münchener
Hypothekenbank zwischen der strukturellen Refinanzierung
und der täglichen Liquiditätssteuerung. Die Steuerung der
Liquidität erfolgt immer unter Berücksichtigung und Einhaltung
der Limite des internen Liquiditätsrisikomodells sowie der
regulatorischen Liquiditätsanforderungen gemäß ILAAP, vor
allem der LCR und der NSFR.
Die strukturelle Refinanzierung unterliegt dem Risiko, dass
unter Umständen Fremdkapital nicht ausreichend zur Verfü-
gung steht. Die Münchener Hypothekenbank verfügt über eine
Pfandbriefbanklizenz, die die Grundlage der gedeckten Re-
finanzierung und damit eine jederzeitige sichere Möglichkeit der
Liquiditätsbeschaffung bildet. Die Münchener Hypothekenbank
emittiert kontinuierlich Pfandbriefe aller Laufzeiten an In-
vestoren innerhalb und außerhalb der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe.
Die laufende Liquiditätssteuerung zielt darauf ab, die Liqui-
ditätsversorgung jederzeit zu gewährleisten, auch bei starken
und unerwarteten Liquiditätsabflüssen. Die Münchener
Hypothekenbank bietet keine Liquiditätslinien an, sodass un-
erwartete Abflüsse nur aus Collateralforderungen bei Derivaten
resultieren können. Unter anderem dafür existiert ein hoher
Bestand an sogenannten HQLAs (High Quality Liquid Assets),
die jederzeit dafür zur Verfügung stehen.
Die Liquiditätssituation der Münchener Hypothekenbank ist
komfortabel.
Die Zahlungsfähigkeit unserer Bank war im abgelaufenen
Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit jederzeit gegeben.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wies im Berichtszeitraum
im Minimum einen Wert von 195 Prozent aus, im Durchschnitt
von 390 Prozent. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei
332 Prozent.
VERMÖGENSLAGE
Die Bilanzsumme lag zum Jahresende 2025 bei 53,5 Mrd. Euro
nach 54,5 Mrd. Euro im Vorjahr.
Der Bestand an Hypothekenfinanzierungen reduzierte sich im
Jahresverlauf um 1,3 Mrd. Euro auf 44,8 Mrd. Euro.
5
Prozentueller Anteil vom Verwaltungsaufwand am Zins- und Provisionsüberschuss.
6
Saldo der Positionen 1. bis 10. der Gewinn- und Verlustrechnung.
Bestandsentwicklung 2021 bis 2025
IN MIO. EURO
Wohnungsbau Inland Gewerbe Inland
Wohnungsbau Schweiz und Österreich Gewerbe Ausland
41.662
44.342
46.511
46.184
44.817
2021
2022
2023
2024
2025
20
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Bei der privaten Wohnimmobilienfinanzierung in Deutschland
konnte der Bestand um 0,1 Mrd. Euro gesteigert werden. In der
privaten Wohnimmobilienfinanzierung in der Schweiz sowie
der gewerblichen Immobilienfinanzierung gab es Rückgänge
von insgesamt 1,4 Mrd. Euro.
Der Bestand an privaten Wohnimmobilienfinanzierungen
gliedert sich wie folgt auf: Im Inland beträgt er 26,0 Mrd. Euro
(Vorjahr 25,9 Mrd. Euro) und im Ausland 5,4 Mrd. Euro (Vorjahr
5,3 Mrd. Euro). Neben dem Finanzierungsgeschäft in der Schweiz
sind in diesem Bestand auch Finanzierungen in Österreich
enthalten.
Der Bestand an gewerblichen Immobilienfinanzierungen
beträgt 13,4 Mrd. Euro (Vorjahr 15,0 Mrd. Euro). Davon entfallen
2,9 Mrd. Euro (Vorjahr 3,8 Mrd. Euro) auf Finanzierungen im
Ausland. Darunter umfasst der Bestand in den USA im Volumen
von 0,5 Mrd. Euro (Vorjahr 0,9 Mrd. Euro) zu rund 40 Prozent
Wohnimmobilienfinanzierungen. Der Bestandsrückgang im
gewerblichen Geschäft ist zum großen Teil strategisch geplant.
Der Bestand an öffentlichen und liquiden Investments
erhöhte sich auf 6,5 Mrd. Euro; davon sind 5,7 Mrd. Euro
Wertpapiere und Schuldverschreibungen.
Der Saldo aus stillen Lasten und stillen Reserven im Wert-
papierbestand betrug zum Jahresende 2025 18 Mio. Euro stille
Reserven (Vorjahr 104 Mio. Euro stille Lasten).
Nach eingehender Prüfung aller Anleihen kommt die Münchener
Hypothekenbank zu dem Ergebnis, dass keine dauerhaften
Wertminderungen vorliegen. Sie hält nur Anleihen bester Boni-
t mit Dauerhalteabsicht in den Büchern. Abschreibungen auf
einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Der Bestand an langfristigen Refinanzierungsmitteln lag mit
45,5 Mrd. Euro rund 1 Mrd. Euro unter dem Niveau des Vorjahres.
Davon entfielen 34,1 Mrd. Euro auf Hypothekenpfandbriefe,
1,1 Mrd. Euro auf Öffentliche Pfandbriefe und 10,3 Mrd. Euro auf
ungedeckte Schuldverschreibungen. Das Gesamtvolumen der
Refinanzierungsmittel – inklusive Geldmarktmitteln und Kunden -
einlagen – betrug 49,7 Mrd. Euro zum 31.Dezember2025.
Die Position „andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“
umfasst:
ANDERE VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
IN T€
Restlaufzeit
unter einem Jahr
Restlaufzeit
über einem Jahr Gesamt
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden per 31.12.2025 2.970.162 2.659.902 5.630.064
Namensschuldverschreibungen 46.104 1.693.877 1.739.981
davon Institutionelle Anleger 44.811 1.494.582 1.539.393
Schuldscheindarlehen Passiv 647.090 911.837 1.558.927
davon Institutionelle Anleger 49.996 521.337 571.333
Sonstige 2.276.968 54.188 2.331.156
davon Institutionelle Anleger 384.603 15.009 399.612
Die Geschäftsguthaben erhöhten sich um 20,0 Mio. Euro und
lagen bei 1.294,5 Mio. Euro. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel
betrugen insgesamt 2.511,2 Mio. Euro (Vorjahr 2.481,8 Mio. Euro).
Die Erhöhung resultiert insbesondere aus einer Thesaurierung
in Höhe von 57 Mio. Euro.
Das harte Kernkapital erhöhte sich von 1.864 Mio. Euro im
Vorjahr auf 1.888,5 Mio. Euro zum 31.Dezember2025. Die harte
Kernkapitalquote belief sich zum Jahresende 2025 auf
21,0 Prozent (Vorjahr 16,7 Prozent), die Kernkapitalquote betrug
23,5 Prozent (Vorjahr 18,7 Prozent) und die Gesamtkapitalquote
28,0 Prozent (Vorjahr 22,2 Prozent). Unser Prognosewert von
24 bis 25 Prozent wurde damit übertroffen. Der deutliche
Anstieg der Kapitalquoten geht hauptsächlich auf die Ver-
ringerung der Risikoaktiva zurück, die zum Jahresende 2025
9,0 Mrd. Euro betrugen (Vorjahr 11,2 Mrd. Euro). Dies resultiert
auch aus niedrigeren Risikogewichten infolge des Inkraft-
tretens der CRR III zum 1.Januar2025. Die Einführung des
Output Floor mit schrittweiser Erhöhung von 50 Prozent ab
2025 bis auf 72,5 Prozent ab 2030 zur Begrenzung der Nutzung
interner Modelle hatte im Berichtsjahr keine Auswirkungen
auf die Risikoaktiva der Münchener Hypothekenbank. Die
Leverage Ratio belief sich zum 31.Dezember2025 auf 4,0 Pro-
zent (Vorjahr 3,9 Prozent).
21
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Rating und rechtliche
Rahmenbedingungen
RATING
Die Ratingagentur Moody’s hat im Jahr 2025 alle Ratings der
Münchener Hypothekenbank bestätigt.
Unverändert positiv sieht Moody’s, dass die Münchener
Hypothekenbank als Emittent von Pfandbriefen über ein großes
Renommee am Kapitalmarkt und eine entsprechend hohe
Refinanzierungskraft verfügt sowie innerhalb der Genossen-
schaftlichen FinanzGruppe ein fester Zusammenhalt und
eine entsprechende Unterstützung besteht.
Die aktuellen Ratings im Überblick:
RATING
Hypothekenpfandbriefe Aaa
Junior Senior Unsecured A1
Senior Unsecured Aa2
Kurzfristige Verbindlichkeiten Prime-1
Tier 2 Baa1
Langfristige Depositen Aa2
Die langfristigen unbesicherten Verbindlichkeiten werden
von den beiden anderen großen Ratingagenturen Standard &
Poor’s mit A+ und Fitch mit AA– über das Verbundrating der
Genossenschaftlichen FinanzGruppe bewertet.
Die Nachhaltigkeitsperformance der Münchener Hypothekenbank
wird durch ausgewählte Ratings gemessen. Die Nachhaltig-
keitsratingagentur ISS ESG hat die Bank mit der Note C+ bewer-
tet. Sie hat der Bank damit wieder den Prime-Status verliehen.
Die Agentur Morningstar Sustainalytics vergibt einen Risk-Score
anhand eines Scoring-Systems von 0 bis 40+. Je niedriger
dieser Risk-Score ist, umso stärker ist das Nachhaltigkeits-
management. Morningstar Sustainalytics schätzt den ESG Risk
Score der Bank mit 18,5 weiterhin als niedrig ein. Damit liegt
die Bank nun auf Rang 16 in der Vergleichsgruppe Thrifts and
Mortgages.
7
In der MSCI-ESG-Ratings-Bewertung erhielt die
Münchener Hypothekenbank im Berichtsjahr 2025 ein Rating
von AA (auf einer Skala von AAA bis CCC).
8
Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsratings auf einen Blick:
DIE ENTWICKLUNG DER NACHHALTIGKEITSRATINGS
SEIT 2023
2023 2024 2025
ISS ESG
C+
(Prime Status)
C+
(Prime Status)
C+
(Prime Status)
Sustainalytics Risk Score 15,3
(niedriges
Risiko)
Risk Score 15,1
(niedriges
Risiko)
Risk Score 18,5
(niedriges
Risiko)
MSCI AA AA AA
REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Eigenmittelanforderungen
Die Münchener Hypothekenbank berechnet ihre Eigenmittel-
anforderungen, die Risikoaktiva, zum größten Teil nach internen
Ratingmodellen, dem Internal Ratings Based Approach (IRBA).
Einheitliche europäische Bankenaufsicht
Die Neuregelungen nach Basel III sind am 1. Januar 2025 in
Kraft getreten und umfassen auch eine schrittweise Einführung
eines Output-Floors von 50 Prozent im Jahr 2025 bis auf
72,5 Prozent im Jahr 2030 zur Limitierung der Effekte von inter-
nen Ansätzen gegenüber Standardansätzen. Das bedeutet,
dass vor allem Banken wie die Münchener Hypothekenbank
mit geringen Risikogewichten ihrer Forderungen auch infolge
der Nutzung interner Modelle von den Veränderungen negativ
betroffen sein werden. Die Einführung dieses Floors wird
die Eigenkapitalquoten der Münchener Hypothekenbank in der
Zukunft aufgrund höherer Risikoaktiva belasten. Durch die
Kapitalausstattung und die Übergangsfristen wird die Bank
auch unter dem geänderten Regime die Kapitalquoten ein-
halten. Auch vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells der
Münchener Hypothekenbank stellt zudem die tiefergehende
Differen zierung von Immobilienfinanzierungen durch die Zu-
ordnung zu neuen Risikoklassen eine wesentliche Neuerung
dar, etwa IPRE („Income Producing Real Estate“ – Kreditrück-
zahlung hängt wesentlich von den Zahlungsströmen ab, die
durch die Immobilien generiert werden, die die Risikoposition
besichern) bzw. ADC („Acquisition, Construction, Develop-
ment“ – Risikopositionen im Zusammenhang mit dem Erwerb,
der Erschließung und Bebauung von Grundstücken). Je nach
Einstufung und weiteren Kriterien sind unterschiedlich hohe
Risikogewichte anzuwenden.
7
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mationen, die von Sustainalytics (www.sustainalytics.com) entwickelt wurden. Diese Infor-
mationen und Daten sind Eigentum von Sustainalytics und/oder seinen Drittanbietern
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8
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22
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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WIRTSCHAFTSBERICHT
Die Bank verfolgt sorgfältig die Diskussionen um die Veröffent-
lichungen von neuen nationalen und internationalen Regelungen
und leitet neue und geänderte Regularien an die zuständigen
Fachbereiche in der Bank weiter, wo sie in verschiedenen Maß-
nahmen und Projekten umgesetzt werden. Die Fülle zusätz-
licher und geänderter regulatorischer Anforderungen der Auf-
sichtsbehörden verursacht signifikante Kosten und stellt eine
bedeutende Herausforderung für die personellen und finanziel-
len Ressourcen der Bank dar.
Die EZB führte den jährlichen sogenannten Supervisory
Review and Evaluation Process (SREP) durch, bei dem das Ge-
schäftsmodell, die interne Governance sowie die Kapital- und
Liquiditätsausstattung einer sehr sorgfältigen Prüfung unter-
worfen werden. Daraus abgeleitet werden gegebenenfalls zu-
sätzliche Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität gestellt.
Die im Rahmen des SREP auferlegte zusätzliche Eigenmittel-
anforderung (P2R) beträgt ab dem 1.Januar2025 2,25 Prozent
auf das Gesamtkapital. Bezüglich der Liquidität gab es keine
weitergehenden Anforderungen.
Sanierungs- und Abwicklungsplan
Es wurden sowohl der Sanierungsplan aktualisiert als auch
die für den Abwicklungsplan nötigen Informationen der Abwick-
lungsbehörde zur Verfügung gestellt. Gegenüber dem Vorjahr
ergaben sich keine bemerkenswerten Veränderungen.
Organe, Gremien und Personal
ORGANE UND GREMIEN
Im Berichtsjahr wurde Dr. Wolfgang Seel neu in den Aufsichts-
rat der Münchener Hypothekenbank gewählt. In seiner konsti-
tuierenden Sitzung wählte ihn der Aufsichtsrat zu seinem
stellvertretenden Vorsitzenden.
Gregor Scheller wurde aus dem Aufsichtsrat mit Ablauf seiner
Amtsperiode am 25.April2025 verabschiedet.
PERSONAL
Im vergangenen Jahr stand die laufende Umsetzung der Per-
sonalstrategie im Zentrum der Personalarbeit. Vor dem Hinter-
grund der Herausforderungen am Arbeitsmarkt hat die Bank
als zentrale Handlungsfelder die Bindung und Gewinnung von
Führungskräften und Mitarbeitenden, die Intensivierung der
Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie den Ausbau
eines integrierten Leistungsmanagements identifiziert. Ent-
sprechende Maßnahmen wurden initiiert. Zudem werden im
Rahmen der Umsetzung der Personalstrategie die Megatrends
Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung berücksichtigt.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Bank 704 Mitarbei-
tende
9
(Vorjahr 664).
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
GEMÄSS § 289F HGB
10
Die Frauenquote betrug im Berichtsjahr in der gesamten Bank
47 Prozent. Auf Vorstandsebene lag die Quote bei 0 Prozent, auf
der ersten Führungsebene bei 11 Prozent, auf der zweiten bei
18 Prozent und der dritten bei 42 Prozent. Im Aufsichtsrat lag
die Frauenquote 2025 bei 33 Prozent. Für den Aufsichtsrat strebt
die Bank einen Frauenanteil von 33 Prozent an, für die zwei
Führungsebenen unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil
von 20 Prozent und für den Vorstand von 33 Prozent an. Der
Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich erneut mit
dem Frauenanteil in Vorstand und Aufsichtsrat beschäftigt und
an den oben genannten Zielquoten festgehalten.
9
Zahl der Mitarbeitenden nach § 267 Abs. 5 HGB: ohne Auszubildende, Beschäftigte in
Elternzeit, Altersteilzeit in der Freizeitphase, Vorruhestand sowie freigestellte Angestellte.
10
Nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
23
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
RISIKO-, PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT
Risikobericht
Für die Steuerung der Geschäftsentwicklung der Münchener
Hypothekenbank ist die jederzeitige Kontrolle und Überwachung
der Risiken essenziell. Das Risikomanagement hat deshalb
innerhalb der Gesamtbanksteuerung einen hohen Stellenwert.
In der Geschäfts- und Risikostrategie ist der Handlungsrahmen
der Geschäftsaktivitäten festgelegt. Der Vorstand trägt die Ver-
antwortung für diese Strategie, die regelmäßig hinsichtlich der
Zielerreichung überprüft, gegebenenfalls weiterentwickelt und
mindestens jährlich mit dem Aufsichtsrat erörtert wird.
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats wird im Rahmen seiner
Überwachungsfunktion mindestens vierteljährlich sowie zu-
sätzlich bei Bedarf über das Risikoprofil der Bank informiert.
Dies erfolgt quartalsweise anhand des Gesamtrisikoberichts,
der sämtliche Risiken der Bank übersichtlich zusammengefasst
darstellt. Ad-hoc-Themen, zum Beispiel neu gebildete höhere
Einzelwertberichtigungen, werden separat aufbereitet und
kommuniziert.
Basis des Risikomanagements ist die Analyse und Darstellung
der existierenden Risiken einerseits und der Vergleich mit dem
vorhandenen Risikodeckungspotenzial andererseits (Risiko-
tragfähigkeit). Ferner gibt es eine Reihe weiterer relevanter
Analysen, die erst in ihrer Gesamtheit die angemessene Steue-
rung der Bank ermöglichen. Dazu sind umfangreiche Kon-
trollverfahren mit interner, prozessabhängiger Überwachung
implementiert. Die interne Revision als prozessunabhängige
Stelle hat dabei eine zusätzliche Überwachungsfunktion inne.
Bei der Analyse und Darstellung der existierenden Risiken wird
vor allem nach Adressenausfall-, Marktpreis-, Credit-Spread-,
Liquiditäts-, Migrations-, Beteiligungs-, Modell-, Immobilien-,
Reputations-, Refinanzierungs- und Operationellen Risiken un-
terschieden. Diese Risiken werden – mit Ausnahme der Liquidi-
tsrisiken, die Thema des Internal Liquidity Adequacy Assess-
ment Process (ILAAP) sind – in der ökonomischen Perspektive
gemessen und gegen ein für die Risikoart festgelegtes Limit
gehalten. Weitere Risiken wie das Platzierungsrisiko, das Ge-
schäftsrisiko, das ESG-Risiko etc. werden jeweils als Teil der
zuvor genannten Risiken gesehen und an geeigneter Stelle bei
den jeweiligen Berechnungen berücksichtigt.
ADRESSENAUSFALLRISIKO
Das Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko) ist für die Münchener
Hypothekenbank von großer Bedeutung. Durch das Adressen-
ausfallrisiko wird die Gefahr beschrieben, dass Kontrahenten
ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank verzögert,
nur teilweise oder überhaupt nicht nachkommen.
Im Kredithandbuch sind die Kompetenzordnungen und Prozess-
vorschriften der am Kreditgeschäft beteiligten Einheiten sowie
die zulässigen Kreditprodukte dargestellt. In der Geschäfts- und
Risikostrategie finden sich weitergehende Darlegungen zu den
Teilstrategien bezüglich Zielkunden und Zielmärkten sowie
grundsätzliche Festlegungen zur Messung und Steuerung von
Kreditrisiken auf Einzelgeschäfts- und Portfolioebene. Für alle
Arten der Kreditvergabe wurden Einzellimite sowie Limite für
die Assetklassen festgelegt. Als ein weiterer Faktor wird durch
Länderlimite die regionale Diversifizierung sichergestellt.
24
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Bank achtet darauf, im Hypothekengeschäft hauptsächlich
erstrangige Darlehen überwiegend mit moderaten Beleihungs-
ausläufen zu vergeben; im gewerblichen Geschäft existieren da-
rüber hinaus Limite bezüglich Kapitaldienstfähigkeit, Exit Yield,
Debt Service Coverage Ratio (DSCR) und Loan to Value (LTV).
Aktuell verteilen sich die Beleihungsausläufe bzw. Loan to Value
(LTV) wie folgt:
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
1
Beleihungsauslauf
31.12.2025 31.12.2024
relativ relativ
bis 60% 18.793.062.672 40,6% 18.717.098.428 39,3%
>60% und ≤ 70% 6.882.329.066 14,9% 7.248.490.421 15,2%
>70% und ≤ 80% 6.936.805.213 15,0% 7.513.490.561 15,8%
>80% und ≤ 90% 4.989.221.078 10,8% 5.113.280.314 10,7%
>90% und ≤ 100% 3.591.825.799 7,8% 3.720.376.216 7,8%
über 100%
5.151.228.297 11,1% 5.308.243.282 11,1%
ohne 640.425 0,0% 1.639.994 0,0%
Summe 46.345.112.550 100,0 % 47.622.619.217 100,0 %
1
Die Summe Gesamtbestand Hypotheken- und sonstige Darlehen ergibt sich im Wesentlichen aus der Position Aktiv 3. a) „Hypothekendarlehen“. Hinzu kommen unwiderrufliche Kreditzu-
sagen der Position Passiv 2. „Andere Verpflichtungen“, die innerhalb der nächsten zwölf Monate auszuzahlen sind. Zudem ist die Kreditrisikovorsorge hinzuzurechnen.
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
Loan-to-Value
31.12.2025 31.12.2024
relativ relativ
bis 40% 10.009.416.559 21,6% 10.257.775.410 21,5%
>40% und ≤ 50% 9.045.143.409 19,5% 9.185.082.185 19,3%
>50% und ≤ 60% 9.866.058.782 21,3% 10.627.972.944 22,3%
>60% und ≤ 70% 8.813.702.336 19,0% 9.357.744.371 19,6%
>70% und ≤ 80% 4.074.992.747 8,8% 4.023.221.399 8,4%
über 80%
4.535.325.633 9,8% 4.169.182.913 8,8%
ohne 473.084 0,0% 1.639.994 0,0%
Summe 46.345.112.550 100,0 % 47.622.619.217 100,0 %
25
Münchener Hypothekenbank
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
31.12.2025 31.12.2024
Region relativ relativ
Baden-Württemberg 3.946.047.575 8,5% 3.980.625.631 8,4%
Bayern 8.458.123.968 18,3% 8.693.575.461 18,3%
Berlin 2.830.613.414 6,1% 2.943.428.736 6,2%
Brandenburg 921.945.544 2,0% 915.500.043 1,9%
Bremen 193.515.445 0,4% 192.939.855 0,4%
Hamburg 1.198.078.700 2,6% 1.251.076.103 2,6%
Hessen 3.164.115.558 6,8% 3.417.975.139 7,2%
Mecklenburg-Vorpommern 700.161.924 1,5% 620.061.648 1,3%
Niedersachsen 3.355.204.609 7,2% 3.450.024.523 7,2%
Nordrhein-Westfalen 6.106.392.190 13,2% 6.043.787.715 12,7%
Rheinland-Pfalz 1.838.055.917 4,0% 1.860.117.013 3,9%
Saarland 388.248.209 0,8% 402.255.006 0,8%
Sachsen 1.557.062.833 3,4% 1.480.243.316 3,1%
Sachsen-Anhalt 889.423.996 1,9% 804.112.673 1,7%
Schleswig-Holstein 1.930.983.421 4,2% 1.997.255.977 4,2%
Thüringen 492.523.247 1,1% 494.045.256 1,0%
Summe Inland 37.970.496.549 81,9 % 38.547.024.094 80,9 %
Österreich 310.251.551 0,7% 329.480.741 0,7%
Frankreich 356.619.640 0,8% 343.400.028 0,7%
Großbritannien 300.743.335 0,6% 418.345.669 0,9%
Spanien 531.741.029 1,1% 560.840.851 1,2%
Luxemburg 21.500.000 0,0% 140.712.443 0,3%
Schweiz 5.336.402.925 11,5% 5.244.353.378 11,0%
Niederlande 936.985.618 2,0% 999.627.977 2,1%
Belgien 102.349.638 0,2% 105.585.843 0,2%
USA 478.022.265 1,0% 933.248.194 2,0%
Summe Ausland 8.374.616.002 18,1 % 9.075.595.123 19,1 %
Summe insgesamt 46.345.112.550 100,0 % 47.622.619.217 100,0 %
Die Münchener Hypothekenbank vergibt Darlehen maximal bis
zur Höhe des Kaufpreises und finanziert keine sonstigen Kosten.
Die regionale Verteilung innerhalb Deutschlands sowie inter-
national zeigt die folgende Übersicht:
26
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Kreditrisikosteuerung beginnt mit der Selektion des Zielge-
schäfts bei der Darlehenskonditionierung. Dazu werden Risiko-
kostenfunktionen verwendet, die regelmäßig überprüft werden.
Abhängig von der Art und dem Risikogehalt des Geschäfts wer-
den verschiedene Rating- bzw. Scoring-Verfahren verwendet.
In der Immobilienfinanzierung finden ein breit diversifiziertes
Portfolio mit dem Schwerpunkt Wohnimmobilienfinanzierung
und die seit Jahren erprobten Kreditgenehmigungsverfahren
ihren Niederschlag in einem Bestand mit überschaubarem Kredit
-
risiko. Die schwierige Situation an den Immobilienmärkten zeigt
auch im Portfolio der Münchener Hypothekenbank Effekte. Ge-
stiegen sind die Risiken 2025 überwiegend im Individualgeschäft:
KENNZAHLEN ZU KREDITRISIKEN (GESAMTBESTAND)
IN MIO. €
Kennzahl 31.12.2025 31.12.2024 Änderung zum Vorjahr (%)
Ausfallbestand 1.081 824 31%
davon Mengengeschäft 258 187 38%
davon Individualgeschäft Deutschland 345 166 108%
davon Individualgeschäft USA 236 340 –31%
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 242 130 86%
davon Sonstiges 0 0 0%
Expected Loss 256 284 –10%
davon Mengengeschäft 58 43 34%
davon Individualgeschäft Deutschland 66 45 45%
davon Individualgeschäft USA 48 125 –62%
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 84 71 19%
davon Sonstiges 0 0 0%
Unexpected Loss 223 178 26%
davon Mengengeschäft 40 26 52%
davon Individualgeschäft Deutschland 107 73 45%
davon Individualgeschäft USA 28 33 –15%
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 48 45 8%
davon Sonstiges 0 0 0%
Einzelwertberichtigung 207 228 –9%
davon Mengengeschäft 34 19 81%
davon Individualgeschäft Deutschland 50 28 79%
davon Individualgeschäft USA 45 120 –63%
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 78 61 27%
davon Sonstiges 0 0 0%
27
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Hypothekendarlehen werden abhängig vom Rating, von etwai-
gen Leistungsrückständen oder bei Vorliegen anderweitiger
Negativfaktoren auf EWB-Bedarf (Einzelwertberichtigungs-
bedarf) geprüft. Darüber hinaus besteht ein weitergehendes
EWB- Monitoring des Work-out-Managements, insbesondere für
das Nichtmengengeschäft.
Nach Ratingklassen gegliedert ergibt sich die folgende Ver-
teilung der Bestände, die im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls
die gestiegenen Risiken anzeigt:
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
31.12.2025 31.12.2024
Ratingklasse relativ relativ
0a bis 0b 1.000.675.818 2,2% 982.489.026 2,1%
0c bis 0e 7.640.435.079 16,5% 8.754.351.378 18,4%
1a bis 1c 20.278.519.191 43,8% 20.114.908.244 42,2%
1d bis 2a 10.607.661.576 22,9% 10.552.877.815 22,2%
2b bis 2c 3.268.748.793 7,1% 3.379.106.260 7,1%
2d bis 2e 1.361.557.920 2,9% 1.608.891.788 3,4%
3a bis 3b 781.320.236 1,7% 1.086.224.109 2,3%
3c bis 3d 149.391.629 0,3% 157.980.799 0,3%
3e 174.791.175 0,4% 162.027.575 0,3%
4a bis 4e 1.081.157.785 2,3% 823.658.177 1,7%
Ohne Rating 853.348 0,0% 104.046 0,0%
Summe 46.345.112.550 100,0 % 47.622.619.217 100,0 %
28
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Objektarten verteilen sich wie folgt:
VERTEILUNG DER OBJEKTARTEN IM BESTAND
Mengengeschäft Individualgeschäft Sonstiges
Objektart Deutschland Schweiz Österreich Deutschland Euroraum Schweiz Großbritannien USA Deutschland Schweiz
Wohnhaus 19.252.245 3.204.829 59.488 38.296 227 2.492 0 0 110 0
Eigentumswohnung 5.594.795 2.127.885 24.228 35.487 0 1.197 0 0 58 0
Mietwohnbau, Mehrfamilienhaus 2.293.780 0 574 3.853.198 419.446 0 57.430 177.763 0 0
Büro 58.013 0 0 4.428.482 842.259 0 186.497 269.468 0 0
Lagerhallen/Logistikimmobilien 4.860 0 0 510.536 523.079 0 0 0 0 0
Handelsgebäude 31.488 0 0 1.419.187 363.492 0 32.753 30.791 0 0
Hotel/Gaststätten 5.793 0 0 394.935 26.654 0 24.064 0 0 0
Sonstige gewerbliche Objekte 6.887 0 0 42.346 0 0 0 0 0 0
Ohne 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 27.247.861 5.332.714 84.291 10.722.468 2.175.157 3.689 300.743 478.022 167 0
NPL 254.116 2.054 1.878 345.191 183.770 0 58.347 235.641 161 0
EWB 33.115 463 648 50.039 36.684 0 41.096 44.552 130 0
Ø LTV 52,9% 56,9% 62,2% 57,6% 51,8% 90,7% 125,1% 89,1% 0,0% 0,0%
Bei den gebildeten Einzelwertberichtigungen bewegt sich die
Bank insbesondere aufgrund der aktuellen Situation im Büro-
immobilienmarkt auf einem hohen, im Vergleich zum Vorjahr
leicht reduzierten Niveau und nennenswert über dem lang-
fristigen Durchschnitt.
Zur Vorsorge für latente Kreditrisiken bildet die Bank eine Pau-
schalwertberichtigung. Die Ermittlung der Pauschalwertberich-
tigung erfolgt gemäß IDW RS BFA 7 über ein Expected-Credit-
Loss-Modell, wobei die IFRS-9-Methodik für die Stufen 1 und 2
übernommen und auf die HGB-Bemessungsgrundlage an-
gewendet wird. Unter Berücksichtigung der Ausfallwahr-
scheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der er-
warteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt werden für alle unter
den Bilanzpositionen „Forderungen an Kreditinstitute“ und
„Forderungen an Kunden“ ausgewiesenen Geschäfte sowie für
unwiderrufliche Kreditzusagen Pauschalwertberichtigungen für
latente Ausfallrisiken gebildet. Im Hinblick auf unwiderrufliche
Kreditzusagen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer
Rückstellung. Für alle Geschäfte, die nicht einer EWB-Bedarfs-
prüfung unterliegen, erfolgt die Zuordnung in die Stufen 1 und
2, wobei für die Stufe 1 der erwartete 12-Monats-Kreditverlust
und für die Stufe 2 der über die gesamte Restlaufzeit erwartete
Kreditverlust berechnet wird. Zum Zugangszeitpunkt werden
alle Geschäfte grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet; zum Ab-
schlussstichtag erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, sofern sich
das Ausfallrisiko eines Geschäfts gegenüber dem erstmaligen
Ansatz signifikant erhöht hat (Signifikanzschwelle 200 Prozent)
oder manuelle Stufenzuordnungskriterien schlagend werden
(30 Tage Verzug, Status Intensivbetreuung, Status Forbearance,
Status Stundung). Die Ermittlung der relevanten Point-in-Time-
Parameter für die Berechnung der Risikovorsorge erfolgt an-
hand der makro ökonomischen Prognosen, die im Stresstest-
gremium der Münchener Hypothekenbank auf Basis externer
makroökono mischer Daten vierteljährlich aktualisiert werden.
Für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung werden die
Ergebnisse aus drei Szenarien wahrscheinlichkeitsgewichtet
ange setzt: das Basisszenario mit 70 Prozent, das Downside-Sze-
nario mit 30 Prozent und das Upside-Szenario mit 0 Prozent.
29
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung über diesen
Standardprozess wird ergänzt durch die Beurteilung vonseiten
des Managements, ob ein zusätzliches Adjustment gebildet
werden soll. Die Notwendigkeit zur Bildung eines Adjustments
basiert dabei grundsätzlich auf der Analyse eines definierten
Kriterienkatalogs und der anschließenden Beurteilung, ob
ökonomische, technische oder prozessuale Aspekte dazu füh-
ren, dass Risiken nicht vollumfänglich im Modell abgebildet
werden können.
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen entwickelten sich
im Berichtsjahr wie folgt:
GESAMTES KREDITGESCHÄFT
IN MIO. €
Anfangsbestand Zuführung Auflösung Verbrauch
Wechselkurs-
bedingte und
sonstige
Veränderungen Endbestand
EWB/Stufe 3 227,7 88,5 –13,0 –81,0 –15,3 206,7
Anfangsbestand / Buchwert
 1
Veränderung +/– Endbestand / Buchwert
 1
PWB 100,0 47.908 15,0 115,0 45.737
Davon Stufe 1 23,0 43.838 –1,5 21,5 40.431
Davon Stufe 2 47,0 4.070 26,5 73,5 5.306
Davon Adjustment 30,0 –10,0 20,0
1
Anteilig gewichtet für das Baseline- und Downside-Szenario zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung.
Der Anstieg der Pauschalwertberichtigung entfällt im Wesent-
lichen auf gewerbliche Immobilienfinanzierungen infolge von
Modellanpassungen sowie dem Anstieg der in Stufe 2 zugeord-
neten Geschäfte. Die Risiken im Teilportfolio Büroimmobilien
Deutschland wurden im Jahresverlauf genau beobachtet und
standardmäßig die Kundenratings aktualisiert. Das Teilportfolio
Büroimmobilien Deutschland besteht zur Hälfte aus Objekt-
gesellschaften Inland, für die weiterhin eine Unsicherheit bezüg-
lich der Marktentwicklung vorliegt. Aufgrund der Unsicherheiten
und des potenziell erhöhten Ausfallrisikos wurde ein Manage-
ment Adjustment für alle Objektgesellschaften Inland in Höhe
von 20 Mio. Euro gebildet.
Die öffentlichen und liquiden Investments sind auf Zentral-
und Regionalregierungen, öffentliche Gebietskörperschaften
und westeuropäische Banken (nur gedeckte Anleihen) aus-
gerichtet. Regionaler Schwerpunkt ist jeweils Deutschland bzw.
Westeuropa. Hochliquide Staatsanleihen und andere Wertpa-
piere mit sehr guter Bonität werden benötigt, um die Erfüllung
der Liquiditätsanforderungen gemäß CRR zu gewährleisten.
Geschäftsbeziehungen im Derivategeschäft mit Finanzinstitu-
ten basieren auf Rahmenverträgen, die eine Aufrechnung der
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem anderen
Institut (Netting) zulassen. Sicherungsvereinbarungen bestehen
mit allen Derivate-Kontrahenten. Derivategeschäfte werden,
sofern diese clearingpflichtig sind, über eine Central Counter-
party (CCP) abgewickelt.
MARKTPREISRISIKEN
Marktpreisrisiken umfassen die Risiken für den Wert von Posi-
tionen durch die Veränderung von Marktparametern, unter an-
derem von Zinsen, Volatilitäten und Wechselkursen. Sie werden
unter Einsatz eines Barwertmodells als potenzieller Barwert-
verlust quantifiziert. Unterschieden wird dabei zwischen Zins-,
Options- und Währungsrisiken.
Bezüglich des Zinsrisikos wird zwischen dem allgemeinen
Zinsrisiko und dem spezifischen Zinsrisiko unterschieden. Das
allgemeine Zinsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich der
Marktwert von Anlagen oder Verbindlichkeiten, die vom allge-
meinen Zinsniveau abhängig sind, negativ entwickelt.
Das spezifische Zinsrisiko wird auch als Credit-Spread-Risiko
bezeichnet und gehört ebenfalls zu den Marktpreisrisiken. Der
Credit Spread ist definiert als die Renditedifferenz zwischen
einer risikolosen und einer risikobehafteten Anleihe. Spread-
risiken berücksichtigen die Gefahr, dass sich diese Zinsdifferenz
30
Münchener Hypothekenbank
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
auch bei gleichbleibendem Rating verändern kann. Die Gründe
für geänderte Renditeaufschläge können sein:
variierende Einschätzungen der Marktteilnehmer bezüglich
der Positionen,
die tatsächliche Änderung der Kreditqualität des Emittenten,
ohne dass sich dies schon im Rating widerspiegelt,
makroökonomische Gesichtspunkte, die die Bonitätskate-
gorien beeinflussen.
Optionen beinhalten unter anderem die folgenden Risiken:
Volatilitätsrisiko (Vega-Risiko; Risiko, dass sich aufgrund
zunehmender oder abnehmender Volatilität der Wert eines
derivativen Instruments ändert), Zeitrisiko (Theta-Risiko;
darunter wird das Risiko verstanden, dass sich aufgrund fort-
laufender Zeit der Wert eines derivativen Instruments ändert),
Rho-Risiko (Risiko der Verän derung des Optionswerts bei
einer Änderung des risikolosen Zinssatzes) und Gamma-Risiko
(Risiko der Veränderung des Options-Deltas bei einer Preis-
änderung des Basiswerts; das Options-Delta beschreibt dabei
die Wertänderung der Option bei einer Preisänderung des
Basiswerts). Optionen im Kapitalmarktgeschäft werden nicht
spekulativ eingegangen, die Options positionen entstehen aus-
schließlich implizit durch Optionsrechte der Darlehensnehmer
(z.B. durch das gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB
oder das Recht zu Sondertilgungen) und werden, falls erforder-
lich, gehedgt. Diese Risiken werden im täglichen Risikobericht
beobachtet und sind limitiert.
Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich der Markt-
wert von Anlagen oder Verbindlichkeiten, die von Wechsel-
kursen abhängig sind, aufgrund von Wechselkursänderungen
negativ entwickelt. Fremdwährungsgeschäfte der Münchener
Hypothekenbank sind weitestgehend gegen Währungsrisiken
gesichert, lediglich die in den Zinszahlungen enthaltenen Mar-
gen sind nicht abgesichert.
Das Aktienrisiko ist für die Münchener Hypothekenbank gering
und resultiert fast ausschließlich aus Beteiligungen an Unter-
nehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Zusätzlich
ist die Bank in einem Spezialfonds der Union Investment in-
vestiert, dessen Assets ab Anfang 2026 alle LCR-fähig sein sollen
(keine Aktien). Die Berechnung von Risikokennzahlen ist dabei
an die Fondsgesellschaft übertragen; die Ergebnisse werden
plausibilisiert und dann in die eigenen Systeme übernommen.
Zur Steuerung der Marktpreisrisiken werden sämtliche Geschäfte
der Münchener Hypothekenbank täglich barwertig bewertet.
Die Bewertung aller Geschäfte erfolgt unter Verwendung des IT-
Programms Summit. Rückgrat der Zinsrisikosteuerung ist der
täglich ermittelte „BPV-Vektor“ (Base Point Value), gegeben
durch die barwertige Veränderung pro Laufzeitband, die bei
Änderung der Swap-Mitte-Kurven um einen Basispunkt eintritt.
Zudem werden Sensitivitäten bezüglich der Wechselkurse,
bezüglich Drehungen der Zinskurve sowie Änderungen der
Basis-Spreads und der Volatilitäten bestimmt. Die täglichen
Sensiti vitäten neben dem BPV sind:
Wechselkurse: Alle Fremdwährungen verändern sich um
minus 10 Prozent.
Volatilitäten: Alle Volatilitäten steigen um 1 Prozentpunkt an.
Versteilerung/Verflachung: Es wird eine moderate Verstei-
lerung/Verflachung der Zinskurve simuliert, d. h. im vorderen
Bereich bis zu +/–10 Basispunkte, im langen Bereich bis zu
+/–20 Basispunkte, Drehung um die 5-Jahres-Stützstelle.
Marktrisiken werden in der Münchener Hypothekenbank über
die Kennzahl Value at Risk (VaR) erfasst und limitiert. Bei der
VaR-Berechnung werden sowohl lineare als auch nichtlineare
Risiken über eine historische Simulation berücksichtigt. Zusätzlich
wird die Auswirkung extremer Bewegungen von Risikofaktoren
hier und bei den anderen Risikoarten mithilfe von unterschied-
lichen Stressszenarien gemessen. Die täglichen Stress szenarien
(andere werden mit geringerer Frequenz ausgeführt) sind:
Aufsichtsrechtliche Vorgaben:
» Es werden sechs Stresstests (Parallelshift oben/unten, Ver-
steilerung/Verflachung, Parallelshift im kurzen Bereich
oben/unten) berechnet. Das schlechteste Ergebnis wird
berücksichtigt und limitiert (SOT – Supervisory Outlier Test).
» Die Stresstests sind durch die EBA-Guideline 2022/14
bzw. den RTS 2022/10 vorgegeben.
Parallelverschiebung: Die aktuelle Zinsstrukturkurve wird
über alle Währungen gleichzeitig komplett um 50 Basispunkte
nach oben und nach unten verschoben. Das schlechtere Er-
gebnis von beiden wird berücksichtigt.
Parallelverschiebung Zins und Volatilitäten: Hier wird eben-
falls die aktuelle Zinsstrukturkurve über alle Währungen
gleichzeitig um 50 Basispunkte nach unten verschoben.
Zusätzlich werden alle Volatilitäten um plus 20 Basis-
punkte angehoben.
Historische Simulation:
» Finanzmarktkrise 2008: Die Zinsänderungen zwischen
dem 12.September2008 (letzter Bankarbeitstag vor der
Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers) und
dem 10.Oktober2008 werden auf das aktuelle Niveau
übertragen.
» Brexit: Veränderung der Zinsen und Wechselkurse im
Zuge des Brexit-Referendums am 23. und 24.Juni2016.
» Corona-Szenario (Worst Case): Worst Case aus vier
Szenarien, die die Marktdatenbewegungen innerhalb
der Tage/Wochen nach Beginn der Coronapandemie
in Deutschland (5.März2020) abbilden.
31
Münchener Hypothekenbank
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die ertragsorientierten Berechnungen zu Zinsänderungsrisiken
betrachten die Veränderung des Nettozinseinkommens (NII), die
aus Zinsänderungen resultiert, verglichen mit dem Basisszenario.
Gegenübergestellt wird die Entwicklung des Jahresüberschusses
in mehreren Steuerungs- bzw. Stressszenarien. Die Limitierung
im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken im Bank-
buch (IRRBB) erfolgt im Hinblick auf das Steuerungsszenario
–150 Basispunkte Parallelverschiebung.
Neben dem Steuerungsszenario werden die folgenden
Stressszenarien berechnet:
Parallelverschiebung: Die aktuelle Zinsstrukturkurve wird in
allen Währungen um +/–200 BP nach oben und nach unten
verschoben.
Parallelverschiebung: Die aktuelle Zinsstrukturkurve wird in
allen Währungen um –250 BP nach unten verschoben.
Steepener/Flattener: Anpassung der aktuellen Zinsstruktur-
kurve gemäß der aufsichtsrechtlichen Vorgabe im Rahmen
des Outlier-Tests zur barwertigen Sicht.
Die Münchener Hypothekenbank ist zwar ein Handelsbuch-
institut, hat aber seit 2012 keine Handelsgeschäfte mehr ab-
geschlossen.
Zur Steuerung der Credit-Spread-Risiken werden die aktivischen
Kapitalmarktgeschäfte der Münchener Hypothekenbank täglich
barwertig bewertet und die Credit-Spread-Risiken bestimmt.
Es werden im Bewertungssystem Summit der Credit-Spread-VaR,
die Credit-Spread-Sensitivitäten und unterschiedliche Credit-
Spread-Stressszenarien berechnet. Zusätzlich wird seit 31. Dezem-
ber 2024 quartalsweise ein Credit-Spread-VaR auf den Gesamt-
bestand berechnet und im Rahmen des ICAAP limitiert.
Credit-Spread-Risiken werden in der Münchener Hypotheken-
bank über die Kennzahl VaR erfasst und limitiert. Die VaR-Be-
rechnung basiert dabei auf einer historischen Simulation.
Die aktuellen (täglichen) Credit-Spread-Stressszenarien sind:
Parallelverschiebung: Alle Credit Spreads werden um
100 Basispunkte nach oben und nach unten verschoben.
Das schlechtere Ergebnis von beiden wird berücksichtigt.
Historische Simulation des Ausfalls der Investmentbank
Lehman Brothers: Das Szenario unterstellt eine unmittelbare
Spreadänderung, die in dem Zeitraum von einem Bank-
arbeitstag vor Ausfall von Lehman Brothers bis vier Wochen
danach gemessen wurde.
Flucht in Staatstitel: Das Szenario bildet eine in der Ver-
gangenheit deutlich sichtbare Risikoaversion in den Märkten
ab. Die Spreads riskanter Risikoklassen steigen, während
die Spreads sicherer Staatsanleihen zurückgehen.
Euro-Krise: Das Szenario bildet die Spread-Entwicklung
während der Euro-Krise im Zeitraum vom 1.Oktober2010
bis 8.November2011 ab. In diesem Zeitraum sind insbeson-
dere die Spreads der Staatsanleihen mit schlechter Bonität
stark angestiegen.
Downgrade Deutschland: Dieses hypothetische Szenario
beruht auf der Annahme, dass die Spreads für deutsche
Staatsanleihen auf das Niveau der sogenannten PIIGS-
Staaten ansteigen. Diese Staaten waren während der Euro-
Krise besonders stark betroffen und haben immer noch
deutlich höhere Credit Spreads als Deutschland. Damit
bedeutet das Szenario einen deutlichen Anstieg der
Spreads für Deutschland. Dieser Anstieg wird ebenfalls auf
das Portfolio der deutschen Bundesländer angewendet,
das in der Münchener Hypothekenbank den größten Be-
stand ausmacht.
Corona-Krise: Das Szenario bildet die Entwicklung der Credit
Spreads im Zuge der „Coronakrise“ im Zeitraum vom 28. Fe-
bruar bis 18.März2020 ab. In diesem Zeitraum stiegen die
Spreads in allen Assetklassen deutlich an.
Die ertragsorientierten Berechnungen zu Credit-Spread-Risiken
betrachten die Entwicklung des Jahresüberschusses in mehreren
Stressszenarien, verglichen mit dem Basisszenario, und werden
durch einen Frühwarnindikator überwacht.
Hierzu werden die folgenden vier Stressszenarien berechnet:
Dauerhafter Spreadanstieg/-rückgang: Dauerhafte Ver-
änderungen der Refinanzierungsspreads von im Schnitt
+116/–89 Basispunkten können nur schrittweise aktivseitig
weitergegeben werden.
Kurzfristiger Spreadanstieg/-rückgang: Kurzfristige Ver-
änderungen der Refinanzierungsspreads von +22/–19 Ba-
sispunkten in Jahr 1 können nicht aktivseitig weiterge-
geben werden.
Der Credit Spread VaR auf den Gesamtbestand per 31. Dezem-
ber 2025 betrug minus 333 Mio. Euro.
LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko umfasst im Wesentlichen folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Liquiditätsrisiko im engeren Sinne)
bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen, verlängern
oder glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko)
32
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Münchener Hypothekenbank unterscheidet zwischen der
kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit sowie der mittel-
fristigen strukturellen Liquiditätsplanung.
Kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit hat zum Ziel,
dass die Bank täglich in der Lage ist, ihren ordnungsgemäßen
Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen fristgerecht
und im vollen Umfang zu entsprechen (Zahlungsbereitschaft).
Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Liquidi-
tsreserve von Banken sind alle umgesetzt.
Die Münchener Hypothekenbank stuft sich dabei im Sinne
der MaRisk als kapitalmarktorientiertes Institut ein und erfüllt
daher auch die Anforderungen gemäß BTR 3.2.
Die MaRisk unterscheiden zwischen fünf verschiedenen Szena-
rien, die entsprechend implementiert wurden:
1) Base Case: entspricht dem Steuerungsfall der Bank.
2) Bankstress: Die Reputation des Instituts verschlechtert sich,
beispielsweise durch hohe Verluste in der Bilanz.
3) Marktstress: kurzzeitiges Event, das einen Teil des Finanz-
markts betrifft. Beispiele hierfür sind der Terroranschlag vom
11.September2001 oder die Finanzmarkt-/Staatsschulden-
krise.
4) Kombinierter Stress: gleichzeitiges Eintreten von Bank- und
Marktstress.
5) Kombinierter Stress ohne Gegenmaßnahmen: Dabei wird
unterstellt, dass überhaupt keine Liquiditätsbeschaffung
mehr möglich ist.
Die Liquiditätsanforderungen aus den Szenarien 1 bis 4 müssen
nach MaRisk mindestens 30 Tage eingehalten werden, Szenario
5 stellt für interne Steuerungszwecke den Worst Case dar.
Je nach Szenario wurden unterschiedliche Modellannahmen
für alle wichtigen Cashflows hergeleitet, zum Beispiel für die
Inanspruchnahme der bereits getätigten Darlehenszusagen
oder die Entwicklung von Collaterals. Darüber hinaus wurden
alle Wertpapiere in unterschiedliche Liquiditätsklassen ein-
geteilt und daraus abgeleitet, welches Volumen im jeweiligen
Szenario in welchem Zeitraum verkauft oder in ein Wert-
papierpensionsgeschäft eingeliefert werden kann, um zusätz-
liche Liquidität zu generieren. Gesetzliche Restriktionen wie
die 180-Tage-Regelung aus dem Pfandbriefgesetz werden dabei
stets eingehalten. Das Ergebnis ist eine taggenaue Darstellung
der verfügbaren Liquidität über einen Horizont von drei Jahren
in den drei Währungen Euro, US-Dollar und Schweizer Franken.
Positionen in anderen Währungen existieren nicht. In den
Stressszenarien erfolgt die Limitierung über unterschiedliche
Horizonte als Frühwarnindikatoren je Szenario.
Darüber hinaus wird mindestens wöchentlich die Liquidity
Coverage Ratio (LCR) inklusive eines Forecasts gemäß CRD IV
über alle Währungen gerechnet.
Mittelfristige strukturelle Liquiditätsplanung
Die strukturelle Liquiditätsplanung dient dazu, die mittelfristige
Liquidität sicherzustellen. Die gesetzliche Basis dafür bilden
zum einen die MaRisk BTR 3 und zum anderen die CRD IV zur
Net Stable Funding Ratio (NSFR).
Die mittelfristige Liquiditätssteuerung gemäß MaRisk basiert
auf der kurzfristigen Liquiditätssteuerung gemäß MaRisk, d.h.,
beide verwenden dieselben Szenarien und Modellierungs-
annahmen. Wegen des längeren Beobachtungszeitraumes
werden aber weitere Modellierungen berücksichtigt, die in der
kurzfristigen Liquiditätssteuerung nicht ausschlaggebend sind.
Das sind beispielsweise die Neugeschäftsplanung oder laufende
Kosten wie Gehälter und Steuern.
Die mittelfristige Liquiditätsplanung hat die nachfolgenden
Liquiditätskennzahlen im Zeitablauf als Ergebniskomponenten:
kumulierter gesamter Cashflow-Bedarf,
verfügbares ungedecktes und gedecktes Fundingpotenzial
inklusive geplanten Neugeschäfts und Prolongationen,
weitere Detaildaten für Planungs- und Steuerungsaktivitäten.
Die Limitierung der Liquiditätsrisiken erfolgt über die struktu-
relle Liquiditätsvorschau und die Stressszenarien anhand der
verfügbaren Liquidität innerhalb eines Jahres.
Darüber hinaus wird monatlich die NSFR gemäß CRD IV über
alle Währungen gerechnet. Dabei werden ebenfalls Forecasts
erstellt, um eine Steuerung zu ermöglichen.
Um das Refinanzierungsrisiko zu reduzieren, ist die Münchener
Hypothekenbank bestrebt, Darlehen möglichst fristenkongruent
zu refinanzieren. Die Bank überprüft laufend, ob die für sie rele-
vanten Refinanzierungsquellen (vor allem auch in der Genossen-
schaftlichen FinanzGruppe) weiterhin verfügbar sind. Zur Be-
schränkung des Marktliquiditätsrisikos werden im Geschäft mit
Staaten und Banken überwiegend EZB-fähige Titel erworben, die
jederzeit für Offenmarktgeschäfte verwendet werden können.
Zur Diversifizierung der Refinanzierung hat die Bank ein über-
schaubares Einlagengeschäft aufgebaut. Inzwischen können
zusätzlich zu Genossenschaftsbanken auch Einlagen über Welt-
sparen oder die Deutsche Bank eingeworben werden; außer-
dem gibt es eine Kooperation mit Scalable Capital, die Einlagen
ihrer Kunden an die Münchener Hypothekenbank weiterleitet.
33
Münchener Hypothekenbank
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
BETEILIGUNGSRISIKO
Dies sind mögliche Verluste, die durch einen Kursverfall der
Beteiligungen unter Buchwert auftreten können. Dies betrifft
Beteiligungen, die die Münchener Hypothekenbank aus stra-
tegischen Gründen langfristig an Unternehmen der Genossen-
schaftlichen FinanzGruppe hält, sowie in geringem Umfang
Positionen innerhalb ihres Spezial-Mischfonds.
OPERATIONELLE RISIKEN
Operationelle Risiken sind mögliche Verluste, die durch mensch-
liches Fehlverhalten, Prozess- oder Projektmanagementschwä-
chen, technisches Versagen oder negative externe Einflüsse
hervorgerufen werden. Dem menschlichen Fehlverhalten wer-
den auch gesetzeswidrige Handlungen, unangemessene Ver-
kaufspraktiken, unautorisierte Handlungen, Transaktionsfehler
sowie Informations- und Kommunikationsrisiken zugerechnet.
Dabei werden auch Verluste, die sich aus Reputationsrisiken
ergeben, identifiziert und bewertet.
Die Münchener Hypothekenbank minimiert ihre Operationellen
Risiken durch Qualifikation der Mitarbeiter, transparente Pro-
zesse, Automatisierung von Standardabläufen, schriftlich fixierte
Arbeitsanweisungen, Funktionstests der IT-Systeme, Notfall-
pläne und Präventivmaßnahmen. Versicherbare Risiken sind in
banküblichem Umfang durch Versicherungsverträge abgedeckt.
Für alle von der Münchener Hypothekenbank ausgelagerten
Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bankgeschäften,
Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen Dienst-
leistungen stehen, wurde im Rahmen einer Risikoanalyse die
Wesentlichkeit untersucht. Alle Auslagerungen und IKT-Dienst-
leistungen werden entsprechend den regulatorischen Vor-
gaben der DORA und der EZB überwacht und sind in den Risiko-
managementprozess eingebunden.
MIGRATIONSRISIKEN
Migrationsrisiken beschreiben das Risiko einer Rating-Herab-
stufung von Darlehensnehmern, wodurch die barwertigen Reser-
ven der Münchener Hypothekenbank reduziert werden. Die im
Abschnitt „Adressenausfallrisiko“ genannten Maßnahmen und
Regelungen begrenzen analog die Migrationsrisiken.
IMMOBILIENRISIKEN
Immobilienrisiken beschreiben das Risiko des Wertverlusts der
Immobilien, die die Münchener Hypothekenbank selbst im Be-
stand hat. Immobilienrisiken bewegen sich in einer für die Bank
vernachlässigbaren Größenordnung.
MODELLRISIKEN
Modellrisiken beschreiben das Risiko, dass die in den Ab-
schnitten zuvor genannten Risiken wegen vereinfachender
Annahmen/Verfahren, fehlerhafter Eingangsdaten oder nicht
ausreichend valider Parameter zu niedrig angesetzt werden.
Die Münchener Hypothekenbank steuert und begrenzt diese
Risiken durch Vier-Augen-Prinzip, unabhängige Validierung,
kon servative Annahmen und Sicherheitspuffer, die je nach
Risiko art entsprechend angewendet werden.
RISIKOTRAGFÄHIGKEIT
Die Fachkonzepte und Modelle zur Berechnung der Risiko-
tragfähigkeit, der sogenannte ICAAP, werden entsprechend den
aufsichtsrechtlichen Erfordernissen laufend weiterentwickelt.
Die Münchener Hypothekenbank berechnet die Risikotragfähig-
keit gemäß den Anforderungen der EZB sowohl in der soge-
nannten normativen als auch in der ökonomischen Perspektive.
Zum Abzug gebracht werden in der ökonomischen Perspektive
Marktrisiken, Kreditausfallrisiken, Operationelle Risiken, Spread-
risiken, Migrationsrisiken, Refinanzierungsrisiken, Beteiligungs-
risiken, Immobilienrisiken, Reputationsrisiken sowie Modell-
risiken, in denen auch weitere nicht explizit aufgeführte Risiken
subsumiert werden. Die Anrechnung der Risiken auf das Risiko-
deckungspotenzial erfolgt konservativ ohne Berücksichtigung
von Diversifikationseffekten zwischen den Risikoarten.
Im Jahr 2025 sind in der ökonomischen Perspektive Markt-
risiken deutlich gesunken. In den anderen Risikoarten wurde
kein nennenswerter Anstieg verzeichnet. Im Berichtsjahr wurde
kein Limit für eine spezifische Risikoart in irgendeinem Szenario
oder Stresstest überschritten. Die Risikotragfähigkeit war im Be-
richtsjahr in der ökonomischen Perspektive somit stets gegeben.
In der normativen Perspektive wird über einen mehrjährigen
Planungshorizont geprüft, ob die Bank sowohl im Rahmen der
Basisplanung als auch in adversen Szenarien kontinuierlich
alle quantitativen regulatorischen und aufsichtlichen Kapital-
anforderungen erfüllt.
Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr in der normativen
Perspektive stets gegeben.
Die Auslastung der Limite in der ökonomischen Perspektive
pro Risikoart per 31.Dezember 2025 können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden. Als Makro-Stress ist das soge-
nannte „Makroökonomische Stress-Szenario“ gemeint, das
von der Bank vor allem für den normativen ICAAP kreiert wurde
und einen starken initialen Schock sowie einen anschließen-
den weltweiten makroökonomischen Abschwung beinhaltet:
34
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
AUSLASTUNG LIMITE ZUM 31. DEZEMBER 2025
IN MIO. €
Risikoart Limit
Standard-
Szenario
Makro-
Stress
Marktrisiken 531 108 98
Kreditrisiken 600 390 586
Operationelle Risiken 100 70 70
Spreadrisiken 550 331 108
Migrationsrisiken 150 58 95
Beteiligungsrisiken 30 24 24
Immobilienrisiken 20 11 11
Refinanzierungsrisiken 15 10 7
Reputationsrisiken 20 5 5
Modellrisiken
und sonstige Risiken
70 49 49
VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
ZUR ABSICHERUNG
Zur weiteren Risikominimierung und Absicherung unserer
Geschäfte setzen wir Hedge-Geschäfte in Form von Zins- und
Währungsderivaten ein. Kreditderivate werden nicht genutzt.
Auf der Ebene größerer einzelner Geschäfte greifen wir auf
Asset-Swaps als Mikrohedges zurück. Strukturierte Grundge-
schäfte, wie zum Beispiel kündbare Wertpapiere, werden
entsprechend mit strukturierten Swaps abgesichert. Für die
Wechselkurssicherung von Fremdwährungsengagements
wird primär ein währungskongruentes Funding angestrebt, für
den Rest werden (Zins-)Währungs-Swaps eingesetzt. Auf Port-
folioebene bedient sich die Bank vornehmlich Zinsswaps und
Swaptions als Sicherungsinstrumente. Als Hedges für eingebet-
tete gesetzliche Kündigungsrechte oder Zinsbegrenzungsver-
einbarungen kommen neben linearen Instrumenten auch Ber-
muda-Optionen auf Zinsswaps (Swaptions) zum Einsatz.
RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE
INTERNE KONTROLL- UND
RISIKOMANAGEMENTVERFAHREN
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist in
Organisationsrichtlinien, Ablaufbeschreibungen, Bilanzierungs-
handbüchern und Arbeitsanweisungen dokumentiert. Es um-
fasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen sowie laufende
automatische Maßnahmen und Kontrollen, die in die Arbeits-
abläufe integriert sind. Dies sind insbesondere Funktions-
trennung, Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsbeschränkungen, Zahlungs-
richtlinien, Neuprodukt- und Neustrukturprozess sowie
Saldenbestätigungen. Prozessunabhängige Prüfungen werden
vor allem von der internen Revision durchgeführt.
Die im Risikobericht beschriebenen Risikomanagementmetho-
den liefern laufend qualitative und quantitative Aussagen zur
wirtschaftlichen Situation der Münchener Hypothekenbank, wie
zum Beispiel die Performanceentwicklung. In diese Bewertung
fließen Aspekte aller Risikoarten mit ein.
In der Münchener Hypothekenbank gibt es einen engen
Abstimmungsprozess zwischen der Risikocontrolling- und der
Rechnungslegungseinheit.
Die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem bilden die
Grundlagen für Mehrjahres-Planungsrechnungen, Hochrech-
nungen zum Jahresende und Abstimmungsroutinen der reali-
sierten Rechnungslegungskennzahlen im Rechnungslegungs-
prozess der Bank.
Ausblick – Chancen und Risiken
KONJUNKTUR UND FINANZMÄRKTE
Die Entwicklung der Weltwirtschaft im Jahr 2026 wird voraus-
sichtlich von moderatem, insgesamt jedoch gedämpftem
Wachstum geprägt sein, das stark von geopolitischen Risiken
beeinflusst wird. Anhaltende Konflikte, strategische Rivalitäten
zwischen Großmächten und eine zunehmende Fragmentierung
des Welthandels belasten Investitionsentscheidungen und glo-
bale Lieferketten. Der Welthandel könnte infolge fortbestehen-
der Zollschranken und Handelskonflikte an Dynamik verlieren,
was insbesondere exportorientierte Volkswirtschaften belastet.
Die Vereinten Nationen warnen, dass das weltwirtschaftliche Um-
feld trotz gewisser Widerstandskraft durch Handelsspannungen
und fiskalische Belastungen weiterhin getrübt bleibt. Vor die-
sem Hintergrund unterliegen Konjunkturprognosen derzeit er-
heblichen Unsicherheiten. Nach aktuellen Schätzungen dürfte
das globale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2026 zwischen 2,6
und 3,1 Prozent wachsen und damit unter den langfristigen
Durchschnittsniveaus liegen.
Für den Euroraum prognostiziert die EZB ein Wirtschafts-
wachstum von 1,2 Prozent. Diese Einschätzung beruht auf der
Annahme, dass sich die wirtschaftliche Erholung schrittweise
fortsetzt, wenn die Belastungen durch hohe Inflation, restriktive
Geldpolitik und externe Schocks in den Vorjahren abnehmen.
Grundlage der EZB-Projektionen sind ein allmählicher Rück-
gang der Inflation in Richtung des 2-Prozent-Ziels. Positiv wirken
nach EZB-Einschätzung zudem ein robuster Arbeitsmarkt, stei-
gende Reallöhne sowie Investitionen, unter anderem zur För-
derung des grünen und digitalen Wandels. Insgesamt beschreibt
die EZB das Jahr 2026 als Phase einer vorsichtigen Normalisie-
rung, in der sich die Konjunktur zwar stabilisiert, jedoch deutlich
unter den langfristigen Wachstumsraten bleibt.
35
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Für Deutschland wird ebenfalls ein moderates Wachstum erwar-
tet. Laut Bundesbank dürften insbesondere öffentliche Aus-
gaben, vor allem für Infrastruktur und Verteidigung, sowie wieder
anziehende Exporte zentrale Wachstumstreiber sein. Gleich-
zeitig belasten globale Unsicherheiten, Zollstreitigkeiten und
der internationale Wettbewerbsdruck die Exporte und das
Investitionsklima. Den aktuellen Prognosen zufolge dürfte sich
das Wachstum des Bruttoinlandsprodukts 2026 in einer Spanne
von 0,6 bis 1,5 Prozent entwickeln.
Für das Jahr 2026 wird an den europäischen Finanz- und
Kapitalmärkten insgesamt von einem stabilen, jedoch weiterhin
herausfordernden Umfeld Umfeld ausgegangen. Die Inflations-
entwicklung hat sich zuletzt stabilisiert, sodass von einer weit-
gehend unveränderten geldpolitischen Ausrichtung der
Europäischen Zentralbank auszugehen ist. Der hohe Refinan-
zierungsbedarf öffentlicher Haushalte im Euroraum sowie
strukturelle Veränderungen auf der Investorenseite, unter ande-
rem infolge regulatorischer Anpassungen bei institutionellen
Investoren, könnten die Nachfrage nach langfristigen Anleihen
dämpfen. In der Folge ist mit einer tendenziellen Versteilerung
der Zinskurven zu rechnen. Dies könnte insbesondere lang-
fristige Finanzierungen verteuern und die Nachfrage auf kürzere
Laufzeiten verlagern.
Die Entwicklung an den US-amerikanischen Finanzmärkten
bleibt von erhöhten Unsicherheiten geprägt. In diesem Umfeld
könnte der Spielraum der US-Notenbank für weitere Zins-
senkungen begrenzt sein. Zudem besteht das Risiko erhöhter
Volatilität, sollte es zu einer verstärkten politischen Einfluss-
nahme auf geldpolitische Entscheidungen kommen. In diesem
Fall ist mit steigenden langfristigen Zinsen sowie einem schwä-
cheren US-Dollar zu rechnen.
Auf den Devisenmärkten könnten geopolitische Risiken und
eine zunehmende Diversifizierung der Währungsreserven durch
Zentralbanken den US-Dollar zusätzlich belasten. Der Euro
könnte bei stabilen europäischen Finanzmarktbedingungen
hiervon leicht profitieren. Für das britische Pfund sowie den
Schweizer Franken werden überwiegend stabile Wechselkurs-
entwicklungen erwartet.
Die Refinanzierungsspreads für Covered Bonds und ungedeckte
Bankemissionen werden voraussichtlich auf dem niedrigen
Niveau des Jahresendes 2025 bleiben. Unterstützend wirken
dabei die solide Bonität der europäischen Banken sowie eine
gegenüber staatlichen Emissionen geringere private Kreditnach-
frage. Das Emissionsvolumen am Covered-Bond-Markt dürfte
trotz eines verhaltenen Neukreditgeschäfts durch hohe Fälligkei-
ten gestützt werden. Für das Jahr 2026 wird ein Emissionsvolu-
men von rund 160 Mrd. Euro an Euro-Benchmark-Covered-Bonds
erwartet und damit ein Niveau etwa auf Höhe des Vorjahres.
IMMOBILIEN- UND IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGSMÄRKTE
Für 2026 zeichnen sich in Deutschland leicht verbesserte Rahmen-
bedingungen für die Wohn- und Gewerbeimmobilienmärkte ab.
Der private Wohnimmobilienmarkt wird sich voraussichtlich sta-
bil bis moderat wachsend entwickeln. Die Neubautätigkeit dürfte
trotz leichter Belebung durch den sogenannten Wohnungsbau-
Turbo, insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen und
Schwarmstädten, weiterhin deutlich hinter dem tatsächlichen
Bedarf zurückbleiben. In der Folge bleibt der Druck auf Mieten
und die Preisdynamik hoch, während Eigentumswohnungen
und Einfamilienhäuser moderat an Wert gewinnen. Mietwoh-
nungen in angespannten Märkten könnten überdurchschnitt-
liche Steigerungen verzeichnen. Die Nachfrage wird neben
demografischen Faktoren und Urbanisierung auch durch das
wachsende Interesse an nachhaltigen und energieeffizienten
Wohnformen gestützt. Zudem steigt die Nachfrage nach selbst-
genutztem Wohneigentum, da Mieter langfristige Kostenstabilität
und finanzielle Planungssicherheit der volatilen Mietentwicklung
vorziehen. Für private Investoren bleibt Wohnen aufgrund sta-
biler Cashflows, hoher Nachfrage und begrenzten Angebots
eine interessante und risikoarme Assetklasse. Regulatorische
Unsicherheiten, steigende Baukosten und Finanzierungskosten
stellen jedoch weiterhin Herausforderungen dar und könnten
die Nachfragedynamik bremsen.
Diese Risiken betreffen auch den Investmentmarkt, wo Wohn-
immobilien auch im Jahr 2026 ihre Vorrangstellung behaupten
können. Sie profitieren dabei weiterhin von strukturellen Fakto-
ren wie der hohen Nachfrage nach Mietwohnungen, insbeson-
dere in urbanen Zentren, dem anhaltenden Wohnungsmangel
und der defensiven Ausprägung von Wohnimmobilien, die
stabile und planbare Cashflows gewährleisten. Die begrenzte
Neubautätigkeit verstärkt die Angebotsknappheit und unter-
stützt die langfristige Wertstabilität. In einem von Unsicherheiten
geprägten Marktumfeld bleibt Wohnen damit ein bevorzugter
„sicherer Hafen“ für Investoren und ein zentraler Baustein insti-
tutioneller Immobilienstrategien. Gleichzeitig wirken ESG- Kri-
terien zunehmend als Werttreiber und Risikofilter, die darüber ent-
scheiden, welche Wohnimmobilien finanzierbar, handelbar und
langfristig wertstabil bleiben und welche unter Druck geraten.
Das prognostizierte moderate Wirtschaftswachstum lässt auch
einen leichten Anstieg des gewerblichen Transaktionsvolumens
erwarten, wobei die Investoren weiterhin sehr selektiv agieren
werden. Insgesamt zeigt sich für 2026 ein stark segmentierter
Markt, in dem Lage, Qualität und zukunftsfähige Nutzungskon-
zepte entscheidend sein werden, um Rendite und Sicherheit
zu verbinden.
36
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Büroimmobilien müssen neben zentraler Lage und guter
Anbindung vor allem flexibel, nachhaltig und technologisch
modern sein, um hybride Arbeitsmodelle zu ermöglichen.
Stabile Mietverträge und die Bonität der Mieter erhöhen zusätz-
lich die Investitionssicherheit. Unmoderne, schlecht angebun-
dene Objekte ohne ESG-Label bleiben dagegen unattraktiv.
Einzelhandelsimmobilien zeigen ebenfalls ein stark segmentier-
tes Bild. Top-Lagen in Innenstädten bleiben dank hoher Kunden-
frequenz, stabiler Mietverträge und prominenter Mieter gefragt.
Zukunftsfähig sind Nutzungskonzepte, die flexible Anpassungen
an Mieterbedarfe und Handelsformate erlauben, Gastronomie-
und Freizeitangebote integrieren sowie energieeffizient und
ressourcenschonend betrieben werden können. Periphere Stand-
orte und weniger frequentierte Einkaufszentren stehen hingegen
weiter unter Druck, da Online-Handel, Flächenreduktionen und
strukturelle Veränderungen die Nachfrage dämpfen.
Nach einem herausfordernden Jahr 2025 wird sich der Invest-
mentmarkt für Logistikimmobilien 2026 leicht erholen. Auf der
Nutzerseite wird diese Entwicklung vom E-Commerce, von der
Optimierung globaler und regionaler Lieferketten sowie einem
strukturell wachsenden Bedarf an Lager- und Distributions-
flächen getragen. Zusätzliche Impulse entstehen durch den
Defence-Sektor, der hochwertige, funktionale und besonders
sicherheitsrelevante Logistik- und Spezialflächen nachfragt.
Auf der Investorenseite bleiben vor allem moderne, hoch-
technisierte und ESG-konforme Objekte in verkehrsgünstigen
Lagen gefragt.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER
MÜNCHENERHYPOTHEKENBANK
Beim Neugeschäft hat sich die Münchener Hypothekenbank
für das Geschäftsjahr 2026 ein Wachstumsziel von 12 Prozent
gesetzt. Daraus ergibt sich ein Zusagevolumen von insgesamt
3,8 Mrd. Euro. Bei der Planung ist sie von der im vorangehenden
Abschnitt beschriebenen sukzessiven Markterholung unter fort-
bestehenden Unsicherheiten an den Märkten für Wohn- und
Gewerbeimmobilien ausgegangen.
In der privaten Wohnimmobilienfinanzierung plant die
Münchener Hypothekenbank ein Neugeschäft in Höhe von
insgesamt rund 2 Mrd. Euro in Deutschland, der Schweiz und
Österreich. Dabei wird von einer leichten Belebung des Finan-
zierungsmarktes ausgegangen. Vor diesem Hintergrund wird
eine moderat steigende Vermittlungsaktivität der Genossen-
schaftsbanken erwartet. Im Geschäft mit freien Finanzdienst-
leistern dürfte das Wettbewerbsniveau weiterhin hoch bleiben.
Impulse im Neugeschäft könnten sich insbesondere aus der
Weiterentwicklung digitaler Prozesse und Anwendungen er-
geben. Für das Geschäft in der Schweiz wird bei einem gegen-
über dem Berichtsjahr weitgehend unveränderten Zinsniveau,
insbesondere bei weiterhin negativen Zinssätzen in kurzen
Passivlaufzeiten, von einer stabilen Entwicklung ausgegangen.
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung plant die
Münchener Hypothekenbank für das Jahr 2026 ein Neugeschäfts-
volumen von 1,85 Mrd. Euro. Die Erreichung dieses Ziels hängt
maßgeblich von der weiteren Entwicklung des Transaktions-
marktes ab. Nach derzeitiger Einschätzung der Bank ist von
einer schrittweisen und insgesamt verhaltenen Belebung des
Marktumfelds auszugehen, sodass der Fokus weiterhin auf der
Betreuung des Bestandsportfolios sowie auf Asset-Management-
Aktivitäten liegen wird. In diesem Kontext erwartet die Bank, dass
sich auch neue Finanzierungsopportunitäten ergeben werden.
Neben der Umsetzung risikoadäquater Anschlussfinanzierungen
im eigenen Kreditportfolio stehen insbesondere Umfinan-
zierungen im Fokus der Finanzierungsaktivitäten. Zudem hat
sich die Planungssicherheit der Investoren in Bezug auf das
Zinsniveau zuletzt verbessert. Größere Schwankungen sind der-
zeit nicht zu erwarten, sofern keine außergewöhnlichen exo-
genen Markteinflüsse eintreten. Vor diesem Hintergrund zeigt
sich die Bank zuversichtlich, im Geschäftsjahr 2026 sowohl ihre
Volumen- als auch ihre Ertragsziele erreichen zu können.
Bei liquiden Investments sowie im Geschäft mit öffentlichen
Kunden wird die Bank vor dem Hintergrund eines erwarteten
weniger günstigen Marktumfelds eine zurückhaltende Positio-
nierung einnehmen. Für das Jahr 2026 rechnet sie mit einem
Neuinvestitionsvolumen in einer Bandbreite von rund 0,2 bis
0,7 Mrd. Euro.
Die Münchener Hypothekenbank beurteilt ihre Finanzlage auch
für das Jahr 2026 weiterhin als ausreichend, um ihren Zahlungs-
verpflichtungen nachzukommen sowie die bankaufsichtsrecht-
lichen Vorgaben einzuhalten.
Der Liquiditätsbedarf der Münchener Hypothekenbank am Geld-
und Kapitalmarkt wird sich im Jahr 2026 insgesamt auf rund
7,5 bis 9,0 Mrd. Euro belaufen. Davon werden voraussichtlich
rund 3,5 bis 5,0 Mrd. Euro über den Kapitalmarkt refinanziert
werden. Das verbleibende Volumen wird überwiegend über den
besicherten und unbesicherten Geldmarkt sowie in geringerem
Umfang über Einlagen eingeworben.
37
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Im Jahr 2026 werden Fälligkeiten in Höhe von rund 4,3 Mrd. Euro
bei Hypothekenpfandbriefen, 0,84 Mrd. Euro bei Senior-Pre-
ferred-Instrumenten sowie 0,80 Mrd. Euro bei Senior-Non-Pre-
ferred-Anleihen erwartet. Voraussichtlich werden sich die
Fälligkeiten im Folgejahr auf rund 3,5 Mrd. Euro an Hypotheken-
pfandbriefen, 0,18 Mrd. Euro an Senior-Preferred-Instrumenten
und 0,78 Mrd. Euro an Senior-Non-Preferred-Anleihen reduzieren.
Hypothekenpfandbriefe bleiben weiterhin die wichtigste Re-
finanzierungsquelle. Für das Jahr 2026 plant die Münchener
Hypothekenbank die Emission von insgesamt rund 2,0 Mrd. Euro
an Benchmark-Pfandbriefen, einschließlich Emissionen in
Schweizer Franken. Diese werden sich voraussichtlich auf zwei
bis drei Emissionen im Euro-Benchmarkformat verteilen und
durch Emissionen in Schweizer Franken ergänzt werden.
Aufgrund der ins Jahr 2025 vorgezogenen Emission ist für das
Jahr 2026 keine großvolumige Senior-Non-Preferred-Anleihe
vorgesehen. Eine entsprechende Emission ist erst wieder ab
2027 geplant.
Zur Unterstützung des Wachstumskurses kann es für die
Münchener Hypothekenbank im Jahr 2026 zudem sinnvoll sein,
eine weitere Stärkung der Nachrangmittel (Tier-2-Kapital) an-
zustreben.
Für das Jahr 2026 erwartet die Münchener Hypothekenbank
einen Zinsüberschuss von 470 Mio. Euro unter der Annahme,
dass sich der 6-Monats Euribor bei rund 2 Prozent einpendeln
wird. Durch die Veränderung des Zinsniveaus kann es zu
Veränderungen bei diesem Prognosewert kommen.
In der Planung prognostiziert die Bank einen Saldo der Provi-
sionserträge und Provisionsaufwendungen, der bei minus
57 Mio. Euro liegt. Die Veränderung dieser Position hängt linear
von der Geschäftsentwicklung in der privaten Wohnimmobi-
lienfinanzierung ab. Bei einer Steigerung dieses Geschäftes um
10 Prozent erhöht sich der negative Saldo der Provisionen eben-
falls um rund 10 Prozent. Bei einem geringeren Neugeschäft
reduziert sich der Provisionsaufwand dementsprechend.
Bei der Cost-Income-Ratio geht die Münchener Hypothekenbank
von einem Anstieg auf rund 44 Prozent aus. Neben einem ge-
ringeren Zinsüberschuss ist ein Anstieg bei den Verwaltungsauf-
wendungen, einschließlich Projektkosten, auf rund 181 Mio. Euro
die Ursache für diese Erhöhung gegenüber dem Jahr 2025.
Bei der Risikovorsorge erwartet die Bank einen Rückgang
gegenüber 2025 und plant mit bis zu 75 Mio. Euro. Dabei geht
sie von einer weiterhin ungünstigen Konjunktursituation in
Europa mit einem schwierigen Immobilienmarkt aus.
Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge (Ergebnis der nor-
malen Geschäftstätigkeit) wird mit 157 Mio. Euro und mit rund
12 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2025 geplant. Die
Münchener Hypothekenbank beurteilt die Ertragslage als aus-
reichend, um eine angemessene Eigenkapitalrentabilität sowie
eine ausreichende Rücklagendotierung sicherzustellen.
Für das Jahr 2026 sind keine wesentlichen Kapitalmaßnahmen
geplant. Die Bank plant die Gesamtkapitalquote zwischen
24 Prozent und 25 Prozent und beurteilt die Gesamtkapitalquote
damit als ausreichend.
Die Münchener Hypothekenbank zeigt sich zuversichtlich, dass
sie in dem aktuellen Marktumfeld ihre Ziele für das Geschäfts-
jahr 2026 erreichen wird, und rechnet mit einem Jahresüber-
schuss, der nur leicht unter dem aktuellen Niveau liegt.
Bei den Leistungsindikatoren geht sie in der Planung von den
nachfolgenden Werten für 2026 aus:
Gesamtneugeschäft Immobilienfinanzierungen: 3,8 Mrd. Euro
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge (Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit): 157 Mio. Euro
Gewinnthesaurierung: rund 52 Mio. Euro
Cost-Income-Ratio (CIR): rund 44 Prozent
Return on Equity (RoE) vor Steuern: rund 8 Prozent
Neubauquote im Neugeschäft der privaten Immobilien-
finanzierung: 10 Prozent
CO
2
-Emissionsintensität im Neugeschäft der gewerblichen
Immobilienfinanzierung: rund 31,3 kg CO
2
/m
2
Top-5-Emittent Grüne Pfandbriefe
Da die Münchener Hypothekenbank auf die Vergabe von lang
laufenden Darlehen spezialisiert ist, wirken sich Veränderungen
im Umfeld nicht umfassend auf den Zinsüberschuss des Jahres
2026 aus. Dennoch bieten Veränderungen im Zinsniveau Chancen
und Risiken für die Bank. So würde ein Zinsanstieg tendenziell
zu einem höheren Zinsüberschuss führen. Gemäß den im Ab-
schnitt Marktpreisrisiken beschriebenen Szenarien würden
sich Schwankungen von rund plus 4 Prozent bzw. minus 2 Pro-
zent des Zinsergebnisses ergeben, gemessen an den Szenarien
einer Parallelverschiebung um plus 200 Basispunkte bzw.
minus 200 Basispunkte.
Ein weiterer Zinsanstieg würde aller Voraussicht nach zu einem
Neugeschäft unter der Planung führen. Ein Zinsrückgang hätte
einen gegenläufigen Effekt. Veränderungen in den Neu-
geschäftszahlen würden im Jahr 2026 nur einen geringen Effekt
auf den Zinsüberschuss und unser Betriebsergebnis haben.
Veränderungen im Mengengeschäft beeinflussen dagegen das
Provisionsergebnis. Ein über der Planung liegendes Neu-
geschäft in diesem Bereich würde linear zu einem Anstieg des
negativen Provisionsergebnisses führen. Umgekehrt verhält es
sich bei einer Planabweichung nach unten. Die prozentuale
38
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Veränderung im Neugeschäft kann linear auf die prozentuale
Veränderung des Provisionsergebnisses übernommen werden.
Bei der derzeitigen Situation auf den Immobilienmärkten er-
warten wir eine auf den Planwerten liegende Risikovorsorge.
Chancen bestehen in einer verbesserten Situation auf den Im-
mobilienmärkten, insbesondere bei den gewerblichen Im-
mobilien. Dies würde zu positiven Effekten in der Risikovor-
sorge und dadurch zu einem besseren Betriebsergebnis nach
Risikovorsorge führen. Bei einer weiteren Verschlechterung der
Marktverfassung, insbesondere bei den gewerblichen Im-
mobilien, kann es zu einer Erhöhung der Risikovorsorge und
dadurch zu einem schlechteren Betriebsergebnis nach Risiko-
vorsorge kommen.
Insgesamt beurteilt die Bank die dargestellten Risiken auf Basis
der internen Steuerung als tragbar.
VORBEHALT ZU ZUKUNFTSAUSSAGEN
Der Lagebericht enthält die Zukunft betreffende Erwartungen
und Prognosen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, insbe-
sondere zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Münchener
Hypothekenbank, beruhen auf Planannahmen und Schätzungen
und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Es gibt eine Vielzahl
von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu großen
Teilen außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Dazu gehören
vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die Verfassung und
weitere Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte im Allge-
meinen und unsere Refinanzierungsbedingungen im Beson-
deren sowie unerwartete Ausfälle bei unseren Schuldnern. Die
tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können also von
unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie haben
daher nur zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts Gültigkeit.
39
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
11
Die Münchener Hypothekenbank berichtet seit 2012 jährlich
zu nichtfinanziellen Aspekten und den wesentlichen öko-
nomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer
Geschäftstätigkeit. Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung
über das Geschäftsjahr 2025 wurde gemäß §340a Abs. 1a HGB
und §289b Abs. 1 HGB sowie Artikel 8 der Verordnung (EU)
2020/852 („Taxonomie-VO“) erstellt. Zur Erstellung der nicht-
finanziellen Erklärung wurden die European Sustainability
Reporting Standards (ESRS) in ihrer Version vom 22.Dezem-
ber2023 als Rahmenwerk in Teilen genutzt.
Folgende Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung wurden
unter Beachtung der ESRS erstellt:
Kapitel „Allgemeine Angaben (ESRS 2)“ mit Ausnahme der
Angaben zur Governance (GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4 und
GOV-5). Das Kapitel „Allgemeine Angaben (ESRS 2)“ gliedert
sich in ein Kapitel zu „Grundlagen für die Erstellung“ – Basis
for Preparation (BP), zur „Strategie“ – Strategy, Business
Model and Value Chain (SBM) sowie zum „Management von
Auswirkungen, Risiken und Chancen“ – Impact, Risk and
Opportunity Management (IRO).
Kapitel „Umweltinformationen“ mit Ausnahme der Angaben
zu Treibhausgasintensitäten auf der Grundlage der Netto-
einnahmen (E1-6 53.-55.), Angaben zu CO-Zertifikaten (E1-7),
zur CO-Bepreisung (E1-8) und zu den erwarteten finan-
ziellen Effekten (E1-9)
Kapitel „Soziale Informationen“ mit Ausnahme der Angaben
zu Fremdarbeitskräften (S1-7), zu Kennzahlen zu Gesundheit
und Sicherheit (S1-14), den Vergütungskennzahlen (S1-16),
des Standards Betroffene Gemeinschaften (S3) sowie zu den
Maßnahmen (S4-4) und Zielen (S4-5) im Zusammenhang
mit Verbrauchern und Endnutzern
Kapitel „Governance-Informationen“
Den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse folgend
wurde keine Berichterstattung zu den Standards E2-E5 sowie
S2 vorgenommen.
Die Erklärung umfasst die Zentrale in München, die Nieder-
lassung in Berlin und zehn regionale Büros in Deutschland. Als
Ergebnis einer sorgfältigen Wesentlichkeitsbetrachtung werden
die Tochterunternehmen nicht einbezogen. Der Baden-Würt-
tembergische Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) wurde mit
der Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung beauftragt mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit abzugeben.
Allgemeine Angaben (ESRS 2)
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
(BASIS FOR PREPARATION – BP)
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung
12
(BP-1)
Konsolidierungskreis
Die Nachhaltigkeitserklärung wurde
auf konsolidierter oder individueller
Basis erstellt.
Konsolidierte Basis
Individuelle Basis
Abdeckung der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Die Beschreibungen der Strategie und des Geschäftsmodells
sowie der Wertschöpfungskette sind den Angaben im
ESRS 2 SBM-1 zu entnehmen. Im Rahmen der doppelten Wesent-
lichkeitsanalyse 2025 sowie der Beschreibung der Strategie und
des Geschäftsmodells wurden die vor- und nachgelagerte Wert-
schöpfungskette betrachtet. Die nichtfinanzielle Erklärung fo-
kussiert sich auf die unmittelbare vor- und nachgelagerte Wert-
schöpfungskette. Detaillierte Informationen zur Methodik der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2025 sind den Anga ben im
ESRS 2 IRO-1 zu entnehmen. Das Zusammenspiel zwi schen
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen so wie der Wert-
schöpfungskette ist den Angaben im ESRS 2 SBM-3 zu entnehmen.
11
Nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
12
Die Begriffe „Nachhaltigkeitserklärung“ und „Nichtfinanzielle Erklärung“ werden
synonym verwendet.
40
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse von
Innovationen
Das Unternehmen hat von der Möglich-
keit Gebrauch gemacht, eine bestimmte
Information, die sich auf geistiges Eigen-
tum, Know-how oder die Ergebnisse von
Innovationen bezieht, auszulassen.
Ja
Nein
Besondere Ausnahmeregelungen
Das Unternehmen hat von der Aus-
nahmeregelung gemäß Artikel 19a
Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der
Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen
von der Angabe bevorstehender Ent-
wicklungen oder sich in Verhand-
lungsphasen befindender Angelegen-
heiten, Gebrauch gemacht.
Ja
Nein
Das Kapitel „Allgemeine Grundlagen für die Erstellung
der Nachhaltigkeitserklärung“ enthält Angaben nach
ESRS 2 BP-1 Absatz 5 a, c, d, e.
Angaben im Zusammenhang
mit konkreten Umständen (BP-2)
Zeithorizonte
Definition von mittel- oder langfristigen
Zeithorizonten
Das Unternehmen ist von den mittel-
oder langfristigen Zeithorizonten, die
in ESRS 1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke
der Berichterstattung festgelegt sind,
abgewichen.
Ja
Nein
Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Die Kennzahlen zur vor- und/oder
nachgelagerten Wertschöpfungskette
umfassen Daten, die anhand indirekter
Quellen geschätzt werden.
Ja
Nein
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kennzahlen
zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand
indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderen
Näherungswerten geschätzt wurden. Die Tabelle dient lediglich
als Übersicht der entsprechenden Angabepflichten. Die detail-
lierten Informationen, Annahmen und Hintergrunddetails zu
den einzelnen Schätzungen sind in den in der Tabelle dar-
gestellten Abschnitten der Angabepflichten näher beschrieben.
Angabepflicht Datenpunkt
E1-6 Absatz 51. und 52.:
Emissionen der Kategorie Scope 3
Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kennzahlen,
bei denen Schätzungen genutzt wurden und somit Mess-
unsicherheiten vorliegen können. Die Tabelle dient lediglich als
Übersicht der entsprechenden Angabepflichten. Die detaillier-
ten Informationen, Annahmen und Hintergrunddetails zu den
einzelnen Messunsicherheiten und Schätzungen werden in der
jeweiligen Angabepflicht beschrieben.
Angabepflicht Datenpunkt
E1-5 Angaben zum Gesamt energieverbrauch im
eigenen Betrieb
E1-6 Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
Aufnahme von Informationen mittels Verweis
Es werden keine Informationen mittels Verweis aufgenommen.
Das Kapitel „Angaben im Zusammenhang mit
konkreten Umständen“ enthält Angaben nach
ESRS 2 BP-2 Absatz 9 a; 10; 11; 16.
41
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
STRATEGIE (STRATEGY, BUSINESS MODEL
AND VALUE CHAIN – SBM)
Strategie, Geschäftsmodell
und Wertschöpfungskette(SBM-1)
Bedeutende angebotene Produktgruppen und/oder
Dienstleistungen und deren Änderungen im Berichts-
zeitraum
Die Münchener Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut, das
auf die Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für
private und professionelle (gewerbliche und institutionelle)
Kunden spezialisiert ist. Diese Aktiva refinanziert die Bank am
Kapitalmarkt über die Emission von Pfandbriefen und un-
gedeckten Schuldverschreibungen sowie über den Geldmarkt.
Die Bank ist somit in drei Kerngeschäftsfeldern tätig:
Mengengeschäft der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
gewerbliche Immobilienfinanzierung
Kapitalmarkt und Funding
Der Fokus der Nachhaltigkeitsaktivitäten
13
der Bank liegt auf
der privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierung
(siehe ESRS 2 SBM-3). Das Geschäftsmodell der Münchener
Hypothekenbank sieht zudem einen zunehmenden Kreislauf
zwischen grüner Kreditvergabe und grüner Refinanzierung
gemäß Green Funding Framework
14
(siehe ESRS E1-2) vor.
Im Mengengeschäft vergibt die Münchener Hypothekenbank
über ihre Geschäftspartner in Deutschland, der Schweiz und
Österreich Darlehen an Privatkunden zur Wohnimmobilien-
finanzierung. Zu den Geschäftspartnern zählen genossenschaft-
liche Partnerbanken sowie freie Finanzvermittler bzw. Makler.
Die Münchener Hypothekenbank hat für ihre Privatkunden
nachhaltige Darlehen entwickelt, die ökologische und/oder so-
ziale Aspekte beinhalten. Sie fördert seit 2015 energieeffizientes
Bauen mit dem Grünen Darlehen in Deutschland. Dieses ist
ISS-ESG zertifiziert und unterstützt den Bau und Erwerb energie-
effizienter privat genutzter Wohnimmobilien mit einem maxi-
malen Primärenergiebedarf von 55 kWh/m
2
pro Jahr durch einen
vergünstigten Zinssatz. Als Nachweis dient der Energieausweis
oder ein Nachweis zu KfW-Standards für energieeffizientes
Bauen. Ergänzend bietet die Münchener Hypothekenbank KfW-
Darlehen an, die den Kauf, Neubau, Umbau oder die Renovierung
im energieeffizienten Kontext fördern.
Das speziell für Familien entwickelte Familiendarlehen richtet
sich an Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
und einem Nettohaushaltseinkommen von unter 60.000Euro
und bietet mit einem Zinsabschlag vergünstigte Konditionen.
Auch das Familiendarlehen ist ISS-ESG zertifiziert und kann
auch mit dem Grünen Darlehen kombiniert werden. Darüber
hinaus bietet die Münchener Hypothekenbank Menschen ab
67 Jahren mit bestehender Immobilie das Darlehen 67+ an, das
auch im höheren Alter zusätzlichen finanziellen Spielraum schafft.
Mit diesem Darlehen trägt die Münchener Hypothekenbank
aktiv dazu bei, älteren Personen den Zugang zu Kapital zu er-
leichtern, der in dieser Altersgruppe oft eingeschränkt ist.
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung werden haupt-
sächlich Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels sowie
Einzelhandels- und Logistikimmobilien im In- und Ausland
finanziert. Die Münchener Hypothekenbank betreibt dieses
Geschäftsfeld zum wesentlichen Teil in Deutschland als Direkt-
geschäft mit professionellen (gewerblichen und institutionellen)
Immobilienkunden. Weitere Kanäle sind das Vermittlungs-
geschäft von Genossenschaftsbanken und anderen Vermittlern
sowie das Konsortialgeschäft. Bei der Finanzierung von
Gewerbeimmobilien legt die Münchener Hypothekenbank
zunehmend Wert auf Immobilien, die über ein anerkanntes Nach-
haltigkeitszertifikat wie DGNB, BREEAM, LEED oder HQE in einer
der Top-Kategorien des entsprechenden Anbieters verfügen
15
.
Um die Nachfrage nach klimafreundlichen Finanzierungen
und den Bedarf an energetischen Sanierungen in der gewerb-
lichen Immobilienfinanzierung bedienen zu können, hat die
Münchener Hypothekenbank ihr nachhaltiges Produktangebot
gezielt weiterentwickelt. Ziel ist es, Kunden bei der Transfor-
mation ihrer Immobilien zu unterstützen und zugleich die CO-
Emissionsintensität des gewerblichen Portfolios zu reduzieren.
Der MHB Green Loan Gewerbe ermöglicht ab 10 Mio. Euro die
Finanzierung besonders energieeffizienter Gewerbeimmobilien
im Erwerb oder in der Anschlussfinanzierung. Die Darlehen er-
füllen definierte Green-Loan-Kriterien, die an das Green Funding
Framework der Bank angelehnt sind und auf Bestandsgebäude
ausgerichtet sind. Maßgeblich ist dabei, dass das jeweilige Be-
sicherungsobjekt zu den Top 15% des nationalen Ge-
bäudebestands hinsichtlich der Energieeffizienz zählt.
13
Nachhaltigkeit definiert die Münchener Hypothekenbank als die ausgewogene Berück-
sichtigung ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte mit dem Ziel einer
langfristig verantwortungsvollen Wertschöpfung. Nachhaltigkeit versteht die Bank dabei
als übergeordnetes Leitprinzip ihres Handelns. ESG-Kriterien (Environmental, Social,
Governance) dienen dabei als operativer Rahmen zur systematischen Erfassung, Bewertung
und Steuerung dieser Aspekte sowie der damit verbundenen Risiken und Leistungen.
14
Das Green Funding Framework der Münchener Hypothekenbank definiert die nachhaltigen
bzw. grünen (Re-)Finanzierungsprodukte. Es wurde im September 2025 veröffentlicht und
basiert auf dem zuvor gültigen Green Bond Framework der Münchener Hypothekenbank.
15
Siehe Impact Reporting.
42
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Ergänzend bietet der MHB EnergieEffizienzKredit ab
10 Mio. Euro eine Finanzierungslösung für energetische Mo-
dernisierungen im Bestand. Gefördert werden insbesondere
Maßnahmen an Dämmung, Technik und Gebäudehülle. Das
Produkt unterstützt die schrittweise Verbesserung der Energie-
effizienz und kann zur Reduzierung der CO-Intensität des
Portfolios beitragen.
Bestimmte von der Bank finanzierte Gewerbeimmobilien die-
nen auch sozialen Zwecken, wie etwa Einrichtungen im Bereich
Senior Living (Betreutes Wohnen) oder Studierendenwohn-
heime, da beide zur Schaffung von sozialer Infrastruktur beitra
-
gen. Mit Abschluss der strategischen Initiative Pflegeeinrichtungen
im September 2025 hat die Münchener Hypothekenbank eine
Basis geschaffen, um Pflegeeinrich tungen künftig als festen Be-
standteil ihres Finanzierungsgeschäfts zu etablieren und einen
nachhaltigen Beitrag zur sozialen Infrastruktur zu leisten. Des
Weiteren finanziert die Münchener Hypothekenbank Wohnungs
-
genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen.
Hierdurch wird ein Beitrag zum Wohnflächenangebot geleistet.
Im Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding bietet die
Münchener Hypothekenbank ihren Kunden passivseitig
( Funding) gedeckte – in Form von Hypothekenpfandbriefen –
und ungedeckte Schuldverschreibungen an. In der Refinan-
zierung Grüner Darlehen kann die Münchener Hypothekenbank
auf eine Reihe von grünen Kapital- und Geldmarktprodukten in
ihrem Portfolio zurückgreifen. Hierzu zählen Grüne Pfandbriefe
nach den Mindeststandards des Verbands Deutscher Pfand-
briefbanken (vdp), grüne Senior Preferred und Non-Preferred
Bonds, grüne Tier 2, grüne Commercial Paper, grüne Termin-
gelder und das Grüne Festgeld. Per 31. Dezember 2025 standen
insgesamt 6,7 Mrd. Euro grüne Produkte auf der Passivseite aus.
Dem stehen Vermögenswerte auf der Aktivseite in Höhe von
13,2 Mrd. Euro gegenüber, die den ICMA Green Bond Principles
sowie bezogen auf grüne Pfandbriefe den vdp-Mindeststandards
für den Grünen Pfandbrief entsprechen. Neubauten müssen
seit dem 1.Januar2021 in Deutschland und der EU die An-
forderungen an Nearly Zero Energy Buildings (NZEB) um min-
destens 10 Prozent unterschreiten. Bestandsimmobilien bis
zum 31.Dezember2020 qualifizieren sich für das grüne Port-
folio, entweder wenn sie eine Energieeffizienz der Klasse A oder
besser nachweisen oder wenn sie zu den energieeffizientesten
15 Prozent des jeweiligen regionalen oder nationalen Gebäude-
bestands zählen oder durch Sanierungsmaßnahmen eine
Reduktion des Energieverbrauchs von mindestens 30 Prozent
erreichen. Wohnimmobilien im Bestand können über KfW-
Förderprogramme für energieeffizientes Bauen oder Sanieren
qualifiziert sein; Gewerbeimmobilien müssen über ein Nach-
haltigkeitszertifikat eines etablierten Anbieters in einer Top-
Kategorie verfügen.
Seit der Begabe des ersten ESG-Pfandbrief 2014 weisen
sowohl das grüne Portfolio (Aktiva) als auch die grüne
Refinanzierung (Passiva) ein deutliches Wachstum auf
(siehe Abbildung).
Entwicklung des grünen Portfolios und der grünen Refinanzierung
IN MIO. EURO
grünes Portfolio
grüne Refinanzierungsmittel
420
300
2014 – 2017
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
1.505
800
1.849
500
2.463
1.000
3.302
1.876
5.372
3.152
9.392
4.191
12.641
6.276
13.225
6.663
43
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Die Münchener Hypothekenbank ist seit 2021 Lizenznehmer
beim Verband Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) für die Wort-
marke ,,Grüner Pfandbrief
16
.
Per Stichtag 31. Dezember 2025 hat die Münchener
Hypothekenbank 3,835 Mrd. Euro Grüne Pfandbriefe
ausstehend.
INHABERPAPIERE
WKN ISIN Start Fälligkeit Volumen (in EUR Mio.) Kupon
MHB30J DE000MHB30J1 14.04.2022 14.02.2030 1.000,0 1,25%
MHB35J DE000MHB35J0 15.06.2023 14.08.2030 750,0 3,00%
MHB484 DE000MHB4842 14.07.2023 14.07.2033 25,0 Floater
MHB37J DE000MHB37J6 23.11.2023 23.11.2028 750,0 3,25%
MHB38J DE000MHB38J4 01.02.2024 01.02.2034 750,0 3,00%
MHB40J DE000MHB40J0 31.10.2024 03.02.2031 500,0 2,625%
NAMENSPAPIERE
Typ Start Fälligkeit Volumen (in EUR Mio.) Kupon
Hypotheken namenspfandbrief 15NC5 23.09.2022 23.09.2037 10,0 3,42%
Hypotheken namenspfandbrief 23.03.2023 23.03.2038 50,0 3,14%
Allokationsreporting:
Das Hypothekenportfolio der Münchener Hypothekenbank hat
ein Gesamtvolumen von 44,8 Mrd. Euro, wovon 13,22 Mrd. Euro
den Anforderungen an das grüne Portfolio gemäß Green Funding
Framework entsprechen und somit auch die vdp-Mindest-
standards erfüllen. Innerhalb des grünen Portfolios erfüllen
7,93 Mrd. Euro die EU-Taxonomiefähigkeit und 6,34 Mrd. Euro
die EU-Taxonomiekonformität. Das grüne Portfolio (Aktivseite)
setzt sich wie folgt zusammen:
AKTIVSEITE (PER 31.12.2025)
Wohnimmobilien in Deckung 6.653,7 EUR Mio.
Wohnimmobilien außer Deckung 887,6 EUR Mio.
Gewerbeimmobilien in Deckung 3.688,4 EUR Mio.
Gewerbeimmobilien außer Deckung 1.995,2 EUR Mio.
PASSIVSEITE (31.12.2025)
Grüne Tier 2 123,5 EUR Mio.
Grüne Pfandbriefe 3.835,0 EUR Mio.
Grüne Senior Preferred Bonds 649,0 EUR Mio.
Grüne Senior Non-Preferred Bonds 2.036,7 EUR Mio.
Grüne CP & grüne Termingelder 5,0 EUR Mio.
Grüne Festgelder 13,4 EUR Mio.
Das Produkt Grünes Festgeld wird im grünen Portfolio den
taxonomiefähigen Assets zugeordnet. Die Gegenüberstellung
der Aktiv- und Passivseite weist einen Überschuss an verfüg-
baren grünen Assets von 6,6Mrd.Euro aus, die für weitere
grüne Refinanzierungsprodukte genutzt werden können.
Verteilung nach Objektarten: Das grüne Portfolio teilt sich
hinsichtlich der Objektarten wie folgt auf: 8.607,81Mio.Euro
Wohnimmobilien, 3.050,20 Mio. Euro Büroimmobilien,
834,78Mio.Euro Handel, 542,18Mio.Euro Logistik, 119,09Mio.Euro
Hotels und 70,85Mio.Euro Sonstiges.
Verteilung nach Ländern: Der Fokus der grünen Assets
liegt mit 11.258,41Mio.Euro in Deutschland; weitere Länder
sind mit 787,96Mio.Euro die Schweiz, 528,44Mio.Euro
die Niederlande, 240,98Mio.Euro Spanien, 73,38Mio.Euro
Österreich, 176,84Mio.Euro Frankreich, 68,11Mio.Euro
Großbritannien und 90,81Mio.Euro die USA.
Fälligkeitenstruktur: Die meisten grünen Assets weisen
eine lange Laufzeit aus. In dem Laufzeitband 0 – < 3y
werden 4.011,57Mio.Euro fällig, im Laufzeitband ≥ 3y < 5y
1.929,38Mio.Euro, im Laufzeitband ≥5y < 7y 1.218,32Mio.Euro,
im Laufzeitband ≥7y < 10y 1.114,15Mio.Euro und im Lauf-
zeitband >10 Jahre 4.951,49Mio.Euro
Eignungskriterien: Bei der Verteilung der Objekte nach grünen
Eignungskriterien liegt der größte Anteil beim Kriterium
Top 15%“ (10.672,95Mio.Euro), gefolgt von Nachhaltigkeits-
zertifikaten (1.373,95Mio.Euro), EPC A (810,02), NZEB-10%
(359,15Mio.Euro) sowie Kofinanzierungen über KfW-Förder-
programme für energieeffizientes Bauen bzw. Sanieren
(8,84Mio.Euro).
16
vdp-Mindeststandards für die Nutzung der Wortmarken „Grüner Pfandbrief“/
„Green Pfandbrief“ (für Hypothekenpfandbriefe), gültig seit dem 1. Januar 2025.
44
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Nachhaltige Zertifikate: Die nachhaltigen Zertifikate im
Portfolio verteilen sich wie folgt: BREEAM 278,39Mio.Euro
„very good“ und 102,83 Mio. Euro „excellent“, BREEAM NL
29,5 Mio. Euro „very good“, 54,5 Mio. Euro „excellent“,
DGNB 325,25 Mio. Euro „Gold“ und 71,43 Mio. Euro „Platin“,
LEED 354,65 Mio. Euro „Gold“ und 68,25 Mio. Euro „Platin“ und
HQE 89,15 Mio. Euro „exceptionelle“.
Bedeutende bediente Märkte und / oder Kunden-
gruppen und deren Änderungen im Berichtszeitraum
Im Mengengeschäft hat die Münchener Hypothekenbank
Immobilienfinanzierungen an Privatkunden im Kernmarkt
Deutschland sowie in der Schweiz und Österreich vergeben.
Die Zielgruppe für die Vergabe des Grünen Darlehens sind
Kunden, die in Deutschland Neubauten realisieren, Immobilien
kaufen oder sanieren und dabei auf Nachhaltigkeit, Umwelt-
schutz und Energieeffizienz Wert legen und Energiekosten spa-
ren wollen. Das Familiendarlehen richtet sich an Familien mit
mittlerem Einkommen zur Finanzierung eigenen Wohnraums,
das Darlehen 67+ an Menschen ab 67 Jahren.
Die Münchener Hypothekenbank betreibt die gewerbliche
Immobilienfinanzierung in Deutschland (Schwerpunkt),
Frankreich, Großbritannien, Spanien, den Niederlanden, Belgien,
Luxemburg und Österreich. In den USA wird kein Neugeschäft
mehr abgeschlossen. Zu den Kunden zählen Fonds, private,
institutionelle oder öffentliche Investoren, Real Estate Invest-
ment Trusts (REITs), Family Offices und Wohnungsunternehmen.
Im als nachhaltig klassifizierten gewerblichen Immobilien-
finanzierungsgeschäft schließt die Bank die Vergabe von
Darlehen an natürliche oder juristische Personen aus, die einen
relevanten Anteil ihrer Umsätze in kontroversen Branchen,
zum Beispiel fossile Energien, erzielen.
Die Münchener Hypothekenbank refinanziert sich primär über
den Kapitalmarkt (Funding). Ergänzend werden Refinanzie-
rungsmittel über den Geldmarkt akquiriert. Die Anleger der Re-
finanzierungsprodukte sind Banken der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe, (Konsortial-)Banken, Versicherungen, Pensions-
kassen und Fonds, Zentralbanken, Staatsfonds und multi-
laterale Institutionen sowie private Kunden. Die wichtigste
Investorengruppe, gemessen am in die Münchener
Hypothekenbank investierten Gesamtvolumen, sind deutsche
Kapitalsammelstellen, gefolgt von Zentralbanken. Investoren
der Münchener Hypothekenbank haben ihren Hauptsitz vor-
wiegend in Deutschland sowie den angrenzenden europäi-
schen Staaten. Darüber hinaus werden die Refinanzierungs-
produkte im restlichen Europa, in Asien, im Nahen Osten und
in Afrika vertrieben. Für ausgewählte Märkte gelten Verkaufs-
restriktionen und -bedingungen.
Das Angebot nachhaltiger Refinanzierungsprodukte spricht ein
breites Spektrum von Investoren an. Die Gründe für Investi-
tionen in nachhaltige Produkte reichen von ethischen Zielen,
wie dem Beitrag zum Klimaschutz, bis hin zu wirtschaftlichen
Aspekten, wie der Erfüllung regulatorischer Anforderungen
oder einer besseren Verwertbarkeit auf dem Sekundärmarkt.
Zahl der Arbeitnehmenden nach
geografischen Gebieten
Alle 799 Mitarbeitenden
17
der Münchener Hypothekenbank
sind in Deutschland beschäftigt.
Wesentliche Produkte und Dienstleistungen
mit Marktverbot
Für keine(s) der angebotenen Produkte und Dienstleistungen
der Münchener Hypothekenbank bestehen aktuell Verbote.
Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Produkte,
Dienstleistungen, Kundenkategorien, geografische
Gebiete und Beziehungen zu Interessenträgern
Die Münchener Hypothekenbank sieht es als ihre Ver-
antwortung, durch ihre Kreditvergabe Wirtschaftsaktivitäten zu
fördern, die eine nachhaltige Entwicklung (insb. SDG 11: „Nach-
haltige Städte und Gemeinden“ und SDG 13: „Maßnahmen zum
Klimaschutz“) unterstützen und zum Erreichen der Ziele des
Pariser Klimaabkommens beitragen. Zugleich verfolgt die Bank
das Ziel, die Auswirkungen von ESG-Themen – insbesondere des
Klimawandels – auf ihr Geschäft und ihr Risikomanagement
frühzeitig zu analysieren, um gezielt reagieren zu können.
Mit ihrem Geschäftsmodell möchte die Bank einen aktiven
Beitrag zur Förderung des Klimaschutzes, zur Anpassung an den
Klimawandel sowie zur Schaffung zukunftsfähiger Wohn- und
Arbeitsflächen leisten. Es ist langfristig ausgerichtet und beruht
auf der risiko- und verantwortungsbewussten Vergabe von
Immobilienfinanzierungen.
Auch im eigenen Geschäftsbetrieb ergreift die Bank zahlreiche
Maßnahmen, um Ressourcen einzusparen und attraktive
Arbeitsplätze bereitzustellen.
Mit diesem Nachhaltigkeitsansatz gehen klare Nachhaltigkeits-
ziele einher:
1. Klimaschutz im Geschäfts- und Eigenbetrieb
2. Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
17
Der Begriff „Mitarbeitende“ wird synonym für „Arbeitnehmende“ verwendet. Die Zahl
der Mitarbeitenden wird, abweichend von der Berechnung gemäß §267 Absatz 5 HGB,
zum Stichtag 31.Dezember2025 ermittelt und umfasst gemäß ESRS-Vorgaben alle
Mitarbeitenden inklusive Werkstudierenden und Auszubildenden. Weitere Informationen
zur Berechnung der Zahl der Mitarbeitenden sind den Angaben im S1-6 Absatz 50. d.)
zu entnehmen.
45
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Zur Erreichung dieser Ziele verfolgt die Münchener
Hypothekenbank im Geschäfts- und Eigenbetrieb einen struk-
turierten Ansatz zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Unter-
nehmensentwicklung. Die Steuerung der selbst gesetzten Ziele
erfolgt dabei über den Transitionsplan, in dem für das Kredit-
portfolio, das Aktivgeschäft am Kapitalmarkt des Geschäfts-
felds Kapitalmarkt und Funding sowie den eigenen Geschäfts-
betrieb Dekarbonisierungspfade definiert sind. Zen trale
Zielgrößen waren 2025 die Reduktion der THG-Emissionsintensi-
tät in den Retail- und Gewerbeportfolios sowie mindestens eine
grüne Emission (Refinanzierung). Für das Geschäftsjahr 2026
soll im Bereich Retail die Emissionsintensität in der privaten
Immobilienfinanzierung entsprechend dem festgelegten
Abbaupfad reduziert werden; die Steuerung erfolgt über die KPI
„Neubauquote im Neugeschäft“. Im Bereich Gewerbe wird
ebenfalls eine Reduktion der Emissionsintensität in der gewerb-
lichen Immobilienfinanzierung entlang eines definierten
Abbaupfads angestrebt, gesteuert über die KPI „Emissionsinten-
sität im Neugeschäft“. Im Bereich Kapitalmarkt und Funding ist
zudem eine Top-5-Platzierung unter den Emittenten aus-
stehender Grüner Pfandbriefe vorgesehen (siehe Lagebericht).
Im Aktivgeschäft am Kapitalmarkt verfolgt die Bank nach-
haltige Investitionen unter Beachtung von Menschenrechten
18
,
Rechtsstaatlichkeit und ESG-Mindeststandards mit regionalem
Schwerpunkt in Deutschland und weiteren Staaten Westeuropas.
Der Transitionsplan wird regelmäßig aktualisiert und umfasst
konkrete Maßnahmen sowie ein Steuerungs- und Reporting-
modell. Die Überwachung der im Transitionsplan definierten
Ziele erfolgt regelmäßig im Strategy & Finance Board.
Darüber hinaus schafft die Münchener Hypothekenbank
durch eine wertschätzende Unternehmenskultur, faire Vergü-
tung sowie Gesundheits- und Sozialleistungen attraktive
Arbeitsplätze. Die Zielerreichung wird unter anderem anhand
der Fluktuations- und Stellenbesetzungsquote gemessen.
Nachhaltigkeit ist dabei als Querschnittsthema in weitere
Substrategien integriert, insbesondere in die Umwelt-, Per sonal-
sowie die Digitalisierungs- und IT-Strategie. Die in den genann-
ten Prozessen definierten Maßnahmen zu Nachhaltigkeit wurden
im Jahr 2025 in einer eigenständigen Nachhaltigkeitsroadmap
systematisch erfasst. Der Umsetzungsfortschritt sämtlicher Maß-
nahmen wurde quartalsweise überwacht und dokumentiert.
Bewertung der derzeit wichtigsten Produkte
und / oder Dienstleistungen sowie bedeutender
Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf
die Nachhaltigkeitsziele
Die derzeit wichtigsten Produkte im Hinblick auf die Nachhal tig-
keitsziele sind aktivseitig das Grüne Darlehen der Münchener
Hypothekenbank und passivseitig der Grüne Pfandbrief gemäß
vdp-Mindeststandards. Das Angebot nachhaltiger Produkte bil-
det die Basis für die Erreichung der definierten Nachhaltigkeits-
ziele der Bank und trägt zur nachhaltigen Transformation in der
Immobilienbranche bei. Es richtet sich gezielt an die Bedürf-
nisse der Kunden und ihre Nachfrage nach Finanzierungen, um
beispielsweise energetische Sanierungen vornehmen zu können.
Dadurch tragen die Finanzierungsprodukte nicht nur zur Er-
reichung der eigenen Nachhaltigkeitsziele bei, sondern ermög-
lichen es Kunden und Investoren auch, ihre nachhaltigen Vor-
haben umzusetzen und ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.
Der Anteil an als nachhaltig klassifizierten Produkten im Port-
folio der Bank hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.
Ferner wurden grüne Schuldverschreibungen/Schuldschein-
darlehen von circa 0,6 Mrd. Euro ausgegeben bzw. auf-
genommen. Auf der Refinanzierungsseite wurde im Jahr 2025
das „Grüne Festgeld“ für Privatkunden entwickelt.
Strategische Elemente, die Nachhaltigkeitsaspekte
betreffen oder sich auf sie auswirken
Die Geschäftsstrategie bestimmt das strategische Handeln der
Münchener Hypothekenbank. Das Thema Nachhaltigkeit und
ESG findet sich mittlerweile in allen Bereichen der Bank wieder.
Vor diesem Hintergrund wurde 2025 die Nachhaltigkeits-
strategie in die Geschäftsstrategie integriert.
Die Grundlage der strategischen Ausrichtung zu Nachhaltig-
keitsthemen bildet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse mit
den dabei ermittelten positiven und negativen Auswirkungen,
Risiken und Chancen hinsichtlich verschiedener Nachhaltig-
keitsthemen (siehe ESRS 2 SBM-3).
Aus den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat
die Münchener Hypothekenbank vier zentrale Handlungsfelder
für sich definiert:
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
Eigene Mitarbeitende
Externe Stakeholder
Unternehmenskultur
Eine vollumfängliche Darstellung, inwieweit die wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen in Verbindung zu der Geschäftsstrategie
stehen, ist den Angaben im ESRS 2 SBM-3 zu entnehmen.
18
Bei den Eigenanlagen investiert die Bank nicht in Ländern, die laut Democracy und Freedom
House Index Menschen- und Bürgerrechte verletzen. Der Freedom House Index bewertet
politische Rechte und bürgerliche Freiheiten und wird von der Nichtregierungsorganisation
Freedom House jährlich veröffentlicht. Der Democracy-Index der Zeitschrift „The Economist“
misst den Demokratiegrad von Ländern.
46
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Organisatorisch ist das Thema Nachhaltigkeit in der Münchener
Hypothekenbank unter dem Chief Risk Officer (CRO) angesie–
delt. Nachhaltigkeitsbezogene Entwicklungen, Themen und
Entscheidungen werden aktiv von den im Bereich Non-Financial
Riskmanagement (Ressort des CRO) angesiedelten Nachhal-
tigkeits- und ESG-Risiko-Managern begleitet und umgesetzt. Die
Zusammenarbeit hinsichtlich nachhaltigkeitsbezogener Themen
mit den Fachbereichen erfolgt über das 2025 neu gegründete
Nach haltigkeitsteam. Es besteht aus Nachhaltigkeitsmanagern
des Bereichs Non-Financial-Risk, den ESG-Beauftragten der
Fachbereiche sowie dem Umweltteam, das die Umsetzung des
Umweltmanagementsystems unterstützt. Das Nachhaltigkeits-
team verknüpft strategische Steuerung mit operativer Um-
setzung, verankert Nachhaltigkeit in allen Bankprozessen und
sorgt für eine praxisnahe Abstimmung mit den Geschäfts-
und Fachbereichen.
Beschreibung der Sammlung, Entwicklung und
Sicherung des Inputs, des Outputs und deren
Ergebnisse in Bezug auf den Nutzen für die
Interessenträger sowie der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst sowohl die
Refinanzierung von Darlehen als auch die Lieferanten und
Dienstleister für den Eigenbetrieb
19
.
Die Refinanzierung von Darlehen erfolgt über den Kapital- und
Geldmarkt, der größte Teil über die Ausgabe von Hypotheken-
pfandbriefen am Kapitalmarkt (siehe ESRS 2 SBM-1). Strategisch
wird eine möglichst hohe Diversifizierung der Refinanzierungs-
quellen angestrebt, um Abhängigkeiten vom Kapitalmarkt
sowie von Kontrahenten oder Absatzmittlern gering zu halten.
19
Der Begriff „Eigenbetrieb“ wird synonym mit dem operativen Geschäftsbetrieb der Bank
verwendet.
Der Refinanzierungsmix der Münchener Hypothekenbank wird
regelmäßig in Investorenpräsentationen auf der Unternehmens-
website veröffentlicht.
Mit Dienstleistern und Zulieferern arbeitet die Bank insbeson-
dere im IT-Bereich und Facility-Management zusammen.
Zusätz lich beauftragen die Fachbereiche Dienstleistungen bei
Bedarf. Im IT-Beschaffungsmanagement werden zum Beispiel
Produkte wie Hardware und Software erworben, im Bereich
Facility-Management werden beispielsweise Dienstleistungen
für die Gebäudesicherheit und Reinigungsdienste in Anspruch
genommen. Außerdem werden einzelne (Non-IT-/Facility-
Management-)Tätigkeiten an externe Unternehmen ausgelagert.
Für alle Arten der Beschaffung sind spezifische Beschaffungs-
prozesse, Richtlinien und Vorgaben definiert, die unter anderem
Gesetzestreue, ethisches Verhalten, faire Arbeitsbedingungen,
Anti-Korruption, Geldwäscheprävention, Menschenrechte,
Umweltschutz sowie Arbeitssicherheit sicherstellen.
Die unmittelbar nachgelagerte Wertschöpfungskette definiert
sich über das Kerngeschäft, insbesondere über die private und
gewerbliche Immobilienfinanzierung. Durch die Vergabe von
Krediten erhalten die Kunden Zugang zu Kapital, um Immobilien-
projekte realisieren zu können. Im Kontext der nachhaltigen
Transformation spielt die Kreditwirtschaft und damit auch die
Münchener Hypothekenbank durch die Bereitstellung von
Liquidität für den Erwerb von energieeffizienten Gebäuden und
energetischen Sanierungen eine zentrale Rolle.
Die Hauptakteure in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
sind die Kunden in der Immobilienfinanzierung sowie Geschäfts-
partner, die im Rahmen der Vermittlung von Finanzierungen in
der Wertschöpfungskette zwischengeschaltet sind. Hierzu zählen
in Deutschland Volks- und Raiffeisenbanken und andere ge-
nossenschaftliche Kreditinstitute sowie freie Finanzvermittler
und Maklervertriebe in der privaten Immobilienfinanzierung.
In der Schweiz arbeitet die Münchener Hypothekenbank mit
der PostFinance und der Swiss Life zusammen. In Österreich
kooperiert sie mit ausgewählten Vermittlern.
Darüber hinaus tätigt die Münchener Hypothekenbank
Investments am Kapitalmarkt zur Steuerung der Liquidität und
der Deckungsmasse für die emittierten Pfandbriefe sowie zur
Steuerung regulatorischer Kennziffern.
Mittelbar sind auch Handwerks- und Baudienstleistungs-
betriebe Bestandteil der nachgelagerten Wertschöpfungskette
der Münchener Hypothekenbank, wobei zu diesen Betrieben
keine Geschäftsbeziehungen bestehen.
Weitere Detailinformationen zu den wichtigsten Produkten,
Kundensegmenten und Vertriebskanälen im Kerngeschäft
der Münchener Hypothekenbank sind den Angaben im
ESRS 2 SBM-1 zu entnehmen.
Das Kapitel „Strategie, Geschäftsmodell und
Wertschöpfungskette“ enthält Angaben nach
ESRS 2 SBM-1 Absatz 40 a, e, f, g; 42 a, b, c.
47
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Interessen und Standpunkte der
Interessenträger(SBM-2)
Stakeholdergruppe Beispiele / Anzahl ESRS-1-Kategorie Betroffenheit Einbeziehung und Dialogformate
Mitglieder 54.859 Nutzer
Betroffener
Wahl der Vertreterversammlung, regelmäßige Kommunikation,
Präsentationen für institutionelle Mitglieder
Aufsichtsrat Aufsichtsratsmitglieder Nutzer
Betroffener
Regelmäßige Bereitstellung von Informationen im Rahmen
der Aufsichtsratssitzung
Aufsichtsbehörden EZB, BaFin, Deutsche Bundesbank, EBA Nutzer MHB EZB-Office als zentrale Anlaufstelle für die Kommunikation
mit der Aufsicht, kontinuierlicher Dialog, anlassbezogene
Prüfungen durch Joint-Supervisory-Team
Ratingagenturen ISS ESG, Sustainalytics, MSCI, Moody’s, EthiFinance Nutzer Bereitstellung von Informationen, Kontrolle von Ratingreports,
Erhalt von Rating-Einschätzungen
Investoren
(exkl. Mitglieder)
Erwerber von Refinanzierungs- und Eigenkapitalprodukten Nutzer
Betroffener
Investorenpräsentationen mehrmals jährlich, E-Mail-
Kommunikation, Allokations- und Impact-Reporting, Präsenz
auf Fachmessen/Konferenzen, Nachhaltigkeitsmagazin
Geschäftspartner
(exkl. Mitglieder)
Genossenschaftliche Partnerbanken, Maklervertriebe,
Investmentbanken, Lieferanten, Dienstleister
Nutzer Veranstaltungen und Arbeitsgruppen, LkSG-/Verhaltenskodex-
Fragebögen, Treffen mit genossenschaftlichem Beirat, Einbindung
in doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Verbände BVR, regionale Genossenschaftsverbände, vdp, ECBC, VfU Nutzer Regelmäßiger Wissensaustausch, Diskussion aktueller Themen
Mitarbeitende Eigene Angestellte Nutzer
Betroffener
Mitarbeiterversammlungen, Feedback- und Zielgespräche,
Mitarbeiterbefragungen, Infostände, Schulungen, Intranet und
Mitarbeitermagazin, Nachhaltigkeitstag 2025
Mitarbeitende externer
Dienstleister
Vertriebspartner, Lieferanten, sonstige Dienstleister Betroffener Einbindung in LkSG- und Verhaltenskodex-Prozesse, Schulungen
und Austausch bei Projekten
Kunden Private, gewerbliche und institutionelle Kunden Nutzer
Betroffener
Kontakt über Portal, Telefon, Post, E-Mail, Durchführung von
Kundenumfragen
Betroffene Gemeinschaften Mietende, Nutzer der finanzierten Immobilien Betroffener Berücksichtigung in der Projektplanung und Finanzierung,
indirekter Dialog über Nachhaltigkeitsmaßnahmen
Einbeziehung der Interessenträger, einschließlich der
wichtigsten Interessenträger des Unternehmens, ob
eine Einbeziehung erfolgt und um welche Kategorien
von Interessenträgern es sich handelt und wie diese
organisiert wird
Im Folgenden werden die Stakeholdergruppen
20
der Münchener
Hypothekenbank benannt und gemäß den Anforderungen
aus dem Standard ESRS 1, Kapitel 3.1 in Nutzer von Nachhaltig-
keitsinformationen oder betroffene Stakeholder unterteilt.
20
Der Begriff „Stakeholder“ wird synonym mit „Interessenträger“ verwendet.
48
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Zweck der Einbeziehung der Interessenträger
Als Genossenschaftsbank trägt die Münchener Hypothekenbank
eine besondere Verantwortung gegenüber Kunden, Mitgliedern
und der Gesellschaft. Das Ziel einer jeden Genossenschaft
ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.
Dieser Grundsatz ist in der Satzung der Münchener
Hypothekenbank verankert. Die genossen schaftlichen Prinzi-
pien bilden dabei das zentrale Leitbild ihres wirtschaftlichen
Handelns (siehe SBM-3).
Die kontinuierliche Verbesserung ihrer Dienstleistungen in der
Immobilienfinanzierung ist ein zentraler Anspruch der
Münchener Hypothekenbank. Um dies zu erreichen, muss die
Bank stets leistungs- und anpassungsfähig sein und sich auf
veränderte Märkte und Bedürfnisse ihrer Stakeholder ein-
stellen. Um Stakeholder auch zukünftig von den Mehrwerten
der Münchener Hypothekenbank als eigenständiges Unter-
nehmen überzeugen zu können, ist es von zentraler Be-
deutung, die vielfältigen Beziehungsebenen aktiv zu gestalten
und zu pflegen. Maßgeblich hierfür ist, dass die Münchener
Hypothekenbank Finanzprodukte anbietet, die den Bedürf-
nissen und Anforderungen der Stakeholder entsprechen. Die
Münchener Hypothekenbank setzt daher auf intensive Kontakte
und einen fortlaufenden Austausch mit ihren Stakeholdern.
Berücksichtigung der Ergebnisse der Einbeziehung
der Interessenträger
Die identifizierten Wünsche und Belange der Stakeholder
werden von den jeweils zuständigen Fachbereichen entgegen-
genommen und sorgfältig geprüft. Dabei wird festgestellt, ob
Maßnahmen zur Optimierung interner Aktivitäten und Prozesse
erforderlich sind. Zur Bewertung und etwaigen Umsetzung die-
ser Maßnahmen arbeiten die Mitarbeitenden eng und effizient
mit allen relevanten Abteilungen zusammen, wobei funktions-
und hierarchieübergreifende Kooperation sichergestellt wird.
Investoren erwarten eine hohe Transparenz unter anderem in
Bezug auf ESG-Sachverhalte, was bei Investorenmeetings zu
weiterreichenden Anfragen führen kann. Die angefragten Themen
werden intern aufgenommen, die Verfügbarkeit der Daten wird
überprüft, und es wird erörtert, ob unter Berücksichtigung
rechtlicher Beschränkungen, wie etwa des Schutzes sensibler
Kundendaten, mehr Transparenz gemäß den Wünschen der
Investoren ermöglicht werden kann.
Berücksichtigung der Interessen und Standpunkte
der wichtigsten Interessenträger im Zusammenhang
mit der Geschäftsstrategie
Gemäß der Angabepflicht IRO-1 wurden in der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse bei der Ermittlung wesentlicher Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen („Impacts, Risks and Opportu-
nities“ = IROs) stets die Perspektiven und Interessen der
Stakeholder berücksichtigt. Dies gewährleistet, dass die damit
verbundenen Richtlinien, Maßnahmen und Ziele im Einklang
mit den (nachhaltigkeitsbezogenen) Interessen der Stake-
holder formuliert werden.
Die Integration der wesentlichen IROs aus dem Kerngeschäft in
die Geschäftsstrategie (siehe ESRS 2 SBM-3) ermöglicht es der
Bank, relevante Stakeholderinteressen in der strategischen
Ausrichtung zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen
seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion in den Strategie-
prozess eingebunden. Dadurch werden der systematische
Einbezug der Ergebnisse in den jährlichen Strategieprozess
sowie die Ableitung gegebenenfalls erforderlicher Anpassungen
strategischer Leitlinien und Initiativen unterstützt.
Angaben zu gegebenenfalls vorgenommenen Ände-
rungen der Geschäftsstrategie in Bezug auf die Be-
rücksichtigung der Interessen und Standpunkte der
Interessenträger
Bei der Verfolgung ihrer Ziele und Umsetzung der Geschäfts-
strategie hat die Bank strategische Leitlinien gesetzt. Dieser
strategische Rahmen gibt allgemeine Richtlinien vor und stellt
sicher, dass sämtliche Aktivitäten und Entscheidungen mit-
einander in Einklang stehen. Dabei sind die Kerninteressen
verschiedener Stakeholdergruppen in den Leitlinien verankert.
Beispielsweise wird in den Leitlinien festgehalten, dass die
Steuerung der Kapitalallokation und -struktur stets im Sinne
der Mitglieder erfolgt. Mitarbeitende sollen in einem ver-
trauensvollen und verlässlichen Umfeld gefördert werden.
Um die Positionierung der Bank als essenzieller Partner der
Genossenschaftsbanken zu stärken und auszubauen, wurden
strategische Leitlinien entwickelt. Eines der Ziele ist, die viel-
fältigen Beziehungen innerhalb der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe aktiv zu gestalten und zu pflegen.
Im erweiterten Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding wird
die Münchener Hypothekenbank weiterhin Ertragsbeiträge
unter sorgfältiger Abwägung und Kontrolle von Risiken für ihre
Investoren sichern.
In der strategischen Ausrichtung der Bank stehen die Interes-
sen der Kunden in allen Bereichen und Aktivitäten im Mittel-
punkt. Der Anspruch der Münchener Hypothekenbank ist es,
ihre Kunden und deren Anliegen als leistungsstarker Partner zu
unterstützen.
49
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Trotz der laufenden EU-Initiativen zur Entbürokratisierung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Omnibus) bleibt das Thema
Nachhaltigkeit im Rahmen des Risikomanagements für die
europäische Bankenaufsicht von zentraler Bedeutung. Da
ESG-Risiken die finanzielle Stabilität und die langfristige
Widerstandsfähigkeit eines Instituts maßgeblich beeinflussen
können, fordern EZB und EBA Banken verstärkt dazu auf, diese
Risiken umfassend in Geschäftsmodell, Kapitalplanung und
Liquiditätssteuerung zu integrieren. Mit den EBA-Leitlinien zum
ESG-Risikomanagement (umzusetzen ab 11.Januar2026)
sowie der Leitlinie zur Klimaszenarioanalyse (anzuwenden ab
1.Januar2027) präzisiert die Aufsicht ihre Erwartungen weiter. Die
Münchener Hypothekenbank greift diese Entwicklungen auf und
berücksichtigt ESG-Risiken entsprechend den Anforderungen
im Risikomanagement.
Weitere geplante Schritte und Zeitrahmen
Das Umfeld, in dem sich das Thema Nachhaltigkeit/ESG all-
gemein bewegt, wandelt sich aktuell. So gibt es diverse ge-
sellschaftliche, volkswirtschaftliche und regulatorische Treiber,
die dazu führen, dass das Thema weiterhin von hoher Be-
deutung ist. Nichtsdestotrotz steht das Thema in einem wach-
senden Spannungsverhältnis zu anderen strukturellen und
politischen Entwicklungen. Hierbei sind insbesondere die
wirtschaftliche Lage in Deutschland und Europa sowie die
wachsenden geopolitischen Unsicherheiten zu nennen.
Für Banken ist es entscheidend, die daraus entstehenden
Chancen und Risiken frühzeitig zu erkennen und systematisch
im Rahmen eines strategischen Ansatzes zu steuern. Die
Münchener Hypothekenbank gewährleistet dies unter anderem
durch die jährliche Analyse ihres Geschäftsumfelds (siehe
ESRS 2 SBM-3 E1) sowie die konsequente Integration von ESG-
Risiken in ihre Kreditentscheidungen. Diesen Ansatz wird die
Bank auch in Zukunft weiter ausbauen.
Erwartete Änderungen des Verhältnisses zu den
Interessenträgern
Die Münchener Hypothekenbank wird ihren Dialog mit den
Stakeholdern im Bereich Nachhaltigkeit/ESG intensivieren, um
ihre Interessen gezielt in die Weiterentwicklung und Fortschritte
ihres nachhaltigen Produktportfolios einzubinden. Dieser
Dialog wird in den kommenden Jahren, insbesondere vor dem
Hintergrund der Ergebnisse der Omnibusverhandlungen, wei-
ter an Bedeutung gewinnen. Umfragen zeigen, dass das Thema
Nachhaltigkeit trotz der absehbaren Deregulierung der Nach-
haltigkeitsberichterstattung insbesondere für Investoren,
Kunden sowie Mitarbeitende weiterhin einen hohen Stellen-
wert behält
21, 22
. Ziel ist es, sowohl den Produktanforderungen
als auch den Informations- und Transparenzbedürfnissen im
Bereich Nachhaltigkeit weiterhin gezielt gerecht zu werden.
In die Weiterentwicklung des nachhaltigen Produktportfolios
sowie in die dafür definierten Maßnahmen und Ziele fließt zum
Teil die direkte Mitwirkung der Kunden ein, etwa durch die
Bereitstellung von Energiedaten der finanzierten Immobilien.
Kunden werden gezielt für die Bereitstellung von (Real-)Daten
angesprochen. Zudem sollen Kunden und Investoren bestmög-
lich über die Eigenschaften und Vorteile von (neuen) grünen
Produkten informiert werden.
Die Bank wird sich in Verbänden weiterhin aktiv zu ESG-
Themen engagieren, beispielsweise bei der Entwicklung von
einheitlichen Kriterien und Standards bei nachhaltigen
Produktbewertungen.
Zum Thema Nachhaltigkeit/ESG tritt die Münchener
Hypothekenbank auch mit ihren Mitarbeitenden verstärkt in
den Austausch. Insbesondere Mitarbeitende im Vertrieb werden
verstärkt zu nachhaltigen Produkten und ESG-regulatorischen
Anforderungen geschult, um Service- und Beratungsleistungen
zu verbessern.
Information der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane über die Standpunkte und
Interessen der Interessenträger
Der Austausch mit den Interessenträgern erfolgt regelmäßig
über die in Kapitel ESRS 2 SBM-2 beschriebenen Dialog-
formate. Wesentliche Erkenntnisse aus diesen Gesprächen
werden systematisch an den Vorstand weitergeleitet. In einem
ersten Schritt werden die Informationen von den Nachhaltig-
keits- und ESG-Risk-Managern an den Chief Risk Officer, der für
das Nachhaltigkeits- und ESG-Risikomanagement verantwort-
lich ist, übermittelt. Anschließend wird das Thema entweder in
das Management Risk Board oder das Strategy & Finance Board
eingebracht. Dort erfolgt die Beschlussfassung durch den
Gesamtvorstand.
Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die wesentlichen Ent-
wicklungen der Bank durch den Bericht des Vorstands infor-
miert. Im Dezember 2025 wurde für den Prüfungsausschuss
eine Schulung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch-
geführt, an der auch der Vorstand teilnahm. Bereichsleitende
der anderen Fachbereiche werden monatlich im Rahmen des
ESG-Committees über aktuelle Entwicklungen im Bereich
Nachhaltigkeit und ESG informiert.
Das Kapitel „Interessen und Standpunkte der
Interessenträger“ enthält Angaben nach
ESRS 2 SBM-2 Absatz 45 a, b, c, d.
21
Morgan Stanley Institute for Sustainable Investing. (2025). Sustainable Signals: Corporates
2025. Abrufbar unter https://www.morganstanley.com/assets/pdfs/MS_Institute_for_Sus-
tainable_Investing_Sustainable_Signals_Corporate_report_2025.pdf
22
Workiva Inc. (2025). 2025 Executive Benchmark Survey on Integrated Reporting. Abrufbar
unter 2025 Executive Benchmark on Integrated Reporting | Workiva
50
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte sowie der
Verbraucher und Endnutzer in die Strategie und das
Geschäftsmodell (SBM-2 S1 / S4)
Die Angaben hierzu sind den ESRS SBM-2 zu entnehmen.
WESENTLICHE IROS IN DER VORGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Geschäftsfeld
Übersicht über wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension
Erwarteter
Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Klimaschutz & Energie (E1)
Kapitalmarkt &
Funding
Investitionen in Staats-/Bankanleihen
und Kommunalfinanzierungen
Negative Auswirkung Kurz-, mittel-
und langfristig
Bei Staats- und Bankanleihen sowie Kommunalfinanzierungen ist in der Regel nicht nachvollziehbar,
ob die Mittel für grüne Maßnahmen eingesetzt werden.
Kapitalmarkt &
Funding
Investitionen in grüne Staats-/
Kommunal- und Bankanleihen
Positive Auswirkung Kurz-, mittel-
und langfristig
Grüne emittierte Wertpapiere des Staates/von Kommunen sind zweckgebunden für grüne Projekte, wie
den Ausbau erneuerbarer Energien oder andere Klimaschutzmaßnahmen
Kapitalmarkt &
Funding
Gesteigertes Potenzial zur Emission
grüner Refinanzierungsprodukte
Chance Kurz-, mittel-
und langfristig
Die Chance auf gesteigertes Umsatzpotenzial durch klimafreundliche Produkte im Kreditgeschäft bieten
passivseitig die Möglichkeit zum Ausbau der grünen Refinanzierung, vor allem durch die Emission grüner
Pfandbriefe.
Anpassung an den Klimawandel (E1)
Kapitalmarkt &
Funding
Transitorische Risiken Risiko Kurz-, mittel-
und langfristig
Transitorische Risiken sind kurzfristige, ereignisbedingte Risiken im Zusammenhang mit dem Übergang
zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Sie können Marktverwerfungen wie erhöhte Schwankungen bei Zinsen,
Wechselkursen oder Credit Spreads verursachen und dadurch zu Kursverlusten bei festverzinslichen An-
leihen sowie zu erhöhter Unsicherheit und Volatilität an den Finanzmärkten führen.
Management von Beziehungen mit Zulieferern inkl. Zahlungspraktiken (G1)
Eigenbetrieb Fairness und Transparenz in
Beschaffung
Positive Auswirkung Kurz-, mittel-
und langfristig
Transparenz über Erwartungen, Anforderungen und Entscheidungsgrundlagen wird durch die Be-
schaffungsrichtlinie der Bank sichergestellt, während faire und nachvollziehbare Auftragsvergaben über
klar definierte und standardisierte Prozesse zur Angebotseinholung, Ausschreibung, Anbieterauswahl und
Vertragsfreigabe gewährleistet werden.
Eigenbetrieb Resilienz der Lieferkette durch
langjährige Vertragsbeziehungen
Chance Kurz-, mittel-
und langfristig
Ein vertrauensvoller und respektvoller Umgang mit Dienstleistern entlang der vorgelagerten Wert-
schöpfungskette ermöglicht den Aufbau starker Lieferantenbindungen und kann gleichzeitig Kosten
einsparen, etwa durch geringere Transaktionsaufwände bei Ausschreibungen, Verhandlungen und
Vertragsabschlüssen.
Eigenbetrieb Risiken durch dezentrale
Beschaffungsmaßnahmen
Risiko Kurz-, mittel-
und langfristig
Fehlende zentrale Beschaffungsstandards erhöhen Aufwand und Kosten, führen zu uneinheitlichen
Prozessen und verhindern die Nutzung von Synergien.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
undihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell (SBM-3)
Erläuterung wesentlicher Auswirkungen, Risiken
und Chancen aus der Wesentlichkeitsanalyse sowie
ihr Einfluss auf das Geschäftsmodell und die
Wertschöpfungskette
Die folgenden Tabellen listen alle IROs auf, die in der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse 2025 als wesentlich identifiziert wurden.
51
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
WESENTLICHE IROS IM EIGENBETRIEB
Geschäftsfeld
Übersicht über wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension
Erwarteter
Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Klimaschutz & Energie (E1)
Eigenbetrieb CO
2
-Ausstöße im Eigenbetrieb Negative Auswirkung Kurz-/mittelfristig Für den Betrieb eigener Bestandsimmobilien, vermieteter Objekte und des Fuhrparks verbraucht die
Münchener Hypothekenbank Energie und stößt CO-Emissionen aus.
Eigenbetrieb Reputationsgewinn durch die Einführung
des Umweltmanagementsystems
Chance Kurz-/mittelfristig Die Initiative führt zu besseren ESG-Ratings und einem Imagegewinn als Arbeitgeber.
Anpassung an den Klimawandel (E1)
Eigenbetrieb Operationelles Risiko durch
physische Klimarisiken
Risiko Langfristig Aufgrund physischer Klimarisiken kann es zu Gebäudeschäden an der Zentrale der MHB in München
oder den angemieteten Regionalbüros kommen. Die IT-Infrastruktur/Haustechnik in den Gebäuden kann
betroffen sein.
Eigenbetrieb Operationelles Risiko durch
transitorische Klimarisiken
Risiko Kurz-, mittel-
und langfristig
Veraltete technische Anlagen und eine geringe Energieeffizienz im Eigenbestand können zu Sanierungsdruck,
Wertverlustrisiken und erhöhten laufenden Nebenkosten führen. Gleichzeitig kann das Prozessrisiko im
Immobilienservice durch zusätzliche regulatorische Anforderungen und einen steigenden Dokumentations-
aufwand zunehmen.
Eigenbetrieb Gebäudeadaption an den Klimawandel Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Durch die zentrale Steuerung der Jalousien wird der thermische Raumkomfort verbessert, der Hitzeschutz
insbesondere bei zunehmenden Hitzeperioden erhöht und klimabedingte Belas tungen für Gebäude und
Nutzer werden durch den Einsatz angepasster technischer Lösungen reduziert.
Personal gewinnen, entwickeln und binden (S1)
Eigenbetrieb Angebote zur Gesundheitsvorsorge Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die MHB stärkt die physische und psychische Gesundheit der Mitarbeitenden durch Beratungsangebote zu
psychischen Belastungen und besonderen Gefährdungen, insbesondere für schwangere Mitarbeiterinnen,
sowie durch neue Unterstützungsangebote wie den vertraulichen Beratungsdienst „meinEAP“. Ergänzend
werden Gesundheits- und Sportangebote über das Programm „PFIF!“, Zuschüsse zu Fitness- und
Vereinsmitgliedschaften sowie das Dienstradmodell gefördert.
Eigenbetrieb Bessere Performance der Mitarbeitenden
durch flexible Arbeitsmodelle und
Kompetenz entwicklungen
Chance Kurz-/mittelfristig Die MHB fördert attraktive Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice-Angebote
und eine gezielte Unterstützung von Familien. Gleichzeitig investiert sie umfassend in die Qualifizierung
der Mitarbeitenden durch interne und externe Schulungsprogramme, Führungskräfteentwicklung, viel-
fältige Weiterbildungsangebote über Präsenz- und Onlineformate sowie durch finanzielle und zeitliche
Unterstützung langfristiger Fort- und Weiterbildungen.
Eigenbetrieb Maßnahmen zur Förderung und
Rekrutierung von neuen Talenten
Chance Kurz-/mittelfristig Die MHB stärkt die Nachwuchs- und Fachkräftesicherung durch Teilzeitausbildungen, Traineeprogramme,
ein duales Studium sowie gezielte Fördermaßnahmen zur Erhöhung der Mitarbeiterloyalität. Ergänzend
werden diese Themen systematisch in die Personalstrategie integriert, wodurch die Positionierung als
attraktiver Arbeitgeber gestärkt, qualifizierte Talente angezogen und Rekrutierungskosten gesenkt werden.
52
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
WESENTLICHE IROS IM EIGENBETRIEB
Geschäftsfeld
Übersicht über wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension
Erwarteter
Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Diversität & Chancengleichheit (S1)
Eigenbetrieb Niedriger Frauenanteil in Führungs-
positionen
Negative Auswirkung Kurz-/mittelfristig Der niedrige und teils rückläufige Frauenanteil in den oberen Führungsebenen der MHB birgt Risiken für
Vielfalt, Innovationsfähigkeit sowie Image und Reputation.
Eigenbetrieb Förderung von Diversität im Unter-
nehmen
Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die MHB fördert Diversität und Inklusion durch die Verankerung entsprechender Themen als zentrales
Handlungsfeld in der Personalstrategie sowie durch eine ergänzende Diversitätsrichtlinie, die ein dis-
kriminierungsfreies und chancengerechtes Arbeitsumfeld sicherstellt. Die Vielfalt der Belegschaft mit Mit-
arbeitenden aus über 25 Nationen wird durch Sprachkurse zur Integration unterstützt. Darüber hinaus
verfolgt die MHB konkrete Zielquoten zur Erhöhung des Frauenanteils in Vorstand, Aufsichtsrat und
Führungsebenen und setzt zur Erreichung dieser Ziele das Female-Empowerment-Programm um.
Eigenbetrieb Erhöhter Unternehmenserfolg durch
diverse Teams
Chance Kurz-/mittelfristig Durch die gezielte Förderung diverser Teams unter Einbeziehung von Diversitätsaspekten wie Geschlecht,
Alter, Bildungshintergrund und geografischer Herkunft kann die MHB ihre Kompetenzbasis erweitern und
von unterschiedlichen Perspektiven pro fitieren. Dies erhöht die Leistungsfähigkeit der Teams, fördert
kreativere und effektivere Lösungen und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit sowie die langfristige
Stabilität der MHB.
Eigenbetrieb Potenzielle Aufwände durch verschärfte
Gesetze zu Gleichbehandlung und
Entgelttransparenz
Risiko Kurz-/mittelfristig Verschärfte Gleichbehandlungs- und Entgelttransparenzgesetze sowie hohe Umgestaltungskosten können
Risiken wie Mitarbeiterunzufriedenheit auslösen und das Employer Branding sowie die Wettbewerbs-
position der MHB negativ beeinflussen, da Wettbewerber stark auf Diversität und Work-Life-Balance setzen.
Unternehmensführung (G1)
Eigenbetrieb Potenziell mangelhafte Umsetzung
intern gesetzter Leitlinien und Kodizes
Risiko Kurz-/mittelfristig Eine mangelhafte Umsetzung interner Leitlinien und Kodizes, insbesondere des Verhaltenskodex sowie
der Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit, kann ESG-Ratings negativ beeinflussen und dadurch
Investorenentscheidungen beeinträchtigen sowie Risiken durch eine verzögerte Umsetzung von ESG-
und Compliance- Anforderungen erhöhen.
Unternehmenskultur (G1)
Eigenbetrieb Fehlende Investition in Informations-
und Cybersicherheit
Risiko Kurz-, mittel-
und langfristig
Digitale Transformation, steigende Datenmengen und externe Services erhöhen Risiken wie Cyberangriffe,
Datenpannen, finanzielle Verluste und Reputationsschäden.
Eigenbetrieb Stärkung der genossenschaftlich
geprägten Unternehmenskultur
Chance Kurz-/mittelfristig Die Stärkung der genossenschaftlich geprägten Unternehmenskultur durch die Verankerung ethischer,
nachhaltiger Prinzipien fördert Reputation und Arbeitgeberattraktivität, erleichtert Gewinnung und
Bindung qualifizierter Mitarbeitender und senkt langfristig Personal- und Rekrutierungskosten.
Korruption & Bestechung (G1)
Eigenbetrieb Compliance-Risiken Risiko Kurz-/mittelfristig Für die Bank bestehen Risiken, dass gesetzliche und regulatorische Vorgaben im Bereich Korruption und
Bestechung nicht vollständig eingehalten werden. Verstöße können zu strafrechtlicher Verantwortung von
Mitarbeitenden, Bußgeldern, rechtlichen Kosten und Reputationsschäden führen.
53
Münchener Hypothekenbank
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Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
WESENTLICHE IROS IN DER NACHGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Geschäftsfeld
Übersicht über wesentliche
Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension
Erwarteter
Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Klimaschutz & Energie (E1)
Kerngeschäft Immobilienfinanzierung als Geschäfts-
tigkeit in einem Sektor mit hohen
CO
2
-Emissionen
Negative Auswirkung Kurz-/mittelfristig Steigende regulatorische Auflagen und gesellschaftlicher Druck können zu höheren Risiken und poten-
ziellen Wertverlusten der finanzierten Objekte führen. Dies kann zu höheren Ausfallrisiken, geringeren
Sicherheitenwerten und langfristig zu Reputations- und Ertragsrisiken für die Bank führen.
Kerngeschäft CO
2
-Einsparungen durch Grüne
Darlehen und Finanzierung von grünen
Sanierungsmaßnahmen
Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Durch die Vergabe Grüner Darlehen und die Finanzierung grüner Sanierungsmaßnahmen werden im
Vergleich zu konventionellen Finanzierungen CO-Emissionen eingespart.
Kerngeschäft ESG-bezogene Objektanforderungen
erhöhen Finanzierungsnachfrage und
bieten Potenzial
Chance Kurz-/mittelfristig Steigende ESG-bezogene Anforderungen an Immobilien erhöhen den Investitions- und Finanzierungs-
bedarf für Sanierungen und Neubauten. Dadurch ergeben sich für die Bank zusätzliche Geschäftschancen
und langfristiges Ertragspotenzial.
Anpassung an den Klimawandel (E1)
Kerngeschäft Risikoaversion bei
Modernisierungsmaßnahmen
Risiko Kurz-/mittelfristig Privatkunden sind oft unsicher bezüglich Modernisierungsmaßnahmen, passender Technologie und zu
erwartender Betriebskosten. Hohe Kosten für Messung, Umrüstung oder Renovierung können Zahlungs-
ausfälle erhöhen oder von Modernisierungs maßnahmen abhalten.
Rechte und Belange von betroffenen Bevölkerungsgruppen (S3)
Kerngeschäft Zusätzliches Geschäft durch „Social
Impact Investing“ im Immobiliensektor
Chance Kurz-, mittel-
und langfristig
Die Erweiterung des Finanzierungsspektrums um Pflegeimmobilien (Zielwert 50 Mio. Euro) eröffnet die
Chance, zur Bereitstellung zusätzlichen Wohnraums mit sozialem Nutzen beizutragen.
Kerngeschäft Bereitstellung von Liquidität zur
Schaffung zusätzlichen Wohnraums
Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig In der Gewerbeimmobilienfinanzierung wird Liquidität sowohl für den Neubau neuer Wohnfläche als auch
für die Sanierung bestehender Wohnfläche bereitgestellt.
Verbraucherschutz (S4)
Kerngeschäft Verantwortungsvolles Marketing Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Verantwortungsvolles Marketing und die Vermeidung von Greenwashing minimieren Risiken und
Reputationsverluste, berücksichtigen Kundenzielgruppen und finanzielle Situation und fördern Nach-
haltigkeitsbewusstsein.
Kerngeschäft Daten- und Verbraucherschutz Risiko Kurz-/mittelfristig Datenschutz- und Gleichbehandlungsgesetze erfordern umfassende Prüfungen von Systemen, Prozessen
und Kredit vergaben, was zu Verzögerungen, erhöhtem Compliance-Aufwand sowie rechtlichen und
reputationsbezogenen Risiken führen kann. Gleichzeitig positioniert sich der Wettbewerb stark in
Governance- und Datenschutzstandards.
Kerngeschäft Greenwashing Risiko Kurz-/mittelfristig Greenwashing-Risiken können insb. in Form von mangelnder Datenqualität oder unzureichenden
Kenntnissen der (Vertriebs-)Mitarbeiter entstehen. Mögliche Vertrauens- und Reputationsverluste wirken
sich unmittelbar auf das Kapitalmarktgeschäft in Form von Kosten aus, z.B. durch Rating-Downgrades.
54
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Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Einfluss und Verbindung wesentlicher Auswirkungen
auf Geschäftsmodell und Strategie sowie vorgenom-
mene Änderungen im Rahmen der Maßnahmen
Derzeit üben die wesentlichen IROs aus dem Bereich Klima
den stärksten Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Ge-
schäftsstrategie der Münchener Hypothekenbank aus. Gemäß
der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sollen alle Gebäude in der EU
bis 2050 emissionsfrei sein, neue Gebäude bereits ab 2030. Alle
relevanten Länder im Immobilienportfolio der Münchener
Hypothekenbank sind Unterzeichner des Pariser Klima-
abkommens und verfolgen das 1,5-Grad-Ziel. Die Erreichung
des Ziels erfordert Emissionseinsparungen, die im Immobilien-
finanzierungsgeschäft insbesondere durch eine Kombination
aus höherer Energieeffizienz, dem Einsatz nichtfossiler Heiz-
systeme (z.B. Wärmepumpen, Fernwärme) sowie einer fort-
schreitenden Dekarbonisierung des Strommixes erzielt werden
können. Der politische und gesetzliche Kontext adressiert
diese Hebel mit dem übergeordneten Ziel der Reduktion von
Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor.
Für die Münchener Hypothekenbank ist es entscheidend, die
daraus resultierenden Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen und im Rahmen eines strategischen Ansatzes zu steu-
ern. Chancen ergeben sich für die Münchener Hypothekenbank
insbesondere durch die Finanzierungsnachfrage für energie-
effiziente Sanierungen und Neubauten, die langfristiges Er-
tragspotenzial eröffnen. Risiken bestehen hingegen in steigen-
den regulatorischen Auflagen, gesellschaftlichem Druck durch
Erwartungen von Kunden, Investoren und Öffentlichkeit sowie
Unsicherheiten bei Modernisierungsmaßnahmen bei Kunden,
die Wertverluste, höhere Ausfallwahrscheinlichkeiten und
Reputationsschäden verursachen können.
Die wesentlichen klimabedingten Auswirkungen im Kern-
geschäft der Münchener Hypothekenbank, wie verursachte
CO
2
-Ausstöße und erzielte CO
2
-Einsparungen, werden primär
über den Transitionsplan gesteuert. Darüber hinaus werden
die wesentlichen klimabedingten Auswirkungen im Eigen-
betrieb, einschließlich verursachter CO-Emissionen und
erzielter CO-Einsparungen, analog über den Transitionsplan
gesteuert. Die zentralen Inhalte des Transitionsplans werden
seit dem Jahr 2025 in die Geschäftsstrategie integriert.
Die Chancen und Risiken im Bereich Personal werden bei der
Münchener Hypothekenbank als Querschnittsthema be-
handelt, das in der Geschäftsstrategie verankert ist und sich
über alle Geschäftsbereiche erstreckt. Dies ist ein wesentliches
Element, damit die Bank auch künftig in ihren Kerngeschäfts-
feldern erfolgreich bleibt. Die Münchener Hypothekenbank
steht vor der Herausforderung, dem Fachkräftemangel zu
begegnen. Dies betrifft alle Bereiche, insbesondere die IT, die
gewerbliche Immobilienfinanzierung sowie spezialisierte Pro-
file im Regulatorikumfeld.
Um diesen Herausforderungen und Chancen zu begegnen, hat
die Bank eine Personalstrategie entwickelt und 2025 aktualisiert,
die die Sicherstellung der erforderlichen Personalausstattung
in qualitativer und quantitativer Hinsicht in den Mittelpunkt
stellt. Dies schließt die Weiterentwicklung der Unternehmens-
und Führungskultur ein, um den künftigen Anforderungen ge-
recht zu werden. Die Megatrends Digitalisierung, Nachhaltigkeit
und Diversität werden dabei angemessen in die Personalarbeit
integriert.
In Bezug auf das Nachhaltigkeitsthema Rechte und Belange
von betroffenen Bevölkerungsgruppen leistet die gewerb-
liche Immobilienfinanzierung der Münchener Hypothekenbank
durch die Bereitstellung von Liquidität für Wohnungsbauunter-
nehmen einen wichtigen Beitrag zum Wohnflächenangebot.
Insbesondere die im GdW (Bundesverband deutscher
Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) organisierten
Wohnungsunternehmen, die zu den Kunden der Münchener
Hypothekenbank gehören, setzen sich für gutes, sicheres sowie
bezahlbares Wohnen ein. Zudem haben einige finanzierte Im-
mobilien im Portfolio der Bank einen konkreten sozialen Nut-
zen, wie zum Beispiel Einrichtungen für Senior Living (betreutes
Wohnen) oder Wohnheime für Studierende, da die Finanzie-
rung dieser Einrichtungen einen Beitrag zur Schaffung sozialer
Infrastruktur leisten. Mit Abschluss der strategischen Initiative
Pflegeeinrichtungen im September 2025 hat die Münchener
Hypothekenbank eine Basis geschaffen, um Pflegeeinrich tungen
künftig als festen Bestandteil ihres Finanzierungsgeschäfts zu
etablieren und einen nachhaltigen Beitrag zur sozialen Infra-
struktur zu leisten.
Das Thema Verbraucherschutz spielt eine zentrale Rolle bei
allen Aktivitäten der Münchener Hypothekenbank. Um ver-
trauensvolle, verlässliche und langfristige Kundenbeziehungen
aufzubauen, legt die Bank Wert auf verantwortungsvolles
Marketing. Diese Grundsätze sind auch im Verhaltenskodex der
Bank festgehalten. Die konsequente Beachtung der fest-
gelegten Grundsätze für ein verantwortungsvolles Marketing
trägt positiv zum Verbraucherschutz bei.
Aktuelle finanzielle Effekte wesentlicher Risiken und
Chancen auf Finanzlage, Ertragslage und Zahlungs-
ströme
Im Berichtsjahr hat die Münchener Hypothekenbank keine
erheblichen aktuellen Risiken und Chancen identifiziert, die
einen belegbaren materiellen Einfluss auf die Finanzlage,
die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows des Berichts-
jahres haben. Es wurden keine Anpassungen der Buchwerte
vorgenommen, die ausschließlich auf ESG-Risiken zurück zu-
führen sind, und es liegen derzeit keine entsprechenden
Informationen für das nächste Berichtsjahr vor.
55
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Widerstandsfähigkeit der Strategie und des
Geschäftsmodells
Die Widerstandsfähigkeit der Münchener Hypothekenbank
gegenüber ESG-Risiken wird durch verschiedene Analysen ge-
prüft. Im Berichtsjahr 2025 wurde erneut eine Geschäftsumfeld-
analyse zu Klima- und Umweltrisiken im Kerngeschäft durch-
geführt (siehe ESRS 2 SBM-3 E1). Deren Ergebnisse bilden die
Grundlage einer Risiko-Wesentlichkeitsanalyse zur Bewertung
relevanter ESG-Risiken für das Portfolio (siehe ESRS 2 IRO-1 E1).
Die Geschäftsumfeldanalyse sowie die Risiko-Wesentlichkeits-
analyse ermöglichen es der Münchener Hypothekenbank,
potenzielle physische Risiken (z.B. Flut) und transitorische
Risiken (z.B. CO-Preis, Sanierungspflichten) im Immobilien-
finanzierungsgeschäft frühzeitig zu identifizieren und systema-
tisch zu bewerten. Durch die Untersuchung dieser Risiken auf
Basis von Szenarioanalysen lassen sich Auswirkungen auf die
Risikoarten wie das Kreditrisiko oder das strategische Risiko
identifizieren. Die identifizierten Risiken und Maßnahmen flie-
ßen in die Risiko- und Geschäftsstrategie ein, wodurch die Bank
resilienter gegenüber klimabezogenen Veränderungen wird.
Ergänzend werden ESG-Risiken im jährlichen szenariobasierten
Risk Assessment einschließlich der IKT-Risikoszenarioanalyse
im Rahmen des Geschäftsfortführungs-Managements unter-
sucht. Als Teil der Gesamtbanksteuerung sichern das integ-
rierte Risikomanagement (IRM) und das Third Party Risk Ma-
nagement (TPRM) die Resilienz gegenüber ökologischen,
sozialen und geopolitischen Entwicklungen im Einklang mit
dem Risikoappetit unter Nutzung von Szenarien, Tests und ge-
eigneten Kennzahlen. Wesentliche Risiken im Eigenbetrieb sind
mit der IKT-Risikoszenarioanalyse und dem szenariobasierten
OpRisk-Assessment verknüpft; dabei werden mögliche Ge-
fährdungen systematisch identifiziert, analysiert und bewertet.
Die Methodik integriert die bislang im Business Continuity
Management (BCM) genutzten Gefährdungen des IT-Grundschutz-
Kompendiums. Die Maßnahmen entsprechen der DORA-Strate-
gie der Münchener Hypothekenbank, die eine robuste und
widerstandsfähige Systemumgebung sowie die Stabilität der IT
auch unter außergewöhnlichen Bedingungen sicherstellt.
Im Rahmen der IKT-Risikoszenarioanalyse werden physische und
transitorische (Klima-)Risiken für Gebäude und IT-Infrastruktur
berücksichtigt und in die regelmäßige Risikobewertung von Aus-
lagerungen einbezogen. Das Third Party Risk Management
schafft Transparenz über kritische Dienstleistungen und externe
Partner entlang relevanter Nachhaltigkeits- und Risikoaspekte.
Physische Klimarisiken, Energieknappheit, klimabedingte
Störungen und geopolitische Spannungen werden in Szenarien
und Tests des BCM adressiert, um die operative Kontinuität zu
sichern. Soziale Risiken, das wesentliche Personalrisiko
Weggang erfahrener Mitarbeitender“ sowie Governance- und
Compliance-Risiken werden ebenfalls in entsprechenden
Risiko- und IKT-Szenarien abgebildet.
Das Kapitel „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“
enthält Angaben nach ESRS 2 SBM-3 Absatz 48 a, b, c, d, f.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
undihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell (SBM-3 E1)
Umfang, Durchführung und Ergebnisse der Resilienz-
analyse von Strategie und Geschäftsmodell in Bezug
auf den Klimawandel
Zur Analyse der Widerstandsfähigkeit von Geschäftsstrategie
und Geschäftsmodell gegenüber klima- und umweltbezogenen
Risiken führte die Münchener Hypothekenbank auch 2025 eine
Geschäftsumfeldanalyse nach den Erwartungen des EZB-Leit-
fadens zu Klima- und Umweltrisiken durch. Ziel war die Identi-
fikation relevanter ESG-Phänomene über verschiedene Zeitho-
rizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und fünf Umfeldfaktoren:
Wettbewerb, technologischer Wandel, makroökonomische
Entwicklungen, gesellschaftliche bzw. demografische Ver-
änderungen und regulatorische Rahmenbedingungen.
Die Analyse erstreckte sich auf das Kreditgeschäft sowie die
Refinanzierungsseite. Insgesamt wurden 74 Phänomene aus
allen ESG-Bereichen abgebildet, die zukünftig potenzielle Aus-
wirkungen auf die Bank haben könnten. Die Phänomene
basieren auf aktuellen Beobachtungen und prognostizierten
Entwicklungen und wurden vor der Bewertung den fünf
Umfeldfaktoren (Makroökonomischer Wandel, Gesellschaftliche
Veränderungen, Regulatorische Rahmenbedingungen, Wett-
bewerb, Technologische Entwicklungen) zugeordnet. Für die
einheitliche Beschreibung der Phänomene wurde das „Network
for Greening the Financial System“-(NGFS-)Rahmenwerk
genutzt, inklusive der drei Klimaszenarien „Current Policies“,
„Below 2°C“ und „Delayed Transition“.
Interne Experten schätzten den frühestmöglichen Eintritts-
zeitpunkt der Phänomene (kurz-, mittel- und langfristig) und
bewerteten sie anhand von Eintrittswahrscheinlichkeit und
potenzieller Schwere der Auswirkungen. Daraus wurde ein
Relevanzwert auf einer Skala von 0 bis 5 ermittelt. Phänomene
ab Relevanzstufe 3 wurden als Schlüsselphänomene klassifiziert.
In Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen wurden
anschließend gezielte Folgemaßnahmen definiert, um
angemessen auf diese Risiken reagieren zu können.
Die Geschäftsumfeldanalyse 2025 zeigt, dass die Bank künftig
von makroökonomischen Herausforderungen wie Rezession
und steigenden Zinsen, gesellschaftlichen Veränderungen wie
Risikoaversion, Fachkräftemangel und Arbeitslosigkeit sowie
56
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
verschärften regulatorischen Vorgaben im Immobiliensektor
betroffen sein kann. Gleichzeitig kann es zu einem zuneh-
menden Wettbewerbsdruck kommen, insbesondere in den
Bereichen Nachhaltigkeit, Governance, Datenschutz und
Arbeitgeberattraktivität.
Insgesamt zeigt die Geschäftsumfeldanalyse, dass verschiedene
Phänomene in Form von Klima- und Umweltrisiken das Ge-
schäftsumfeld der Bank bereits kurzfristig verändern können.
Die Ergebnisse der Geschäftsumfeldanalyse dienen als Basis für
die Durchführung der Risiko-Wesentlichkeitsanalyse (siehe
ESRS 2 IRO-1 E1), der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe
ESRS 2 IRO-1) und der Weiterentwicklung der Geschäftsstrategie.
Das Kapitel „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“
enthält Angaben nach ESRS 2 SBM-3 E1 Absatz 19 a, b, c.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell (SBM-3 S1)
Verbindung der tatsächlichen und potenziellen
Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte mit
Strategie und Geschäftsmodell sowie Verhältnis
zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit eigenen Arbeitskräften und
der Strategie und dem Geschäftsmodell
Die Berichtsinhalte sind den Angaben im ESRS 2 SBM-3
zu entnehmen.
Beschreibung der Arten von Arbeitnehmenden
undFremdarbeitskräften, die von wesentlichen
Auswirkungen betroffen sind
Zu den Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank
gehören Festangestellte mit unbefristetem oder befristetem
Arbeitsverhältnis, Werkstudierende, dual Studierende,
Praktikanten und Auszubildende. Externe Mitarbeitende, wie
Angestellte bei Beratungsfirmen, zählen zu den Fremdarbeits-
kräften der Bank. Diese sind von den im Rahmen der Wesent-
lichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen mit
Personalbezug nicht in signifikantem Ausmaß betroffen.
Wesentliche negative Auswirkungen, sowohl
weitverbreitete oder systemische negative Auswir-
kungen als auch individuelle Vorfälle mit negativen
Auswirkungen
Derzeit sind Frauen in den beiden oberen Führungsebenen
unterproportional vertreten. Dafür lassen sich sowohl auf syste-
mische Faktorenstrukturelle als auch auf individuelle Gegeben-
heiten zurückzuführenEinflussfaktoren identifizieren. Auf
systemischer Ebene zeigt sich, dass strukturelle Rahmen-
bedingungen und historische Entwicklungen in der Branche
die Gleichstellung der Geschlechter in Führungspositionen be-
einträchtigt haben. Die Münchener Hypothekenbank ist sich
ihrer Verantwortung bewusst und hat entsprechende Maß-
nahmen ergriffen, um diesen Umstan aktiv zu adressieren.
Dazu gehören zum Beispiel zielgerichtete Programme zur För-
derung von Mitarbeiterinnen (siehe ESRS S1-4 [Female-Emp-
owerment-Programm]) sowie flexible Arbeitsmodelle, die eine
bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen.
Wesentliche positive Auswirkungen auf die eigenen
Arbeitskräfte
Die identifizierten wesentlichen positiven Auswirkungen sind
auf die bestehenden Angebote für Mitarbeitende für die Gesund-
heitsvorsorge, die faire Vergütung und Maßnahmen zur
Förderung der Diversität in der Münchener Hypothekenbank
zurückzuführen. Alle Mitarbeitenden profitieren von diesen
Rahmenbedingungen und Angeboten, einschließlich Auszu-
bildenden, Praktikanten, dual Studierenden und Werkstudie-
renden. Die verstärkte Orientierung der Personalpolitik an
Diversität bewirkt, dass bestimmte Gruppen gezielt von den
positiven Maßnahmen profitieren. Mitarbeiterinnen werden
durch die geplante Erhöhung des Frauenanteils in Führungs-
positionen angesprochen, während Mitarbeitende mit
nichtdeutschsprachiger Herkunft durch Sprachkurse gezielt
gefördert werden. Die Kosten für die Sprachkurse übernimmt
die Bank.
Wesentliche Risiken und Chancen für das Unternehmen
im Zusammenhang mit eigenen Arbeitskräften
Die Mitarbeitenden bilden das Fundament des Erfolgs der
Münchener Hypothekenbank, da ihre Kompetenzen, ihr Wissen
und ihr Engagement direkt die Leistungsfähigkeit und Stabilität
der Geschäftsprozesse beeinflussen. Chancen ergeben sich
insbesondere durch gezielte Kompetenzentwicklung, flexible
Arbeitsmodelle und eine diverse Einstellungspolitik. Diese
Maßnahmen stärken die Bindung bestehender Mitarbeitender,
erhöhen die Attraktivität der Bank für neue Talente und ermög-
lichen eine effizientere Besetzung offener Stellen, was zu einer
stabilen Servicequalität und gesteigerter Innovationsfähigkeit
führt. Risiken entstehen vor allem durch den Weggang erfah-
rener Mitarbeitender, insbesondere angesichts des Fachkräfte-
mangels in Schlüsselbereichen wie IT, gewerblicher Immobi-
lienfinanzierung und Regulatorik. Verlust von Know-how kann
die Qualität der Beratung, die Steuerung von Risikopositionen
und die Umsetzung regulatorischer Anforderungen beeinträch-
tigen. Mit der aktuellen Personalstrategie, die Kompetenzent-
wicklung, Diversitätsmaßnahmen und flexible Arbeitsmodelle
gezielt verknüpft, adressiert die Bank diese Abhängigkeiten
und sichert so die langfristige Resilienz des Unternehmens.
57
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Auswirkungen von Übergangsplänen zur Verringe-
rung negativer Umweltauswirkungen auf die eigenen
Arbeitskräfte
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesent-
lichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte der Münchener
Hypothekenbank durch die Übergangspläne zur Reduzierung
negativer Umweltauswirkungen und zur Förderung umwelt-
freundlicher, klimaneutraler Aktivitäten festgestellt.
Die Maßnahmen der Münchener Hypothekenbank zur Reduk-
tion der CO
2
-Emissionen stehen im Einklang mit internationalen
Übereinkommen und können sich positiv auf die Mitarbeiten-
den auswirken. Im Jahr 2025 absolvierten sämtliche Mitarbei-
tende der Münchener Hypothekenbank eine umfassende
Schulung zum Umweltmanagementsystem. Dabei erhielten sie
fundierte Kenntnisse darüber, wie durch umweltorientiertes
und nachhaltiges Handeln im beruflichen Kontext Umwelt-
belastungen wirksam reduziert werden können. Dieses Know-
how befähigt sie, sowohl im Büro als auch in produktions-
und dienstleistungsbezogenen Prozessen reflektierte und ver-
antwortungsbewusste Entschei dungen zu treffen. Darüber
hinaus lassen sich die erworbenen Kompetenzen auch jenseits
des beruflichen Umfelds sinnvoll anwenden.
Tätigkeiten mit erheblichem Risiko in Bezug auf
Zwangsarbeit und Kinderarbeit unter Angabe der
Tätigkeitsart und Länder oder geografischer Gebiete
Die Münchener Hypothekenbank agiert als Arbeitgeber aus-
schließlich in Deutschland und hält sich an die geltenden Vor-
schriften und Standards zu den Arbeitsbedingungen.
Beschreibung der Arten von Arbeitskräften und deren
Anfälligkeit für negative Auswirkungen
Im Rahmen der Bewertung der Wesentlichkeit gemäß
ESRS 2 IRO-1 konnten keine Personen oder Gruppen von Mit-
arbeitenden identifiziert werden, die stärker durch negative
Auswirkungen gefährdet sind.
Angabe wesentlicher Risiken und Chancen für
spezifische Personengruppen bei den eigenen
Arbeitskräften
Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus dem Nach-
haltigkeitsthema „Diversität & Chancengleichheit“ ergeben
haben, beziehen sich auf bestimmte Gruppen innerhalb der
Mitarbeitenden. Hierzu gehören zum Beispiel Mitarbeiterinnen
oder Mitarbeitende mit nichtdeutschsprachiger Herkunft.
Das Kapitel „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und
Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell“ enthält Angaben nach
ESRS 2 SBM-3 S1 Absatz 13; 14 a, b, c, d, e, f, g; 15; 16.
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell (SBM-3 S3)
Verbindung der Auswirkungen auf betroffene
Gemeinschaften mit der Strategie und dem
Geschäftsmodell
Die Berichtsinhalte sind den Angaben im ESRS 2 SBM-3 zu ent-
nehmen.
Beschreibung der Arten der betroffenen
Gemeinschaften
Die betroffenen Gemeinschaften, die Mietenden von Wohn-
immobilien, werden der Kategorie gemäß 9 a) zugeordnet
(„Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungskette des
Unternehmens“).
Beschreibung der Tätigkeiten, die zu wesentlichen
positiven Auswirkungen führen und der Arten der
Gemeinschaften, die positiv betroffen sind oder sein
könnten
Die adressierte Stakeholdergruppe „Betroffene Gemein-
schaften“ definiert sich aus den Mietenden von gewerblichen
Wohnimmobilien. Die Münchener Hypothekenbank hält in
diesem Zusammenhang ausschließlich Vertragsbeziehungen
zu den Wohnungsbaugesellschaften, für die die Bank Liquidität
für den Bau oder Betrieb der Wohnimmobilien bereitstellt. Zu
den Mietenden hat die Münchener Hypothekenbank keine
direkten Vertragsbeziehungen; dennoch leistet sie einen Beitrag
für diese Stakeholdergruppe, indem sie durch die Finanzierung
die Bereitstellung von (zusätzlichem) Wohnraum ermöglicht. Die
Finanzierung von Immobilienprojekten im Bereich Senior Living
(betreutes Wohnen) schafft soziale Infrastruktur mit betreuten
Wohn- und Pflegeangeboten für ältere Menschen, während
Studierendenwohnheime auf die Bedürfnisse von Studierenden
eingehen und gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen.
Das Kapitel „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“
enthält Angaben nach ESRS 2 SBM-3 S3 Absatz 8 a; 9 a, c.
58
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
undihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell (SBM-3 S4)
Zusammenhang zwischen wesentlichen Auswirkungen
und der Geschäftsstrategie
Die Berichtsinhalte sind den Angaben im ESRS 2 SBM-3 zu ent-
nehmen.
Beschreibung der Arten der Verbraucher und/oder
Endnutzer, die von wesentlichen Auswirkungen
betroffen sind
Bei den Verbrauchern handelt es sich um Privatkunden
bzw. natürliche Personen im Geschäftsfeld der privaten
Wohnimmobilienfinanzierung. Die Kunden der Münchener
Hypothekenbank sind auf den Schutz ihrer personen-
bezogenen Daten (gemäß Kategorie ii.) sowie genaue
Produktinformatio nen (gemäß Kategorie iii.) angewiesen.
Beschreibung der Tätigkeiten, die zu positiven
Auswirkungen führen, und der Art der betroffenen
Verbraucher und/oder Endnutzer
Die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie „Verantwortungs-
volles Marketing in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung“
unterstützt die positive Auswirkung (siehe ESRS S4-1).
Das Kapitel „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“
enthält Angaben nach ESRS 2 SBM-3 S4 Absatz 9 a; 10 a, c.
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN (IMPACT, RISK AND
OPPORTUNITY MANAGEMENT – IRO)
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risikenund Chancen (IRO-1)
Überblick über Verfahren zur Ermittlung, Bewertung,
Priorisierung und Überwachung von Auswirkungen,
Risiken und Chancen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde anhand der
folgenden Methodik durchgeführt:
Zunächst wurde die Longlist der zu bewertenden Nachhaltig-
keitsthemen definiert. Dabei wurden alle Unter-Unterthemen
gemäß ESRS 1 AR 16 berücksichtigt.
Pro Nachhaltigkeitsthema wurden Auswirkungen, Risiken
und Chancen ermittelt. Unter-Unterthemen wurden hierbei als
Bestandteil der übergeordneten Nachhaltigkeitsthemen
berücksichtigt. Dazu wurden folgende Quellen herangezogen:
Geschäftsstrategie
Funktionalstrategien (z.B. Personalstrategie)
Lagebericht, inkl. Nichtfinanzieller Erklärung
Geschäftsumfeldanalyse
Offenlegungsbericht
Risikoinventur und Risiko-Wesentlichkeitsanalyse
Marktinformationen und -trends
Einschätzungen von Experten aus Fachbereichen
externe Datenbanken (z.B. UNEP FI, ENCORE)
Im Anschluss wurde die Longlist mithilfe der Fachbereiche zu
einer Shortlist reduziert und konkretisiert. Hierfür wurden
Vertretungen aus allen relevanten Fachbereichen eingebunden,
sodass die gesamte Wertschöpfungskette (vor-, nachgelagert
sowie innerbetrieblich) abgedeckt wurde; dies umfasste alle
Aktivitäten und Geschäftsbereiche sowie den Eigenbetrieb der
Münchener Hypothekenbank.
Für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse des Vorjahres (2024)
wurden freiwillige Interviews mit externen Experten und Stake-
holdern durchgeführt, darunter Vertreter von VfU, Branicks
Group, das Wuppertal Institut oder die KfW, sowie der Auf-
sichtsratsvorsitzende und eine VR Bank als Genossenschafts-
anteilseigner. Die Ergebnisse der Experteninterviews wurden
verwendet, um interne Ergebnisse zu validieren und zu er-
gänzen. Über Foren und Verbände (insb. vdp und vfu) und den
regelmäßigen Austausch mit Marktkollegen über zum Beispiel
die Teilnahme an Workshops steht die Münchener Hypotheken-
bank in regelmäßigem Austausch mit externen Stakeholdern.
Hierbei konnten im Rahmen der DWA 2025 keine wesentlichen
neuen Erkenntnisse identifiziert werden. Folglich hat die
Münchener Hypothekenbank entschieden, 2025 keine zusätz-
lichen Experteninterviews durchzuführen.
Die IROs auf der Shortlist wurden gemäß den Kriterien nach
ESRS 1 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen sowie ESRS 1 3.5
Finanzielle Wesentlichkeit anhand einer vierstufigen Skala hin-
sichtlich ihrer Wesentlichkeit bewertet. Dabei wurde für jedes
IRO der kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizont (gemäß
ESRS 1 Abschnitt 6.4) separat bewertet. Die finanzielle Wesent-
lichkeitsschwelle wurde im Einklang mit der Schwelle für die
Ad-hoc- Meldepflicht an den Aufsichtsrat (≥3 Mio. Euro) gewählt.
59
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Wurde ein IRO als wesentlich eingestuft, so galt das ent-
sprechende Nachhaltigkeitsthema ebenfalls als wesentlich.
Zudem wurde zwischen Kerngeschäft, Kapitalmarkt und
Funding und Eigenbetrieb unterschieden, da sich die IROs in
den beiden Bereichen innerhalb eines Nachhaltigkeitsthemas
unterscheiden können. Über den gesamten Prozess hinweg
wurde die inhaltliche Konsistenz mit Ergebnissen anderer Analy-
sen wie zum Beispiel der Risikoinventur oder der Geschäftsum-
feldanalyse sichergestellt. Ebenso wurde bei der Definition der
Methodik eine Überleitbarkeit zu bestehenden Methoden ge-
währleistet. Alle involvierten Stakeholder wurden in den Abnah-
meprozess der Ergebnisse eingebunden. Zusätzlich wurden
die Methodik und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse
dem Vorstand vorgelegt. Die Ergebnisse der doppelten Wesent-
lichkeitsanalyse werden fortan laufend im Strategieprozess
berücksichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass die wesent-
lichen IROs bei der (Weiter-)Entwicklung von strategischen Leit-
linien und Initiativen berücksichtigt werden (siehe ESRS 2 SBM-3).
Das Kapitel „Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“
enthält Angaben nach ESRS 2 IRO-1 Absatz 53 a, b, c, d, e, f, g.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1 E1)
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und
Bewertung der klimabezogenen wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen und der klima-
bezogenen Szenarioanalyse zur Ermittlung der
wesentlichen Risiken
Das implementierte ESG-Risikomanagement der Bank stellt
sicher, dass alle ESG-Risiken identifiziert und gesteuert werden.
Klima- und Umweltrisiken sind dabei keine eigene Risikoart,
sondern wirken auf die bestehenden Risikoarten (z.B. Kredit-
risiko) der Risikoinventur ein. Eine separate Auseinander-
setzung ist jedoch sicherzustellen, um die Auswirkungen zu
bestimmen. Hierzu wurde eine Wesentlichkeitsanalyse von
Klima- und Umweltrisiken durchgeführt (nachfolgend „Risiko-
Wesentlichkeitsanalyse“). Die übergreifende doppelte Wesent-
lichkeitsanalyse setzt auf den Ergebnissen dieser Analyse auf
(siehe ESRS 2 IRO-1).
Die Klima- und Umweltrisiken wurden für jede Risikoart an-
hand folgender Methodik bewertet: Die Risiko-Wesentlichkeits-
analyse ist eine institutsspezifische Beurteilung, die dem
Geschäftsmodell, Geschäftsumfeld und Risikoprofil der Bank
Rechnung trägt. Im Rahmen der Analysen wurden das politi-
sche Umfeld sowie die historisch und zukünftig zu erwartenden
Entwicklungen hinsichtlich physischer und transitorischer Risi-
ken einbezogen. Die Risiko-Wesentlichkeitsanalyse erfolgte in
zwei Schritten, im Folgenden „Stufe I“ und „Stufe II“ genannt.
In Stufe I wurden die relevanten Risikotreiber (z.B. CO
2
-Emissio-
nen) auf Basis der Transmissionskanäle (z.B. Veränderung des
Sicherungsobjektwertes) initial bewertet, um festzustellen, wie
stark die verschiedenen Risikoarten von den Klima- und
Umweltrisiken betroffen sind (Relevanz einschätzung). Diese
Analyse basiert so weit wie möglich auf quantitativen Aus-
wertungen. Ergänzend bzw. alternativ erfolgt die Bewertung auf
Basis qualitativer Beurtei lungen von Experten aus verschie-
denen Bereichen der Bank inklusive des ESG-Risikomanagers.
Dabei wurden unterschiedliche Zeithorizonte betrachtet:
Sowohl kurz- und mittelfristige Effekte als auch langfristige Ver-
änderungen wurden pro Risikotreiber pro Risikoart analysiert.
Für jeden physischen Risikotreiber (z.B. Flut) im Kre ditrisiko
wurde im Rahmen der Stufe I eine Analyse basierend auf stand-
ortspezifischen Risikodaten für die Sicherungsobjekte durch-
geführt. Für den transitorischen Treiber CO
2
-Emissionen wurde
im Rahmen der Stufe I auf die objektspezifischen Energieeffi-
zienzen abgestellt. Es wurden dabei folgende Verfahren genutzt:
K.A.R.L. – die Betroffenheit des Portfolios in Bezug auf
physische Risiken wurde mithilfe von Daten der Köln Asse-
kuranz (K.A.R.L.) untersucht.
CO
2
-Rechner – für die Ermittlung der CO
2
-Emissionen im
Portfolio sowie zur Analyse des transitorischen Risikotrei-
bers CO
2
-Emissionen wurde ein von der Bank nach PCAF-
Standard (Standard zur Messung von THG-Emissionen
von Portfolios des „Partnership for Carbon Accounting
Financials“) entwickelter CO
2
-Rechner verwendet. Dieser
CO
2
-Rechner nutzt dabei reale Energieeffizienzdaten
und, sofern nicht vorhanden, Schätzdaten.
In Stufe II der Risiko-Wesentlichkeitsanalyse erfolgte eine de-
taillierte, risikoartenspezifische Analyse unter Verwendung von
Szenarien. Sie folgt dem Ziel, quantitative Aussagen bezüglich
der Wesentlichkeiten abzuleiten, indem die potenzielle Aus-
wirkung von Klima- und Umweltrisiken durch Euro-Beträge
quantifiziert wird.
Ausgangspunkt für die Stufe II waren die Ergebnisse der Stufe I.
Die ermittelten relevanten Risikotreiber wurden im Rahmen
von Szenarien näher analysiert. Für jede im Klima- und Umwelt-
kontext als relevant identifizierte Risikoart wurden mindestens
zwei Szenarien hergeleitet. Auch in Stufe II wurde zwischen
der kurz- bis mittelfristigen und langfristigen Perspektive unter-
schieden. Um die Auswirkungen in den verschiedenen Zeitho-
rizonten besser zu beurteilen, werden makroökonomische
Szenarien des Network for Greening the Financial System
(NGFS) hinzugezogen.
Im Kreditrisiko wurde im Rahmen der Quantifizierung der
Klima- und Umweltrisiken in den verschiedenen Szenarien ein
erwarteter Verlust ermittelt. Konkret wurden physische Risiken
60
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
über die Anpassung der Ausfallverlustquoten und transitorische
Risiken über die Anpassung der Ausfallwahrscheinlichkeiten und
Ausfallsimulationen (x größte Darlehensnehmer) berücksichtigt.
Ergänzend zu dem statistischen, datenbasierten Verfahren wurde
ein Ansatz zur „Expertenbefragung für alle anderen, im Klima-
und Umweltkontext relevanten Risikoarten (z.B. Reputations-
risiko, OpRisk) genutzt. Das stellt ein formelles und strukturiertes
Verfahren dar, um Expertenwissen in quantitative Ergebnisse
und Zahlen zu übersetzen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse für ESG-Risiken wurde
2025 eine Wesentlichkeit von Klimarisiken im Operationellen
Risiko sowie im Kredit- und Reputationsrisiko identifiziert. Die
Wesentlichkeit ist in vielen Fällen bereits über einen kurz- bzw.
mittelfristigen Zeithorizont gegeben. In der Analyse der sozia-
len Risiken hat die Bank eine Wesentlichkeit in der Risikoart
Rechtsrisiko/Compliancerisiko als Unterkategorie des Opera-
tionellen Risikos identifiziert. Relevante Risikotreiber sind hier
„Arbeitnehmerschutz“, „Verbraucherschutz“ und „Datenschutz“.
Ebenso als relevant identifiziert wurde im Bereich des Rechts-
risikos/Compliancerisikos der Governance-Risikotreiber
„Risikomanagement“. Für die weiteren Risikoarten ergibt sich
keine Wesentlichkeit bei sozialen oder Governance-Risiken.
Das Kapitel „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen“ enthält Angaben
nach ESRS 2 IRO-1 E1 Absatz 20; 21.
Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen,
Risiken und Chancen (IRO-1 E2-E5)
Für alle umweltbezogenen Themen erfolgt die Wesentlichkeits-
bestimmung nach dem allgemeinen Verfahren gemäß
ESRS 2 IRO-1. Themenspezifisch werden zur Identifikation und
Überprüfung relevanter Auswirkungen, Risiken und Chancen
folgende fachliche Grundlagen einbezogen:
IRO-1 E2 (11. a–b; Umweltverschmutzung): ENCORE, UNEP FI
IRO-1 E3 (8. a–b; Wasser- und Meeresressourcen): ENCORE,
UNEP FI
IRO-1 E4 (17–19; Biodiversität/Ökosysteme): ENCORE, WWF
Biodiversity Risk Filter
IRO-1 E5 (11; Kreislaufwirtschaft): Yale Environmental
Performance Index – Waste Recovery Rate
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ergab, dass die
Umweltthemen E2 – E5 für die Münchener Hypothekenbank
unwesentlich sind.
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen (IRO-1 G1)
Angabe relevanter Kriterien im Verfahren zur
Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen in der Unternehmensführung, einschließlich
Standort, Tätigkeit, Sektor und Struktur der
Transaktion
Die Wesentlichkeitsanalyse für das Thema Governance
wurde analog zum allgemeinen Vorgehen (siehe ESRS 2 IRO-1)
durchgeführt.
Das Kapitel „Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung
und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen“ enthält Angaben nach
ESRS 2 IRO-1 G1 Absatz 6.
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeits-
erklärung des Unternehmens abgedeckte
Angabepflichten (IRO-2)
Erläuterung der Ermittlung wesentlicher Informationen
und Umsetzung von Wesentlichkeitskriterien
Die Angaben zu Absatz 56 (Liste der Angabepflichten) und
die Datenpunkte gemäß ESRS 2 Anlage B sind dem Anhang zu
entnehmen.
Für die Ermittlung der wesentlichen Angabepflichten bzw.
Informationen hat sich die Münchener Hypothekenbank am
„Ablaufdiagramm zur Bestimmung der Angaben im Rahmen
der ESRS“ (gemäß ESRS 1 Anlage E) orientiert. Die Grundlage
hierfür bilden die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeits-
analyse. ESRS 1 Abschnitt 3.2 „Wesentliche Aspekte und
Wesentlichkeit von Informationen“ wurde umgesetzt, indem
Angaben (Datenpunkte oder Angabepflichten), die für das
Geschäftsmodell der Münchener Hypothekenbank und die er-
mittelten Auswirkungen, Risiken und Chancen nicht relevant
sind, nicht offengelegt werden.
Das Kapitel „In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeits-
erklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten“
enthält Angaben nach ESRS 2 IRO-2 Absatz 59.
61
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Umweltinformationen
ANGABEN NACH ARTIKEL 8
DER VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Regulatorische Grundlagen
Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) hat
zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung im europäischen Finanz-
wesen im Sinne des EU Green Deals zu fördern und zur Er-
reichung der Pariser Klimaziele beizutragen. Die Taxonomie-VO
soll dabei unterstützen, Finanzströme in nachhaltige Wirt-
schaftsaktivitäten zu lenken und einheitliche Kriterien zu deren
Bewertung zu etablieren. Vorgaben zu der Berichterstattung
sind in Artikel 8 der Taxonomie-VO und im Disclosures Delega-
ted Act (EU) 2021/2178 (DDA 2021) definiert und entsprechend
der graduellen Einführung der Taxonomiekonformität umzu-
setzen. Die technischen Bewertungskriterien, anhand derer
bestimmt wird, unter welchen Bedingungen eine bestimmte
Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zu den Umwelt-
zielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leistet,
sind im Climate Delegated Act (EU) 2021/2139 festgelegt. Dieser
wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 und
VO 2022/1214 um weitere Wirtschaftsaktivitäten ergänzt. Mit
der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 (Environmental
Delegated Act) wurden außerdem der Disclosures Delegated
Act angepasst und ergänzt sowie die technischen Bewertungs-
kriterien für die Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die Umwelt-
ziele 3 bis 6 definiert.
Die Taxonomie-VO definiert Kriterien für ökologisch nach-
haltige Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die folgenden
Umweltziele:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der
Ökosysteme
Die Taxonomie-VO gilt sowohl für Nichtfinanzunternehmen als
auch für Finanzunternehmen, die den Offenlegungspflichten
der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU) 2022/2464
(CSRD) bzw. der Vorgängerrichtlinie der Non Financial Reporting
Directive (EU) 2014/95 unterliegen. Die Umsetzung der CSRD in
deutsches Gesetz ist bis Ende 2025 nicht erfolgt.
Am 4.Juli2025 hat die EU-Kommission die Delegierte Ver-
ordnung C(2025)4568 final verabschiedet. Sie wurde am
8.Januar2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht (Delegierte Ver-
ordnung (EU)2026/73) und ist seit dem 28.Januar2026 in Kraft.
Die darin vorgesehenen Erleichterungen gelten für Geschäfts-
jahre, die am oder nach dem 1.Januar2026 beginnen; eine
freiwillige vorzeitige Anwendung ist bereits für Geschäftsjahre
ab dem 1.Januar2025 möglich. Von dieser Option macht die
Münchener Hypothekenbank keinen Gebrauch.
Vorgehensweise der Münchener Hypothekenbank
Die Münchener Hypothekenbank berichtet für das Geschäfts-
jahr 2025 nach der ursprünglichen DDA 2021. Sie legt die
Meldebögen gemäß Anhang VI des DDA 2021 nach der EU-Taxo-
nomie offen, die neben der Green Asset Ratio (Main-KPI)
weitere Kennzahlen enthalten. Zusätzlich sind qualitative Infor-
mationen gemäß Anhang XI des DDA zu berichten.
Nach der ursprünglichen DDA 2021 wären zum 31. Dezember 2025
erstmals Berichtsbogen 6 – KPI „Gebühren- und Provisions-
erträge“ sowie Berichtsbogen 7 – KPI „Handelsbuchbestand“ zu
berichten gewesen (DDA 2021). Die Delegierte Verordnung (EU)
2026/73 verschiebt die Berichterstattung dieser beiden KPIs um
zwei Jahre. Die Münchener Hypothekenbank hat sich ent-
schieden, die beiden KPIs für 2025 nicht zu berichten, da sie
aktuell für die Bank nicht wesentlich sind und ihre Berechnung
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Dieses Vorgehen
entspricht der Draft Comission Notice der EU-Kommission vom
17.Dezember2025 zur Auslegung und Umsetzung des delegier-
ten Rechtsakts zur EU-Taxonomie.
23
23
Draft Commission Notice on the interpretation and implementation of certain legal pro-
visions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regulation,
as amended by the Omnibus Delegated Act, on the reporting of Taxonomy-eligible and
Taxonomy-aligned economic activities and assets (fourth notice) (FAQ 3 vom 17.12.2025)
62
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Die Prüfung einer Wirtschaftsaktivität auf Taxonomiekonformi-
t umfasst folgende drei Prüfschritte:
Substantial Contribution: Die finanzierte Wirtschafts-
tigkeit muss einen wesentlichen Beitrag zu mindestens
einem der Umweltziele leisten.
Do No Significant Harm (DNSH): Die erhebliche
Beeinträchtigung eines anderen Umweltziels muss
ausgeschlossen werden.
Mindestschutz: Die finanzierte Wirtschaftstätigkeit muss
Mindeststandards erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die
Achtung von Menschenrechten, faire Besteuerung und
Vermeidung von Korruption und Bestechung.
Neben der Offenlegung der taxonomiekonformen Wirtschafts-
aktivitäten für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel wurde für das Berichtsjahr 2025 auch die
Taxonomiekonformität in Bezug auf die weiteren vier Umwelt-
ziele geprüft. Dabei zeigte sich, dass Wirtschaftsaktivitäten
den Umweltzielen 1 „Wesentliche Beiträge zum Klimaschutz“
und 2 „Anpassung an den Klimawandel“ zugeordnet werden
können, wobei ausschließlich zu Umweltziel 1 berichtet wird.
Die Umweltziele 3 bis 6 sind für das Kerngeschäft der Bank
nicht relevant.
Aufgrund der teilweise noch unklaren Rechtslage bei der
Umsetzung der Taxonomie-VO und der zugehörigen delegierten
Rechtsakte beruht die Ermittlung der KPIs auf einigen grund-
legenden Annahmen. Sofern möglich, wird auf bestehende
Definitionen und Berichtspositionen aus der Finanzbericht-
erstattung (FINREP) oder anderen Regelwerken zurückgegriffen.
Die Basis für die Berechnung der KPIs sind sowohl für den
Zähler als auch für den Nenner die FINREP-(Brutto-)Buchwerte
zum Stichtag 31.Dezember2025.
Wie im Vorjahr werden im Zähler der GAR insbesondere
berücksichtigt:
gewerbliche Immobilienfinanzierungen gegenüber CSRD-
pflichtigen Unternehmen sowie Objektgesellschaften
(Spezialfinanzierungen),
von CSRD-pflichtigen Unternehmen emittierte Wertpapiere
der Aktivseite sowie
Kontrahenten außerhalb des EWR.
Die Ableitung der CSRD-Pflicht wird für das Berichtsjahr 2025
mittels der Grenzwerte für Unternehmensgrößen (Mitarbeiter-
anzahl in Kombination mit Umsatzerlösen oder Bilanzsumme)
sowie des Sitzlands der Kontrahenten (EU) vorgenommen,
unabhängig davon, ob die CSRD in nationales Recht umgesetzt
ist. Der Großteil der aktuell CSRD-pflichtigen Kontrahenten im
Portfolio der Münchener Hypothekenbank sind Kreditinstitute.
Vorgehensweise zur Ermittlung taxonomiefähiger
Wirtschaftsaktivitäten
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als „taxonomiefähig“, wenn diese
in den nach der Taxonomie-VO erlassenen delegierten Rechts-
akten beschrieben ist. Dies ist unabhängig davon, ob diese
Wirtschaftstätigkeit alle in diesen delegierten Rechtsakten fest-
gelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt (vgl. Artikel 1
Nr. 5 der DDA 2021 Artikel 8 der Taxonomie-VO (EU) 2020/852).
Geschäfte, deren Verwendungszweck keiner Wirtschaftstätig-
keit eindeutig zugeordnet werden kann, sind daher nicht
taxonomiefähig. Falls taxonomiefähige Geschäfte einen Beitrag
zu mehreren Umweltzielen leisten, müssen sie dem relevantes-
ten Umweltziel zugeordnet werden. Der Kreditprozess der
Münchener Hypothekenbank (verpflichtende Vorlage von
Dokumenten mit Fokus auf Energieeffizienz etc.) setzt einen
inhaltlichen und wirtschaftlichen Fokus auf das Umweltziel 1.
Die Kredite wurden deshalb dem ersten Umweltziel (Klima-
schutz) zugeordnet.
Relevante Kontrahenten sind private Haushalte, CSRD-pflichtige
Unternehmen (finanzielle und nichtfinanzielle Unternehmen),
lokale Gebietskörperschaften und Objektgesellschaften
(Spezialfinanzierungen).
Private Haushalte
Ein Kerngeschäftsfeld der Münchener Hypothekenbank ist die
Kreditvergabe an private Haushalte. Die Gruppe der Privat-
haushalte wird auf Basis der FINREP-Daten analysiert. Dabei
werden aus dem Kreditportfolio der Münchener Hypothekenbank
die folgenden Geschäfte gemäß Disclosures Delegated Act
berücksichtigt:
durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
Gebäudesanierungsdarlehen
Vor diesem Hintergrund hat die Münchener Hypothekenbank
folgende taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten identifiziert:
Wirtschaftsaktivität 7.1 „Neubau“
Wirtschaftsaktivität 7.2 „Renovierung bestehender Gebäude“
Wirtschaftsaktivität 7.7 „Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden“
Eine zentrale Bedeutung für die Ermittlung taxonomiekon-
former Wirtschaftsaktivitäten kommt der Aktivität 7.7: Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden zu.
63
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Prüfung weiterer Kontrahenten in Bezug auf
taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung vergibt die Bank
außerdem einen Großteil der Darlehen an Objektgesellschaften
(Spezialfinanzierungen) und nicht CSRD-pflichtige Unter-
nehmen. Diese Spezialfinanzierungen sind taxonomiefähig.
Aktuell hat die Münchener Hypothekenbank keine Darlehen
mit einem verbindlichen Verwendungszweck an regionale oder
lokale Gebietskörperschaften vergeben, sodass diese nicht
berücksichtigt werden.
Vorgehensweise zur Ermittlung taxonomiekonformer
Wirtschaftsaktivitäten
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als „taxonomiekonform“, wenn
diese den in Artikel 3 der Taxonomie-VO festgelegten An-
forderungen entspricht (vgl. Artikel 1 Nr. 2 Delegierter Rechtsakt
zu Artikel 8 Taxonomie-VO). Dies umfasst somit insbesondere
die Einhaltung der in Artikel 3d angeführten „technischen
Bewertungskriterien“.
Im Fokus der Prüfung steht die Wirtschaftstätigkeit 7.7 „Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden“.
Der wesentliche Beitrag der Immobilienkredite zum Umwelt-
ziel 1 wird anhand der technischen Bewertungskriterien des
Climate Delegated Act untersucht.
Die Geschäfte werden überwiegend anhand der „Substantial
Contribution“ der Wirtschaftsaktivität 7.7 „Erwerb von und
Eigentum an Gebäuden“ geprüft, wenn sie eine Immobilie
finanzieren, die bis spätestens 31.Dezember2020 fertiggestellt
wurde. Liegt ein Energieeffizienzausweis mit einer Energie-
effizienzklasse von mindestens A vor, so gilt das Geschäft als
taxonomiekonform. Liegt kein Energieausweis vor oder wird
die Energieeffizienzklasse von mindestens A nicht erreicht,
kann ein Geschäft dennoch taxonomiekonform sein, wenn es
zu den oberen 15 Prozent des nationalen oder regionalen Ge-
bäudebestands gehört. Dies wird über Schwellenwerte geprüft,
die für Objekte in Deutschland auf der Drees & Sommer Studie
24
und für Objekte in der Schweiz auf einer bei IAZI in Auftrag
gegebenen Studie basieren.
In der Drees & Sommer Studie wird neben Energieeffizienz-
klassen sowie Höchstwerten von Primärenergiedarf und End-
energieverbrauch auch die Einhaltung der Mindestanfor-
derungen der EnEV 2009 (ausgedrückt in Primärenergiebedarf)
als Kriterium genannt. Die Information „gebaut nach EnEV 2009“
wäre grundsätzlich einem Energieausweis zu entnehmen. Für
viele Objekte im Bestand der Münchener Hypothekenbank
liegen jedoch keine Energieausweise vor. Die Münchener
Hypothekenbank zieht über das Baujahr Rückschluss auf die
Einhaltung der Mindestanforderungen der EnEV. Dieses Vor-
gehen basiert auf der Annahme, dass Gebäude in der Regel
spätestens drei Jahre nach Einreichen des Bauantrags fertig-
gestellt werden. Eine interne Analyse bestätigt, dass mit einem
Sicherheitspuffer von vier Jahren zwischen EnEV und Fertig-
stellung die Wahrscheinlichkeit von Fehlzuordnungen sehr
gering ist, sodass Gebäude ab Baujahr 2013 fachlich vertretbar
der EnEV 2009 zugeordnet werden können.
Die Nutzung des Baujahres für diese Zwecke steht nicht den
EU-FAQ Nr. 151
25
entgegen. Hier wird klargestellt, dass das Bau-
jahr nicht geeignet ist, um die Zugehörigkeit zu den Top 15% zu
belegen, sondern dies durch eine entsprechende Studie zu er-
folgen hat. Die Münchener Hypothekenbank nutzt das Baujahr
als Nachweis für die Einhaltung der EnEV 2009; die Zugehörig-
keit von Gebäuden zu den Top 15% erfolgt, wie von Drees &
Sommer vorgesehen, über das Kriterium EnEV 2009.
Geschäfte, die eine Immobilie mit Baujahr ab 2021 finanzieren,
werden laut Climate Delegated Act anhand der „Substantial
Contribution“ der Wirtschaftsaktivität 7.1 „Neubau“ geprüft. Der
Primärenergiebedarf dieser Immobilien muss mindestens
10 Prozent unter den Anforderungen für Niedrigstenergie-
gebäude liegen. Dabei wird der aktuelle NZEB-Standard nach
GEG berücksichtigt. Der Nachweis darüber erfolgt über den
Energieausweis.
Im zweiten Schritt der Taxonomiekonformitätsprüfung sind
gemäß dem Climate Delegated Act für Wirtschaftsaktivitäten,
die zum Umweltziel 1 beitragen, die Do-No-Significant-Harm-
(DNSH-)Kriterien zu erfüllen. Zur Prüfung der DNSH-Kriterien ist
grundsätzlich eine Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung
durchzuführen. Diese wurde für die Münchener Hypotheken-
bank mithilfe eines Bewertungstools durch die Köln Asseku-
ranz (K.A.R.L.) vorgenommen.
Der dritte Schritt der Taxonomiekonformitätsprüfung zur Ein-
haltung der Mindeststandards entfällt für private Haushalte
26
.
Im Gewerbegeschäft kommen für die Prüfung der Mindest-
standards bewährte Instrumente wie der „Know Your Custo-
mer“-Prozess, Negative News Screening und ESG-Scores zum
Einsatz. Zudem wird überprüft, ob die Kontrahenten durch ihr
24
Drees & Sommer SE; vdpResearch. (2025). Top 15% Benchmarking for
German Real Estate – Acquisition and Ownership of Buildings. Version: June 2025.
Studies_Top-15_-Benchmarking_fuer_deutsche_Immobilien_English_20250805.pdf
25
Vgl. EU-FAQ Nr. 151 (Commission Notice) vom 20. Oktober 2023.
26
Final Report on Minimum Safeguards der Sustainable Finance Platform S. 11:
Final Report on Minimum Safeguards
64
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Sitzland bereits rechtlichen Zwängen unterliegen, den Mindest-
standards nachzukommen. Die Münchener Hypothekenbank
definiert zudem in einer Richtlinie zu Menschenrechten und
Diversität ihre Erwartungen gegenüber Mitarbeitenden sowie
Geschäftspartnern und Dienstleistern. Für den Fall, dass der
Münchener Hypothekenbank Hinweise vorliegen, dass ein
potenzieller gewerblicher Geschäftspartner die Menschen-
rechte verletzt, kann es nach Prüfung des Falls zu einer
Ablehnung des entsprechenden Geschäfts führen. Darüber
hinaus ist der Ausschluss von sanktionierten Kunden durch
etablierte Prozesse sichergestellt, die im Verhaltenskodex der
Bank festgehalten sind (siehe ESRS S1-1 und G1-1).
Zur Bewertung der nichtzweckgebundenen Geschäfte (von
CSRD-pflichtigen Unternehmen emittierte Wertpapiere der
Aktivseite) werden die von den Emittenten für das vorherige
Geschäftsjahr veröffentlichten Taxonomiequoten heran-
gezogen. Aufgrund der geringen Anzahl CSRD-pflichtiger
Kontrahenten wurde auf die Einbindung eines externen Daten-
anbieters verzichtet und die Quoten wurden manuell erfasst.
Die Münchener Hypothekenbank hat Stand 31.Dezember2025
keine Geschäfte mit konkreten Verwendungszwecken
gegenüber lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
Bundesländer werden analog zu Staaten behandelt.
27
Die so ermittelten taxonomiekonformen Kredite fließen in die
Berechnung der Green Asset Ratio (GAR) ein, die für das Jahr
2025 13,76 Prozent (Umsatz sowie CapEx) beträgt.
Kennzahlen und Meldebögen
Nachfolgend werden die taxonomiefähigen und -konformen
Geschäfte der Münchener Hypothekenbank im Rahmen der
Templates des Anhangs VI des Disclosures Delegated Act (EU)
2021/2178 dargestellt.
Meldebogen 0
Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der
Taxonomie-VO offenzulegenden KPIs – umfasst die zentrale KPI
der Green Asset Ratio (GAR) sowie zusätzliche KPIs.
Die Münchener Hypothekenbank berücksichtigt die Wertpapiere
von CSRD-pflichtigen Emittenten, deren KPIs für die Green Asset
Ratio der Münchener Hypothekenbank einbe zogen werden.
Aus diesem Grund weist die Münchener Hypothekenbank nach
CapEx und Umsatzerlösen der Kontrahenten eine geringfügig
unterschiedliche Green Asset Ratio bei den Zuflüssen (Spalte b
und c) aus. Es wird nur ein absolu ter Wert von taxonomiekonfor-
men Vermögenswerten (6.643,57 Mio. Euro im Bestand bzw.
154,59 Mio. Euro in Zuflüssen) ausgewiesen, ohne Unterschei-
dung nach CapEx und Umsatzerlösen der Kontrahenten
(Spalte a). Die GAR Bestand beträgt 13,76 Prozent (Umsatz sowie
CapEx), die GAR Zuflüsse beträgt 2,79 Prozent (Umsatz sowie
CapEx). Der geringere Wert bei der GAR Zuflüsse im Vergleich
zur GAR Bestand ergibt sich aus drei wesentlichen Ursachen:
Einerseits gelten für Gebäude mit einem Baujahr ab 2021 stren-
gere Qualitätsanforderungen. Voraussetzung ist ein Primär-
energiebedarf von mindestens 10 Prozent unter dem Schwellen-
wert für Niedrigstenergie gebäude sowie die Vorlage eines
Energiebedarfsausweises. Darüber hinaus erhält die Bank im
Mengengeschäft die erforderlichen Energieausweise häufig
erst zeitverzögert bei Kreditauszahlung. Zudem umfasst das
Neugeschäft 2025 überwiegend Objekte mit Baujahr 2012 oder
älter. Liegt für diese Objekte zum Zeitpunkt der Berichterstattung
kein Energieausweis vor, kann die Taxonomiekonformität über
die Zuordnung zu den Top 15% weder über Energiekennwerte
noch über das Baujahr abgeleitet werden.
Im Vergleich zur GAR des Vorjahres (14,31 Prozent) ist die GAR
zum Stichtag 31. Dezember 2025 leicht gesunken (minus 0,55 Pro-
zent). Dies resultiert unter anderem aus der Rückzahlung groß-
volumiger, taxonomiekonformer Gewerbedarlehen und einer
niedrigeren Taxonomiekonformität im Neugeschäft.
Eine Vergleichbarkeit zum 31.Dezember2023 ist aufgrund einer
angepassten Methodik nicht gegeben (siehe „Nichtfinanzielle
Erklärung 2024“).
Die KPIs in Spalten d bis f weisen jeweils die für die GAR
anrechenbaren (d) bzw. die nicht in den Zähler einbezogenen
(e) sowie die nicht in den Nenner einbezogenen (f) Wirtschafts-
aktivitäten aus, die an der Bilanzsumme gemessen werden.
Die Berechnung zeigt eine Abdeckung von 77,19 Prozent für
die GAR-Bestand und 60,70 Prozent für die GAR-Zuflüsse.
Die KPIs in Bezug auf außerbilanzielle Risikopositionen
(Finanzgarantien, verwaltete Vermögenswerte) betragen
0 Prozent, da die Münchener Hypothekenbank kein ent-
sprechendes Geschäft betreibt.
27
IDW FAQ vom 1.Dezember2023, Kap. 3.2.2.3. S. 59ff.
65
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 0: ÜBERBLICK ÜBER DIE VON KREDITINSTITUTEN NACH ARTIKEL 8 DER TAXONOMIEVERORDNUNG OFFENZULEGENDEN KPIS
Gesamte
ökologisch
nachhaltige
Vermögenswerte KPI
3
KPI
4
% Erfassung
(an den
Gesamtaktiva)
5
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Zähler der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie
Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI Bestand Grüne-Aktiva-Quote (GAR) 6.643,57 13,76 13,76 77,19 13,11 9,70
Gesamte
ökologisch
nachhaltige
Tätigkeiten KPI KPI
% Erfassung
(an den
Gesamtaktiva)
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Zähler der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie
Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPIs GAR (Zuflüsse) 154,59 2,79 2,79 60,70 27,49 11,81
Handelsbuch
1
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte
(Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge
2
1
Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) nicht erfüllen.
2
Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM.
Die Institute legen für diese KPIs zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
3
Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei.
4
Basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet.
5
Prozent der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken.
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Hellblaue Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPIs „Gebühren- und Provisionserträge“ (Meldebogen 6) und „Handelsbuchbestand“ (Meldebogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPIs einbezogen.
66
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Meldebogen 1
Vermögenswerte zur Berechnung der GAR (Total GAR Assets)
sowie die von der GAR ausgeschlossenen Geschäfte. Die Risiko-
positionen werden dabei nach Kontrahenten bzw. Produktart
gegliedert. Wirtschaftsaktivitäten der Münchener Hypothekenbank
sind dem Umweltziel 1 (Klimaschutz) zuzuordnen, da die
Münchener Hypothekenbank hier ihren maßgeblichen Beitrag
sieht. Aus der Analyse der Geschäftstätigkeiten ergeben sich für
die Münchener Hypothekenbank bisher keine Aktivitäten, die
eigens dem Umweltziel 2 (Anpassung an den Klimawandel)
Rechnung tragen. Bei der Bewertung der Wertpapiere von
CSRD-pflichtigen Emittenten entfällt ein geringer Betrag an
taxonomiefähigem Geschäft auf das Umweltziel 2.
Meldebogen 1: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 2
Informationen zu Geschäften in Sektoren, die von der Taxo-
nomie abgedeckt sind, auf Basis von NACE-Codes des zentra-
len Geschäfts des Kontrahenten.
Meldebogen 2: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 3
Taxonomiekonformes Bestandsgeschäft im Verhältnis zu den
im Nenner erfassten Vermögenswerten aus Meldebogen 1
28
.
Meldebogen 3: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 4
Taxonomiekonformes Neugeschäft aus dem Berichtsjahr 2025
im Verhältnis zu den Zuflüssen zu den im Nenner erfassten Ver-
mögenswerten im Berichtsjahr 2025. Zwar sieht das Template
taxonomiefähiges Geschäft im Nenner vor, die herrschende
Meinung geht aufgrund besserer Vergleichbarkeit zum GAR-
Bestand allerdings dahin, im Nenner die Zuflüsse zu den im
Nenner erfassten Vermögenswerten zu verwenden (vgl. Melde-
bogen 3). Das Neugeschäft ergibt sich trotz Hinweises auf den
Nettozufluss im Template auf Basis der FAQ der Europäischen
Kommission
29
aus dem echten Neugeschäft aus dem Jahr
2025, ohne Berücksichtigung etwaiger Teilauszahlungen von
zum Vorjahresstichtag bereits bestehenden Geschäften.
Meldebogen 4: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 5
Informationen zu außerbilanziellen Risikopositionen (Finanz-
garantien, verwaltete Vermögenswerte). Da die Münchener
Hypothekenbank kein entsprechendes Geschäft hat, ist der
Meldebogen ohne Werte offengelegt.
Meldebogen 5: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 6 und 7:
Werden nicht berichtet ›› Siehe Vorgehen der Münchener
Hypothekenbank
Nachfolgend werden die Geschäfte der Münchener
Hypothekenbank im Rahmen der Templates des Anhangs XII
des Disclosures Delegated Act (EU) 2021/2178 im Bereich Kern-
energie und fossiles Gas dargestellt.
Meldebogen 1 (Kernenergie und fossiles Gas)
Für die Offenlegung mit Bezug zu Wirtschaftstätigkeiten im
Sinne der VO 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas) be-
stehen weitere fünf Meldebögen. In Meldebogen 1 ist offenzu-
legen, welche Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und
fossiles Gas finanziert werden. Im Bestand der Münchener
Hypothekenbank befanden sich zum 31.Dezember2025 keine
verwendungszweckgebundenen Geschäfte in den Bereichen
Kernenergie und fossiles Gas.
Für die Bewertung der verwendungszweckungebundenen
Wertpapiere der Aktivseite verwendet die Münchener
Hypothekenbank die Meldebögen zu Kernenergie und fossilem
Gas, die von den CSRD-pflichtigen Emittenten für das vorherige
Geschäftsjahr veröffentlich wurden. Auf Basis der darin erfassten
Quoten wird Meldebogen 1 für die Aktivitäten 4.28, 4.29, 4.30
und 4.31 mit „Ja“ befüllt und die ausschlaggebenden Beträge
und Quoten werden in den Meldebögen 2–5 offengelegt.
Meldebogen 1 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 2 (Kernenergie und fossiles Gas)
In Meldebogen 2 werden die Beträge und die Quoten der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den
Nenner der Total GAR Assets nach Umweltzielen 1 und 2 auf
Basis der verwendeten Umsatz- bzw. CapEx- Quoten jeweils für
den Bestand und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 2 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
28
Innerhalb des Meldebogens zeilenweise Verrechnung mit den Bruttobuchwerten
der jeweiligen Positionen aus Spalte a des Meldebogen 1.
29
Frage 65, COMMISSION NOTICE on the interpretation and implementation of certain legal
provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regulation
on the reporting of Taxonomy-eligible and Taxonomy-aligned economic activities and
assets (third Commission Notice), 3.November2025.
67
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Meldebogen 3 (Kernenergie und fossiles Gas)
In Meldebogen 3 werden die Beträge und die Quoten der taxo-
nomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den Zäh-
ler der Total GAR Assets nach den Umweltzielen 1 und 2 auf
Basis der verwendeten Umsatz- bzw. CapEx-Quoten jeweils für
den Bestand und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 3 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 4 (Kernenergie und fossiles Gas)
In Meldebogen 4 werden die Beträge und die Quoten der taxo-
nomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschafts-
tigkeiten in Bezug auf den Nenner der Total GAR Assets nach
den Umweltzielen 1 und 2 auf Basis der verwendeten Umsatz-
bzw. CapEx-Quoten jeweils für den Bestand und die Zuflüsse
offengelegt.
Meldebogen 4 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 5 (Nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten)
Meldebogen 5 gibt Auskunft über die nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und
fossiles Gas und wird mit Bezug auf den Nenner der Total GAR
Assets nach den Umweltzielen 1 und 2 auf Basis der ver-
wendeten Umsatz- bzw. CapEx-Quoten jeweils für den Bestand
und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 5 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Ausblick
Die Münchener Hypothekenbank verfolgt in ihrer Geschäfts-
strategie das Ziel, klimafreundliche Finanzierungen für Im-
mobilien zu fördern und Produkte für die Gebäudesanierung
anzubieten. Die selbst definierten Dekarbonisierungspfade
sowie der dazugehörige Transitionsplan unterstützen dieses
Vorhaben und sind Bestandteil der Geschäftsstrategie. Um die
Umsetzung dieser Ziele zu erleichtern, arbeitet die Bank
kontinuierlich an der Verbesserung ihres Datenhaushalts. Eine
verbesserte Datenlage soll es künftig ermöglichen, beispiels-
weise Sanierungen in die Bewertung der Taxonomiekonformität
einzubeziehen. Zur Verbesserung der Datenbasis werden kon-
tinuierlich neue Prozesse eingeführt. Durch die verpflichtende
Vorlage eines Energieeffizienzausweises für alle Kunden bei
Kreditauszahlung wird die Qualität der Daten zu Energie-
effizienz der finanzierten Immobilien im Neugeschäft weiterhin
deutlich steigen. Die für die Taxonomieprüfung im gewerb-
lichen Geschäft erforderlichen Unterlagen werden seit dem
Berichtsjahr 2024 bereits vor Abschluss des Kreditvertrags bei
den Kunden eingeholt. Die Anwendung der Delegierten Ver-
ordnung (EU) 2026/73 für das Geschäftsjahr 2026 wird geprüft.
KLIMAWANDEL (E1)
Übergangsplan
30
für den Klimaschutz (E1-1)
Erläuterung der Vereinbarkeit der Unternehmensziele
mit dem Übereinkommen von Paris
Kreditportfolio:
Die Münchener Hypothekenbank hat in ihrem Transitionsplan
Ziele zur Reduktion ihrer THG-Emissionen, sogenannte De-
karbonisierungspfadwerte, festgelegt. Diese Dekarbonisierungs-
pfadwerte sind darauf ausgerichtet, die im Pariser Abkommen
vereinbarte Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad zu
unterstützen. Die genauen Pfadwerte sind ESRS E1-4 zu ent-
nehmen und basieren auf folgenden wesentlichen Annahmen
und Eckpunkten:
Orientierung am 1,5-Grad-Ziel: Die Münchener
Hypothekenbank orientiert die Dekarbonisierungspfadwerte
für ihr Kreditportfolio an dem wissenschaftlich fundierten
1,5-Grad-Pfad des Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM).
Portfoliosimulation: Zur Erarbeitung realistischer und
branchenbezogener Dekarbonisierungspfadwerte für das
Mengen- und Individualgeschäft wurde ein Modell für das
Kreditportfolio implementiert. Mit diesem Modell wird die
mögliche Entwicklung der THG-Emissionsintensität bis 2050
simuliert, basierend auf aktuellen statistischen Erhebungen,
externen Studien, internen Experteneinschätzungen sowie
gesetzlichen Vorgaben. Dabei werden relevante interne
Faktoren (z.B. Neugeschäftsentwicklung) und externe
Faktoren (z.B. Heizungsmix) berücksichtigt und deren Aus-
wirkungen auf die THG-Intensität prognostiziert.
30
Im weiteren Verlauf wird der Begriff „Transitionsplan“ synonym mit dem Begriff „Über-
gangsplan“ verwendet.
68
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Dekarbonisierungspfade: Die Simulation erstellt De-
karbonisierungspfade und vergleicht diese mit den CRREM-
Abbaupfaden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die
Dekarbonisierungspfadwerte sich am 1,5-Grad-Ziel des Pari-
ser Abkommens orientieren.
Spezifische Maßnahmen: Um die Dekarbonisierungspfad-
werte zu erreichen, hat die Münchener Hypothekenbank
entsprechende Maßnahmen definiert (siehe ESRS E1-3).
Integration in die Geschäftsstrategie: Die Dekarboni-
sierungspfadwerte für das Kreditportfolio sind Bestandteil
der Geschäftsstrategie. Sie werden durch ein Steuerungs,-
Reporting- und Governancemodell unterstützt, das regel-
mäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird.
Kapitalmarkt und Funding:
Im Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding wird nur das
Aktivgeschäft bei der THG-Berechnung betrachtet. Die Positionen
in den Anlageklassen Banken, Staatsanleihen, Kommunal-
darlehen, Fonds und Beteiligungen werden entlang der geplan-
ten Net-Zero-Pfade bis 2050 gesteuert, wobei die Dekarboni-
sierungsziele und THG-Emissionen der Emittenten berücksichtigt
werden. Dabei orientiert sich die Münchener Hypothekenbank
an den methodischen Vorgaben von Partnership for Carbon
Accounting Financials
31
.
Alle Länder der Europäischen Union, einschließlich der
Staatsanleiheemittenten, unterliegen dem Europäischen Klima-
gesetz, das Netto-Null-Emissionen bis 2050 vorschreibt (Ver-
ordnung (EU) 2021/1119). Diese verbindlichen Vorgaben
schaffen einen regulatorischen Rahmen, der den Dekarboni-
sierungspfad des Portfolios unterstützt.
Eigenbetrieb:
Die Münchener Hypothekenbank strebt für den Eigenbetrieb
an, Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Dabei wird der im Tool
des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit (VfU)
in Finanzinstituten integrierte Pfad der Science Based Targets
initiative (SBTi) als Orientierung genutzt.
Ermittelte Dekarbonisierungshebel und geplante
Maßnahmen
Zur Erreichung der Dekarbonisierungspfadwerte wurden im
Rahmen des im Jahr 2024 verabschiedeten Transitionsplans
konkrete Dekarbonisierungshebel definiert. Aufgrund der
Geschäftstätigkeit der Münchener Hypothekenbank ist die
Dekarbonisierung des Kreditportfolios in erheblichem Maße
von passiven Dekarbonisierungshebeln abhängig, auf deren
Entwicklung die Bank keinen unmittelbaren Einfluss hat.
Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Veränderung und
Dekarbonisierung des nationalen und europäischen Strom-
mixes, die Transformation des Wärmemixes sowie regulatorische
Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden,
beispielsweise durch Effizienzanforderungen im Rahmen der
Umsetzung der Energy Performance of Buildings Directive (EPBD).
Im Verlauf des Jahres 2025 wurde der Plan an aktuelle Ent-
wicklungen angepasst, wodurch auch die entsprechenden De-
karbonisierungshebel überarbei tet wurden. Die aktualisierten
Maßnahmen treten mit der finalen Veröffentlichung des über-
arbeiteten Transitionsplans im zweiten Quartal 2026 in Kraft.
Für das Geschäftsjahr 2025 galten weit erhin die in der Fassung
vom Dezember 2024 festgelegten Hebel und Maßnahmen. Zwei
Maßnahmen wurden im Mai 2025 mit sofortiger Wirkung über
einen Vorstandsbeschluss geändert:
Die Maßnahme „Weiterentwicklung des Produktangebots
im Bereich Grünes Darlehen“ (Aktive Dekarbonisierungs-
hebel – Förderung und Steuerung klimafreundlicher Finan-
zierungen – Maßnahme 1 – Mengengeschäft) wurde in die
Maßnahme „Aktive Steuerung/Monitoring des Portfolios
über Konditionsanpassungen des Produktportfolios nach
Energieeffizienz und THG-Intensität“ (selbiger Dekarboni-
sierungshebel – Maßnahme 2 – Mengengeschäft) integriert.
Die Maßnahme „Bewertung nichtfinanzieller Aspekte im
Kreditvergabeprozess mittels des ESG-Scores und einer
Risikosteuerung durch Vergabekontingente“ (Aktive Dekar-
bonisierungshebel – Förderung und Steuerung klimafreund-
licher Finanzierungen – Maßnahme 3 – Mengengeschäft)
wurde in „Aufbau eines ESG-Reportings zur Steuerung von
Neu- und Bestandsgeschäft“ umformuliert.
Die ermittelten Dekarbonisierungshebel und entsprechende
geplante Maßnahmen unterscheiden sich für Kreditportfolio,
Kapitalmarkt und Funding sowie im Eigenbetrieb. Eine ausführ-
liche Darstellung der Maßnahmen ist ESRS E1-3 zu entnehmen.
Qualitative Bewertung der potenziellen gebundenen
THG-Emissionen im Zusammenhang mit den
Vermögenswerten und Produkten
Gebundene THG-Emissionen Kreditportfolio:
Unter gebundenen THG-Emissionen sind die durch Finanzie-
rungs- und Investitionstätigkeit verursachten Emissionen
(Scope 3.15) zu verstehen, da sie die wichtigsten Vermögens-
werte bzw. Produkte der Bank verkörpern.
31
PCAF (2022). The Global GHG Accounting and Reporting Standard Part A: Financed Emis-
sions. Second Edition.
69
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Kreditportfolio
Die Bewertung, ob gebundene THG-Emissionen im Kredit-
portfolio der Münchener Hypothekenbank als wesentlich ein-
zustufen sind, erfolgt auf Basis der vertraglich vereinbarten
Kreditlaufzeiten (nicht der Zinsbindungsfrist).
In diesem Zusammenhang konnte derzeit kein wesentlicher
Bestandteil im Kreditportfolio identifiziert werden, der ge-
gebenenfalls einen signifikant negativen Einfluss auf die Er-
reichung der Dekarbonisierungspfadwerte haben könnte.
Aktuell wird wegen folgenden Aspekten keine Gefährdung der
Erreichung der Dekarbonisierungspfadwerte durch die identi-
fizierten gebundenen THG-Emissionen erwartet:
Netto-Null-Ziele bei Neubauten
Die strengeren Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie Energy
Performance of Buildings Directive (EPBD) und des Gebäude-
energiegesetzes (GEG) stellen höhere Effizienzstandards
und ab 2030 emissionsfreie Neubauten sicher. Die Vorgaben
fördern langfristig die Reduktion der THG-Emissionen im
Kreditportfolio der Münchener Hypothekenbank.
Verbesserung von Bestandsimmobilien
Gesetzliche Vorgaben und Anreize der Europäischen Union
und Deutschlands zur Energieeffizienz sollen den Gebäude-
bestand bis 2050 bzw. 2045 klimaneutral werden lassen und
den Energieverbrauch von Bestandsimmobilien deutlich
reduzieren.
Gesetzliche Vorgaben und politische Maßnahmen
Das nationale und das europäische Klimaschutzgesetz
fördern die Dekarbonisierung des Immobiliensektors. Im
Rahmen des Bundes-Klimaschutzgesetzes sind bis 2030
eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens
65 Prozent gegenüber 1990 und bis 2045 die Erreichung der
Klimaneutralität vorgesehen.
Die EU- und nationalen Rechtsvorschriften zur Erreichung der
Klimaneutralität bis 2050/2045 tragen zwar zur Zielerreichung
bei, gewährleisten diese jedoch nicht vollständig. Nicht alle
Treibhausgasquellen – beispielsweise private Fahrzeuge oder
Immobilienbesitzer – werden direkt reguliert, und Änderungen
der Gesetzgebung bleiben möglich. Diese Unsicherheiten
liegen außerhalb des Einflussbereichs der Münchener
Hypothekenbank, können aber die Höhe der eigenen THG-
Emissionen maßgeblich beeinflussen.
Kapitalmarkt und Funding
Im Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding spielen gebun-
dene THG-Emissionen im Kapitalmarktgeschäft keine wesent-
liche Rolle. Im Bereich Funding bzw. der Refinanzierung treten
gebundene THG-Emissionen nicht auf, da die Ausgabe von
Anleihen für die Treibhausgasbilanz der Bank keine Relevanz
besitzt.
Angaben über den Ausschluss von Paris-abgestimmten
EU-Referenzwerten
Die Münchener Hypothekenbank ist von den Paris-abgestimmten
EU-Referenzwerten (Benchmark-Verordnung) der Delegierten
Verordnung (EU) 2020/1818 nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe
d) bis g) nicht ausgenommen.
Angaben über die Einbettung des Übergangsplans in
die allgemeine Geschäftsstrategie und Finanzplanung
2025 wurden die Dekarbonisierungspfade für das Kredit-
portfolio, unterteilt nach Mengen- und Individualgeschäft, in
die Geschäftsstrategie integriert. Für konkrete Dekarboni-
sierungshebel und Maßnahmen verweist die Geschäftsstrategie
auf den Transitionsplan. Parallel erfolgte die stärkere Ver-
zahnung mit der Finanzplanung, indem die Finanz- und
Geschäftsplanung bei der Berechnung des Dekarbonisierungs-
pfads systematisch berücksichtigt wurde. Für das Aktivgeschäft
Kapitalmarkt des Geschäftsfelds Kapitalmarkt und Funding
sind derzeit keine Effekte auf die Finanzplanung zu erwarten.
Anpassungen erfolgen bei Bedarf.
Informationen über die Genehmigung des
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans
Der Transitionsplan wurde am 19.Dezember2024 per Vor-
standsbeschluss verabschiedet und dem Aufsichtsrat in der
Aufsichtsratssitzung am 25.März2025 zur Kenntnis gebracht.
Erläuterung des Fortschritts bei der Umsetzung des
Übergangsplans
Der Transitionsplan wurde erstmals für das Jahr 2025 erstellt.
Einzelne Anpassungen in Bezug auf die Zuordnung und Formu-
lierung von Maßnahmen wurden per Vorstandsbeschluss am
13.Juni2025 beschlossen. Die Verabschiedung des Transitions-
plans für das Jahr 2026 erfolgt turnusgerecht im zweiten
Quartal 2026.
Das Kapitel „Übergangsplan für den Klimaschutz“ enthält
Angaben nach ESRS E1-1 Absatz 16 a, b, d, g, h, i, j.
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel (E1-2)
Kreditportfolio
70
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – GESCHÄFTSSTRATEGIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Geschäftsstrategie bestimmt das strategische Handeln der Münchener Hypothekenbank. Das Thema Nachhaltigkeit und ESG findet sich in allen Bereichen
der Bank wieder. Vor diesem Hintergrund wurde 2025 die Nachhaltigkeitsstrategie in die Geschäftsstrategie integriert. Die Münchener Hypothekenbank sieht
es als ihre Verantwortung, durch ihre Kreditvergabe Wirtschaftsaktivitäten zu fördern, die eine nachhaltige Entwicklung unterstützen und zum Erreichen
der Ziele des Pariser Klimaabkommens beitragen. Zugleich berücksichtigt die Bank die Auswirkungen von ESG-Themen – insbesondere des Klimawandels –
auf ihr Geschäft und ihr Risikomanagement.
Die strategische Ausrichtung in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen basiert auf den im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten positiven
und negativen Auswirkungen sowie den damit verbundenen Risiken und Chancen der Bank. 2025 wurden wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen in
den Themenbereichen E1 Klimawandel, S1 Eigene Belegschaft, S3 Betroffene Gemeinschaften, S4 Verbraucher und Endnutzer und G1 Unternehmenspolitik
identifiziert.
Aus den Ergebnissen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse lassen sich vier zentrale Handlungsfelder ableiten:
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel
eigene Mitarbeitende
externe Stakeholder
Unternehmenskultur
Abgeleitet aus den Handlungsfeldern wurde ein Leitbild formuliert, welches das Selbstverständnis der Bank zum Thema Nachhaltigkeit formuliert.
Mit ihrem Geschäftsmodell möchte die Bank einen aktiven Beitrag zur Förderung des Klimaschutzes, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Schaffung
zukunftsfähiger Wohn- und Arbeitsflächen leisten. Es ist langfristig ausgerichtet und beruht auf der risiko- und verantwortungsbewussten Vergabe von
Immobilienfinanzierungen.
Auch im eigenen Geschäftsbetrieb ergreift die Bank zahlreiche Maßnahmen, um Ressourcen einzusparen und attraktive Arbeitsplätze bereitzustellen.
Mit diesem Nachhaltigkeitsansatz gehen klare Ziele einher:
1. Klimaschutz im Geschäfts- und Eigenbetrieb
2. Schaffung attraktiver Arbeitsplätze
Jedes Handlungsfeld ist mit konkreten Maßnahmen unterfüttert, die im Rahmen unterschiedlicher Formate und Prozesse (Transitionsplan, Geschäftsumfeld-
analyse, Risikowesentlichkeitsanalyse) definiert wurden. Der Fortschritt dieser Maßnahmen wurde gebündelt quartalsweise über eine Nachhaltigkeitsroad-
map nachverfolgt. Die Ergebnisse des Trackings wurden vierteljährlich dem ESG-Committee und dem Vorstand zur Verfügung gestellt.
Anwendungsbereich
Die Geschäftsstrategie bestimmt das strategische Handeln der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung der Geschäftsstrategie verantwortlich. Operativ liegt sie in der Zuständigkeit des Bereichs Unternehmens-
entwicklung; der Bereich Non-Financial-Riskmanagement ist für die Integration nichtfinanzieller Risiken verantwortlich. Die Umsetzung der zugehörigen Maß-
nahmen und Ziele obliegt den jeweiligen Fachbereichen.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern
Die Ausrichtung der Geschäftsstrategie im Bereich Nachhaltigkeit basiert auf einer im Jahr 2025 durchgeführten doppelten Wesentlichkeitsanalyse,
die in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessenträgern erarbeitet wurde.
Verfügbarkeit des Konzepts
für Interessenträger
Für Mitarbeitende ist die Geschäftsstrategie in der „Schriftlich fixierten Ordnung“ (SfO) einsehbar. Die Erörterung der Geschäftsstrategie für den Aufsichtsrat
findet in der Aufsichtsratssitzung im Sommer statt. Die Geschäftsstrategie ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats über das Gremienportal einsehbar.
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
71
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – RISIKOSTRATEGIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
In der Risikostrategie wird die risikopolitische Ausrichtung vorgegeben und der Umgang mit den eingegangenen Risiken beschrieben.
Abgeleitet aus der Geschäftsstrategie und den wesentlichen Geschäftsaktivitäten werden die Ausgangslage sowie die Ziele und Maßnahmen
zum Umgang mit diesen Risiken dargestellt.
Ziel der Risikostrategie ist es, den strategischen Rahmen für das Risikomanagement zu etablieren und das Risikobewusstsein aller Mitarbeitenden
im Rahmen der Unternehmens- und Risikokultur zu fördern. Die Risikotragfähigkeit und Liquidität der Bank sollen durch risikostrategische Vorgaben
nachhaltig gewährleistet werden.
ESG-Risiken sind dabei nicht als eigene Risikoart zu betrachten, sondern wirken auf die bestehenden Risikoarten der Risikoinventur ein. Eine separate
Auseinandersetzung mit ESG-Risiken ist jedoch sichergestellt, indem sie pro Risikoart untersucht werden. Klimarisiken stellen derzeit das wesentlichste
ESG-Risiko für die Bank dar und unterteilen sich in transitorische sowie physische Risiken.
Klimarisiken werden im Rahmen einer umfangreichen Analyse unter anderem für die Risikoart Kreditrisiko überprüft. Im ersten Schritt wird eine
Relevanzeinstufung pro Risikotreiber getroffen. Basierend auf den Ergebnissen werden für als relevant identifizierte Risikotreiber Szenarioanalysen
durchgeführt, um eine Wesentlichkeit zu bestimmen.
Die Ergebnisse der Analyse wie auch die damit verbundenen Maßnahmen fließen direkt in die Risikostrategie ein und werden in allen risikopolitischen
Entscheidungen berücksichtigt.
Die Risikostrategie wird regelmäßig geprüft und angepasst. Sie wird mindestens einmal jährlich hinsichtlich Zielerreichung und Effektivität überprüft,
gegebenenfalls weiterentwickelt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Die Beurteilung der Klimarisiken unterliegt einer mindestens jährlichen Aktualisierung mit zugehöriger Berichterstattung im Rahmen des ESG-Risikoreportings.
Anwendungsbereich
Die Risikostrategie gilt für die Gesamtbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung Risikostrategie. Auf operativer Ebene wird die Risikostrategie inklusive Aktualisierungsprozess vom Bereich
Risikocontrolling gesteuert. Der Bereich Non-Financial-Riskmanagement ist für die Integration und Aktualisierung nichtfinanzieller Risiken verantwortlich.
Berücksichtigung der Interessen
von Interessenträgern
Die Risikostrategie ist für die Mitarbeitenden über das Intranet einsehbar. Gemäß Capital Requirements Regulation („CRR“) werden Inhalte aus der
Risikostrategie zudem im Offenlegungsbericht auf der Website veröffentlicht. Die Erörterung der Risikostrategie für den Aufsichtsrat findet in der Aufsichtsrats-
sitzung im Sommer statt. Die Risikostrategie ist für alle Mitglieder des Aufsichtsrats über das Gremienportal einsehbar.
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
72
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Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – GREEN FUNDING FRAMEWORK
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Um sicherzustellen, dass ihre grünen Refinanzierungen internationalen Standards genügen, verfügt die Münchener Hypothekenbank über ein Green Funding
Framework, das im Einklang mit den jeweils aktuellen ICMA Green Bond Principles und den vdp-Mindeststandards für Grüne Pfandbriefe steht.
Das Framework schafft die Grundlage und die Rahmenbedingungen für die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft in Form eines Kreislaufmecha-
nismus, in dessen Rahmen auf der Aktivseite grüne Immobilienfinanzierungen vergeben werden, die wiederum auf der Passivseite grün refinanziert werden.
Das Green Funding Framework definiert somit die Rahmenbedingungen für die Spezifizierung der grünen Assets. Alle grünen Refinanzierungsprodukte
werden im Rahmen der grünen Kreditvergabe in der privaten Immobilienfinanzierung sowie für grüne Gewerbedarlehen verwendet.
Im Green Funding Framework der Münchener Hypothekenbank werden in diesem Zusammenhang die folgenden Aspekte der ICMA Green Bond Principles
berücksichtigt und berichtet: (1) Verwendung der Emissionserlöse, (2) Projektbewertung und -auswahl, (3) Verwaltung der Erlöse, (4) Berichtswesen sowie (5)
externe Überprüfung.
Das Green Funding Framework wurde durch eine Second Party Opinion seitens EthiFinance unabhängig überprüft, wobei die Übereinstimmung
mit den ICMA Green Bond Principles und den vdp-Mindeststandards bestätigt wurde.
Anwendungsbereich
Das Green Funding Framework umfasst das grüne Geld- und Kapitalmarktportfolio sowie Produkte des Einlagengeschäfts der Münchener Hypothekenbank
und richtet sich primär an die Investoren.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung des Green Funding Frameworks verantwortlich. Die Erstellung des aktuell gültigen
Green Funding Frameworks ist in Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Treasury und Non-Financial-Riskmanagement erfolgt.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Framework wurde im Einklang mit den ICMA Green Bond Principles und den vdp Mindeststandards erstellt.
Verfügbarkeit des Konzepts
für Interessenträger
Das Green Funding Framework ist öffentlich auf der Website der Münchener Hypothekenbank zugänglich.
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
73
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – KREDITHANDBUCH (INKLUSIVE ZUGEHÖRIGER PROZESSANWEISUNGEN)
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Im Kredithandbuch der Bank sind die Kompetenzordnung und Prozessvorschriften für die am Kreditportfolio beteiligten Fachbereiche,
ihre Verantwortlichkeiten und die Kreditprodukte dargestellt. Das Kredithandbuch dokumentiert die Organisation der für das interne Risikomanagement rele-
vanten Prozesse und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Kreditrisiken. Dies erfolgt anhand von Organisationsrichtlinien, Ablaufbeschreibungen,
Handbüchern und ratingspezifischen Fachanweisungen.
Das Ziel des Kredithandbuchs ist es, standardisierte Richtlinien und Verfahren für die Kreditvergabe und das Risikomanagement festzulegen.
Das Kredithandbuch beinhaltet Beschreibungen von organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, laufenden automatischen Maßnahmen und Kontrollen,
die in die Arbeitsabläufe integriert sind.
Dazu gehören insbesondere Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsbeschränkungen, Zahlungsrichtlinien, Neuproduktprozess und
Saldenbestätigungen.
Die Richtlinien aus dem Kredithandbuch unterstützen das ESG-Risikomanagement der Münchener Hypothekenbank. Insbesondere physische und
transitorische (Klima-)Risiken sind gemäß den Vorschriften des Kredithandbuchs bei der Wertermittlung der finanzierten Objekte in Wertgutachten
und -aktualisierungen zu berücksichtigen. Diese Risiken fließen ebenfalls in die Kreditwürdigkeitsprüfung beim Neugeschäft ein, wobei relevante KPIs
durch das ESG-Scoring-Verfahren der Bank für jede Kreditentscheidung erfasst werden.
Energetische Objektdaten sind im Neugeschäft verpflichtend von den Kreditnehmern einzuholen und zu erfassen. Für die Einholung und Erfassung der
Energieeffizienzdaten und Zertifikate sowie zur Ermittlung des ESG-Scores wurden jeweils Prozessanweisungen verfasst, die von den Mitarbeitenden in den
Markt- und Marktfolgebereichen verpflichtend angewendet werden müssen.
Die im Kredithandbuch festgelegten Richtlinien zum ESG-Risikomanagement zielen darauf ab, das Ausfallrisiko und Wertminderungen von besicherten
Immobilien im Portfolio zu begrenzen, die insbesondere durch physische und transitorische Klimarisiken entstehen können.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst das Kreditportfolio der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung des Kredithandbuchs verantwortlich. Auf operativer Ebene ist die Verantwortlichkeit für die Aktualisierung
und Weiterentwicklung des Kredithandbuchs dezentral durch Markt- und Marktfolgebereiche geregelt. Für Nachhaltigkeitskriterien und das ESG-Risikomanagement
ist der Bereich Non-Financial-Risikomanagement verantwortlich.
Verfügbarkeit des Konzepts
für Interessenträger
Das Kredithandbuch ist für die Mitarbeitenden über das Intranet einsehbar.
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
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ERKLÄRUNG
Kapitalmarkt und Funding
Für das Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding gelten
die Geschäftsstrategie, die Risikostrategie, das Kredithand-
buch und das Green Funding Framework (siehe ESRS E1-2
Kreditportfolio).
KONZEPT – LEITLINIE UMWELTPOLITIK
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Umweltpolitik der Münchener Hypothekenbank umfasst klare Verpflichtungen zur Einhaltung aller relevanten Umweltgesetze und regulatorischen
Vorgaben, einschließlich der EU-Klima-Taxonomie. Zentrale Ziele sind die Reduktion direkter und indirekter CO-Emissionen durch Effizienzmaßnahmen und
grüne Energie sowie die Minimierung des Ressourcenverbrauchs in den Bereichen Energie, Wasser und Papier. Die Umsetzung und Überwachung erfolgen
über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001, das durch regelmäßige externe Audits, Schulungen und Managementbewertungen kontinuierlich
weiterentwickelt wird. Ergänzend werden Mitarbeitende durch Trainings und Informationskampagnen für umweltbewusstes Verhalten sensibilisiert.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung der Anforderungen zur Erreichung der ISO-14001-Zertifizierung verantwortlich.
Auf operativer Ebene ist die Abteilung IMS-FM verantwortlich.
Verfügbarkeit des Konzepts
für Interessenträger
Die Leitlinie Umweltpolitik ist öffentlich auf der Webseite der Münchener Hypothekenbank einsehbar. Weiterführende Informationen
zum Umweltmanagementsystem sind für Mitarbeitende über das Intranet einsehbar.
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien x
e) Sonstige
KONZEPT – DIENSTREISEN-RICHTLINIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Dienstreisen-Richtlinie legt die Grundsätze zur Durchführung von Dienstreisen fest. Dienstreisen sind von den zuständigen Führungskräften auf Zweck
und ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen und, soweit möglich, durch Telefon- oder Videokonferenzen zu ersetzen. Bei der Prüfung werden jeweils die Anfor-
derungen an die konkreten Tätigkeiten der Mitarbeitenden berücksichtigt. Hat die zuständige Führungskraft Zweifel an der Notwendigkeit einer Dienstreise,
kann sie bei Bedarf den zuständigen Ressortvorstand in die Entscheidung einbeziehen. Die Richtlinie soll dazu beitragen, durch Dienstreisen verursachte
CO-Emissionen und Kosten zu reduzieren.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die jeweilige Bereichsleitung die Verantwortung.
Verfügbarkeit des Konzepts
für Interessenträger
Die Richtlinie ist für Mitarbeitende über das Intranet einsehbar.
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
Eigenbetrieb
Die Geschäftsstrategie bildet den zentralen Rahmen für die
Konzepte zum Management wesentlicher Klimaschutz- und
Anpassungsmaßnahmen im Eigenbetrieb. Details zu Inhalten,
Zielen, Überwachungsprozess, Anwendungsbereich und
Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Geschäfts-
strategie können ESRS E1-2 Kreditportfolio entnommen wer-
den. Darüber hinaus werden wesentliche Klimaschutz- und
Anpassungsmaßnahmen im Eigenbetrieb über die Leitlinie
Umweltpolitik und die Dienstreise-Richtlinie gesteuert.
75
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Das Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel“ enthält Angaben
nach ESRS E1-2.
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimastrategien (E1-3)
Wichtigste Maßnahmen mit Dekarbonisierungshebeln
und Beschreibung der Ergebnisse im Einklang mit
ESRS 2 MDR-A
Zur Erreichung der Dekarbonisierungspfadwerte hat die
Münchener Hypothekenbank spezifische Dekarbonisierungs-
hebel identifiziert und entsprechende Maßnahmen definiert.
Nachfolgend werden diese Dekarbonisierungshebel und
Maßnahmen dargestellt, wie sie im Transitionsplan in der für
das Geschäftsjahr 2025 gültigen Fassung (Abnahme Dezem-
ber 2024) festgelegt sind. Der Fortschritt der im Transitionsplan
definierten Maßnahmen zur Erreichung der Dekarbonisierungs-
pfadwerte wurde quartalsweise über die Nachhaltigkeitsroad-
map überwacht und regelmäßig dem ESG-Committee und
dem Vorstand präsentiert.
Kreditportfolio
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – STEIGERUNG DER MODERINISIERUNGS- UND SANIERUNSQUOTE
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Die Sanierungsquote gibt den prozentualen Anteil der Objekte im Portfolio an, bei denen umfassende Sanierungsmaßnahmen
durchgeführt und der Bank angezeigt wurden. Bei der Definition der Zielwerte wurden interne Experteneinschätzungen, externe Studien
und historische Daten aus dem Portfolio berücksichtigt.
Beschreibung der Maßnahmen und
erwartete Ergebnisse
Mengengeschäft:
Maßnahme 1: Einführung von Produkten, welche die Gebäudesanierung ermöglichen/begünstigen, die THG-Intensität positiv
beeinflussen und sich auf das Neugeschäft fokussieren.
Maßnahme 2: fokussierte Ansprache von Kunden mit THG-intensiven Objekten im Bestandsportfolio durch Vertrieb
(Maklervertrieb und VR-Banken) zur Intensivierung/Platzierung bedarfsgerechter Sanierungsprodukte.
Maßnahme 3: verstärkte(s) Angebot und Nutzung aktueller KfW-Förderprogramme in Kombination mit MHB-Finanzierungen.
Gewerbegeschäft:
Maßnahme 1: Standardisierung und Weiterentwicklung grüner Finanzierungsprodukte für klimafreundliche Sanierungsmaßnahmen.
Maßnahme 2: fokussierte Ansprache von Kunden mit THG-intensiven Objekten im Bestandsportfolio zur Intensivierung/Platzierung
bedarfsgerechter Sanierungsprodukte.
Aktueller Stand bzw. Fortschritte 2025 Mengengeschäft:
2025 hat die Münchener Hypothekenbank insbesondere das Modernisierungsdarlehen (MHB WohnRaum) und das Kapitalbeschaffungs-
darlehen (MHB FreiRaum) für Finanzierungen von Modernisierungs-, Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen überarbeitet. Eine
sukzessive Ansprache von Kunden mit THG-intensiven Immobilien erfolgt im Rahmen der laufenden Pflege der Geschäftsbeziehungen.
Gewerbegeschäft:
2025 wurde der Green Loan Gewerbe gemäß den GFF-Standards eingeführt. Zudem folgte im Sommer 2025 der EnergieEffizienzKredit
zur Finanzierung von Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung, vorzugsweise an Bestandsimmobilien (z.B. Fassadendämmung,
Fenstertausch, TGA-Erneuerung). Die Ansprache der Kunden erfolgt im Rahmen der laufenden Pflege der Geschäftsbeziehung.
Umfang
Maßnahmen wurden länder- und sektorübergreifend für das Kreditportfolio in den beiden Geschäftsfeldern Gewerbe- und
Mengengeschäft der Münchener Hypothekenbank definiert.
Zeithorizont
Die Umsetzung der Maßnahmen wurde 2025 initiiert. Die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher Maßnahmen ist kurz- bis
mittelfristig geplant. Die Fortführung des Monitorings und ggf. eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung werden angestrebt.
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Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – FÖRDERUNG UND STEUERUNG KLIMAFREUNDLICHER FINANZIERUNGEN
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Grünes Neugeschäft ist im Produktportfolio als die Finanzierung von Objekten definiert, die bestimmte energetische Anforderungen
erfüllen. Die festgelegten energetischen Grenzwerte unterscheiden sich je nach Geschäftsbereich und werden in Anlehnung an die
Dekarbonisierungspfade der Münchener Hypothekenbank zur Reduktion der THG-Intensität perspektivisch angepasst. Beispielsweise
werden aktuell Objekte im Mengengeschäft mit den Energieeffizienzklassen A und A+ (bis 55 kWh/m
2
Jahresprimärenergiebedarf)
und das Finanzierungsprodukt Grünes Darlehen als „grün“ definiert.
Beschreibung der Maßnahmen
Mengengeschäft:
Maßnahme 1: Steuerung des Portfolios beispielsweise durch Konditionsanpassungen und Pricing-Differenzierung der konventionellen
Produktpalette bezüglich Energieeffizienz und THG-Intensität, z.B. im Hinblick auf Energieträger.
Maßnahme 2: Aufbau eines ESG-Reportings zur Steuerung von Neu- und Bestandsgeschäft.
Gewerbegeschäft:
Maßnahme 1: Produkteinführung „Green Loan Gewerbe“.
Maßnahme 2: ESG-Score als Steuerungselement.
Maßnahme 3: künftiges Monitoring der THG-Intensität im Portfolio im Bestands- und Neugeschäft unter Berücksichtigung der MHB-Dekar-
bonisierungspfade und aktive Steuerung bei Abweichungen vom Zielpfad.
Maßnahme 4: Ausschluss energetisch (besonders) ineffizienter Finanzierungsobjekte im Rahmen der Initiative „Gewerbe Wohnen“.
Maßnahme 5: Ausweitung der Geschäftstätigkeiten im Bereich Development-Finanzierungen zur fokussierten Finanzierung und
Begleitung klimafreundlicher Neubauobjekte.
Aktueller Stand bzw. Fortschritte 2025 Mengengeschäft:
Im Mengengeschäft wurde ein Monitoring-Tool zur quartalsweisen Überwachung der THG-Intensität im Neugeschäft weiterentwickelt,
und Konditionsanpassungen, z.B. über die Umsetzung eines CO
2
-Preises (Steuerung transitorische Risiken) oder die Umsetzung eines
ESG-Score-Preises (Steuerung ESG-Risiken), wurden vorangetrieben.
Gewerbegeschäft:
Im Gewerbegeschäft wurden das neue Produkt „Green Loan Gewerbe“ (siehe ESRS 2 SBM-1) erfolgreich eingeführt, das ESG-Score-System
weiterentwickelt und Mitarbeitende im Rahmen der ESG-Score-Nacherfassung geschult. Zudem werden energetisch ineffiziente
Finanzierungen im Rahmen der Initiative „Gewerbe Wohnen“ ausgeschlossen, und die Geschäftstätigkeiten im Bereich klimafreundlicher
Development-Finanzierungen wurden ausgeweitet, um Neubauprojekte gezielt zu unterstützen.
Umfang
Die Maßnahmen wurden länder- und sektorübergreifend für das Kreditportfolio in den beiden Geschäftsfeldern Gewerbe- und
Mengengeschäft der Münchener Hypothekenbank definiert.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert und 2025 fortgeführt. Die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher
Maßnahmen ist kurz- bis mittelfristig geplant. Die Fortführung des Monitorings und ggf. eine Optimierung der Ausgestaltung zur
Zielerreichung werden angestrebt.
77
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Kapitalmarkt und Funding
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – EINBINDUNG KLIMABEZOGENER KRITERIEN IN PROZESSE
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Ziel ist die kontinuierliche Reduktion der THG-Emissionen, indem besonders emissionsintensive Anleihen reduziert werden.
Die Erweiterung des Limitprozesses und das aktive Bestandsmonitoring orientieren sich an den entsprechenden Dekarbonisierungspfaden
der Münchener Hypothekenbank.
Beschreibung der Maßnahmen
Maßnahme 1: Erweiterung des Limitprozesses bei Neuanlagen und der laufenden Bonitätsanalyse auf Einzeladressenbasis um
quantitative und qualitative Faktoren bezogen auf THG-Emissionen. Qualitative Aspekte umfassen die Einhaltung des Pariser Klima-
abkommens, Unternehmensverpflichtungen, Transitionspläne und Netto-Null-Ziele der Emittenten. Quantitative Faktoren umfassen
sowohl die Emissionsintensität im Zeitvergleich als auch im Vergleich zum eigenen Portfolio. Die Bewertung erfolgt auf Einzeladressen-
und Gesamtportfolioebene.
Maßnahme 2: aktives Monitoring der Investments im Bestand durch quartalsweise Portfoliobetrachtung im Hinblick auf die Entwicklung
der Dekarbonisierung der Emittenten. Bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent vom THG-Reduktionspfad des Gesamtportfolios werden
geeignete Maßnahmen geprüft.
Aktueller Stand bzw. Fortschritte 2025
THG-Aspekte sind in den Limitprozess zur Prüfung von Neuanlagen und in die laufende Bonitätsanalyse auf Einzeladressenbasis integriert
und ein aktives Bestandsmonitoring wird vorgenommen.
Umfang
Aktivgeschäft Kapitalmarkt des Geschäftsfelds Kapitalmarkt und Funding.
Zeithorizont
Die Maßnahmen wurden 2025 umgesetzt. Eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung wird bei Bedarf überprüft.
Eigenbetrieb
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – REDUKTION DER GEBÄUDEEMISSIONEN
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Gebäudeemissionen umfassen die Zentrale in München, angemietete Flächen/ Regionalbüros sowie im Eigentum befindliche vermietete
Flächen/Gebäude.
Beschreibung der Maßnahmen
Maßnahme 1: Verringerung des Stromverbrauchs in der Zentrale unter anderem durch den Umbau der Gebäudeleittechnik inklusive
neuer Software, die Installation von Hocheffizienzpumpen, die Optimierung der Klimageräte der Zentrale, Schulungen der Mitarbeitenden,
Energiespareinstellungen in allen technischen Heizungs-, Lüftungs- und Klimageräten, Umbau der Beleuchtung auf Light-Emitting-Diode-
(LED-)Technik und Beleuchtungssteuerung der Zentrale.
Maßnahme 2: Verringerung des Wärmeverbrauchs in der Zentrale, unter anderem durch den Umbau der Gebäudeleittechnik
inklusive neuer Software, die Installation von Hocheffizienzpumpen, die Optimierung der Klimageräte der Zentrale und Schulungen
der Mitarbeitenden.
Maßnahme 3: Umstellung des Strommix bei verschiedenen angemieteten Flächen/Regionalbüros.
Maßnahme 4: Umstellung des Strommix für die Gemeinschaftsflächen der vermieteten Gebäude.
Aktueller Stand bzw. Fortschritte 2025
Die Verringerung des Wärmeverbrauchs in der Zentrale wurde realisiert. Dies gilt ebenso für die Umstellung des Strommixes in den
Regionalbüros auf Ökostrom. Zudem ist der Umzug des Regionalbüros Hamburg in ein energieärmeres Gebäude geplant, zumindest
jedoch eine Reduktion der Flächen.
Umfang
Die Gebäudeemissionen umfassen die Zentrale in München, angemietete Flächen/Regionalbüros sowie im Eigentum befindliche
vermietete Gebäude.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert und 2025 fortgesetzt. Die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher
Maßnahmen ist kurz- bis mittelfristig geplant. Ein laufendes Monitoring und gegebenenfalls eine Optimierung der Ausgestaltung zur
Zielerreichung werden angestrebt.
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – REDUKTION DER EMISSIONEN IM IT- UND RESSOURCENMANAGEMENT
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Darunter fallen eingekaufte Informationstechnologie-Produkte im Rahmen der Büroausstattung und externe Serverdienstleistungen
(Rechenzentren).
Beschreibung der Maßnahmen
Maßnahme 1: Digitalisierung von Prozessen: unter anderem Einführung der elektronischen Akte für gewerbliche Immobilienfinanzierungen
und Kapitalmarktgeschäft sowie perspektivisches Ausrollen der elektronischen Akte für weitere Geschäftsbereiche, Einführung der
qualifizierten elektronischen Signatur und Ausbau des Portals „Meine MHB“ um ein elektronisches Postfach inklusive Selfservice für Kunden
und Mitglieder. Durch die Digitalisierung dieser Prozesse wird eine Reduktion des Papiereinkaufs (2023: 1,5 Millionen Blatt Papier pro Jahr)
bis zum Zielwert 2030 (Einkauf von nur noch 800.000 Blatt Papier pro Jahr) erwartet.
Maßnahme 2: Erreichung von THG-Neutralität der genutzten Rechenzentren in Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister.
Aktueller Stand bzw. Fortschritte 2025
Die Digitalisierung von Prozessen, wie die Einführung der eAkte oder der elektronischen Signatur, ist im Gange und die Treibhausgas-
neutralität des Rechenzentrums explizit angestrebt.
Umfang
Der Dekarbonisierungshebel bezieht sich auf Aktivitäten im Eigenbetrieb.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert und 2025 fortgeführt. Die Operationalisierung und Ausarbeitung der Maßnahmen
ist kurz- bis mittelfristig geplant, ein weiteres Monitoring und gegebenenfalls eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung
werden angestrebt.
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – REDUKTION DER MOBILITÄTSEMISSIONEN
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Mobilitätsemissionen umfassen den eigenen Fuhrpark, Mitarbeitermobilität (Geschäftsreisen und Pendleraktivitäten) und die vorgelagerte
Lieferkette.
Beschreibung der Maßnahmen
Maßnahme 1: Prämienprogramm für emissionsärmere Fahrzeuge der Fahrzeugflotte.
Maßnahme 2: Digital first für nicht kundenbezogene Reisen.
Maßnahme 3: Elektrifizierung des Zulieferungsfahrzeugs in der vorgelagerten Lieferkette durch den Dienstleister bei Aktentransporten.
Umfang
Der Dekarbonisierungshebel bezieht sich auf Aktivitäten im Eigenbetrieb.
Aktueller Stand bzw. Fortschritt 2025
Die Car-Policy wurde 2025 fristgerecht angepasst. Mit dem Prämienprogramm für emissionsärmere Fahrzeuge soll der durchschnittliche
THG-Ausstoß der Flotte gesenkt werden. Die Wirkung wird schrittweise mit den Neubestellungen sichtbar und erstreckt sich über die ge-
samte Leasingdauer der Fahrzeuge.
Zeithorizont
Maßnahme 1 wurde 2025 erfolgreich umgesetzt. Die Auswirkungen der geänderten Car-Policy werden sich in den kommenden Jahren
weiter bemerkbar machen.
Durch die Einführung des neuen Reisekostentools kann der CO-Ausstoß von Dienstreisen künftig präziser erfasst und ausgewertet werden.
Dies ermöglicht ein laufendes Monitoring sowie gegebenenfalls eine gezielte Optimierung der Maßnahmen zur besseren Zielerreichung.
Das Kapitel „Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
mit den Klimastrategien“ enthält Angaben nach
ESRS E1-3 Absatz 29 a, b, c.
Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und
der Anpassung an den Klimawandel (E1-4)
Mindestangabepflichten zu THG-Emissions-
reduktionszielen (MDR-T)
Mit der Verabschiedung des Transitionsplans im Dezember 2024
hat die Münchener Hypothekenbank erstmals Zielwerte zur Re-
duktion ihrer Treibhausgasemissionen festgelegt (sogenannte
Dekarbonisierungspfadwerte) und damit ihre Orientierung am
Pariser Klimaabkommen (1,5-Grad-Ziel) konkretisiert. Der Tran-
sitionsplan umfasst das Kreditportfolio, das Aktivgeschäft im
Kapitalmarktbereich und den eigenen Geschäftsbetrieb. Die De-
karbonisiserungspfadwerte für das Kreditportfolio wurden 2025
überarbeitet. Die festgelegten Dekarbonisierungspfadwerte stehen
im Einklang mit den Zielen der Geschäftsstrategie. Konkrete Dekar
-
bonisierungshebel und Maßnahmen sind in ESRS E1-3 dargestellt.
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Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Kreditportfolio
Modelländerung: Das Dekarbonisierungsmodell für das
Kreditportfolio wurde 2025 umfassend überarbeitet, um aktuelle
Entwicklungen und fachliche Standards zu berücksichtigen.
So wird nun der aktuellste verfügbare Emissionsfaktor für Strom
in Deutschland verwendet und die Berech nungslogik ent-
sprechend den Vorgaben der Partnership for Carbon Accounting
Financials (PCAF) auf einen gewichteten Durchschnitt der
finanzierten Flächen umgestellt. Zudem hat sich die Datenver-
fügbarkeit im Vergleich zum Vorjahr verbessert, wodurch der
Einsatz von Schätzwerten (Proxies) reduziert und verstärkt auf
Energieausweisdaten zurückgegriffen werden konnte. Aufgrund
der methodischen Anpassungen sind frühere Werte nicht
unmittelbar mit den Ergebnissen des aktualisierten Modells
vergleichbar.
Zielwerte: Die Münchener Hypothekenbank hat für ihr Kredit-
portfolio Dekarbonisierungspfade definiert, die sich am
1,5-Grad-Pfad des CRREM-Standards orientieren. Die Dekarbo-
nisierungspfade umfassen alle relevanten Subportfolios im
Mengen- und Individualgeschäft. Neue Finanzierungen und der
Bestand werden regelmäßig hinsichtlich ihres Beitrags zur
Dekarbonisierung bewertet.
Methoden, Leitlinien und Annahmen: Für die Ermittlung der
Dekarbonisierungspfade wurde eine Portfoliosimulation auf
Basis des Status quo (31.Dezember2024) entwickelt, die
mögliche Dekarbonisierungspfade bis 2050 abbildet. Sie nutzt
interne Daten, bankeigene THG-Berechnungen, Fachbereichs-
annahmen sowie die Mehrjahresplanung, Annahmen zu Neu-
und Bestandsbauten und den Sanierungsgrad bestehender
Immobilien. Zusätzlich fließen vier externe Faktoren ein:
EU-Richtlinie EPBD, Anteil erneuerbarer Energien im Strommix,
Wärmetechnologiemix und die Energieausweispflicht nach GEG.
Verhältnis zu Zielvorgaben der Strategie: Die Dekarboni-
sierungspfade des Kreditportfolios sind integraler Bestandteil
des Transitionsplans sowie der Geschäftsstrategie.
Überwachungsmechanismen: Der Vorstand wird vierteljähr-
lich über das Wirkungscontrolling im Strategy & Finance Board
zur Erreichung der Dekarbonisierungspfadwerte informiert,
der Aufsichtsrat halbjährlich. Zusätzlich erfolgt eine laufende
Bewertung neuer Finanzierungen sowie eine regelmäßige
Überprüfung des Bestandsportfolios.
Kapitalmarkt und Funding
Zielsetzung: Für das Aktivgeschäft im Kapitalmarkt wurden
Dekarbonisierungspfade bis 2050 festgelegt. Diese gelten für
Banken, Staatsanleihen, Kommunaldarlehen, Fonds und
Beteiligungen und basieren auf den veröffentlichten Klima-
zielen und Emissionspfaden der Kontrahenten.
Methoden, Leitlinien und Annahmen: Da es für die ge-
nannten Anlageklassen keine standardisierten Abbaupfade
gibt, werden Dekarbonisierungspfade auf Basis der veröffent-
lichten THG-Emissionen und Klimaziele der Gegenparteien als
linearer Net-Zero-Pfad bis 2050 simuliert. Es wird von einem
statischen Portfolio ausgegangen. Staatsanleihen unterliegen
dem EU-Klimagesetz, deren konkrete Auswirkungen hängen
von der Umsetzung in den Mitgliedstaaten ab. Die Ziele wurden
nach den Vorgaben von PCAF berechnet.
Verhältnis zu Zielvorgaben der Strategie: Die Dekarboni-
sierungspfade für Kapitalmarkt und Funding sind Bestandteil
des Transitionsplans und stehen im Einklang mit der Geschäfts-
strategie.
Überwachungsmechanismen: Der Vorstand wird vierteljähr-
lich über das Strategy & Finance Board informiert.
Eigenbetrieb
Zielsetzung: Für den eigenen Geschäftsbetrieb strebt die
Münchener Hypothekenbank Netto-Null bis 2050 an. Für
zentrale Emissionsquellen wie Gebäude, Reisen und Mobilität
wurden spezifische Maßnahmen und ein Steuerungsmodell
festgelegt.
Methoden, Leitlinien und Annahmen: Grundlage ist das
CSRD-konforme VfU-Tool, das auf dem Greenhouse Gas Proto-
col basiert und SBTi-orientierte Pfade nutzt. Emissionsfaktoren
stammen aus der LCA-Datenbank Ecoinvent, Zuliefererdaten
oder offiziellen UK-GHG-Faktoren.
Verhältnis zu Zielvorgaben der Strategie: Die Dekarboni-
sierungspfade des Eigenbetriebs sind Teil der Klimastrategie
und des Transitionsplans und stehen im Einklang mit der
Geschäftsstrategie.
Überwachungsmechanismen: Die Ziele und Maßnahmen
werden mindestens jährlich im Rahmen des Umwelt-
managementsystems überprüft und dem Vorstand vorgelegt.
Einbezug von Interessenträgern
Bei der Definition der Dekarbonisierungspfade und des
Transitionsplans wurden die Interessen und Verantwortlich-
keiten aller relevanten internen und externen Stakeholder
berücksichtigt, um regulatorische Vorgaben einzuhalten, ESG-
Kriterien zu integrieren und die strategische Positionierung der
Bank zu sichern. Vorstand, Aufsichtsrat und Fachabteilungen
wirkten aktiv an der Umsetzung und Steuerung mit, während ex-
terne Stakeholder wie Kunden, Investoren und Aufsichtsbehör-
den durch Informations- und Prüfprozesse eingebunden wurden.
80
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Ziele zum Management von wesentlichen klima-
bezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die THG-Reduktionsziele zahlen auf das IRO Nummer 1 „Finan-
zierung Aktivitäten mit hohen CO
2
-Emissionen/Intensitäten
und hohem Energieverbrauch“ (negative Auswirkung) ein.
THG-Emissionsreduktionsziele
Im Rahmen des Transitionsplans hat sich die Münchener
Hypothekenbank Emissionsreduktionsziele, sogenannte De-
karbonisierungspfadwerte, für verschiedene Geschäftsfelder
gesetzt. Diese umfassen das Kreditportfolio – differenziert nach
Mengen- und Individualgeschäft – sowie Kapitalmarkt und
Funding und den Eigenbetrieb.
Der wesentliche steuerbare Einfluss der Bank auf die Dekarbo-
nisierung liegt im Kreditportfolio. Für dieses Geschäftsfeld
wurde daher ein regelmäßiges Monitoring etabliert sowie die
Dekarbonisierungspfadwerte als nichtfinanzielle Leistungs-
indikatoren verwendet.
Die Dekarbonisierungspfade im Geschäftsfeld Kapitalmarkt
und Funding werden im zweiten Quartal 2026 neu berechnet.
Da die Emissionsentwicklungen in diesem Bereich stark von
den Emissionsreduktionen der Emittenten abhängen, findet
neben dem regelmäßigen Monitoring keine über die bereits
bestehenden Investitionskriterien hinausgehende aktive Steue-
rung der Dekarbonisierungsziele statt. Der Emissionsbeitrag
des Eigenbetriebs ist im Vergleich zur gesamten Treibhausgas-
bilanz der Bank gering. Vor dem Hintergrund der Kriterien
Wesentlichkeit und Beeinflussbarkeit werden im Folgenden
ausschließlich die Dekarbonisierungspfadwerte für das Kredit-
portfolio dargestellt.
Basisjahr
Basiswert
(kgCO
2
/m
2
a)
Ziel 2030
(kgCO
2
/m
2
a)
Ziel 2050
(kgCO
2
/m
2
a)
Private Immobilienfinanzierung – CO
2
-Emissionsintensität für Scope 3.15 2024 54,55 39,13 2,56
Gewerbliche Immobilienfinanzierung – CO
2
-Emissionsintensität für Scope 3.15 2024 40,84 23,64 1,24
Dekarbonisierungspfad Private Immobilienfinanzierung in kgCO
2
/m
2
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2047 2048 2049 2050
60
50
40
30
20
10
0
CRREM 1,5 °C Dekarbonisierungspfad Mengengeschäft
Dekarbonisierungspfad Gewerbliche Immobilienfinanzierung in kgCO
2
/m
2
2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040 2041 2042 2043 2044 2045 2046 2047 2048 2049 2050
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
CRREM 1,5 °C Dekarbonisierungspfad Individualgeschäft
81
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Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Bei der Definition der Dekarbonisierungspfadwerte für das
Kreditportfolio (Scope 3.15) mit Stichtag 31. Dezember 2025
wurden Scope-1- und Scope-2-Emissionen der Kreditnehmer
berücksichtigt.
Dekarbonisierungshebel
Die für den Eigenbetrieb definierten Dekarbonisierungshebel
und -maßnahmen sind im Kapitel E1-3 Absatz 29. a)
beschrieben.
Das Kapitel „Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel“ enthält Angaben nach
ESRS E1-4 Absatz 32; 33; 34 a, b, c, d, f.
Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)
Angaben zum Gesamtenergieverbrauch aus fossilen,
nuklearen und erneuerbaren Quellen im Eigenbetrieb
Die Angaben wurden auf Grundlage des Jahres 2025 (Stichtag
31.Dezember2025) berechnet. Aufgrund einer Anpassung der
Datengrundlage wurden einzelne Werte von 2024 neu berechnet.
Energieverbrauch und Energiemix Jahr 2024 Jahr 2025
a. Gesamtenergieverbrauch aus fossilen Quellen (MWh) 4.598 3.608
b. Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen Quellen (MWh) 0 0
c. Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren Quellen (MWh) 1.084 936
i. Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich
Biomasse (auch Industrie- und Siedlungsabfälle biologischen
Ursprungs), Biokraftstoffe, Biogas, Wasserstoff aus erneuer-
baren Quellen usw. 0 0
ii. Verbrauch aus erworbener und erhaltener Elektrizität, Wärme,
Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen 1.084 936
iii. Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der
es sich nicht um Brennstoffe handelt 0 0
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 5.682 4.544
Die Diesel- und Benzinverbräuche wurden in Liter erhoben und
innerhalb des VfU-Tools anhand ihres Energiegehalts in kWh
umgerechnet (1 Liter Benzin = 8,6 kWh, 1 Liter Diesel = 9,9 kWh).
Es wurde nicht zwischen privaten und dienstlichen Einsätzen
des Fuhrparks unterschiedenen, was zu einer konservativen
Ermittlung des Energieverbrauchs führt.
Die weiteren Verbrauchswerte im Rahmen der Energieverbräuche
von Gebäuden und Flächen wurden in MWh angegeben, unter-
liegen jedoch im Zuge der Vorberechnungen teilweise signi-
fikanten Annahmen, insbesondere wurden unvollständige Ver-
brauchswerte von einzelnen Monaten auf Basis der Monate mit
verfügbaren Daten hochgerechnet und Verbräuche auf Grund-
lage von Durchschnittswerten ermittelt. Gänzlich fehlende Ver-
brauchswerte zum Stichtag 31.Dezember2025 basieren auf
Vorjahreswerten. Wenn keine Verbrauchsdaten von Gebäuden
vorlagen, wurden die Verbräuche auf Grundlage des Durch-
schnittsverbrauchs der weiteren vergleichbaren Gebäude
anhand der Quadratmeterzahl errechnet.
Das Kapitel „Energieverbrauch und Energiemix“ enthält
Angaben nach ESRS E1-5 Absatz 37.
THG-Bruttoemissionen der Kategorie Scope 1, 2
und 3 sowie THG-Gesamtemissionen (E1-6)
Angabe der THG-Gesamtemissionen, aufgeschlüsselt
nach Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen,
im Einklang mit der nachstehenden Tabelle
Aufgrund einer Anpassung der Datengrundlage wurden
einzelne Werte des Basisjahres 2023 sowie des Berichtsjahres
2024 neu berechnet. Der Anstieg einzelner Emissionen im Jahr
2025 ist in Scope 3.2 (Investitionsgüter) auf die turnusmäßige
Anschaffung neuer IT-Ausstattungen zurückzuführen. In Scope-3.5
(Abfallaufkommen in Betrieben) resultiert der Anstieg aus der
gestiegenen Anzahl der Mitarbeitenden sowie einer häufigeren
Abholung des Abfalls, die sich unter anderem aus der Anzahl
der Betriebswochen im Jahr ergibt. Die erhöhten Emissionen in
Scope 3.7 (pendelnde Mitarbeitende) sind auf die gewachsene
Belegschaft sowie eine im Jahresverlauf geringere Homeoffice-
quote zurückzuführen.
82
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
THG-EMISSIONEN
2023 2024 2025
%-Änderung
2025/2024
Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
e)
Scope-1-THG-Bruttoemissionen 607 625 594 −4,96
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen (in%) 0 0 0 0
Scope-2-THG-Emissionen (t CO
2
e)
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 872 771 477 −38,13
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 184 168 145 −13,69
Signifikante Scope-3-THG-Emissionen (t CO
2
e)
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen 1.465.009 1.697.716 1.674.176 −1,39
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 23 29 15 −48,28
1 Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste 36 36 11 −69,44
2 Investitionsgüter 62 26 47 +80,77
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie 619 618 584 −5,50
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 4 4 4 0
5 Abfallaufkommen in Betrieben 16 20 27 +35,00
6 Geschäftsreisen 178 178 165 −7,30
7 Pendelnde Mitarbeitende 549 567 679 +19,75
7 Homeoffice 22 23 20 −13,04
15 Finanzierte Emissionen
a.) Kreditportfolio 653.290 798.809 761.424
Vergleichbarkeit
eingeschränkt
1
b.) Kapitalmarkt und Funding 810.210 897.406 911.199 +1,54
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) (t CO
2
e) 1.466.488 1.699.113 1.675.247 −1,40
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) (t CO
2
e) 1.465.800 1.698.510 1.674.915 −1,39
1
Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahreswert ist aufgrund einer detaillierteren Verteilungsermittlung (Berechnung der Emissionen der Finanzierung basierend auf allen
besicherten Objekten anstatt des Hauptobjekts allein) nur eingeschränkt möglich.
Die Münchener Hypothekenbank berichtet im Rahmen des Im-
pact Reports gegenüber Investoren und anderen Interessen-
gruppen, wie viele CO
2
-Emissionen durch die als grün identi-
fizierten Darlehen nach dem Green Bond (ehemals) bzw. Green
Funding Framework eingespart und entsprechend nachhaltig
Jahr, was im Durchschnitt rund 3,76 Tonnen CO
2
-Äquivalenten
je investierte Million Euro entspricht. Der Impact Report für das
Jahr 2025 wird im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht.
Methoden und signifikante Annahmen zur
Berechnung der THG-Emissionen
Für die Bestimmung der absoluten THG-Emissionen für das
Jahr 2025 (Stichtag 31.Dezember2025) wurden verschiedene
Methoden angewendet bzw. Annahmen getroffen, die im
Folgenden getrennt nach Kreditportfolio, Kapitalmarkt und
Funding sowie Eigenbetrieb erläutert werden.
Kreditportfolio
Bei der Berechnung der Scope-3.15-THG-Emissionen wurde auf
die Einhaltung des Partnership-for-Carbon-Accounting-Financials-
(PCAF-)Standards geachtet. Die Münchener Hypothekenbank
hat dazu ein PCAF-basiertes Tool entwickelt, das die finanzier-
ten THG-Emissionen und die Objektintensität für die im Kredit-
portfolio erfassten Immobilien berechnet. Entlang eines vor-
definierten Entscheidungsbaums werden alle zur Berechnung
notwendigen Datenpunkte aus den internen Datenbanken
abgefragt und befüllt. Liegen der Bank keine Realdaten in Form
eines Energieausweises (PCAF-Datenqualitätsscore 3) oder
lediglich unvollständige Kundendaten vor, erfolgt die Berechnung
mithilfe von Proxy- oder Schätzwerten. Diese basieren auf sta-
tistischen Erhebungen oder Durchschnittswerten, die wiede-
rum auf realen Objekten oder risikoaversen Annahmen der Bank
basieren, und ermöglichen somit eine Quantifizierung der
finanzierten THG-Emissionen auch bei unvollständiger Daten-
lage. Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Daten über-
schreiben Proxy-Werte.
refinanziert werden. In Zusammenarbeit mit dem Wuppertal
Institut für Klima, Umwelt, Energie werden die relevanten
Daten berechnet und jährlich in einem Impact Report ver-
öffentlicht. Die 2025 als grün klassifizierten Darlehen bewirken
Einsparungen von etwa 45.600 Tonnen CO
2
-Äquivavlenten pro
83
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Kapitalmarkt und Funding
Bei der Berechnung der Scope-3.15-THG-Emissionen wurde
auf die Einhaltung des PCAF-Standards geachtet. Die THG-
Emissionsdaten wurden aus öffentlich verfügbaren Berichten
der Gegenparteien bezogen und unterliegen damit deren
Offenlegungspflichten.
Für die Berechnung von finanzierten Emissionen am Kapital-
markt sieht der PCAF-Standard eine anteilige Anrechnung der
Emissionen des Kontrahenten vor. Die anteilige Anrechnung
(Attributionsfaktor) ergibt sich aus dem Anteil des Investitions-
betrags am Gesamtwert des Emittenten, der anschließend mit
den Gesamtemissionen des Emittenten multipliziert wird.
Für die Berechnung der finanzierten THG-Emissionen aus
Staatsanleihen und Kommunaldarlehen (inklusive Städten)
wurden die Scope-1-THG-Emissionen des Staates bzw.
der Kommune ohne Einbeziehung von Landnutzung, Land-
nutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land
Use-Change und Forestry; LULUCF) gemäß dem vom PCAF
empfohlenen nationalen UNFCCC-Emissionsinventar der
Vereinten Nationen genutzt. Die Scope-2- und -3-Emissionen
des Staates bzw. der Kommune wurden bei der Berechnung
der finanzierten Emissionen aus Staatsanleihen und Kommunal-
darlehen nicht berücksichtigt. Das für die Berechnung des
Attributionsfaktors erforderliche kaufkraftbereinigte Brutto-
inlandsprodukt stammt aus der öffentlich zugänglichen Daten-
bank der Weltbank.
Für die Berechnung der finanzierten THG-Emissionen aus
Bankanleihen wurden nur die Scope-1- und Scope-2-THG-
Emissionen des Emittenten berücksichtigt, da die Datenqualität
für Scope-3-THG-Emissionen des Emittenten aktuell noch
unzureichend ist. Perspektivisch wird sich die Datenlage zu den
finanzierten Emissionen von Kreditinstituten verbessern, so-
dass eine Berücksichtigung in der Berechnung zukünftig mög-
lich ist. Für die Berechnung des Attributionsfaktors wird als
Gesamtwert der Bank der Enterprise Value Including Cash (EVIC)
(bei börsennotierten Banken) bzw. der Firmenwert der Bank
(bei nicht börsennotierten Banken) herangezogen. Die Berech-
nung der Beteiligung erfolgte analog zu den Bankanleihen, da
es sich bei der Beteiligung um einen Finanzdienstleister handelt.
Für Staatsanleihen, Kommunaldarlehen und Fonds wurde der
PCAF-Score 1
32
verwendet. Für Bankanleihen trifft dies grund-
sätzlich auch zu. Für sechs Bankanleihen von zwei Banken ist
keine Offenlegung der THG-Emissionsdaten der Gegenparteien
erfolgt, daher wurden diese Berechnungen anhand des PCAF-
Score 5
33
durchgeführt.
Eigenbetrieb
Zur Berechnung der Scope-1- und Scope-2- sowie 3.1.14-THG-
Emissionen hat die Münchener Hypothekenbank das CSRD-
konforme VfU-Tool genutzt, um ihre THG-Bilanz zu erstellen.
Das Tool berechnet eine GHG-Protocol-konforme THG-Bilanz
und stellt die Metriken für das Reporting nach den ESRS bereit.
Die Verbrauchsdaten des Eigenbetriebs der Münchener
Hypothekenbank wurden gemäß den Anforderungen der
Emissionsfaktoren des VfU-Tools, zum Beispiel Kilometer, Kilo-
wattstunden oder Liter, in das Tool eingefügt. Einige dieser
Verbrauchsdaten wurden in die für den Dateninput benötigte
Einheit umgewandelt. Das VfU-Tool beinhaltet zusätzliche
Kontrollmechanismen für die Datenqualität. Die THG-Bilanzie-
rung anhand des VfU-Tools wurde durch ein externes Review
des Öko-Instituts e.V. überprüft.
Die im VfU-Tool verwendeten Emissionsfaktoren stammen aus
der Ecoinvent-Datenbank (Ecoinvent v3.11). Ecoinvent ist eine
Plattform wissenschaftlicher und öffentlicher Institutionen, die
eine der größten Umweltbilanzierungsdatenbanken betreibt.
Das VfU-Tool bietet die Möglichkeit, weitere Scope-3-Emissio-
nen, die die Münchener Hypothekenbank als signifikant defi-
niert hat, aufzunehmen. Für den Kaffeeverbrauch wurden
Emissionsfaktoren des Lieferanten genutzt und für neu be-
schaffte Informationstechnik-Produkte ein Emissionsfaktor aus
den „UK Government GHG Conversion Factors for Company
Reporting“ übernommen.
Im Zuge der Vorberechnungen wurden signifikante Annahmen
getroffen. Fehlende Verbrauchswerte zum Stichtag 31.Dezem-
ber2025 basieren auf Vorjahreswerten, wenn Abrechnungen
beispielsweise seitens Energieversorgern oder Dienstleistern
zum Berichtszeitpunkt noch nicht vorlagen. Unvollständige
Verbrauchswerte bei Gebäudeemissionen und Rechenzentren
wurden auf das Gesamtjahr hochgerechnet. Wenn keine Ver-
brauchsdaten von Gebäuden vorlagen, wurden die Verbräuche
auf der Grundlage des Durchschnittsverbrauchs der weiteren
vergleichbaren Gebäude anhand der Quadratmeterzahl er-
rechnet. Verschiedene Nutzungsdaten und Aktivitäten basieren
auf Umfragen, Durchschnittswerten und branchenspezifischen
Studien. Die zurückgelegten Strecken der Geschäftsreisen
wurden auf Basis der Ausgaben für Geschäftsreisen berechnet.
Das Kapitel „THG-Bruttoemissionen der Kategorie Scope 1, 2
und 3 sowie THG-Gesamtemissionen“ enthält Angaben nach
ESRS E1-6 Absatz 48; 49; 50; 51; 52; AR 39.
32
Score 1 bedeutet, dass die Emissionsdaten direkt vom Emittenten stammen, verifiziert
oder auditiert sind und den relevanten Scope vollständig abdecken.
33
Score 5 bedeutet, dass keine direkten oder verifizierten Emissionsdaten vom Emittenten
vorliegen und die Werte weitgehend auf Schätzungen, Proxy-Daten oder Annahmen basieren.
84
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Soziale Informationen
ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS (S1)
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften
desUnternehmens (S1-1)
Konzepte in Bezug auf das Management wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammen-
hang mit den Arbeitskräften des Unternehmens im
Einklang mit ESRS 2 MDR-P
Die wesentliche Strategie, die Konzepte im Zusammenhang
mit Arbeitskräften des Unternehmens festlegt, ist die Geschäfts-
strategie. Details zu Inhalten, Zielen, Überwachungsprozess,
KONZEPT – PERSONALSTRATEGIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Personalstrategie definiert die Vision und Mission der Münchener Hypothekenbank aus der Perspektive der Personalabteilung
sowie die Ziele der Personalarbeit. Sie legt die Handlungsfelder und entsprechende Maßnahmen fest. Zudem definiert sie die Messung
der Wirksamkeit der Personalstrategie anhand geeigneter Kennzahlen. Die Ausrichtung der Personalstrategie wurde 2025 an die sich
wandelnden Rahmenbedingungen im Arbeitsmarkt angepasst.
Die drei Handlungsfelder der Personalstrategie sind:
Bindung und Gewinnung von Führungskräften und Mitarbeitenden
Intensivierung der Personal- und Führungskräfteentwicklung
Ausbau eines integrierten Leistungsmanagements
Die drei Megatrends Diversität, Nachhaltigkeit und Digitalisierung werden in den drei genannten Handlungsfeldern berücksichtigt.
Die Personalstrategie verfolgt folgende Ziele:
Sicherstellung der heute und in Zukunft notwendigen Personalausstattung und Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
aktive Weiterentwicklung der Unternehmens- und Führungskultur zu einer Erfolgsgemeinschaft sowie Förderung der Fach- und
Führungskompetenzen
Etablierung eines Leistungsmanagements, das klare Ziele und Verantwortlichkeiten setzt, regelmäßige Bewertungen vornimmt
und faire Belohnungssysteme schafft
Übernahme einer sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden, Förderung von Vielfalt und Inklusion
Schaffung von effizienten und – wo sinnvoll – digitalen Personalprozessen
Der Fortschritt der Umsetzung wird z.B. im Rahmen des Personal- und Sozialberichts dokumentiert, der der gesamten Belegschaft und
dem Vorstand bereitgestellt wird.
Anwendungsbereich
Die Personalstrategie adressiert alle Mitarbeitenden der Bank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Personalstrategie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Bereichsleitung
der Personalabteilung die Verantwortung.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Personalstrategie ist im Intranet veröffentlicht.
Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten im Zusammen-
hang mit der Geschäftsstrategie können dem Kapitel ESRS E1-2
entnommen werden. Darüber hinaus gelten im Zusammen-
hang mit den Arbeitskräften des Unternehmens nachfolgend
beschriebene Konzepte.
85
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – DIVERSITÄTSRICHTLINIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Diversität wird als Erfolgsfaktor zur Erreichung der geschäftsstrategischen Ziele gesehen und soll ein vorurteilsfreies, chancengerechtes
Arbeitsumfeld fördern, in dem unterschiedliche Identitäten, Hintergründe und Fähigkeiten anerkannt und konstruktiv genutzt werden.
Die Richtlinie adressiert Diversität und umfasst die Dimensionen Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft/Nationalität, sexuelle Orientierung,
Religion/Weltanschauung, Behinderung und soziale Herkunft, ergänzt durch Merkmale wie Ausbildung, Erfahrung, Lebensphasen,
Persönlichkeit, Werte und Einstellungen sowie Vermögen.
Die Richtlinie verfolgt dabei insbesondere folgende Ziele:
Aufbau einer diversitätssensiblen Unternehmens- und Führungskultur
Vermeidung jeglicher Diskriminierung und aktive Wertschätzung von Vielfalt
Sicherstellung gerechter Zugangs-, Entwicklungs- und Erfolgschancen
Förderung und Nutzung aller Talente unabhängig von Diversitätsmerkmalen
Erfüllung der Erwartungen interner und externer Stakeholder
Anwendungsbereich
Der direkte Anwendungsbereich der Diversitätsrichtlinie sind die Mitarbeitenden. Der Kern der Richtlinie fließt in die langfristige
Personalstrategie ein.
Behandlung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit
und Kinderarbeit
Der Diversitätsrichtlinie liegen internationale Übereinkünfte und Leitlinien, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Global Compact der Vereinten Nationen, zugrunde.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung der Diversitätsrichtlinie verantwortlich.
Auf operativer Ebene trägt die Leitung der Personalabteilung die Verantwortung.
Bezug des Konzepts zu anerkannten Standards
Im Jahr 2014 hat die Münchener Hypothekenbank die Charta der Vielfalt
1
unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Vielfalt und
Wertschätzung zu fördern. Zusätzlich bekennt sich die Münchener Hypothekenbank zu den Prinzipien des UN Global Compact.
Berücksichtigung der Interessen der wichtigsten
Interessenträger bei Festlegung des Konzepts
Bei der Erstellung der Diversitätsrichtlinie wurden die Erwartungen von aktuellen und potenziellen Mitarbeitenden, von Investoren,
der EZB und der Öffentlichkeit einbezogen.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Diversitätsrichtlinie ist im Intranet hinterlegt.
1
Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unternehmen und Institutionen. Sie setzt sich für ein wertschätzendes Arbeitsumfeld ein, das frei von Vorurteilen ist, und zielt darauf ab, die Vielfalt der Belegschaft hinsichtlich Geschlecht, Nationalität,
ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität zu fördern.
86
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – RICHTLINIE MENSCHENRECHTE & DIVERSITÄT
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Richtlinie legt den ethischen Rahmen für die Achtung der Menschenrechte bei der Münchener Hypothekenbank fest.
Zur Operationalisierung der Richtlinie sind verschiedene betriebliche Vorgaben und Vereinbarungen in Kraft, zum Beispiel die Direktions-
anweisung Verhaltenskodex oder das Mitarbeiterhandbuch der Münchener Hypothekenbank sowie die interne Diversitätsrichtlinie.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden, die Mitglieder des Vorstands und der Aufsichtsgremien sowie für externe Beschäftigte und
Dienstleister, die im Auftrag der Münchener Hypothekenbank tätig sind.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Leitung des Bereichs
Non-Financial-Riskmanagement die Verantwortung.
Bezug des Konzepts zu anerkannten Standards
Die Münchener Hypothekenbank hat 2014 die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Darüber hinaus bekennt sich die Bank ausdrücklich zur
Achtung der internationalen Standards zu Menschenrechten, insbesondere der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
Nationen sowie des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des Pakts über bürgerliche und politische Rechte oder
der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Berücksichtigung der Interessen der wichtigsten
Interessenträger bei Festlegung des Konzepts
Intern wurde eine Risikoanalyse zu potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen durchgeführt, für die mehrere Fachabteilungen
einbezogen sowie eine eigene Dokumentenrecherche vorgenommen und externes Fachwissen hinzugezogen wurden. Als Ergebnis der
Analyse liegt der Fokus dieser Richtlinie auf zwei für die Bank und die Stakeholder als besonders relevant eingestuften Schwerpunkten:
den Mitarbeitenden und den Kunden.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Richtlinie für Menschenrechte und Diversität ist auf der Website der Münchener Hypothekenbank veröffentlicht.
KONZEPT – VERHALTENSKODEX
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Der Verhaltenskodex der Münchener Hypothekenbank legt verbindliche Standards für ein gesetzeskonformes, verantwortungsvolles
sowie ethisch orientiertes und nachhaltiges Handeln in der Geschäftstätigkeit fest. Er dient als zentrale Leitlinie und Orientierungsrahmen
für eigenverantwortliches Verhalten und stellt keinen abschließenden Maßnahmenkatalog dar.
Ziel ist es, die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und interner Vorgaben sicherzustellen sowie ein einheitliches Risikobewusstsein
zu fördern, um Schaden von der Münchener Hypothekenbank und ihren Mitarbeitenden abzuwenden.
Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch ein Hinweisgeberverfahren unterstützt. Hinweise auf Verstöße oder Missachtungen können
vertraulich an die Compliance-Funktion im Bereich Non-Financial-Riskmanagement gemeldet werden. Die Anonymität der Hinweisgeber
wird gewahrt, sofern keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.
Anwendungsbereich
Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank, die Mitarbeitenden ihrer Tochterunternehmen sowie
die Mitglieder des Vorstands. Darüber hinaus erwartet die Münchener Hypothekenbank, dass externe Geschäftspartner die grundlegenden
Prinzipien des Verhaltenskodex beachten.
Behandlung der Themen Menschenhandel,
Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Dem Verhaltenskodex liegen internationale Übereinkünfte und Leitlinien, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Global Compact der Vereinten Nationen, zugrunde.
Verantwortliche Organisationsebene
Die Verantwortung für die Inhalte des Verhaltenskodex liegt in letzter Instanz beim Vorstand. Ansprechpartner für Fragen zum
Verhaltenskodex ist die Compliance-Funktion im Bereich Non-Financial-Riskmanagement.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Der Verhaltenskodex ist auf der Website der Münchener Hypothekenbank veröffentlicht. Zusätzlich erhalten neue Mitarbeitende
bei der Einstellung den Verhaltenskodex zur Kenntnisnahme.
87
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Überwachung der Verpflichtungen im Bereich
der Menschenrechtspolitik für die Arbeitskräfte im
Unternehmen
Die Münchener Hypothekenbank bekennt sich zur Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie
zu den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO). Zudem orientiert sich die Münchener Hypothekenbank
bei ihrem Handeln an den Prinzipien des UN Global Compact.
Ethisch und sozial verantwortlich zu handeln hat einen hohen
Stellenwert für die Bank. Entsprechend den Prinzipien des
UN Global Compact legt sie Wert darauf, international anerkannte
Normen zu Menschenrechten, zum Umweltschutz, zu an-
gemessenen Arbeitsbedingungen und zum Verbot von Kinder-
arbeit zu erfüllen. Der Verhaltenskodex und die Richtlinie zu
Menschenrechten und Diversität reflektieren diese Haltung und
definieren die Erwartungen gegenüber den Mitarbeitenden,
Geschäftspartnern und Dienstleistern.
Die Münchener Hypothekenbank agiert als Arbeitgeber aus-
schließlich in Deutschland und hält sich an die strengen Vor-
schriften und Standards zu Arbeitsbedingungen und Gleich-
stellung. Umfassende Vorgaben gewährleisten, dass die Regeln
in der Bank umgesetzt werden. Darüber hinaus greifen klare
Prozesse im Falle von Verstößen oder Missständen wie beispiels-
weise Diskriminierung. Die Mitarbeitenden können ihre Be-
schwerden direkt an ihre Führungskraft und die Mitarbeiterver-
treter kommunizieren. Abhängig von der eingereichten
Beschwerde können situationsbezogen auch weitere Mitarbeiter-
vertreter oder Experten hinzugezogen werden, zum Beispiel
die Diversitätsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung.
Die zuständige Stelle prüft die Berechtigung der Beschwerde
und führt hierzu gegebenenfalls Gespräche mit den beteiligten
Personen sowie weiteren relevanten Beteiligten oder Zeugen.
Nach Abschluss der Prüfung wird die beschwerdeführende Per-
son über das Ergebnis informiert. Sofern erforderlich, werden
geeignete Maßnahmen zur Unterbindung der beanstandeten
Sachverhalte sowie zum Schutz der betroffenen Mitarbeitenden
ergriffen.
Verfügbarkeit eines Konzepts oder Management-
systems zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Die Münchener Hypothekenbank gewährleistet die Einhaltung
aller gesetzlichen Arbeitssicherheitsvorschriften. Zur Sensibili-
sierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden absolvieren
Mitarbeitende jährlich eine Schulung zur Arbeitssicherheit.
Darüber hinaus setzt die Bank ein digitales Verbandbuch ein,
das eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation
von Vorfällen ermöglicht. Auch Beinaheunfälle sind melde-
pflichtig, um potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und
wirksame Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung zukünftiger
Unfälle abzuleiten.
Spezifische Konzepte zur Beseitigung von
Diskriminierung, Förderung der Chancengleichheit
oder andere Möglichkeiten zur Förderung von
Vielfaltund Inklusion
Die Diversitätsrichtlinie sowie die Richtlinie für Menschenrechte
& Diversität (vgl. ESRS S1-1, Absatz 19) bilden den Rahmen zur
Verhinderung von Diskriminierung und zur Förderung von
Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion.
Zur Förderung der Chancengleichheit und zur Vermeidung
von Diskriminierung gegenüber bestimmten Mitarbeitenden-
gruppen – darunter Eltern und Pflegende, Frauen, Mitarbei-
tende mit nichtdeutscher Herkunft, Jugendliche sowie schwer-
behinderte Mitarbeitende – hat die Münchener Hypothekenbank
ein umfassendes Maßnahmenpaket etabliert. Flexible Arbeits-
zeitmodelle wie individuelle Teilzeitlösungen, Flexwork, Ver-
trauensarbeitszeit sowie die neue MHB-Auszeit unterstützen
die Mitarbeitenden dabei, berufliche Anforde rungen mit ihrer
persönlichen Lebenssituation bestmöglich zu vereinbaren.
An ausgewählten Tagen im Jahr, wie etwa dem schul-, jedoch
nicht arbeitsfreien Buß- und Bettag, stellt die Bank zudem eine
bedarfsgerechte Kinderbetreuung bereit. Zur gezielten Förde-
rung von Frauen bietet das Female-Empowerment-Programm
Unterstützung in der Karriereentwicklung und schafft wertvolle
Vernetzungsmöglichkeiten. Mitarbeitende mit nichtdeutscher
Herkunft werden durch von der Bank finanzierte Deutschkurse
beim Spracherwerb unterstützt. Darüber hinaus verfügt die
Münchener Hypothekenbank über eine Jugend- und Auszu-
bildendenvertretung sowie eine Schwerbehindertenvertretung,
die als eigenständige Gremien die spezifischen Interessen
dieser Gruppen vertreten und damit maßgeblich zu einer in-
klusiven Unternehmenskultur beitragen.
Erfassung der Gründe für Diskriminierung in den
Konzepten
Die Diversitätsrichtlinie umfasst die folgenden Dimensionen:
Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft/Nationalität, sexuelle
Orientierung, Religion/Weltanschauung, Behinderung und soziale
Herkunft, ergänzt durch Merkmale wie Ausbildung, Erfahrung,
Lebensphasen, Persönlichkeit, Werte und Einstellungen sowie
Vermögen (siehe ESRS S1-1, Konzept Diversitätsrichtlinie).
Bestehen von spezifischen politischen Verpflichtungen
in Bezug auf Inklusion oder Förderung gefährdeter
Gruppen unter den Arbeitskräften
Die Münchener Hypothekenbank erfüllt die gesetzlichen
Vorgaben zur Eingliederung und Förderung von Menschen mit
Schwerbehinderung. Darüber hinaus verfügt die Bank über
eine Schwerbehindertenvertretung, die sich um die Interessen
und die Integration von schwerbehinderten und gleich-
gestellten Mitarbeitenden kümmert.
88
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Umsetzung von Konzepten zur Verhinderung von
Diskriminierung und Förderung von Vielfalt und
Inklusion
Wenn Führungskräften, der Personalabteilung oder dem Whistle-
blowing-System Beschwerden von Mitarbeitenden bekannt
werden, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Pro-
bleme und Konflikte zu beheben. Dies können Maßnahmen wie
klärende Gespräche, Mediationsverfahren mit externer Be-
gleitung oder arbeitsrechtliche Maßnahmen sein, die jeweils
der Situation angemessen sind.
Das Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit
Arbeitskräften des Unternehmens“ enthält Angaben nach
ESRS S1-1 Absatz 19; 20; 21; 22; 23; 24 a, b, c, d.
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen (S1-2)
Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitskräfte des
Unternehmens oder der Arbeitnehmervertretung in
Unternehmensentscheidungen oder -tätigkeiten,
mit denen die tatsächlichen und potenziellen Aus-
wirkungen auf die Arbeitskräfte bewältigt werden
Die Münchener Hypothekenbank bezieht die Sichtweisen ihrer
Mitarbeitenden direkt beispielsweise über Mitarbeiterbe-
fragungen oder regelmäßige Feedbackgespräche und indirekt
zum Beispiel über die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
oder den Betriebsrat mit ein. Dadurch wird sichergestellt, dass
die Anliegen der Mitarbeitenden berücksichtigt werden.
Als interne Ansprechpersonen stehen den Mitarbeitenden die
Personalabteilung, der Betriebsrat, die Schwerbehinderten-
vertretung und eine Diversitätsbeauftragte zur Verfügung. Die
Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) der Münchener
Hypothekenbank vertritt die Interessen der Auszubildenden
und Praktikanten. Dabei variiert die Art der Einbindung
(unmittelbar oder über Stellvertreter) je nach Format.
Eine Einbeziehung erfolgt beispielsweise über die folgenden
Formate und Kanäle:
Direkte Einbindung:
regelmäßige formalisierte und informelle Feedback-
gespräche (inklusive Jahresgesprächen)
direkter Austausch zwischen Mitarbeitenden und der
Personalabteilung sowie dem Betriebsrat
Mitarbeiterbefragungen
Mitarbeiter- und Betriebsversammlungen
Formate zur Förderung und Weiterentwicklung der
eigenen Mitarbeitenden (siehe ESRS S1-1 und S1-4)
Intranet
Events im Rahmen der Initiative MHB United und
Informationsveranstaltungen im Rahmen des
Programms MHB Insight
Indirekte Einbindung:
regelmäßige Austauschformate zwischen der JAV und
der Ausbildungsleitung sowie dem Betriebsrat und dem
Vorstand (gemäß Betriebsverfassungsgesetz)
Monatsgespräche zwischen dem Betriebsrat und der
Personalabteilung
Der Großteil der Einbindungsformate ist auf Organisations-
ebene verankert und umfasst die Mitarbeitenden der
Münchener Hypothekenbank. Andere Formate, zum Beispiel
Mitarbeiterbefragungen, richten sich oft themenabhängig
gezielt an bestimmte Gruppen von Mitarbeitenden.
Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Die Phasen, in denen die Einbeziehung der Mitarbeitenden
erfolgt, sowie die Art und Häufigkeit der Einbindung sind
abhängig von dem jeweiligen Format.
Die Jahresgespräche zwischen den Mitarbeitenden und ihren
direkten Führungskräften finden im Zeitraum von Dezember bis
Februar statt. Das Jahresgespräch umfasst die Rückschau auf das
vergangene Jahr und dient ebenfalls dazu, Aufgaben, Ziele und
Perspektiven für das kommende Jahr zu besprechen. Ebenso
wird die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit der Münchener
Hypothekenbank als Arbeitgeber und mit ihrer persönlichen
Situation in der Bank besprochen.
Das Feedbackgespräch wird zur Jahresmitte durchgeführt. Es
soll dem gegenseitigen und verhaltensorientierten Feedback
und somit dem persönlichen Abgleich zwischen Eigen- und
Fremdbild dienen. Weiterhin werden im Rahmen des Feed back-
gespräches Entwicklungsziele vereinbart. Diese dienen dazu,
Entwicklungsfelder des Mitarbeitenden gezielt anzugehen.
Dabei wird festgelegt, in welchen Bereichen ein Entwicklungs-
bedarf besteht und welche konkreten Maßnahmen geeignet
sind, diesen Prozess zu unterstützen. Ziel ist es, per sönliche
und fachliche Kompetenzen systematisch zu fördern und die
individuelle Weiterentwicklung zu begleiten.
Für die Personalabteilung relevante Inhalte aus den Feedback-
gesprächen – zum Beispiel Themen zu Qualifizierungsmaß-
nahmen – sowie die personelle Situation der Teams werden in
der im Herbst stattfindenden Reflexionsrunde besprochen.
Teilnehmer sind die Personalabteilung, die jeweiligen Führungs-
kräfte der Teams und bei Bedarf deren nächsthöhere Führungs-
kraft. Sofern erforderlich, werden im Nachgang an die Reflexions-
runde Maßnahmen verabschiedet, zum Beispiel zur Förderung
von identifizierten Potenzialträgern.
89
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Die Gespräche des Betriebsrats mit dem Vorstand und der
Personalabteilung erfolgen jeweils monatlich sowie anlass-
bezogen. Die Mitarbeitenden haben jederzeit die Möglichkeit,
sich direkt an die Personalabteilung und den Betriebsrat mit
ihren Anliegen und Wünschen zu wenden. Mitarbeiterver-
sammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Mit-
arbeiterbefragungen werden unregelmäßig oder anlassbe-
zogen durchgeführt. Einige Formate dienen der Information,
wie etwa Betriebsversammlungen oder Meldungen im Intranet,
beispielsweise zu organisatorischen oder personellen Ver-
änderungen oder Veranstaltungen. Die Arbeitnehmervertreter
üben gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Mitbestimmungs-
rechte der Mitarbeitenden aus. Bei personalpolitischen Ent-
scheidungen oder Veränderungen der Organisation werden die
Mitarbeitenden unmittelbar informiert. Eine frühzeitige Ein-
beziehung hat für die Bank einen hohen Stellenwert, um die
Bedürfnisse der Mitarbeitenden berücksichtigen zu können.
Bei der Erstellung des Übergangsplans für den Klimawandel
sowie bei der Definition der Dekarbonisierungshebel und
-maßnahmen wurden Mitarbeitende aus den Geschäftsfeldern
Kreditportfolio, Kapitalmarkt und Funding sowie Eigenbetrieb
im Rahmen von Workshopreihen miteinbezogen. Darüber
hinaus werden Schulungsangebote geprüft und bei Bedarf
überarbeitet.
Funktion und ranghöchste Position mit operativer
Verantwortung für die Einbeziehung
Die operative Verantwortung für die Einbindungsformate liegt
je nach Kanal in unterschiedlichen Bereichen der Münchener
Hypothekenbank. So sind beispielsweise der Vorstandsstab
und die Leitung des Teams Kommunikation und Marketing für
die informativen Formate wie das Intranet oder die Mitarbeiter-
versammlungen verantwortlich. Die Personalabteilung unter-
stützt die Bereiche in der operativen Umsetzung und steht im
Austausch mit den Mitarbeitervertretungen, wie dem
Betriebsrat, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie
der Schwerbehindertenvertretung.
Globale Rahmenvereinbarung mit
Arbeitnehmervertretern
Eine globale Rahmenvereinbarung oder eine ähnliche Verein-
barung für die gesamte Bank, die im Zusammenhang mit der Ach-
tung der Menschenrechte der Mitarbeitenden mit Arbeitnehmer-
vertretern geschlossen wurde, existiert in dieser Form nicht.
Unter dem Vorsitz eines Vorstandsmitglieds werden im Health
& Safety Committee Themen der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes mit dem Betriebsrat, der Personal-
abteilung und den jeweils relevanten Fachabteilungen behan-
delt. Ständige Mitglieder des Health & Safety Committees sind
der Vorstand (CFO), eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, der
Betriebsarzt, die Leitung Stab, ein Sicherheitsbeauftragter,
Vertreter aus dem Betriebsrat, die Leitung des Immobilien-
management Service, die Leitung des Facility-Managements
sowie relevante Bereichsleitungen. Die Sicherheitsbeauftragten
unterstützen den Arbeitsschutzausschuss bei der Umsetzung
von Prozessen und Maßnahmen.
Bewertung der Wirksamkeit der Zusammenarbeit mit
den Arbeitskräften
Die jährlichen Feedbackgespräche geben Einblicke in die
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden. Auf Grundlage der
Ergebnisse werden in Reflexionsrunden zwischen der Personal-
abteilung und den Führungskräften gezielte Maßnahmen
zur Persönlichkeitsentwicklung vereinbart. Diese Gespräche
eröffnen den Mitarbeitenden konkrete Entwicklungsmöglich-
keiten. Seit 2025 werden zwischen Mitarbeitenden und
Führungskraft konkrete Entwicklungsziele vereinbart, die durch
vereinbarte Maßnahmen verfolgt und umgesetzt werden. Ein
interner Leitfaden unterstützt dabei, eine Feedbackkultur und
den Dialog zu fördern.
Das Kapitel „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte
des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern
in Bezug auf Auswirkungen“ enthält Angaben nach
ESRS S1-2 Absatz 27 a, b, c, d, e.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des
Unternehmens Bedenken äußern können (S1-3)
Allgemeiner Ansatz und Verfahren für
Abhilfemaßnahmen für die Durchführung von oder
die Beteiligung an Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen negativen Auswirkungen, einschließlich
der Bewertung ihrer Wirksamkeit
Die Übernahme einer sozialen Verantwortung gegenüber den
Mitarbeitenden steht im Fokus der Personalarbeit der Münchener
Hypothekenbank. Das Wohlergehen der Mitarbei tenden ist für
die Bank eine Grundvoraussetzung für einen nachhaltigen und
langfristigen Unternehmenserfolg. Potenziell negative Aus-
wirkungen könnten sich beispielsweise in Form psychischer
Belastungen zeigen, etwa durch erhöhte Stress level oder eine
mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ebenso können
physische Beeinträchtigungen auftreten, die durch langanhalten-
des Arbeiten am Bildschirm ohne ange messene ergonomische
Unterstützung oder durch nicht ausreichende Lärmschutzmaß-
nahmen in den Büros entstehen.
Die Münchener Hypothekenbank setzt daher auf ein um-
fassendes Angebot zur Gesundheitsvorsorge, darunter höhen-
verstellbare Schreibtische, ein monatlicher Fitnesszuschuss,
psychologische Beratungsangebote sowie flexible Arbeits-
modelle. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden präventiv
zu fördern und im Bedarfsfall gezielte Unterstützung zu bieten.
Sofern erforderlich, unterstützt die Bank ihre Mitarbeitenden mit
individuell auf die jeweilige Situation abgestimmten Maßnahmen.
90
Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen lässt sich anhand
der Inanspruchnahme der Angebote bewerten. Dazu zählen
beispielsweise die Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten oder
Teilzeitmodellen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
fördern. Auch die Teilnahmequoten an Beratungsprogrammen
wie dem EASY.Familienservice, dem Employee Assistance
Program (EAP) oder Sprechstunden beim Betriebsarzt im Rahmen
der Gesundheitsvorsorge dienen als Indikatoren.
Spezifische Kanäle für Arbeitskräfte zur Äußerung
und Prüfung ihrer Anliegen
Den Mitarbeitenden stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung,
um ihre Anliegen oder Bedürfnisse gegenüber der Bank oder
unbeteiligten Dritten zu äußern oder prüfen zu lassen.
Implementierte Verfahren, die von den Mitarbeitenden in An-
spruch genommen werden können, sind zum einen Gespräche
mit dem Betriebsrat. Zum anderen hat jede(r) Mitarbeitende
einen zugeordneten Personalreferenten in der Personal-
abteilung, der direkt kontaktiert werden kann. Im Rahmen des
Zielvereinbarungsprozesses besteht für die Mitarbeitenden im
jährlichen Feedbackgespräch die Möglichkeit, Feedback an die
Führungskräfte zu geben (siehe ESRS S1-2). Schwerwiegende
Verstöße gegen interne Kodizes können bei Bedarf anonym über
verschiedene Whistleblowing-Kanäle (Hotline, Compliance-
Briefkasten) gemeldet werden (siehe ESRS G1-1).
Die Münchener Hypothekenbank bietet ihren Mitarbeitenden
und deren Familienangehörigen im Rahmen des „Employee
Assistance Program“ (EAP) einen umfassenden Beratungsservice.
Das EAP leistet Unterstützung in Krisensituationen. Die Beratung
erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Psychologen und steht
den Mitarbeitenden im Notfall zur Verfügung. Darüber hinaus
bestand im Berichtsjahr 2025 für die Mitarbeitenden die Möglich-
keit zur Inanspruchnahme von Leistungen des Familienservice
in Form von Fachberatungen oder Vermittlungen für Kinder,
Familie, Haushalt und Pflege.
Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden
im Zusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen
Die Mitarbeitenden können ihre Beschwerden direkt an ihre
Führungskraft und die Mitarbeitervertreter kommunizieren.
Abhängig von der eingereichten Beschwerde können situations-
bezogen auch weitere Mitarbeitervertreter oder Experten hinzu-
gezogen werden, zum Beispiel die Diversitätsbeauftragte oder
die Schwerbehindertenvertretung. Die zuständige Stelle prüft
die Berechtigung der Beschwerde und führt hierzu gegebenen-
falls Gespräche mit den beteiligten Personen sowie weiteren
relevanten Beteiligten oder Zeugen. Nach Abschluss der Prüfung
wird die beschwerdeführende Person über das Ergebnis infor-
miert. Sofern erforderlich, werden geeignete Maßnahmen zur
Unterbindung der beanstandeten Sachverhalte sowie zum
Schutz der betroffenen Mitarbeitenden ergriffen.
Verfahren zur Unterstützung der Verfügbarkeit
solcher Kanäle am Arbeitsplatz
Informationen über die genannten Verfahren und Kanäle stehen
allen Mitarbeitenden im Intranet zur Verfügung.
Zusätzlich wird seitens der Münchener Hypothekenbank
proaktiv auf die Verfügbarkeit der Kanäle hingewiesen. Bei-
spielsweise muss im Rahmen des Onboardings von neuen
Mitarbei tenden ein Hinweis unterschrieben werden, dass sie
das Mitarbeiterhandbuch gelesen haben, in dem alle verfüg-
baren Kanäle aufgelistet sind. Zusätzlich werden anlassbe-
zogen digitale und analoge Informationsveranstaltungen durch-
geführt, so zum Beispiel im Rahmen der Einführung des EAP.
Verfolgung, Überwachung der angegangenen
Probleme und Sicherstellung der Wirksamkeit
der Kanäle
Eine standardisierte Dokumentation erfolgt in der Regel nicht,
es sei denn, es handelt sich um einen arbeitsgerichtlichen Fall.
Dann wird eine umfassende Dokumentation erstellt, um die
Nachverfolgung des Sachverhalts sicherzustellen. Im Rahmen
des Whistleblowings hält sich die Münchener Hypothekenbank
an den Prozess, der in der „Schriftlich fixierten Ordnung“ (SfO)
definiert ist.
Kenntnis und Vertrauen der Arbeitskräfte desUnter-
nehmens in die Strukturen und Verfahrensowie
Schutzstrategien gegen Vergeltungsmaßnahmen
Im Rahmen der Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. c) wird auf
das Hinweisgeberverfahren und den Schutz vor Vergeltungs-
maßnahmen Bezug genommen und an dieser Stelle darauf
verwiesen. Ergänzung zu den Angaben des ESRS G1-1: Neue
Mitarbeitende werden in Onboarding-Veranstaltungen auf die
Strukturen und Verfahren hingewiesen. Dabei werden auch die
Personalabteilung und der Betriebsrat als weitere Anlaufstellen
genannt. Für anonyme Fragen wird das EAP als Anlaufstelle für
die Mitarbeitenden angeboten.
Das Kapitel „Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unter-
nehmens Bedenken äußern können“ enthält Angaben nach
ESRS S1-3 Absatz 32 a, b, c, d, e; 33.
91
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften
des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen und Ansätze (S1-4)
Management wesentlicher Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit den
Arbeitskräften des Unternehmens im Einklang mit
ESRS 2 MDR-A
MASSNAHME(N) – OPTIMIERUNG DER FREIWILLIGEN SOZIALEN LEISTUNGEN
Inhalte und Ziele
Die Münchener Hypothekenbank hat 2025 ihr Gesundheitsmanagement um eine Maßnahme zur Darmkrebsfrüherkennung erweitert.
Das Angebot richtet sich an alle Mitarbeitenden, unabhängig vom Standort. Die Bank übernimmt die Kosten vollständig.
Ziel der Maßnahme ist es, die Gesundheitsvorsorge der Mitarbeitenden zu stärken, das Bewusstsein für präventive Untersuchungen
zu fördern und durch frühzeitige Erkennung das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren. Durch das niedrigschwellige Angebot
soll die Teilnahmebereitschaft erhöht und ein aktiver Beitrag zur langfristigen gesundheitlichen Stabilität der Belegschaft geleistet werden.
Umfang
Allen Mitarbeitenden steht es frei, die Vorsorge durchzuführen.
Zeithorizont
Die Gesundheitsangebote werden jeweils für die Dauer eines Jahres bereitgestellt. Im darauffolgenden Jahr wird jeweils eine andere
Vorsorgemaßnahme angeboten.
Messung der Wirksamkeit
Die Münchener Hypothekenbank erhält keine personenbezogenen Daten zu den Teilnehmenden und keine Informationen über
individuelle Testergebnisse; es werden ausschließlich anonymisierte Auswertungen bzgl. Nutzeranzahl bereitgestellt. Die Vorsorge wird
von den Mitarbeitenden regelmäßig genutzt.
92
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MASSNAHME – FEMALE-EMPOWERMENT-PROGRAMM
Inhalte und Ziele
Die Maßnahme trägt zu den Zielen der Diversitätsrichtlinie bei.
Das Female-Empowerment-Programm der Münchener Hypothekenbank ist ein spezifisches Entwicklungsprogramm
für Mitarbeiterinnen.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Zudem werden folgende Ziele verfolgt:
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität extern und intern
Erfüllung von Stakeholder-Anforderungen
Positive Effekte für das Employer Branding
Stabilisierung oder Reduzierung von Recruitingkosten und Sachkosten
Gewinnung und Bindung von Fachkräften und Nachwuchstalenten
Sicherstellung der Nachfolgeplanung
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
Verringerung der Fluktuation
Erweiterung der Bekanntheit durch Beitritt zum Netzwerk F!F (Frauen in Führung)
positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur: Förderung einer zeitgemäßen Führungskultur, Etablierung eines modernen Images,
mit dem sich Führungskräfte und Mitarbeitende identifizieren können
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist das Angebot speziell auf Frauen ausgerichteter Fach- und Führungsseminare, die gezielt
Kompetenzen für Führungsaufgaben fördern.
Darüber hinaus ermöglicht die Mitgliedschaft im Netzwerk F!F (Frauen in Führung) den Mitarbeiterinnen die Teilnahme an Vorträgen,
Veranstaltungen sowie regelmäßigen Best-Practice-Austauschformaten, um sich zu vernetzen und voneinander zu lernen.
Ergänzend wurde ein Mentoringprogramm ins Leben gerufen, das sich an potenzielle weibliche Nachwuchsführungskräfte richtet.
Im Rahmen regelmäßiger Gespräche mit erfahrenen Mentorinnen und Mentoren erhalten die Mentees wertvollen Input und Feedback
zu Karriere- und Führungsthemen, um sie gezielt auf zukünftige Führungsaufgaben vorzubereiten.
Umfang
Die Maßnahme richtet sich an Mitarbeiterinnen. 2025 haben 29 Mitarbeiterinnen teilgenommen.
Zeithorizont
Die Dauer der Programme ist jeweils auf 18 Monate begrenzt. Im Anschluss finden erneute Durchführungen mit neuen Teilnehmerinnen statt.
Messung der Wirksamkeit
Der Erfolg des Female-Empowerment-Programms wird über die berufliche Entwicklung der Teilnehmerinnen sowie ihre Übernahme von
Führungsaufgaben gemessen. Bei den Programmen für Führungskräfte wird insbesondere betrachtet, wie viele Teilnehmerinnen neue
Rollen oder Führungsverantwortung übernehmen und wie sich der Anteil weiblicher Führungskräfte innerhalb der verschiedenen Führungs-
ebenen des Unternehmens verändert.
93
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Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MASSNAHME(N) – EMPLOYEE ASSISTANCE PROGRAM (meinEAP)
Inhalte und Ziele
Die Maßnahme trägt zur Umsetzung der Diversitätsrichtlinie und der Personalstrategie bei.
Das Employee Assistance Program (meinEAP) ist ein Angebot an alle Mitarbeitenden und deren Angehörige ersten Grades. Es bietet
Unterstützung bei beruflichen Problemen und persönlichen Anliegen, wie z.B. bei Konflikten, Stress, Erschöpfung, Fragen zur
Kindererziehung oder Ernährung, Trennungen, Alltagssorgen, Ängsten, Trauer, Sucht. Führungskräften und Funktionsträgern stehen
zusätzlich spezielle Beratungs- und Coaching-Dienstleistungen zur Verfügung. meinEAP ist kostenfrei und vertraulich. Die Münchener
Hypothekenbank erhält keine Informationen darüber, wer den Beratungsdienst in Anspruch nimmt und aus welchem Grund.
Ziel der Maßnahme ist es, soziale Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden zu übernehmen, Krankentage zu reduzieren,
die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und Impulse für die Führungskräfteentwicklung zu geben.
Umfang
Das Programm steht allen Mitarbeitenden der Bank zur Verfügung.
Zeithorizont
Das Programm wurde im April des Jahres 2024 eingeführt und läuft vorerst ohne Enddatum.
Messung der Wirksamkeit
Der Erfolg der Maßnahme wird anhand der Intensität der Nutzung pro Jahr gemessen.
Verfahren zur Identifikation und Bewältigung
negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte
Um fundierte Einblicke in die Meinungs- und Zufriedenheits-
trends ihrer Mitarbeitenden zu gewinnen, nutzt die Münchener
Hypothekenbank verschiedene Instrumente des Personal-
controllings. Dazu zählen unter anderem Kennziffern wie die
Fluktuationsrate, 100-Tage-Gespräche mit neuen Mitarbeitenden,
Austrittsgespräche, Reflexionsrunden, Beratungsgespräche
sowie ein regelmäßiger Austausch mit dem Betriebsrat. Auf dieser
Basis kann die Bank erkennen, welche Maßnahmen bei den
Mitarbeitenden positiv ankommen und welche eher negativ
wahrgenommen werden. Daraus werden gezielt Handlungs-
empfehlungen abgeleitet und Verbesserungen umgesetzt.
Überprüfung und Sicherstellung der Vermeidung
negativer Auswirkungen durch Unternehmens-
praktiken
Vor der Implementierung eines angepassten oder neuen
Verfahrens werden die möglichen Auswirkungen überprüft.
Dazu werden unter anderem der Austausch mit dem Betriebs-
rat oder die Inanspruchnahme externer Beratungen genutzt.
Das Kapitel „Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesent-
liche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammen-
hang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze“ enthält Angaben
nach ESRS S1-4 Absatz 38; 39; 40; 41; 43.
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen (S1-5)
Nachverfolgung der Leistung in Bezug auf die
Zielverwirklichung
Die Zielerreichung wird im Rahmen des Personal-
und Sozialberichts jährlich erhoben.
Ziel Anteil Frauen in Führung
Umfang des Ziels
Die Kennzahl bezieht sich auf den Vorstand sowie die erste und zweite Führungsebene.
Bezugsjahr
2020
Bezugswert
Prozentualer Anteil von Frauen in Führungspositionen
Zielniveau
Vorstand: 33%
Die Zielquoten für die 1. und 2. Führungsebene sind wie folgt festgelegt:
Zielquote 1. Führungsebene: 20%
Zielquote 2. Führungsebene: 20%
Die festgelegten Zielquoten sollen bis Ende 2028 erreicht werden.
Verhältnis zur Strategie
Diese Kennzahl trägt zur Einhaltung der Diversitätsrichtlinie bei.
Einbezug von Interessenträgern
Das Ziel wurde durch Impulse der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie Investoren unterstützt.
Methoden und signifikante Annahmen
/
Messung des Fortschritts
Die Kennzahl wird im Rahmen des Personal- und Sozialberichts jährlich erhoben.
Verfahren zur Festlegung der Ziele
In den Entscheidungsprozess wurden Impulse von
Mitarbeitenden einbezogen. Der Betriebsrat wurde über die
Festlegung des Ziels (Anteil Frauen in Führung) informiert.
Ziele für das Management der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen für die
Arbeitskräfte des Unternehmens im Einklang mit
ESRS 2 MDR-T
Ermittlung von Erkenntnissen und
Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der
Unternehmensleistung ergeben
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Diversitätsrichtlinie
wird ermittelt, ob und in welchem Umfang Anpassungsbedarf
besteht.
Das Kapitel „Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und
Chancen“ enthält Angaben nach ESRS S1-5 Absatz 46; 47 a, b, c.
95
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Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Merkmale der Arbeitnehmenden
des Unternehmens(S1-6)
Gesamtzahl der Arbeitnehmenden
Geschlecht
Zahl der Arbeit-
nehmenden
(Personenzahl)
Männlich 419
Weiblich 380
Divers 0
Nicht angegeben 0
Gesamtzahl der Arbeitnehmenden 799
Gesamtzahl der Arbeitnehmenden nach Art
des Vertrags
ZAHL DER ARBEITNEHMENDEN (VZÄ)
Weiblich Männlich Sonstige
 1
Keine Angaben Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmenden 324,80 404,58 0 0 729,38
davon mit unbefristeten Arbeitsverträgen 312,96 390,35 0 0 703,31
davon mit befristeten Arbeitsverträgen 11,84 14,23 0 0 26,07
Zahl der Abrufkräfte
0 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitkräfte 
2
211 361 0 0 572
Zahl der Teilzeitkräfte 
3
113,80 43,58 0 0 157,38
1
Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmenden.
2
Die Angaben zu Vollzeitarbeitnehmenden sind freiwillig.
3
Die Angaben zu Teilzeitarbeitnehmenden sind freiwillig.
Gesamtzahl der Arbeitnehmenden, die das Unter-
nehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, und
Arbeitnehmerfluktuationsrate
Gesamtzahl der Arbeitnehmenden,
die das Unternehmen im Berichtszeitraum
verlassen haben 63
Quote der Mitarbeitendenfluktuation 8,1%
Beschreibung der Methoden und Annahmen
zur Datenerhebung, einschließlich einer Angabe
zur Darstellung der Daten und Zahlen
Die Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-6 erfolgte
zum Stichtag 31. Dezember 2025. Die Angaben umfassen den
Vorstand und alle Mitarbeitenden, einschließlich Aushilfen,
Werkstudierende und Auszubildende ohne die Tochterunter-
nehmen der Münchener Hypothekenbank.
Das Kapitel „Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens“
enthält Angaben nach ESRS S1-6 Absatz 50 a, b, c, d.
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (S1-8)
Angaben zur prozentualen Abdeckung der
Arbeitnehmenden durch Tarifverträge
Prozentualer Anteil aller Arbeitnehmender,
die von Tarifverträgen abgedeckt sind 81,6%
1
1
Der Grundvertrag von Mitarbeitenden mit einem Eintrittsdatum vor 2021 ist in der
Regel tarifvertraglich geregelt, ungeachtet ihrer gegenwärtigen Vergütungsmodalität
(tariflich/außertariflich).
Zur Berechnung der Kennzahl gemäß ESRS 2 S1-8 Absatz 60. a)
wurde die Angabe zum Stichtag 31. Dezember 2025, ohne Einbe-
zug der Tochterunternehmen der Münchener Hypothekenbank,
ermittelt. Alle Arbeitnehmenden der Münchener Hypothekenbank,
die in Deutschland beschäftigt sind, sind gemäß Tarifvertrag §1
Geltungsbereich durch den Tarifvertrag abgedeckt. Aus-
genommen hiervon sind leitende Mitarbeitende in aktiver Be-
schäftigung sowie Mitarbeitende mit außertariflicher Ver-
gütung, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind und deren
Verträge nach dem 1. April 2022 geschlossen wurden.
96
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Geschäftsbericht 2025
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angaben zur prozentualen Abdeckung der Arbeit-
nehmenden durch Tarifverträge innerhalb des
europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Arbeit-
nehmenden, die von der Arbeitnehmervertretung
abgedeckt sind, mit Angabe der EWR-Länder
Abdeckungs-
quote
Arbeitnehmende – EWR
(für Länder mit > 50 Arbeitnehmenden,
die > 10% der Gesamtzahl ausmachen)
Arbeitnehmende – Nicht-EWR-Länder
(Schätzung für Regionen
mit > 50 Arbeitnehmenden,
die > 10% der Gesamtzahl ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)
(für Länder mit > 50 Arbeitnehmenden,
die > 10% der Gesamtzahl ausmachen)
0–19 %
0 0 0
20–39 %
0 0 0
40–59 %
0 0 0
60–79 %
0 0 0
80–100 % 652 0 0
Das Kapitel „Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog“
enthält Angaben nach ESRS S1-8 Absatz 60 a, b; 63 a.
Diversitätskennzahlen (S1-9)
Geschlechterverteilung auf der obersten
Führungsebene
Vorstand 1. Führungsebene 2. Führungsebene 3. Führungsebene
Geschlecht Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
Männlich
3 100 16 88,9 23 81,1 29 58
Weiblich
0 0 2 11,1 5 17,9 21 42
Divers
0 0 0 0 0 0 0 0
Nicht angegeben 0 0 0 0 0 0 0 0
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-9 Absatz 66. a)
wurden die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025,
ohne Einbezug der Tochterunternehmen der Münchener
Hypothekenbank, ermittelt.
Verteilung der Arbeitnehmenden nach Altersgruppen
Geschlecht / Alter
Unter
30 Jahren 30–50 Jahre
Über
50 Jahren
Männlich
47 214 158
Weiblich
40 200 140
Divers
0 0 0
Nicht angegeben 0 0 0
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-9 Absatz 66. b)
wurden die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2025 ermittelt.
Die Angaben umfassen den Vorstand und alle Mitarbeitenden,
einschließlich Aushilfen, Werkstudierende und Auszubildende
ohne die Tochterunternehmen der Münchener Hypothekenbank.
Das Kapitel „Diversitätskennzahlen“ enthält Angaben nach
ESRS S1-9 Absatz 66 a, b.
Angemessene Entlohnung (S1-10)
Angabe zum Vorliegen einer angemessenen
Entlohnung im Einklang mit den geltenden
Referenzwerten
Die Vergütungssysteme der Münchener Hypothekenbank erfüllen
die Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung und
werden gemäß § 16 der Verordnung jährlich im Offenlegungs-
bericht der Bank veröffentlicht. 46,68 Prozent der Mitarbeitenden
erhalten eine tarifliche Vergütung, während alle anderen über-
tariflich entlohnt werden. Die Vergütungsstrategie und die
Vergütungsgrundsätze der Bank definieren den Rahmen für
eine angemessene Vergütung. Die Münchener Hypothekenbank
legt besonderen Wert darauf, dass keine Anreize für ein über-
mäßiges Risikoverhalten der Mitarbeitenden gesetzt werden.
Das Kapitel „Angemessene Entlohnung“ enthält Angaben nach
ESRS S1-10 Absatz 69.
97
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Soziale Absicherung (S1-11)
Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienst-
ausfälle bei bedeutenden Lebensereignissen
Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle
und Erwerbsunfähigkeit
Alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank sind
sozialversichert und über die Berufsgenossenschaft abgesichert.
Darüber hinaus besteht als freiwillige soziale Leistung eine
private Unfallversicherung für alle Mitarbeitenden.
Elternzeit
Die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz (BEEG) geregelt.
Die Münchener Hypothekenbank bietet den Mitarbeitenden
zusätzliche Lösungen, wie verschiedene flexible Arbeitszeit-
modelle sowie Gleitzeit- und Freizeitkonten. Ziel ist es, den
Wiedereinstieg nach einer Eltern- oder Pflegezeit zu unterstützen.
Ruhestand
Zusätzlich zu den obligatorischen Sozialversicherungsbeiträgen
zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die Mitarbeiten-
den einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.
Das Kapitel „Soziale Absicherung“ enthält Angaben nach
ESRS S1-11 Absatz 74 a, b, c, d, e.
Menschen mit Behinderungen (S1-12)
Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen unter
den Arbeitnehmenden
Anteil der Menschen mit Behinderungen unter
den Arbeitnehmenden 3%
Zur Berechnung der Kennzahl gemäß ESRS S1-12 Absatz 79.
wurde die Angabe zum Stichtag 31. Dezember 2025, ohne Einbe-
zug der Tochterunternehmen der Münchener Hypothekenbank,
ermittelt. Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen
Schwerbehindertenabgabe erhoben.
Das Kapitel „Menschen mit Behinderungen“ enthält Angaben
nach ESRS S1-12 Absatz 79.
Kennzahlen für Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung (S1-13)
Angaben zu Leistungs- und Laufbahnbeurteilungen
sowie Schulungsstunden
Geschlecht
Anteil der Arbeit-
nehmenden, die an
regelmäßigen Leistungs-
und Laufbahn-
beurteilungen teil-
genommen haben (in %)
Zahl der Schulungs-
stunden je
Arbeitnehmenden
(im Durchschnitt)
Männlich
100% 5,14
Weiblich
100% 5,25
Divers
0 0
Nicht angegeben
0 0
Gesamtzahl der
Arbeitnehmer 100% 5,19
Das Kapitel „Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenz-
entwicklung“ enthält Angaben nach ESRS S1-13 Absatz 83.
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben (S1-15)
Prozentuale Anteile der Arbeitnehmenden mit
Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären
Gründen sowie der anspruchsberechtigten Arbeit-
nehmenden, die eine Arbeitsfreistellung aus
familiären Gründen in Anspruch genommen haben
Geschlecht
Anteil der anspruchsberechtigten Arbeit-
nehmenden, die Urlaub aus familiären Gründen
in Anspruch genommen haben (in %)
Männlich 7%
Weiblich 18%
Divers 0
Nicht angegeben 0
Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitsfreistellung aus
familiären Gründen für alle Arbeitnehmenden auf-
grund einer sozialpolitischen und / oder tarifvertrag-
lichen Vereinbarung
Alle Arbeitnehmenden der Münchener Hypothekenbank haben
Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen.
Die gesetzlichen Freistellungen, wie Elternzeitanspruch, werden
auch den leitenden Angestellten gewährt.
Das Kapitel „Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben“ enthält Angaben nach ESRS S1-15 Absatz 93; 94.
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschen-
rechten (S1-17)
Angaben zu Ausprägungen und Umgang mit
Diskriminierungsfällen, Beschwerden und Sanktionen
Gesamtzahl der gemeldeten Fälle von
Diskriminierung, einschließlich Belästigung 0
Zahl der Beschwerden über entsprechende
Kanäle und gegebenenfalls Kontaktstellen
der OECD, abzüglich gemeldeter Fälle von
Diskriminierung 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen,
Sanktionen, Schadenersatzzahlungen im
Zusammenhang mit den Verstößen 0€
Angaben zu schwerwiegenden Vorfällen in Bezug auf
Menschenrechte
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug
auf Menschenrechte im Zusammenhang mit
den Mitarbeitenden des Unternehmens im
Berichtszeitraum 0
Davon Verstöße gegen die Leitprinzipien der
UN für Unternehmen und Menschenrechte, die
Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leit-
sätze für multinationale Unternehmen 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen,
Sanktionen, Schadenersatzzahlungen im
Zusammenhang mit den Verstößen 0€
Das Kapitel „Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende
Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten“
enthält Angaben nach ESRS S1-17 Absatz 103 a, b, c; 104.
VERBRAUCHER UND ENDNUTZER (S4)
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern (S4-1)
Informationen über die Anwendung der Konzepte,
die das Unternehmen zum Management seiner
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Verbrauchern und /oder End-
nutzern zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltig-
keitsaspekten anwendet im Einklang mit dem
ESRS 2 MDR-P
Die Münchener Hypothekenbank befolgt rechtliche Vorgaben
im Sinne des Verbraucherschutzes, insbesondere die Ver-
braucherrechtrichtlinie, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie,
das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, die DSGVO, das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die Product Oversight and
Governance des EU AI Act sowie das Risikobegrenzungsgesetz.
Darüber hinaus hat die Münchener Hypothekenbank die
Richtlinie „Verantwortungsvolles Marketing in der privaten
Immobilienfinanzierung“ eingeführt.
99
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – RICHTLINIE „VERANTWORTUNGSVOLLES MARKETING IN DER PRIVATEN IMMOBILIENFINANZIERUNG“
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Richtlinie „Verantwortungsvolles Marketing in der privaten Immobilienfinanzierung“ definiert Vorgaben und Hilfestellungen zur
Handhabung von Marketingaktivitäten in der privaten Immobilienfinanzierung. Der Verbraucherschutz steht dabei im Mittelpunkt:
Die finanzielle Situation der Kundengruppen wird in der Ansprache stets berücksichtigt, es werden Anreize für unangemessen hohe
Kreditaufnahmen sowie aggressive Werbung vermieden.
Das Ziel einer jeden Genossenschaft ist es, die persönliche wirtschaftliche Unabhängigkeit ihrer Mitglieder zu stärken. Deshalb verpflichtet
sich die Münchener Hypothekenbank zu einem verantwortungsvollen Marketing.
Im Rahmen der integrierten Kommunikation gilt es, werbliche Aussagen der Münchener Hypothekenbank über alle Kommunikations- und
Marketingkanäle einheitlich darzustellen. Es wird sichergestellt, dass Informationen zu Finanzierungsprodukten inhaltlich richtig, ver-
ständlich und transparent dargestellt sind, sodass die Kunden die Eigenschaften und die Risiken des gewünschten Finanzierungsprodukts
erkennen und verstehen.
Im Rahmen der Verkaufsprozesse besteht kein direkter Endkundenkontakt in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung. Alle Marketing-
aktivitäten erfolgen durch die genossenschaftlichen Partnerbanken im Co-Branding mit der Münchener Hypothekenbank. Um sicher-
zustellen, dass die Marketinggrundsätze zum Schutz der Verbraucher von den Vertriebspartnern eingehalten werden, wurden verschiedene
Überwachungsmaßnahmen definiert:
Regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeitenden von Vertriebspartnern, um sie mit den Eigenschaften und Risiken der
Finanzierungsprodukte vertraut zu machen.
Regelmäßige Analyse der Inhalte und Aussagen der Werbung im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen und den eigenen
Grundsätzen.
Erfordert die Bewertung von Inhalten, Aussagen und Risiken eine Anpassung, wird die Werbung dahingehend geändert.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie „Verantwortungsvolles Marketing in der privaten Immobilienfinanzierung“ findet Anwendung im Geschäftsfeld private
Immobilienfinanzierung. Sie beschreibt die normativen Grundsätze, die von den Vertriebspartnern (Partnerbanken) im Marketing zu
beachten sind. Im Maklergeschäft werden keine gemeinsamen Werbeaktionen durchgeführt.
Die Richtlinie gilt für die Märkte Deutschland und Österreich. In der Schweiz wird das Marketing eigenständig ohne Nennung der Marke der
Münchener Hypothekenbank durch die Partner (PostFinance AG und Swiss Life AG) durchgeführt.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Richtlinie „Verantwortungsvolles Marketing in der privaten Immobilienfinanzierung“
verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Bereichsleitung von Marketing und Kommunikation die Verantwortung.
Bezug des Konzepts zu Standards oder Initiativen Dritter
In der Immobilienfinanzierung gelten in Deutschland gesetzliche Regelungen für Marketingaktivitäten, z.B. die Bestimmungen des Bundes-
datenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Zudem richtet die Münchener Hypothekenbank in diesem Kontext ihre
Aktivitäten nach dem Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber der EU-Kommission aus.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Richtlinie ist auf der Website der Münchener Hypothekenbank veröffentlicht und für die Öffentlichkeit einsehbar.
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechts-
politik für Verbraucher und / oder Endnutzer und
Einklang der Konzepte für Verbraucher und/oder
Endnutzer mit internationalen Instrumenten
Die Aktivitäten der Münchener Hypothekenbank als Kredit-
institut und die sich aus der Kundenbeziehung ergebenden
Auswirkungen und Risiken stehen in keinem direkten
Zusammenhang mit Menschenrechten. Aus diesem Grund sind
diese Angaben nicht anwendbar.
Das Kapitel „Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern“ enthält Angaben nach ESRS S4-1 Absatz 15; 16; 17.
100
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen (S4-2)
Direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und / oder
Endnutzern oder ihren rechtmäßigen Vertretern
Der Geschäftsabschluss erfolgt durch die Vermittlungspartner.
Sobald die Kundenbeziehung etabliert wurde, übernimmt die
Münchener Hypothekenbank die darüber hinausgehende
Kundenbeziehung.
Die direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern
findet im anlassbezogenen Austausch im Laufe der Kunden-
beziehung oder im Falle von Kundenbeschwerden statt. Sollten
die Beschwerden die Prozessabläufe der Darlehensbearbeitung
betreffen, werden diese Themen im Rahmen des Beschwerde-
managements aufgenommen und zur Optimierung genutzt.
Es erfolgen regelmäßige themen- und prozessbezogene Kunden-
zufriedenheitsbefragungen.
Phase(n), Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Im Rahmen von regelmäßigen Kundenbefragungen und
anlassbezogen bei einer Häufung von Beschwerden.
Funktion und ranghöchste Position mit operativer
Verantwortung für die Einbeziehung
Die Beauftragte des zentralen Beschwerdemanagements der
Münchener Hypothekenbank ist operativ für die interne Ver-
teilung der Beschwerden zuständig, wenn diese zum Beispiel
über das Kontaktformular auf der Website oder direkt beim
Beschwerdemanagement eingehen. Darüber hinaus existieren
Regelungen zu einem Eskalationsprozess. Bei Sonderfällen
kann der Vorstand miteinbezogen werden.
Das Kapitel „Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen“ enthält Angaben nach
ESRS S4-2 Absatz 20 a, b, c.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
Bedenken äußern können (S4-3)
Allgemeiner Ansatz und Verfahren für Abhilfe-
maßnahmen bei wesentlichen negativen
Auswirkungen auf Verbraucher und / oder Endnutzer,
einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit
Die Beschwerdemechanismen sehen vor, dass jeder Vorfall
zunächst individuell geprüft wird und aus den gewonnenen
Erkenntnissen etwaige Maßnahmen individuell abgeleitet
werden. Sollte bei der Auswertung der Beschwerden ersichtlich
werden, dass Themen vermehrt beanstandet werden (Cluster-
Beschwerden), werden diese intern adressiert, und es wird
geprüft, inwiefern Anpassungsbedarf bei Prozessen besteht.
Spezifische Kanäle für Verbraucher und / oder End-
nutzer zur Äußerung und Prüfung ihrer Anliegen
Die Münchener Hypothekenbank hat verschiedene Kanäle
eingerichtet, über die Privatkunden ihre Anliegen während der
Geschäftsbeziehung mitteilen können. Seit 2019 steht die
Subsite Mein Darlehen über die Website der Bank zur Ver-
fügung, um Anliegen sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu
adressieren. Zusätzlich wurde Anfang 2024 das Kundenportal
Meine MHB neu eingeführt, das die Online-Kommunikation
zwischen der Münchener Hypothekenbank und ihren Privat-
kunden ermöglicht. Darüber hinaus können die Kunden per
E-Mail, telefonisch oder postalisch ihre Anliegen vorbringen.
Kunden haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Be-
schwerden an eine unabhängige, dritte Stelle wie die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder den
Ombudsmann des Bundesverbands der Deutschen Volks-
banken und Raiffeisenbanken (BVR) zu wenden.
Verfahren zur Unterstützung oder Anforderung der
Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen
Die Münchener Hypothekenbank nutzt verschiedene Verfahren,
um Kunden auf das Portal „Meine MHB“ aufmerksam zu machen.
So wird in der schriftlichen Kundenansprache und auf Konto -
auszügen auf das Portal verwiesen. Außerdem ist die Landing-
page des Portals öffentlich für alle Interessengruppen zugänglich.
Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung der
Wirksamkeit der Kanäle
Die Anregungen und Beschwerden der Kunden werden
vom zentralen Beschwerdemanagement der Münchener
Hypothekenbank entgegengenommen und an die ent-
sprechende Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
Bekanntheit und Vertrauen der Verbraucher und /oder
Endnutzer in Strukturen und Verfahren sowie Schutz-
konzepte gegen Vergeltungsmaßnahmen
Die Registrierungszahlen zeigen, dass das neue Portal
„Meine MHB“ bereits kurze Zeit nach seiner Einführung von
den Kunden angenommen wurde.
Das Kapitel „Verfahren zur Verbesserung negativer
Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
Bedenken äußern können“ enthält Angaben nach
ESRS S4-3 Absatz 25 a, b, c, d; 26.
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Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Governance-Informationen
Unternehmensführung (G1)
Die Angaben „G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten“
Absatz 14 sowie „G1-5 Politische Einflussnahme und Lobby-
tigkeiten“ und „G1-6 Zahlungspraktiken“ werden aufgrund
der „Materialität von Informationen“ nicht berichtet.
Konzepte für die Unternehmensführung und
Unternehmenskultur (G1-1)
Art und Weise der Begründung, Entwicklung,
Förderung und Bewertung der Unternehmenskultur
im Einklang mit ESRS 2 MDR-P
Zentrale Aspekte der Unternehmenskultur sind im Verhaltens-
kodex der Münchener Hypothekenbank sowie in der Leitlinie
Werte, Führung und Zusammenarbeit festgehalten. Sie
dienen als wichtige Instrumente zur Förderung der Unterneh-
menskultur und definieren die Erwartungen an das Verhalten
der Mitarbeitenden im täglichen Umgang mit Mitgliedern,
Kunden, Geschäftspartnern, Lieferanten, Kollegen und öffent-
lichen Institutionen. Details zum Verhaltenskodex können
ESRS S1-1 entnommen werden. Zusätzlich wird die Unterneh-
menskultur durch verschiedene Angebote wie Schulungen
und Teamevents gefördert.
Die Bank verpflichtet sich zur Steuerehrlichkeit und richtet
ihr Geschäftsmodell auf langfristigen Erfolg aus. Beispielsweise
verlagert sie Erträge nicht in Jurisdiktionen mit niedrigem
Steuersatz und bildet keine Zweckgesellschaften zur Steuer-
minimierung in Staaten, die auf der Oxfam-Liste für Steuer-
oasen stehen.
KONZEPT – LEITLINIE WERTE, FÜHRUNG UND ZUSAMMENARBEIT
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Leitlinie legt zentrale Werte und Regeln für ein einheitliches Führungsverhalten fest. Sie definiert die Verantwortlichkeiten und
Erwartungen an die Mitarbeitenden und die Führungskräfte. Sie bietet damit eine Orientierung für konsistentes Verhalten innerhalb der
Bank. Ziel ist es, eine wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur durch konsequente Einhaltung der definierten Prinzipien
zu fördern. Zudem soll sie die Marke der Münchener Hypothekenbank im Wettbewerb um Talente und Kunden stärken, indem die Bank
als attraktiver Arbeitgeber auftritt und langfristig Experten und Talente bindet.
Die Einhaltung der Leitlinie wird durch jährliche Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften überprüft. Diese formalen
Jahresgespräche sind in der Betriebsvereinbarung Jahresgespräch und Feedbackgespräch festgelegt. Die Durchführung muss der
Personalabteilung gemeldet werden. Das Gespräch kann sich an einem internen Leitfaden orientieren. Zusätzlich finden Feedback-
gespräche abseits der klassischen Hierarchien zwischen Mitarbeitenden und in den sogenannten „Reflexionsrunden Personal“ statt.
Anwendungsbereich
Die Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit gilt für alle Standorte, alle Unternehmensbereiche und alle Mitarbeitenden,
einschließlich Führungskräften, in der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand sowie alle Führungskräfte tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit.
Auf operativer Ebene ist die Bereichsleitung der Personalabteilung für die Überprüfung auf Aktualität und Angemessenheit zuständig.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit wird allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
102
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Beschreibung der Mechanismen zur Ermittlung,
Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken
hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder
Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu seinem
Verhaltenskodex stehen
Die Compliance-Funktion stellt eine zentrale Anlaufstelle für die
Entgegennahme von Hinweisen auf begangene, drohende oder
geplante Verstöße gegen interne Regelungen, den Verhaltens-
kodex oder gegen geltende Gesetze und rechtliche Standards
dar. Mitarbeitende können Verdachtsmeldungen oder Hinweise
auf betrügerische oder andere illegale Handlungen anonym
über das Hinweisgebersystem (Whistleblowing) der Münchener
Hypothekenbank abgeben. Hierfür stehen den Hinweisgeben-
den verschiedene Kanäle offen, um ihre Meldung vertraulich
oder anonym einreichen zu können. Informationen über das
System werden Mitarbeitenden in der „Schriftlich fixierten Ord-
nung“ (SfO) bereitgestellt. Das Hinweisgebersystem ist für Mit-
arbeitende der Münchener Hypothekenbank vorgesehen. Darü-
ber hinaus können ehemalige Mitarbeitende und externe
Personen Meldungen per E-Mail, Post oder Telefon einreichen.
Auch hier wird die Anonymität der Hinweisgebenden gewahrt.
Bei einem erhärteten Verdacht werden eine Sachverhalts-
aufklärung und gegebenenfalls weitere Einzelmaßnahmen ein-
geleitet. Es wird ein Arbeitskreis, bestehend aus der Compliance-
und Geldwäschebeauftragten, der internen Revision, der
Rechtsabteilung und dem betroffenen Fachbereich der Bank,
gebildet. Die Vertreter des betroffenen Fachbereichs dürfen
nicht direkt oder indirekt in den Vorfall verwickelt sein. Die Mit-
glieder des Arbeitskreises untersuchen den Hinweis in ihrem
Zuständigkeitsbereich und bewerten ihn nach festgelegten
Kriterien. Auf Basis der Untersuchung entscheiden die Mitglieder
des Arbeitskreises mehrheitlich über weitere Maßnahmen und
ziehen bei Bedarf externe Berater, beispielsweise Fachanwälte,
hinzu. Handlungsmaßnahmen werden je nach Sachverhalt
erfasst und können rechtliche, geschäftsbezogene oder
vermögensbezogene Maßnahmen umfassen. Der Arbeitskreis
tauscht sich regelmäßig über den Stand der Untersuchungen
und Einzelmaßnahmen aus. Weitere Personenkreise, beispiels-
weise der Vorstand, die Personalabteilung, OpRisk oder der
Vorstandsstab, werden sachverhaltsbezogen eingebunden. Der
Arbeitskreis erstellt einen Abschlussbericht über jeden weiter-
verfolgten Hinweis, der die Form und die Ergebnisse der Bearbei-
tung dokumentiert. Die Dokumentation der Hinweise und der
Abschlussbericht werden nach Abschluss der Untersuchungen
bei der Hinweisstelle archiviert.
Angabe über das Vorhandensein von Konzepten zur
Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Ein-
klang mit dem UN-Übereinkommen gegen Korruption
Die Konzepte der Münchener Hypothekenbank zur Bekämpfung
von Korruption und Bestechung stehen im Einklang mit dem
Global Compact der Vereinten Nationen. Sie sind im Verhaltens-
kodex der Münchener Hypothekenbank und dem Handbuch
„Sonstige strafbare Handlungen“ festgehalten.
Die Bank setzt sowohl intern als auch extern auf eine strikte
Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung. In
ihrer Lieferantenrichtlinie (siehe ESRS G1-2) hat die Münchener
Hypothekenbank das Bekenntnis formuliert, die internationalen
Bemühungen zur Vermeidung von Bestechung und Korruption
(z.B. das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Kor-
ruption) zu unterstützen und entsprechend hohe Standards in
der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern zu setzen. Beste-
chungs- oder Korruptionsvorfälle gelten hierbei als besonders
schwere Verstöße gegen die Lieferantenrichtlinie.
Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberverfahren der Münchener Hypothekenbank
schützt die Mitarbeitenden sowie die Münchener
Hypothekenbank vor Strafen, Sanktionen, Reputationsschäden
und dem Verlust von Vermögenswerten. Das Hinweisgeber-
system bietet einen niedrigschwelligen Informationsweg
für Mitarbeitende. Hinweisgeber können wählen, ob sie ihre
Meldung anonym oder unter Angabe ihrer Kontaktdaten
einreichen möchten, um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.
Einrichtung und Schulung interner Meldekanäle
für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberverfahren ist für alle Mitarbeitenden frei
zugänglich und Teil des Verhaltenskodex. Alle mit der
Compliance-Funktion betrauten Personen nehmen regelmäßig
an Schulungen teil, um ihre Fachkenntnisse zu sichern und
zu aktualisieren.
Maßnahmen zum Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2019/1937
Hinweisgeber sind im Einklang mit den geltenden rechtlichen
Vorschriften geschützt und können nicht für die Beschaffung
oder Weitergabe von Informationen im Rahmen einer Meldung
oder Offenlegung rechtlich verantwortlich gemacht werden. Es
werden keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen nachteiligen
Maßnahmen gegen Hinweisgeber ergriffen, es sei denn, es liegt
ein nachweisbarer vorsätzlicher Missbrauch des Hinweisgeber-
systems vor. Die Münchener Hypothekenbank untersagt
jegliche Diskriminierung, Vergeltung oder andere Formen der
unfairen Behandlung von Hinweisgebern durch Dritte.
103
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Verfahren zur Weiterverfolgung von Meldungen und
Untersuchung von Vorfällen im Zusammenhang mit
der Unternehmensführung
Die Münchener Hypothekenbank verfügt über Verfahren zur
unverzüglichen, unabhängigen und objektiven Untersuchung
von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik,
einschließlich Korruption und Bestechung. Diese Verfahren
sind im Handbuch „Hinweisgeberverfahren“ und im Handbuch
„Sonstige strafbare Handlungen“ dokumentiert und entsprechen
den aktuellen Anforderungen und geltenden Gesetzen.
Konzepte für organisationsinterne Schulungen zur
Unternehmensführung
Die Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank erhalten
bei Einstellung den Verhaltenskodex zur Kenntnisnahme, zu-
dem ist er intern an zentraler Stelle einsehbar. Der Erhalt und
die Kenntnisnahme des Verhaltenskodex müssen durch die
Mitarbeitenden bestätigt werden. Zur Förderung der Führungs-
kultur erfolgt ein spezielles Onboarding für Führungskräfte.
Die Weiterentwicklung von Führungskräften erfolgt in ausge-
wählten externen Seminaren und einem umfassenden internen
Führungskräfteschulungsprogramm. Teil dieses Programms
sind die Leadership Days, die neuen Führungskräften Informa-
tionen zu neuen Betriebsvereinbarungen und Instrumenten der
Personalarbeit vermitteln. Darüber hinaus werden in weiteren
Modulen und Coaching-Elementen die Führungsleitsätze der
Bank vermittelt.
Zur Prävention von Betrugsfällen werden alle Mitarbeitenden
der Münchener Hypothekenbank über potenzielle Risiken infor-
miert und mit Schulungs- und Informationsmaterialien aus-
gestattet. Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-
finanzierung werden verschiedene Methoden und Medien wie
Präsenzschulungen, externe Seminare, Online-Trainings, Rund-
schreiben und Warnmitteilungen eingesetzt. Alle Mitarbeitenden
der Münchener Hypothekenbank und ihrer Tochterunternehmen
sind zur Teilnahme an diesen Schulungen verpflichtet. Zudem
sind regelmäßige Folgeschulungen verpflichtend, deren Fre-
quenz und Inhalte an die spezifischen Tätigkeitsbereiche der
Mitarbeitenden angepasst werden. In bestimmten Bereichen
werden Mitarbeitende gezielt für Zuwendungen sensibilisiert
und anlassbezogen geschult.
Funktionen innerhalb des Unternehmens, diein
Bezug auf Korruption und Bestechung am stärksten
gefährdet sind
Die Bank analysiert aktuell im Rahmen ihrer Risikoanalyse für
sonstige strafbare Handlungen, welche Organisationseinheiten
(auf Bereichsebene) in Bezug auf Korruption und Bestechung
(inklusive Straftaten gegen den Wettbewerb) am stärksten
gefährdet sind. Eine detailliertere Betrachtung auf Funktions-
ebene erfolgt derzeit noch nicht.
Das Kapitel „Konzepte für die Unternehmensführung und
Unternehmenskultur“ enthält Angaben nach
ESRS G1-1 Absatz 9; 10 a, b, c, e, g, h.
Management der Beziehung zu Lieferanten (G1-2)
Ansatz des Unternehmens in Bezug auf
seine Beziehungen zu seinen Lieferanten unter
Berücksichtigung der Risiken für das Unternehmen
im Zusammenhang mit seiner Lieferkette und
der Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
Die Münchener Hypothekenbank erwartet von ihren Lieferan-
ten die Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex (siehe
ESRS S1-1 und G1-1). Bei Vertragsabschluss erhalten Lieferan-
ten die Lieferantenrichtlinie, die sich an den Inhalten des
Verhaltenskodex sowie anderen marktüblichen Standards zum
nachhaltigen Lieferantenmanagement orientiert. Diese Richtlinie
ist von den Lieferanten gegenzuzeichnen, um sicherzustellen,
dass sie sich mit den Inhalten des Verhaltenskodex und den
Nachhaltigkeitszielen der Münchener Hypothekenbank ver-
traut machen und diese anerkennen.
Die Münchener Hypothekenbank setzt voraus, dass die Liefe-
ranten in einer ethisch und sozial verantwortlichen Weise han-
deln und die international anerkannten Normen zu Menschen-
rechten und zu angemessenen Arbeitsbedingungen erfüllen,
einschließlich der Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit und
des Verbots von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jeglicher
Form von Diskriminierung.
Die Münchener Hypothekenbank hat Anspruch darauf, einmal
pro Jahr nach angemessener Vorankündigung sowie jederzeit
bei Anhaltspunkten für eine Verletzung seitens der Lieferanten
schriftlich Auskunft über die Einhaltung der Verhaltensregeln
zu verlangen. Die Münchener Hypothekenbank ist berechtigt,
einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten
schriftlich fristlos zu kündigen, falls der Lieferant schwerwiegende
Verstöße gegen die Lieferantenrichtlinie begeht.
Um die vorgenannten Anforderungen besser nachzuverfolgen,
führt die Münchener Hypothekenbank in Stichproben Lieferan-
tenbefragungen durch. Dabei werden Fragen zu Umwelt (z.B.
Entsorgung und Umgang mit schädlichem Abfall), Menschen-
rechten (z.B. Entlohnung nach Mindestlohn, Versammlungsfrei-
heit) und regulatorischen Aspekten (z.B. Vorhandensein von
Lieferkettenbeauftragten oder Risikomanage ment) gestellt. Die
Befragungsergebnisse werden in Lieferantengespräche ein-
gebracht, um bei Bedarf Veränderungen anzustoßen.
104
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angaben zur Berücksichtigung sozialer und
ökologischer Kriterien bei der Lieferantenauswahl
Bei der Auswahl von Lieferanten im Auslagerungsmanagement
liegt der Fokus auf Unternehmen in Deutschland, der Europäi-
schen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in diesen
Ländern ist von der Einhaltung anerkannter Standards, zum
Beispiel Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz, Gewerk-
schafts- und Versammlungsfreiheit, Umweltschutz, auszu-
gehen. Im Rahmen der turnusmäßigen Risikobewertung von
Auslagerungen werden seit dem Geschäftsjahr 2022 auch die
Aspekte Sicherstellung der Einhaltung sozialer Mindeststandards,
Abschätzung von physischen Risiken für die Leistungserbringung
des Dienstleisters (aufgrund des Standorts oder des Geschäfts-
modells) und Abschätzung von transitorischen Risiken in Bezug
auf das Geschäftsmodell des Dienstleisters berücksichtigt.
Bei der Auswahl neuer und bestehender Lieferanten werden im
Auslagerungsmanagement neben den Grundsätzen der Wirt-
schaftlichkeit auch nachhaltige Aspekte beachtet. Dazu gehören
Aspekte zur Einhaltung von Menschenrechten, die Einhaltung
von Arbeits- und Sozialstandards, Antidiskriminierungs- und
Antikorruptionsvorgaben sowie der Schutz der Umwelt.
Das Kapitel „Management der Beziehung zu Lieferanten“ enthält
Angaben nach ESRS G1-2 Absatz 15 a, b.
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung (G1-3)
Beschreibung der bestehenden Verfahren zur
Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von
Korruption oder Bestechung
Die Münchener Hypothekenbank hat Präventionsmaßnahmen
zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und
Bestechung etabliert. Es gibt sowohl zentrale Präventions-
maßnahmen für alle Mitarbeitenden als auch dezentrale
Maßnahmen, die auf bestimmte Bereiche innerhalb der Bank
zugeschnitten sind.
Zu den zentralen Maßnahmen zählen die Entwicklung von
Grundlagen, Schulungen und die Sensibilisierung der Mit-
arbeitenden sowie die Möglichkeit, Verdachtsfälle über das
Hinweisgeberverfahren zu melden. Die Compliance- und
Geldwäschebeauftragte-Funktion prüft neue Geschäftsaktivi-
ten und Produkte im Neuproduktprozess und adressiert
dabei identifizierte Risiken durch Stellungnahmen.
Dezentrale Maßnahmen umfassen die Umsetzung von
Betrugspräventionsgrundsätzen durch die jeweiligen Bank-
bereiche auf Basis zentraler Rahmenwerke. Dazu gehören
die Einbindung des Compliance- und Geldwäschebeauftragten
bei wesentlichen Neuerungen, die Zuverlässigkeitsprüfung
der Mitarbeitenden, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von
Informationen und die Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten.
Zusätzlich gibt es Regelungen für die Annahme und Gewährung
von Zuwendungen sowohl materieller als auch immaterieller
Art wie Geschenken, Essenseinladungen und Einladungen zu
Veranstaltungen. Diese Regelungen sind im Zuwendungshand-
buch festgehalten und stellen sicher, dass gesetzliche und
marktübliche Standards eingehalten werden. Die Compliance-
Funktion überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Für
Zuwendungen, die über der zulässigen Grenze von 50 Euro lie-
gen, ist eine schriftliche Zustimmung der Führungskraft und der
Compliance-Funktion erforderlich. Alle Zuwendungen, deren Wert
die Geringfügigkeitsschwelle von 15 Euro überschreiten, müs-
sen von den Mitarbeitenden unverzüglich im Compliance-Tool
dokumentiert werden. Dort werden sie durch die Compliance-
Funktion überprüft, um mögliche Verstöße aufzudecken.
Jeder Versuch der Bestechung oder Korruption sowie ent-
sprechende Vorfälle müssen über das Hinweisgeberverfahren
an die Compliance-Funktion gemeldet werden. Verstöße gegen
die Regelungen zu Zuwendungen können neben zivil- oder
strafrechtlichen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen. Je nach Schwere und Wiederholung der Verletzung kön-
nen diese Verstöße mit einer Ermahnung, Abmahnung oder Kün-
digung sanktioniert werden. Die Verfahren zur Weiterverfolgung
der Hinweise sind den Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. a) zu
entnehmen.
Angabe zur Trennung der Untersuchungsbeauftragten
oder des Untersuchungsausschusses von der
involvierten Management-Kette
Detaillierte Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise
des Arbeitskreises sind den Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. a)
zu entnehmen. Die Einbeziehung verschiedener Funktionen
und Abteilungen sowie von nicht in den Vorfall verwickelten
Vertretern des betroffenen Bereichs gewährleistet eine objektive
und neutrale Untersuchung des Vorfalls. Die Einbeziehung des
betroffenen Fachbereichs bedeutet, dass keine vollständige
Trennung des Untersuchungsausschusses von der involvierten
Management-Kette besteht.
105
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse
andie Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane
Der Vorstand wird jährlich im Rahmen des Compliance- Berichts
über die Anzahl und Art der Hinweise, die durchgeführten
Untersuchungen, deren Ergebnisse sowie die ergriffenen Maß-
nahmen informiert, ohne die Namen der hinweisgebenden
Personen oder etwaiger Beschuldigter zu nennen.
Kommunikation und Zugänglichkeit derUnter-
nehmenskonzepte sowie Verständnis für Aus-
wirkungen
Zusätzlich zu den Regelungen und Verfahren im Umgang mit
dem Verhaltenskodex werden weitere relevante Rahmenwerke
und Informationsmaterialien, wie das Zuwendungshandbuch,
das Handbuch für sonstige strafbare Handlungen und das
Handbuch zum Hinweisgeberverfahren, zentral intern allen Mit-
arbeitenden zugänglich gemacht. Die Mitarbeitenden sind ge-
mäß dem Mitarbeiterhandbuch verpflichtet, sich kontinuierlich
über die gültigen Regelungen zu informieren. Weitere
Informationen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex
sind den Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. g) zu entnehmen.
Art, Umfang und Tiefe der Schulungsprogramme zur
Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie
prozentualer Anteil der von Schulungsprogrammen
abgedeckten risikobehafteten Funktionen
Im Jahr 2025 wurde das Schulungsangebot der Bank um ein
webbasiertes Training zur Prävention von Korruption und Be-
stechung erweitert, das für sämtliche Mitarbeitenden (100 Pro-
zent ) verpflichtend ist und im Zwei-Jahres-Rhythmus zu ab-
solvieren ist. Die Schulung vermittelt zentrale Inhalte zur
Vermeidung und Prävention von Korruption und Bestechung
und ist zudem integraler Bestandteil der Einarbeitung neuer
Mitarbeitender. Den inhaltlichen Schwerpunkt der Schulung
bildet die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses des
Begriffs der Korruption und der Bestechung sowie ihrer unter-
schiedlichen Erscheinungsformen. Zudem werden die recht-
lichen, arbeitsrechtlichen und persönlichen Konsequenzen be-
handelt, die mit korruptem Verhalten oder der Annahme von
Vorteilen (Bestechung) einhergehen. Darüber hinaus werden den
Mitarbeitenden Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, durch die
sie ihren individuellen Beitrag zur Prävention und Aufdeckung
von Korruption leisten können.
Schulungsumfang für Mitglieder der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
werden jährlich durch die Überprüfung und Bestätigung der
bankinternen Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten
von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern zu dem Thema
sensibilisiert. Diese Richtlinie enthält Regelungen zu
Interessenkonflikten inklusive des Themas Korruption und
Bestechung.
Das Kapitel „Verhinderung und Aufdeckung von Korruption
und Bestechung“ enthält Angaben nach
ESRS G1-3 Absatz 16; 18 a, b, c; 20; 21 a, b, c.
Fälle von Korruption oder Bestechung (G1-4)
Anzahl der Verurteilungen und Höhe der Geldstrafen
für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine Verur-
teilungen wegen Verstößen gegen Korruptions- und Be-
stechungsvorschriften vor.
Ergriffene Maßnahmen gegen Verstöße gegen
Verfahren und Standards zur Bekämpfung von
Korruption und Bestechung
In der Münchener Hypothekenbank wurden keine Verstöße
gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korrup-
tion und Bestechung festgestellt. Daher war es nicht erforder-
lich, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen solche Verstöße
vorzugehen.
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von
Korruption oder Bestechung
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine bestätigten
Fälle von Korruption oder Bestechung vor.
Zahl der bestätigten Fälle, bei denen eigene Arbeits-
kräfte wegen Korruption oder Bestechung entlassen
oder diszipliniert wurden
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine bestätigten
Fälle vor, bei denen Mitarbeitende der Bank wegen Korruption
oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden.
106
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit
Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen
im Zusammenhang mit Korruption oder Bestechung
beendet oder nicht verlängert wurden
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine bestätigten
Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern vor, die auf-
grund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder
Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden.
Einzelheiten zu öffentlichen Gerichtsverfahren wegen
Korruption oder Bestechung gegen das Unternehmen
und seine Arbeitskräfte sowie die Ergebnisse dieser
Verfahren
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine öffentlichen
Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung gegen
das Unternehmen oder seine Mitarbeitenden vor.
Das Kapitel „Fälle von Korruption oder Bestechung“ enthält
Angaben nach ESRS G1-4 Absatz 24 a, b; 25 a, b, c, d.
Anlage
MELDEBÖGEN DER DELEGIERTEN
VERORDNUNG (EU) 2021/2178
(EU-TAXONOMIE)
Meldebögen Anhang VI
107
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
41.281,02 26.197,70 6.643,56 6.642,13 0,18 0,45
0,32 0,02 0,24 0,04 0,01
26.198,32 6.643,57 6.642,13 0,18 0,45
2 Finanzunternehmen 1.310,71 322,17 16,34 14,91 0,18 0,45 0,32 0,02 0,24 0,04 0,01
322,79 16,36 14,91 0,18 0,45
3 Kreditinstitute 703,42 107,50 4,84 3,41 0,18 0,45 0,32 0,02 0,24 0,04 0,01 108,12 4,86 3,41 0,18 0,45
4 Darlehen und Kredite 44,17 2,19 2,19
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
652,28 105,31 4,84 3,41 0,18 0,45 0,32 0,02 0,24 0,04 0,01 105,93 4,86 3,41 0,18 0,45
6 Eigenkapitalinstrumente 6,98
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 607,28 214,67 11,50 11,50 214,67 11,50 11,50
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 118,02
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 118,02
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 8.099,58 3.591,70 607,56 607,56
3.591,70 607,56 607,56
21 Darlehen und Kredite 8.099,58 3.591,70 607,56 607,56 3.591,70 607,56 607,56
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.452,35 22.283,83 6.019,66 6.019,66
22.283,83 6.019,66 6.019,66
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.315,64 22.236,56 6.019,66 6.019,66 22.236,56 6.019,66 6.019,66
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.333,37 2.333,37 2.333,37
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 418,39
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
418,39
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.008,79
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 5.825,57
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen unterliegen
5.749,68
35 Darlehen und Kredite 4.935,65
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.032,91
37 davon Gebäudesanierungskredite 126,35
38 Schuldverschreibungen 746,97
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
75,89
41 Darlehen und Kredite 9,24
42 Schuldverschreibungen 66,65
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate 397,51
45 Kurzfristige Interbankenkredite 753,84
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren)
98,92
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 48.289,81 26.197,70 6.643,56 6.642,13 0,18 0,45 0,32 0,02 0,24
0,04 0,01 26.198,32 6.643,57 6.642,13 0,18 0,45
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 5.188,61
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5.168,44
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 20,17
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 53.478,42 26.197,70 6.643,56 6.642,13 0,18 0,45 0,32 0,02 0,24 0,04 0,01 26.198,32 6.643,57 6.642,13 0,18 0,45
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Krediten) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und nicht zu Handelszwecken gehaltene finan-
zielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
108
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
IN MIO €
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
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der Erlöse
Davon
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tigkeiten
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der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
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Ver -
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der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
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wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
42.235,03 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
2 Finanzunternehmen 1.209,04 331,37 39,00 35,01 0,15 0,24
331,37 39,00 35,01 0,15 0,24
3 Kreditinstitute 561,10 117,91 3,98 0,15 0,24 117,91 3,98 0,15 0,24
4 Darlehen und Kredite 32,88 2,57 0,08 0,03 0,03 2,57 0,08 0,03 0,03
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
511,95 115,35 3,91 0,13 0,21 115,35 3,91 0,13 0,21
6 Eigenkapitalinstrumente 16,28
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 647,93 213,46 35,01 35,01 213,46 35,01 35,01
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 123,72
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 123,72
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41
4.790,77 966,41 966,41
21 Darlehen und Kredite 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41 4.790,77 966,41 966,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.281,41 21.969,59 6.044,29 6.044,29
21.969,59 6.044,29 6.044,29
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.110,10 21.889,85 6.044,29 6.044,29 21.889,85 6.044,29 6.044,29
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.195,93 2.195,93 2.195,93
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 369,05
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
369,05
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.030,84
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
5.539,32
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen unterliegen
5.453,25
35 Darlehen und Kredite 5.236,97
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.107,24
37 davon Gebäudesanierungskredite 148,06
38 Schuldverschreibungen 216,28
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
86,07
41 Darlehen und Kredite 22,94
42 Schuldverschreibungen 63,14
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
481,44
45 Kurzfristige Interbankenkredite
537,66
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren)
472,42
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.265,86 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
5.249,36
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
5.058,01
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
191,34
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 54.515,22 27.091,74 7.049,70
7.045,71 0,15 0,24
27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Krediten) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und nicht zu Handelszwecken gehaltene finan-
zielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
109
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
41.281,02 26.198,22 6.644,05 6.642,13 0,19 0,72
0,63 0,03 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,18 0,00 0,00 0,00 0,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
26.199,08 6.644,08 6.642,13 0,19 0,72
2 Finanzunternehmen 1.310,71 322,69 16,84 14,91 0,19 0,72 0,63 0,03 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,18 0,00 0,00 0,00 0,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
323,55 16,87 14,91 0,19 0,72
3 Kreditinstitute 703,42 108,02 5,34 3,41 0,19 0,72 0,63 0,03 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,18 0,00 0,00 0,00 0,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 108,88 5,37 3,41 0,19 0,72
4 Darlehen und Kredite 44,17 2,21 2,21
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
652,28 105,81 5,34 3,41 0,19 0,72 0,63 0,03 0,00 0,00 0,01 0,00 0,00 0,00 0,18 0,00 0,00 0,00 0,05 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 106,67 5,37 3,41 0,19 0,72
6 Eigenkapitalinstrumente 6,98
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 607,28 214,67 11,50 11,50 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 214,67 11,50 11,50
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 118,02
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 118,02
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 8.099,58 3.591,70 607,56 607,56
3.591,70 607,56 607,56
21 Darlehen und Kredite 8.099,58 3.591,70 607,56 607,56 3.591,70 607,56 607,56
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.452,35 22.283,83 6.019,66 6.019,66
22.283,83 6.019,66 6.019,66
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.315,64 22.236,56 6.019,66 6.019,66 22.236,56 6.019,66 6.019,66
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.333,37 2.333,37 2.333,37
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 418,39
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
418,39
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
0,00
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.008,79
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 5.756,22
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen unterliegen
5.680,33
35 Darlehen und Kredite 4.935,65
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.032,91
37 davon Gebäudesanierungskredite 126,35
38 Schuldverschreibungen 746,97
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
75,89
41 Darlehen und Kredite 9,24
42 Schuldverschreibungen 66,65
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate 397,51
45 Kurzfristige Interbankenkredite 753,84
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren)
98,92
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 48.289,81 26.198,22 6.644,05 6.642,13 0,19 0,72 0,63 0,03 0,01 0,18 0,05 26.199,08 6.644,08 6.642,13 0,19 0,72
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 5.188,61
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5.168,44
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 20,17
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 53.478,42 26.198,22 6.644,05 6.642,13 0,19 0,72 0,63 0,03 0,01 0,18 0,05 26.199,08 6.644,08 6.642,13 0,19 0,72
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Krediten) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und nicht zu Handelszwecken gehaltene finan-
zielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
110
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
IN MIO €
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
42.235,03 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
0,00
27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
2 Finanzunternehmen 1.209,04 331,37 39,00 35,01 0,15 0,24 0,00
331,37 39,00 35,01 0,15 0,24
3 Kreditinstitute 561,10 117,91 3,98 0,15 0,24 0,00 117,91 3,98 0,15 0,24
4 Darlehen und Kredite 32,88 2,57 0,08 0,03 0,03 2,57 0,08 0,03 0,03
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
511,95 115,35 3,91 0,13 0,21 0,00 115,35 3,91 0,13 0,21
6 Eigenkapitalinstrumente 16,28
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 647,93 213,46 35,01 35,01 213,46 35,01 35,01
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 123,72
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 123,72
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41
4.790,77 966,41 966,41
21 Darlehen und Kredite 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41 4.790,77 966,41 966,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.281,41 21.969,59 6.044,29 6.044,29
21.969,59 6.044,29 6.044,29
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.110,10 21.889,85 6.044,29 6.044,29 21.889,85 6.044,29 6.044,29
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.195,93 2.195,93 2.195,93
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 369,05
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
369,05
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.030,84
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 5.539,32
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Informationen unterliegen
5.453,25
35 Darlehen und Kredite 5.236,97
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.107,24
37 davon Gebäudesanierungskredite 148,06
38 Schuldverschreibungen 216,28
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
86,07
41 Darlehen und Kredite 22,94
42 Schuldverschreibungen 63,14
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate 481,44
45 Kurzfristige Interbankenkredite 537,66
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren)
472,42
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.265,86 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24 0,00 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 5.249,36
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5.058,01
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 191,34
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 54.515,22 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24 0,00 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Krediten) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte und nicht zu Handelszwecken gehaltene finan-
zielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
111
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ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 2: GAR SEKTORINFORMATION – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEKTOREN – NACE--STELLEN-EBENE (CODE UND BEZEICHNUNG) IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
[Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
1 F41.10 Hochbau 54,55 0,00 54,55 0,00
2 L68.11 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
8.035,65 603,55 341,21 41,85
3 N82.99 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen für Unternehmen und
Privatpersonen a.n.g.
6,78 1,41 6,78 1,41
4 S96.09 Erbringung von sonstigen überwiegend
persönlichen Dienstleistungen a.n.g.
2,60 2,60 2,60 2,60
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß den Haupttätigkeiten der Gegenpartei verwenden.
2. Bei der Sektoreinstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen werden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder ent-
scheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß den im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebenen offen.
MELDEBOGEN 2: GAR SEKTORINFORMATION – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEKTOREN – NACE--STELLEN-EBENE (CODE UND BEZEICHNUNG) IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
[Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
1 F41.10 Hochbau 54,55 0,00 54,55 0,00
2 L68.11 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
8.035,65 603,55 341,21 41,85
3 N82.99 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen
Dienstleistungen für Unternehmen und
Privatpersonen a.n.g.
6,78 1,41 6,78 1,41
4 S96.09 Erbringung von sonstigen überwiegend
persönlichen Dienstleistungen a.n.g.
2,60 2,60 2,60 2,60
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß den Haupttätigkeiten der Gegenpartei verwenden.
2. Bei der Sektoreinstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen werden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder ent-
scheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß den im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebenen offen.
112
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ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
63,46 16,09 16,09 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
63,46 16,09 16,09 0,00 0,00 77,19
2 Finanzunternehmen 24,58 1,25 1,14 0,01 0,03 0,02 0,00 0,00 0,02 0,00 0,00 24,63 1,25 1,14 0,01 0,03 2,45
3 Kreditinstitute 15,28 0,69 0,49 0,03 0,06 0,05 0,00 0,00 0,03 0,01 0,00 15,37 0,69 0,49 0,03 0,06 1,32
4 Darlehen und Kredite 4,95 4,95 0,08
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
16,15 0,74 0,52 0,03 0,07 0,05 0,00 0,00 0,04 0,01 0,00 16,24 0,74 0,52 0,03 0,07 1,22
6 Eigenkapitalinstrumente 0,01
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 35,35 1,89 1,89 35,35 1,89 1,89 1,14
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,22
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 0,22
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 44,34 7,50 7,50 44,34 7,50 7,50 15,15
21 Darlehen und Kredite 44,34 7,50 7,50 44,34 7,50 7,50 15,15
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 70,85 19,14 19,14 70,85 19,14 19,14 58,81
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 71,01 19,22 19,22 71,01 19,22 19,22 58,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,36
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,78
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,78
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 54,25 13,76 13,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 54,25 13,76 13,75 0,00 0,00 90,30
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der „anrechenbaren“ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
113
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
64,15 16,69 16,68 0,00 0,00
0,00
64,15 16,69 16,68 0,00 0,00 77,47
2 Finanzunternehmen 27,41 3,23 2,90 0,01 0,02 0,00 27,41 3,23 2,90 0,01 0,02 2,22
3 Kreditinstitute 21,01 0,71 0,03 0,04 0,00 21,01 0,71 0,03 0,04 1,03
4 Darlehen und Kredite 7,81 0,23 0,08 0,08 7,81 0,23 0,08 0,08 0,06
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
22,53 0,76 0,03 0,04 0,00 22,53 0,76 0,03 0,04 0,94
6 Eigenkapitalinstrumente 0,03
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 32,94 5,40 5,40 32,94 5,40 5,40 1,19
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,23
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 0,23
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
21 Darlehen und Kredite 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 70,23 19,32 19,32 70,23 19,32 19,32 57,38
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 70,36 19,43 19,43 70,36 19,43 19,43 57,07
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,03
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 0,00 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 77,47
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der „anrechenbaren“ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
114
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
63,46 16,09 16,09 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
63,47 16,09 16,09 0,00 0,00 77,19
2 Finanzunternehmen 24,62 1,28 1,14 0,01 0,05 0,05 0,00 0,00 0,00 0,01 0,00 24,69 1,29 1,14 0,01 0,05 2,45
3 Kreditinstitute 15,36 0,76 0,49 0,03 0,10 0,09 0,00 0,00 0,00 0,03 0,01 15,48 0,76 0,49 0,03 0,10 1,32
4 Darlehen und Kredite 5,00 0,00 5,00 0,08
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
16,22 0,82 0,52 0,03 0,11 0,10 0,00 0,00 0,00 0,03 0,01 16,35 0,82 0,52 0,03 0,11 1,22
6 Eigenkapitalinstrumente 0,01
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 35,35 1,89 1,89 35,35 1,89 1,89 1,14
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,22
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 0,22
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 44,34 7,50 7,50 44,34 7,50 7,50 15,15
21 Darlehen und Kredite 44,34 7,50 7,50 44,34 7,50 7,50 15,15
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 70,85 19,14 19,14 70,85 19,14 19,14 58,81
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 71,01 19,22 19,22 71,01 19,22 19,22 58,56
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,36
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,78
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,78
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 54,25 13,76 13,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 54,25 13,76 13,76 0,00 0,00 90,30
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der „anrechenbaren“ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
115
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
64,14 16,69 16,68 0,00 0,00
0,00
64,14 16,69 16,68 0,00 0,00 77,47
2 Finanzunternehmen 27,27 3,26 2,90 0,02 0,03 0,01 27,29 3,26 2,90 0,02 0,03 2,22
3 Kreditinstitute 20,72 0,78 0,03 0,06 0,03 20,75 0,78 0,03 0,06 1,03
4 Darlehen und Kredite 4,90 0,31 0,08 0,08 0,08 4,98 0,31 0,08 0,08 0,06
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
22,40 0,84 0,03 0,06 0,03 22,42 0,84 0,03 0,06 0,94
6 Eigenkapitalinstrumente 0,03
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 32,94 5,40 5,40 32,94 5,40 5,40 1,19
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,23
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 0,23
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
21 Darlehen und Kredite 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 70,23 19,32 19,32 70,23 19,32 19,32 57,38
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 70,36 19,43 19,43 70,36 19,43 19,43 57,07
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,03
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 0,00 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 77,47
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der „anrechenbaren“ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
116
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: GAR KPI-ZUFLÜSSE – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
% (IM VERGLEICH ZUM ZUFLUSS DER GESAMTEN TAXONOMIEFÄHIGEN VERMÖGENSWERTE)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
51,07 4,05 4,04 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
51,07 4,05 4,04 0,00 0,00 60,70
2 Finanzunternehmen 7,74 0,37 0,28 0,01 0,02 0,02 0,00 0,01 0,00 0,00 7,77 0,37 0,28 0,01 0,02 5,15
3 Kreditinstitute 14,70 0,71 0,53 0,03 0,04 0,03 0,00 0,02 0,00 0,00 14,75 0,71 0,53 0,03 0,04 2,71
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
14,70 0,71 0,53 0,03 0,04 0,03 0,00 0,02 0,00 0,00 14,75 0,71 0,53 0,03 0,04 2,71
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 2,44
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 28,54 28,54 17,22
21 Darlehen und Kredite 28,54 28,54 17,22
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 67,93 6,45 6,45 67,93 6,45 6,45 37,81
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 68,20 6,48 6,48 68,20 6,48 6,48 37,66
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 3,62
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,51
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,51
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 35,15 2,79 2,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35,15 2,79 2,78 0,00 0,00 88,19
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
117
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: GAR KPI-ZUFLÜSSE – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2025
% (IM VERGLEICH ZUM ZUFLUSS DER GESAMTEN TAXONOMIEFÄHIGEN VERMÖGENSWERTE)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
51,07 4,05 4,04 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
51,07 4,05 4,04 0,00 0,00 60,70
2 Finanzunternehmen 7,76 0,41 0,28 0,02 0,04 0,04 0,00 0,00 0,00 0,01 0,00 7,82 0,41 0,28 0,02 0,04 5,15
3 Kreditinstitute 14,74 0,78 0,53 0,03 0,07 0,07 0,00 0,00 0,00 0,03 0,00 14,84 0,79 0,53 0,03 0,07 2,71
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
14,74 0,78 0,53 0,03 0,07 0,07 0,00 0,00 0,00 0,03 0,00 14,84 0,79 0,53 0,03 0,07 2,71
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2,44
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 28,54 28,54 17,22
21 Darlehen und Kredite 28,54 28,54 17,22
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 67,93 6,45 6,45 67,93 6,45 6,45 37,81
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 68,20 6,48 6,48 68,20 6,48 6,48 37,66
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 3,62
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 0,51
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,51
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 35,15 2,79 2,78 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 35,15 2,79 2,78 0,00 0,00 88,19
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
118
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 5: KPI AUSSERBILANZIELLE RISIKOPOSITIONEN OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ANRECHENBAREN AUSSERBILANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomie-
relevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
119
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist in den Bereichen Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz
innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf
Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält
Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse
wie die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der
besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie
die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen
gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen
im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-
Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärme-
gewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Meldebögen Anhang XII
(Kernenergie und fossiles Gas)
120
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3,12 0,01 3,12 0,01
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 6.640,45 13,75 6.640,44 13,75 0,02 0,00
8. Anwendbarer KPI insgesamt 6.643,57 13,76 6.643,56 13,76 0,02 0,00
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,20 0,00 0,20 0,00
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2,97 0,01 2,97 0,01
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 6.640,91 13,75 6.640,88 13,75 0,03 0,00
8. Anwendbarer KPI insgesamt 6.644,08 13,76 6.644,05 13,76 0,03 0,00
121
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,41 0,01 0,41 0,01
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 154,18 2,78 154,18 2,78 0,00 0,00
8. Anwendbarer KPI insgesamt 154,59 2,79 154,58 2,79 0,00 0,00
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,57 0,01 0,57 0,01
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 154,14 2,78 154,14 2,78 0,00 0,00
8. Anwendbarer KPI insgesamt 154,71 2,79 154,71 2,79 0,00 0,00
122
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Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 3,12 0,05 3,12 0,05
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 6.640,45 99,95 6.640,44 99,95 0,02 0,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 6.643,57 100,00 6.643,56 100,00 0,02 0,00
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,20 0,00 0,20 0,00
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 2,97 0,04 2,97 0,04
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 6.640,91 99,95 6.640,88 99,95 0,03 0,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 6.644,08 100,00 6.644,05 100,00 0,03 0,00
123
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,41 0,26 0,41 0,26
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 154,18 99,74 154,18 99,74 0,00 0,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 154,59 100,00 154,58 100,00 0,00 0,00
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,57 0,37 0,57 0,37
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 154,14 99,63 154,14 99,63 0,00 0,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 154,71 100,00 154,71 100,00 0,00 0,00
124
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
9,50 0,02 9,50 0,02
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
12,09 0,03 12,09 0,03
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5,07 0,01 5,07 0,01
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
19.527,78 40,44 19.527,48 40,44 0,30 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
19.554,45 40,49 19.554,14 40,49 0,30 0,00
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7,89 0,02 7,89 0,02
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6,44 0,01 6,44 0,01
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
19.540,44 40,46 19.539,84 40,46 0,60 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
19.554,77 40,49 19.554,17 40,49 0,60 0,00
125
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,49 0,01 0,49 0,01
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,16 0,00 0,16 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.793,36 32,35 1.793,30 32,35 0,06 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
1.794,01 32,36 1.793,95 32,36 0,06 0,00
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,24 0,00 0,24 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,57 0,01 0,57 0,01
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.793,19 32,35 1.793,08 32,35 0,12 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
1.794,01 32,36 1.793,89 32,36 0,12 0,00
126
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 22.091,79 45,75
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 22.091,79 45,75
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 22.090,96 45,75
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 22.090,96 45,75
127
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ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 3.595,27 64,85
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.595,27 64,85
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 3.595,14 64,85
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 3.595,14 64,85
128
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Liste der Angabepflichten, die in der Nachhaltigkeits-
erklärung befolgt wurden (IRO-2 Absatz 56)
Berichtspflichten
40 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärung (BP-1)
41 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen (BP-2)
42 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette (SBM-1)
48 Interessen und Standpunkte der Interessenträger (SBM-2)
51 Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte sowie der Verbraucher und
Endnutzer in die Strategie und das Geschäftsmodell (SBM-2 S1/S4)
51 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3)
56 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3 E1)
57 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3 S1)
58 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3 S3)
59 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell (SBM-3 S4)
59 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1)
60 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung
der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und
Chancen (IRO-1 E1)
61 Verfahren zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen (IRO-1 E2-E5)
61 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IRO-1 G1)
61 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des
Unternehmens abgedeckte Angabepflichten (IRO-2)
62 Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852
(Taxonomie-Verordnung)
68 Übergangsplan für den Klimaschutz (E1-1)
70 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel (E1-2)
76 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimastrategien (E1-3)
79 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel (E1-4)
82 Energieverbrauch und Energiemix (E1-5)
82 THG-Bruttoemissionen der Kategorie Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen (E1-6)
85 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens (S1-1)
89 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und
von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen (S1-2)
90 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (S1-3)
92 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und
Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesent-
licher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unter-
nehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze (S1-4)
95 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen (S1-5)
96 Merkmale der Arbeitnehmenden des Unternehmens (S1-6)
96 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog (S1-8)
97 Diversitätskennzahlen (S1-9)
97 Angemessene Entlohnung (S1-10)
98 Soziale Absicherung (S1-11)
98 Menschen mit Behinderungen (S1-12)
98 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung (S1-13)
98 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (S1-15)
99 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten (S1-17)
99 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern (S4-1)
101 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in
Bezug auf Auswirkungen (S4-2)
101 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können (S4-3)
102 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur (G1-1)
104 Management der Beziehung zu Lieferanten (G1-2)
105 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung (G1-3)
106 Fälle von Korruption oder Bestechung (G1-4)
DATENPUNKTE GEMÄSS ESRS 2
ANLAGE B (ESRS 2 IRO-2)
129
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ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in
den Leitungs- und
Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission Anhang II
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der
Leitungsorganmitglieder,
die unabhängig sind
Absatz 21 Buchstabe e Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur
Sorgfaltspflicht
Absatz 30 Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 3
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten
im Zusammenhang mit
fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer i
Indikator Nr. 4 Tabelle 1
in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission
(28 58), Tabelle 1: Qualitative
Angaben zu Umweltrisiken, und
Tabelle 2: Qualitative Angaben
zu sozialen Risiken
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht anwendbar
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten
im Zusammenhang mit
der Herstellung von
Chemikalien
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer ii
Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 2
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht anwendbar
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten
im Zusammenhang mit
umstrittenen Waffen
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer iii
Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 (29 59),
Artikel 12 Absatz 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
Nicht anwendbar
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten
im Zusammenhang mit
dem Anbau und der
Produktion von Tabak
Absatz 40 Buchstabe d
Ziffer iv
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 12
Absatz 1 Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816, Anhang II
Nicht anwendbar
ESRS E1-1
Übergangsplan zur
Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050
Absatz 14 Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel 2
Absatz 1
68 ff.
Liste der Datenpunkte in generellen und
themenbezogenen Standards, die sich aus anderen
EU-Rechtsvorschriften ergeben (IRO-2 Absatz 56)
130
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS E1-1
Unternehmen, die von
den Paris-abgestimmten
Referenzwerten
ausgenommen sind
Absatz 16 Buchstabe g Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität der
Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 12
Absatz 1 Buchstaben d bis
g und Artikel 12 Absatz 2
68 ff.
ESRS E1-4
THG-
Emissionsreduktionsziele
Absatz 34 Indikator Nr. 4 in
Anhang 1 Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 6
79 ff.
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus
fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach
Quellen (nur
klimaintensive Sektoren)
Absatz 38 Indikator Nr. 5 in
Anhang 1 Tabelle 1 und
Indikator Nr. 5 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht anwendbar
ESRS E1-5
Energieverbrauch und
Energiemix
Absatz 37 Indikator Nr. 5 in
Anhang 1 Tabelle 1
82
ESRS E1-5
Energieintensität im
Zusammenhang mit
Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
Absätze 40 bis 43 Indikator Nr. 6 in
Anhang 1 Tabelle 1
Nicht anwendbar
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen
der Kategorien Scope 1, 2
und 3 sowie THG-
Gesamtemissionen
Absatz 44 Indikatoren Nr. 1 und 2
in Anhang 1 Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung (EU)
Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Kreditqualität der
Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 5
Absatz 1, Artikel 6 und
Artikel 8 Absatz 1
82 ff.
131
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS E1-6
Intensität der THG-
Bruttoemissionen
Absätze 53 bis 55 Indikator Nr. 3 Tabelle 1
in Anhang 1
Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Meldebogen 3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungskennzahlen
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Artikel 8
Absatz 1
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS E1-7
Entnahme von
Treibhausgasen und CO
2
-
Zertifikate
Absatz 56 Verordnung (EU)
2021/1119, Artikel 2
Absatz 1
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS E1-9
Risikoposition des
Referenzwert-Portfolios
gegenüber
klimabezogenen
physischen Risiken
Absatz 66 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818, Anhang II
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der
Geldbeträge nach akutem
und chronischem phy-
sischem Risiko Absatz 66
Buchstabe a ESRS E1-9
Ort, an dem sich
erhebliche
Vermögenswerte mit
wesentlichem physischen
Risiko befinden
Absatz 66 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absätze 46 und 47; Meldebo-
gen 5: Anlagebuch – Physisches
Risiko im Zusammenhang mit
dem Klimawandel:
Risikopositionen mit
physischem Risiko
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des
Buchwerts seiner
Immobilien nach
Energieeffizienzklassen
Absatz 67 Buchstabe c Artikel 449a der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung (EU)
2022/2453 der Kommission,
Absatz 34; Meldebogen 2:
Anlagebuch – Übergangsrisiko
im Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch
Immobilien besicherte
Darlehen – Energieeffizienz der
Sicherheiten
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS E1-9
Grad der Exposition des
Portfolios gegenüber
klimabezogenen Chancen
Absatz 69 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
132
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II
der E-PRTR-Verordnung
(Europäisches
Schadstofffreisetzungs-
und -verbringungsregister)
aufgeführten Schadstoffs,
der in Luft, Wasser und
Boden emittiert wird
Absatz 28 Indikator Nr. 8 in
Anhang 1 Tabelle 1
Indikator Nr. 2 in
Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 1 in
Anhang 1 Tabelle 2
Indikator Nr. 3 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-1
Wasser- und
Meeresressourcen
Absatz 9 Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-1
Spezielles Konzept Absatz 13 Indikator Nr. 8 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-1
Nachhaltige Oze-ane und
Meere
Absatz 14 Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtmenge des
zurückgewonnenen und
wiederverwendeten
Wassers
Absatz 28 Buchstabe c Indikator Nr. 6,2 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch
in m
3
je Nettoerlös aus
eigenen Tätigkeiten
Absatz 29 Indikator Nr. 6,1 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe a
Ziffer i
Indikator Nr. 7 in
Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe b Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe c Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren
oder Konzepte im Bereich
Landnutzung und
Landwirtschaft
Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren
oder Konzepte im Bereich
Ozeane/Meere
Absatz 24 Buchstabe c Indikator Nr. 12 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E4-2
Konzepte für die
Bekämpfung der
Entwaldung
Absatz 24 Buchstabe d Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Indikator Nr. 13 in
Anhang 1 Tabelle 2
Nicht wesentlich
ESRS E5-5
Gefährliche und
radioaktive Abfälle
Absatz 39 Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Indikator Nr. 13 in
Anhang I Tabelle 3
58
133
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS 2 SBM3 – S1
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 3
58
ESRS S1-1
Verpflichtungen im
Bereich der
Menschenrechtspolitik
Absatz 20 Indikator Nr. 9 in
Anhang I Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 1
85 ff.
ESRS S1-1
Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den
grundlegenden
Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen
Arbeitsorganisation
behandelt werden
Absatz 21 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
85 ff.
ESRS S1-1
Verfahren und
Maßnahmen zur
Bekämpfung des
Menschenhandels
Absatz 22 Indikator Nr. 11 in
Anhang I Tabelle 3
85 ff.
ESRS S1-1
Konzept oder
Managementsystem für
die Verhütung von
Arbeitsunfällen
Absatz 23 Indikator Nr. 1 in
Anhang I Tabelle 3
85 ff.
ESRS S1-3
Bearbeitung von
Beschwerden
Absatz 32 Buchstabe c Indikator Nr. 5 in
Anhang I Tabelle 3
90 ff.
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und
Zahl und Quote der
Arbeitsunfälle
Absatz 88 Buchstaben b
und c
Indikator Nr. 2 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht wesentlich
ESRS S1-14
Anzahl der durch
Verletzungen, Unfälle,
Todesfälle oder
Krankheiten bedingten
Ausfalltage
Absatz 88 Buchstabe e Indikator Nr. 3 in
Anhang I Tabelle 3
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS S1-16
Unbereinigtes
geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle
Absatz 97 Buchstabe a Indikator Nr. 12 in
Anhang I Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von
Mitgliedern der
Leitungsorgane
Absatz 97 Buchstabe b Indikator Nr. 8 in
Anhang I Tabelle 3
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Indikator Nr. 7 in
Anhang I Tabelle 3
99
134
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien
Absatz 104 Buchstabe a Indikator Nr. 10 in
Anhang I Tabelle 1 und
Indikator Nr. 14 in
Anhang I Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
99
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von
Kinderarbeit oder
Zwangsarbeit in der
Wertschöpfungskette
Absatz 11 Buchstabe b Indikatoren Nr. 12 und
13 in Anhang Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S2-1
Verpflichtungen im
Bereich der
Menschenrechtspolitik
Absatz 17 Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
Nicht wesentlich
ESRS S2-1
Konzepte im
Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Absatz 18 Indikatoren Nr. 11 und 4
in Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien
Absatz 19 Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
Nicht wesentlich
ESRS S2-1
Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug
auf Fragen, die in den
grundlegenden
Konventionen 1 bis 8 der
Internationalen
Arbeitsorganisation
behandelt werden
Absatz 19 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
Nicht wesentlich
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im
Zusammenhang mit
Menschenrechten
innerhalb der vor- und
nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Absatz 36 Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
Nicht wesentlich
ESRS S3-1
Verpflichtungen im
Bereich der
Menschenrechte
Absatz 16 Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
135
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht Zugehöriger Datenpunkt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-Verordnungs-
Referenz
EU-Klimagesetz-
Referenz Seitenzahl
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte, der
Prinzipien der IAO oder
der OECD-Leitlinien
Absatz 17 Indikator Nr. 10 in
Anhang 1 Tabelle 1
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816, Anhang II
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im
Zusammenhang mit
Menschenrechten
Absatz 36 Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS S4-1
Konzepte im
Zusammenhang mit
Verbrauchern und
Endnutzern
Absatz 16 Indikator Nr. 9 in
Anhang 1 Tabelle 3 und
Indikator Nr. 11 in
Anhang 1 Tabelle 1
99 ff.
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für
Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien
Absatz 17 Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1818 Artikel 12
Absatz 1
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im
Zusammenhang mit
Menschenrechten
Absatz 35 Indikator Nr. 14 in
Anhang 1 Tabelle 3
Keine Angabe aufgrund
teilweiser Anwendung
der ESRS
ESRS G1-1
Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen
Korruption
Absatz 10 Buchstabe b Indikator Nr. 15 in
Anhang 1 Tabelle 3
102 ff.
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgebern
(Whistleblowers)
Absatz 10 Buchstabe d Indikator Nr. 6 in
Anhang 1 Tabelle 3
Nicht anwendbar
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße
gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
Absatz 24 Buchstabe a Indikator Nr. 17 in
Anhang 1 Tabelle 3
Delegierte Verordnung
(EU) 2020/1816 der
Kommission, Anhang II
106 ff.
ESRS G1-4
Standards zur
Bekämpfung von
Korruption und
Bestechung
Absatz 24 Buchstabe b Indikator Nr. 16 in
Anhang 1 Tabelle 3
106 ff.
136
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
JAHRESABSCHLUSS
138 Bilanz
142 Gewinn- und Verlustrechnung
144 Eigenkapitalspiegel und
Kapitalflussrechnung
146 Anhang
146 Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
149 Angaben zur Bilanz–
Gewinn-undVerlustrechnung
158 Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz
174 Sonstige Angaben
174 Mitgliederbewegung
174 Personalstatistik
174 Besondere Offenlegungspflichten
174 Gewinnverwendungsvorschlag
174 Firma
175 Organe
175 Aufsichtsrat
175 Vorstand
176 Prüfungsverband
177 Haftungsverpflichtungen
178 Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
137
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
zum 31. Dezember 2025
AKTIVSEITE
IN €
31.12.2025
T€
31.12.2024
1. Barreserve
a) Kassenbestand 0,00 0
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 20.171.265,28 31.344
darunter: bei der Deutschen Bundesbank € 20.171.265,28
20.171.265,28 31.344
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen 19.184.112,08 14.725
b) Kommunalkredite 25.115.153,48 25.168
c) andere Forderungen 1.318.543.359,62 1.290.478
darunter: täglich fällig € 752.652.027,13
1.362.842.625,18 1.330.371
3. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 44.340.886.273,03 45.797.057
b) Kommunalkredite 746.829.028,08 1.030.458
c) andere Forderungen 125.310.869,10 54.809
45.213.026.170,21 46.882.324
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen 5.807.919.673,38 5.192.857
aa) von öffentlichen Emittenten € 4.738.192.010,85 (4.308.855)
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank € 4.701.880.092,27
ab) von anderen Emittenten € 1.069.727.662,53 (884.002)
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank € 927.409.282,66
b) eigene Schuldverschreibungen 501.985.270,83 502.612
Nennbetrag € 500.000.000,00
6.309.904.944,21 5.695.469
Übertrag: 52.905.945.004,88 53.939.508
138
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
AKTIVSEITE
IN €
31.12.2025
T€
31.12.2024
Übertrag: 52.905.945.004,88 53.939.508
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 125.000.000,00 140.000
6. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
a) Beteiligungen 109.692.967,61 109.693
darunter: Kreditinstitute € 41.478.482,04
b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 18.500,00 18
darunter: bei Kreditgenossenschaften € 15.500,00
109.711.467,61 109.711
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.131.088,34 1.141
8. Immaterielle Anlagewerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 376.426,76 150
9. Sachanlagen 90.923.782,70 92.139
10. Sonstige Vermögensgegenstände 133.974.123,48 114.634
11. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 110.513.118,55 116.509
b) andere 844.984,59 1.428
111.358.103,14 117.937
Summe der Aktiva 53.478.419.996,91 54.515.220
139
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
PASSIVSEITE
IN €
31.12.2025
T€
31.12.2024
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 793.682.716,38 942.110
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 104.910.612,07 83.374
c) andere Verbindlichkeiten 3.340.593.270,05 3.698.958
darunter: täglich fällig € 1.092.867.984,03
4.239.186.598,50 4.724.442
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 10.762.037.384,01 10.242.424
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 999.208.632,63 1.059.437
c) andere Verbindlichkeiten 5.630.064.061,68 5.233.443
darunter: täglich fällig € 283.288.356,89
17.391.310.078,32 16.535.304
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 28.678.791.658,43 30.163.702
aa) Hypothekenpfandbriefe € 22.867.929.892,22 (24.277.436)
ab) Öffentliche Pfandbriefe € 40.744.792,58 (40.785)
ac) sonstige Schuldverschreibungen € 5.770.116.973,63 (5.845.481)
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 164.124.582,04 117.839
28.842.916.240,47 30.281.541
4. Sonstige Verbindlichkeiten 111.234.762,64 201.731
Übertrag: 50.584.647.679,93 51.743.018
140
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
PASSIVSEITE
IN €
31.12.2025
T€
31.12.2024
Übertrag: 50.584.647.679,93 51.743.018
5. Rechnungsabgrenzungsposten
aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 35.567.777,18 46.129
35.567.777,18 46.129
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28.879.574,00 31.977
b) Steuerrückstellungen 4.150.000,00 4.150
c) andere Rückstellungen 58.615.680,30 54.364
91.645.254,30 90.491
7. Nachrangige Verbindlichkeiten 500.670.045,09 449.384
8. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kapitals 224.730.513,21 222.495
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 122.000.000,00 120.000
10. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.294.488.370,00 1.274.456
aa) Geschäftsguthaben € 1.294.488.370,00 (1.274.456)
b) Ergebnisrücklagen 568.000.000,00 513.000
ba) gesetzliche Rücklage € 562.000.000,00 (507.000)
bb) andere Ergebnisrücklagen € 6.000.000,00 (6.000)
c) Bilanzgewinn 56.670.357,20 56.247
1.919.158.727,20 1.843.703
Summe der Passiva 53.478.419.996,91 54.515.220
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 766,94 1
2. Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen 2.124.303.101,82 2.471.490
141
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN €
01.01. bis 31.12.2025
T€
01.01. bis 31.12.2024
1. Zinserträge aus
1.542.388.285,07 1.591.956
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.363.599.201,24 1.429.247
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 178.789.083,83 162.709
2. Zinsaufwendungen 1.032.145.142,75 1.061.332
3. Laufende Erträge aus 1.879.861,32 1.833
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0,00 0
b) Beteiligungen und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 1.879.861,32 1.833
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 27.261,59 0
5. Provisionserträge 9.980.389,47 11.285
6. Provisionsaufwendungen 72.773.198,61 75.612
7. Sonstige betriebliche Erträge 4.668.022,42 4.755
8. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 167.587.477,55 148.871
a) Personalaufwand 79.354.379,82 72.135
aa) Löhne und Gehälter 66.500.682,07 59.596
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.853.697,75 12.539
darunter: für Altersversorgung 1.751.767,91 € (2.929)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 88.233.097,73 76.736
9. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 3.721.937,51 3.401
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.944.032,09 3.931
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 98.774.027,62 126.774
142
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN €
01.01. bis 31.12.2025
T€
01.01. bis 31.12.2024
12. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 952
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen
und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 157.157,93 0
14. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 22
15. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 177.840.845,81 190.838
16. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 2.000.000,00 6.000
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 69.765.418,99 79.281
18. Jahresüberschuss 106.075.426,82 105.557
19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 594.930,38 690
20. Einstellungen in Ergebnisrücklagen 50.000.000,00 50.000
a) in die gesetzliche Rücklage 50.000.000,00 50.000
b) in andere Ergebnisrücklagen 0
21. Bilanzgewinn 56.670.357,20 56.247
143
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
EIGENKAPITALSPIEGEL UND
KAPITALFLUSSRECHNUNG
EIGENKAPITALSPIEGEL 2025
IN T€
Gezeichnetes Kapital
Geschäftsguthaben Stille Beteiligungen Ergebnisrücklagen Bilanzgewinn Eigenkapital gesamt
Eigenkapital zum 01.01.2024 1.271.496 463.000 51.393 1.785.889
Netto-Kapitalveränderungen 2.960 2.960
Gezahlte Dividenden 50.703 50.703
Jahresüberschuss 50.000 55.557 105.557
Eigenkapital zum 31.12.2024 1.274.456 513.000 56.247 1.843.703
Netto-Kapitalveränderungen 20.032 5.000 –5.000 20.032
Gezahlte Dividenden 50.652 50.652
Jahresüberschuss 50.000 56.075 106.075
Eigenkapital zum 31.12.2025 1.294.488 568.000 56.670 1.919.158
144
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
EIGENKAPITALSPIEGEL UND
KAPITALFLUSSRECHNUNG
KAPITALFLUSSRECHNUNG 2025
IN MIO. €
31.12.2025
1. Periodenergebnis 106,1
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen/Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 97,2
3. Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 1,2
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 1,8
5. Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens 0,0
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) –26,4
7. Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute –117,0
8. Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden 1.644,7
9. Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) 0,4
10. Zunahme/Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit –19,3
11. Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten –459,8
12. Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 862,9
13. Zunahme/Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten –1.447,5
14. Zunahme/Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit –90,5
15. Zinsaufwendungen/Zinserträge –512,2
16. Ertragssteueraufwand/-ertrag 69,8
17. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 1.621,8
18. Gezahlte Zinsen –1.085,2
19. Ertragssteuerzahlungen –79,8
20. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 19) 568,2
21. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 350,6
22. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen –951,9
23. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
24. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen –2,1
25. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,0
26. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen –0,7
27. Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 21 bis 26)
604,1
28. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 20,0
29. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter –50,7
30. Mittelveränderung aus sonstigem Kapital (Saldo) 55,5
31. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 28 bis 30) 24,8
32. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds –11,1
33. Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,0
34. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 31,3
35. Finanzmittelfonds
 1
am Ende der Periode (Summe aus 32 bis 34) 20,2
1
Position Aktiv 1 „Barreserve“.
145
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
EIGENKAPITALSPIEGEL UND
KAPITALFLUSSRECHNUNG
ANHANG
Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Münchener Hypothekenbank eG zum
31. Dezember 2025 ist in Übereinstimmung mit den Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Verbindung mit der Ver-
ordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (Rech-
KredV) unter Beachtung der Regelungen des Genossenschafts-
gesetzes (GenG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
aufgestellt worden.
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahres-
ergebnisses aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-
rechnung wurden im Einzelnen nachfolgend beschriebene
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt; sofern
von den Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden
des Vorjahres abgewichen wurde, wird dies am Ende dieses
Abschnitts unter „Abweichungen von den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden“ dargestellt. Im Jahr 2025 gab es keine
entsprechenden Sachverhalte.
Alle Forderungen sind mit dem Nennwert gemäß § 340e Abs. 2
HGB angesetzt. Der Unterschied zwischen Auszahlungs- und
Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzung ausgewiesen. Allen
erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft wurde durch die
Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen auf
Kapital- und Zinsforderungen Rechnung getragen, den latenten
Risiken durch Bildung von Pauschalwertberichtigungen. Die
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt gemäß IDW RS
BFA 7 über ein Expected-Credit-Loss-Modell, wobei die IFRS-9-
Methodik für die Stufen 1 und 2 übernommen und auf die HGB-
Bemessungsgrundlage angewendet wird. Unter Berücksich-
tigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der Verlustquote bei Ausfall
sowie der erwarteten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt werden
für alle unter den Bilanzpositionen „Forderungen an Kredit-
institute“ und „Forderungen an Kunden“ ausgewiesenen Ge-
schäfte sowie für unwiderrufliche Kreditzusagen Pauschal-
wertberich tigungen für latente Ausfallrisiken gebildet. Im
Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen erfolgt die bilan-
zielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Für alle Geschäfte,
die nicht einer EWB-Bedarfsprüfung unterliegen, erfolgt die
Zuordnung in die Stufen 1 und 2, wobei für die Stufe 1 der er-
wartete 12-Monats-Kreditverlust und für die Stufe 2 der über
die gesamte Rest laufzeit erwartete Kreditverlust berechnet
wird. Zum Zugangszeitpunkt werden alle Geschäfte grundsätz-
lich der Stufe 1 zugeordnet, zum Abschlussstichtag erfolgt die
Zuordnung zu Stufe 2, sofern sich das Ausfallrisiko eines Ge-
schäfts gegenüber dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht
hat. Die Ermittlung der relevanten Point-in-Time-Parameter für
die Berechnung der Risikovorsorge erfolgt anhand der makro-
ökonomischen Prognosen, die im Stresstestgremium der
Münchener Hypothekenbank auf Basis externer makroöko-
nomischer Daten vierteljährlich aktualisiert werden. Für die Be-
rechnung der Pauschalwertbe richtigung werden die Ergebnisse
aus drei Szenarien wahrscheinlichkeitsgewichtet angesetzt,
das Basisszenario mit 70 Prozent, das Downside-Szenario mit
30 Prozent und das Upside-Szenario mit 0 Prozent.
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung über diesen
Standardprozess wird ergänzt durch die Beurteilung vonseiten
des Managements, ob ein zusätzliches Adjustment gebildet
werden soll. Die Notwendigkeit zur Bildung eines Adjustments
basiert dabei grundsätzlich auf der Analyse eines definierten
Kriterienkatalogs und der anschließenden Beurteilung, ob öko-
nomische, technische oder prozessuale Aspekte dazu führen,
dass Risiken nicht vollumfänglich im Modell abgebildet werden
können. Zum 31. Dezember 2025 wurde aufgrund der Unsicher-
heiten und des potenziell erhöhten Ausfallrisikos ein Manage-
ment Adjustment für alle Objektgesellschaften Inland in Höhe
von 20 Mio. € gebildet. Für die Quantifizierung der Höhe des
Adjustments wurde auf Einzelgeschäftsebene eine erhöhte
Ausfallwahrscheinlichkeit für dieses Segment unterstellt.
Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB .
Soweit Wertpapiere der Liquiditätsreserve zugeordnet sind,
werden sie mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedri-
geren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizu-
legenden Wert bewertet (strenges Niederstwertprinzip).
146
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ALLGEMEINE ANGABEN
ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Wertpapiere im Anlagevermögen, die überwiegend zur De-
ckung Öffentlicher Pfandbriefe und für weitere Deckung er-
worben wurden, werden zu den Anschaffungskosten bewertet.
Die Agio- und Disagiobeträge werden über die Laufzeit verteilt
in das Zinsergebnis eingestellt. Wertpapiere in Verbindung mit
Swapvereinbarungen werden mit diesen als Einheit bewertet.
Soweit Derivate zur Absicherung eingesetzt werden, erfolgt
keine Einzelbewertung. Im Geschäftsjahr wurden die Wert-
papiere des Anlagevermögens, die einer nicht dauernden Wert-
minderung unterliegen, wie im Vorjahr nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Anlagever-
mögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung aus-
zugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-
oder Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden Wert.
Entliehene Wertpapiere werden in der Bilanz nicht erfasst.
Sämtliche Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Swap-
geschäften werden von der Bank saldiert. Der Saldo wird dann
entweder unter den Zinserträgen oder den Zinsaufwendungen
ausgewiesen, um entsprechend § 264 Abs. 2 HGB ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind
entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln
zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauern-
den Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind mit den um
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Her-
stellungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungs-
dauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software ist
aufgrund technischer Innovation auf die empirische betriebs-
wirtschaftliche Realität ausgerichtet. Geringwertige Wirtschafts-
güter werden entsprechend der steuerlichen Vorschrift be-
handelt. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen,
werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederst-
wertprinzips bewertet.
Bestehende Steuerlatenzen aus temporären Differenzen zwi-
schen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen
werden verrechnet. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern
wird bilanziell nicht angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der
Ausweis von Zero-Bonds erfolgt mit dem Emissionsbetrag
zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß Emissionsbedingungen. Der
Unterschied zwischen Nenn- und Ausgabebetrag von Verbind-
lichkeiten wurde in die Rechnungsabgrenzung eingestellt. Für
ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages gebildet. Rückstellungen mit einer Restlauf-
zeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden nach
der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) unter An-
wendung eines Abzinsungssatzes von 2,06 Prozent und einer
Rentendynamik von 2,0 Prozent ermittelt. Die Bewertung
erfolgt auf Grundlage der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von
Klaus Heubeck. Entsprechend der Regelung nach § 253 Abs. 2
HGB erfolgt die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Markt-
zinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Erfolgswirkungen
aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammen-
hang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum
Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis
ausgewiesen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rück-
stellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe
des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der
Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durch-
schnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren beträgt 513 T€.
Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungs-
mathematische Berechnungen auf Basis der „Heubeck-Richt-
tafeln 2018 G“ zugrunde. Die Altersteilzeitrückstellungen
werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
mittels Barwertverfahren nach IDW RS HFA 3 ermittelt. Die
Abzinsung erfolgte mit einem der durchschnittlichen Restlauf-
zeit entsprechendem Zinssatz von 1,85 Prozent.
147
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ALLGEMEINE ANGABEN
ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie für
Beihilfeverpflichtungen liegen versicherungsmathematische
Berechnungen auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“
zugrunde. Diese Rückstellungen wurden bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Markt-
zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von
2,22 Prozent abgezinst.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum EZB-Referenzkurs vom Bilanz-
stichtag nach § 256 a HGB umgerechnet. Ergebnisse aus der
Umrechnung von besonders gedeckten Fremdwährungs-
positionen werden erfolgswirksam netto im sonstigen betrieb-
lichen Ergebnis erfasst. Als besonders gedeckt wurden gegen-
läufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich
betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.
Ergebnisse aus der Fremdwährungsbewertung von Einzelwert-
berichtigungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieb-
lichen Ergebnis erfasst.
Diese in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten
Effekte aus der Währungsumrechnung beliefen sich im Ge-
schäftsjahr 2025 auf 1.803 T€ (Vorjahr: 366 T€ sonstige betrieb-
liche Aufwendungen).
Aufwendungen und Erträge werden zum jeweiligen Tageskurs
bewertet.
148
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ALLGEMEINE ANGABEN
ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Angaben zur Bilanz– Gewinn-undVerlustrechnung
Fristengliederung nach Restlaufzeiten
AKTIVSEITE
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Forderungen an Kreditinstitute 1.362.843 1.330.371
– bis drei Monate 1.251.799 1.285.926
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 18.431 7.517
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 42.561 36.860
– mehr als fünf Jahre 50.052 68
Forderungen an Kunden 45.213.026 46.882.324
– bis drei Monate 1.361.777 1.505.574
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.502.550 3.447.486
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 14.482.435 14.909.249
– mehr als fünf Jahre 25.866.264 27.020.015
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
bis zu einem Jahr 214.957 113.113
PASSIVSEITE
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.239.187 4.724.442
– bis drei Monate 2.155.637 1.954.445
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 233.600 625.851
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 719.531 916.826
– mehr als fünf Jahre 1.130.419 1.227.320
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 17.391.310 16.535.304
– bis drei Monate 2.212.620 1.559.992
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 1.147.619 1.316.155
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.089.786 2.149.016
– mehr als fünf Jahre 11.941.285 11.510.141
Verbriefte Verbindlichkeiten 28.842.916 30.281.541
Begebene Schuldverschreibungen
– bis drei Monate 565.214 1.175.841
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 4.441.509 2.859.505
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 13.439.943 14.877.963
– mehr als fünf Jahre 10.232.125 11.250.393
Andere verbriefte Verbindlichkeiten
– bis drei Monate 0 19.885
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 164.125 97.954
149
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Forderungen | Verbindlichkeiten
FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND
UNTERNEHMEN, MIT DENEN EIN BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS BESTEHT
IN T€
Verbundene Unternehmen
31.12.2025
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2025
Verbundene Unternehmen
31.12.2024
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2024
verbrieft nicht verbrieft verbrieft nicht verbrieft verbrieft nicht verbrieft verbrieft nicht verbrieft
Forderungen an Kreditinstitute 0 0 0 502.705 0 0 0 458.637
Forderungen an Kunden 0 0 0 0 0 0 0 0
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 0 0 92.076 0 0 0 92.076 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 0 0 0 1.473.379 0 0 0 1.500.625
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0 687 0 0 0 697 0 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 0
Wertpapiere
BÖRSENFÄHIGE WERTPAPIERE
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Aktivposten börsennotiert nicht börsennotiert börsennotiert nicht börsennotiert
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 6.134.921 174.984 5.432.639 173.220
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 0 0
Beteiligungen 0 0 0 0
Von den börsenfähigen Schuldverschreibungen und anderen
festverzinslichen Wertpapieren sind zum 31. Dezember 2025
5.634.921 T€ (Vorjahr: 5.105.859 T€) nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip bewertet; davon weist ein Wertpapier-
bestand in Höhe von 1.240.219 T€ (Vorjahr: 3.522.792 T€) einen
niedrigeren beizulegenden Wert auf. In der Wertpapierauf-
stellung sind die nicht mit dem Niederstwert bewerteten
börsenfähigen Wertpapiere gesondert gekennzeichnet.
150
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GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Sondervermögen
ANTEILE AN SONDERVERMÖGEN
IN T€
Bezeichnung der Fonds Anlageziel
Wert nach §§ 168 und 278 KAGB bzw.
§ 36 InvG a. F. oder vergleichbaren
ausländischen Vorschriften
Differenz
zum Buchwert
Erfolgte Ausschüttung
für das Geschäftsjahr
UIN-Fonds Nr. 903 Langfristige Rendite- und Diversifikationsvorteile
gegenüber einer direkten Wertpapieranlage unter Be-
rücksichtigung der Portfolio-Strukturierung der Bank 146.619 21.619 0
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht.
NACHRANGIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 92.076 92.076
Handelsbestand
Zum 31. Dezember 2025 befanden sich keine Finanzinstrumente
des Handelsbestands im Bestand. Im Berichtsjahr erfolgte keine
Änderung der institutsintern festgelegten Kriterien für die
Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand.
151
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Geschäftsbericht 2025
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GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Anlagevermögen
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
IN T€
Buchwert
An-
schaffungs- / 
Herstellungs-
kosten Veränderungen + / – 
1
am Bilanz-
stichtag
des
Vorjahres
Schuldverschreibungen
und andere festverzins-
liche Wertpapiere 5.119.253 +583.194 5.702.447 5.105.859
Aktien und andere
nicht festverzinsliche
Wertpapiere 0 0 0 0
Beteiligungen und
Geschäftsguthaben bei
Genossenschaften 109.711 0 109.711 109.711
Anteile an verbundenen
Unternehmen 1.141 –10 1.131 1.141
Änderung der gesamten
Abschreibungen i. Z. m. Buchwert
An schaf-
fungs- / 
Herstellungs-
kosten
Beginn
Geschäftsjahr
Zugänge
des
Geschäfts-
jahres
Abgänge
des
Geschäfts-
jahres
Um-
buchungen
des
Geschäfts-
jahres
Anschaf-
fungs- / 
Herstel-
lungs-
kosten
Ende Ge-
schäftsjahr
Kumulierte
Ab schrei-
bungen
Beginn
Geschäfts-
jahr
Ab schrei-
bungen
Geschäfts-
jahr
Zu schrei-
bungen
Geschäfts-
jahr Zugängen Abgängen
Um-
buchungen
Kumu lierte
Ab schrei-
bungen
Ende
Geschäfts-
jahr
am Bilanz-
stichtag
des
Vorjahres
Immaterielle Anlagewerte
19.862 702 411 20.153 19.712 476 411 19.777 376 150
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche
Rechte und Werte 0 0 0
b) Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerb-
liche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten
und Werten 19.862 702 411 20.153 19.712 476 411 19.777 376 150
Sachanlagen 133.648 2.062 4.977 130.734 41.509 3.246 4.945 39.810 90.924 92.139
1
Es wurde von der Zusammenfassung des §34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.
152
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GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Zu den Finanzanlagen gehörende Finanzinstrumente, die über
ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, bestehen
in folgendem Umfang (der Buchwert wird im Folgenden ohne
Stückzinsen dargestellt):
Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die einer voraussicht-
lich nicht dauernden Wertminderung unterliegen, werden nach
dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Der Posten
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
enthält Wertpapiere mit einem Buchwert von 1.223.776 T€
(Vorjahr 3.467.100 T€), der über dem Zeitwert von 1.191.459 T€
(Vorjahr 3.344.371 T€) liegt. Soweit diese Wertpapiere in Ver-
bindung mit einem Swapgeschäft stehen, werden sie mit
diesem als Einheit bewertet. Aufgrund unserer Halteabsicht bis
zur Endfälligkeit gehen wir grundsätzlich davon aus, dass
marktpreisbezogene Wertminderungen nicht zum Tragen kom-
men und die Wertpapiere am Ende der Laufzeit zu ihrem
Nominalwert zurückgezahlt werden. Bei allen im Bestand der
Bank befindlichen Wertpapieren ist derzeit nicht von einer Stö-
rung bei den Zins- und Tilgungsleistungen auszugehen; dem-
zufolge ist keine Abschreibung aufgrund kreditrisikobedingter
Wertverluste erforderlich.
Bei den sonstigen Beteiligungen liegen am Abschlussstichtag
keine Erkenntnisse vor, wonach sich der Zeitwert der Be-
teiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften, der
Anteile an den verbundenen Unternehmen sowie Aktien und
anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren unter den Buch-
werten befindet.
Anteilsbesitz
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen
Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
ANTEILSBESITZ
Kapital-
anteil
IN %
Eigen-
kapital
IN T€
Jahres-
ergebnis
IN T€
M-Wert GmbH, München
1
100,00 2.115 1.271
Immobilienservice
GmbH der Münchener
Hypothekenbank eG,
München (Gewinn-
abführungsvertrag)
1
100,00 509 0
M-4tec GmbH, München
1
100,00 581 –7
1
Jahresabschluss 2025.
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund
untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§290 Abs. 5 HGB i.V.m. §296 Abs. 2 HGB) auf die
Aufstellung verzichtet werden konnte.
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der insgesamt
untergeordneten Bedeutung gemäß §286 Abs. 3 HGB nicht
angegeben.
Sachanlagen
Auf die eigengenutzten Grundstücke und Gebäude entfällt ein
Teilbetrag von 50.153 T€ (Vorjahr 51.110 T€), auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.294 T€ (Vorjahr 4.040 T€).
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind neben den Ab-
grenzungsposten aus dem Derivategeschäft mit 57.371 T€ und
aus Provisionen für Hypothekendarlehen mit Auszahlung nach
dem Bilanzstichtag mit 26.078 T€ geleistete Barsicherheiten im
Rahmen der Bankenabgabe in Höhe von 22.634 T€ enthalten.
Rechnungsabgrenzungsposten
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN AUS DEM
EMISSIONS- UND DARLEHENSGESCHÄFT
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Aktiv 11.
Disagio aus Verbindlich-
keiten 100.803 103.420
Agio aus Forderungen 360 1.151
Sonstige Abgrenzungs-
posten 10.195 13.366
Passiv 5.
Agio aus Verbindlichkeiten 21.653 27.699
Damnum aus Forderungen 6.545 8.281
Sonstige Abgrenzungs-
posten 7.369 10.148
In den sonstigen Abgrenzungsposten sind Ausgleichszahlungen
an Derivatekontrahenten, die die Bank aufgrund der Änderung
von Besicherungsvereinbarungen oder aufgrund von Verein-
barungen zum Übergang von EONIA auf €STR geleistet hat, ent-
halten. Diese Ausgleichszahlungen werden zeitanteilig in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Latente Steuern
Durch unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und
Steuerbilanz ergeben sich aktive latente Steuern insbesondere
aus den Positionen „Forderungen an Kunden“, „Aktien und an-
dere nicht festverzinsliche Wertpapiere“ und „Rückstellungen“.
Passive latente Steuern resultieren aus der Position „Sachanlagen“.
Wir haben dabei – unter Berücksichtigung der von 2028 bis
2032 stu fenweise absinkenden Körperschaftssteuer – vorsichtig
unterstellt, dass sich die aktiven Latenzen ab dem Jahr 2032 mit
einem Steuersatz von 27,56 Prozent sowie die passiven Latenzen
im Folgejahr mit einem Steuersatz von 32,84 Prozent abbauen
werden.
153
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Geschäftsbericht 2025
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ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Der nach dieser Verrechnung verbleibende Überhang an aktiven
latenten Steuern wird nicht in der Bilanz angesetzt.
Zur Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände
Der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegen-
stände (echte Pensionsgeschäfte) beträgt 608.898 T € (Vorjahr
1.036.224 T€). Im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen
für Derivategeschäfte wurden Barsicherheiten in Höhe von
919.417 T€ (Vorjahr 709.335 T€) gestellt. Zur Absicherung von
Pensionsverpflichtungen und Ansprüchen aus dem Altersteil-
zeitmodell wurden Wertpapiere in Höhe von 20.921 T€ (Vorjahr
20.296 T€) verpfändet. Im Rahmen eines Contractual Trust
Arrangement (CTA) zur Absicherung von Beihilfeverpflichtungen
wurden Wertpapiere über 19.973 T€ (Vorjahr 20.000 T€)
verpfändet. Zur Sicherung von aufgenommenen Darlehen bei
Kreditinstituten wurden Darlehensforderungen in Höhe von
751.208 T€ (Vorjahr 706.089 T€) abgetreten.
Es besteht eine Barsicherheit gemäß § 12 Abs. 5 RStruktFG in
Höhe von 22.634 T€.
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Abgrenzungsposten
und Ausgleichsposten zur Fremdwährungsbewertung mit
9.176 T€ und aus dem Derivategeschäft mit 15.705 T€ enthalten
sowie Zinsabgrenzungen aus AT1-Anleihen mit 5.980 T€ und
Zinsabgrenzungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten mit
8.305 T€. Zudem sind Verbindlichkeiten aus Zahlungsver-
rechnungen mit 40.706 T€ enthalten. Darüber hinaus besteht
eine sonstige Verbindlichkeit in Höhe von 22.634 T€ aufgrund
der Barsicherheit gemäß § 12 Abs. 5 RStruktFG.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Zinsaufwendungen
in Höhe von 26.877 T€ (Vorjahr 24.127 T€) entstanden.
Die nachrangigen Verbindlichkeiten, die jeweils 10 Prozent des
Gesamtausweises übersteigen, betragen:
Nominalbetrag Währung Zinssatz Fälligkeit
200.000.000,00 EUR 7,125 31.10.2028
123.470.045,09 CHF 4,2525 07.06.2033
Die Instrumente entsprechen den Vorschriften des Art. 63 CRR.
Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen sind in allen Fällen
ausgeschlossen. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder
andere Schuldformen ist nicht vereinbart oder vorgesehen.
Der Bilanzausweis erfolgt zum Nennwert.
Instrumente des zusätzlichen
aufsichtsrechtlichenKernkapitals
In der Position „Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrecht-
lichen Kernkapitals“ wird AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag
von 10 Mio. € und 200 Mio. CHF bzw. mit einem zum Stichtags-
kurs bewerteten Buchwert von 215 Mio. € ausgewiesen. Die
Zinsaufwendungen belaufen sich zum Stichtag auf 9.921 T€,
wovon 5.992 T€ auf Zinsabgrenzungen entfallen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 befinden sich 4 Anleihen im
Bestand:
Nominalbetrag Währung Zinssatz Emission
Nächste Zins anpassung
(danach alle 5 Jahre)
Marge bei
Zinsanpassung
125.000.000,00 CHF 3,671 12.12.2019 02.06.2030 3,656
75.000.000,00 CHF 5,750 02.06.2022 02.06.2027 4,945
6.000.000,00 EUR 6,400 10.12.2018 30.11.2028 4,000
4.000.000,00 EUR 6,400 30.11.2018 30.11.2028 4,000
Beide CHF-Anleihen wurden mit einer Stückelung von 50.000 CHF
emittiert, beide EUR-Anleihen sind eingeteilt in jeweils ein
Stück. Die Anleihen haben keine Endfälligkeit, die CHF-Anleihen
sind erstmals nach jeweils 5,0 bzw. 5,5 Jahren seitens der MHB
kündbar, danach jährlich, die EUR-Anleihen nach rund fünf Jahren.
Die Zinsanpassung erfolgt für die CHF-Anleihen auf den zum
Zinsanpassungstermin vorliegenden 5-Jahres-CHF-Mid-Swap-
Satz sowie zu einer zusätzlichen Marge. Für die EUR-Anleihen
entspricht der Zinssatz der Umlaufrendite für Anleihen der
öffentlichen Hand mit einer Restlaufzeit von vier bis fünf Jahren
sowie einer zusätzlichen Marge.
Eine Zinszahlung wird ausgeschlossen, falls der Emittent nicht
genügend verfügbare ausschüttungsfähige Posten zur Aus-
schüttung besitzt, falls dies von einer zuständigen Aufsichts-
behörde angeordnet wird, oder aufgrund einer Nichterfüllung
der Eigenkapital- und Kapitalpufferanforderungen.
Die Zinszahlungen sind nicht kumulativ.
Wenn die harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) der Münchener
Hypothekenbank unter 7 Prozent fällt, erfolgt eine Herabschrei-
bung der CHF-Anleihen, bzw. unter 5,125 Prozent erfolgt eine
Herabschreibung der EUR-Anleihen. Ein Heraufschreiben der
Anleihe steht in vollem Ermessen der Emittentin, erfordert aus-
reichenden Jahresüberschuss und darf keinem gesetzlichen
oder behördlichen Ausschüttungsverbot zuwiderlaufen.
Es handelt sich handelsrechtlich um eine Verbindlichkeit und
nicht um Eigenkapital.
154
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VERLUSTRECHNUNG
Geschäftsguthaben
Die unter Passivposten 10 aa) ausgewiesenen Geschäfts-
guthaben gliedern sich wie folgt:
GESCHÄFTSGUTHABEN
IN €
31.12.2025 31.12.2024
Geschäftsguthaben 1.294.488.370,00 1.274.455.700,00
a) der verbleibenden
Mitglieder 1.285.674.460,00 1.261.851.290,00
b) der ausgeschie-
denen Mitglieder 6.501.110,00 11.270.980,00
c) aus gekündigten
Geschäftsanteilen 2.312.800,00 1.333.430,00
Rückständige fällige
Pflichteinzahlungen auf
Geschäftsanteile 0,00 0,00
Ergebnisrücklagen
ENTWICKLUNG DER ERGEBNISRÜCKLAGEN
IN T€
gesetzliche
Rücklagen
andere
Ergebnisrücklagen
Stand 01.01.2025 507.000 6.000
Einstellungen aus dem
Bilanzgewinn des
Vorjahres 5.000
Einstellungen aus dem
Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 50.000
Stand 31.12.2025 562.000 6.000
Die Verwendung des durchschnittlichen Abzinsungssatzes für
zehn Jahre statt sieben Jahre für Pensionsrückstellungen führt
zu einer Mehrbelastung von 513 T€. Aus dieser Position ergibt
sich somit kein ausschüttungsgesperrter Betrag.
Fremdwährungspositionen
FREMDWÄHRUNGSPOSITIONEN
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Aktiv 6.134.410 6.487.712
Passiv 5.038.434 5.347.168
Eventualverbindlich-
keiten und andere
Verpflichtungen 330.607 253.908
Andere Verpflichtungen
Bei den in diesem Posten enthaltenen unwiderruflichen Kredit-
zusagen handelt es sich fast ausschließlich um Zusagen für
Hypothekendarlehen an Kunden. Mit einer Inanspruchnahme
der unwiderruflichen Kreditzusage ist zu rechnen. Die Wahr-
scheinlichkeit eines Risikovorsorgebedarfs aus den Eventual-
verpflichtungen und den anderen Verpflichtungen wird vor
dem Hintergrund der laufenden Kreditüberwachung als gering
eingeschätzt.
Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt.
Im Falle der Passivierung einer Einzelrückstellung für noch
nicht in Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen
bzw. von Pauschalrückstellungen für latente Kreditrisiken wird
der jeweilige Posten unter dem Strich in Höhe des zurück-
gestellten Betrags gekürzt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet Aufwendungen aus Aufzinsungs-
effekten in Höhe von 626 T€ (Vorjahr 599 T€) für gebildete
Rückstellungen.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Der Posten „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ belief sich auf minus
98.774 T€ (Vorjahr minus 126.774 T€). Der Saldo der Veränderung
zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft (inklusive Direktab-
schrei bungen) betrug minus 80.909 T€ (Vorjahr minus 90.137 T€).
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung für das Kredit-
geschäft gemäß IDW RS BFA 7 führte zu einer Zuführung von
15.000 T€ (Vorjahr 40.000 T€). Darin enthalten ist eine Auflösung
von 10.000 T€ (Vorjahr 30.000 T€ Aufwand aus der Zuführung)
in Bezug auf das Management Adjustment. Die Rückstellung für
latente Ausfallrisiken für Zusagen blieb wie im Vorjahr unver-
ändert. Zudem wurde eine Rückstellung für eine offene ausfall-
gefährdete Kredit zusage in Höhe von 9.051 T€ gebildet.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In der Position sind periodenfremde Erträge von 1.046 T€
enthalten (Ertrag Vorjahr 5.615 T€).
Termingeschäfte | Derivate
Zur Steuerung von Zinsänderungs- bzw. Währungsrisiken
wurden die nachfolgend dargestellten derivativen Geschäfte
abgeschlossen. Nicht enthalten sind hierbei in bilanzielle
Grundgeschäfte eingebettete Derivate.
155
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
NOMINALBETRAG
IN MIO. €
Restlaufzeit
bis ein Jahr
Restlaufzeit
über ein bis
fünf Jahre
Restlaufzeit
mehr als
fünf Jahre Summe
beizulegender
Zeitwert 
1
neg. (–)
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps 17.028 28.982 70.746 116.756 77
Zinsoptionen
– Käufe 50 630 183 863 6
– Verkäufe 93 103 0 196 –14
Sonstige Zinskontrakte 0 0 1.071 1.071 20
Währungsbezogene Geschäfte
Cross-Currency-Swaps 748 1.081 153 1.982 7
Devisenswaps 361 0 0 361 –1
1
Bewertungsmethode: Zinsswaps werden anhand der aktuellen Zinsstrukturen am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cashflows) mit
dem risiko- und laufzeitadäquaten Marktzins diskontiert, rechnerisch angefallene, aber nicht gezahlte Zinsen bleiben unberücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zum „clean price“.
Für die Wertermittlung von Optionen werden Optionspreismodelle eingesetzt. Deren Einsatz erfolgt auf der Basis der allgemein anerkannten grundlegenden Annahmen. In die Bestimmung
des Optionspreises gehen in der Regel der Kurs des Basiswertes und dessen Volatilität, der vereinbarte Ausübungskurs, ein risikoloser Zinssatz sowie die Restlaufzeit der Option ein.
Von den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten sind
Prämien für Optionsgeschäfte in Höhe von 37,8 Mio. € (Vorjahr
38,3 Mio. €) im Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegen-
stände“ enthalten.
Die anteiligen Zinsen aus den derivativen Geschäften werden
unter den Bilanzposten „Forderungen an Kreditinstitute“ mit
319,9 Mio. € (Vorjahr 405,3 Mio. €) und „Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten“ mit 285,1 Mio. € (Vorjahr
330,4 Mio. €) bzw. „Forderungen an Kunden“ mit 10,9 Mio. €
(Vorjahr 11,2 Mio. €) und „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“
mit 14,1 Mio. € (Vorjahr 15,0 Mio. €) ausgewiesen. Die Abgrenzung
der gezahlten Ausgleichszahlungen erfolgt unter „Sonstige
Vermögensgegenstände“ mit 19,6 Mio. € (Vorjahr 14,6 Mio. €);
die erhaltenen Ausgleichszahlungen werden unter „Sonstige
Verbindlichkeiten“ mit 15,7 Mio. € (Vorjahr 20,3 Mio. €)
ausgewiesen.
Aus der Fremdwährungsbewertung von Swaps sind Ausgleichs-
posten in Höhe von 9,2 Mio. € im Bilanzposten „Sonstige
Verbindlichkeiten“ enthalten (Vorjahr 126,4 Mio. € ).
Bei den Kontrahenten derivativer Geschäfte handelt es sich
um Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in OECD-
Ländern.
Zur Reduzierung von Kreditrisiken aus diesen Kontrakten
bestehen Sicherungsvereinbarungen. Im Rahmen dieser Ver-
einbarungen werden – für die sich nach dem Netting der
Positionen ergebenden Nettoforderungen/-verbindlichkeiten –
Sicherheiten zur Verfügung gestellt.
Von den ökonomischen Bewertungseinheiten der Bank wurden
zur Absicherung von Zinsrisiken bei Wertpapieren in der Bilanz-
position „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere“ bilanzielle Bewertungseinheiten im Volumen von
5.551 Mio. € (Vorjahr 4.921 Mio. €) gebildet. Da sich die Be-
dingungen der Wertpapiere und der Sicherungsderivate ent-
sprechen, ist davon auszugehen, dass die Effektivität der Be-
wertungseinheit über die gesamte Laufzeit der Geschäfte
gegeben ist. Sich ausgleichende Wertänderungen werden bi-
lanziell nicht erfasst, nicht abgesicherte Risiken werden nach
den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen behandelt. Der
Gesamtbetrag der sich ausgleichenden Wertveränderungen
aus allen Bewertungseinheiten beläuft sich auf 391 Mio. €.
Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs ein-
schließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungs-
risikos (Aktiv-/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate
werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte
nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n.F.) verlustfrei bewertet.
Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten
gegenübergestellt. Der sich daraus ergebene positive Differenz-
betrag wird anschließend um den Risikokostenbarwert und
den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert. Individu-
elle Refinanzierungsmöglichkeiten werden bei dieser barwertigen
Betrachtung berücksichtigt. Für einen danach eventuell ver-
bleibenden Verlustüberhang wird eine Drohverlustrückstellung
gebildet, die unter den anderen Rückstellungen ausgewiesen
wird. Nach dem Ergebnis der Berechnungen zum 31. Dezem-
ber 2025 war keine Rückstellung erforderlich.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden Zinserträge über
2.729 Mio. € (Vorjahr 3.240 Mio. €) mit Zinsaufwendungen
über 2.470 Mio. € (Vorjahr 2.933 Mio. €) verrechnet und der
Saldo wurde in Höhe von 259 Mio. € unter den Zinserträgen
(Vorjahr 307 Mio. €) ausgewiesen.
Derivate des Handelsbestandes befanden sich zum Stichtag
nicht im Bestand.
156
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VERLUSTRECHNUNG
Deckungsrechnung
A. HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Deckungswerte 34.729.725 35.954.852
1. Forderungen an Kreditinstitute (Hypothekendarlehen) 19.184 14.693
2. Forderungen an Kunden (Hypothekendarlehen) 34.658.077 35.887.695
3. Sachanlagen (Grundschulden auf bankeigenen Grundstücken) 52.464 52.464
Weitere Deckungswerte 1.417.500 1.360.000
1. Barreserve 0 0
2. andere Forderungen an Kreditinstitute 67.500 5.000
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.350.000 1.355.000
Deckungswerte insgesamt 36.147.225 37.314.852
Summe der deckungspflichtigen Hypothekenpfandbriefe 34.107.268 35.156.578
Überdeckung 2.039.958 2.158.274
B. ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
IN T€
31.12.2025 31.12.2024
Deckungswerte 1.215.335 1.267.306
1. Forderungen an Kreditinstitute (Kommunalkredite) 25.000 25.000
2. Forderungen an Kunden (Kommunalkredite) 730.335 1.007.306
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 460.000 235.000
Weitere Deckungswerte 0 0
1. andere Forderungen an Kreditinstitute 0 0
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Deckungswerte insgesamt 1.215.335 1.267.306
Summe der deckungspflichtigen Öffentlichen Pfandbriefe 1.120.351 1.158.340
Überdeckung 94.984 108.966
157
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VERLUSTRECHNUNG
Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1, 3 PfandBG
UMLAUFENDE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
4. Quartal 2025
UMLAUFENDE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Nominalwert Barwert Risikobarwert 
1
Q4 2025 Q4 2024 Q4 2025 Q4 2024 Q4 2025 Q4 2024
Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe 34.107,3 35.156,6 32.005,6 34.145,0 30.024,3 32.058,4
darunter Derivate
Deckungsmasse 36.147,2 37.314,9 34.943,6 37.498,8 32.827,0 34.971,9
darunter Derivate
Überdeckung 2.040,0 2.158,3 2.938,0 3.353,8 2.802,8 2.913,5
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf 6,0 6,1 9,2 9,8 9,3 9,1
Gesetzliche Überdeckung
2
1.282,8 1.264,4 640,1 682,9
Vertragliche Überdeckung
3
Freiwillige Überdeckung
4
757,2 893,9 2.297,9 2.670,9
Überdeckung unter Berücksichtigung des
vdp–Bonitätsdifferenzierungsmodells 2.040,0 2.158,3 2.938,0 3.353,8
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf 6,0 6,1 9,2 9,8
1
Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß §5 Abs. 1 Nr. 2 PfandBarwertV verwendet.
2
Nach dem Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG;
nach dem Barwert: barwertige sichernde Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG.
3
Vertraglich zugesicherte Überdeckung.
4
Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG.
Hinweis: Die Überdeckung unter Berücksichtigung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells ist optional.
158
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
UMLAUFENDE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Nominalwert Barwert Risikobarwert 
1
Q4 2025 Q4 2024 Q4 2025 Q4 2024 Q4 2025 Q4 2024
Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe
1.120,4 1.158,3 1.205,9 1.292,5 1.136,7 1.217,7
darunter Derivate
Deckungsmasse
1.215,3 1.267,3 1.315,5 1.460,5 1.203,9 1.320,2
darunter Derivate 10,8 14,2 6,7 9,3
Überdeckung
95,0 109,0 109,6 168,0 67,2 102,5
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf
8,5 9,4 9,1 13,0 5,9 8,4
Gesetzliche Überdeckung
2
44,5 45,5 24,1 25,8
Vertragliche Überdeckung
3
Freiwillige Überdeckung
4
50,5 63,5 85,5 142,2
Überdeckung unter Berücksichtigung des
vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells 95,0 109,0 109,6 168,0
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf 8,5 9,4 9,1 13,0
1
Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß §5 Abs. 1 Nr. 2 PfandBarwertV verwendet.
2
Nach dem Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG;
nach dem Barwert: barwertige sichernde Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG.
3
Vertraglich zugesicherte Überdeckung.
4
Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG.
Hinweis: Die Überdeckung unter Berücksichtigung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells ist optional.
159
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4, 5 PfandBG
LAUFZEITSTRUKTUR DER UMLAUFENDEN PFANDBRIEFE UND DER DAFÜR VERWENDETEN DECKUNGSMASSEN
4. Quartal 2025
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
IN MIO. €
Q4 2025 Q4 2024
Q4 2025
FäV (12 Monate) 
1
Q4 2024
FäV (12 Monate) 
1
Restlaufzeit: Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Pfandbriefumlauf
≤0,5 Jahre 2.123,2 1.757,5 1.298,0 1.605,8
>0,5 Jahre und ≤ 1 Jahr 2.173,9 1.841,0 1.636,0 2.055,4
>1 Jahr und ≤ 1,5 Jahre 1.535,8 2.352,4 2.190,6 1.822,8 2.123,2 1.298,0
>1,5 Jahre und ≤ 2 Jahre 2.008,1 1.652,0 2.227,5 1.788,3 2.173,9 1.636,0
>2 Jahre und ≤ 3 Jahre 2.777,7 2.836,2 3.496,5 3.815,0 3.544,0 4.418,1
>3 Jahre und ≤ 4 Jahre 2.429,5 2.956,0 2.921,6 2.463,3 2.777,7 3.496,5
>4 Jahre und ≤ 5 Jahre 2.722,6 2.647,5 2.567,9 2.668,9 2.429,5 2.921,6
>5 Jahre und ≤ 10 Jahre 7.423,9 10.140,2 8.506,1 10.392,4 8.230,3 9.738,7
>10 Jahre 10.912,6 9.964,3 10.312,4 10.703,0 12.828,7 11.647,7
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
IN MIO. €
Q4 2025 Q4 2024
Q4 2025
FäV (12 Monate) 
1
Q4 2024
FäV (12 Monate) 
1
Restlaufzeit: Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Pfandbriefumlauf
≤0,5 Jahre 91,1 39,3 11,3 5,6
>0,5 Jahre und ≤ 1 Jahr 74,7 8,4 26,6 4,1
>1 Jahr und ≤ 1,5 Jahre 2,0 14,3 91,1 47,9 91,1 11,3
>1,5 Jahre und ≤ 2 Jahre 3,5 18,7 103,7 12,8 74,7 26,6
>2 Jahre und ≤ 3 Jahre 212,2 89,9 6,6 30,1 5,5 194,8
>3 Jahre und ≤ 4 Jahre 60,9 65,7 213,4 73,8 212,2 6,7
>4 Jahre und ≤ 5 Jahre 48,7 88,7 62,2 55,1 60,9 213,4
>5 Jahre und ≤ 10 Jahre 450,8 206,6 398,7 122,4 391,5 203,6
>10 Jahre 176,5 683,8 244,7 915,5 284,4 501,9
1
Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe/Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, das erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte.
160
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
INFORMATIONEN ZUR VERSCHIEBUNG DER FÄLLIGKEIT DER PFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
Voraussetzungen für die
Verschiebung der Fälligkeit
der Pfandbriefe
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der
Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung
der Zahlungsunfähigkeit); die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung), und es besteht Grund
zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Be-
rücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbind-
lichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch
§30 Absatz 2b PfandBG.
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der
Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung
der Zahlungsunfähigkeit); die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung), und es besteht Grund
zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Be-
rücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbind-
lichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch
§30 Absatz 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters
bei Verschiebung der Fälligkeit
der Pfandbriefe
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn
die maßgeblichen Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind.
Die Verschiebungsdauer, die einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten
darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die inner-
halb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses
Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche
Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG
unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchst-
verschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission
nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder
anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbrief-
emission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung
der Pfandbriefe, die durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht ge-
ändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten
später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot
zu wahren. Siehe ergänzend auch §30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn
die maßgeblichen Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind.
Die Verschiebungsdauer, die einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten
darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die inner-
halb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses
Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche
Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG
unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchst-
verschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission
nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder
anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbrief-
emission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung
der Pfandbriefe, die durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht
geändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten
später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot
zu wahren. Siehe ergänzend auch §30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
161
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 a PfandBG,
§ 28 Abs. 3 Nr. 1 PfandBG und § 28 Abs. 4 Nr. 1 a PfandBG
ZUR DECKUNG VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN
VERWENDETE FORDERUNGEN NACH GRÖSSENGRUPPEN
4. Quartal 2025
DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Q4 2025 Q4 2024
Bis einschließlich 300 Tsd. € 20.329,4 20.379,9
Mehr als 300 Tsd. € bis einschließlich 1 Mio. € 5.778,1 5.757,1
Mehr als 1 Mio. € bis einschließlich 10 Mio. € 2.010,0 2.349,4
Mehr als 10 Mio. € 6.612,3 7.468,5
Summe 34.729,7 35.954,9
ZUR DECKUNG VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN
VERWENDETE FORDERUNGEN NACH GRÖSSENGRUPPEN
4. Quartal 2025
DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Q4 2025 Q4 2024
Bis einschließlich 10 Mio. € 26,5 26,1
Mehr als 10 Mio. € bis einschließlich 100 Mio. € 423,8 401,2
Mehr als 100 Mio. € 765,0 840,0
Summe 1.215,3 1.267,3
162
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 b, c und Nr. 2 PfandBG
ZUR DECKUNG VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN VERWENDETE FORDERUNGEN NACH GEBIETEN, IN DENEN DIE BELIEHENEN
GRUNDSTÜCKE LIEGEN, UND NACH NUTZUNGSART SOWIE GESAMTBETRAG DER MINDESTENS 90 TAGE RÜCKSTÄNDIGEN LEISTUNGEN
ALSAUCH GESAMTBETRAG DIESER FORDERUNGEN, SOWEIT DER JEWEILIGE RÜCKSTAND MINDESTENS 5 % DER FORDERUNG BETRÄGT
4. Quartal 2025
DECKUNG VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN
IN MIO. €
Deckungswerte
Gesamtbetrag
der mindestens
90 Tage rück ständigen
Leistungen
Gesamtbetrag dieser
Forde rungen, soweit
der jeweilige
Rückstand min destens
5 % der Forderung
beträgtInsgesamt
davon
Wohnwirtschaftlich Gewerblich
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Staat 4. Quartal
Eigen-
tums-
wohnun-
gen
Ein- und
Zwei-
familien-
häuser
Mehr-
familien-
häuser
Unfertige
und noch
nicht er-
tragfähige
Neubauten
Bau-
plätze
Büro-
gebäude
Handels-
gebäude
Industrie-
gebäude
Sonstige
gewerblich
genutzte
Gebäude
Unfertige
und noch
nicht er-
tragfähige
Neubauten
Bau-
plätze
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2025 34.729,7 28.976,7 5.576,5 18.422,0 4.973,3 4,9 5.753,0 3.651,3 1.834,4 4,1 263,2 36,2 39,6
Jahr 2024 35.954,9 29.434,5 5.526,7 18.445,7 5.456,4 5,7 6.520,4 4.319,6 1.949,5 4,8 246,5 25,0 28,1
Deutschland Jahr 2025 28.707,1 24.316,9 3.978,6 15.868,7 4.464,7 4,9 4.390,3 2.892,0 1.247,1 4,1 247,1 35,9 39,3
Jahr 2024 29.329,5 24.492,6 3.914,9 15.799,8 4.772,2 5,7 4.836,9 3.299,3 1.321,2 4,8 211,6 24,4 27,5
Belgien Jahr 2025 62,0 62,0 62,0
Jahr 2024 71,6 71,6 71,6
Frankreich Jahr 2025 168,6 168,6 132,2 36,5
Jahr 2024 174,6 174,6 161,6 13,0
Großbritannien Jahr 2025 188,2 41,5 41,5 146,7 130,6 16,1
Jahr 2024 260,4 86,1 86,1 174,3 150,0 7,4 16,9
Luxemburg Jahr 2025 21,5 21,5 21,5
Jahr 2024 100,0 100,0 100,0
Niederlande Jahr 2025 704,5 284,7 284,7 419,7 195,4 224,4
Jahr 2024 727,7 305,5 305,5 422,2 191,1 231,1
Österreich Jahr 2025 231,1 62,8 16,7 45,8 0,3 168,3 63,3 105,0
Jahr 2024 257,0 59,6 16,4 43,0 0,2 197,4 73,4 106,0 18,0 0,4 0,4
Spanien Jahr 2025 396,4 66,0 66,0 330,4 108,8 221,5
Jahr 2024 390,4 31,8 31,8 358,6 109,1 249,5
Schweiz Jahr 2025 4.088,7 4.088,7 1.581,2 2.507,5 0,3 0,3
Jahr 2024 4.198,3 4.198,3 1.595,4 2.602,9 0,2 0,2
USA Jahr 2025 161,6 116,1 116,1 45,4 45,4
Jahr 2024 445,4 260,6 260,6
184,8 163,5 21,3
163
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG
ZUR DECKUNG VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN VERWENDETE FORDERUNGEN
4. Quartal 2025
ZUR DECKUNG VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN VERWENDETE FORDERUNGEN
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Deckungswerte
Summe davon geschuldet von davon gewährleistet von
in der Summe
enthaltene
Gewähr-
leistungen aus
Gründen der
Export-
förderung Zentralstaat
Regionale
Gebiets-
körperschaften
Örtliche
Gebiets-
körperschaften Sonstige Zentralstaat
Regionale
Gebiets-
körperschaften
Örtliche
Gebiets-
körperschaften Sonstige
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2025 1.215,3 120,0 830,0 190,3 75,0
Jahr 2024 1.267,3 120,0 905,0 167,3 75,0
Deutschland Jahr 2025 1.060,3 795,0 190,3 75,0
Jahr 2024 1.112,3 870,0 167,3 75,0
Österreich Jahr 2025 155,0 120,0 35,0
Jahr 2024 155,0 120,0 35,0
164
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG
GESAMTBETRAG DER MINDESTENS 90 TAGE RÜCKSTÄNDIGEN LEISTUNGEN
BEI ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN ALS AUCH GESAMTBETRAG DIESER FORDERUNGEN,
SOWEIT DER JEWEILIGE RÜCKSTAND MINDESTENS 5 % DER FORDERUNG BETRÄGT
4. Quartal 2025
RÜCKSTÄNDIGE LEISTUNGEN BEI ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Gesamtbetrag
der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen
Gesamtbetrag dieser Forderungen,
soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt
Summe
davon
Summe
davon
Zentralstaat
Regionale
Gebiets körper-
schaften
Örtliche
Gebiets körper-
schaften Sonstige Zentralstaat
Regionale
Gebietskörper-
schaften
Örtliche
Gebietskörper-
schaften Sonstige
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2025
Jahr 2024
165
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 8, 9, 10 PfandBG
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
4. Quartal 2025
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) und b), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) bis c), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 
Summe
davon
Forderungen
gemäß § 19
Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Forderungen gemäß § 19
Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) und b)
Forderungen gemäß § 19
Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) bis c)
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
gedeckte Schuld-
verschreibungen gemäß
Art. 129 Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte Schuld-
verschreibungen gemäß
Art. 129 Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2025 1.417,5 67,5 1.350,0
Jahr 2024 1.360,0 5,0 1.355,0
Deutschland Jahr 2025 1.417,5 67,5 1.350,0
Jahr 2024 1.360,0 5,0 1.355,0
166
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 8, 9 PfandBG
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
4. Quartal 2025
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Weitere Deckungswerte für Öffentliche Pfandbriefe nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) bis c), § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 
Summe
davon
Forderungen gemäß § 20
Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Forderungen gemäß § 20
Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) bis b)
Forderungen gemäß § 20
Abs. 2 S. 1 Nr. 4
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
gedeckte
Schuld verschreibungen
gemäß Art. 129
Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte
Schuld verschreibungen
gemäß Art. 129
Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte
Schuldverschreibungen
gemäß Art. 129
Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2025
Jahr 2024
167
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Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15 PfandBG
und § 28 Abs. 2 S. 1 Nrn. 3, 4 PfandBG
KENNZAHLEN ZU UMLAUFENDEN PFANDBRIEFEN UND DAFÜR VERWENDETEN DECKUNGSWERTEN
4. Quartal 2025
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
Umlaufende Pfandbriefe Mio. € 34.107,3 35.156,6
davon Anteil festverzinslicher Pfandbriefe nach §28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) % 95,2 94,7
Deckungsmasse Mio. € 36.147,2 37.314,9
davon die Summe der Forderungen nach § 12 Abs. 1, die die Grenze nach § 13 Abs. 1 S. 2, 2. Halbsatz überschreiten,
sowie der Werte nach § 19 Abs. 1, die die Grenze nach § 19 Abs. 1 S. 7 überschreiten, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §19 Abs. 1 Nr. 2 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §19 Abs. 1 Nr. 3 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §19 Abs. 1 Nr. 4 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
davon Anteil festverzinslicher Deckungsmasse §28 Abs. 1 Nr. 13 % 96,4 95,7
Nettobarwert nach §6 Pfandbrief-Barwertverordnung je Fremdwährung in Mio. Euro, §28 Abs. 1 Nr. 14 (Saldo aus Aktiv-/Passivseite) CAD
CHF 874,0 1.113,3
CZK
DKK
GBP 192,4 265,2
HKD
JPY
NOK
SEK
USD 167,9 164,6
AUD
volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (verstrichene Laufzeit seit Kreditvergabe – Seasoning) §28 Abs. 2 Nr. 4 Jahre 6,1 5,7
durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf, §28 Abs. 2 Nr. 3 % 51,7 52,2
durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf auf Marktwertbasis – freiwillige Angabe (Durchschnitt) %
168
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
Kennzahlen zur Liquidität nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 PfandBG
Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne des §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) Mio. € 1.028,4 405,2
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt Tag 1–180 117 73
Gesamtbetrag der Deckungswerte, die die Anforderungen von §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) Mio. € 1.311,1 1.448,8
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 PfandBG
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe c (Bonitätsstufe 2) %
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe d (Bonitätsstufe 1) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe c (Bonitätsstufe 2) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe d (Bonitätsstufe 1) %
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 PfandBG
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt % 1,0 0,5
169
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15 PfandBG
und § 28 Abs. 2 S. 1 Nrn. 3, 4 PfandBG
KENNZAHLEN ZU UMLAUFENDEN PFANDBRIEFEN UND DAFÜR VERWENDETEN DECKUNGSWERTEN
4. Quartal 2025
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
Umlaufende Pfandbriefe Mio. € 1.120,4 1.158,3
davon Anteil festverzinslicher Pfandbriefe §28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) % 91,0 91,3
Deckungsmasse Mio. € 1.215,3 1.267,3
davon Gesamtbetrag der Forderungen nach §20 Abs. 1 und Abs. 2, die die Grenzen nach §20 Abs. 3 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §20 Abs. 2 Nr. 2 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §20 Abs. 2 Nr. 3 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12
davon Anteil festverzinslicher Deckungsmasse nach §28 Abs. 1 Nr. 13 % 93,8 94,1
Nettobarwert nach §6 Pfandbrief-Barwertverordnung je Fremdwährung in Mio. Euro, §28 Abs. 1 Nr. 14 (Saldo aus Aktiv-/Passivseite) CAD
CHF
CZK
DKK
GBP
HKD
JPY
NOK
SEK
USD
AUD
170
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
Kennzahlen zur Liquidität nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 PfandBG
Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne des §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) Mio. € 91,0 13,6
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt Tag 1–180 110 92
Gesamtbetrag der Deckungswerte, die die Anforderungen von §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) Mio. € 416,5 205,1
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 PfandBG
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Bonitätsstufe 2) % 0,9 1,1
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchstabe c (Bonitätsstufe 1) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Bonitätsstufe 2) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchstabe c (Bonitätsstufe 1) %
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 PfandBG
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt %
171
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG
LISTE INTERNATIONALER WERTPAPIERKENNNUMMERN DER INTERNATIONALEN ORGANISATION FÜR NORMUNG (ISIN)
NACH PFANDBRIEFGATTUNG
4. Quartal 2025
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
ISIN CH0386949314, CH0417086086, CH0460872341, CH0463112059, CH0471297991,
CH0481013768, CH1100259808, CH1122290237, CH1131931375, CH1137407453,
CH1139995810, CH1175016091, CH1195555409, CH1233900005, CH1271360427,
CH1455990122, DE000A254ZY0, DE000A2AASW0, DE000A2G9GY4, DE000A2GS2H6,
DE000A2GSRM2, DE000A2LQ4R6, DE000A2LQ4T2, DE000A2TSS66, DE000A2YNRE3,
DE000A30V3E4, DE000A351LJ5, DE000A3E5FC1, DE000A3E5P03, DE000A3H2002,
DE000A3H2YT0, DE000A3H3JW3, DE000MHB10J3, DE000MHB17J8, DE000MHB18J6,
DE000MHB1954, DE000MHB19J4, DE000MHB20J2, DE000MHB2234, DE000MHB2242,
DE000MHB22J8, DE000MHB2317, DE000MHB2440, DE000MHB2457, DE000MHB25J1,
DE000MHB2648, DE000MHB2697, DE000MHB26J9, DE000MHB2705, DE000MHB2721,
DE000MHB2739, DE000MHB2754, DE000MHB27J7, DE000MHB2812, DE000MHB2820,
DE000MHB2838, DE000MHB2861, DE000MHB28J5, DE000MHB2978, DE000MHB2994,
DE000MHB29J3, DE000MHB30J1, DE000MHB31J9, DE000MHB32J7, DE000MHB34J3,
DE000MHB35J0, DE000MHB36J8, DE000MHB37J6, DE000MHB38J4, DE000MHB39J2,
DE000MHB4057, DE000MHB40J0, DE000MHB4107, DE000MHB4149, DE000MHB4156,
DE000MHB41J8, DE000MHB4214, DE000MHB4289, DE000MHB4297, DE000MHB4305,
DE000MHB4388, DE000MHB4396, DE000MHB4412, DE000MHB4420, DE000MHB4479,
DE000MHB4487, DE000MHB4529, DE000MHB4552, DE000MHB4560, DE000MHB4586,
DE000MHB4636, DE000MHB4651, DE000MHB4669, DE000MHB4677, DE000MHB4727,
DE000MHB4750, DE000MHB4776, DE000MHB4784, DE000MHB4818, DE000MHB4826,
DE000MHB4842, DE000MHB4917, DE000MHB4925, DE000MHB4933, DE000MHB4958,
DE000MHB4974, DE000MHB4982, DE000MHB4990, DE000MHB5005, DE000MHB5013,
DE000MHB5039, DE000MHB5047, DE000MHB5054, DE000MHB5062, DE000MHB61H0,
DE000MHB9171
CH0386949314, CH0417086086, CH0460872341, CH0463112059, CH0471297991,
CH0481013768, CH1100259808, CH1122290237, CH1131931375, CH1137407453,
CH1139995810, CH1175016091, CH1195555409, CH1233900005, CH1271360427,
DE000A254ZY0, DE000A2AASW0, DE000A2G9GY4, DE000A2GS2H6, DE000A2GSRM2,
DE000A2LQ4R6, DE000A2LQ4T2, DE000A2TSS66, DE000A2YNRE3, DE000A30V3D6,
DE000A30V3E4, DE000A351LJ5, DE000A3E5FC1, DE000A3E5P03, DE000A3H2002,
DE000A3H2YT0, DE000A3H3JW3, DE000MHB10J3, DE000MHB13J7, DE000MHB17J8,
DE000MHB18J6, DE000MHB1954, DE000MHB19J4, DE000MHB20J2, DE000MHB2234,
DE000MHB2242, DE000MHB22J8, DE000MHB2317, DE000MHB2440, DE000MHB2457,
DE000MHB25J1, DE000MHB2648, DE000MHB2697, DE000MHB26J9, DE000MHB2705,
DE000MHB2721, DE000MHB2739, DE000MHB2754, DE000MHB27J7, DE000MHB2812,
DE000MHB2820, DE000MHB2838, DE000MHB2853, DE000MHB2861, DE000MHB28J5,
DE000MHB2978, DE000MHB2994, DE000MHB29J3, DE000MHB30J1, DE000MHB31J9,
DE000MHB32J7, DE000MHB33J5, DE000MHB34J3, DE000MHB35J0, DE000MHB36J8,
DE000MHB37J6, DE000MHB38J4, DE000MHB39J2, DE000MHB4057, DE000MHB40J0,
DE000MHB4107, DE000MHB4149, DE000MHB4156, DE000MHB4214, DE000MHB4289,
DE000MHB4297, DE000MHB4305, DE000MHB4388, DE000MHB4396, DE000MHB4412,
DE000MHB4420, DE000MHB4479, DE000MHB4487, DE000MHB4529, DE000MHB4552,
DE000MHB4560, DE000MHB4586, DE000MHB4636, DE000MHB4651, DE000MHB4669,
DE000MHB4677, DE000MHB4685, DE000MHB4719, DE000MHB4727, DE000MHB4735,
DE000MHB4750, DE000MHB4776, DE000MHB4784, DE000MHB4792, DE000MHB4818,
DE000MHB4826, DE000MHB4842, DE000MHB4867, DE000MHB4875, DE000MHB4917,
DE000MHB4925, DE000MHB4933, DE000MHB4958, DE000MHB4966, DE000MHB4974,
DE000MHB61H0, DE000MHB9171
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
Q4 2025 Q4 2024
ISIN DE000MHB3349 DE000MHB3349
172
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
ZINSRÜCKSTÄNDE AUS DECKUNGSHYPOTHEKEN
ZINSRÜCKSTÄNDE AUS DECKUNGSHYPOTHEKEN
IN T€
Insgesamt davon Wohnungsbau davon Gewerbe
2025 2024 2025 2024 2025 2024
Rückständige Zinsen 625 583 623 582 2 1
ZWANGSVERSTEIGERUNGEN UND ZWANGSVERWALTUNGEN AUFDECKUNGSHYPOTHEKEN
ZWANGSVERSTEIGERUNGEN UND ZWANGSVERWALTUNGEN AUF DECKUNGSHYPOTHEKEN
Insgesamt davon Wohnungsbau davon Gewerbe
Am Bilanzstichtag waren anhängig 2025 2024 2025 2024 2025 2024
– Zwangsversteigerungsverfahren 145 105 144 104 1 1
– Zwangsverwaltungsverfahren 13 4 10 2 3 2
7
1
1
1
7
1
1
1
0
1
0
1
Im Geschäftsjahr durchgeführte
Zwangsversteigerungsverfahren 41 30 41 30 0 0
1
Davon in den anhängigen Zwangsversteigerungen enthalten.
Zur Rettung unserer Forderungen musste im Berichtsjahr kein Objekt übernommen werden.
173
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
SONSTIGE ANGABEN
Mitgliederbewegung
MITGLIEDERBEWEGUNG
Anzahl der verblei-
benden Mitglieder
Anfang 2025 54.623
Zugang 2025 831
Abgang 2025 2.331
Ende 2025 53.123
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden
Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr
erhöht um 23.823.170
Höhe des einzelnen Geschäftsanteils 70,00
Höhe der Haftsumme 0,00
Personalstatistik
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
männlich weiblich insgesamt
Vollzeitbeschäftigte 326,00 185,50 511,50
Teilzeitbeschäftigte 47,80 145,00 192,80
Beschäftigte insgesamt 373,80 330,50 704,30
darin nicht enthalten:
Auszubildende 3,80 7,00 10,80
Angestellte in Elternzeit,
Vorruhestand, Altersteil-
zeit, Freizeitphase und
freigestellte Angestellte 14,80 27,50 42,30
Besondere Offenlegungspflichten
Die Münchener Hypothekenbank wird offenzulegende Inhalte
gemäß Teil 8 der CRR (Art. 435 bis 455) in einem separaten
Offenlegungsbericht im Bundesanzeiger sowie auf der Unter-
nehmenswebsite veröffentlichen.
Der Quotient gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG aus Nettogewinn
und Bilanzsumme beträgt 0,1984 Prozent.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 106.075.426,82 Euro. Im
vorliegenden Jahresabschluss erfolgte eine Vorwegzuweisung
zu den gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 50.000.000,00 Euro.
Es erfolgt der Ausweis eines Bilanzgewinns in Höhe von
56.670.357,20 Euro.
Der Vertreterversammlung wird die folgende Verteilung des
Bilanzgewinns vorgeschlagen:
4,00 Prozent Dividende 51.019.000,00 Euro
Weitere Zuweisung zur gesetzlichen
Rücklage 5.000.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 651.357,20 Euro
Firma
Münchener Hypothekenbank eG
Karl-Scharnagl-Ring 10 | 80539 München
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts München
Gen.-Reg. 396
174
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
SONSTIGE ANGABEN
ORGANE
Aufsichtsrat
Dr. Hermann Starnecker
Sprecher des Vorstands
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG (bis 31.12.2025)
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gregor Scheller (bis 25.04.2025)
Bankdirektor i.R.
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Wolfgang Seel (seit 25.04.2025)
Vorsitzender des Vorstands
VR-Bank Neu-Ulm eG
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
I.K.H. Anna Herzogin in Bayern
Unternehmerin
Dr. Nadine Becken
Unternehmerin
Ute Heilig
Mitglied des Vorstands
Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG
Josef Hodrus
Sprecher des Vorstands
Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG
Jürgen Hölscher
Mitglied des Vorstands
Emsländische Volksbank eG
Reimund Käsbauer
Arbeitnehmervertreter
Michael Schäffler
Arbeitnehmervertreter
Claudia Schirsch
Arbeitnehmervertreterin
Kai Schubert
Mitglied des Vorstands
Raiffeisenbank eG
Frank Wolf-Kunz
Arbeitnehmervertreter
Vorstand
Dr. Holger Horn
Vorsitzender des Vorstands
Ulrich Scheer
Mitglied des Vorstands
Markus Wirsen
Mitglied des Vorstands
Zum Bilanzstichtag bestanden wie im Vorjahr an Mitglieder des
Aufsichtsrats keine Kredite. Gegenüber den Mitgliedern des
Vorstands waren wie im Vorjahr keine Kredite im Bestand. Für
frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden
Pensionsrückstellungen in Höhe von 17.575 T€ (Vorjahr 19.968 T€)
gebildet. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im
Berichtsjahr 2.245 T€ (Vorjahr 2.186 T€), die des Aufsichtsrats
590 T€ (Vorjahr 546 T€) und des Beirats 53 T€ (Vorjahr 45 T€).
Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebenen
beliefen sich die Gesamtbezüge auf 1.740 T€ (Vorjahr 1.801 T€).
175
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ORGANE
PRÜFUNGSVERBAND
Im Auftrag des Genossenschaftsverbands Bayern e.V. wurde die
Abschlussprüfung vom Baden-Württembergischen
Genossenschaftsverband e.V., Karlsruhe, Am Rüppurrer Schloss 40
(BWGV) durchgeführt.
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers betrug 967 T€
(Vorjahr 943 T€) ohne Umsatzsteuer. Die Aufwendungen
gliedern sich wie folgt.
GESAMTHONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
IN T€
BWGV
31.12.2025
BWGV
31.12.2024
für die Abschlussprüfungsleistungen 883 877
andere Bestätigungsleistungen 84 66
Steuerberatungsleistungen 0 0
sonstige Leistungen 0 0
176
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
PRÜFUNGSVERBAND
HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN
Unsere Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesver-
bandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
angeschlossen. Gemäß dem Statut der Sicherungseinrichtung
haben wir gegenüber dem Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. eine Garantieerklärung
abgegeben. Damit ist die Möglichkeit einer Verpflichtung in
Höhe von 41.958 T€ verbunden. Ferner besteht gemäß § 7 der
Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen
Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG)
eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft
Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren
Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem
institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kredit-
instituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie Auf-
füllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
München, den 3. Februar 2026
Münchener Hypothekenbank eG
Der Vorstand
Dr. Holger Horn Ulrich Scheer Markus Wirsen
Vorsitzender Mitglied Mitglied
des Vorstands des Vorstands des Vorstands
177
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2025
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN