Münchener Hypothekenbank
GESCHÄFTSBERICHT

7
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
LAGEBERICHT
8 Grundlagen der Geschäftstätigkeit
unddes Geschäftsmodells
8 Geschäftsmodell
9 Geschäftsstrategie und Unternehmensplanung
10 Wirtschaftsbericht
10 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
10 Konjunkturelle Entwicklung
10 Finanzmärkte
11 Immobilien- und Immobilienfinanzierungsmärkte
15 Geschäftsentwicklung
15 Hypothekenneugeschäft
16 Öffentliche und liquide Investments
16 Refinanzierung
17 Finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
17 Gesamtneugeschäft Immobilienfinanzierungen
17 Betriebsergebnis nach Risikovorsorge
18 Verwaltungsaufwand
18 Cost-Income-Ratio (CIR)
18 Return on Equity (RoE) vor Steuern
18 Anteil nachhaltiger Darlehen im Mengengeschäft
der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
18 Anteil grüner Finanzierungen im gewerblichen
Immobilienfinanzierungsbestand
18 Anzahl von grünen Benchmark- Anleihen in
einem Kalenderjahr
19 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
19 Ertragslage
19 Finanzlage
20 Vermögenslage
21 Rating und rechtliche Rahmenbedingungen
21 Rating
22 Regulatorische Rahmenbedingungen
23 Organe, Gremien und Personal
23 Organe und Gremien
23 Personal
23 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß
§289f HGB
24 Nichtfinanzielle Erklärung
24 ESRS 2 Allgemeine Angaben
24 Grundlagen für die Erstellung
25 Strategie
41 Management der Auswirkungen, Risiken und
Chancen
45 Umweltinformationen
45 Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU)
2020/852 (Taxonomie-Verordnung)
51 E1 Klimawandel
70 Soziale Informationen
70 S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
83 S4 Verbraucher und Endnutzer
86 Governance-Informationen
91 Anlage
91 Meldebögen der delegierten Verordnung (EU)
2021/2178 (EU-Taxonomie)
115 Datenpunkte gemäß ESRS 2 Anlage B
(ESRS 2 IRO-2)
119 Risiko-, Prognose- und Chancenbericht
119 Risikobericht
119 Adressenausfallrisiko
124 Marktpreisrisiken
126 Liquiditätsrisiko
128 Beteiligungsrisiko
128 Operationelle Risiken
128 Migrationsrisiken
128 Immobilienrisiken
128 Modellrisiken
128 Risikotragfähigkeit
129 Verwendung von Finanzinstrumenten
zur Absicherung
129 Ausblick – Chancen und Risiken
129 Konjunktur und Finanzmärkte
130 Immobilien- und Immobilienfinanzierungsmärkte
131 Geschäftsentwicklung der
Münchener Hypothekenbank
132 Vorbehalt zu Zukunftsaussagen
GRUNDLAGEN DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
UNDDES GESCHÄFTSMODELLS
Geschäftsmodell
Die Münchener Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut, das
auf die Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für
private und gewerbliche Kunden spezialisiert ist. Der Hauptsitz
ist München. Die Bank unterhält zudem eine Niederlassung in
Berlin sowie bundesweit zehn Büros. Ihre Rechtsform ist die
eingetragene Genossenschaft.
Als konzernunabhängiges Kreditinstitut ohne Mehrheitsbetei li-
gung hat die Bank 54.623 Mitglieder (Stand 31. Dezember 2024).
Anteilseigner sind vor allem Kreditgenossenschaften und
Privatpersonen. Mit einer Bilanzsumme von 54,5 Mrd. Euro
zum 31. Dezember 2024 und 664 Mitarbeitenden untersteht die
Münchener Hypothekenbank als als bedeutend eingestuftes
Kreditinstitut der direkten Aufsicht durch die Europäische
Zentralbank (EZB).
Die Münchener Hypothekenbank gehört zur Genossenschaft-
lichen FinanzGruppe, bestehend aus 672 Volksbanken und
Raiffeisenbanken sowie genossenschaftlichen Verbundunter-
nehmen, wie zum Beispiel der DZ BANK, der R+V Versicherung,
der Union Investment und der Bausparkasse Schwäbisch Hall.
Die Kerngeschäftsfelder der Bank sind die Finanzierungen von
Wohn- und Gewerbeimmobilien im In- und Ausland. Damit
betreibt die Bank unter den auf Immobilienfinanzierungen
spezialisierten Instituten als eine der wenigen sowohl die
private Wohnimmobilienfinanzierung als auch die groß-
volumige Finanzierung gewerblicher Immobilien. Ein weiteres
Kerngeschäftsfeld ist „Kapitalmarkt und Funding“. Dieses
umfasst die Refinanzierung am Geld- und Kapitalmarkt sowie
das Aktivgeschäft am Kapitalmarkt, das die selektive Wieder-
aufnahme des Geschäfts mit öffentlichen Kunden (Kommunal-
finanzierungen) sowie Investitionen in hochliquide Bank- und
Staatstitel einschließt. Letztere werden vorrangig zur Steuerung
der Liquidität und der Deckungsmasse erworben.
In der Wohnimmobilienfinanzierung vergibt die Münchener
Hypothekenbank Darlehen an Privatkunden in Deutschland
über ihre Kooperationspartner. Zu diesen gehören die Volks-
banken und Raiffeisenbanken und andere genossenschaftliche
Kreditinstitute sowie freie Finanzvermittler/Maklervertriebe.
Darüber hinaus arbeitet die Münchener Hypothekenbank in
der Schweiz mit der PostFinance und der Swiss Life zusammen.
In Österreich kooperiert sie mit ausgewählten Vermittlern.
Die Zusammenarbeit mit den Volksbanken und Raiffeisen-
banken erfolgt über die elf Büros der Münchener Hypotheken-
bank in den Städten Augsburg, Berlin, Dresden, Frankfurt am
Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Münster, Nürnberg
und Stuttgart.
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung werden haupt-
sächlich Wohnimmobilien, Bürogebäude, Hotels sowie Einzel-
handels- und Logistikimmobilien im In- und Ausland finanziert.
Im Ausland ist die Münchener Hypothekenbank in Belgien,
Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Spanien,
dem Vereinigten Königreich sowie den Vereinigten Staaten
aktiv. Das Geschäft setzt sich aus Direkt- und Konsortial-
geschäft zusammen und wird im Inland teilweise auch über
die Volksbanken und Raiffeisenbanken vermittelt.
Die Refinanzierung erfolgt vor allem über Hypothekenpfand-
briefe, die von der Ratingagentur Moody’s mit der Bestnote Aaa
bewertet werden. Zudem werden am Kapitalmarkt ungedeckte
Inhaberschuldverschreibungen emittiert sowie Mittel am Geld-
markt aufgenommen. Die Anleger sind vornehmlich institutio-
nelle Investoren wie Asset Manager und Fonds, Pensions-
kassen, Versicherungen und (Zentral-)Banken, aber auch
private Anleger.
Die Münchener Hypothekenbank gehört der BVR-Instituts-
sicherung an. Das Sicherungssystem ist eine Einrichtung der
BVR Institutssicherung GmbH, Berlin (BVR-ISG), die als amtlich
anerkanntes Einlagensicherungssystem gilt. Darüber hinaus ist
die Bank der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR-SE)
angeschlossen, die aus dem Garantiefonds und dem Garantie-
verbund besteht.
8
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
GRUNDLAGEN
Geschäftsstrategie und
Unternehmensplanung
Im zurückliegenden Geschäftsjahr standen insbesondere die
weiterhin hohen Zinsen sowie die Themen ESG (Environ-
mental, Social and Governance), Bankenregulierung und Digi-
talisierung in der Kreditwirtschaft im Fokus. Die anhaltende
Dynamik in diesen Feldern wird bestehende Strukturen voraus-
sichtlich weiter beeinflussen. Die Münchener Hypothekenbank
beobachtet und bewertet diese Entwicklungen laufend vor
dem Hintergrund ihrer Geschäftstätigkeit.
Die Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Münchener Hypo-
thekenbank werden in der Geschäfts- und Risikostrategie fest-
gelegt. Die strategische Ausrichtung wird regelmäßig überprüft
und erforderlichenfalls weiterentwickelt. Die Bank sieht sich in
ihren bestehenden Geschäftsfeldern weiterhin bestärkt.
Dabei beabsichtigt die Münchener Hypothekenbank, sich ent-
lang ihres Wertbeitrags für die Genossenschaftliche Finanz-
Gruppe, für ihre Kunden und für ihre Mitglieder als nachhaltiges
Institut zu positionieren. Die Münchener Hypothekenbank sieht
sich dabei als integraler Bestandteil der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe. Ihren Kunden und Partnerbanken bietet die
Münchener Hypothekenbank individuelle Finanzierungs-
lösungen. Dabei ist ESG im Kerngeschäft und der Strategie der
Bank fest verankert. Die Digitalisierung sieht die Münchener
Hypothekenbank als Chance, das Geschäftsmodell kontinuier-
lich weiterzuentwickeln und effizientere Geschäftsprozesse zu
gestalten.
Zur Erreichung der strategischen Ziele wurden konkrete Maß-
nahmen definiert, die in den kommenden Jahren konsequent
umgesetzt werden sollen. Dabei kommt dem MaRisk-konfor-
men Strategieprozess eine zentrale Bedeutung zu. Ausgangs-
punkt des jährlichen Strategiezyklus ist ein strategischer Rück-
blick im Rahmen eines Umsetzungs- und Wirkungscontrollings
der eingeschlagenen Maßnahmen. Im Kontext der in den
Strategieprozess integrierten Jahresplanung werden die Ver-
triebsziele sowie die zentralen und dezentralen Komponenten
des Verwaltungsaufwands zusammengeführt. Alle Ertrags- und
Kostenkomponenten sowie die Risikotragfähigkeit werden
ständig überwacht beziehungsweise rollierend weitergeplant,
sodass die Bank angemessen zeitnah auf Ertrags- oder Kosten-
schwankungen reagieren kann.
Die Planung schließt zudem auch die angemessene Eigen-
mittelausstattung sowie die Steuerung der Liquidität ein.
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
GRUNDLAGEN
WIRTSCHAFTSBERICHT
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
KONJUNKTURELLE ENTWICKLUNG
Die Weltwirtschaft entwickelte sich trotz der Konflikte im Nahen
Osten, des Kriegs in der Ukraine und eines Rückgangs der
Produktionsleistung im Verarbeitenden Gewerbe robust. Sie
wies ein im Vergleich zum Vorjahr stabiles Wirtschaftswachs-
tum von 3,2 Prozent auf. Gestützt wurde es zum einen durch
ein starkes Wachstum in den USA. Zum anderen verzeichnete
China im Laufe des Jahres eine leichte Verbesserung der Kon-
junkturlage. Gleichzeitig schwächte sich die globale Inflation
weiter ab. Aufgrund der starken Verteuerung bei Dienstleistungen
in den entwickelten Volkswirtschaften lag die Inflation jedoch
deutlich über der 2-Prozent-Marke. Die globalen Arbeitsmärkte
entwickelten sich stabil mit vielerorts niedrigen Arbeitslosen-
quoten.
Die Wirtschaftstätigkeit im Euro-Raum verbesserte sich im
Umfeld geopolitischer und politischer Unsicherheiten. Eine
Belebung der Binnennachfrage vonseiten privater Haushalte
und des Staates sowie eine Ausweitung der Lagerbestände
und Anlagen bei Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes
trugen dazu bei. Dadurch konnte ein Rückgang bei den Exporten
kompensiert werden, sodass die Europäische Zentralbank
(EZB) für 2024 mit einer Steigerung des Bruttoinlandsprodukts
um 0,7 Prozent rechnet. Einhergehend mit der leichten Ver-
besserung der Wirtschaftslage sank die Arbeitslosenquote im
Euro-Raum leicht. Die Inflationsrate ging bis September deut-
lich zurück, dann erfolgte jedoch bis zum Jahresende ein
kontinuierlicher Anstieg der Verbraucherpreise. Im Dezember
lag die Teuerungsrate bei 2,4 Prozent, gegenüber 1,7 Prozent
im September. Ursächlich für den Anstieg im vierten Quartal
war die Preisentwicklung bei Dienstleistungen und Lebens-
mitteln, während die Preise für Energie gesunken sind.
Die deutsche Wirtschaft stagniert dagegen seit zwei Jahren.
Nach einem Rückgang um 0,3 Prozent im Jahr 2023 ist das
Bruttoinlandsprodukt 2024 um 0,2 Prozent gesunken. Die
Ur sachen für die anhaltende Konjunkturschwäche sind ins-
besondere im internationalen Vergleich zurückbleibende
Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Digitalisierung und
vergleichsweise hohe Energiekosten. Hinzu kommt eine zu-
nehmende Konkurrenz aus China insbesondere für das Ver-
arbeitende Gewerbe, dessen Bedeutung in Deutschland
traditionell deutlich höher ist als in anderen großen Volks-
wirtschaften in der Europäischen Union. Doch auch die
Schwäche der Bauwirtschaft und die Kaufzurückhaltung der
privaten Haushalte hemmten die wirtschaftliche Entwicklung.
Die Verbraucherpreise erhöhten sich im Jahresdurchschnitt
2024 um 2,2 Prozent gegenüber 2023. Damit war die Inflations-
rate deutlich niedriger als im Vorjahr. Die wirtschaftliche Stag-
nation spiegelte sich auch am Arbeitsmarkt wider. Die Arbeits-
losenquote stieg zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr
um 0,3 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent, die Kurzarbeit hat er-
neut zugenommen.
FINANZMÄRKTE
Auf die fallenden Inflationsraten im Berichtsjahr folgte eine
Lockerung der bisher restriktiveren Geldpolitik der FED und der
EZB. In diesem Kapitalmarktumfeld profitierten vor allem die
Aktienmärkte aufgrund von Gewinnwachstum und sinkenden
Anlageerträgen am Geldmarkt. Durch die positive US-Konjunk-
turentwicklung konnten insbesondere die US-amerikanischen
Aktienmärkte deutliche Kurssteigerungen erzielen.
Am Rentenmarkt profitierten vor allem kurzlaufende Papiere
von den Zinssenkungen. Längere Laufzeiten wurden hingegen
vom hohen Angebot und von steigendenden Staatsdefiziten
belastet – insbesondere, weil die Notenbanken ihre Ankäufe
fast vollständig einstellten. Das deutlich höhere EU-Anleihe-
angebot und auch die Emissionen von Staaten wie den USA,
Großbritannien und Frankreich ließen die Renditen länger
laufender Anleihen steigen.
Der Einlagensatz der EZB sank im Jahresverlauf durch vier
Zinssenkungen um jeweils 25 Basispunkte von 4,0 Prozent auf
3,0 Prozent. Die FED reagierte auf die rückläufigen Inflations-
raten mit drei Zinsschritten um insgesamt 100 Basispunkte.
So sank das Zielband der FED-Funds von 5,25 Prozent bis
5,50 Prozent auf 4,25 Prozent bis 4,50 Prozent.
Da die EZB ihre Wertpapierkäufe einstellte und fällige Wert-
papiere nicht mehr ersetzte, sank der Liquiditätsüberhang im
Euro-Geldsystem. Insbesondere die Spreads für Anleihen er-
höhten sich in diesem Umfeld deutlich. Beispielsweise ver-
billigten sich aus Investorensicht 10-jährige Bundesanleihen
gegenüber Euro-Swaps von minus 50 Basispunkten auf leicht
positive Werte zum Jahresende 2024.
Aufgrund der niedrigen Renditebasis zum Jahresanfang 2024
und der hohen Spreadausweitungen stiegen die Bundrenditen
im Jahresvergleich – trotz der Zinssenkungen der EZB – leicht
an. Im Jahresverlauf stiegen die Renditen von 2,02 Prozent bis
Juni auf 2,70 Prozent und fielen dann bis Anfang Dezember
10
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
wieder auf 2,03 Prozent. Zum Jahreswechsel notierte die Bund-
rendite dann wieder bei 2,37 Prozent. Die stark inverse Zins-
struktur der Bundkurve baute sich im Jahresverlauf größten-
teils ab und normalisierte sich zum Jahreswechsel ab zwei
Jahre auf eine leicht ansteigende Zinskurve.
Am Devisenmarkt profitierte der US-Dollar von der guten Kon-
junktur in den USA und einer nachlassenden Zinssenkungs-
erwartung gegenüber dem Euro und konnte deshalb vor allem
im vierten Quartal 2024 deutliche Wertzuwächse erzielen.
Von 1,104 EUR/USD zu Jahresbeginn fiel der Euro bis zum
Jahreswechsel auf 1,035 EUR/USD. Der Euro wurde von der
schwachen Konjunktur im Euroraum und darunter ins-
besondere in Deutschland belastet.
Der Schweizer Franken handelte zum Euro nach den deut-
lichen Kursgewinnen des Jahres 2023 annähernd unverändert.
Nach 0,93 EUR/CHF zu Jahresbeginn verteuerte sich der Euro
bis Ende Mai auf 0,99 EUR/CHF und schwächte sich zum
Jahreswechsel wieder auf 0,94 EUR/CHF ab. Das britische
Pfund erzielte zum Euro kleinere Zugewinne und stieg von
0,87 EUR/GBP auf 0,83 EUR/GBP zum Jahresende. Die Kurs-
verände rungen blieben insgesamt moderat und schwankten
im Jahresverlauf in einer engen Bandbreite von 0,87 EUR/GBP
bis 0,82 EUR/GBP.
Am Covered-Bond-Markt war das Emissionsgeschehen über
das gesamte Jahr zwar hoch, blieb aber hinter dem des Vor-
jahres zurück. Insgesamt wurden rund 156 Mrd. Euro an Euro-
Benchmark-Covered-Bonds begeben. Im Jahresverlauf
stiegen die Emissionsspreads bei Covered Bonds wie auch
bei Staatsanleihen und staatsnahen Emittenten. Viele Emis-
sionen er folgten bereits im ersten Halbjahr 2024. Mit den ge-
stiegenen Spreads im letzten Quartal des Berichtsjahres sank
die Bereitschaft der Emittenten, neue Bonds zu begeben.
Emissionsstärkste Länder waren wie im Vorjahr Frankreich
und Deutschland.
IMMOBILIEN- UND IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGSMÄRKTE
Wohnimmobilien Deutschland
Aufgrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie
der hohen Grundstücks-, Bau- und Finanzierungskosten ent-
wickelte der Wohnungsneubau sowohl bei Eigenheimen als
auch Mehrfamilienhäusern 2024 keine Dynamik. Mit nur rund
215.900 Wohnungen sank die Zahl der Baugenehmigungen im
Vergleich zum Vorjahr das dritte Jahr in Folge deutlich. Die
Baufertigstellungen waren ebenfalls rückläufig. Prognosen
zufolge dürften 2024 zwischen 225.000 und 250.000 fertig-
gestellt worden sein. Damit wurde nur noch maximal 70 Pro-
Rendite 10-jähriger Bundesanleihen 2024
IN %
Quelle: Bloomberg
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
2,0
1,5
2,5
3,0
11
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
zent des Wohnungsneubaubedarfs gedeckt, der nach Ein-
schätzung des IW Köln bei rund 370.000 neuen Wohnungen
pro Jahr liegt.
Der Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen
verlagerte sich somit weiter auf den Bestandsmarkt. Dabei
zeigten sich einerseits eine deutliche Sensibilisierung der Kauf-
interessenten hinsichtlich des energetischen Zustands des
Gebäudes und andererseits Preiszugeständnisse auf der Ver-
käuferseite bei Gebäuden mit schlechten Energiewerten.
Die weitere Verknappung des Wohnungsangebots bestimmte die
Situation auf den Mietwohnungsmärkten. Dies war insbesondere
in wirtschaftsstarken Regionen und Universitätsstädten zu be-
obachten, die seit Jahren Leerstandsraten aufweisen, die deut-
lich unter der erforderlichen Fluktuationsreserve liegen. In der
Konsequenz sind die Neuvertragsmieten bundesweit im Durch-
schnitt in den ersten drei Quartalen um knapp 6 Prozent ge-
stiegen. Während diese Entwicklung für Mietende nachtteilig
ist, betrachten institutionelle Investoren steigende Mieten als
Potenzial für eine verbesserte Ertragslage und die Wohnungs-
knappheit als Chance, Mietausfälle zu verringern.
Insgesamt erwarben institutionelle Investoren 2024 Wohn-
immobilienportfolios im Volumen von über 9 Mrd. Euro, was
einem Anstieg von rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr ent-
spricht. Auf Wohnimmobilien entfielen somit rund 30 Prozent
des gesamten investierten Kapitals. Sie waren damit erneut
die mit Abstand stärkste Anlageklasse. Dabei zeigte sich auch,
dass die durch den Zinsanstieg eingeleitete Preiskorrektur bei
Mehrfamilienhäusern im Laufe des Jahres ausklang. Diese
Entwicklung war auch bei Eigentumswohnungen und Eigen-
heimen zu beobachten, wo sich bereits im zweiten Quartal eine
leicht positive Preistendenz abzeichnete. Im vierten Quartal
2024 stiegen die Preise für selbst genutztes Wohneigentum um
1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, was auf eine
Belebung der Nachfrage zurückzuführen ist.
Die positive Entwicklung der Nachfrage sowohl bei Eigen-
heimen und Eigentumswohnungen als auch bei Mehrfamilien-
häusern spiegelte sich auf der Finanzierungsseite wider. In den
ersten neun Monaten wurden Kredite für den Bau und den Er-
werb von Wohnimmobilien in Höhe von nahezu 153 Mrd. Euro
vergeben, was im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2023 einem
leichten Plus von 5 Prozent entspricht.
Wohnimmobilien international
Die europäischen Wohnimmobilienmärkte zeichneten sich
weiterhin durch ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen An-
gebot und Nachfrage aus. Während die Bautätigkeit in vielen
Märkten aufgrund hoher Baukosten und strengerer Nachhaltig-
Preisentwicklung selbst genutztes Wohneigentum
JAHR 2010 = 100
Selbst genutztes Wohneigentum insgesamt Quelle: vdp Research Immobilienpreisindex, Q4 2024,
Eigentumswohnungen auf Basis von Auswertungen der vdp Transaktionsdatenbank
Eigenheime Stand Februar 2025
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 202420232022
80
100
120
140
160
180
200
220
12
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Geschäftsbericht 2024
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WIRTSCHAFTSBERICHT
keitsanforderungen auf historisch niedrigem Niveau verharrt,
herrscht in vielen europäischen Städten ein Mangel an Wohn-
raum. Diese Entwicklung – und dass sich zudem die Erschwing-
lichkeit von Wohneigentum nicht verbessert hat – führte zu
einem weiteren Anstieg der Mietpreise. Die Wohnungspreise
wiederum festigten sich nach vorangegangenen Rückgängen,
wodurch sich auch die Renditen zunehmend stabilisierten.
Trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten stellten europäische
Wohnimmobilien eine attraktive Anlageklasse für Investoren
dar. Der Marktanteil des Wohnsektors ist auf knapp ein Viertel
der Umsätze in Europa angestiegen.
Der Schweizer Wohnimmobilienmarkt entwickelte sich stabil.
Der verlangsamte Preisanstieg bei Wohnimmobilien sowie
die zeitweise Zurückhaltung der institutionellen Investoren,
die noch vor einem Jahr zu beobachten war, hat ein Ende ge-
funden. Das ist zum einen auf die weiter hohe Zuwanderung
zurückzuführen, die den Markt treibt und die Knappheit an
Wohnraum verschärft. Zum anderen hat sich das Zinsumfeld
verbessert, was die Attraktivität von Wohnimmobilien begünstigt.
Auch die Konjunktur in der Schweiz zeigte sich stabil. Inflation
und Arbeitslosenquote bewegten sich auf niedrigem Niveau.
Aufgrund des geringen Angebots am Schweizer Mietwohnungs-
markt stiegen die Mietpreise weiter an, während bei den Preisen
für Wohneigentum im vierten Quartal eine leichte Abschwächung
der Preisentwicklung einsetzte. Gegenüber dem Vorquartal
gingen die Preise für Einfamilienhäuser um 0,2 Prozent zurück,
während die Preise für Eigentumswohnungen um 0,5 Prozent
stiegen. Im Verlauf des Berichtsjahres stiegen die Preise bei Ein-
familienhäusern um 2,5 Prozent und bei Eigentumswohnungen
um 3,1 Prozent.
Der österreichische Wohnungsmarkt war nach wie vor von
herausfordernden Rahmenbedingungen und Unsicherheit
geprägt. Gegen Jahresende zeigten sich Anzeichen einer
Stabilisierung, sowohl bei der Transaktions- als auch bei der
Preisentwicklung. Die Wohnbautätigkeit, die bereits seit 2020
rückläufig ist, setzte diesen Trend fort. Um dieser Entwicklung
entgegenzuwirken, wurde 2024 von staatlicher Seite ein um-
fangreiches Wohnbau- und Sanierungspaket eingeführt,
um die Bautätigkeit zu erhöhen und die österreichische
Bauwirtschaft zu stützen. Die Nachfrage nach Mietwohnungen
blieb auf hohem Niveau, was den Druck auf die Wohnungs-
mieten verstärkte. So stiegen im dritten Quartal 2024 die
Wohnungsmieten im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent.
Bereits seit Januar 2024 greift in Österreich ein Mietpreisdeckel,
der für drei Jahre das Mietpreiswachstum unter anderem im
öffent lichen Wohnbau auf maximal 5 Prozent pro Jahr be-
grenzen soll.
Gewerbeimmobilien Deutschland
Die Nachfrage institutioneller Investoren nach Gewerbeimmo-
bilien in Deutschland hat sich im Laufe des Jahres sukzessive
belebt, bewegte sich jedoch weiterhin auf niedrigem Niveau.
Im Ergebnis stieg das Transaktionsvolumen um rund 3 Mrd. Euro
auf rund 26 Mrd. Euro (ohne Wohnen), wobei die Anlageklasse
Logistik mit einem Anteil von 22 Prozent erneut das Markt-
geschehen dominierte. Einzelhandels- und Büroimmo bilien
teilten sich mit einem nahezu identischen Transaktions-
volumen die Folgeplätze.
Die Nachfrage nach Büroimmobilien belebte sich 2024 auf
überschaubarem Niveau. Der Anstieg des Transaktionsvolu-
mens fiel dabei jedoch geringer aus als bei Wohnen, Einzel-
handel und Logistik. Ein nachhaltiges Vertrauen der Investoren
in die lange Zeit dominierende Anlageklasse Büro blieb im
Berichtsjahr noch aus. Ursächlich für die anhaltende Unsicher-
heit der Investoren ist der Ausblick des zukünftigen mittel-
bis langfristigen Bedarfs an Büroflächen. Als wesentliche
Ein flussfaktoren wurden einerseits die geopolitischen und
konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der daraus
resul tierende Bedarf an Bürobeschäftigten und andererseits
die weitere Entwicklung des Homeoffice in den Unternehmen
angegeben. Doch auch auf der Nutzerseite war eine Zurück-
haltung zu beobachten. Zwar stieg der Büroflächenumsatz
gegenüber dem Vorjahr dezent, im langjährigen Vergleich lag
er jedoch rund 30 Prozent unter dem Durchschnitt. Gleichzeitig
stieg der Büroflächen leerstand auf nahezu 7 Prozent. Die
Nachfrage sowohl von Investoren als auch von Nutzern
konzentrierte sich auf nachhaltige und energieeffiziente Ge-
bäude in bevorzugten Bürolagen. Innerhalb dieses Segments
haben sich die Preise bei leicht steigenden Mieten stabilisiert,
während darüber hinaus Preiszugeständnisse und die Ge-
währung von umfangreichen Incentives den Markt kenn-
zeichneten.
Die Nachfrage nach Einzelhandelsimmobilien stieg geringfügig.
Ursächlich dafür ist ein größeres Angebot an großvolumigen
Entwicklung Transaktionsvolumen
Gewerbeimmobilien Deutschland
IN MRD. EURO
Wohnen (nur Portfolio) Quelle EY Research
Gewerbe Stand Januar 2025
12,8
54,2
20,3
58,6
52,9
60,9
6,5
22,8
9,2 25,7
2024
2020
2021
2022
2023
13
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
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innerstädtischen Kauf- und Geschäftshäusern sowie mehreren
lebensmittelgeankerten Objekten. Das Transaktionsvolumen
verharrt jedoch deutlich unter dem langjährigen Durchschnitt.
Die Einzelhändler konnten gleichzeitig dank einer ausgeprägt
positiven zweiten Jahreshälfte einen leichten Umsatzanstieg
verbuchen, einhergehend mit einer Belebung der Flächen-
nachfrage durch zahlreiche Markteintritte internationaler
Marken. Im Ergebnis führte dies zu einer Seitwärtsbewegung
bei den Spitzenmieten. Von dieser Entwicklung profitierten
jedoch nicht alle Marktteilnehmer. Erneut meldeten mehrere
Einzelhandelsketten Insolvenz an.
Dank eines robusten Schlussquartals erzielte der Handel mit
Logistikimmobilien 2024 den höchsten Umsatz bei Gewerbe-
immobilien. Hintergrund sind die zunehmende Stabilisierung
der Preise bei Logistikimmobilien und mehrere großvolumige
Portfoliotransaktionen. Der Flächenumsatz ging bundesweit
erneut zurück, was auf die wirtschaftliche Unsicherheit im
verarbeitenden Gewerbe und die Zurückhaltung bei Transport-
und Logistikunternehmen zurückzuführen ist. Ein knappes
Angebot an modernen, ESG-konformen Flächen in den Top-
märkten führte in diesem Teilsegment zudem zu einem weiteren
Anstieg der Mieten.
Gewerbeimmobilien international
Die internationalen Gewerbeimmobilienmärkte befinden sich
im Wandel. Dabei waren die wirtschaftlichen Unsicherheiten,
veränderte Arbeitsmodelle und Nachhaltigkeit die treibenden
Kräfte hinter diesen Veränderungen. Das Marktumfeld blieb
herausfordernd, sodass eine Erholung der internationalen
Investmentmärkte im Jahresverlauf erst allmählich einzusetzen
begann. Nach ersten Prognosen wurde weltweit ein Trans-
aktionsvolumen für Gewerbeimmobilien und Wohnportfolios
in Höhe von rund 590 Mrd. Euro verbucht. Das ist gegenüber
dem Vorjahr ein Plus von 4 Prozent. In Europa stieg der Umsatz
mit Gewerbeimmobilien um 6 Prozent auf 156 Mrd. Euro. Dem
steht eine weiterhin positive Mietpreisentwicklung gegenüber,
während sich die Kaufpreise gegen Ende des Jahres zu-
nehmend stabilisierten. Auch die Renditen entwickelten sich in
den einzelnen Anlageklassen stabil.
Büroimmobilien stehen aufgrund einer Nachfrageverschiebung
unter Druck. Viele Unternehmen setzen auf flexible Arbeits-
modelle wie Homeoffice und hybride Arbeitsformen. In der Folge
sank die Nachfrage nach klassischen Büroflächen, während
gleichzeitig ein hoher Bedarf an Büroimmobilien in Toplagen,
die den ESG-Kriterien entsprechen, den Markt prägte. Innerhalb
des Einzelhandelsimmobilienmarkts hat sich die Nachfrage be-
lebt, begünstigt durch gestiegene Reallöhne in vielen Ländern.
Der Logistiksektor stand im Jahr 2024 ebenfalls unter Druck,
sodass die Vermietungsmärkte nachgelassen haben.
Großbritannien war erneut der bei weitem aktivste Immo-
bilienmarkt in Europa. Das Investitionsvolumen stieg ersten
Prognosen zufolge auf 45 Mrd. Euro, was einem Wachstum
von 14 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Er-
holung des britischen Immobilienmarkts wird dabei ins-
besondere von den Sektoren Einzelhandel und Hotel getragen.
Das Interesse am britischen Büromarkt ist nach wie vor gering
ausgeprägt und sein Anteil an der gesamten Transaktionsaktivi-
t befand sich weiter im niedrigen Bereich.
In Frankreich ging das Transaktionsvolumen nochmals deutlich
zurück und belief sich auf 17,6 Mrd. Euro – rund ein Drittel
niedriger als im Vorjahr. Davon betroffen waren alle Anlage-
klassen, mit Ausnahme von Logistikimmobilien. Insbesondere
die stagnierende Entwicklung des Bürosektors wog in Frank-
reich stärker, da der Transaktionsmarkt traditionell von Im-
mobilien dieser Anlageklasse geprägt ist. Lag der Anteil am
gesamten Transaktionsvolumen im Vorjahr noch bei über
40 Prozent, sank dieser auf 28 Prozent im Jahr 2024. Im Gegen-
satz dazu verzeichnete der Markt für Logistikimmobilien auch
in Frankreich einen deutlichen Aufschwung, wobei sich der
Anteil von 14 Prozent auf 28 Prozent erhöht hat.
In den Niederlanden zeigte sich eine ausgeprägte Belebung bei
der Investitionstätigkeit. Insgesamt wurden etwa 9,1 Mrd. Euro
in Gewerbeimmobilien investiert, was einem Anstieg von
27 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Dennoch liegt das Trans-
aktionsvolumen damit etwa 7 Mrd. Euro unter dem Zehn-Jahres-
Durchschnitt. Mit jeweils 34 Prozent des gesamten Trans-
aktionsvolumens standen vor allem Wohnimmobilien sowie
Industrie- und Logistikimmobilien im Fokus der Investoren.
Die Investitionen in Hotelimmobilien verdoppelten sich dabei
gegenüber dem Vorjahr. Schwächer entwickelte sich auch hier
der Büromarkt, dessen Volumen weiter sank. Insgesamt zeigten
sich Spitzenrenditen über alle Anlageklassen stabil.
In Spanien hingegen blieb die Trendwende auf dem Invest-
mentmarkt weiter aus. Die Immobilieninvestitionen beliefen
sich auf 9,4 Mrd. Euro, was nahezu dem Niveau des Vorjahres
entspricht. Der Hotelsektor führte die Investitionen mit einem
Anteil von 29 Prozent am Gesamtvolumen an, gefolgt vom
Einzelhandels- und Wohnsektor mit 23 Prozent bzw. 22 Prozent.
Weiterhin dominierten ausländische Investoren das Markt-
geschehen, auch wenn es gegenüber den Vorjahren bei dieser
Gruppe einen deutlichen Rückgang auf 58 Prozent gab. Bevor-
zugte Investitionsziele waren erneut die Metropolen Madrid
und Barcelona, wobei Standorte außerhalb dieser Märkte je
nach Anlageklasse zunehmend an Bedeutung gewannen.
In den USA blieb der Investmentmarkt für gewerbliche Immo-
bilien inklusive Wohnportfolios unter den Erwartungen. In
den ersten drei Quartalen stabilisierte sich das Volumen bei
270,4 Mrd. US-Dollar, was nahezu dem Volumen des Vorjahres-
zeitraums entspricht. Weiterhin prägten Investitionen in Mehr-
familienhäuser mit einem Anteil von 36 Prozent am Gesamt-
volumen das Marktgeschehen, gefolgt von Industrie- und
14
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Logistikimmobilien, die einen Marktanteil von 24 Prozent ver-
zeichneten. Den größten Rückgang verzeichnete der Einzel-
handelsimmobiliensektor. Das Investitionsvolumen sank um
13 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum auf
40 Mrd. US-Dollar. Erste positive Tendenzen verzeichnete der
Büromarkt mit einem geringfügig gestiegenen Investitions-
volumen. Das zeigte sich auch an den Bürovermietungs-
märkten, allerdings blieben weiterhin teilweise hohe Leer-
standsquoten problematisch.
Geschäftsentwicklung
HYPOTHEKENNEUGESCHÄFT
Das Neugeschäft belief sich im Berichtsjahr auf 3,1 Mrd. Euro
und stieg gegenüber dem Vorjahr um 7 Prozent. Damit hat sich
das Neugeschäft bei einer anhaltend herausfordernden Markt-
situation leicht erhöht, allerdings nicht in dem Umfang wie
prognostiziert. Die Gründe dafür sind, dass eine Erholung der
Wohn- und Gewerbeimmobilienmärkte nur langsam einsetzte
und sich deshalb die Transaktionsvolumina und die Finan-
zierungsnachfrage nur verhalten positiv entwickelten.
Im Geschäftsfeld der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
sagte die Münchener Hypothekenbank ein Gesamtvolumen
von 1,7Mrd. Euro zu (2023: 1,3 Mrd. Euro). Damit hat die
Münchener Hypothekenbank ihr Planziel erreicht.
Das Vermittlungsgeschäft mit den Partnerbanken der Ge-
nossenschaftlichen FinanzGruppe blieb von Unsicherheiten auf
Kundenseite geprägt. Dennoch sorgten erste Tendenzen einer
Marktentspannung für eine Zunahme des Neugeschäfts der
Bank. Im Ergebnis erzielte die Münchener Hypothekenbank im
Verbundgeschäft ein Zusagevolumen in Höhe von 885 Mio. Euro
(2023: 812 Mio. Euro).
Die Nachfrage der Kunden der Volksbanken und Raiffeisen-
banken hat sich als Folge der Zinswende hin zu kürzeren Zins-
bindungen verschoben. Dadurch reduzierte sich die durch-
schnittliche Zinsbindung im Verbundneugeschäft auf 13 Jahre
(2023: 18 Jahre). Da die Baukosten weiter gestiegen sind, er-
höhten sich auch die durchschnittlichen Beleihungsausläufe
auf 72 Prozent (2023: 68 Prozent).
Der Absatz über freie Finanzdienstleister stieg auf 554 Mio. Euro
(2023: 363 Mio. Euro), was wie im Verbundgeschäft auf die
leichte Belebung des Markts zurückzuführen ist.
Das Neugeschäft in der Schweiz und Österreich stieg auf
258 Mio. Euro (2023: 157 Mio. Euro) und lag damit um mehr
als 40 Prozent über Plan. Dazu trugen insbesondere erfolg-
reiche Vertriebsaktionen mit einem Schweizer Kooperations-
partner und eine höhere Nachfrage am Markt bei.
Im Geschäftsfeld gewerbliche Immobilienfinanzierungen sagte
die Münchener Hypothekenbank ein Gesamtvolumen von
1,4 Mrd. Euro zu (2023: 1,6 Mrd. Euro). Das in den beiden Vor-
jahren angestiegene Zinsniveau sowie die damit verbundenen
Preisanpassungen führten erneut zu einem verhaltenen
Transaktionsgeschehen und damit zu einer weiterhin ab-
geschwächten Nachfrage nach Finanzierungen. Damit blieb
das Neugeschäft hinter den für 2024 erwarteten 1,8 Mrd. Euro
an Zusagen zurück.
Dominiert wurde das Neugeschäft im Berichtsjahr einmal mehr
vom Inland. Mit 1,1 Mrd. Euro an Zusagevolumen wurde nahezu
das Ergebnis des Jahres 2023 in Höhe von 1,2 Mrd. Euro er-
reicht. Das Auslandsgeschäft verzeichnete einen Rückgang auf
0,3 Mrd. Euro (2023: 0,4 Mrd. Euro). Zugesagt wurden Finanzie-
rungen für Objekte in den Niederlanden, Österreich, Spanien,
Frankreich, Luxemburg und Großbritannien.
Die Ertragssituation im gewerblichen Neugeschäft stellte sich
zufriedenstellend dar: Die Planmargen wurden übertroffen und
konnten das niedrigere Neugeschäftsvolumen weitgehend aus-
gleichen. Dies gilt für das Inlands- und das Auslandsgeschäft.
Die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen durch-
schnittlichen Darlehenslosgrößen haben sich 2024 verringert
und lagen bei 28 Mio. Euro (2023: 34 Mio. Euro).
Aus Risikosicht behielt die Bank ihre konservative Finanzierungs-
ausrichtung mit dem Fokus auf klassische Endfinanzierungen
unter Beachtung angemessener, nachhaltiger Mindest-Cashflows
und Lagen bei. Die durchschnittlichen anfänglichen Beleihungs-
ausläufe zum Beleihungswert sind von 86 Prozent auf 82 Pro-
zent zurückgegangen, was die Bank als positiv bewertet.
Hypothekenneugeschäft 2020 bis 2024
IN MIO. EURO
Private Wohnimmobilienfinanzierung
Gewerbliche Immobilienfinanzierung
3.257
2.101
4.338
2.461
4.019
2.147
1.331
1.593
1.697 1.372
2024
2020
2021
2023
2022
15
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
ÖFFENTLICHE UND LIQUIDE INVESTMENTS
Öffentliche und liquide Investments dienen vor allem der
Steuerung der Liquidität, der Bereitstellung von Collaterals und
der Erfüllung von regulatorischen Anforderungen. Durch die
deutliche Reduzierung bzw. Einstellung der EZB-Käufe ver-
zeichnete der Markt ein hohes Anleiheangebot und höhere
Spreads. Der zehnjährige Bund-Swap-Spread stieg von negati-
ven Spreads bis zum Jahresende auf „Flat“ an und erreichte
damit historische Höchststände. Diese attraktiven Investitions-
möglichkeiten wurden von der Münchener Hypothekenbank
2024 genutzt, um LCR-fähige Papiere zu erwerben.
Das Neugeschäftsvolumen lag im Jahre 2024 bei 1,4 Mrd. Euro.
Unter Berücksichtigung der Abgänge von 0,6 Mrd. Euro erhöhte
sich der Gesamtbestand auf 6,1 Mrd. Euro (2023: 5,3 Mrd. Euro).
REFINANZIERUNG
Die Veränderungen und Dynamiken am Primärmarkt für
Covered Bonds führten insbesondere im zweiten Halbjahr 2024
zu einer signifikanten Ausweitung der Pfandbrief-Spreads.
Trotzdem konnte sich die Münchener Hypothekenbank im Be-
richtsjahr jederzeit im Marktvergleich zu aus ihrer Sicht guten
Konditionen refinanzieren.
Das Refinanzierungsvolumen der Münchener Hypothekenbank
am Geld- und Kapitalmarkt im Jahr 2024 war niedriger als in
den Vorjahren. Deshalb emittierte sie im Berichtsjahr weniger
großvolumige neue Anleihen.
Bei den großvolumigen Refinanzierungsaktivitäten lag der
Schwerpunkt auf der Emission von Hypothekenpfandbriefen
und ungedeckten Anleihen in Euro und Schweizer Franken.
Bei den Pfandbriefemissionen in Euro sind im Berichtsjahr drei
Hypothekenpfandbriefe im Benchmarkformat hervorzuheben:
Im Januar emittierte die Münchener Hypothekenbank einen
grünen Hypothekenpfandbrief im Volumen von 500 Mio. Euro
mit einer Laufzeit von zehn Jahren zu einem Spread von
34 Basispunkten über Swap-Mitte. Die Nachfrage der In-
vestoren war außerordentlich stark. Binnen 30 Minuten
hatte das Orderbuch bereits das Volumen von 1 Mrd. Euro
erreicht. Rund zwei Stunden nach Öffnung wurde es bei
über 3,4 Mrd. Euro geschlossen.
Anfang Juli folgte ein klassischer Hypothekenpfandbrief.
Das Emissionsvolumen belief sich auf 500 Mio. Euro bei
einer Laufzeit von sieben Jahren. Die Nachfrage der In-
vestoren war sehr groß. Nach 40 Minuten hatte das Order-
buch bereits das Volumen von 1 Mrd. Euro erreicht. Nach
rund zwei Stunden wurde das Orderbuch bei einem Volu-
men von rund 1,3 Mrd. Euro geschlossen. Der Spread konnte
Baugeldzinsen der Münchener Hypothekenbank, 10 Jahre Zinsfestschreibung
IN %
1990 1992 201620142012201020082006200420022000199819961994 2018 2020 20242022
0
2
1
3
4
5
6
7
8
9
10
0
2
1
3
4
5
6
7
8
9
10
Langjähriger Durchschnitt 4,71
8,64
3,71
16
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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WIRTSCHAFTSBERICHT
deshalb im Laufe der Transaktion reduziert werden und be-
läuft sich auf 24 Basispunkten über Swap-Mitte.
Im Oktober begab die Bank einen weiteren grünen Hypo-
thekenpfandbrief im Volumen von 500 Mio. Euro mit einer
Laufzeit von sechs Jahren und vier Monaten zu einem
Spread von 28 Basispunkten über Swap-Mitte. Der Pfand-
brief wurde insbesondere von Partnern aus dem Ausland
nachgefragt: Über 50 Prozent der Anleihe wurden bei aus-
ländischen Investoren platziert.
Darüber hinaus konnte die Münchener Hypothekenbank wei-
tere Refinanzierungsmittel über Aufstockungen von be-
stehenden Anleihen sowie Privatplatzierung einwerben.
Bei den Fremdwährungsanleihen lag im Jahr 2024, wie auch in
den Vorjahren, der Schwerpunkt auf Emissionen in Schweizer
Franken. So konnten im Jahr 2024 285 Mio. CHF emittiert wer-
den. Diese wurden ausschließlich über syndizierte Anleihen am
Kapitalmarkt begeben. Diese Emissionstätigkeit erfolgte über
verschiedene Laufzeiten und die zwei Produktkategorien
Pfandbrief und grüne Senior-Non-Preferred-Anleihe.
Das gesamte Emissionsvolumen belief sich zum 31. Dezember
2024 auf 4,9 Mrd. Euro. Davon entfielen 3,2 Mrd. Euro auf Hypo-
thekenpfandbriefe und 1,7 Mrd. Euro auf ungedeckte Anleihen.
Hinzu kommen mit geringen Volumina Tier-2-Anleihen und
erstmals wieder in geringem Umfang Öffentliche Pfandbriefe.
Im Berichtsjahr wurden die Einlagenprodukte der Münchener
Hypothekenbank deutlich stärker als im Vorjahr nachgefragt. So
konnte die Bank das Volumen an Einlagen, das über ihre Ver-
triebskanäle eingeworben wurde, auf über 800 Mio. Euro steigern.
Finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
Die Steuerung der Bank verwendet folgende finanzielle
Leistungsindikatoren:
Gesamtneugeschäft Immobilienfinanzierungen
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge (Ergebnis der norma-
len Geschäftstätigkeit)
Verwaltungsaufwand bis 31. Dezember 2024
Cost-Income-Ratio (CIR)
Return on Equity (RoE) vor Steuern
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wurden bis zum
31. Dezember 2024 zwei Nachhaltigkeitswerte verwendet:
Anteil nachhaltiger Darlehen am Neugeschäft im Mengenge-
schäft der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
Anteil grüner Finanzierungen im gewerblichen Immobilien-
finanzierungsbestand
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden ab dem
1. Januar 2025 folgende drei Nachhaltigkeitswerte verwendet:
CO
2
-Emissionsintensität in der privaten Immobilien-
finanzierung
CO
2
-Emissionsintensität in der gewerblichen Immobilien-
finanzierung
Emission von mindestens einer grünen Benchmark-Anleihe
pro Kalenderjahr
Der für die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren zur privaten
und gewerblichen Immobilienfinanzierung verwendete Indikator
Emissionsintensität bezieht sich auf die Menge an Treibhaus-
gasemissionen, die pro Quadratmeter der von der Münchener
Hypothekenbank finanzierten Immobilien erzeugt werden. Eine
niedrigere Emissionsintensität bedeutet, dass weniger Treib-
hausgase pro Quadratmeter ausgestoßen werden, was auf eine
effizientere Nutzung von Ressourcen und geringere Umwelt-
belastung hinweist. Das ist ein wichtiger Indikator, um den Fort-
schritt bei der Reduzierung von Treibhausgasemissionen und
bei der Erreichung des Klimaziels der Bank zu messen.
GESAMTNEUGESCHÄFT IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGEN
Im Jahr 2024 konnten Immobilienfinanzierungen in Höhe von
3,1 Mrd. Euro zugesagt werden. In ihrer Vorjahresprognose ist
die Bank von einem Neugeschäft in Höhe von 3,5 Mrd. Euro
ausgegangen. Trotz des weiterhin schwierigen makroöko-
nomischen Umfelds konnten sie ihr Ziel damit zu 87 Prozent
erreichen.
BETRIEBSERGEBNIS NACH RISIKOVORSORGE
Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge bzw. Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit (Position 13 der Gewinn- und Ver-
lustrechnung) betrug 190,8 Mio. Euro nach 170,9 Mio. Euro im
Jahr 2023. Das entspricht einer Steigerung um 12 Prozent.
Damit liegt die Münchener Hypothekenbank um 7 Prozent über
dem Prognosewert des Vorjahres. Dies ist vor allem auf das ge-
stiegene Zinsergebnis und den geringeren Provisionsaufwand
aufgrund des unter der Planung liegenden Neugeschäfts und
der geringeren Verwaltungsaufwendungen zurückzuführen.
Gegenläufig wirkte der Anstieg bei der Risikovorsorge. Dies ist
vor allem auf die Bildung eines Management Adjustments in
Höhe von 30 Mio. Euro bei der Pauschalwertberichtigung
zurückzuführen. Die Bank wollte sich damit gegen Kreditrisiken
aufgrund des weiterhin schwierigen Marktumfelds bei Gewerbe-
immobilien rüsten.
17
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
VERWALTUNGSAUFWAND
Der Verwaltungsaufwand ist die Summe der Position 7 „All-
gemeine Verwaltungsaufwendungen“ und der Position 8
„Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen“ der Gewinn- und Verlust-
rechnung.
Der Verwaltungsaufwand lag zum 31. Dezember 2024 bei
152,3 Mio. Euro – ein Rückgang gegenüber dem Jahr 2023 von
7,5 Prozent. Dieser Rückgang liegt unterhalb des prognostizier-
ten Wertes. In der Vorjahresprognose wurde von Verwaltungs-
aufwendungen in einer Größenordnung von rund 148 Mio. Euro
ausgegangen. Ab 1. Januar 2025 geht der bisherige Indikator
Verwaltungs aufwand zur internen Steuerung im Indikator Cost-
Income- Ratio auf.
COST-INCOME-RATIO (CIR)
Die Cost-Income-Ratio gibt das Verhältnis vom Verwaltungsauf-
wand zum Zins- und Provisionsüberschuss wieder. Die Her-
leitung des Verwaltungsaufwands ist unter dem finanziellen
Leistungsindikator Verwaltungsaufwand beschrieben, der Zins-
und Provisionsüberschuss ergibt sich als Saldo der Positionen
1 bis 5 der Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Cost-Income-Ratio lag für das Geschäftsjahr 2024 bei
32,5 Prozent nach 36,5 Prozent im Vorjahr. In der Vorjahres-
prognose ist die Bank von einem Wert unter 40 Prozent aus-
gegangen. Es ist Ziel der Bank, die Cost-Income-Ratio nach-
haltig unter 50 Prozent zu halten.
RETURN ON EQUITY (ROE) VOR STEUERN
Der Return on Equity vor Steuern berechnet sich als Verhältnis
der Gewinn- und Verlustrechnung Position 13 „Ergebnis der
normalen Geschäftstätigkeit“ zu den Bilanzpositionen Passiv 9
„Fonds für allgemeine Bankrisiken“ (Vorjahr) plus Passiv 10aa
„Geschäftsguthaben“ (laufendes Jahr) plus 10b „Ergebnis-
rücklagen“ (Vorjahr) plus GuV 20 „Gewinnvortrag“ aus dem
Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2024 ergab sich ein Return on
Equity vor Steuern von 10,3 Prozent nach 9,4 Prozent im Vor-
jahr. Der erreichte Wert entspricht gerundet dem Prognosewert
aus dem Vorjahr. Ziel der Bank ist ein RoE vor Steuern, der bei
mindestens 10 Prozent liegt.
ANTEIL NACHHALTIGER DARLEHEN IM
MENGENGESCHÄFT DER PRIVATEN
WOHNIMMOBILIENFINANZIERUNG
Die Nachhaltigkeitsstrategie der Münchener Hypothekenbank
sieht als zentrales Ziel die Integration und Ausweitung von
Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft der Bank vor. Ein Eckpfeiler
zur Umsetzung dieses strategischen Ansatzes sind die nach-
haltigen Darlehen in der privaten Wohnimmobilien-
finanzierung.
Dazu zählen Darlehen, die den Kriterien des Grünen Darlehens
und des Familiendarlehens entsprechen oder die Kriterien der
Top-15-Prozent im Gebäudebestand in Deutschland gemäß
den vdp-Mindeststandards „Grüner Pfandbrief“ 2025 erfüllen.
Wir haben für das Jahr 2024 einen Anteil von 10 Prozent am
Neugeschäft prognostiziert, da der Anteil an Finanzierungen
von neugebauten Wohnimmobilien aufgrund der Marktlage im
Berichtsjahr stark unterdurchschnittlich war. Im Berichtsjahr
lag dieser Anteil bei 12,1 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Bank bei diesem Indikator von
einer auf Neugeschäftsvolumen kalibrierten Kennzahl hin zur
CO
2
-Emissionsintensität in der privaten Immobilienfinanzierung
wechseln. Das Ziel für 2025 liegt bei 54,2 kg CO
2
/m
2
.
ANTEIL GRÜNER FINANZIERUNGEN IM
GEWERBLICHEN IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGSBESTAND
Ein weiteres Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Münchener
Hypothekenbank ist eine Ausweitung der grünen Finanzierungen
in der gewerblichen Immobilienfinanzierung. Dazu zählen Dar-
lehen für Gewerbeimmobilien, die mit einem der anerkannten
Nachhaltigkeitszertifikate ausgezeichnet wurden oder die die
Kriterien der Top-15-Prozent im Gebäudebestand in Deutsch-
land gemäß dem Green Bond Framework der Münchener
Hypothekenbank hinsichtlich Energieeffizienz erfüllen.
Für Ende 2024 haben wir einen Anteil von mindestens 30 Pro-
zent des Bestands als grüne Finanzierungen prognostiziert.
Diese Prognose konnte mit 37,8 Prozent übertroffen werden.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Bank bei diesem Indikator
von einer auf Neugeschäftsvolumen kalibrierten Kennzahl
hin zur CO
2
-Emissionsintensität in der gewerblichen Immo-
bilienfinanzierung wechseln. Das Ziel für 2025 liegt bei
38,6 kg CO
2
/m
2
.
ANZAHL VON GRÜNEN BENCHMARK-
ANLEIHEN IN EINEM KALENDERJAHR
Die Bank hat sich zum Ziel gesetzt, im Jahr 2025 mindestens
eine grüne Benchmark-Anleihe zu emittieren.
18
Münchener Hypothekenbank
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Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
ERTRAGSLAGE
Der Zinsüberschuss
1
erhöhte sich um 14,0 Mio. Euro oder
2,7 Prozent auf 532,5 Mio. Euro. Dazu hat neben dem Zins-
niveau der in den letzten Jahren aufgebaute Bestand an zins-
tragenden Geschäften beigetragen. In ihrer Prognose ging
die Münchener Hypothekenbank von einem Rückgang auf
rund 486,0 Mio. Euro bei einem niedrigeren Zinsniveau aus.
Die Provisionsaufwendungen betrugen 75,6 Mio. Euro. Sie
lagen damit um 1,5 Mio. Euro oder 2 Prozent unter dem Vor-
jahresniveau. Bei Provisionserträgen in Höhe von 11,3 Mio. Euro
betrug der Provisionssaldo
2
minus 64,3 Mio. Euro nach minus
67,5 Mio. Euro im Vorjahr. Prognostiziert war ein Aufwand
von 74 Mio. Euro. Der Grund für den höher als geplant aus-
gefallenen Provisionsüberschuss liegt an dem nach wie vor
niedrigeren Niveau des Neugeschäfts.
Der Zins- und Provisionsüberschuss
3
betrug 468,1 Mio. Euro.
Dies bedeutet eine Steigerung von 17,2 Mio. Euro oder 3,8 Pro-
zent gegenüber dem Vorjahr. In der Planung ist die Bank von
einem Rückgang um rund 8 Prozent ausgegangen.
Die Allgemeinen Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich
um 12,1 Mio. Euro auf 148,9 Mio. Euro. Der Personalaufwand lag
mit 72,1 Mio. Euro um 3,0 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau
und entspricht dem Prognosewert.
Die anderen Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich um
15,1 Mio. Euro oder 16,5 Prozent. Der Aufwand für die Banken-
abgabe lag bei 0 Euro, ein Rückgang um 25,6 Mio. Euro. Für
Projekte im regulatorischen Bereich, aber auch für die strategi-
sche Weiterentwicklung der Bank sind die Aufwendungen um
rund 7 Mio. Euro gestiegen. Die restlichen Steigerungen be-
gründen sich insbesondere mit Investitionen und Beratungs-
leistungen im IT-Bereich.
Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle
Anlagewerte und Sachanlagen lagen mit 3,4 Mio. Euro um
0,2 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau.
Der Verwaltungsaufwand
4
belief sich auf insgesamt 152,3 Mio. Euro
gegenüber 164,6 Mio. Euro im Vorjahr. Die Cost-Income-Ratio
5
lag bei 32,5 Prozent nach 36,5 Prozent im Vorjahr.
Der Saldo aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und
Erträgen betrug plus 0,8 Mio. Euro.
Das Betriebsergebnis vor Risikovorsorge
6
stieg gegenüber dem
Vorjahr um 9,8 Prozent auf 316,7 Mio. Euro.
Der Posten „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ belief sich auf minus
126,8 Mio. Euro. Insbesondere aufgrund der Zuführungen zu
den Pauschalwertberichtigungen liegt der Wert über der Vor-
jahresprognose von 85,0 Mio. Euro. Der Saldo der Verände-
rung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft (inklusive Direkt-
abschrei
bungen) betrug minus 90,1 Mio. Euro (Vorjahr minus
103,7 Mio. Euro). Das veränderte gesamtwirtschaftliche Umfeld
und der damit einhergehende Zinsanstieg hat insbesondere
auf den ausländischen Immobilienmärkten zu deutlichen Wert-
rückgängen bei Immo bilien geführt. Diese Wertrückgänge er-
forderten in unserem konservativen Ansatz eine Risikovorsorge
in dieser Höhe.
Daneben wurden der Pauschalwertberichtigung inklusive der
Rückstellung für unwiderrufliche Kreditzusagen 40 Mio. Euro
zugeführt. Insgesamt befindet sich somit in diesen beiden Posi-
tionen einen Bestand von 100 Mio. Euro. Insbesondere, um für
weitere Risiken in der gewerblichen Immobilienfinanzierung
vorzusorgen, ist in dieser Neubildung von 40 Mio. Euro ein Ma-
nagement Adjustment auf die Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 30 Mio. Euro enthalten.
Die „Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen
an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen be-
handelten Wertpapieren“ betrugen 1,0 Mio. Euro.
Das Ergebnis aus der normalen Geschäftstätigkeit belief sich
auf 190,9 Mio. Euro.
Dem Fonds für allgemeine Bankrisiken wurden 6 Mio. Euro
zugeführt.
Nach einem Steueraufwand von 79,3 Mio. Euro verbleibt ein
Jahresüberschuss von 105,6 Mio. Euro, eine Steigerung von
3,4 Prozent.
FINANZLAGE
Beim Liquiditätsmanagement unterscheidet die Münchener
Hypothekenbank zwischen der strukturellen Refinanzierung
und der täglichen Liquiditätssteuerung. Die Steuerung der
Liquidität erfolgt immer unter Berücksichtigung und Einhal-
tung der Limite des internen Liquiditätsrisikomodells sowie
1
Der Zinsüberschuss errechnet sich aus der Position 1 „Zinserträge“ plus Position 3
„laufende Erträge“ abzüglich der Position 2 „Zinsaufwendungen der Gewinn- und
Verlustrechnung“.
2
Der Provisionssaldo ergibt sich aus dem Saldo der Position 4 „Provisionserträge“
und der Position 5 „Provisionsaufwendungen der Gewinn- und Verlustrechnung“.
3
Der Zins- und Provisionsüberschuss ist der Saldo aus dem Zinsüberschuss und
dem Provisionssaldo.
4
Der Verwaltungsaufwand ist die Summe der Position 7 „Allgemeine Verwaltungs-
aufwendungen“ und der Position 8 „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen“ der Gewinn- und Verlustrechnung.
5
Prozentueller Anteil vom Verwaltungsaufwand am Zins- und Provisionsüberschuss
6
Saldo der der Positionen 1 bis 9 der Gewinn- und Verlustrechnung
19
Münchener Hypothekenbank
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der regulatorischen Liquiditätsanforderungen gemäß ILAAP,
vor allem der LCR und der NSFR.
Die strukturelle Refinanzierung unterliegt dem Risiko, dass
unter Umständen Fremdkapital nicht ausreichend zur Ver-
fügung steht. Die Münchener Hypothekenbank verfügt über
eine Pfandbriefbanklizenz, die die Grundlage der gedeckten
Refinanzierung und damit eine jederzeitige sichere Möglichkeit
der Liquiditätsbeschaffung bildet. Die Münchener Hypotheken-
bank emittiert kontinuierlich Pfandbriefe aller Laufzeiten an
Investoren innerhalb und außerhalb der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe. Sie strebt dabei an, stets eine möglichst fristen-
kongruente Refinanzierung darzustellen.
Die laufende Liquiditätssteuerung zielt darauf ab, die Liquiditäts-
versorgung jederzeit zu gewährleisten, auch bei starken und
unerwarteten Liquiditätsabflüssen. Die Münchener Hypotheken-
bank bietet keine Liquiditätslinien an, sodass unerwartete Ab-
flüsse nur aus Collateralforderungen bei Derivaten resultieren
können. Unter anderem dafür existiert ein hoher Bestand an
sogenannten HQLAs (High Quality Liquid Assets), die jederzeit
dafür zur Verfügung stehen.
Die Liquiditätssituation der Münchener Hypothekenbank ist
komfortabel.
Die Zahlungsfähigkeit der Bank war im abgelaufenen Ge-
schäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit jederzeit gegeben.
Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) wies im Berichtszeitraum
im Minimum einen Wert von 174 Prozent aus, im Durchschnitt
von 381 Prozent. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl
bei 587 Prozent.
VERMÖGENSLAGE
Die Bilanzsumme lag zum Jahresende 2024 bei 54,5 Mrd. Euro
nach 54,1 Mrd. Euro im Vorjahr.
Der Bestand an Hypothekenfinanzierungen reduzierte sich im
Jahresverlauf um 0,3 Mrd. Euro auf 46,2 Mrd. Euro.
Bei der privaten Wohnimmobilienfinanzierung in Deutschland
konnte der Bestand um 0,4 Mrd. Euro gesteigert werden. In der
privaten Wohnimmobilienfinanzierung in der Schweiz sowie
der gewerblichen Immobilienfinanzierung gab es Rückgänge
von insgesamt 0,7 Mrd. Euro.
Der Bestand an privaten Wohnimmobilienfinanzierungen
gliedert sich wie folgt auf: Im Inland beträgt er 25,9 Mrd. Euro
(Vorjahr 25,5 Mrd. Euro), im Ausland 5,3 Mrd. Euro (Vorjahr
5,5 Mrd. Euro). Neben dem Finanzierungsgeschäft in der
Schweiz sind in diesem Bestand auch Finanzierungen in
Österreich enthalten. Der Bestand an gewerblichen Immo bi lien-
finanzierungen beträgt 15,0 Mrd. Euro (Vorjahr 15,5 Mrd. Euro).
Davon entfallen 3,8 Mrd. Euro (Vorjahr 4,0 Mrd. Euro) auf Fi-
nanzierungen im Ausland. Darunter umfasst der Bestand in
den USA (0,9 Mrd. Euro) zu rund 40 Prozent Wohnimmobilien-
finanzierungen, da die Bank bereits vor einigen Jahren be-
gonnen hat, das US-amerikanische Portfolio von Büro-
immobilien hin zu Wohnimmobilien umzustrukturieren.
Der Bestand an öffentlichen und liquiden Investments erhöhte
sich auf 6,1 Mrd. Euro, davon sind 5,3 Mrd. Euro Wertpapiere
und Schuldverschreibungen.
Der Saldo aus stillen Lasten und stillen Reserven im Wert-
papierbestand betrug zum Jahresende 2024 104 Mio. Euro stille
Lasten (Vorjahr 8 Mio. Euro stille Reserven).
Nach eingehender Prüfung aller Anleihen kommt die Münchener
Hypothekenbank zu dem Ergebnis, dass keine dauerhaften
Wertminderungen vorliegen. Sie hält nur Anleihen bester Boni-
t mit Dauerhalteabsicht in den Büchern. Abschreibungen auf
einen niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht erforderlich.
Der Bestand an langfristigen Refinanzierungsmitteln lag mit
46,6 Mrd. Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Davon entfielen
35,2 Mrd. Euro auf Hypothekenpfandbriefe, 1,2 Mrd. Euro auf
Öffentliche Pfandbriefe und 10,2 Mrd. Euro auf ungedeckte
Schuldverschreibungen. Das Gesamtvolumen der Refinan-
zierungsmittel – inklusive Geldmarktmittel und Kundenein-
lagen – betrug 50,7 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2024.
Bestandsentwicklung 2020 bis 2024
IN MIO. EURO
Wohnungsbau Inland Gewerbe Inland
Wohnungsbau Schweiz und Österreich Gewerbe Ausland
38.411
41.662
44.342
46.511
46.184
2020
2021
2022
2023
2024
20
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Die Position „andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“
umfasst:
ANDERE VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
IN T€
Restlaufzeit
unter einem Jahr
Restlaufzeit
über einem Jahr Gesamt
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden per 31.12.2024 2.676.163 2.557.280 5.233.443
Namensschuldverschreibungen 33.192 1.607.657 1.640.849
davon Institutionelle Anleger 26.063 1.438.362 1.464.425
Schuldscheindarlehen Passiv 678.085 864.279 1.542.364
davon Institutionelle Anleger 75.940 524.279 600.219
Sonstige 1.964.886 85.344 2.050.230
davon Institutionelle Anleger 361.718 27.509 389.227
Die Geschäftsguthaben erhöhten sich um 3,0 Mio. Euro
und lagen bei 1.274,5 Mio. Euro. Die aufsichtsrechtlichen
Eigenmittel betrugen insgesamt 2.481,8 Mio. Euro (Vorjahr
2.364,4 Mio. Euro). Die Erhöhung resultiert insbesondere aus
einer Thesaurierung in Höhe von 61 Mio. Euro und einem um
43 Mio. Euro reduzierten IRB-Shortfall.
Das harte Kernkapital erhöhte sich von 1.760 Mio. Euro im
Vorjahr auf 1.864 Mio. Euro zum 31. Dezember 2024. Die harte
Kernkapitalquote belief sich zum Jahresende 2024 auf 16,7 Pro-
zent (Vorjahr 16,5 Prozent), die Kernkapitalquote betrug
18,7 Prozent (Vorjahr 18,7 Prozent) und die Gesamtkapital-
quote 22,2 Prozent (Vorjahr 22,2 Prozent). Die Leverage Ratio
belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 3,9 Prozent (Vorjahr
3,7 Prozent).
Rating und rechtliche
Rahmenbedingungen
RATING
Die Ratingagentur Moody‘s hat 2024 diverse Ratings der
Münchener Hypothekenbank angehoben.
Unverändert positiv sieht Moody’s, dass die Münchener Hypo-
thekenbank als Emittent von Pfandbriefen über ein großes
Renommee am Kapitalmarkt und eine entsprechend hohe
Refinanzierungskraft verfügt und innerhalb der Genossen-
schaftlichen FinanzGruppe ein fester Zusammenhalt und eine
entsprechende Unterstützung bestehen.
Die aktuellen Ratings im Überblick:
RATING
Hypothekenpfandbriefe Aaa
Junior Senior Unsecured A1
Senior Unsecured Aa2
Kurzfristige Verbindlichkeiten Prime-1
Tier-2 Baa2
Langfristige Depositen Aa2
Die langfristigen unbesicherten Verbindlichkeiten werden von
den beiden anderen großen Ratingagenturen Standard &
Poor’s mit A+ und Fitch mit AA- über das Verbundrating der Ge-
nossenschaftlichen FinanzGruppe bewertet.
21
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Die Nachhaltigkeitsperformance der Münchener Hypotheken-
bank wird durch ausgewählte Ratings gemessen. Die Nach-
haltigkeitsratingagentur ISS ESG hat die Bank mit der Note C+
bewertet. Sie hat der Bank damit wieder den Prime-Status
verleihen. Die Agentur Sustainalytics vergibt einen Risk Score
anhand eines Scoring-Systems von 0 bis 40+. Je niedriger
dieser Risk Score ist, umso stärker ist das Nachhaltigkeits-
management. Der Risk Score der Münchener Hypothekenbank
verbesserte sich im Jahr 2024 von 15,3 auf 15,1. Dies entspricht
einem niedrigen Risiko. Die Bank liegt damit nun auf Rang 9
in der Vergleichsgruppe Thrifts and Mortgages.
7
In der MSCI-
ESG-Ratings-Bewertung erhielt die Münchener Hypotheken-
bank im Berichtsjahr 2024 ein Rating von AA (auf einer Skala
von AAA bis CCC).
8
Die Entwicklung der Nachhaltigkeitsratings auf einen Blick:
DIE ENTWICKLUNG DER NACHHALTIGKEITSRATINGS
SEIT 2022
2022 2023 2024
ISS ESG
C+
(Prime Status)
C+
(Prime Status)
C+
(Prime Status)
Sustainalytics Risk Score 16,3
(niedriges
Risiko)
Risk Score 15,3
(niedriges
Risiko)
Risk Score 15,1
(niedriges
Risiko)
MSCI AA AA AA
REGULATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Eigenkapital
Die Münchener Hypothekenbank berechnet ihre Eigenkapital-
anforderungen zum größten Teil nach internen Ratingmodellen,
dem Internal Ratings Based Approach (IRBA).
Einheitliche europäische Bankenaufsicht
Die Neuregelungen nach Basel III ab dem 1. Januar 2025 um-
fassen auch eine schrittweise Einführung eines Output Floors
von 72,5 Prozent zur Limitierung der Effekte von internen An-
sätzen gegenüber Standardansätzen. Das bedeutet, dass vor
allem Banken mit geringen Risikogewichten ihrer Forderungen
wie die Münchener Hypothekenbank von den Veränderungen
negativ betroffen sein werden. Die Einführung dieses Floors
wird auch die Eigenkapitalquoten der Münchener Hypotheken-
bank belasten. Aufgrund der Übergangsfristen und der der-
zeitigen Kapitalquoten wird die Bank auch unter dem ge-
änderten Regime die Kapitalquoten einhalten.
Die Bank verfolgt sorgfältig die Diskussionen um die Veröffent-
lichungen von neuen nationalen und internationalen Regelungen
und leitet die neuen Regularien an die zuständigen Fachbe-
reiche in der Bank weiter, wo sie in verschiedenen Maß nahmen
und Projekten umgesetzt werden. Die Fülle der zusätzlichen
regulatorischen Anforderungen der Aufsichtsbehörden ver-
ursacht signifikante Kosten und stellt eine bedeutende Heraus-
forderung für die personellen und finanziellen Ressourcen der
Bank dar.
Die EZB führte den jährlichen sogenannten Supervisory Review
and Evaluation Process (SREP) durch, bei dem das Geschäfts-
modell, die interne Governance sowie die Kapital- und Liqui-
ditätsausstattung einer sehr sorgfältigen Prüfung unterworfen
werden. Daraus abgeleitet werden gegebenenfalls zusätzliche
Anforderungen an Eigenkapital und Liquidität gestellt. Die im
Rahmen des SREP auferlegte zusätzliche Eigenmittelanforde-
rung (P2R) beträgt ab dem 1. Januar 2025 2,25 Prozent auf das
Gesamtkapital. Bezüglich der Liquidität gab es keine weiter-
gehenden Anforderungen.
Sanierungs- und Abwicklungsplan
Es wurden sowohl der Sanierungsplan aktualisiert als auch
die für den Abwicklungsplan nötigen Informationen der Ab-
wicklungsbehörde zur Verfügung gestellt. Gegenüber dem
Vorjahr ergaben sich keine bemerkenswerten Veränderungen.
7
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mationen und Daten sind Eigentum von Sustainalytics und/oder seinen Drittanbietern
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stellen weder eine Befürwortung eines Produkts oder Projekts noch eine Anlageberatung
dar, und es wird nicht garantiert, dass sie vollständig, zeitnah, korrekt oder für einen be-
stimmten Zweck geeignet sind. Ihre Nutzung unterliegt den Bedingungen, die unter
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8
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AFFILIATES (“MSCI”) DATA, AND THE USE OF MSCI LOGOS, TRADEMARKS, SERVICE MARKS
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COMMENDATION, OR PROMOTION OF MÜNCHENER HYPOTHEKENBANK BY MSCI. MSCI
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ARE PROVIDED ‘AS-IS’ AND WITHOUT WARRANTY. MSCI NAMES AND LOGOS ARE TRADE-
MARKS OR SERVICE MARKS OF MSCI.
22
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
Organe, Gremien und Personal
ORGANE UND GREMIEN
Im Berichtsjahr wurden Dr. Nadine Becken und Ute Heilig neu
in den Aufsichtsrat der Münchener Hypothekenbank gewählt.
Anna Herzogin in Bayern wurde für eine weitere Amtsperiode
im Aufsichtsrat wiedergewählt.
Thomas Höbel und Rainer Jenniches wurden aus dem Auf-
sichtsrat mit Ablauf ihrer Amtsperiode am 19. April 2024 ver-
abschiedet.
PERSONAL
Im vergangenen Jahr stand die Weiterentwicklung der
Personalstrategie im Zentrum der Personalarbeit. Vor dem
Hintergrund der Herausforderungen am Arbeitsmarkt hat die
Bank als zentrale Handlungsfelder die Bindung und Gewin-
nung von Führungskräften und Mitarbeitenden, die Intensivie-
rung der Personal- und Führungskräfteentwicklung sowie den
Ausbau eines integrierten Leistungsmanagements identifiziert.
Zudem werden im Rahmen der Umsetzung der Personal-
strategie die Megatrends Diversität, Nachhaltigkeit und Digitali-
sierung berücksichtigt.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Bank 664 Mitarbei tende
9
(Vorjahr 643).
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
GEMÄSS § 289F HGB
10
Die Frauenquote betrug im Berichtsjahr in der gesamten Bank
47 Prozent. Auf Vorstandsebene lag die Quote bei 0 Prozent, auf
der ersten Führungsebene bei 11 Prozent, auf der zweiten bei
21 Prozent und der dritten bei 40 Prozent. Im Aufsichtsrat lag
die Frauenquote 2024 bei 33 Prozent. Für den Aufsichtsrat
strebt die Bank einen Frauenanteil von 33 Prozent, für die zwei
Führungsebenen unterhalb des Vorstands einen Frauenanteil
von 20 Prozent sowie für den Vorstand von 33 Prozent an.
Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich im
Dezember 2024 erneut mit dem Frauenanteil in Vorstand und
Aufsichtsrat beschäftigt und die oben genannten Zielquoten
festgehalten.
9
Zahl der Mitarbeitenden nach §267 Abs. 5 HGB: ohne Auszubildende, Beschäftigte in
Elternzeit, Altersteilzeit in der Freizeitphase, Vorruhestand sowie freigestellte Angestellte
10
nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung
23
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
WIRTSCHAFTSBERICHT
NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
1
Die Münchener Hypothekenbank berichtet seit 2012 jährlich zu
nichtfinanziellen Aspekten und den wesentlichen ökonomischen,
ökologischen und sozialen Auswirkungen ihrer Geschäftstätig-
keit. Die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung über das Geschäfts-
jahr 2024 wurde gemäß §340a Abs. 1a HGB und §289b Abs. 1 HGB
sowie Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 („Taxonomie-VO“)
erstellt. Zur Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung wurden
die European Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk in
Teilen genutzt.
Folgende Bestandteile der nichtfinanziellen Erklärung wurden
unter Beachtung der ESRS erstellt:
Kapitel Allgemeine Angaben mit Ausnahme der Angaben zur
Governance (GOV-1, GOV-2, GOV-3, GOV-4 und GOV-5)
Kapitel Umweltinformationen mit Ausnahme der quantita-
tiven Kennzahlen zu den Treibhausgas-(THG-)Reduktions-
zielen (E1-4), THG-Intensitäten (E1-6 53.-55.), Angaben zu
CO
2
-Zertifikaten (E1-7), zur CO
2
-Bepreisung (E1-8) und zu
den erwarteten finanziellen Effekten (E1-9)
Kapitel Soziale Informationen mit Ausnahme der Angaben
zu Fremdarbeitskräften (S1-7), den Vergütungskennzahlen
(S1-16), des Standards Betroffene Gemeinschaften (S3)
sowie zu den Maßnahmen (S4-4) und Zielen (S4-5) im Zu-
sammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Kapitel Governance-Informationen
Den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse folgend wurde
keine Berichterstattung zu den Standards E2-E5 sowie S2 vor-
genommen.
Die Erklärung umfasst die Zentrale in München, die Niederlassung
in Berlin und zehn regionale Büros in Deutschland. Als Ergebnis
einer sorgfältigen Wesentlichkeitsbetrachtung werden die
Tochterunternehmen nicht einbezogen. Der Baden-Württem-
bergische Genossenschaftsverband e.V. (BWGV) wurde mit der
Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung beauftragt mit dem
Ziel, ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit abzugeben.
ESRS 2 Allgemeine Angaben
GRUNDLAGEN FÜR DIE ERSTELLUNG
BP-1
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der
Nachhaltigkeitserklärungen
5. a) Konsolidierungskreis
Die Nachhaltigkeitserklärung wurde
auf konsolidierter oder individueller
Basis erstellt.
konsolidierter Basis
individueller Basis
5. c) Abdeckung der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette
Die Beschreibungen der Strategie und des Geschäftsmodells
sowie der Wertschöpfungskette sind den Angaben im ESRS 2
SBM-1 zu entnehmen.
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse 2024 sowie der Be-
schreibung der Strategie und des Geschäftsmodells wurde die
vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette betrachtet und
abgedeckt. Die nichtfinanzielle Erklärung fokussiert sich auf
die unmittelbare vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Detaillierte Informationen zur Methodik der Wesentlichkeits-
analyse 2024 sind den Angaben im ESRS 2 IRO-1 zu ent-
nehmen.
Das Zusammenspiel zwischen wesentlichen Auswirkungen,
Risiken und Chancen sowie der Wertschöpfungskette ist den
Angaben im ESRS 2 SBM-3 zu entnehmen.
5. d) Geistiges Eigentum, Know-how oder Ergebnisse
von Innovationen
Das Unternehmen hat von der Möglich-
keit Gebrauch gemacht, eine bestimmte
Information, die sich auf geistiges Eigen-
tum, Know-how oder die Ergebnisse von
Innovationen bezieht, auszulassen.
Ja
Nein
1
nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung
24
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
5. e) Besondere Ausnahmeregelungen
Das Unternehmen hat von der Aus-
nahmeregelung gemäß Artikel 19a
Absatz 3 und Artikel 29a Absatz 3 der
Richtlinie 2013/34/EU zu Ausnahmen
von der Angabe bevorstehender Ent-
wicklungen oder sich in Verhandlungs-
phasen befindender Angelegenheiten,
Gebrauch gemacht.
Ja
Nein
BP-2
Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
9. Zeithorizonte
9. a) Definitionen von mittel- oder langfristigen
Zeithorizonten
Das Unternehmen ist von den mittel-
oder langfristigen Zeithorizonten, die
in ESRS 1 Abschnitt 6.4 für die Zwecke
der Berichterstattung festgelegt sind,
abgewichen.
Ja
Nein
10. Schätzungen zur Wertschöpfungskette
Die Kennzahlen zur vor- und/oder
nachgelagerten Wertschöpfungskette
umfassen Daten, die anhand indirekter
Quellen geschätzt werden.
Ja
Nein
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kennzahlen
zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die anhand
indirekter Quellen wie Sektordurchschnittsdaten oder anderen
Näherungswerten geschätzt wurden. Die Tabelle dient lediglich
als Übersicht der entsprechenden Angabepflichten. Die detail-
lierten Informationen, Annahmen und Hintergrunddetails zu
den einzelnen Schätzungen sind in den jeweiligen Abschnitten
der Angabepflichten näher beschrieben.
Angabepflicht Datenpunkt
E1-6 Absatz 51. und 52.:
Emissionen der Kategorie Scope 3
11. Quellen für Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Kennzahlen,
bei denen Schätzungen genutzt wurden und somit Mess-
unsicherheiten vorliegen können. Die Tabelle dient lediglich
als Übersicht der entsprechenden Angabepflichten. Die detail-
lierten Informationen, Annahmen und Hintergrunddetails zu
den einzelnen Messunsicherheiten und Schätzungen werden
in der jeweiligen Angabepflicht beschrieben.
Angabepflicht Datenpunkt
E1-5 Absatz 37 a)–c): Angaben zum Gesamt-
energieverbrauch im eigenen Betrieb
E1-6 Absatz 48., 49., 51. und 52.:
Emissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
16. Aufnahme von Informationen mittels Verweis
Es werden keine Informationen mittels Verweis aufgenommen.
STRATEGIE
SBM-1
Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
40. a) i. Bedeutende angebotene Produktgruppen
und / oder Dienstleistungen und deren Änderungen
imBerichtszeitraum
Alle Aktivitäten der Münchener Hypothekenbank fallen in die
ESRS-Sektor-Gruppe „Financial Services/Banking/FBM“
(gemäß „[Draft] European Sustainability Reporting Standard
SEC1 Sector classification standard“).
Die Münchener Hypothekenbank ist ein Kreditinstitut, das auf
die Finanzierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für private
und professionelle (gewerbliche und institutionelle) Kunden
spezialisiert ist. Diese Aktiva refinanziert die Bank am Kapital-
markt über die Emission von Pfandbriefen und ungedeckten
Schuldverschreibungen sowie über den Geldmarkt. Die Bank
ist somit in drei Kerngeschäftsfeldern tätig: Mengengeschäft
der privaten Wohnimmobilienfinanzierung, gewerbliche Immo-
bilienfinanzierung sowie Kapitalmarkt und Funding.
Der Fokus der Nachhaltigkeitsaktivitäten der Bank liegt auf der
privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierung (siehe
ESRS 2 SBM-3). Das Geschäftsmodell der Münchener Hypo-
thekenbank sieht zudem einen zunehmenden Kreislauf zwischen
nachhaltiger Kreditvergabe und nachhaltiger Refinanzierung
gemäß Green Bond Framework
2
(siehe ESRS 2 E1-2) vor.
Im Mengengeschäft vergibt die Münchener Hypothekenbank
über ihre Geschäftspartner in Deutschland, der Schweiz und
2
Das Green Bond Framework der Münchener Hypothekenbank definiert die nachhaltigen
beziehungsweise grünen (Re-)Finanzierungsprodukte.
25
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Österreich Darlehen an Privatkunden zur Wohnimmobilien-
finanzierung. Zu den Geschäftspartnern zählen genossen-
schaftliche Partnerbanken sowie freie Finanzvermittler/Makler.
Die Münchener Hypothekenbank hat für ihre Privatkunden
Nachhaltigkeitsdarlehen entwickelt, die sowohl ökologische
als auch soziale Aspekte beinhalten. Sie fördert seit 2015
energieeffizientes Bauen mit dem Grünen Darlehen. Dieses
unterstützt den Bau und Erwerb energieeffizienter privat ge-
nutzter Wohnimmobilien mit einem maximalen Primärenergie-
bedarf von 55 kWh/m
2
pro Jahr durch einen vergünstigten
Zinssatz. Als Nachweis dient der Energieausweis oder ein Nach-
weis zu KfW-Standards für energieeffizientes Bauen. Ergänzend
bietet die Münchener Hypothekenbank KfW-Darlehen an, die
den Kauf, Neubau, Umbau oder die Renovierung im energie-
effizienten Kontext fördern. Das speziell für Familien entwickelte
Familiendarlehen eignet sich ebenfalls für verschiedene wohn-
wirtschaftliche Zwecke und bietet mit einem Zinsabschlag ver-
günstigte Konditionen. Dieses Darlehen kann auch mit dem
Grünen Darlehen kombiniert werden.
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung werden
hauptsächlich Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude, Hotels
sowie Einzelhandels- und Logistikimmobilien im In- und
Ausland finanziert. Die Münchener Hypothekenbank betreibt
dieses Geschäftsfeld zum wesentlichen Teil in Deutschland
als Direktgeschäft mit professionellen (gewerblichen und
insti tutionellen) Immobilienkunden. Weitere Kanäle sind
das Vermittlungsgeschäft von Genossenschaftsbanken und
anderen Vermittlern sowie das Konsortialgeschäft.
Bei der Finanzierung von Gewerbeimmobilien legt die Münchener
Hypothekenbank zunehmend Wert auf Immobilien, die über
ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat wie DGNB, BREEAM,
LEED oder HQE in sehr guter Ausprägung verfügen. Darüber
hinaus ist gegenwärtig ein Angebot für einen Transformations-
kredit (energetische Sanierung von Gewerbeimmobilien) in
Planung. Bestimmte von der Bank finanzierte Gewerbeimmo-
bilien dienen auch sozialen Zwecken, wie etwa Einrichtungen
im Bereich Senior Living oder Studierenden wohnheime. Diese
Immobilienprojekte tragen dazu bei, die Lebensqualität älterer
Menschen zu verbessern und bezahlbaren Wohnraum für
Studierende zu schaffen. Des Weiteren finanziert die Münchener
Hypothekenbank Wohnungsgenossenschaften und kommunale
Wohnungsunternehmen. Hierdurch wird ein Beitrag zum Wohn-
flächenangebot geleistet.
Das Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding umfasst
zum einen die Refinanzierung und Emissionstätigkeit der
Münchener Hypothekenbank (Funding) und zum anderen
das Aktivgeschäft am Kapitalmarkt. Neben der Liquiditäts-
beschaffung im engeren Sinne zählt dazu auch das Erschließen
weiterer Refinanzierungsquellen. Die Münchener Hypotheken-
bank bietet ihren Kunden gedeckte – in Form von Hypotheken-
pfandbriefen – und ungedeckte Schuldverschreibungen an.
In der nachhaltigen Refinanzierung grüner Darlehen kann die
Münchener Hypothekenbank auf eine Reihe von nachhaltigen
Kapital- und Geldmarktprodukten in ihrem Portfolio zurück-
greifen. Hierzu zählen grüne Tier 2, grüne Pfandbriefe nach vdp-
Mindeststandards, grüne Senior Bonds, grüne Commercial
Paper sowie grüne Termingelder.
ALLOKATIONSREPORTING
1
IN MIO. €
Aktiv Nominalwert 31.12.2024 Passiv
Deckungsmasse Wohnimmobilien 6.378,0 3.835,0 grüne Pfandbriefe
Deckungsmasse Gewerbe 3.271,2 123,1 grüne Tier 2
außer Deckung Wohnimmobilien 1.175,9 2.295,0 grüne Senior Bonds
außer Deckung Gewerbe 1.815,5 23,0 grüne CP & grüne Termingelder
Saldo grünes Portfolio 6.364,5
Umrechnung in Euro erfolgt mit EZB-Euro-Fremdwährungsreferenzkursen.
1
Bei der Berechnung wurden die vdp-Mindeststandards „Grüner Pfandbrief“ 2025 berücksichtigt.
Im Aktivgeschäft am Kapitalmarkt werden regelmäßig Neu-
investitionen in öffentliche und liquide Anlagetitel getätigt,
um insbesondere regulatorische Anforderungen zu erfüllen.
Hinzu kommt die selektive Wiederaufnahme des Geschäfts
mit öffentlichen Kunden (Kommunalfinanzierungen).
40. a) ii. Bedeutende bediente Märkte und / oder
Kundengruppen und deren Änderungen im
Berichtszeitraum.
Im Mengengeschäft hat die Münchener Hypothekenbank
Immobilienfinanzierungen an Privatkunden im Kernmarkt
Deutschland sowie in der Schweiz und Österreich vergeben.
Die Zielgruppe für die Vergabe des Grünen Darlehens sind
Kunden, die Neubauten realisieren, Immobilien kaufen oder
sanieren und dabei auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und
Energieeffizienz Wert legen oder Energiekosten sparen wollen.
Das Familiendarlehen richtet sich an Paare oder Alleinerzie hende
mit mindestens einem Kind und mittlerem Einkommen zur
Finanzierung eigenen Wohnraums.
Die Münchener Hypothekenbank betreibt die gewerbliche
Immobilienfinanzierung in Deutschland (Schwerpunkt),
Frankreich, Großbritannien, Spanien, Niederlande, Belgien,
Luxemburg und Österreich. In den USA wird kein Neugeschäft
mehr abgeschlossen. Zu den Kunden zählen Fonds, private,
26
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
3
Der Freedom House Index bewertet politische Rechte und bürgerliche Freiheiten und
wird von der Nichtregierungsorganisation Freedom House jährlich veröffentlicht. Der
Democracy-Index der Zeitschrift „The Economist“ misst den Demokratiegrad von Ländern.
4
Der Begriff Mitarbeitende wird synonym für „Arbeitnehmende“ verwendet. Die Zahl der
Mitarbeitenden wird, abweichend von der Berechnung gemäß §267 Absatz 5 HGB,
zum Stichtag 31. Dezember 2024 ermittelt und umfasst gemäß ESRS-Vorgaben alle
Mitar bei ten den inklusive Werkstudierende und Auszubildende. Weitere Informationen
zur Berechnung der Zahl der Mitarbeitenden sind den Angaben im S1-6 Absatz 50. d.)
zu entnehmen.
institutionelle oder öffentliche Investoren, Real Estate Invest-
ment Trusts (REITs), Family Offices, Wohnungsunternehmen
und deutsche Genossenschaftsbanken, die der Sicherungsein-
richtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen sind.
Im als nachhaltig klassifizierten gewerblichen Immobilien-
finanzierungsgeschäft schließt die Bank die Vergabe von
Darlehen an natürliche oder juristische Personen aus, die
einen relevanten Anteil ihrer Umsätze in kontroversen
Branchen, zum Beispiel fossile Energien, erzielen.
Die Münchener Hypothekenbank refinanziert sich primär über
den Kapitalmarkt (Funding). Ergänzend werden Refinan zie-
rungsmittel über den Geldmarkt akquiriert. Die Anleger der
Refinan zierungsprodukte sind Banken der Genossenschaft-
lichen FinanzGruppe, (Konsortial-)Banken, Versicherungen,
Pensionskassen und Fonds, Zentralbanken, Staatsfonds und
multilate rale Institutionen sowie private Kunden. Die wichtigste
Investorengruppe, gemessen am in die Münchener Hypo-
thekenbank investierten Gesamtvolumen, sind deutsche
Kapitalsammelstellen, gefolgt von Zentralbanken. Investoren
der Münchener Hypothekenbank haben ihren Hauptsitz
vorwiegend in Deutschland sowie den angrenzenden euro-
päischen Staaten. Darüber hinaus werden die Refinanzierungs-
produkte im restlichen Europa, in Asien, im Nahen Osten und
in Afrika vertrieben. Für ausgewählte Märkte gelten Verkaufs-
restriktionen und -bedingungen.
Das Angebot nachhaltiger Refinanzierungsprodukte spricht ein
breites Spektrum von Investoren an. Die Gründe für Investi-
tionen in nachhaltige Produkte reichen von ethischen Zielen
wie dem Beitrag zum Klimaschutz bis hin zu wirtschaftlichen
Aspekten wie der Erfüllung regulatorischer Anforderungen oder
einer hohen Verwertbarkeit auf dem Sekundärmarkt.
Beim Erwerb öffentlicher und liquider Anlagetitel im Aktiv-
geschäft ist die Münchener Hypothekenbank sowohl im
Primär- als auch im Sekundärmarkt tätig. Die öffentlichen
und liquiden Investments sind auf Zentral- und Regional-
regierungen, öffentliche Gebietskörperschaften und Banken
ausgerichtet. Regionaler Schwerpunkt ist jeweils Deutschland
sowie weitere Staaten Westeuropas.
Bei den Eigenanlagen investiert die Bank nicht in Länder, die
laut Democracy House und Freedom Index
3
Menschen- und
Bürgerrechte verletzen.
40. a) iii. Zahl der Arbeitnehmenden nach
geografischen Gebieten
Alle 740 Mitarbeitenden
4
der Münchener Hypothekenbank
sind in Deutschland beschäftigt.
40. a) iv. Wesentliche Produkte und Dienstleistungen
mit Marktverboten
Für keines der angebotenen Produkte und Dienstleistungen
der Münchener Hypothekenbank bestehen aktuell Verbote.
40. e) Nachhaltigkeitsziele in Bezug auf Produkte,
Dienstleistungen, Kundenkategorien, geografische
Gebiete und Beziehungen zu Interessenträgern
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap der Münchener Hypo-
thekenbank sieht als zentrales Ziel die Integration und Aus-
weitung von Nachhaltigkeit in das Kerngeschäft der Bank vor.
Ein Eckpfeiler zur Umsetzung dieses strategischen Ansatzes
sind die nachhaltigen Darlehen in der privaten Wohn-
immobilienfinanzierung. Dazu zählen Darlehen entsprechend
den Kriterien des Grünen Darlehens, des Familiendarlehens
(siehe ESRS 2 SBM-1 Absatz 40. a) i.) sowie Darlehen, die
die Kriterien der Top-15-Prozent im Gebäudebestand bzgl.
Energieeffizienz in Deutschland gemäß den vdp-Mindeststan-
dards „Grüner Pfandbrief“ 2025 erfüllen.
Die Münchener Hypothekenbank hat es sich zum Ziel gesetzt,
bis zum Ende des Jahres 2024 einen Anteil nachhaltiger Finan-
zierungen von 10 Prozent am Neugeschäft im Mengengeschäft
zu erreichen. Dies wurde im Jahr 2024 mit 12,12 Prozent über-
erfüllt (siehe ESRS 2 SBM-1 Absatz 40. f)).
Ein weiteres Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap der
Münchener Hypothekenbank ist eine Ausweitung der grünen
Finanzierungen in der gewerblichen Immobilienfinanzierung.
Dazu zählen Darlehen für Gewerbeimmobilien, die mit einem
der anerkannten Nachhaltigkeitszertifikate (siehe ESRS 2 SBM-1
Absatz 40. a) i.) ausgezeichnet wurden oder die die Kriterien
der Top-15-Prozent im Gebäudebestand in Deutschland der
Münchener Hypothekenbank hinsichtlich Energieeffizienz er-
füllen.
Es wird ein Anteil grüner Finanzierungen im gewerblichen Immo-
bilienfinanzierungsbestand (Effektivkapital) von 30 Prozent
angestrebt. Dieses Ziel wurde mit 37,8 Prozent ebenfalls über-
erfüllt (siehe ESRS 2 SBM-1 Absatz 40. f)).
Darüber hinaus ist die Refinanzierung mittels nachhaltiger
Produkte ein wesentlicher Bestandteil der Fundingstrategie
der Bank. Durch das Angebot nachhaltiger Kreditprodukte auf
der Aktivseite entsteht ein Bestand, der zur regelmäßigen Be-
27
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
gabe von grünen Pfandbriefen und weiteren nachhaltigen Re-
finanzierungsprodukten genutzt werden kann. Die Münchener
Hypothekenbank plant, im Zeitraum von 2024 bis 2028 jährlich
mindestens eine grüne Emission durchzuführen.
40. f) Bewertung der derzeit wichtigsten Produkte
und / oder Dienstleistungen sowie bedeutender
Märkte und Kundengruppen im Hinblick auf die
Nachhaltigkeitsziele
Das Angebot nachhaltiger Produkte bildet die Basis für die Er-
reichung der definierten Nachhaltigkeitsziele der Bank und trägt
zur nachhaltigen Transformation in der Immobilienbranche
bei. Es richtet sich gezielt an die Bedürfnisse der Kunden und
ihre Nachfrage nach Finanzierungen, um beispielsweise ener-
getische Sanierungen vornehmen zu können. Dadurch tragen
die Finanzierungsprodukte nicht nur zur Erreichung der eige-
nen Nachhaltigkeitsziele bei, sondern ermöglichen Kunden
und Investoren auch, ihre nachhaltigen Vorhaben umzusetzen
und ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Der Anteil an als
nachhaltig klassifizierten Produkten im Portfolio der Bank hat
in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das Angebot ist
somit auch finanziell von Bedeutung für die Bank, um Poten-
ziale im Bereich energetischer Sanierungen zu erschließen.
Im Jahr 2024 betrug der Anteil der nachhaltigen Darlehen
(= Familiendarlehen und Grünes Darlehen) in der privaten
Wohnimmobilienfinanzierung rund 12,12 Prozent des Neu-
geschäfts in diesem Segment.
Der Anteil grüner Finanzierungen im gewerblichen Immobilien-
finanzierungsbestand (Effektivkapital) betrug im Jahr 2024
37,8 Prozent.
Auf der Refinanzierungsseite hat die Erweiterung der Produkt-
palette durch grüne Festgelder und grüne Commercial Paper
die Marktpositionierung der Bank weiter gestärkt und ist
dem Bedarf nachhaltig orientierter Investoren entgegen-
gekommen. Im Jahr 2024 wurden nachhaltige Wertpapiere
von circa 2,1 Mrd. Euro platziert. Dabei wurden grüne Pfand-
briefe, ungedeckte Senior Preferred und Senior Non- Preferred
Bonds sowie grüne Commercial Paper und Termingelder emit-
tiert. Darüber hinaus befindet sich auch eine grüne Tier-2-An-
leihe in CHF als Eigenkapitalinstrument im Bestand.
40. g) Strategische Elemente, die Nachhaltigkeits-
aspekte betreffen oder sich auf sie auswirken,
einschließlich der wichtigsten Herausforderungen
inder Zukunft
Nachhaltigkeit und ESG sind in alle Bereiche der Münchener
Hypothekenbank integriert. Die Chancen und Herausforderungen,
die sich daraus ergeben, sind für alle Geschäftsbereiche in der
Geschäftsstrategie verankert. Das ist für die Münchener Hypo-
thekenbank eine wichtige Voraussetzung, damit sie sich in
ihren Kerngeschäftsfeldern erfolgreich weiterentwickeln kann.
Bei der Verfolgung ihrer Ziele und der Umsetzung der Ge-
schäftsstrategie hat die Münchener Hypothekenbank strategi-
sche Leitlinien gesetzt. In den strategischen Leitlinien ist fest-
gehalten, dass sich die Bank zu Nachhaltigkeit und ESG
positioniert. Dies umfasst die Entwicklung und Bereitstellung
von nachhaltigen Produkten und Lösungen für Kunden und
Partner.
Eine vollumfängliche Darstellung, inwieweit die wesentlichen
Nachhaltigkeitsthemen in Verbindung zu der Geschäftsstrategie
stehen, ist den Angaben im ESRS 2 SBM-3 zu entnehmen.
42. a)–c) Beschreibung der Sammlung, Entwicklung
und Sicherung des Inputs, des Outputs und deren Er-
gebnisse in Bezug auf den Nutzen fürdie Interessen-
träger sowie der vor- und nachgelagerten Wert-
schöpfungskette
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette umfasst sowohl die
Refinanzierung von Darlehen als auch die Lieferanten und
Dienstleister für den Eigenbetrieb
5
.
Die Refinanzierung von Darlehen erfolgt über den Kapital-
und Geldmarkt, der größte Teil über die Ausgabe von Hypo-
thekenpfandbriefen am Kapitalmarkt (siehe ESRS 2 SBM-1
Absatz 40. a)). Strategisch wird eine möglichst hohe Diversifi-
zierung der Refinanzierungsquellen angestrebt, um Abhängig-
keiten vom Kapitalmarkt sowie von Kontrahenten oder Ab-
satzmittlern gering zu halten. Der Refinanzierungsmix der
Münchener Hypothekenbank wird regelmäßig in Investoren-
präsentationen auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht.
Mit Dienstleistern und Zulieferern arbeitet die Bank insbe-
sondere im IT-Bereich und Facility Management zusammen.
Zusätzlich beauftragen die Fachbereiche Dienstleistungen bei
Bedarf. Im IT-Beschaffungsmanagement werden zum Beispiel
Produkte wie Hardware und Software erworben, im Bereich
Facility Management werden beispielsweise Dienstleistungen
für die Gebäudesicherheit und Reinigungsdienste in Anspruch
genommen. Außerdem werden einzelne (Non-IT-/Facility
Mana gement)-Tätigkeiten an externe Unternehmen aus-
gelagert. Für alle Arten der Beschaffung wurden spezifische
Beschaffungsprozesse, Richtlinien und Vorgaben definiert.
5
Das Wort Eigenbetrieb wird synonym für den operativen Geschäftsbetrieb der Bank
verwendet.
28
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Die unmittelbar nachgelagerte Wertschöpfungskette definiert
sich über das Kerngeschäft, insbesondere über die private und
gewerbliche Immobilienfinanzierung. Durch die Vergabe von
Krediten erhalten die Kunden Zugang zu Kapital, um Immo-
bilienprojekte realisieren zu können. Im Kontext der nach-
haltigen Transformation spielt die Kreditwirtschaft und damit
auch die Münchener Hypothekenbank durch die Bereitstellung
von Liquidität für energetische Sanierungen eine zentrale Rolle.
Die Hauptakteure in der nachgelagerten Wertschöpfungskette
sind die Kunden in der Immobilienfinanzierung sowie Ge-
schäftspartner, die im Rahmen der Vermittlung von Finanzie-
rungen in der Wertschöpfungskette zwischengeschaltet sind.
Hierzu zählen in Deutschland Volksbanken, Raiffeisenbanken
und andere genossenschaftliche Kreditinstitute sowie freie
Finanzvermittler und Maklervertriebe in der privaten Im-
mobilienfinanzierung. Darüber hinaus arbeitet die Münchener
Hypothekenbank in der Schweiz mit der PostFinance und der
Swiss Life zusammen. In Österreich kooperiert sie mit aus-
gewählten Vermittlern.
Darüber hinaus tätigt die Münchener Hypothekenbank Invest-
ments am Kapitalmarkt zur Steuerung der Liquidität und der
Deckungsmasse für die emittierten Pfandbriefe sowie zur
Steuerung regulatorischer Kennziffern.
Mittelbar sind auch Handwerks- und Baudienstleistungs-
betriebe Bestandteil der nachgelagerten Wertschöpfungskette
der Münchener Hypothekenbank, wobei zu diesen Betrieben
keine Geschäftsbeziehungen bestehen.
Weitere Detailinformationen zu den wichtigsten Produkten,
Kundensegmenten und Vertriebskanälen im Kerngeschäft der
Münchener Hypothekenbank sind den Angaben im ESRS 2
SBM-1 Absatz 40. a) zu entnehmen.
SBM-2
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
45. a) i.–ii. Einbeziehung der Interessenträger,
einschließlich einer Angabe zu den Hauptinteressen-
trägern und deren Einbeziehung undKategorisierung
Im Folgenden werden die Stakeholdergruppen
6
der Münchener
Hypothekenbank benannt und gemäß den Anforderungen aus
dem Standard ESRS 1, Kapitel 3.1 in Nutzer von Nachhaltig-
keitsinformationen oder betroffene Stakeholder unterteilt.
Nutzer von Nachhaltigkeitsinformationen:
Mitglieder: Dies umfasst die 54.623 Mitglieder der
Münchener Hypothekenbank (Stand: 31. Dezember 2024).
Aufsichtsbehörden: Dazu gehören die Europäische Zentral-
bank (EZB), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
sicht (BaFin), die Deutsche Bundesbank sowie die Europäi-
sche Bankenaufsichtsbehörde (EBA).
Ratingagenturen: Dazu gehören unter anderem ISS ESG,
Sustainalytics, MSCI.
Investoren (exklusive Mitglieder): Dabei handelt es sich
um die Erwerber von Refinanzierungs- und Eigenkapital-
produkten (ohne Genossenschaftsanteile) der Münchener
Hypothekenbank.
Geschäftspartner (exklusive Mitglieder): Dazu zählen ge-
nossenschaftliche Partnerbanken, Maklervertriebe, Invest-
mentbanken, Lieferanten und Dienstleister.
Verbände: Hierzu gehören beispielsweise der Bundes-
verband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
(BVR), die regionalen Genossenschaftsverbände, der Ver-
band Deutscher Pfandbriefbanken (vdp), der Europäische
Rat für gedeckte Schuldverschreibungen (ECBC) und der
Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
Finanzinstituten (VfU).
Betroffene Stakeholder:
Mitglieder: Dies umfasst die 54.623 der Münchener Hypo-
thekenbank (Stand: 31. Dezember 2024).
Mitarbeitende: Dies umfasst die eigenen Angestellten.
Mitarbeitende von externen Dienstleistern: Hierzu zählen
Mitarbeitende bei Vertriebspartnern (zum Beispiel Makler-
vertriebe, Mitarbeitende der Genossenschafts- und Invest-
mentbanken) und Mitarbeitende von Lieferanten und weite-
ren Dienstleistern.
Kunden: Hierzu gehören private und professionelle
(gewerbliche und institutionelle) Kunden.
Betroffene Gemeinschaften: Diese Gruppe umfasst unter
anderem die Mietenden, die durch die finanzierten Im-
mobilien Zugang zu Wohnraum erhalten.
6
Der Begriff Stakeholder wird synonym für „Interessenträger“ verwendet.
29
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
45. a) iii. Organisation der Einbeziehung der
Interessenträger
Für die unterschiedlichen Stakeholdergruppen existieren viel-
fältige Dialogformate. Weitere potenzielle Engagements wer-
den kontinuierlich geprüft. Neben dem allgemeinen Dialog im
Rahmen der Geschäftsprozesse erfolgt der Stakeholder-Dialog
auch in weiteren verschiedenen Formaten:
Mitglieder: Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung,
Teilnahme der gewählten Mitglieder an der Vertreterver-
sammlung, regelmäßige Mitgliederkommunikation
Aufsichtsbehörden: kontinuierlicher Dialog und anlass-
bezogene themenbezogene Überprüfung durch das Joint-
Supervisory-Team
Ratingagenturen: Bereitstellung von Informationen für die
Ratingagenturen, Kontrolle der seitens der Ratingagenturen
erstellten Rating Reports auf Korrektheit und Aktualität
sowie Erhalt von Rating-Einschätzungen
Investoren: Auf der Website der Münchener Hypotheken-
bank wird mehrmals im Jahr eine Investorenpräsentation
veröffentlicht, die detaillierte Informationen über das
(nachhaltige) Portfolio der Bank enthält und als Grundlage
für Investoren-Meetings und -gespräche dient. Fragen
können per E-Mail direkt an den Investorenservice gesendet
werden. Zur Erfüllung der ICMA Green Bond Principles
werden jährlich das Allokationsreporting und das Impact
Reporting auf der Website veröffentlicht.
Geschäftspartner: regelmäßige Veranstaltungen und
Arbeitsgruppen mit Partnerbanken; seitens des Facility
Managements, der IT sowie der Compliance werden Frage-
bögen im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengeset-
zes (LkSG) und des Verhaltenskodex mit Lieferanten und
Dienstleistern versendet, unter anderem zur Gewährleistung
der Achtung der Menschenrechte entlang der gesamten
Lieferkette; regelmäßige Treffen und Konsultationen mit
dem genossenschaftlichen Beirat; Einbindung im Rahmen
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse
Verbände: regelmäßige Meetings zum Wissensaustausch
und zur Diskussion aktueller Fokusthemen und Ent-
wicklungen (zum Beispiel im Kontext ESG-Regulatorik und
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse)
Mitarbeitende: verschiedene Dialogformate wie Mit-
arbeiterversammlungen, Feedbackgespräche, Gespräche
zur Zielvereinbarung und Zielerreichung, anlassbezogene
Mitarbeiterbefragungen, Infostände im Foyer, Schulungen &
Trainings sowie das Intranet und das darin integrierte Mit-
arbeitermagazin
Kunden: Kunden können über verschiedene Kanäle, zum
Beispiel das Portal Meine MHB sowie telefonisch, postalisch
und per E-Mail mit der Münchener Hypothekenbank Kontakt
aufnehmen. Zusätzlich werden Kundenumfragen durchgeführt.
45. a) iv. Zweck der Einbeziehung der
Interessenträger
Als Genossenschaftsbank trägt die Münchener Hypotheken-
bank eine besondere Verantwortung gegenüber Kunden, Mit-
gliedern und der Gesellschaft. Das Ziel einer jeden Genossen-
schaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der
Mitglieder. Dieser Grundsatz ist in der Satzung der Münchener
Hypothekenbank verankert. Die genossenschaftlichen Prinzi-
pien bilden dabei das zentrale Leitbild ihres wirtschaftlichen
Handelns (siehe SBM-3 Angabe 48. b), c) ii.).
Die kontinuierliche Verbesserung ihrer Dienstleistungen in
der Immobilienfinanzierung ist ein zentraler Anspruch der
Münchener Hypothekenbank. Um dies zu erreichen, muss die
Bank stets leistungs- und anpassungsfähig sein und sich auf
veränderte Märkte und Bedürfnisse ihrer Stakeholder einstellen.
Um Stakeholder auch zukünftig von den Mehrwerten der
Münchener Hypothekenbank als eigenständiges Unternehmen
überzeugen zu können, ist es von zentraler Bedeutung, die viel-
fältigen Beziehungsebenen aktiv zu gestalten und zu pflegen.
Maßgeblich hierfür ist, dass die Münchener Hypothekenbank
Finanzprodukte anbietet, die den Bedürfnissen und Anfor de-
rungen der Stakeholder entsprechen. Die Münchener Hypo-
thekenbank setzt daher auf intensive Kontakte und einen fort-
laufenden Austausch mit ihren Stakeholdern.
45. a) v. Berücksichtigung der Ergebnisse der
Einbeziehung der Interessenträger
Die identifizierten Wünsche und Belange der Stakeholder
werden von den jeweils zuständigen Fachbereichen entgegen-
genommen und sorgfältig geprüft. Dabei wird festgestellt, ob
Maßnahmen zur Optimierung interner Aktivitäten und Prozesse
erforderlich sind. Zur Bewertung und etwaigen Umsetzung die-
ser Maßnahmen arbeiten die Mitarbeitenden eng und effizient
mit allen relevanten Abteilungen zusammen, wobei funktions-
und hierarchieübergreifende Kooperation sichergestellt wird.
Investoren erwarten eine hohe Transparenz unter anderem
zu ESG-Sachverhalten, was bei Investorenmeetings zu weiter-
reichenden Anfragen führen kann. Die angefragten Themen
werden intern aufgenommen, die Verfügbarkeit der Daten wird
überprüft und es wird erörtert, ob unter Berücksichtigung
rechtlicher Beschränkungen, wie etwa dem Schutz sensibler
Kundendaten, mehr Transparenz gemäß den Wünschen der
Investoren ermöglicht werden kann.
45. b) Berücksichtigung der Interessen und
Standpunkte der wichtigsten Interessenträger
imZusammenhang mit der Geschäftsstrategie
Gemäß der Angabepflicht IRO-1 wurden in der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse bei der Ermittlung wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen („Impacts, Risks and
Opportunities“ = IROs) stets die Perspektiven und Interessen
30
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
der Stakeholder berücksichtigt. Dies gewährleistet, dass die
damit verbundenen Richtlinien, Maßnahmen und Ziele im Ein-
klang mit den (nachhaltigkeitsbezogenen) Interessen der
Stakeholder formuliert werden.
Die Integration der wesentlichen IROs aus dem Kerngeschäft in
die Geschäftsstrategie (siehe ESRS 2 SBM-3) ermöglicht es der
Bank, Stakeholderinteressen in ihrer strategischen Ausrichtung
zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat wird als Vertretung der Mit-
glieder in den Strategieprozess eingebunden. Der Einbezug der
Ergebnisse in den jährlichen Strategieprozess und eventuell
notwendige Anpassungen strategischer Leitlinien und Initiati-
ven werden hierdurch erleichtert.
45. c) i. Angaben zu gegebenenfalls vorgenommenen
Änderungen der Geschäftsstrategie in Bezug auf die
Berücksichtigung der Interessen und Standpunkte
der Interessenträger
Bei der Verfolgung ihrer Ziele und Umsetzung der Geschäfts-
strategie hat die Bank strategische Leitlinien gesetzt. Dieser
strategische Rahmen gibt allgemeine Richtlinien vor und stellt
sicher, dass sämtliche Aktivitäten und Entscheidungen mit-
einander in Einklang stehen. Dabei sind die Kerninteressen
verschiedener Stakeholdergruppen in den Leitlinien verankert.
Beispielsweise wird in den Leitlinien festgehalten, dass die
Steuerung der Kapitalallokation und -struktur stets im Sinne
der Mitglieder erfolgt. Mitarbeitende sollen in einem ver-
trauensvollen und verlässlichen Umfeld gefördert werden.
Um die Positionierung der Bank als essenzieller Partner der
Genossenschaftsbanken zu stärken und auszubauen, wurde
eine strategische Leitlinie entwickelt. Deren Ziel ist es, die viel-
fältigen Beziehungen innerhalb der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe aktiv zu gestalten und zu pflegen.
Im erweiterten Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding wird
die Münchener Hypothekenbank weiterhin Ertragsbeiträge
unter sorgfältiger Abwägung und Kontrolle von Risiken für ihre
Investoren sichern.
In der strategischen Ausrichtung der Bank stehen die Interessen
der Kunden in allen Bereichen und Aktivitäten im Mittelpunkt.
Der Anspruch der Münchener Hypothekenbank ist es, ihre
Kunden und deren Anliegen als leistungsstarker Partner zu
unterstützen.
Nachhaltigkeit/ESG gewinnt für die Münchener Hypotheken-
bank und alle Stakeholdergruppen zunehmend an Bedeutung.
Vor dem Hintergrund der Herausforderung, die Auswirkungen
des Klimawandels zu begrenzen und sich an dessen Folgen
anzupassen, erfährt das Thema auch seitens der Politik und
Regulatorik große Aufmerksamkeit. Der ESG-regulatorische
Rahmen stellt somit einen maßgeblichen Einflussfaktor auf
die Geschäftstätigkeit sowie die Strategie der Münchener
Hypothekenbank dar. Die Münchener Hypothekenbank posi-
tioniert sich in ihren strategischen Leitlinien klar zu den
Themen Nachhaltigkeit/ESG, um die Potenziale der nächsten
Jahre für sich und ihre Stakeholder zu nutzen (siehe ESRS 2
SBM-1 Absatz 40. g)).
45. c) ii. Weitere geplante Schritte und Zeitrahmen
Nachhaltigkeit/ESG wird auch in den kommenden Jahren alle
Geschäftsbereiche und die strategische Ausrichtung der Bank
maßgeblich prägen.
Durch das neu aufgebaute Strategiecontrolling und das zeitnahe
Berichtswesen an den Vorstand im Strategy & Finance Board
kann das Management frühzeitig Ursachen für Zielabweichungen
identifizieren. Das Strategy & Finance Board besteht aus dem
Gesamtvorstand, der Fachbereichsleitung Unternehmensent-
wicklung, der Fachbereichsleitung Rechnungswesen und, bei
Bedarf, themenabhängigen relevanten Team- oder Abteilungs-
leitungen. Das Board tagt vierteljährlich und bei Bedarf anlass-
bezogen. Abhängig vom Status quo können bei dem Grad der
Zielerreichung dementsprechend geeignete Steuerungsmaß-
nahmen ergriffen und beispielsweise strategische Initiativen
überarbeitet oder neu initiiert werden.
45. c) iii. Erwartete Änderungen des Verhältnisses
zuden Interessenträgern
Die Münchener Hypothekenbank wird ihren Dialog mit den
Stakeholdern im Bereich Nachhaltigkeit/ESG intensivieren,
um ihre Interessen gezielt in die Weiterentwicklung und Fort-
schritte ihres nachhaltigen Produktportfolios einzubinden.
Die Weiterentwicklung des nachhaltigen Produktportfolios und
dafür definierte Maßnahmen und Ziele umfassen in Teilen eine
direkte Mitwirkung der Kunden, zum Beispiel im Rahmen der
Zulieferung von Energiedaten der finanzierten Immobilien.
Kunden werden gezielt für die Bereitstellung von (Real-)Daten
angesprochen. Zudem sollen Kunden und Investoren best-
möglich über die Eigenschaften und Vorteile von (neuen)
grünen Produkten informiert werden. Dazu sind aktive
Kundenansprachen und spezifische Marketingkampagnen
(in Kooperation mit Partnerbanken im Vertrieb) in Planung.
Die Bank wird sich in Verbänden weiterhin aktiv zu ESG-Themen
engagieren, beispielsweise bei der Entwicklung von einheit-
lichen Kriterien und Standards bei nachhaltigen Pro dukt-
bewertungen. Dies entspricht dem Wunsch der Kunden, die
im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse durch
Experteninterviews befragt wurden, eine branchenweit einheit-
liche Definition zu entwickeln.
31
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Zum Thema Nachhaltigkeit/ESG tritt die Münchener Hypo-
thekenbank auch mit ihren Mitarbeitenden verstärkt in den
Austausch. Insbesondere Mitarbeitende im Vertrieb werden
verstärkt zu nachhaltigen Produkten und ESG-regulatorischen
Anforderungen geschult, um Service- und Beratungsleistungen
zu verbessern.
45. d) Information der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane über die Standpunkte und Interessen
der Interessenträger
Die interne Managementstruktur der Münchener Hypotheken-
bank sieht zusätzlich zu den Vorstandssitzungen verschiedene
Boards des Gesamtvorstands vor. Dazu zählt auch ein ESG-
Board, das sich mit nachhaltigkeitsbezogenen Entwicklungen,
Themen und Entscheidungen auseinandersetzt. Das ESG-
Board setzt sich aus dem Gesamtvorstand und der Abteilung
Non-Financial-Riskmanagement Grundsatz zusammen. Der
Aufsichtsrat wird durch den Bericht des Vorstands über wichtige
Entwicklungen der Bank informiert. Darüber hinaus umfassten
die turnusmäßigen Aufsichtsratssitzungen im Geschäftsjahr
2024 einen expliziten Tagesordnungspunkt zu Nachhaltigkeits-
themen/-aktivitäten.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Jahr
2024 wurden Interviews mit externen Experten geführt, um
interne Ergebnisse zu validieren und die Perspektiven der
Stakeholder angemessen zu berücksichtigen (siehe ESRS 2
IRO-1, Angabe 53. a)–g). Die Einschätzungen und Impulse
der Stakeholder wurden dem Vorstand im Lenkungsausschuss
vorgestellt und diskutiert.
SBM-2 S1
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
12. Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte,
einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte,
indie Strategie und das Geschäftsmodell
Die Angaben zur Einbeziehung der eigenen Arbeitskräfte in die
Strategie und das Geschäftsmodell ist den Angaben im ESRS 2
SBM-2 Absatz 45 a) und b) zu entnehmen.
SBM-2 S4
Interessen und Standpunkte der Interessenträger
12. Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer,
einschließlich der Achtung ihrer Menschenrechte,
indie Strategie und das Geschäftsmodell
Die Angaben zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer
in die Strategie und das Geschäftsmodell ist den Angaben im
ESRS 2 SBM-2 Absatz 45 a) und b) zu entnehmen.
SBM-3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
und ihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
48. a), c) i., iii., iv. Erläuterung wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen aus der
Wesentlichkeitsanalyse sowie deren Einfluss
auf dasGeschäftsmodell und die Wertschöpfungs-
kette
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) be-
stehen im Eigenbetrieb der Münchener Hypothekenbank sowie
in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette.
Im Eigenbetrieb wurden wesentliche IROs in allen drei ESG-
Dimensionen identifiziert: In der Umwelt-Dimension sind die
IROs aus dem Bereich Klima, insbesondere im Zusammenhang
mit den eigenen Standorten, von zentraler Bedeutung. Im
sozialen Bereich stehen die IROs in Verbindung mit den Mit-
arbeitenden der Bank im Fokus, während in der Governance-
Dimension die Themen Unternehmenskultur sowie Korruption
und Bestechung wesentlich sind.
In der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurden wesentliche
IROs identifiziert, die mit den Lieferanten der Münchener Hypo-
thekenbank in Verbindung stehen. Mittelbar werden auch die
Lieferanten adressiert, die bei der Herstellung von Produkten
und Dienstleistungen tätig sind.
In der nachgelagerten Wertschöpfungskette ergeben sich die
wesentlichen IROs hauptsächlich aus dem Kerngeschäft und
sind größtenteils mit den Nachhaltigkeitsthemen im Bereich
Klima verbunden. Das Kerngeschäft der Münchener Hypo-
thekenbank umfasst die private und gewerbliche Immobilien-
finanzierung. Zudem wurden im Kerngeschäft wesentliche
IROs m sozialen Bereich für die Stakeholdergruppen „Be-
troffene Gemeinschaften“ und „Verbraucher und Endnutzer“
identifiziert.
Die folgenden Tabellen listen alle IROs auf, die in der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse 2024 als wesentlich identifiziert wurden.
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Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
7
Die Berichterstattung gemäß dem Standard S3 ist zukünftig vorgesehen.
WESENTLICHE IROS IN DER NACHGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Nr Übersicht wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension Erwarteter Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Klimaschutz & Energie (E1)
1 Finanzierung Aktivitäten mit hohen CO-Emissionen/
Intensitäten und hohem Energieverbrauch
Negative Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die Finanzierung von Immobilien ist zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells der Bank,
deren Bau, Betrieb und Sanierung zum Teil mit einer hohen THG-Intensität und einem
hohen Energieverbrauch verbunden sind.
2 Klimaschutz durch die Vergabe grüner Darlehen Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Durch die Vergabe von grünen Darlehen, zum Beispiel für energetische Sanierungsmaß-
nahmen, konnten bereits CO-Emissionen in signifikantem Ausmaß eingespart werden.
3 Gesteigertes Umsatzpotenzial durch klimafreundliche
Produkte und Services
Chance Kurz-/mittelfristig Durch eine steigende Nachfrage im Markt nach grünen Finanzprodukten besteht für die
Münchener Hypothekenbank ein höheres Umsatzpotenzial.
Anpassung an den Klimawandel (E1)
4 Physische Risiken im Portfolio Risiko Kurz-/mittelfristig Physische Risiken wurden im Rahmen der ESG-Risikoinventur nach ICAAP als wesentlich
identifiziert.
5 Transitorische Risiken im Portfolio Risiko Kurz-/mittelfristig Transitorische Risiken wurden im Rahmen der ESG-Risikoinventur nach ICAAP als wesent-
lich identifiziert.
6 Opportunitätskosten durch Risikoaversion der Kunden in
Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen im Finanzierungs-
geschäft
Risiko Kurz-/mittelfristig Aufgrund von Unsicherheiten und Zögerlichkeiten können potenziell finanzielle Einbußen
durch verringertes Neugeschäft die Folge sein.
Rechte und Belange von betroffenen Bevölkerungsgruppen (S3)
 7
7 Verbesserung der Lebensqualität von lokalen Gemein-
schaften und Bevölkerungsgruppen
Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Durch die Finanzierung von Wohnportfolios wird ein wichtiger Beitrag zum Wohnflächen-
angebot geleistet.
Verbraucherschutz (S4)
8 Verantwortungsvolles Marketing Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die Münchener Hypothekenbank berücksichtigt in ihren Marketingaktivitäten die
finanzielle Situation ihrer Kunden. Die genossenschaftlichen Prinzipien stellen das zentrale
Leitbild des wirtschaftlichen Handelns der Münchener Hypothekenbank dar.
WESENTLICHE IROS IN DER VORGELAGERTEN WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Nr Übersicht wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension Erwarteter Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Management von Lieferanten (G1)
9 Fairness und Transparenz in der Beschaffung Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die Transparenz in der Beschaffung hat einen sehr hohen Stellenwert in der Bank. Über
kontinuierliche Dialoge mit betroffenen Lieferanten werden hauseigene Standards durch-
gesetzt.
10 Resilienz der Lieferkette durch langjährige Vertrags-
beziehungen
Chance Kurz-/mittelfristig Langfristige Vertragsbeziehungen mit Lieferanten bilden die Grundlage für Vertrauen und
schnelle Unterstützung in Notfällen.
11 Risiken durch dezentrale Beschaffungsmaßnahmen Risiko Kurz-/mittelfristig Dezentrale Beschaffungsprozesse erhöhen die Komplexität und führen zu höheren zeit-
lichen Aufwänden und Kosten.
33
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
WESENTLICHE IROS IM EIGENBETRIEB
Nr Übersicht wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-Dimension Erwarteter Zeithorizont Konkretisierung der Betroffenheit / Begründung der Wesentlichkeit
Klimaschutz & Energie (E1)
12 CO-Ausstöße und Energieverbrauch im Eigenbetrieb Negative Auswirkung Kurz-/mittelfristig Für den Betrieb eigener Bestandsimmobilien, vermieteter Objekte und des Fuhrparks ver-
braucht die Münchener Hypothekenbank Energie und stößt CO-Emissionen aus.
13 Reduzierung des CO-Ausstoßes und des Energieverbrauchs
im Eigenbetrieb und der vermieteten Immobilien
Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Durch verschiedene Maßnahmen konnten bereits CO- und Energieeinsparungen erreicht
werden.
14 Hohe finanzielle Aufwände durch Energieeffizienzmaßnahmen Risiko Kurz-/mittelfristig Energetische Umrüstungen sowie Fehlinvestitionen können erhebliche Mehrkosten verursachen.
Anpassung an den Klimawandel (E1)
15 Erhöhtes operationelles Risiko durch physische Risiken Risiko Langfristig Langfristig wurden in der ESG-Risikoinventur nach ICAAP physische Risiken als erhöhtes
Risiko für die Münchener Hypothekenbank eingestuft.
16 Erhöhtes operationelles Risiko durch transitorische Risiken Risiko Kurz-/mittelfristig Gemäß der ESG-Risikoinventur nach ICAAP wurden kurz-/mittelfristig sowie langfristig
transitorische Risiken für den operativen Betrieb als wesentlich eingestuft.
Personal gewinnen, entwickeln & binden (S1)
17 Angebote für Mitarbeitende für die Gesundheitsvorsorge Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die Münchener Hypothekenbank geht in Bezug auf Angebote zur Gesundheitsvorsorge
über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus.
18 Bessere Leistung der Mitarbeitenden durch flexible Arbeits-
modelle und Kompetenzentwicklungen („New Work“)
Chance Kurz-/mittelfristig Verschiedene Angebote erhöhen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden und können zum
Unternehmenserfolg beitragen.
19 Weggang von erfahrenen Mitarbeitenden Risiko Langfristig Aufgrund des Fachkräftemangels und der Altersstruktur innerhalb der Bank entsteht
langfristig ein potenzielles Risiko.
20 Förderung und Rekrutierung von neuen Talenten Chance Kurz-/mittelfristig Grundsätzlich ist die Förderung von allen Mitarbeitenden ein wesentlicher Baustein in der
Rekrutierung.
Diversität & Chancengleichheit (S1)
21 Niedriger Frauenanteil in Führungspositionen Negative Auswirkung Kurz-/mittelfristig Der prozentuale Anteil von Frauen in den oberen Führungsebenen ist aktuell gering
(Vorstand: 0%; erste Führungsebene: 11%).
22 Faire Vergütung Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die Münchener Hypothekenbank zahlt kompetitive Löhne. Die Entlohnung ist ein wichtiges
Thema unter dem Aspekt der Chancengleichheit.
23 Förderung von Diversität im Unternehmen Positive Auswirkung Kurz-/mittelfristig Die Münchener Hypothekenbank unterstützt die Mitarbeitenden (zum Beispiel durch
Sprachkurse sowie Karriereprogramme für Frauen) in einem Maß, das deutlich über die
gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.
24 Erhöhter Unternehmenserfolg durch diverse Teams Chance Kurz-/mittelfristig Diversität hat einen großen Einfluss auf den Unternehmenserfolg, da zum Beispiel
Vakanzen leichter und schneller bei gleicher Qualität besetzt werden können.
Unternehmensführung (G1)
25 Potenziell mangelhafte Umsetzung intern gesetzter
Leitlinien und Kodizes
Risiko Kurz-/mittelfristig Insbesondere eine mangelhafte Informationssicherheit kann sich potenziell negativ
auswirken und Strafzahlungen nach sich ziehen.
26 Erfolgreiche Integration des Leitbilds in die Unternehmens-
kultur
Chance Kurz-/mittelfristig Eine verständlich kommunizierte und gelebte Unternehmenskultur bildet die Grundlage
für langfristiges und nachhaltiges Wirtschaften.
Korruption & Bestechung (G1)
27 Compliance-Risiken Risiko Kurz-/mittelfristig Compliance-Risiken sind latent, da Verstöße jederzeit eintreten können – unabhängig
davon, ob sie in der Vergangenheit bereits vorgekommen sind.
34
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
48. b), c) ii. Einfluss und Verbindung wesentlicher
Auswirkungen auf Geschäftsmodell und Strategie
sowie vorgenommene Änderungen im Rahmen der
Maßnahmen
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus der
nachgelagerten Wertschöpfungskette beziehungsweise dem
Kerngeschäft der Münchener Hypothekenbank wurden direkt
in die Geschäftsstrategie integriert, darunter je Geschäftsfeld
die wesentlichen IROs. Der Fortschritt im Management dieser
IROs, beispielsweise in Bezug auf CO
2
-Reduktionen, wird ab
dem Jahr 2025 jährlich im Strategieprozess berücksichtigt und
hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf die Geschäfts-
strategie evaluiert. Wesentliche IROs im Eigenbetrieb und in
der vorgelagerten Wertschöpfungskette werden zukünftig
in den jeweiligen Funktionalstrategien wie beispielsweise
der Personalstrategie berücksichtigt, die mit der Geschäfts-
strategie verknüpft sind.
Derzeit üben die wesentlichen IROs aus dem Bereich Klima
den stärksten Einfluss auf das Geschäftsmodell und die Ge-
schäftsstrategie der Münchener Hypothekenbank aus. Gemäß
dem EU-Klimagesetz sollen alle Gebäude in der EU bis 2050
emissionsfrei sein, neue Gebäude bereits ab 2030. Alle rele-
vanten Länder im Immobilienportfolio der Münchener Hypo-
thekenbank sind Unterzeichner des Pariser Klimaabkommens
und verfolgen das 1,5-Grad-Ziel. Die Erreichung dieses Ziels
erfordert Emissionseinsparungen, die im Immobilienfinan zie-
rungsgeschäft durch die Verbesserung der Energieeffizienz von
Gebäuden erzielt werden können. Der politische und gesetz-
liche Kontext betont die Relevanz der Energieeffizienz als zent-
rales Element.
Für die Münchener Hypothekenbank ist es entscheidend,
die daraus resultierenden Chancen und Risiken frühzeitig zu
erkennen und im Rahmen eines strategischen Ansatzes zu
steuern.
Um den Veränderungen von Klima- und Umweltrisiken gerecht
zu werden und potenzielle Risiken und Chancen proaktiv und
frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten, wurde im Jahr
2024 eine Geschäftsumfeldanalyse basierend auf dem EZB-
Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken durchgeführt. Diese
Analyse dient dazu, Risiken und Potenziale in der Geschäfts-
strategie zu berücksichtigen und entsprechende Maßnahmen
einzuleiten. Als fundamentaler Bestandteil zukünftiger Strate-
gieprozesse wird diese Analyse jährlich durchgeführt und aus-
gewertet. Detaillierte Beschreibungen zum Verfahren und zu
den Ergebnissen der Geschäftsumfeldanalyse sind den An-
gaben im ESRS 2 SBM-3 E1 zu entnehmen.
Die wesentlichen klimabedingten Auswirkungen im Kern-
geschäft der Münchener Hypothekenbank, wie verursachte
CO
2
-Ausstöße und erzielte CO
2
-Einsparungen, werden primär
über den Klimatransitionsplan gesteuert. Darüber hinaus
werden die wesentlichen klimabedingten Auswirkungen im
Eigenbetrieb, einschließlich verursachter CO-Emissionen und
erzielter CO-Einsparungen, analog über den Transitionsplan
gesteuert. Die zentralen Inhalte des Transitionsplans werden
ab dem Jahr 2025 in die Geschäftsstrategie integriert.
Die Chancen und Risiken im Bereich Personal werden bei
der Münchener Hypothekenbank als Querschnittsthema be-
handelt, das in der Geschäftsstrategie verankert ist und sich
über alle Geschäftsbereiche erstreckt. Dies ist ein wesentliches
Element, damit die Bank auch künftig in ihren Kerngeschäfts-
feldern erfolgreich bleibt.
Die Münchener Hypothekenbank steht vor der Herausforderung,
dem zunehmenden Fachkräftemangel zu begegnen. Dies be-
trifft alle Bereiche, insbesondere die IT, die gewerbliche Immo-
bilienfinanzierung sowie spezialisierte Profile im Regulatorik-
umfeld. Wesentliche IROs im Bereich Personal sind stark mit
dem Fachkräftemangel verknüpft und haben daher zentrale
Bedeutung für den zukünftigen Erfolg der Münchener Hypo-
thekenbank.
Um diesen Herausforderungen und Chancen zu begegnen,
hat die Bank eine Personalstrategie entwickelt, die die Sicher-
stellung der erforderlichen Personalausstattung in qualitativer
und quantitativer Hinsicht in den Mittelpunkt stellt. Dies
schließt die Weiterentwicklung der Unternehmens- und
Führungskultur ein, um den künftigen Anforderungen gerecht
zu werden. Die Megatrends Digitalisierung, Nachhaltigkeit
und Diversität werden dabei angemessen in die Personalarbeit
integriert.
In Bezug auf das Nachhaltigkeitsthema Rechte und Belange
von betroffenen Bevölkerungsgruppen leistet die gewerb-
liche Immobilienfinanzierung der Münchener Hypothekenbank
durch die Bereitstellung von Liquidität für Wohnungsbauunter-
nehmen einen wichtigen Beitrag zum Wohnflächenangebot.
Insbesondere die im GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs-
und Immobilienunternehmen e.V.) organisierten Wohnungs-
unternehmen, die zu den Kunden der Münchener Hypotheken-
bank gehören, setzen sich für gutes, sicheres sowie bezahlbares
Wohnen ein. Zudem haben einige finanzierte Immobilien im
Portfolio der Bank einen konkreten sozialen Nutzen, wie zum
Beispiel Einrichtungen für Senior Living (betreutes Wohnen)
oder Wohnheime für Studierende.
Der seit 2022 in Deutschland anhaltende Rückgang der Bau-
genehmigungen erhöht den Druck auf den Wohnungsmarkt,
der insbesondere in Ballungsgebieten und wirtschaftlich
starken Regionen durch einen Nachfrageüberhang gekenn-
zeichnet ist. Da ein Anstieg der Baufertigstellungen frühestens
im Jahr 2026 zu erwarten ist, wird das Wohnraumangebot
unzureichend ausgeweitet. Besonders betroffen ist der Miet-
wohnungsmarkt. Ein wesentlicher Risikofaktor für zukünftige
Wohninvestments sind regulatorische Eingriffe, wie Miet-
35
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
regulierung, in den einzelnen Bundesländern, die Investitionen
in dieses Marktsegment hemmen könnten.
Das Thema Verbraucherschutz spielt eine zentrale Rolle bei
allen Aktivitäten der Münchener Hypothekenbank. Die ge-
nossenschaftlichen Prinzipien bilden das zentrale Leitbild des
wirtschaftlichen Handelns der Bank. Die Bank verpflichtet sich
zu verantwortungsvollem Marketing, um vertrauensvolle, ver-
lässliche und langfristige Kundenbeziehungen aufzubauen.
Diese Grundsätze sind auch im Verhaltenskodex der Bank fest-
gehalten. Die konsequente Beachtung der festgelegten Grund-
sätze für ein verantwortungsvolles Marketing trägt positiv zum
Verbraucherschutz bei.
Die Münchener Hypothekenbank hat ein Leitbild entwickelt,
das die Kunden in den Mittelpunkt stellt. Die Kunden-
zentrierung zielt auf die Neugestaltung der Beziehungsqualität
und die Ausrichtung der internen Wertschöpfung an den
Kundenbedürfnissen ab. Das Erkennen dieser Bedürfnisse er-
möglicht eine kundenorientierte Prozessgestaltung, die Ent-
wicklung hochwertiger Produkte und den Ausbau der Markt-
position der Bank. Dies ist ein strategisches Handlungsfeld der
Bank und ein zentraler Bestandteil der Geschäftsstrategie.
48. d) Aktuelle finanzielle Effekte wesentlicher
Risiken und Chancen auf Finanzlage, Ertragslage
undZahlungsströme
Im Berichtsjahr hat die Münchener Hypothekenbank keine er-
heblichen aktuellen Risiken und Chancen identifiziert, die
einen belegbaren materiellen Einfluss auf die Finanzlage, die
finanzielle Leistungsfähigkeit und die Cashflows haben. Es
wurden keine Anpassungen der Buchwerte vorgenommen,
die ausschließlich auf ESG-Risiken zurückzuführen sind, und
es liegen derzeit keine entsprechenden Informationen für das
nächste Berichtsjahr vor.
48. f) Widerstandsfähigkeit der Strategie und des
Geschäftsmodells
Die Widerstandsfähigkeit der Münchener Hypothekenbank
gegenüber ESG-Risiken wird im Rahmen verschiedener Ana-
lysen überprüft. Im Berichtsjahr 2024 wurde erstmals eine
Geschäftsumfeldanalyse zur Überwachung von Klima- und
Umweltrisiken im Kerngeschäft durchgeführt (siehe ESRS 2
SBM-3 Absatz 48. c) ii.). Ergänzend dazu werden potenzielle
ESG-Risiken im Rahmen der jährlichen Risikoanalyse des Busi-
ness Continuity Managements (BCM) und des „OpRisk Self
Assessments“ untersucht. Diese Analysen dienen der früh-
zeitigen Identifikation und Bewertung potenzieller Gefähr-
dungen für den Eigenbetrieb der Münchener Hypothekenbank.
Zur Einschätzung der Widerstandsfähigkeit der Strategie und
des Geschäftsmodells in Bezug auf die in der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse identifizierten wesentlichen Risiken
gemäß der Angabe ESRS 2 SBM-3 Absatz 48. b) wurde eine Ver-
knüpfung der wesentlichen Risiken aus dem Kerngeschäft mit
den Ergebnissen der Geschäftsumfeldanalyse vorgenommen.
Die Risiken aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse im Kern-
geschäft sind hierbei weitestgehend über die verschiedenen
relevanten „Phänomene“ (Ereignisse, Entwicklungen, mögliche
Trends) abgedeckt, aus denen sich Folgemaßnahmen für die
Strategie ableiten. Dies zeigt die folgende Tabelle:
Wesentliche Risiken
aus der doppelten
Wesentlichkeitsanalyse
im Kerngeschäft
Identifizierte Phänomene in
der Geschäftsumfeldanalyse
Schlüssel-
phänomen
(x)
Physische Risiken
(E1)
Versicherungsrisiken:
Nichtversicherbarkeit,
steigende Prämien (regional) X
Wertminderungen und
Sonderabschreibungen an
Immobilien durch physische
Risiken (regional)
Transitorische Risiken
(E1)
Verschärfung der Vorgaben
zur CO
2
-Intensität und
Energieeffizienz X
Änderung der Kunden-
präferenzen bezüglich nach-
haltiger und klimaresilienter
Immobilien X
Opportunitätskosten
durch Risikoaversion
der Kunden in Bezug
auf Modernisierungs-
maßnahmen im
Finanzierungsgeschäft
(E1)
Regulatorische Vorhaben
verunsichern Kunden und
Investoren
Detaillierte Beschreibungen des Umfangs, der Methodik und
der Ergebnisse der Geschäftsumfeldanalyse sind den Angaben
im Folgekapitel ESRS 2 SBM-3 E1 zu entnehmen.
Wesentliche Risiken im Eigenbetrieb wurden mit den Ergebnissen
der BCM-Risikoanalyse und des OpRisk Self Assessments ver-
knüpft. Innerhalb der BCM-Risikoanalyse werden mögliche
Gefährdungen für die zeitkritischen Geschäftsprozesse und
unterstützende Ressourcen identifiziert, analysiert und be-
wertet. Im OpRisk Self Assessment wird hierbei für diese Ge-
fährdungen ein Risikopotenzial (in Euro) ausgewiesen. Sofern
das Gefährdungspotenzial für den operativen Betrieb der Bank
als relevant eingestuft wird, werden hierbei verschiedene
Risikobehandlungsoptionen und mögliche risikoreduzierende
36
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Maßnahmen definiert. In der BCM-Risikoanalyse wird auf den
anerkannten, frei zugänglichen und kontinuierlich weiter-
entwickelten Standard, das IT-Grundschutz-Kompendium
des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik,
zurückgegriffen. Die darin beschriebenen „Elementaren
Gefährdungen“ werden als Risikokatalog zugrunde gelegt.
Basierend auf den Ergebnissen werden Notfallvorsorgemaß-
nahmen identifiziert und Notfallstrategien abgeleitet.
Im Rahmen der BCM-Risikoanalyse wird das Gefährdungs-
potenzial für den Eigenbetrieb der Münchener Hypotheken-
bank durch physische und transitorische (Klima-)Risiken unter-
sucht. Es werden sowohl die eigenen Gebäude als auch die
IT-Infrastruktur in der Analyse betrachtet. Beide Risikoarten,
physische und transitorische, werden zudem im Rahmen der
turnusmäßigen Risikobewertung von Auslagerungen berück-
sichtigt (siehe ESRS 2 SBM-1 42. a) und c)). Physische (Klima-)
Risiken werden sowohl direkt über die Elementare Gefährdung
„G 0.5 Naturkatastrophen“ berücksichtigt als auch indirekt über
weitere Elementare Gefährdungen, die durch physische Klima-
und Umweltrisiken ausgelöst werden können. Hierzu zählen
zum Beispiel:
„G 0.8 Ausfall oder Störung der Stromversorgung“
„G 0.10 Ausfall oder Störung von Versorgungsnetzen“
„G 0.11 Ausfall oder Störung von Dienstleistungsunter-
nehmen“
Transitorische ESG-Risiken werden im Rahmen der Über-
prüfung der elementaren Gefährdung „G 0.11“ ebenfalls
berücksichtigt.
Soziale Risiken sowie Governance-Risiken aus unzulässigen
Geschäftspraktiken werden ebenfalls in Einzelereignissen hin-
sichtlich ihres Gefährdungspotenzials bewertet. Sofern das
Gefährdungspotenzial für den operativen Betrieb der Bank als
relevant eingestuft wird, werden hierbei verschiedene Risiko-
behandlungsoptionen und mögliche risikoreduzierende Maß-
nahmen definiert.
Das Gefährdungspotenzial des wesentlichen Risikos im Bereich
Personal, dem „Weggang von erfahrenen Mitarbeitenden“, wird
durch die Elementargefährdung „G0.33 Personalausfall in der
BCM-Risikoanalyse“ erfasst. Wesentliche Risiken im Bereich
Governance, wie „Potenziell mangelhafte Umsetzung interner
Leitlinien und Kodizes“ sowie „Compliance-Risiken“, werden
ebenfalls in diversen Gefährdungskategorien berücksichtigt
(zum Beispiel „G0.35 Nötigung, Erpressung, Korruption“,
„G0.29 Verstoß gegen Gesetze oder Regelungen“). Diese um-
fassen Risiken durch vorsätzliche Handlungen sowie durch
menschliches Versagen oder organisatorische Mängel.
SBM-3 E1
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
undihr Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
19. a) Umfang der Resilienzanalyse von Strategie und
Geschäftsmodell in Bezug auf den Klimawandel
Für die Analyse der Widerstandsfähigkeit der Geschäftsstrategie
und des Geschäftsmodells gegenüber wesentlichen klima-
bezogenen Risiken im Kerngeschäft der Münchener Hypo-
thekenbank wurde eine Geschäftsumfeldanalyse durchgeführt.
Im Fokus stand hierbei die Überwachung der Auswirkungen
von Klima- und Umweltrisiken auf das Geschäftsumfeld der
Bank. Dementsprechend wurden sowohl physische Risiko-
treiber (zum Beispiel Flut oder Hitzewellen) als auch transitori-
sche Risikotreiber (zum Beispiel CO
2
-Bepreisung oder Ver-
änderung der Nachfrage) betrachtet.
Die Analyse wurde für das Kreditgeschäft für den Wirtschafts-
zweig „Grundstücks- und Wohnungswesen“ sowie sieben Teil-
portfolios und die Refinanzierungsseite durchgeführt. Die sieben
Teilportfolios wurden wie folgt definiert:
Wohnimmobilien – Mengengeschäft ohne Klein- und
mittelständische Unternehmen
Wohnimmobilien – Klein- und mittelständische Unternehmen
im Mengengeschäft
Gewerbeimmobilien – Einzelhandel
Gewerbeimmobilien – zu Vermietungszwecken finanzierte
Wohnimmobilien
Gewerbeimmobilien – Logistik
Gewerbeimmobilien – Bürogebäude
Gewerbeimmobilien – Hotels
37
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Für physische Phänomene wurden sowohl der Wirtschafts-
zweig als auch die sieben Teilportfolios jeweils einzeln für die
acht relevanten, geografischen Regionen bewertet. Die Bank
bewertete beispielsweise das Phänomen „Versicherbarkeit von
Immobilien“ einzeln für jede der acht Regionen sowie sowohl
für jedes Teilportfolio als auch für den gesamten Wirtschafts-
zweig.
19. b) Durchführung der Resilienzanalyse und
Verwendung von Klimaszenarien
Die Geschäftsumfeldanalyse wurde im ersten Quartal des
Jahres 2024 erstmalig durchgeführt.
Die Risikotreiber wurden mithilfe von 94 verschiedenen Phäno-
menen abgebildet, wobei jedes dieser Phänomene potenzielle
klima- und umweltinduzierte Ereignisse beschreibt. Diese
können sowohl auf gegenwärtigen Beobachtungen als auch
auf prognostizierten Entwicklungen basieren, die zu Verände-
rungen in bestehenden (gesellschaftlichen, regulatorischen)
Systemen oder Verhaltensweisen führen könnten. Jedes Phä-
nomen wurde in die Kategorien „physisch“ und „transitorisch“
eingeordnet.
Vorab wurden die Phänomene in fünf verschiedene Umfeld-
faktoren eingeordnet (Wettbewerb, technologischer Wandel,
makroökonomische Variablen, gesellschaftliche oder demo-
grafische Entwicklungen sowie regulatorische Entwicklungen).
Jedes der 94 Phänomene wurde analysiert und zwecks seines
Risikos beurteilt. Die Phänomene wurden dabei einheitlich
aufgebaut und boten, neben einer kurzen Beschreibung, auch
eine nicht abschließende Auflistung potenzieller Auswirkungen
auf das Geschäftsumfeld.
Um einheitliche Narrative bei der Erstellung der unterschied-
lichen Phänomene zu nutzen, wurde das „Network for Greening
the Financial System“ (NGFS) Rahmenwerk herangezogen.
Bei der Durchführung der Analyse wurden die drei NGFS-
Klima szenarien „Current Policies“, „Below 2 °C“ und „Delayed
Transition“ genutzt. Diese sind makroökonomische Szenarien,
die verschiedene Klimaentwicklungen je nach Ausmaß und
Geschwindigkeit von klimapolitischen Maßnahmen darstellen.
Während „Current Policies“ ausschließlich für die physischen
Phänomene analysiert wurde, dienten „Below 2 °C“ und
„Delayed Transition“ als Grundlage für die Erstellung und
Bewertung der transitorischen Phänomene.
Die internen Experten schätzten die frühestmöglichen Ein-
trittszeitpunkte der Phänomene und unterschieden somit in
kurzfristige Phänomene (unter ein Jahr), mittelfristige Phäno-
mene (ein bis fünf Jahre) und langfristige Phänomene (fünf
bis mindestens zehn Jahre) ein.
Die Auswertung der Expertenschätzungen, das heißt eine
Relevanzeinstufung für die Phänomene, erfolgte basierend
auf den Eintrittswahrscheinlichkeiten und der jeweiligen
potenziellen Schwere der Auswirkungen.
Aus der Kombination dieser Werte wurde anhand einer Risiko-
matrix ein Relevanzwert abgeleitet. Die Bewertung der Rele-
vanz eines Risikotreibers erfolgte auf einer Skala von 0 bis 4,
wobei Stufe 0 kein Risiko und Stufe 4 ein hohes Risiko für die
Bank darstellt. Alle Einstufungen ab Relevanzstufe 3 wurden
als potenziell relevant für die Münchener Hypothekenbank
identifiziert.
Zur Ableitung konkreter Folgemaßnahmen je Umfeldfaktor
wurden aus der Liste der relevanten Phänomene (ab Stufe 3)
sogenannte Schlüsselphänomene abgeleitet. Diese stellen
die wichtigsten Veränderungstreiber nach Einschätzung der
Experten je Umfeldfaktor dar.
19. c) Ergebnisse der Resilienzanalyse einschließlich
Szenarioanalysen
Im Bereich der makroökonomischen Variablen wurden zwei
Phänomene als kurz- und mittelfristige Schlüsselphänomene
identifiziert:
Ein Rückgang der Nachfrage im Immobiliensektor,
insbesondere im Gewerbebereich, könnte durch eine
wirt schaftliche Rezession ausgelöst werden, die infolge
steigender CO-Bepreisungen und verpflichtender
Investitionen in Klima- und Umweltschutzmaßnahmen
entsteht.
Abrupte Zinsänderungen wurden als mittelfristig relevantes
Schlüsselrisiko identifiziert, das durch steigende CO- und
Rohstoffpreise sowie EU-weite Klima- und Umweltschutz-
maßnahmen mit erhöhtem Inflationsdruck ausgelöst
werden könnte.
Weiterhin wurden zwei transitorische Phänomene aus dem Be-
reich gesellschaftliche Entwicklungen als Schlüsselphänomen
identifiziert:
Greenwashing wurde als mittelfristig relevantes Schlüssel-
risiko identifiziert, da Produkte, die zunächst als nachhaltig
klassifiziert wurden, möglicherweise zukünftigen ESG-Er-
wartungen nicht mehr entsprechen. Darüber hinaus könn-
ten ungenaue oder unvollständige Informationen zu ESG-
Aspekten nachhaltiger Produkte finanzielle und reputative
Risiken nach sich ziehen.
Potenzielle Veränderungen der Konsumentenpräferenzen
hinsichtlich nachhaltiger und klimaresilienter Immobilien
werden als mittel- bis langfristiges Schlüsselphänomen im
Geschäftsumfeld der Bank bewertet.
38
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Als physisches Schlüsselphänomen im Bereich technologische
Entwicklungen wurde die Versicherbarkeit von Immobilien und
steigende Versicherungsprämien ermittelt.
Aufgrund der potenziellen Zunahme von Extremwetterereig-
nissen oder möglichen chronischen Veränderungen (bei-
spielsweise einem Anstieg des Meeresspiegels) könnten
Versicherungsprämien langfristig steigen oder zu höheren
Ausfallverlustquoten („Loss Given Default“ (LGDs) führen,
falls eine Versicherbarkeit nicht mehr gewährleistet ist.
Bei regulatorischen Entwicklungen wurden insbesondere sich
verschärfende Maßnahmen und Vorgaben zur CO
2
-Intensität
und Energieeffizienz von Immobilien als kurz- bis mittelfristiges
Schlüsselphänomen identifiziert. In diesem Phänomen stan-
den insbesondere Sanktionen oder Einschränkungen für
emissionsintensive Immobilien im Vordergrund (siehe auch
Beispielphänomen in Abbildung 2).
Im Bereich Wettbewerb könnte es zu einer nachteiligen Posi-
tion für die Münchener Hypothekenbank kommen, die auf eine
nicht ausreichende grüne Außendarstellung zurückzuführen
sein könnte. Mit dem zunehmenden Fokus vieler Kunden auf
Nachhaltigkeit könnte die Bank gegenüber nachhaltigeren
Wettbewerbern an Attraktivität verlieren, sofern Erwartungen
an grüne Initiativen und Praktiken nicht erfüllt werden. Rele-
vant für das Geschäftsumfeld könnte dieses Phänomen bereits
kurzfristig werden, da bereits erste Wettbewerber aktiv ein grü-
nes Image und entsprechende Praktiken etablieren.
Insgesamt zeigt die Geschäftsumfeldanalyse, dass ver-
schiedene Phänomene in Form von Klima- und Umweltrisiken
das Geschäftsumfeld der Bank bereits kurzfristig verändern
können. Dies wird exemplarisch an den beschriebenen Phäno-
menen wie einem möglichen Nachfragerückgang oder einem
steigenden Wettbewerbsdruck deutlich. Entsprechend be-
rücksichtigt die Geschäftsstrategie diese Entwicklungen unter
anderem durch die Definition eines Klimaziels (inklusive Aus-
arbeitung eines Transitionsplans), das insbesondere auf die
Wettbewerbsposition und auf eine Minderung des Reputations-
risikos (insbesondere Greenwashing-Risiken) einzahlen soll.
Aber auch Maßnahmen im ESG-Risikomanagement, wie der
ESG-Score inklusive Pricing im Gewerbegeschäft, tragen zur
Reduzierung der identifizierten Risiken bei. Durch diese beiden
Instrumente ist auch kurzfristig eine Reaktion auf ein sich ver-
ändertes Geschäftsumfeld möglich.
Je nach Risikogehalt und akutem Handlungsbedarf der identi-
fizierten Schlüsselphänomene wurden mögliche Folgemaß-
nahmen untersucht und definiert, um den potenziellen Ände-
rungen im Geschäftsumfeld entgegenzuwirken (zum Beispiel
konkretes Screening des Versicherungsmarkts).
Zusätzlich zu den Folgemaßnahmen werden sukzessive weitere
ESG-bezogene Ziele formuliert und implementiert, die die stra-
tegischen Entscheidungsprozesse der Bank gezielt fördern. Bei-
spiele hierfür sind ein geplanter Ausbau des ESG-Scores, die
Integration von Klima- und Umweltrisiken in den ICAAP sowie
vertiefende Analysen zu Umweltthemen wie Biodiversität. Die
Geschäftsumfeldanalyse wird dabei schrittweise durch weitere
Risikotreiber, zum Beispiel zu Risiken im Bereich Soziales und
Governance oder weiteren biodiversitätsbezogenen Risiken,
ergänzt.
SBM-3 S1
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen
undihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäfts-
modell
13. Verbindung der tatsächlichen und potenziellen
Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte mit
Strategie und Geschäftsmodell sowie Verhältnis
zwischen den wesentlichen Risiken und Chancen
imZusammenhang mit eigenen Arbeitskräften und
der Strategie und dem Geschäftsmodell
Die Berichtsinhalte sind den Angaben im ESRS 2 SBM-3 den
Absätzen 48. b), c) ii. zu entnehmen.
14. a) Beschreibung der Arten von Arbeitnehmern
und Fremdarbeitskräften, die von wesentlichen
Auswirkungen betroffen sind
Zu den Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank
gehören Festangestellte mit unbefristetem oder befristetem
Arbeitsverhältnis, Werkstudierende, Dual Studierende, Praktikan-
ten und Auszubildende. Externe Mitarbeitende, wie Angestellte
bei Beratungsfirmen, zählen zu den Fremdarbeitskräften der
Bank. Diese sind von den im Rahmen der Wesentlichkeits-
analyse identifizierten wesentlichen Auswirkungen mit
Personalbezug nicht in signifikantem Ausmaß betroffen.
14. b) Wesentliche negative Auswirkungen,
sowohlweitverbreitete oder systemische negative
Auswirkungen als auch individuelle Vorfälle mit
negativen Auswirkungen
Eine wesentliche negative Auswirkung wurde darin identifiziert,
dass Frauen derzeit unterproportional in den Führungsebenen
vertreten sind. Diese Auswirkung ist sowohl auf systemische
Faktoren als auch auf individuelle Gegebenheiten zurück-
39
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
zuführen. Auf systemischer Ebene zeigt sich, dass strukturelle
Rahmenbedingungen und historische Entwicklungen in der
Branche die Gleichstellung der Geschlechter in Führungs-
positionen beeinträchtigt haben. Die Münchener Hypotheken-
bank ist sich ihrer Verantwortung bewusst und hat entspre-
chende Maßnahmen ergriffen, um diesen Umstand aktiv zu
adressieren. Dazu gehören zum Beispiel zielgerichtete Pro-
gramme zur Förderung weiblicher Talente (siehe ESRS 2 S1-4
[Female-Empowerment-Programm]) sowie flexible Arbeits-
modelle, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
ermöglichen.
14. c) Wesentliche positive Auswirkungen auf die
eigenen Arbeitskräfte
Die identifizierten wesentlichen positiven Auswirkungen sind
auf die bestehenden Angebote für Mitarbeitende für die
Gesundheitsvorsorge, die faire Vergütung und Maßnahmen zur
Förderung der Diversität in der Münchener Hypothekenbank
zurückzuführen. Alle Mitarbeitenden profitieren von diesen
Rahmenbedingungen und Angeboten, einschließlich Aus-
zubildende, Praktikanten, Dual Studierende und Werk-
studierende.
Die verstärkte Orientierung der Personalpolitik auf Diversität
bewirkt, dass bestimmte Gruppen gezielt von den positiven
Maßnahmen profitieren. Weibliche Mitarbeitende werden
durch die geplante Erhöhung des Frauenanteils in Führungs-
positionen angesprochen, während Mitarbeitende mit nicht-
deutschsprachiger Herkunft durch Sprachkurse gezielt ge-
fördert werden. Die Kosten für die Sprachkurse übernimmt
die Bank.
14. d) Wesentliche Risiken und Chancen für das
Unternehmen im Zusammenhang mit eigenen
Arbeitskräften
Die Mitarbeitenden stellen mit ihrem Wissen, ihrem Engage-
ment und ihren Kompetenzen die Basis des Erfolgs der
Münchener Hypothekenbank dar. Die Bank erkennt in der
gezielten Förderung von Kompetenzentwicklungen sowie im
Angebot flexibler Arbeitsmodelle wesentliche Chancen, um
ihre Mitarbeitenden langfristig zu binden und gleichzeitig neue
Talente am Arbeitsmarkt zu gewinnen.
Eine diverse Einstellungspolitik, die offen für unterschiedliche
Altersstrukturen und (Bildungs-)Hintergründe ist, ermöglicht
der Bank zudem ein größeres Potenzial an qualifizierten neuen
Mitarbeitenden. Diversität kann daher einen großen Einfluss
auf den Unternehmenserfolg haben, da zum Beispiel Vakanzen
schneller und effizienter bei gleichbleibender Qualität der Mit-
arbeitenden besetzt werden können. Mit diesem Verständnis
wird Diversität zu einem bedeutenden Erfolgsfaktor für die
Münchener Hypothekenbank.
Zugleich stellt der Weggang erfahrener Mitarbeitender für die
Münchener Hypothekenbank ein potenzielles Risiko dar, ins-
besondere im Kontext des allgemeinen Fachkräftemangels. Der
Fachkräftemangel betrifft grundsätzlich alle Bereiche der Bank.
Darunter werden Profile in den Bereichen IT, gewerbliche Im-
mobilienfinanzierung und Regulatorik besonders stark gesucht.
14. e) Auswirkungen von Übergangsplänen zur
Verringerung negativer Umweltauswirkungen auf
dieeigenen Arbeitskräfte
Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wurden keine wesent-
lichen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte der Münchener
Hypothekenbank durch die Übergangspläne zur Reduzierung
negativer Umweltauswirkungen und zur Förderung umwelt-
freundlicher, klimaneutraler Aktivitäten festgestellt.
Die Maßnahmen der Münchener Hypothekenbank zur Reduktion
der CO
2
-Emissionen stehen im Einklang mit internationalen
Übereinkommen und können sich positiv auf die Mitarbeitenden
auswirken. So werden zum Beispiel interne Schulungen im Be-
reich gewerbliche Immobilienfinanzierung angeboten, um die
Kompetenzen der Mitarbeitenden zu fördern und zu erweitern.
Zudem wird der Ausbau der Mitarbeiterkapazitäten geprüft.
14. f)–g) Tätigkeiten mit erheblichem Risiko inBezug
auf Zwangsarbeit und Kinderarbeit unter Angabe der
Tätigkeitsart und Länder oder geografischer Gebiete
Die Münchener Hypothekenbank agiert als Arbeitgeber aus-
schließlich in Deutschland und hält sich an die strengen gelten-
den Vorschriften und Standards zu den Arbeitsbedingungen.
15. Beschreibung der Arten von Arbeitskräften und
deren Anfälligkeit für negative Auswirkungen
Im Rahmen der Bewertung der Wesentlichkeit gemäß ESRS 2
IRO-1 konnten keine Personen oder Gruppen von Mitarbei tenden
identifiziert werden, die stärker durch negative Auswirkungen
gefährdet sind.
16. Angabe wesentlicher Risiken und Chancen
fürspezifische Personengruppen bei den eigenen
Arbeitskräften
Wesentliche Risiken und Chancen, die sich aus dem Nach-
haltigkeitsthema „Diversität & Chancengleichheit“ ergeben
haben, beziehen sich auf bestimmte Gruppen innerhalb der
Mitarbeitenden. Hierzu gehören zum Beispiel weibliche Mit-
arbeitende oder Mitarbeitende mit nichtdeutschsprachiger
Herkunft.
40
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
SBM-3 S3
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
8. a) Verbindung der Auswirkungen auf betroffene Ge-
meinschaften mit der Strategie und dem Geschäftsmodell
Die Berichtsinhalte sind den Angaben im ESRS 2 SBM-3 Absatz
48. b), c) ii. zu entnehmen.
9. a) Beschreibung der Arten der betroffenen Ge-
meinschaften
Die betroffenen Gemeinschaften, die Mietenden von (gewerb-
lichen) Wohnimmobilien, werden der Kategorie gemäß 9 a ii.)
zugeordnet („Gemeinschaften entlang der Wertschöpfungs-
kette des Unternehmens“).
9. c) Beschreibung der Tätigkeiten, die zu wesent-
lichen positiven Auswirkungen führen und der Arten
der Gemeinschaften, die positiv betroffen sind oder
sein könnten
Die adressierte Stakeholdergruppe Betroffene Gemeinschaften
definiert sich aus den Mietenden von Wohnungsgenossen-
schaften oder kommunalen Wohnungsunternehmen. Die
Münchener Hypothekenbank hält in diesem Zusammenhang
ausschließlich Vertragsbeziehungen zu den Wohnungsbau-
gesellschaften, für die die Bank Liquidität für den Bau oder Be-
trieb der Wohnimmobilien bereitstellt. Zu den Mietenden hat
die Münchener Hypothekenbank keine direkten Vertrags-
beziehungen, dennoch leistet sie einen Beitrag für diese Stake-
holdergruppe, indem sie durch die Finanzierung die Bereit-
stellung von (zusätzlichem) Wohnraum ermöglicht.
Die Finanzierung von Immobilienprojekten im Bereich Senior
Living (betreutes Wohnen) trägt zur Verbesserung der Lebens-
qualität älterer Menschen bei, während Studierendenwohn-
heime bezahlbaren Wohnraum für Studierende schaffen.
SBM-3 S4
Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und
ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
9. a) Zusammenhang zwischen wesentlichen Aus-
wirkungen und der Geschäftsstrategie
Die Berichtsinhalte sind den Angaben im ESRS 2 SBM-3 Absatz
48. b), c) ii. zu entnehmen.
10. a) Beschreibung der Arten der Verbraucher
und / oder Endnutzer, die von wesentlichen Aus-
wirkungen betroffen sind
Bei den Verbrauchern handelt es sich um Privatkunden be-
ziehungsweise natürliche Personen im Geschäftsfeld der priva-
ten Wohnimmobilienfinanzierung. Die Kunden der Münchener
Hypothekenbank sind auf den Schutz ihrer personen-
bezogenen Daten (gemäß Kategorie ii.) sowie genaue Produkt-
informationen (gemäß Kategorie iii.) angewiesen.
10. c) Beschreibung der Tätigkeiten, die zu positiven
Auswirkungen führen und der Art der betroffenen
Verbraucher und / oder Endnutzer
Die Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie Verantwortungs-
volles Marketing in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung
unterstützt die positive Auswirkung (siehe ESRS S4-1).
MANAGEMENT DER AUSWIRKUNGEN,
RISIKEN UND CHANCEN
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen,
Risikenund Chancen
53. a)–g) Überblick über Verfahren zur Ermittlung,
Bewertung, Priorisierung und Überwachung von
Auswirkungen, Risiken und Chancen
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse wurde anhand der folgen-
den Methodik durchgeführt:
Zunächst wurde die Longlist der zu bewertenden Nachhaltig-
keitsthemen definiert. Dabei wurden alle Unter-Unterthemen
gemäß ESRS 1 AR 16 berücksichtigt.
Pro Nachhaltigkeitsthema wurden Auswirkungen, Risiken
und Chancen ermittelt. Dazu wurden folgende Quellen heran-
gezogen:
Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/24
Funktionalstrategien (zum Beispiel Personalstrategie)
Nichtfinanzieller Bericht
Geschäftsbericht
Geschäftsumfeldanalyse
Offenlegungsbericht
Risikoinventur und Risiko-Wesentlichkeitsanalyse
Marktinformationen und -trends
Einschätzungen von Experten aus Fachbereichen
Externe Datenbanken (zum Beispiel UNEP FI, ENCORE)
41
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Darüber hinaus wurden externe Sachverständige von Uni-
versitäten, Vereinen sowie Wettbewerbern und Gewerbe-
kunden für die Identifikation von möglichen wesentlichen
Themen in Form von Experteninterviews eingebunden.
Im Anschluss wurde die Longlist mithilfe der Fachbereiche zu
einer Shortlist reduziert und konkretisiert. Hierfür wurden Ver-
tretungen aus allen relevanten Fachbereichen eingebunden,
sodass die gesamte Wertschöpfungskette (vor-, nachgelagert
sowie innerbetrieblich) abgedeckt wird; dies umfasste alle
Aktivitäten und Geschäftsbereiche sowie den Eigenbetrieb der
Münchener Hypothekenbank.
Der Prozess umfasste alle Stakeholdergruppen, sowohl „Nutzer
von Nachhaltigkeitserklärungen“ als auch „betroffene Inte res-
sen träger“ (siehe ESRS 2 SBM-2). Manche externe Stakeholder-
gruppen wurden durch Interne vertreten (sogenannte „Proxies“),
beispielsweise haben die Kreditbereiche im Privatkundenbereich
die Privatkundenbelange vertreten. Zusätzlich wurden der Auf-
sichtsratsvorsitzende der Münchener Hypothekenbank und
eine Genossenschaftsbank (Mitglied der Münchener Hypo-
thekenbank) befragt. Die IROs auf der Shortlist wurden gemäß
den Kriterien nach ESRS 1 3.4 Wesentlichkeit der Auswirkungen
sowie ESRS 1 3.5 Finanzielle Wesentlichkeit anhand einer vier-
stufigen Skala hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit bewertet. Dabei
wurde für jedes IRO der kurz-, mittel- und langfristige Zeit-
horizont (gemäß ESRS 1 Abschnitt 6.4) separat bewertet. Die
finanzielle Wesentlichkeitsschwelle wurde im Einklang mit
der Schwelle für die Ad-hoc-Meldepflicht an den Aufsichtsrat
(≥3 Mio. Euro) gewählt.
Wurde ein IRO als wesentlich eingestuft, so galt das ent-
sprechende Nachhaltigkeitsthema ebenfalls als wesentlich. Zu-
dem wurde zwischen Kerngeschäft und Eigenbetrieb unter-
schieden, da sich die IROs in den beiden Bereichen innerhalb
eines Nachhaltigkeitsthemas unterscheiden können.
Über den gesamten Prozess hinweg wurde die inhaltliche Kon-
sistenz zu Ergebnissen anderer Analysen wie zum Beispiel der
Risikoinventur oder der Geschäftsumfeldanalyse sichergestellt.
Ebenso wurde bei der Definition der Methodik eine Überleitbar-
keit zu bestehenden Methoden gewährleistet.
Alle involvierten Stakeholder wurden in den Abnahmeprozess
der Ergebnisse eingebunden. Zusätzlich wurden die Methodik
und die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse dem Vorstand
vorgelegt.
Die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse werden
fortan laufend im Strategieprozess berücksichtigt. Dadurch
wird sichergestellt, dass die wesentlichen IROs bei der (Weiter-)
Entwicklung von strategischen Leitlinien und Initiativen be-
rücksichtigt werden (siehe ESRS 2 SBM-3).
IRO-1 E1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen
20. – 21. Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung
und Bewertung der klimabezogenen wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen und der klima-
bezogenen Szenarioanalyse zur Ermittlung der
wesentlichen Risiken
Das implementierte ESG-Risikomanagement der Bank stellt
sicher, dass alle ESG-Risiken identifiziert und gesteuert werden.
Klima- und Umweltrisiken sind dabei keine eigene Risikoart,
sondern wirken auf die bestehenden Risikoarten (zum Beispiel
Kreditrisiko) der Risikoinventur ein. Eine separate Auseinander-
setzung ist jedoch sicherzustellen, um die Auswirkungen zu
bestimmen. Hierzu wurde eine Wesentlichkeitsanalyse von
Klima- und Umweltrisiken durchgeführt (nachfolgend „Risiko-
Wesentlichkeitsanalyse“). Die übergreifende doppelte Wesent-
lichkeitsanalyse setzt auf den Ergebnissen dieser Analyse auf
(siehe ESRS 2 IRO-1).
Die Klima- und Umweltrisiken wurden für jede Risikoart an-
hand folgender Methodik bewertet:
Die Risiko-Wesentlichkeitsanalyse ist eine institutsspezifische
Beurteilung, die dem Geschäftsmodell, Geschäftsumfeld und
Risikoprofil der Bank Rechnung trägt. Im Rahmen der Analysen
wurden das politische Umfeld sowie die historisch und zu-
künftig zu erwartenden Entwicklungen hinsichtlich physischer
und transitorischer Risiken einbezogen. Die Risiko-Wesentlich-
keitsanalyse erfolgte in zwei Schritten, im Folgenden „Stufe I”
und „Stufe II” genannt.
42
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
In Stufe I wurden die relevanten Risikotreiber (zum Beispiel
CO
2
-Emmissionen) auf Basis der Transmissionskanäle (zum
Beispiel Veränderung des Sicherungsobjektwertes) initial
bewertet, um festzustellen, wie stark die verschiedenen
Risikoarten von den Klima- und Umweltrisiken betroffen sind
(Relevanzeinschätzung). Diese Analyse basiert so weit wie
möglich auf quantitativen Auswertungen. Ergänzend be-
ziehungsweise alternativ erfolgt die Bewertung auf Basis
qualitativer Beurteilungen von Experten aus verschiedenen
Bereichen der Bank inklusive des ESG-Risikomanagers. Dabei
wurden unterschiedliche Zeithorizonte betrachtet: Sowohl
kurz- und mittelfristige Effekte als auch langfristige Verände-
rungen wurden pro Risikotreiber pro Risikoart analysiert.
Für jeden physischen Risikotreiber (zum Beispiel Flut) im
Kreditrisiko wurde im Rahmen der Stufe I eine Analyse basie-
rend auf standortspezifischen Risikodaten für die Sicherungs-
objekte durchgeführt. Für den transitorischen Treiber CO
2
-
Emissionen wurde im Rahmen der Stufe I auf die
objektspezifischen Energieeffizienzen abgestellt. Es wurden
dabei folgende Verfahren genutzt:
K.A.R.L. – Die Betroffenheit des Portfolios in Bezug auf physi-
sche Risiken wurde mithilfe von Daten der Köln Assekuranz
(K.A.R.L.) untersucht.
CO
2
-Rechner – Für die Ermittlung der CO
2
-Emissionen im
Portfolio sowie zur Analyse des transitorischen Risiko-
treibers CO
2
-Emissionen wurde ein von der Bank nach
PCAF-Standard (Standard zur Messung von THG-Emissionen
von Portfolios des „Partnership for Carbon Accounting
Financials“ entwickelter CO
2
-Rechner verwendet. Dieser
CO
2
-Rechner nutzt dabei reale Energieeffizienzdaten und,
sofern nicht vorhanden, Schätzdaten.
In Stufe II der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte eine detaillierte,
risikoartenspezifische Analyse unter Verwendung von Szena-
rien. Sie folgt dem Ziel, quantitative Aussagen bezüglich der
Wesentlichkeiten abzuleiten, indem die potenzielle Auswirkung
von Klima- und Umweltrisiken durch Euro-Beträge quantifiziert
wird.
Ausgangspunkt für die Stufe II waren die Ergebnisse der Stufe I.
Die ermittelten relevanten Risikotreiber wurden im Rahmen
von Szenarien näher analysiert. Für jede im Klimakontext als
relevant identifizierte Risikoart wurden mindestens zwei Szena-
rien hergeleitet. Auch in Stufe II wurde zwischen der kurz- bis
mittelfristigen und langfristigen Perspektive unterschieden. Um
die Auswirkungen in den verschiedenen Zeithorizonten besser
zu beurteilen, werden makroökonomische Szenarien des Net-
work for Greening the Financial System (NGFS) hinzugezogen.
Im Kreditrisiko wurde im Rahmen der Quantifizierung der
Klima- und Umweltrisiken in den verschiedenen Szenarien ein
erwarteter Verlust ermittelt. Konkret wurden physische Risiken
über die Anpassung der Ausfallverlustquoten und transitori-
sche Risiken über die Anpassung der Ausfallwahrscheinlich-
keiten und Ausfallsimulationen (x größte Darlehensnehmer)
berücksichtigt.
Ergänzend zu dem statistischen, datenbasierten Verfahren
wurde ein „Expert Elicitation“-Ansatz für alle anderen, im
Klimakontext relevanten Risikoarten (zum Beispiel Reputations-
risiko, OpRisk) genutzt. Das stellt ein formelles und strukturier-
tes Verfahren dar, um Expertenwissen in quantitative Ergeb-
nisse und Zahlen zu übersetzen.
IRO-1 E2
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
11. a)–b) Beschreibung des Verfahrens zur Identifika-
tion und Überprüfung von Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Umweltver-
schmutzung
Die Methodik zur Bestimmung der Wesentlichkeit in den The-
men E2, E3, E4 und E5 entspricht dem allgemeinen Vorgehen
(siehe ESRS 2 IRO-1). Zusätzlich wurden für die Ermittlung
wesentlicher Aspekte in den Umweltthemen wissenschaftliche
Datenbanken (ENCORE, UNEP FI) als fachliche Basis genutzt,
um die Auswirkungen der Immobilienwirtschaft sowie die Ab-
hängigkeiten von Ökosystemleistungen zu identifizieren.
IRO-1 E3
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
8. a)–b) Beschreibung des Verfahrens zur Identifika-
tion und Überprüfung von Auswirkungen, Risiken
und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und
Meeresressourcen
Die Beschreibung des Verfahrens zur Identifikation und Über-
prüfung von Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zu-
sammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen sind den An-
gaben im IRO-1 E2 zu entnehmen.
43
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
IRO-1 E4
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
17.–19. Verfahren zur Ermittlung von Auswirkungen,
Risiken und Chancen im Zusammenhang mit bio-
logischer Vielfalt und Ökosystemen
Zusätzlich zum allgemeinen Vorgehen (siehe ESRS 2 IRO-1 und
IRO-1 E2, E3, E5), wurde bei der Analyse von Biodiversität fol-
gendes Verfahren angewendet:
Im Rahmen der Risiko-Wesentlichkeitsanalyse von umwelt-
bezogenen Risikotreibern wurde unter anderem eine Relevanz
des Risikotreibers „Biodiversität“ auf Länderebene in Stufe I
identifiziert. Als Folgemaßnahme wurde eine detaillierte Ana-
lyse des Themas Biodiversität beschlossen, um dem Umfang
und der Komplexität des Risikotreibers gerecht zu werden. Die
Analyse erfolgte in zwei Stufen, wobei in der ersten Stufe die
Identifizierung der relevanten Risikoindikatoren (beispielsweise
Wasserqualität, Luftverschmutzung etc.) je Subportfolio im
Vordergrund standen.
In der zweiten Stufe der Analyse erfolgte die Quantifizierung
der besonders relevanten Indikatoren mittels Szenarioana-
lysen. So kann eine quantitative Aussage bezüglich der Wesent-
lichkeit aufgrund von Biodiversitätsrisiken abgeleitet werden.
In der zweiten Stufe wurden die als relevant identifizierten
Biodiversitätsindikatoren im Reputationsrisiko und Kreditrisiko
genauer beleuchtet.
IRO-1 E5
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen klimabezogenen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
11. Überprüfung von Vermögenswerten und Ge-
schäftstätigkeiten hinsichtlich Ressourcenzuflüssen,
-abflüssen und Abfällen sowie Konsultationen mit
betroffenen Gemeinschaften
Im Rahmen der Risiko-Wesentlichkeitsanalyse von umwelt-
bezogenen Risikotreibern wurde unter anderem eine Relevanz
des Risikotreibers „Kreislaufwirtschaft“ identifiziert. Daraus er-
gab sich die Notwendigkeit, den Risikotreiber „Kreislaufwirt-
schaft“ anhand von Szenarien genauer zu beleuchten. Bei Im-
mobiliensanierungen könnte insbesondere die Verwendung
von kreislaufkonformen Methoden und Materialien mit deut-
lichen Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Verfahren ein-
hergehen. Um einen von Sanierungen betroffenen Anteil des
Portfolios abzugrenzen, wurde die Restnutzungsdauer gemäß
der Beleihungswertverordnung der Immobilien in den Sub-
portfolios analysiert.
Der im Stresstesting verwendete Investitionskostenaufschlag
für Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz für
Gewerbeimmobilien wurde im weiteren Zuge der Analyse ver-
wendet. Ein zusätzlicher Aufschlag für nachhaltige Sanierungs-
materialien wurde ermittelt und auf die ursprünglichen Zahlen
gerechnet.
Die Auswirkungen erhöhter Sanierungskosten auf das Kredit-
risiko, insbesondere für Gewerbeimmobilien, konnten somit
ermittelt werden.
IRO-1 G1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken
und Chancen
6. Angabe relevanter Kriterien im Verfahren zur Er-
mittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und
Chancen in der Unternehmensführung, einschließlich
Standort, Tätigkeit, Sektor und Struktur der Trans-
aktion
Die Wesentlichkeitsanalyse für das Thema Governance wurde
analog zum allgemeinen Vorgehen (siehe ESRS 2 IRO-1) durch-
geführt.
IRO-2
In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung
des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
59. Erläuterung der Ermittlung wesentlicher Informa-
tionen und Umsetzung von Wesentlichkeitskriterien
Die Angaben zu Absatz 56. (Datenpunkte gemäß ESRS 2 Anlage
B) sind dem Anhang zu entnehmen.
Für die Ermittlung der wesentlichen Angabepflichten be-
ziehungsweise Informationen hat sich die Münchener Hypo-
thekenbank am „Ablaufdiagramm zur Bestimmung der
Angaben im Rahmen der ESRS“ (gemäß ESRS 1 Anlage E)
orientiert. Die Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse der
doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024.
ESRS 1 Abschnitt 3.2 Wesentliche Aspekte und Wesentlichkeit
von Informationen wurde umgesetzt, indem Angaben (Daten-
punkte oder Angabepflichten), die für das Geschäftsmodell
der Münchener Hypothekenbank und die ermittelten Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen nicht relevant sind, nicht
offengelegt werden.
44
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Umweltinformationen
ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER
VERORDNUNG (EU) 2020/852
(TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Regulatorische Grundlagen
Die Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) hat
zum Ziel, die nachhaltige Entwicklung im europäischen Finanz-
wesen im Sinne des EU Green Deals zu fördern und zur Errei-
chung der Pariser Klimaziele beizutragen. Die Taxonomie- VO
soll dabei unterstützen, Finanzströme in nachhaltige Wirt-
schaftsaktivitäten zu lenken und einheitliche Kriterien zu deren
Bewertung zu etablieren. Vorgaben zu der Berichterstattung
sind in Artikel 8 der Taxonomie-VO und im Disclosures Delega-
ted Act (EU) 2021/2178 definiert und entsprechend der gradu-
ellen Einführung der Taxonomiekonformität umzusetzen. Die
technischen Bewertungskriterien, anhand derer bestimmt
wird, unter welchen Bedingungen eine bestimmte Wirtschafts-
tigkeit einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel leistet, sind
im Climate Delegated Act (EU) 2021/2139 festgelegt. Dieser
wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2485 und
VO 2022/1214 um weitere Wirtschaftsaktivitäten ergänzt. Mit
der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2486 (Environmental
Delegated Act) wurden außerdem der Disclosures Delegated
Act angepasst und ergänzt sowie die technischen Bewertungs-
kriterien für die Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die Umwelt-
ziele 3 bis 6 definiert.
Die Taxonomie-VO definiert Kriterien für ökologisch nach-
haltige Wirtschaftsaktivitäten in Bezug auf die folgenden
Umweltziele:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der
Ökosysteme
Die Taxonomie-VO gilt sowohl für Nicht-Finanzunternehmen
als auch für Finanzunternehmen, die den Offenlegungs-
pflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (EU)
2022/2464 (CSRD) beziehungsweise der Vorgängerrichtlinie der
Non Financial Reporting Directive (EU) 2014/95 unterliegen.
Die Umsetzung der CSRD in deutsches Gesetz ist bis Ende 2024
nicht erfolgt.
Vorgehen der Münchener Hypothekenbank
Die Münchener Hypothekenbank legt die Meldebögen gemäß
Anhang VI des DDA offen, die neben der Green Asset Ratio
(Main-KPI) weitere Kennzahlen enthalten. Zudem sind weitere
qualitative Informationen gemäß Anhang XI des DDA zu be-
richten. Für das letzte Berichtsjahr 2023 waren erstmals An-
gaben zur Taxonomiekonformität gefordert. Die taxonomie-
konformen Geschäfte gelten als nachhaltig im Sinne der
EU-Taxonomie.
Die Prüfung einer Wirtschaftsaktivität auf Taxonomiekonformi-
t umfasst folgende drei Prüfschritte:
Substantial Contribution: Die finanzierte Wirtschaftstätigkeit
muss einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der
Umweltziele leisten.
Do No Significant Harm (DNSH): Die erhebliche Beein-
trächtigung eines anderen Umweltziels muss aus-
geschlossen werden.
Mindestschutz: Die finanzierte Wirtschaftstätigkeit muss
Mindeststandards erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die
Achtung von Menschenrechten, faire Besteuerung und Ver-
meidung von Korruption und Bestechung.
Neben der Offenlegung der taxonomiekonformen Wirtschafts-
aktivitäten für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an
den Klimawandel wurde für das Berichtsjahr 2024 auch die
Taxonomiefähigkeit in Bezug auf die weiteren vier Umweltziele
geprüft. Die vollumfänglichen Berichtspflichten zur Taxonomie-
konformität für die weiteren vier Umweltziele gelten ab dem
Berichtsjahr 2025.
Aufgrund der teilweise noch unklaren Rechtslage bei der Um-
setzung der Taxonomie-VO und der zugehörigen delegierten
Rechtsakte beruht die Ermittlung der KPIs auf einigen grund-
legenden Annahmen.
Sofern möglich, wird auf bestehende Definitionen und Berichts-
positionen aus der Finanzberichterstattung (FINREP) oder an-
deren Regelwerken zurückgegriffen. Die Basis für die Be-
rechnung der KPIs sind sowohl für den Zähler als auch für den
Nenner die FINREP-(Brutto-)Buchwerte zum Stichtag 31. De-
zember 2024.
45
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Die getroffenen Annahmen und Auslegungen wurden im Be-
richtsjahr 2024 auf Basis der aktuellen verfügbaren Informa-
tionen einer umfassenden Validierung unterzogen, die auch
die November 2023 veröffentlichte Commission Notice zur
EU-Taxonomie berücksichtigte.
Insbesondere werden (im Vergleich zur Offenlegung für das
Berichtsjahr 2023) zusätzlich im Zähler der GAR berücksichtigt:
Gewerbliche Immobilienfinanzierungen gegenüber
CSRD-pflichtigen Unternehmen sowie Objektgesellschaften
(Spezialfinanzierungen),
von CSRD-pflichtigen Unternehmen emittierte Wertpapiere
der Aktivseite sowie
Kontrahenten außerhalb des EWR.
Zudem wurde die Methodik zur Berechnung der Neugeschäfts-
KPIs und der Angabe zur prozentualen Erfassung (an den
Gesamtaktiva) angepasst (siehe „Meldebogen 0“).
Die Ableitung der CSRD-Pflicht wird für das Berichtsjahr 2024
mittels der Grenzwerte für Unternehmensgrößen (Mitarbeiter-
anzahl in Kombination mit Umsatzerlösen oder Bilanzsumme)
sowie des Sitzlands der Kontrahenten (EU) vorgenommen. Der
Großteil der aktuell CSRD-pflichtigen Kontrahenten im Portfolio
der Münchener Hypothekenbank sind Kreditinstitute.
Vorgehensweise zur Ermittlung taxonomiefähiger
Wirtschaftsaktivitäten
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als „taxonomiefähig“, wenn diese
in den nach der Taxonomie-VO erlassenen delegierten Rechts-
akten beschrieben ist. Dies ist unabhängig davon, ob diese
Wirtschaftstätigkeit alle in diesen delegierten Rechtsakten
festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt (vgl.
Artikel 1 Nr. 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178
Artikel 8 der Taxonomie-VO (EU) 2020/852).
Geschäfte, deren Verwendungszweck keiner Wirtschaftstätig-
keit eindeutig zugeordnet werden kann, sind daher nicht
taxonomiefähig. Falls taxonomiefähige Geschäfte einen Beitrag
zu mehreren Umweltzielen leisten, müssen sie dem relevantes-
ten Umweltziel zugeordnet werden. Der Kreditprozess der
Münchener Hypothekenbank (verpflichtende Vorlage von
Dokumenten mit Fokus auf Energieeffizienz etc.) setzt einen
inhaltlichen und wirtschaftlichen Fokus auf das Umweltziel 1.
Die Kredite wurden deshalb dem ersten Umweltziel (Klima-
schutz) zugeordnet.
Relevante Kontrahenten sind private Haushalte, CSRD-pflich-
tige Unternehmen (finanzielle und nichtfinanzielle Unter-
nehmen), lokale Gebietskörperschaften und Objektgesell-
schaften (Spezialfinanzierungen).
Private Haushalte
Ein Kerngeschäftsfeld der Münchener Hypothekenbank ist
die Kreditvergabe an private Haushalte. Die Gruppe der
Privathaushalte wird auf Basis der FINREP-Daten analysiert.
Dabei werden aus dem Kreditportfolio der Münchener Hypo-
thekenbank die folgenden Geschäfte gemäß Disclosures
Delegated Act berücksichtigt:
durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
Gebäudesanierungsdarlehen
Vor diesem Hintergrund hat die Münchener Hypothekenbank
folgende taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten identifiziert:
Wirtschaftsaktivität 7.1: Neubau
Wirtschaftsaktivität 7.2: Renovierung bestehender Gebäude
Wirtschaftsaktivität 7.7: Erwerb von und Eigentum an
Gebäuden
Prüfung weiterer Kontrahenten in Bezug auf
taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung vergibt die Bank
außerdem einen Großteil der Darlehen an Objektgesellschaften
(Spezialfinanzierungen) und nicht CSRD-pflichtige Unterneh-
men. Diese Spezialfinanzierungen sind taxonomiefähig. Im
Zuge der Ausweitung der CSRD-Berichtspflicht in den nächsten
Jahren werden weitere Kontrahenten voraussichtlich in die
Taxo nomiebewertung einzubeziehen sein. Aktuell hat die
Münchener Hypothekenbank keine Darlehen mit Verwen-
dungs zweck an regionale oder lokale Gebietskörperschaften
vergeben, sodass diese nicht berücksichtigt werden.
Vorgehensweise zur Ermittlung taxonomiekonformer
Wirtschaftsaktivitäten
Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als „taxonomiekonform“, wenn
diese den in Artikel 3 der Taxonomie-VO festgelegten Anforde-
rungen entspricht (vgl. Artikel 1 Nr. 2 Delegierter Rechtsakt zu
Artikel 8 Taxonomie-VO). Dies umfasst somit insbesondere
die Einhaltung der in Artikel 3d angeführten „technischen
Bewertungskriterien“.
Im Fokus der Prüfung steht die Wirtschaftstätigkeit 7.7 (Erwerb
von und Eigentum an Gebäuden).
46
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Der wesentliche Beitrag der Immobilienkredite zum Umwelt-
ziel 1 wird anhand der technischen Bewertungskriterien des
Climate Delegated Act untersucht.
Die Geschäfte werden überwiegend anhand der „Substantial
Contribution“ der Wirtschaftsaktivität 7.7 „Erwerb von und
Eigentum an Gebäuden“ geprüft, wenn sie eine Immobilie
finanzieren, die bis spätestens 31. Dezember 2020 fertiggestellt
wurde. Liegt ein Energieeffizienzausweis mit einer Energie-
effizienzklasse von mindestens A vor, so gilt das Geschäft als
taxonomiekonform. Liegt kein Energieausweis vor oder wird
die Energieeffizienzklasse von mindestens A nicht erreicht,
kann ein Geschäft dennoch taxonomiekonform sein, wenn es
zu den oberen 15 Prozent des nationalen oder regionalen Ge-
bäudebestands gehört. Dies wird über Schwellenwerte geprüft,
die für Objekte in Deutschland auf der Drees & Sommer Studie
8
und für Objekte in der Schweiz auf einer bei IAZI in Auftrag ge-
gebenen Studie
9
basieren. Geschäfte, die eine Immobilie mit
Baujahr ab 2021 finanzieren, werden laut Climate Delegated
Act anhand der „Substantial Contribution“ der Wirtschafts-
aktivität 7.1 „Neubau“ geprüft. Der Primärenergiebedarf dieser
Immobilien muss mindestens 10 Prozent unter den Anforde-
rungen für Niedrigstenergiegebäude liegen. Dabei wird der
aktuelle NZEB-Standard nach GEG berücksichtigt. Der Nach-
weis darüber erfolgt über den Energieausweis.
Im zweiten Schritt der Taxonomiekonformitätsprüfung sind
gemäß dem Climate Delegated Act für Wirtschaftsaktivitäten,
die zum Umweltziel 1 beitragen, die DNSH-Kriterien zu erfüllen.
Zur Prüfung der DNSH-Kriterien ist grundsätzlich eine Klima-
risiko- und Vulnerabilitätsbewertung durchzuführen. Diese
wurde für die Münchener Hypothekenbank mithilfe eines Be-
wertungstools durch einen externen Anbieter vorgenommen.
Der dritte Schritt der Taxonomiekonformitätsprüfung zur Ein-
haltung der Mindeststandards entfällt für private Haushalte.
10
Im Gewerbegeschäft kommen für die Prüfung bewährte Instru-
mente wie der „Know Your Customer“-Prozess, Negative News
Screening und ESG-Scores zum Einsatz. Zudem wird überprüft,
ob die Kontrahenten durch ihr Sitzland bereits rechtlichen
Zwängen unterliegen, den Mindeststandards nachzukommen.
Die Münchener Hypothekenbank definiert zudem in einer
Richtlinie zu Menschenrechten und Diversität ihre Erwartungen
gegenüber Mitarbeitenden sowie Geschäftspartnern und
Dienstleistern. Für den Fall, dass der Münchener Hypotheken-
bank Hinweise vorliegen, dass ein potenzieller gewerblicher
Geschäftspartner die Menschenrechte verletzt, kann es nach
Prüfung des Falls zu einer Ablehnung des entsprechenden
Geschäfts führen. Darüber hinaus ist der Ausschluss von sank-
tionierten Kunden durch etablierte Prozesse sichergestellt.
Weitere Informationen finden sich in der Angabe „ESRS G1-1
Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmens-
kultur“.
Zur Bewertung der nichtzweckgebundenen Geschäfte (von
CSRD-pflichtigen Unternehmen emittierte Wertpapiere der
Aktivseite) werden die von den Emittenten für das vorherige
Geschäftsjahr veröffentlichten Taxonomiequoten heran-
gezogen. Aufgrund der geringen Anzahl an CSRD-pflichtigen
Kontrahenten wurde von der Anbindung eines externen Daten-
anbieters abgesehen und die Quoten wurden manuell erfasst.
Die Münchener Hypothekenbank hat Stand 31. Dezember 2024
keine Geschäfte mit konkreten Verwendungszwecken gegen-
über lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Bundes-
länder werden analog zu Staaten behandelt.
11
Die so ermittelten taxonomiekonformen Kredite fließen in die
Berechnung der Green Asset Ratio (GAR) ein, die für das Jahr
2024 14,31 Prozent (Umsatz sowie CapEx) beträgt.
Kennzahlen und Meldebögen
Nachfolgend werden die taxonomiefähigen und -konformen
Geschäfte der Münchener Hypothekenbank im Rahmen der
Templates des Anhangs VI des Disclosures Delegated Act (EU)
2021/2178 dargestellt.
Meldebogen 0
Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxo-
nomie-VO offenzulegenden KPIs – umfasst die zentrale KPI der
Green Asset Ratio (GAR) sowie zusätzliche KPIs.
Die Münchener Hypothekenbank berücksichtigt die Wert-
papiere von CSRD-pflichtigen Emittenten, deren KPIs für die
Green Asset Ratio der Münchener Hypothekenbank einbezogen
werden. Aus diesem Grund weist die Münchener Hypotheken-
bank nach CapEx und Umsatzerlösen der Kontrahenten eine
geringfügig unterschiedliche Green Asset Ratio bei den Zu-
flüssen (Spalte b und c) aus. Es wird nur ein absoluter Wert
von taxonomiekonformen Vermögenswerten (7.049,70 Mio. Euro
im Bestand beziehungsweise 166,65 Mio. Euro in Zuflüssen)
ausgewiesen, ohne Unterscheidung nach CapEx und Umsatz-
erlösen der Kontrahenten (Spalte a). Die GAR Bestand beträgt
14,31 Prozent (Umsatz sowie CapEx). Der Anstieg im Vergleich
zum 31. Dezember 2023 resultiert aus der Ausweitung der im
Zähler berücksichtigten Geschäfte (s.o.). Zudem wurde die
FINREP-Klassifizierung der privaten Haushalte angepasst.
Diese Anpassung führte zu einer Vergrößerung des geprüften
Kontrahentenkreises. Im Vergleich zur Umsetzung per 31. Dezem-
8
Drees & Sommer; VDP (2023) EU Taxonomy: Acquisition and Ownership of Buildings.
Derivation of Top 15 % of existing building stock in Germany
9
CO
2
-Auswertung M-Wert per 31. Dezember 2023; erstellt Januar 2025
10
Final Report on Minimum Safeguards der Sustainable Finance Platform S. 11:
https://finance.ec.europa.eu/system/files/2022-10/221011-sustainable-finance-platform-
finance-report-minimum-safeguards_en.pdf
11
IDW FAQ vom 1. Dezember 2023, Kap. 3.2.2.3. S. 59ff.
47
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
ber 2023 gelten jedoch strengere Qualitätsanforderungen an
die Nachweiserbringung für Gebäude mit Baujahr ab 2021; hier
muss ein Energieausweis vorliegen.
Die Ermittlung der GAR-Zuflüsse wurde an die zum 31.Dezem-
ber 2023 im Nichtfinanziellen Bericht beschriebene Vorgehens-
weise angepasst. Die strengeren Qualitätsanforderungen an
die Nachweiserbringung für Gebäude mit Baujahr ab 2021
(Primärenergiebedarf muss mindestens 10 Prozent unter dem
Schwellenwert für Niedrigstenergiegebäude liegen und ein
Energiebedarfsausweis muss vorliegen), der zeitlich verzögerte
Erhalt der Energieausweise erst bei Kreditauszahlung sowie
verhältnismäßig wenig Neugeschäft, das unter die verein-
fachte Prüfregel der Top-15-Prozent des nationalen Gebäude-
bestands fällt, führen insgesamt zu deutlich geringeren
GAR-Zuflüssen (3,45 Prozent [Umsatz] beziehungsweise
3,46 Prozent [CapEx]). Eine Vergleichbarkeit zum 31. Dezem-
ber 2023 ist aufgrund der angepassten Methodik nicht ge-
geben.
Die KPIs in Spalten d bis f weisen jeweils die für die GAR an-
rechenbaren (d) beziehungsweise die nicht in den Zähler ein-
bezogenen (e) sowie die nicht in den Nenner einbezogenen (f)
Wirtschaftsaktivitäten aus, die an der Bilanzsumme gemessen
werden. Die Berechnung der prozentualen Erfassung der
Gesamtaktiva wurde an die gängige Marktpraxis angepasst
und zeigt nun eine Abdeckung von 77,47 Prozent für den GAR-
Bestand und 69,11 Prozent für die GAR-Zuflüsse.
Die KPIs in Bezug auf außerbilanzielle Risikopositionen (Finanz-
garantien, verwaltete Vermögenswerte) betragen 0 Prozent,
da die Münchener Hypothekenbank kein entsprechendes
Geschäft betreibt. Die KPIs zum Handelsbestand sowie zu
Gebühren- und Provisionserträgen aus anderen Dienst-
leistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung
werden erstmals zum 31. Dezember 2025 offengelegt.
MELDEBOGEN 0: ÜBERBLICK ÜBER DIE VON KREDITINSTITUTEN NACH ARTIKEL 8 DER TAXONOMIEVERORDNUNG OFFENZULEGENDEN KPIS
Gesamte
ökologisch
nachhaltige
Vermögenswerte KPI
 4
KPI
 5
% Erfassung
(an den
Gesamtaktiva)
 3
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Zähler der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie
Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Haupt-KPI
Bestand Grüne-Aktiva-Quote (GAR)
7.049,70 14,31 14,31 77,47 12,90 9,63
Gesamte
ökologisch
nachhaltige
Tätigkeiten KPI KPI
% Erfassung
(an den
Gesamtaktiva)
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Zähler der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie
Anhang V Abschnitt 1.1.2)
% der Vermögenswerte,
die nicht in den Nenner der
GAR einbezogen werden
(Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V
Abschnitt 1.2.4)
Zusätzliche KPIs GAR (Zuflüsse) 166,65 3,45 3,46 69,11 14,92 15,97
Handelsbuch
1
Finanzgarantien
Verwaltete Vermögenswerte
(Assets under management)
Gebühren- und Provisionserträge
2
1
Für Kreditinstitute, die die Bedingungen von Artikel 94 Absatz 1 oder Artikel 325a Absatz 1 der Kapitaladäquanzverordnung (CRR) nicht erfüllen
2
Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM;
Die Institute legen für diese KPIs zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
3
Prozent der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva der Banken
4
Basierend auf dem Umsatz-KPI der Gegenpartei
5
Basiert auf dem CapEx-KPI der Gegenpartei, außer für das Kreditgeschäft; für das allgemeine Kreditgeschäft wird der Umsatz-KPI verwendet.
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Hellblaue Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPIs ‚Gebühren- und Provisionserträge‘ (Bogen 6) und ‚Handelsbuchbestand‘ (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPIs einbezogen.
48
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Meldebogen 1
Die Vermögenswerte zur Berechnung der GAR (Total GAR As-
sets) sowie die von der GAR ausgeschlossenen Geschäfte. Die
Risikopositionen werden dabei nach Kontrahenten be-
ziehungsweise Produktart gegliedert. Die Angabe von Ver-
gleichsinformationen zum Berichtsjahr 2023 ist erfolgt. Wirt-
schaftsaktivitäten der Münchener Hypothekenbank sind dem
Umweltziel 1 (Klimaschutz) zuzuordnen, da die Münchener
Hypothekenbank hier ihren maßgeblichen Beitrag sieht. Aus
der Analyse der Geschäftstätigkeiten ergeben sich für die
Münchener Hypothekenbank bisher keine Aktivitäten, die ei-
gens dem Umweltziel 2 (Anpassung an den Klimawandel)
Rechnung tragen. Bei der Bewertung der Wertpapiere von
CSRD-pflichtigen Emittenten entfällt ein geringer Betrag an
taxonomiefähigem Geschäft auf das Umweltziel 2.
Meldebogen 1: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 2
Informationen zu Geschäften in Sektoren, die von der Taxono-
mie abgedeckt sind, auf Basis von NACE-Codes des zentralen
Geschäfts des Kontrahenten. Da zum 31. Dezember 2024
gewerbliche Immobilienfinanzierungen gegenüber CSRD-
pflichtigen Unternehmen sowie an Objektgesellschaften
(Spezialfinanzierungen) im Zähler der GAR berücksichtigt wur-
den, werden diese Informationen erstmalig im Meldebogen
offengelegt.
Meldebogen 2: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 3
Taxonomiekonformes Bestandsgeschäft im Verhältnis zu den
im Nenner erfassten Vermögenswerten aus Meldebogen 1
12
.
Es wird über den Vergleichszeitraum des Berichtsjahres 2023
berichtet.
Meldebogen 3: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 4
Taxonomiekonformes Neugeschäft aus dem Berichtsjahr 2024
im Verhältnis zu den Zuflüssen zu den im Nenner erfassten Ver-
mögenswerten im Berichtsjahr 2024. Zwar sieht das Template
taxonomiefähiges Geschäft im Nenner vor, die herrschende
Meinung geht aufgrund besserer Vergleichbarkeit zum GAR-Be-
stand allerdings dahin, im Nenner die Zuflüsse zu den im Nen-
ner erfassten Vermögenswerten zu verwenden (vgl. Melde-
bogen 3). Das Neugeschäft ergibt sich trotz Hinweises auf den
Nettozufluss im Template auf Basis der FAQ der Europäischen
Kommission
13
aus dem echten Neugeschäft aus dem Jahr
2024, ohne Berücksichtigung etwaiger Teilauszahlungen von
zum Vorjahresstichtag bereits bestehenden Geschäften.
Meldebogen 4: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 5
Informationen zu außerbilanziellen Risikopositionen (Finanz-
garantien, verwaltete Vermögenswerte). Da die Münchener
Hypothekenbank kein entsprechendes Geschäft hat, ist der
Meldebogen ohne Werte offengelegt.
Meldebogen 5: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 6
KPIs Gebühren- und Provisionserträge aus anderen Dienst-
leistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung. Da
der Meldebogen erst zum 31. Dezember 2025 verpflichtend
offenzulegen ist, enthält er im aktuellen Berichtsjahr keine
Werte.
Meldebogen 6: ›› Siehe Anlage
Meldebogen 7
KPI Handelsbuchbestand. Da der Meldebogen erst zum 31. De-
zember 2025 verpflichtend offenzulegen ist, enthält er im aktu-
ellen Berichtsjahr keine Werte. Da sich im Bestand der
Münchener Hypothekenbank zum 31. Dezember 2024 keine
Finanzinstrumente des Handelsbestands befanden, erfolgt
hierzu weder die quantitative Berichterstattung noch die Ver-
öffentlichung der begleitenden qualitativen Informationen ge-
mäß Annex XI des Disclosures Delegated Act (EU) 2021/2178.
Meldebogen 7: ›› Siehe Anlage
12
Innerhalb des Templates zeilenweise Verrechnung mit den Bruttobuchwerten der
jeweiligen Positionen aus Spalte a des Template 1
13
Frage 65, COMMISSION NOTICE on the interpretation and implementation of certain
legal provisions of the Disclosures Delegated Act under Article 8 of the EU Taxonomy Regu-
lation on the reporting of Taxonomy-eligible and Taxonomy-aligned economic activities
and assets (third Commission Notice), 8. November 2024
49
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Nachfolgend werden die Geschäfte der Münchener Hypo-
thekenbank im Rahmen der Templates des Anhangs XII des
Disclosures Delegated Act (EU) 2021/2178 im Bereich Kern-
energie und fossiles Gas dargestellt.
Meldebogen 1 (Kernenergie und fossiles Gas)
Für die Offenlegung mit Bezug zu Wirtschaftstätigkeiten im
Sinne der VO 2022/1214 (Kernenergie und fossiles Gas) be-
stehen weitere fünf Meldebögen. In Meldebogen 1 ist offenzu-
legen, welche Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und
fossiles Gas finanziert werden. Im Bestand der Münchener
Hypothekenbank befanden sich zum 31. Dezember 2024
weiterhin keine verwendungszweckgebundenen Geschäfte
in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas.
Für die Bewertung der verwendungszweckungebundenen
Wertpapiere der Aktivseite verwendet die Münchener Hypo-
thekenbank die Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas,
die von den CSRD-pflichtigen Emittenten für das vorherige Ge-
schäftsjahr veröffentlich wurden. Auf Basis der darin erfassten
Quoten wird Meldebogen 1 für die Aktivitäten 4.28, 4.29, 4.30
und 4.31 mit „Ja“ befüllt und die ausschlaggebenden Beträge
und Quoten werden in den Meldebögen 2–5 offengelegt.
Meldebogen 1 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 2 (Kernenergie und fossiles Gas)
In Meldebogen 2 werden die Beträge und die Quoten der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den
Nenner der Total GAR Assets nach Umweltzielen 1 und 2 auf
Basis der verwendeten Umsatz- beziehungsweise CapEx-
Quoten jeweils für den Bestand und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 2 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 3 (Kernenergie und fossiles Gas)
In Meldebogen 3 werden die Beträge und die Quoten der
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten in Bezug auf den
Zähler der Total GAR Assets nach den Umweltzielen 1 und 2
auf Basis der verwendeten Umsatz- beziehungsweise CapEx-
Quoten jeweils für den Bestand und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 3 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 4 (Kernenergie und fossiles Gas)
In Meldebogen 4 werden die Beträge und die Quoten der
taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirt-
schaftstätigkeiten in Bezug auf den Nenner der Total GAR
Assets nach den Umweltzielen 1 und 2 auf Basis der ver-
wendeten Umsatz- beziehungsweise CapEx-Quoten jeweils
für den Bestand und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 4 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Meldebogen 5 (Nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten)
Meldebogen 5 gibt Auskunft über die nicht taxonomiefähigen
Wirtschaftstätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossi-
les Gas und wird mit Bezug auf den Nenner der Total GAR
Assets nach den Umweltzielen 1 und 2 auf Basis der ver-
wendeten Umsatz- beziehungsweise CapEx-Quoten jeweils
für den Bestand und die Zuflüsse offengelegt.
Meldebogen 5 (Kernenergie und fossiles Gas): ›› Siehe Anlage
Ausblick
Die Münchener Hypothekenbank hat sich in ihrer Nachhaltig-
keitsstrategie das Ziel gesetzt, klimafreundliche Finanzierungen
zu fördern und Produkte für die Gebäudesanierung einzu-
führen. Das im Jahr 2024 entwickelte Klimaziel, das auch Teil
der Geschäftsstrategie ist, sowie der zugehörige Maßnahmen-
plan tragen ebenfalls zu diesem Ziel bei.
Dies führt dazu, dass die Münchener Hypothekenbank stetig an
einer Verbesserung ihres Datenhaushalts arbeitet. Eine bessere
Datenlage soll ermöglichen, dass in den nächsten Berichts-
perioden beispielsweise auch Renovierungsdarlehen in die
Bewertung der Taxonomiekonformität miteinbezogen werden
können. Darüber hinaus werden zur Verbesserung der Daten-
basis zusätzlich neue Prozesse eingeführt. Eine zunehmende
höhere Qualität im Datenbestand zur Energieeffizienz der fi-
nanzierten Immobilienobjekte wird das Neugeschäft künftig
vorweisen, da die Vorlage eines Energieeffizienzausweises für
die Auszahlung eines Kredits inzwischen für alle Kunden ver-
pflichtend ist. Die für die Taxonomieprüfung im gewerblichen
Geschäft erforderlichen Unterlagen werden ab dem Berichts-
jahr 2024 bereits vor Abschluss des Kreditvertrags beim Kunden
angefordert.
Obwohl die EU-Richtlinie zur CSRD noch nicht in nationales
Recht umgesetzt wurde, ist weiterhin von einer schrittweisen
Ausweitung der Berichtspflicht gemäß Artikel 8 der Taxonomie-
VO auf mehr Unternehmen auszugehen. Damit können in Zu-
kunft finanzierte Wirtschaftsaktivitäten in die Green Asset Ratio
einfließen, die aufgrund der fehlenden CSRD-Pflicht der Kontra-
henten aktuell nicht berücksichtigt werden.
Die Weiterentwicklung der Taxonomie-Offenlegung hängt
maßgeblich von den Plänen der EU-Kommission zur Omnibus-
Verordnung ab, die die Berichtspflichten aus der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate
Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-
Taxonomie-Verordnung bündeln soll.
50
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
E1 KLIMAWANDEL
E1-1
Übergangsplan für den Klimaschutz
16. a) Erläuterung der Vereinbarkeit der Unter-
nehmensziele mit dem Übereinkommen von Paris
Kreditportfolio:
Die Münchener Hypothekenbank hat THG-Emissionsreduktions-
ziele zur Unterstützung der Begrenzung der Erderwärmung auf
1,5 Grad definiert. Zurzeit liegt der Fokus darauf, diese Ziele
weiter zu detaillieren und die Datenbasis zu optimieren. Aus
diesem Grund ist die Veröffentlichung der Ziele für das kom-
mende Berichtsjahr vorgesehen. Die Zielsetzungen basieren
auf den folgenden wesentlichen Annahmen und Eckpunkten:
Orientierung am 1,5-Grad-Ziel:
Die Münchener Hypothekenbank richtet ihre Klimaziele an
den wissenschaftlich fundierten Dekarbonisierungspfaden
des Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM) aus, derzeit
mit Orientierung am 1,5-Grad-CRREM-Pfad.
Portfoliosimulation:
Zur Erarbeitung realistischer und branchenbezogener
Emissionsreduktionsziele für das Mengen- und Gewerbe-
geschäft wurde eine Simulation des Kreditportfolios model-
liert. Diese simuliert die mögliche Entwicklung der THG-
Emissionsintensität bis 2030, basierend auf aktuellen
statistischen Erhebungen, externen Studien, internen
Experteneinschätzungen sowie gesetzlichen Vorgaben.
Dabei werden relevante interne (zum Beispiel Neugeschäfts-
entwicklung) und externe Faktoren (zum Beispiel Heizungs-
mix) sowie deren Auswirkung auf die THG-Intensität prog-
nostiziert und berücksichtigt.
Dekarbonisierungspfade:
Die Simulation erzeugt Dekarbonisierungspfade, die mit
den CRREM-Abbaupfaden abgeglichen werden, um sicher-
zustellen, dass die Emissionsreduktionsziele im Einklang
mit dem 1,5-Grad-Ziel stehen.
Spezifische Maßnahmen:
Um die Emissionsziele zu erreichen, hat die Münchener
Hypothekenbank entsprechende Maßnahmen definiert
(siehe ESRS E1-3).
Integration in die Geschäftsstrategie:
Die Klimaziele sind in die Geschäftsstrategie der Münchener
Hypothekenbank bereits integriert. Sie werden durch ein
Steuerungs,- Reporting- und Governancemodell unterstützt,
das regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird.
Durch die Entwicklung von THG-reduzierenden Maßnahmen
und die Ausrichtung an den Dekarbonisierungspfaden von
CRREM stellt die Münchener Hypothekenbank sicher, dass ihre
Ziele zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad im Ein-
klang mit dem Übereinkommen von Paris stehen.
Kapitalmarkt und Funding:
Im Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding wird nur das Aktiv-
geschäft bei der THG-Berechnung betrachtet. Die Positionen in
den Anlageklassen Banken, Staatsanleihen, Kommunaldar-
lehen, Fonds und Beteiligungen werden entlang der geplanten
Net-Zero-Pfade bis 2050 verwaltet, wobei die Klimaziele und
THG-Emissionen der Emittenten berücksichtigt werden. Dabei
orientiert sich die Münchener Hypothekenbank an den metho-
dischen Vorgaben von Partnership for Carbon Accounting Fi-
nancials (PCAF (2022). The Global GHG Accounting and Repor-
ting Standard Part A: Financed Emissions. Second Edition).
Alle Länder der Europäischen Union, einschließlich Staatsan-
leiheemittenten, unterliegen dem Europäischen Klimagesetz,
das Netto-Null-Emissionen bis 2050 vorschreibt (Verordnung
(Europäische Union) 2021/1119). Dies unterstützt die Klima-
ziele des Portfolios und ermöglicht die Ausrichtung am Pariser
Abkommen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad.
Eigenbetrieb:
Die Münchener Hypothekenbank hat sich für den Eigenbetrieb
das Ziel gesetzt, Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Dabei wird
der im Tool des Vereins für Umweltmanagement und Nach-
haltigkeit (VfU) in Finanzinstituten integrierte Pfad der Science
Based Targets Initiative (SBTi) als Orientierung genutzt.
51
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
16. b) Ermittelte Dekarbonisierungshebel und ge-
plante Maßnahmen
Die ermittelten Dekarbonisierungshebel und entsprechende
geplante Maßnahmen unterscheiden sich für Kreditportfolio,
Kapitalmarkt und Funding sowie im Eigenbetrieb und sind im
Folgenden getrennt dargestellt. Eine ausführliche Darstellung
der Maßnahmen ist im Kapitel E1-3 Absatz 29a zu finden.
Kreditportfolio – Mengengeschäft
Dekarbonisierungshebel Steigerung der Modernisierungs-
und Sanierungsquote
Maßnahme 1: Einführung von Finanzierungsprodukten,
die die Sanierung von Immobilien begünstigen
Maßnahme 2: Fokussierte Identifizierung von THG-intensi-
ven Objekten im Bestandsportfolio
Maßnahme 3: Verstärktes Angebot und verstärkte Nutzung
aktueller Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederauf-
bau (KfW) für klimafreundliche Finanzierungslösungen
Dekarbonisierungshebel Förderung und Steuerung klima-
freundlicher Finanzierungen
Maßnahme 1: Weiterentwicklung des Angebots klima-
freundlicher Finanzierungsprodukte (Grünes Darlehen)
Maßnahme 2: Steuerung und Monitoring des Portfolios
nach Energieeffizienz und THG-Intensität
Maßnahme 3: Berücksichtigung nichtfinanzieller Aspekte
im Kreditvergabeprozess
Kreditportfolio – Gewerbegeschäft
Dekarbonisierungshebel Steigerung der Modernisierungs-
und Sanierungsquote
Maßnahme 1: Standardisierung und Weiterentwicklung
von grünen Finanzierungsprodukten für klimafreundliche
Sanierungsmaßnahmen
Maßnahme 2: Fokussierte Ansprache THG-intensiver Ob-
jekte im Bestandsportfolio
Dekarbonisierungshebel Förderung und Steuerung klima-
freundlicher Finanzierungen
Maßnahme 1: Produkteinführung „Green Loan Gewerbe“
zur Verringerung der Emissionsintensität
Maßnahme 2: ESG-Score als Steuerungselement
Maßnahme 3: Steuerung und Monitoring des Portfolios
nach Energieeffizienz und THG-Intensität im Portfolio
Maßnahme 4: Ausschluss (besonders) energieineffizienter
Finanzierungen im Kundensegment Wohnungsunter-
nehmen
Maßnahme 5: Ausweitung der Geschäftstätigkeiten im Be-
reich Development-Finanzierungen
Kapitalmarkt und Funding
Dekarbonisierungshebel Einbindung von klimabezogenen
Kriterien in Prozesse
Maßnahme 1: Erweiterung des Limitprozesses bei Neu-
kunden und der laufenden Bonitätsanalyse auf Einzel-
adressenbasis um quantitative und qualitative Faktoren be-
zogen auf THG-Emissionen
Maßnahme 2: Aktives Monitoring der Investments im Be-
stand durch quartalsweise Portfoliobetrachtung in Hinblick
auf die Entwicklung von Klimazielen der Emittenten
Eigenbetrieb
Dekarbonisierungshebel Reduktion der Gebäudeemissionen
Maßnahme 1: Verringerung des Strom- und Wärmever-
brauchs in der Zentrale
Maßnahme 2: Umstellung des Strommix bei vermieteten
Gebäuden und angemieteten Flächen/Regionalbüros
Dekarbonisierungshebel Reduktion der Emissionen im
Informationstechnologie- und Ressourcenmanagement
Maßnahme 1: Digitalisierung von Prozessen
Maßnahme 2: Erreichung von THG-Neutralität der ver-
wendeten Rechenzentren in Zusammenarbeit mit externem
Dienstleister
Dekarbonisierungshebel Reduktion der Mobilitäts-
emissionen
Maßnahme 1: Prämienprogramm für emissionsärmere
Fahrzeuge der Fahrzeugflotte
Maßnahme 2: Digital-First für nichtkundenbezogene Reisen
Maßnahme 3: Elektrifizierung des Zulieferungsfahrzeugs in
der vorgelagerten Lieferkette durch den Dienstleister (bei
Aktentransporten)
52
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
16. d) Qualitative Bewertung der potenziellen
gebundenen THG-Emissionen im Zusammenhang
mitden Vermögenswerten und Produkten
Gebundene THG-Emissionen Kreditportfolio:
Unter gebundenen THG-Emissionen sind die durch Finanzie-
rungs- und Investitionstätigkeit verursachten Emissionen (ge-
mäß ESRS E1-1 16. d)) zu verstehen.
Kreditportfolio
Die Bewertung, ob gebundene THG-Emissionen im Kredit-
portfolio der Münchener Hypothekenbank als wesentlich ein-
zustufen sind, erfolgt auf Basis der vertraglich vereinbarten
Kreditlaufzeiten (nicht der Zinsbindungsfrist).
In diesem Zusammenhang konnte derzeit kein wesentlicher
Bestandteil im Kreditportfolio identifiziert werden, der ge-
gebenenfalls einen signifikant negativen Einfluss auf die Er-
reichung der Emissionsreduktionsziele haben könnte.
Aktuell wird aus folgenden Aspekten keine Gefährdung der
Klimaziele durch die identifizierten gebundenen THG-Emissio-
nen erwartet:
Netto-Null-Ziele bei Neubauten
Die strengeren Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie Energy
Performance of Buildings Directive (EPBD) und des Ge-
bäudeenergiegesetzes (GEG) sollen ab 2025 höhere Effi-
zienzstandards und ab 2030 emissionsfreie Neubauten
sicherstellen. Die Vorgaben fördern langfristig die Reduktion
der THG-Emissionen im Kreditportfolio der Münchener
Hypothekenbank.
Verbesserung von Bestandsimmobilien
Gesetzliche Vorgaben und Anreize der Europäischen Union
und Deutschlands zur Energieeffizienz sollen den Gebäude-
bestand bis 2045 klimaneutral werden lassen und den
Energieverbrauch sowie die Emissionen von Bestands-
immobilien bis 2050 deutlich reduzieren.
Gesetzliche Vorgaben und politische Maßnahmen
Die europäischen und nationalen Gesetze fördern die De-
karbonisierung des Immobiliensektors. Das Klimaschutz-
gesetz von 2021 zielt darauf ab, den Gebäudesektor bis 2045
klimaneutral zu machen und die Emissionen bis 2030 um
mindestens 66 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren.
Kapitalmarkt und Funding
Im Geschäftsbereich Kapitalmarkt und Funding liegen keine
wesentlichen gebundenen THG-Emissionen vor. Die Werte sind
im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht signifikant.
Mögliche Risiken für die Erreichung der Klimaziele durch die
identifizierten gebundenen THG-Emissionen werden als gering
eingeschätzt. Die Emittenten der Staatsanleihen, wie beispiels-
weise Deutschland und Frankreich, haben sich verpflichtet, ihre
Klimaziele zu erreichen und bis 2045 beziehungsweise 2050
klimaneutral zu sein. Diese Verpflichtungen sind fest in den na-
tionalen Klimaplänen und Gesetzen dieser Länder verankert.
Das Aktivgeschäft Kapitalmarkt des Geschäftsfelds Kapital-
markt und Funding lässt sich daher im Rahmen der regulatori-
schen Vorgaben und der festen Verpflichtungen der Emittenten
im Einklang mit den Klimazielen steuern.
16. g) Angaben über den Ausschluss von
Paris-abgestimmten EU-Referenzwerten
Die Münchener Hypothekenbank ist von den Paris-ab-
gestimmten EU-Referenzwerten (Benchmark-Verordnung) der
Delegierten Verordnung (EU) 2020/1818 nach Artikel 12 Absatz
1 Buchstabe d) bis g) nicht ausgenommen.
16. h) Angaben über die Einbettung des
Übergangsplans in die allgemeine Geschäfts-
strategie und Finanzplanung
Ab 2025 werden die in der Geschäftsstrategie enthaltenen
Klimaziele (Verfolgung des Pariser Klimaabkommens) um dezi-
dierte Ziele für das Kreditportfolio, unterteilt nach Gewerbe-
und Menge, integriert. Die Geschäftsstrategie verweist auf den
Transitionsplan
14
und wird um dessen Inhalte in den nächsten
Jahren sukzessive erweitert. Parallel erfolgt die sukzessive
stärkere Verzahnung mit der Finanzplanung. Für das Aktiv-
geschäft Kapitalmarkt des Geschäftsfelds Kapitalmarkt und
Funding sind derzeit keine Effekte auf die Finanzplanung zu
erwarten. Anpassungen erfolgen bei Bedarf.
16. i) Informationen über die Genehmigung des
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgans
Der Transitionsplan wurde am 19. Dezember 2024 per Vor-
standsbeschluss beschlossen. Die Genehmigung durch den
Aufsichtsrat soll in der Aufsichtsratssitzung am 24. und 25. März
2025 erfolgen.
16. j) Erläuterung des Fortschritts bei der
Umsetzungdes Übergangsplans
Der Transitionsplan wurde erstmals zum Stichtag 31. Dezember
2024 erstellt.
14
Der Begriff Transitionsplan wird synonymhaft für den Begriff Übergangsplan verwendet.
53
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – RISIKOSTRATEGIE 2025
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
In der Risikostrategie wird die risikopolitische Ausrichtung vorgegeben und der Umgang mit den eingegangenen Risiken beschrieben. Ab-
geleitet aus der Geschäftsstrategie und den wesentlichen Geschäftsaktivitäten werden die Ausgangslage sowie die Ziele und Maßnahmen
zum Umgang mit diesen Risiken dargestellt.
Ziel der Risikostrategie ist es, den strategischen Rahmen für das Risikomanagement zu etablieren und das Risikobewusstsein aller Mit-
arbeitenden im Rahmen der Unternehmens- und Risikokultur zu fördern. Die Risikotragfähigkeit und Liquidität der Bank sollen durch
risikostrategische Vorgaben nachhaltig gewährleistet werden.
ESG-Risiken sind dabei nicht als eigene Risikoart zu betrachten, sondern wirken auf die bestehenden Risikoarten der Risikoinventur ein.
Eine separate Auseinandersetzung mit ESG-Risiken ist jedoch sichergestellt, indem sie pro Risikoart untersucht werden. Klimarisiken sind
wiederum ein wesentlicher Bestandteil der ESG-Risiken und unterteilen sich in transitorische und physische Risiken.
Klimarisiken werden im Rahmen einer umfangreichen Analyse unter anderem für die Risikoart Kreditrisiko überprüft. Im ersten Schritt wird
eine Relevanzeinstufung pro Risikotreiber getroffen. Basierend auf den Ergebnissen werden für als relevant identifizierte Risikotreiber
Szenarioanalysen durchgeführt, um eine Wesentlichkeit zu bestimmen.
Die Ergebnisse der Analyse als auch die damit verbundenen Maßnahmen fließen direkt in die Risikostrategie ein und werden in allen risiko-
politischen Entscheidungen berücksichtigt.
Die Risikostrategie wird regelmäßig geprüft und angepasst. Sie wird mindestens einmal jährlich hinsichtlich Zielerreichung und Effektivität
überprüft, gegebenenfalls weiterentwickelt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Die Beurteilung der Klimarisiken unterliegt einer mindestens jährlichen Aktualisierung mit zugehöriger Berichterstattung im Rahmen des
ESG-Reportings.
Anwendungsbereich
Die Risikostrategie gilt für die Gesamtbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Überprüfung und Anpassung der Risikostrategie und trägt dafür Sorge, dass geeignete
Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken bestehen. Auf operativer Ebene wird die Risikostrategie inklusive
Aktualisierungsprozess von der Abteilung Risikocontrolling verantwortet. Der Bereich Non-Financial-Riskmanagement ist für die Integration
und Aktualisierung nicht-finanzieller Risiken verantwortlich.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Risikostrategie ist für die Mitarbeitenden über das Intranet einsehbar. Gemäß Capital Requirements Regulation („CRR“) werden Inhalte
aus der Risikostrategie zudem im Offenlegungsbericht auf der Website veröffentlicht.
(„x“)
a) Klimaschutz
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
E1-2
Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel
Kreditportfolio
24.–25. Konzepte zum Management wesentlicher
Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen im
Einklang mit ESRS 2 MDR-P
54
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ERKLÄRUNG
KONZEPT – NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE/-ROADMAP 2023/24
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/24 definiert die Ziele, KPIs und Maßnahmen für sieben Handlungsfelder.
Im Handlungsfeld Nachhaltiges Geschäftsmodell stehen der langfristige wirtschaftliche Erfolg und die Schaffung eines Mehrwerts für Umwelt
und Gesellschaft im Vordergrund. In diesem Rahmen soll zum Beispiel der Anteil grüner Finanzierungen im Bestands- und Neugeschäft ge-
steigert sowie der Anteil grüner Refinanzierungen ausgeweitet werden. Maßnahmen wurden hier zum Beispiel im Rahmen der Verbesserung
der Energienachweisquoten durchgeführt, als KPI dient beispielsweise der prozentuale Anteil grüner Darlehen im Neugeschäft.
Im Handlungsfeld Klimawandel und CO
2
-Emissionen wird ein messbarer Beitrag zur Dekarbonisierung des Darlehensportfolios angestrebt.
Es wurden entsprechende Maßnahmen zur Ermittlung des CO
2
-Fußabdrucks im Darlehensportfolio umgesetzt, der als zentraler KPI in diesem
Bereich dient.
Im Handlungsfeld Risikomanagement wird durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen eine systematische Berücksichtigung von
physischen und transitorischen Klimarisiken im Risikomanagement und in der Kreditvergabe sichergestellt. Maßnahmen und KPIs wurden
zum Beispiel zum ESG-Scoring im Mengengeschäft definiert.
Übergreifendes Ziel ist die Weiterentwicklung zu einer nachhaltigen Bank. Mit den Geschäftsaktivitäten soll ein Beitrag zur Erreichung der
Ziele des Pariser Klimaabkommens geleistet werden.
Das Nachhaltigkeitsmanagement überwacht die Zielerreichung sowie die Erfassung der festgelegten KPIs. Außerdem ist Nachhaltigkeits-
management für die zentrale Koordination und Controlling der Umsetzung der Strategie zuständig und gibt die Vorgaben der Umsetzung an
die Fachbereiche, zum Beispiel im Hinblick auf die Produkte oder die Kommunikation, an die Marktbereiche weiter. Es wird seitens des Be-
reichs Non-Financial-Riskmanagement sichergestellt, dass die von den Fachbereichen definierten Maßnahmen und Ziele im Kerngeschäft auf-
einander abgestimmt und strategisch kohärent sind. Um diese Aufgabe zu erfüllen, behält sich der Bereich das Recht vor, bei Bedarf eine
Stellungnahme abzugeben oder ein Votum im ESG-Board einzubringen, um die übergreifende strategische Ausrichtung sicherzustellen.
Anwendungsbereich
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap gilt für das gesamte Kerngeschäft der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap verantwortlich. Als Funktionalstrategie liegt sie in
der Verantwortung in der Abteilung Non-Financial-Riskmanagement Grundsatz, die für die Erstellung, Aktualisierung und Überwachung ver-
antwortlich ist. Die Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen und Ziele obliegt den jeweiligen Fachbereichen.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/2024 basiert auf einer im Jahr 2021 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. In dieser Wesentlich-
keitsanalyse wurden 17 Interviews mit (elf internen und sechs externen) Stakeholdern durchgeführt, um zu ermitteln, welche Themen im Be-
reich Nachhaltigkeit aus ihrer Sicht für die Münchener Hypothekenbank als relevant erachten werden. Basierend auf den Ergebnissen wurden
sieben Handlungsfelder identifiziert.
In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 wurde die aktuelle Bedeutung der Ziele und Inhalte aus den hier dargestellten Handlungs-
feldern im Bereich Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel von den befragten internen und externen Stakeholdern bestätigt.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Für Mitarbeitende ist die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap in der Schriftlich fixierten Ordnung (SfO) einsehbar.
(„x“)
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
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ERKLÄRUNG
KONZEPT – GREEN BOND FRAMEWORK
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Um sicherzustellen, dass ihre nachhaltigen Finanzierungen internationalen Standards genügen, hat die Münchener Hypothekenbank be-
schlossen, ein Green Bond Framework zu erstellen, das im Einklang mit den jeweils aktuellen ICMA Green Bond Principles steht.
Das Framework schafft die Grundlage und die Rahmenbedingungen für die Verankerung von Nachhaltigkeit im Kerngeschäft in Form eines
Kreislaufmechanismus, in dessen Rahmen auf der Aktivseite nachhaltige Immobilienfinanzierungen vergeben werden, die wiederum auf der
Passivseite nachhaltig refinanziert werden.
Das Green Bond Framework definiert somit die Rahmenbedingungen für die Spezifizierung der grünen Anlagen. Alle nachhaltigen Re-
finanzierungsprodukte werden für die Refinanzierung und/oder die Finanzierung grüner Darlehen im Rahmen der nachhaltigen Kreditvergabe
in der privaten Immobilienfinanzierung sowie für nachhaltigkeitszertifizierte Gewerbedarlehen verwendet.
Im Green Bond Framework der Münchener Hypothekenbank werden in diesem Zusammenhang die folgenden Aspekte der ICMA Green Bond
Principles berücksichtigt und berichtet: (1) Verwendung der Emissionserlöse, (2) Projektbewertung und -auswahl, (3) Verwaltung der Erlöse,
(4) Berichtswesen sowie (5) externe Überprüfung.
Das Green Bond Framework wurde durch eine Second Party Opinion seitens ISS ESG unabhängig überprüft, wobei die Übereinstimmung mit
den ICMA Green Bond Principles bestätigt wurde.
Anwendungsbereich
Das Green Bond Framework umfasst das nachhaltige Produktportfolio der Münchener Hypothekenbank und richtet sich primär an die In-
vestoren.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung des Green Bond Frameworks verantwortlich. Die Erstellung des aktuell gültigen Green
Bond Frameworks ist in Zusammenarbeit zwischen der Abteilung Non-Financial-Riskmanagement Grundsatz und Treasury erfolgt.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Das Framework wurde im Einklang mit dem ICMA Green Bond Principles erstellt.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Das ›› Green Bond Framework ist öffentlich auf der Website der Münchener Hypothekenbank zugänglich.
(„x“)
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
56
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – KREDITHANDBUCH (INKLUSIVE ZUGEHÖRIGER PROZESSANWEISUNGEN)
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Im Kredithandbuch der Bank sind die Kompetenzordnung und Prozessvorschriften für die am Kreditportfolio beteiligten Fachbereiche, ihre
Verantwortlichkeiten und die Kreditprodukte dargestellt. Das Kredithandbuch dokumentiert die Organisation der für das interne Risiko-
management relevanten Prozesse und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Kreditrisiken. Dies erfolgt anhand von Organisationsrichtlinien,
Ablaufbeschreibungen, Handbüchern und ratingspezifischen Fachanweisungen.
Das Ziel des Kredithandbuchs ist es, standardisierte Richtlinien und Verfahren für die Kreditvergabe und das Risikomanagement festzulegen.
Das Kredithandbuch beinhaltet Beschreibungen von organisatorischen Sicherungsmaßnahmen, laufenden automatischen Maßnahmen und
Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Dazu gehören insbesondere Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Zugriffs-
beschränkungen, Zahlungsrichtlinien, Neuproduktprozess und Saldenbestätigungen.
Die Richtlinien aus dem Kredithandbuch unterstützen das ESG-Risikomanagement der Münchener Hypothekenbank. Insbesondere physische
und transitorische (Klima-)Risiken sind gemäß den Vorschriften des Kredithandbuchs bei der Wertermittlung der finanzierten Objekte in Wert-
gutachten und -aktualisierungen zu berücksichtigen. Diese Risiken fließen ebenfalls in die Kreditwürdigkeitsprüfung beim Neugeschäft ein,
wobei relevante KPIs durch das ESG-Scoring-Verfahren im Individualgeschäft der Bank für jede Kreditentscheidung erfasst werden. Grund-
sätzlich sind energetische Objektdaten im Neugeschäft verpflichtend von den Kreditnehmern einzuholen und zu erfassen.
Für die Einholung und Erfassung der Energieeffizienzdaten und Zertifikate sowie zur Ermittlung des ESG-Scores wurden jeweils Prozess-
anweisungen verfasst, die von den Mitarbeitenden in den Markt- und Marktfolgebereichen verpflichtend angewendet werden müssen.
Die im Kredithandbuch festgelegten Richtlinien zum ESG-Risikomanagement zielen darauf ab, das Ausfallrisiko und Wertminderungen von
finanzierten Immobilien im Portfolio zu begrenzen, die insbesondere durch physische und transitorische Klimarisiken entstehen können.
Die zugehörigen Prozessanweisungen stellen den Bearbeitern zusätzliche Erläuterungen und Hintergrundinformationen zu den betreffenden
Fragestellungen zur Verfügung und liefern konkrete Hinweise beziehungsweise Anweisungen, wie die Richtlinien in der Praxis fachlich und
systemseitig umzusetzen sind.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich umfasst das Kreditportfolio der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung des Kredithandbuchs verantwortlich. Auf operativer Ebene ist die Verantwortlichkeit für
die Aktualisierung und Weiterentwicklung des Kredithandbuchs dezentral durch Markt- und Marktfolgebereiche sowie Treasury geregelt. Für
Nachhaltigkeitskriterien und das ESG-Risikomanagement ist die Abteilung Non-Financial-Risikomanagement Grundsatz verantwortlich.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Das Kredithandbuch ist für die Mitarbeitenden über das Intranet einsehbar.
(„x“)
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – RISIKOSTRATEGIE 2025
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
In der Risikostrategie wird die risikopolitische Ausrichtung vorgegeben und der Umgang mit den eingegangenen Risiken beschrieben.
Ziel der Risikostrategie ist es, den strategischen Rahmen für das Risikomanagement zu schaffen und das Risikobewusstsein aller Mit-
arbeitenden im Rahmen der Unternehmens- und Risikokultur zu fördern. Die Risikotragfähigkeit und Liquidität der Bank sollen durch die
risikostrategischen Vorgaben nachhaltig gewährleistet werden.
ESG-Risiken werden im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse unter dem Gesichtspunkt Operationelles Risiko und Operationelles Risiko/Rechts-
risiko untersucht. Dabei werden Operationelle Risiken aus physischen Risiken und transitorische Klimarisiken überprüft sowie auf ihre Rele-
vanz für den Eigenbetrieb der Münchener Hypothekenbank beurteilt. Die Ergebnisse und damit verbundene mitigierende Maßnahmen sind
Bestandteil der Risikostrategie. Für den Risikoappetit der Operationellen Risiken gilt gemäß der Strategieausrichtung der Bank, diese weitest-
gehend zu minimieren und entsprechend zu bewerten.
Für das Monitoring der Operationellen Risiken in der Bank wesentlich sind das periodische Self-Assessment zur systematischen Erhebung,
Bewertung und Überprüfung aller potenziellen Risiken als Ex-ante-Verfahren sowie der kontinuierliche Ausbau der Schadensfalldatenbank
als Ex-post-Verfahren. Quartalsweise wird im Rahmen des Gesamtrisikoberichts an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Zusätzlich wird ein
OpRisk-Jahresbericht erstellt. Bedeutende Schadensfälle sind sofort an den zuständigen Ressortvorstand zu melden.
Die Risikostrategie wird regelmäßig geprüft und angepasst. Sie wird mindestens einmal jährlich hinsichtlich Zielerreichung und Effektivität
überprüft, gegebenenfalls weiterentwickelt und dem Aufsichtsrat zur Kenntnis vorgelegt.
Anwendungsbereich
Die Risikostrategie gilt für die Gesamtbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Überprüfung und Anpassung der Risikostrategie und trägt dafür Sorge, dass geeignete Regelungen
zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken bestehen. Auf operativer Ebene wird die Risikostrategie inklusive Aktualisierungs-
prozess von der Abteilung Risikocontrolling verantwortet. Der Bereich Non-Financial-Riskmanagement ist für die Integration und Aktualisierung
nichtfinanzieller Risiken verantwortlich.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Risikostrategie ist für die Mitarbeitenden über das Intranet einsehbar. Gemäß Capital Requirements Regulation (CRR) werden Inhalte aus
der Risikostrategie im Offenlegungsbericht auf der Website veröffentlicht.
(„x“)
a) Klimaschutz
b) Anpassung an den Klimawandel x
c) Energieeffizienz
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
Kapitalmarkt und Funding
24.–25. Strategien zum Management wesentlicher
Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen im Ein-
klang mit ESRS 2 MDR-P
Für das Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding gelten die
Risikostrategie, die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap
2023/24, das Kredithandbuch und das Green Bond Framework
(siehe ESRS E1-2 Kreditportfolio).
Eigenbetrieb
24.–25. Strategien zum Management wesentlicher
Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen im Ein-
klang mit ESRS 2 MDR-P
58
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE/-ROADMAP 2023/24
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/24 definiert die Ziele, KPIs und Maßnahmen für sieben Handlungsfelder. Im Handlungsfeld
Klimawandel und CO
2
-Emissionen wurden Ziele, KPIs und Maßnahmen für den Klimaschutz im Eigenbetrieb definiert.
Das Ziel im Handlungsfeld Klimawandel und CO
2
-Emissionen ist die fortlaufende Reduktion der CO
2
-Emissionen im Eigenbetrieb der
Münchener Hypothekenbank. Damit möchte die Bank aktiv zur Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens beitragen.
Die Abteilung Non-Financial-Riskmanagement Grundsatz führt alle drei Monate eine Statusabfrage zur Erreichung der festgelegten Ziele
durch. Zusätzlich erfolgt durch die Fachbereiche, die jeweils für die Umsetzung verantwortlich sind, eine proaktive Verfolgung der definierten
Ziele und KPIs. Bei Bedarf können die Fachbereiche in Abstimmung mit dem zuständigen Ressortvorstand Anpassungen initiieren. Der Bereich
Non-Financial-Riskmanagement trägt im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie die operative Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass die
von den Fachbereichen definierten Maßnahmen und Ziele im Eigenbetrieb aufeinander abgestimmt und strategisch kohärent sind. Um diese
Aufgabe zu erfüllen, behält sich der Bereich das Recht vor, bei Bedarf eine Stellungnahme abzugeben oder ein Votum im ESG-Board einzu-
bringen, um die übergreifende strategische Ausrichtung sicherzustellen.
Anwendungsbereich
Die für den Eigenbetrieb der Bank festgelegten Ziele, KPIs und Maßnahmen umfassen die eigenen Standorte, darunter die Zentrale und die
Regionalbüros, den eigenen Fuhrpark und nachhaltige Mobilitätskonzepte, etwa im Rahmen von Vorgaben zu Dienstreisen oder dem Angebot
von Job-Rädern für die Mitarbeitenden.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap verantwortlich. Als Funktionalstrategie liegt sie in
der Verantwortung in der Abteilung Non-Financial-Riskmanagement Grundsatz, die für die Erstellung, Aktualisierung und Überwachung ver-
antwortlich ist. Die Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen und Ziele obliegt den jeweiligen Fachbereichen.
Berücksichtigung der Interessen von Interessenträgern
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/2024 basiert auf einer im Jahr 2021 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. In dieser Wesentlich-
keitsanalyse wurden 17 Interviews mit (elf internen und sechs externen) Stakeholdern durchgeführt, um zu ermitteln, welche Themen im Be-
reich Nachhaltigkeit aus ihrer Sicht für die Münchener Hypothekenbank als relevant erachtet werden. Basierend auf den Ergebnissen wurden
sieben Handlungsfelder identifiziert.
In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 wurde die aktuelle Bedeutung der Ziele und Inhalte des hier dargestellten Handlungsfelds im
Bereich Klimaschutz von den befragten internen und externen Stakeholdern bestätigt.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Für Mitarbeitende ist die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap in der Schriftlich fixierten Ordnung (SfO) einsehbar.
(„x“)
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – DIENSTREISEN-RICHTLINIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Dienstreisen-Richtlinie legt die Grundsätze zur Durchführung von Dienstreisen fest. Dienstreisen sind auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen
und, soweit möglich, durch Telefon- oder Videokonferenzen zu ersetzen. Bei der Prüfung werden jeweils die Anforderungen an die konkreten
Tätigkeiten der Mitarbeitenden berücksichtigt. Zusätzlich besteht die Verpflichtung, die CO
2
-Emissionen unvermeidbarer Reisen zu dokumen-
tieren.
Die Richtlinie soll dazu beitragen, durch Dienstreisen verursachte CO
2
-Emissionen und Kosten zu reduzieren.
Der Zweck und die Sinnhaftigkeit von Dienstreisen werden von den zuständigen Führungskräften geprüft. Hat die zuständige Führungskraft
Zweifel an der Notwendigkeit einer Dienstreise, kann diese bei Bedarf den zuständigen Ressortvorstand in die Entscheidung einbeziehen.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Bereichsleitung von Immo-
bilien Management Service – Facility Management die Verantwortung.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Richtlinie ist für Mitarbeitende über das Intranet einsehbar.
(„x“)
a) Klimaschutz x
b) Anpassung an den Klimawandel
c) Energieeffizienz x
d) Einsatz erneuerbarer Energien
e) Sonstige
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
E1-3
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang
mit den Klimastrategien
29. a)–c) Wichtigste Maßnahmen mit
Dekarbonisierungshebeln und Beschreibung
der Ergebnisse im Einklang mit ESRS 2 MDR-A
Kreditportfolio
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – STEIGERUNG DER MODERNISIERUNGS- UND SANIERUNGSQUOTE
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Die Sanierungsquote gibt den prozentualen Anteil der Objekte im Portfolio an, bei denen umfassende Sanierungsmaßnahmen durchgeführt
und im Kreditbuch eingetragen wurden. Bei der Definition der Zielwerte wurden interne Experteneinschätzungen, externe Studien und
historische Daten aus dem Portfolio berücksichtigt.
Beschreibung der Maßnahmen und erwartete Ergebnisse Mengengeschäft:
Maßnahme 1: Einführung von Finanzierungsprodukten, die die Gebäudesanierung begünstigen, die THG-Intensität positiv beeinflussen
und sich auf das Neugeschäft fokussieren.
Maßnahme 2: Fokussierte Ansprache von Kunden mit THG-intensiven Objekten im Bestandsportfolio durch Vertrieb (Maklervertrieb und
Genossenschaftsbanken) zur Intensivierung/Platzierung bedarfsgerechter Sanierungsprodukte.
Maßnahme 3: Verstärktes Angebot und verstärkte Nutzung aktueller KfW-Förderprogramme in Kombination mit Finanzierungen der
Münchener Hypothekenbank.
Gewerbegeschäft:
Maßnahme 1: Standardisierung und Weiterentwicklung grüner Finanzierungsprodukte für klimafreundliche Modernisierungs-/Sanierungs-
maßnahmen.
Maßnahme 2: Fokussierte Ansprache von Kunden mit THG-intensiven Objekten im Bestandsportfolio zur Intensivierung/Platzierung bedarfs-
gerechter Sanierungsprodukte durch den Vertrieb.
Umfang
Die Maßnahmen wurden länder- und sektorübergreifend für das Kreditportfolio in den beiden Geschäftsfeldern Gewerbe- und Mengen-
geschäft der Münchener Hypothekenbank definiert.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert. Die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher Maßnahmen ist kurz- bis mittel-
fristig geplant. Ein laufendes Monitoring und ggf. eine Optimierung der Ausgestaltung der Maßnahmen zur Zielerreichung werden angestrebt.
61
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – FÖRDERUNG UND STEUERUNG KLIMAFREUNDLICHER FINANZIERUNGEN
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Grünes Neugeschäft ist im Produktportfolio als die Finanzierung von Objekten definiert, die bestimmte energetische Anforderungen erfüllen.
Die festgelegten energetischen Grenzwerte unterscheiden sich je nach Geschäftsbereich und werden in Anlehnung an das Klimaziel der
Münchener Hypothekenbank zur Reduktion der THG-Intensität perspektivisch angepasst. Beispielsweise werden aktuell Objekte im Mengen-
geschäft mit den Energieeffizienzklassen A und A+ (bis 55 kWh/m
2
Jahresprimärenergiebedarf) und das Finanzierungsprodukt Grünes Darlehen
als „Grün“ definiert.
Beschreibung der Maßnahmen und erwartete Ergebnisse Mengengeschäft:
Maßnahme 1: Weiterentwicklung des Angebots klimafreundlicher Finanzierungsprodukte: Grünes Darlehen – dieses Finanzierungsprodukt
bietet Objekten mit niedrigem Primärenergiebedarf (max. 55 kWh/m
2
Jahresprimärenergiebedarf) einen Zinsvorteil, um den Anteil energie-
effizienter Objekte im Neugeschäft und damit im gesamten Portfolio zu steigern.
Maßnahme 2: Steuerung des Portfolios beispielsweise durch Konditionsanpassungen und Pricing-Differenzierung der konventionellen
Produktpalette bezüglich Energieeffizienz und THG-Intensität, zum Beispiel im Hinblick auf Energieträger.
Maßnahme 3: Bewertung nichtfinanzieller Aspekte im Kreditvergabeprozess anhand des ESG-Scores und Risikosteuerung durch Vergabe-
kontingente.
Gewerbegeschäft:
Maßnahme 1: Die Produkteinführung des Green Loan Gewerbe zielt darauf ab, die Emissionsintensität im Portfolio der Münchener Hypo-
thekenbank zu verringern. Dafür wurden für die Assetklassen Büro, Einzelhandel und Logistik entsprechende maximal akzeptierte Energie-
verbrauchs- beziehungsweise Primärenergiebedarfswerte für die Finanzierung von Bestandsgebäuden bis einschließlich Baujahr 2020 definiert.
Der Green Loan Gewerbe richtet sich nach den Mindeststandards für grüne Pfandbriefe des Verbands deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Der
Markteintritt erfolgte im Januar 2025.
Maßnahme 2: Seit 2023 werden mithilfe eines selbst entwickelten ESG-Scores neben physischen und transitorischen Umweltfaktoren zum
Objekt auch soziale und Governance-Faktoren bei jeder Finanzierung im Kreditvergabeprozess berücksichtigt. Seit 2024 hat das Score-
Ergebnis Auswirkung auf das Pricing der Finanzierungen.
Maßnahme 3: Zukünftige aktive Steuerung und Monitoring nach THG-Intensität und Energieeffizienz im Portfolio im Bestands- und Neu-
geschäft unter Berücksichtigung der Klimaziele der Münchener Hypothekenbank.
Maßnahme 4: Ausschluss energetisch (besonders) ineffizienter Finanzierungsobjekte im Rahmen der Initiative Gewerbe Wohnen.
Maßnahme 5: Ausweitung der Geschäftstätigkeiten im Bereich Development-Finanzierungen zur fokussierten Finanzierung und Begleitung
klimafreundlicher Neubauobjekte.
Umfang
Die Maßnahmen wurden länder- und sektorübergreifend für das Kreditportfolio in den beiden Geschäftsfeldern Gewerbe- und Mengenge-
schäft der Münchener Hypothekenbank definiert.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert. Die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher Maßnahmen ist kurz- bis mittel-
fristig geplant. Ein laufendes Monitoring und ggf. eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung werden angestrebt.
62
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Kapitalmarkt und Funding
29. a)–c) Wichtigste Maßnahmen mit
Dekarbonisierungshebeln und Beschreibung
der Ergebnisse im Einklang mit ESRS 2 MDR-A
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – EINBINDUNG KLIMABEZOGENER KRITERIEN IN PROZESSE
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Ziel ist die kontinuierliche Reduktion der THG-Emissionen, indem besonders emissionsintensive Anleihen reduziert beziehungsweise
ausgeschlossen werden. Die Erweiterung des Limitprozesses und das aktive Bestandsmonitoring orientieren sich an den entsprechenden
Klimazielen der Münchener Hypothekenbank.
Beschreibung der Maßnahmen und erwartete Ergebnisse
Maßnahme 1: Erweiterung des Limitprozesses bei Neukunden und der laufenden Bonitätsanalyse auf Einzeladressenbasis um quantitative
und qualitative Faktoren bezogen auf THG-Emissionen. Qualitative Aspekte umfassen die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens, Unter-
nehmensverpflichtungen, Transitionspläne und Netto-Null-Ziele der Kunden.
Quantitative Faktoren umfassen sowohl die Emissionsintensität im Zeitvergleich als auch im Vergleich zum eigenen Portfolio. Die Bewertung
erfolgt auf Einzeladressen- und Gesamtportfolioebene.
Maßnahme 2: Aktives Monitoring der Investments im Bestand durch quartalsweise Portfoliobetrachtung im Hinblick auf die Entwicklung der
Klimaziele der Emittenten. Bei Abweichungen von mehr als 10 Prozent vom THG-Reduktionspfad des Gesamtportfolios werden geeignete
Maßnahmen geprüft.
Umfang
Aktivgeschäft Kapitalmarkt des Geschäftsfelds Kapitalmarkt und Funding
Zeithorizont
Die Maßnahmen wurden 2024 definiert und 2025 gestartet. Eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung wird bei Bedarf überprüft.
63
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Eigenbetrieb
29. a)–c) Wichtigste Maßnahmen mit
Dekarbonisierungshebeln und Beschreibung
der Ergebnisse im Einklang mit ESRS 2 MDR-A
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – REDUKTION DER GEBÄUDEEMISSIONEN
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Die Gebäudeemissionen umfassen die Zentrale in München, angemietete Flächen und Regionalbüros sowie im Eigentum befindliche ver-
mietete Gebäude.
Beschreibung der Maßnahmen und erwartete Ergebnisse Zur Umsetzung sind folgende Maßnahmen für den Eigenbetrieb vorgesehen:
Maßnahme 1: Verringerung des Stromverbrauchs in der Zentrale unter anderem durch den Umbau der Gebäudeleittechnik inklusive neuer
Software, die Installation von Hocheffizienzpumpen, die Optimierung der Klimageräte der Zentrale, Schulungen der Mitarbeitenden,
Energiespareinstellungen in allen technischen Heizungs-, Lüftungs- und Klimageräten, Umbau der Beleuchtung auf Light-Emitting-Diode-
Technik (LED) und Beleuchtungssteuerung der Zentrale. Durch die Digitalisierung dieser Prozesse wird eine Reduktion des Papiereinkaufs
(2023: 1,5 Millionen Blatt Papier pro Jahr) bis zum Zielwert 2030 (Einkauf von nur noch 800.000 Blatt Papier pro Jahr) erwartet.
Maßnahme 2: Verringerung des Wärmeverbrauchs in der Zentrale, unter anderem durch den Umbau der Gebäudeleittechnik inklusive neuer
Software, die Installation von Hocheffizienzpumpen, die Optimierung der Klimageräte der Zentrale und Schulungen der Mitarbeitenden.
Maßnahme 3: Umstellung des Strommix bei verschiedenen angemieteten Flächen/Regionalbüros.
Maßnahme 4: Umstellung des Strommix für die Gemeinschaftsflächen der vermieteten Gebäude.
Umfang
Die Gebäudeemissionen umfassen die Zentrale in München, angemietete Flächen/Regionalbüros sowie im Eigentum befindliche vermietete
Gebäude in Deutschland.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert. Die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher Maßnahmen ist kurz- bis mittel-
fristig geplant Ein laufendes Monitoring und gegebenenfalls eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung werden angestrebt.
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – REDUKTION DER EMISSIONEN IM IT- UND RESSOURCENMANAGEMENT
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Darunter fallen eingekaufte Informationstechnologie-Produkte im Rahmen der Büroausstattung und externe Serverdienstleistungen (Rechen-
zentren).
Beschreibung der Maßnahmen und erwartete Ergebnisse Zur Umsetzung sind folgende Maßnahmen für den Eigenbetrieb vorgesehen:
Maßnahme 1: Digitalisierung von Prozessen: unter anderem Einführung der elektronischen Akte für gewerbliche Immobilienfinanzierungen
und Kapitalmarktgeschäft sowie perspektivisches Ausrollen der elektronischen Akte für weitere Geschäftsbereiche, Einführung der qualifizierten
elektronischen Signatur und Ausbau des Portals Meine MHB um ein elektronisches Postfach inklusive Selfservice für Kunden und Mitglieder.
Maßnahme 2: Erreichung von THG-Neutralität der genutzten Rechenzentren in Zusammenarbeit mit dem externen Dienstleister.
Umfang
Der Dekarbonisierungshebel bezieht sich auf Aktivitäten im Eigenbetrieb.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde im Jahr 2024 initiiert. Die Operationalisierung und Ausarbeitung der Maßnahmen ist kurz- bis mittel-
fristig geplant, ein laufendes Monitoring und gegebenenfalls eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung werden angestrebt.
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Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
DEKARBONISIERUNGSHEBEL – REDUKTION DER MOBILITÄTSEMISSIONEN
Beschreibung des Dekarbonisierungshebels
Mobilitätsemissionen umfassen den eigenen Fuhrpark, Mitarbeitermobilität (Geschäftsreisen und Pendleraktivitäten) und die vorgelagerte
Lieferkette.
Beschreibung der Maßnahmen und erwartete Ergebnisse Zur Umsetzung sind folgende Maßnahmen für den Eigenbetrieb vorgesehen:
Maßnahme 1: Prämienprogramm für emissionsärmere Fahrzeuge der Fahrzeugflotte.
Maßnahme 2: Digital-First für nicht kundenbezogene Reisen.
Maßnahme 3: Elektrifizierung des Zulieferungsfahrzeugs in der vorgelagerten Lieferkette durch den Dienstleister bei Aktentransporten.
Umfang
Der Dekarbonisierungshebel bezieht sich auf Aktivitäten im Eigenbetrieb.
Zeithorizont
Die Umsetzung erster Maßnahmen wurde 2024 initiiert; die Operationalisierung und Ausarbeitung sämtlicher Maßnahmen ist kurz- bis mittel-
fristig geplant, ein laufendes Monitoring und gegebenenfalls eine Optimierung der Ausgestaltung zur Zielerreichung werden angestrebt.
E1-5
Energieverbrauch und Energiemix
37. Angaben zum Gesamtenergieverbrauch aus
fossilen, nuklearen und erneuerbaren Quellen im
Eigenbetrieb
Energieverbrauch und Energiemix Jahr 2024
a. Gesamtenergieverbrauch aus fossilen
Quellen (MWh) 3.051
b. Gesamtenergieverbrauch aus nuklearen
Quellen (MWh) 0
c. Gesamtenergieverbrauch aus erneuerbaren
Quellen (MWh), aufgeschlüsselt nach: 1.084
i. Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen,
einschließlich Biomasse (auch Industrie- und
Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs), Bio-
kraftstoffe, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren
Quellen usw. 0
ii. Verbrauch aus erworbener und erhaltener
Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus
erneuerbaren Quellen 1.084
iii. Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Ener-
gie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 0
Gesamtenergieverbrauch (MWh) 4.136
Die Angaben wurden auf Grundlage des Jahres 2024 (Stichtag
31. Dezember 2024) berechnet.
Die Diesel- und Benzinverbräuche wurden in Litern erhoben
und innerhalb des VfU-Tools anhand ihres Energiegehalts in
kWh umgerechnet (1 Liter Benzin = 8,6 kWh, 1 Liter Diesel =
9,9 kWh). Es wurde nicht zwischen privaten und dienstlichen
Einsätzen des Fuhrparks unterschiedenen, was zu einer konser-
vativen Ermittlung des Energieverbrauchs führt.
Die weiteren Verbrauchswerte im Rahmen der Energiever-
bräuche von Gebäuden und Flächen wurden in kWh an-
gegeben, unterliegen jedoch im Zuge der Vorberechnungen
signifikanten Annahmen, insbesondere wurden unvollständige
Verbrauchswerte von einzelnen Monaten auf Basis der Monate
mit verfügbaren Daten hochgerechnet und Verbräuche auf
Grundlage von Durchschnittswerten ermittelt. Gänzlich fehlende
Verbrauchswerte zum Stichtag 31. Dezember 2024 basieren auf
Vorjahreswerten. Wenn keine Verbrauchsdaten von Gebäuden
vorlagen, wurden die Verbräuche auf Grundlage des Durch-
schnittsverbrauchs der weiteren vergleichbaren Gebäude an-
hand der Quadratmeterzahl errechnet.
65
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
THG-GESAMTEMISSIONEN
Rückblickend Etappenziele und Zieljahre
Basisjahr (2023) Vergleich N % N / N-1 2025 2030 (2050)
Jährlich % des
Ziels / Basisjahr
Scope-1-THG-Emissionen (t CO
2
e)
Scope-1-THG-Bruttoemissionen 543 542
Prozentsatz der Scope-1-THG-Emissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen (in %) 0 0
Scope-2-THG-Emissionen (t CO
2
e)
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 845 697
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 113 93
Signifikante Scope-3-THG-Emissionen (t CO
2
e)
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen 1.464.819 1.697.504
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 23 28
1 Cloud-Computing und Rechenzentrumsdienste 36 36
2 Investitionsgüter 62 26
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie 528 517
4 Vorgelagerter Transport und Vertrieb 4 4
5 Abfallaufkommen in Betrieben 22 18
6 Geschäftsreisen 178 178
7 Pendelnde Mitarbeitende 440 455
7 Homeoffice 26 27
15 Finanzierte Emissionen
a.) Kreditportfolio 653.290 798.809
b.) Kapitalmarkt und Funding 810.210 897.406
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) 1.466.207 1.698.743
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) 1.465.475 1.698.139
E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2
und3 sowie THG-Gesamtemissionen
48.–52. Angabe der THG-Gesamtemissionen,
aufgeschlüsselt nach Scope-1-, Scope-2- und
signifikanten Scope-3-Emissionen, im Einklang
mitder nachstehenden Tabelle
Spalte N entspricht den THG-Emissionen für das Berichtsjahr
2024. Um Doppelungen zu vermeiden, erfolgen keine An-
gaben in der Spalte Vergleich, da im ersten Berichtsjahr
2024 das vorherige Jahr mit dem Basisjahr 2023 überein-
stimmt. Ab dem Berichtsjahr 2025 werden hier die THG-
Emissionen des vorherigen Berichtsjahres als Vergleichs-
werte sowie entsprechende Etappenziele und Zieljahre
aufgenommen.
66
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
AR 39. Methoden und signifikante Annahmen
zurBerechnung der THG-Emissionen
Für die Bestimmung der absoluten THG-Emissionen für das
Jahr 2024 (Stichtag 31. Dezember 2024) wurden verschiedene
Methoden angewendet beziehungsweise Annahmen getroffen,
die im Folgenden getrennt nach Kreditportfolio, Kapitalmarkt
und Funding sowie Eigenbetrieb erläutert werden.
Kreditportfolio
Bei der Berechnung der Scope-3.15-THG-Emissionen wurde
auf die Einhaltung des Partnership-for-Carbon-Accounting-
Financials-(PCAF-)Standards geachtet. Die Münchener Hypo-
thekenbank hat dazu ein PCAF-basiertes Tool entwickelt, das
die finanzierten THG-Emissionen und die Objektintensität für
die im Kreditportfolio erfassten Immobilien berechnet. Entlang
eines vordefinierten Entscheidungsbaums werden alle zur Be-
rechnung notwendigen Datenpunkte aus den internen Daten-
banken abgefragt und befüllt. Liegen der Bank keine Realdaten
in Form eines Energieausweises (PCAF-Datenqualitätsscore 3)
oder lediglich unvollständige Kundendaten vor, erfolgt die
Berechnung mithilfe von Proxy- oder Schätzwerten. Diese ba-
sieren auf statistischen Erhebungen oder Durchschnittswerten,
die wiederum auf realen Objekten oder risikoaversen Annahmen
der Bank basieren, und ermöglichen somit eine Quantifizierung
der finanzierten THG-Emissionen auch bei unvollständiger
Datenlage. Durch den Kunden zur Verfügung gestellte Daten
überschreiben Proxy-Werte. Der Anstieg der finanzierten Emis-
sionen gegenüber dem Vorjahreswert ist primär auf Verände-
rungen in der Datenerfassung und genauere Informationen im
Portfolio zurückzuführen.
Kapitalmarkt und Funding
Bei der Berechnung der Scope-3.15-THG-Emissionen wurde auf
die Einhaltung des PCAF-Standards geachtet. Die THG-Emis-
sionsdaten wurden aus öffentlich verfügbaren Berichten der
Gegenparteien bezogen und unterliegen damit deren Offen-
legungspflichten.
Für die Berechnung der finanzierten THG-Emissionen aus
Staatsanleihen und Kommunaldarlehen (inklusive Städte)
wurden die Scope-1-THG-Emissionen ohne Einbeziehung von
Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft
(Land Use, Land Use-Change und Forestry; LULUCF) gemäß
dem vom PCAF empfohlenen nationalen UNFCCC-Emissions-
inventar der Vereinten Nationen genutzt. Die Scope-2- und
3-Emissionen wurden bei der Berechnung der finanzierten
Emissionen aus Staatsanleihen und Kommunaldarlehen nicht
berücksichtigt. Das für die Berechnung des Attributionsfaktors
erforderliche kaufkraftbereinigte Bruttoinlandsprodukt stammt
aus der öffentlich zugänglichen Datenbank der Weltbank.
Für die Berechnung der finanzierten THG-Emissionen aus Bank-
anleihen wurden nur die Scope-1- und Scope-2-THG-Emissionen
berücksichtigt, da die Datenqualität für Scope-3- THG-Emissionen
aktuell noch unzureichend ist. Perspektivisch wird sich die
Datenlage zu den finanzierten Emissionen von Kreditinstituten
verbessern, sodass eine Berücksichtigung in der Berechnung
zukünftig möglich ist. Die Berechnung der Beteiligung erfolgte
analog zu den Bankanleihen, da es sich bei der Beteiligung um
einen Finanzdienstleister handelt.
Für Staatsanleihen, Kommunaldarlehen und Fonds wurde der
PCAF-Score 1 verwendet. Für Bankanleihen trifft dies grundsätz-
lich auch zu. Für zwei Bankanleihen ist keine Offenlegung der
THG-Emissionsdaten der Gegenparteien erfolgt, daher wurden
diese Berechnungen anhand des PCAF-Score 5 durchgeführt.
Eigenbetrieb
Zur Berechnung der Scope-1- und Scope-2- sowie 3.1.14-THG-
Emissionen hat die Münchener Hypothekenbank das CSRD-
konforme VfU-Tool genutzt, um ihre THG-Bilanz zu erstellen.
Das Tool berechnet eine THG-Protokoll-konforme THG-Bilanz
und stellt die Metriken für das Reporting nach den ESRS bereit.
Die Verbrauchsdaten des Eigenbetriebs der Münchener Hypo-
thekenbank wurden gemäß den Anforde rungen der Emissions-
faktoren des VfU-Tools, zum Beispiel Kilometer, Kilowattstunden
oder Liter, in das Tool eingefügt. Einige dieser Verbrauchsdaten
wurden in die für den Dateninput benötigte Einheit umge wan-
delt. Das VfU-Tool beinhaltet zusätzliche Kontrollmechanismen
für die Datenqualität. Die THG- Bilanzierung anhand des VfU-
Tools wurde durch ein externes Review des Öko-Instituts e.V.
überprüft.
Die im VfU-Tool verwendeten Emissionsfaktoren stammen aus
der Ecoinvent-Datenbank (Ecoinvent v3.10). Ecoinvent ist eine
Plattform wissenschaftlicher und öffentlicher Institutionen, die
eine der größten Umweltbilanzierungsdatenbanken betreibt.
Das VfU-Tool bietet die Möglichkeit, weitere Scope-3-Emissionen,
die die Münchener Hypothekenbank als signifikant definiert
hat, aufzunehmen. Für den Kaffeeverbrauch wurden Emissions-
faktoren des Lieferanten genutzt und für neu beschaffte Infor-
mationstechnik-Produkte ein Emissionsfaktor aus den „UK
Government GHG Conversion Factors for Company Reporting“
übernommen.
Im Zuge der Vorberechnungen wurden signifikante Annahmen
getroffen. Fehlende Verbrauchswerte zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2024 basieren auf Vorjahreswerten, wenn Abrechnungen
beispielsweise seitens Energieversorgern oder Dienstleistern
zum Berichtszeitpunkt noch nicht vorlagen. Unvollständige
Verbrauchswerte bei Gebäudeemissionen und Rechenzentren
wurden auf das Gesamtjahr hochgerechnet. Wenn keine Ver-
67
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
brauchsdaten von Gebäuden vorlagen, wurden die Verbräuche
auf der Grundlage des Durchschnittsverbrauchs der weiteren
vergleichbaren Gebäude anhand der Quadratmeterzahl er-
rechnet. Verschiedene Nutzungsdaten und Aktivitäten basieren
auf Umfragen, Durchschnittswerten und branchenspezifischen
Studien. Die zurückgelegten Strecken der Geschäftsreisen
wurden auf Basis der Ausgaben für Geschäftsreisen berechnet.
THG-Reduktionsziele
Kreditportfolio
Methoden, Leitlinien und Annahmen
Die Münchener Hypothekenbank hat für ihr Kreditportfolio
Klimaziele auf Grundlage des Net-Zero-Emissions-by-2050-
Szenarios (NZE) der Internationalen Energieagentur (IEA)
definiert. Dieses Szenario bildet die Basis für den Carbon Risk
Real Estate Monitor (CRREM), der einen sektorspezifischen An-
satz für die Immobilienbranche darstellt. Das Kreditportfolio
orientiert sich dabei am 1,5-Grad-CRREM-Szenario und umfasst
die Subportfolios Mengengeschäft ohne KMU, KMU im Mengen-
geschäft, gewerbliche Wohnimmobilien, Hotel und Gaststätten,
Handel und Lager, Einkaufszentren sowie Büro und Ver-
waltung.
Interne Annahmen
Für die Zielsetzung wurde eine Portfoliosimulation entwickelt,
die den Status quo des Portfolios (Stand 31. Dezember 2023)
als Ausgangspunkt nimmt und mögliche Dekarbonisierungs-
pfade bis 2030 unter Berücksichtigung verschiedener An-
nahmen simuliert. Dabei werden bankeigene Berechnungen
des THG-Ausstoßes, interne Datenquellen und Annahmen der
Fachbereiche verwendet. Die Simulation berücksichtigt die
Geschäftsentwicklung basierend auf der Mehrjahresplanung
einschließlich Tilgungsfaktoren.
Zudem fließt die Verteilung von Neu- und Bestandsbauten im
Neugeschäft ein. Der Sanierungsgrad von Bestandsimmobilien
wird ebenfalls berücksichtigt, wobei historische Sanierungs-
daten als Basis verwendet werden.
Externe Annahmen
Bei der Definition der Klimaziele wurden zusätzlich vier wesent-
liche externe Faktoren berücksichtigt. Dazu zählen als erste
zentrale Annahme die Vorgaben der EU-Richtlinie Energy Per-
formance of Buildings Directive (EPBD), die eine Reduktion des
Energieverbrauchs um 16 Prozent bis 2030 vorschreibt.
Eine zweite Annahme betrifft die von der Bundesregierung
festgelegte Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im
Strommix auf mindestens 80 Prozent bis 2030 (Erneuerbare-
Energien-Gesetz 2023). Diese Annahme wird für die Entwicklung
der Immobilien im Bestand berücksichtigt. Für das Neugeschäft
werden reale Daten zu den verwendeten Wärmetechnologien
genutzt.
Als dritte Annahme wird ebenfalls der Wärmetechnologiemix
bis 2030 in der Portfoliosimulation abgebildet, um die Emissio-
nen verschiedener Heizungsarten zu erfassen.
Als vierte Annahme wird die seit 2023 geltende Energieaus-
weispflicht gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) für
Finanzierungen, Modernisierungen, Neubauten und Verkäufe
berücksichtigt, wodurch die Datenqualität im Portfolio ver-
bessert wird.
Externe Sicherungen der Ziele, etwa durch die SBTi, wurden
nicht vorgenommen.
Dekarbonisierungshebel
Die Dekarbonisierungshebel sind übergreifend für das Kredit-
portfolio definiert, jedoch mit unterschiedlichen Maßnahmen
für das Mengen- und Gewerbegeschäft, da diese auch auf
unterschiedlichen Zielsetzungen aufbauen.
Verhältnis zu Zielvorgaben der Strategie
Die THG-Reduktionsziele sind ein wesentlicher Bestandteil der
Klimastrategie sowie des Transitionsplans zur Umsetzung der
Ziele. Zudem ist die Klimastrategie inklusive der Klimaziele für
das Kreditportfolio Teil der Geschäftsstrategie ab 2025.
Überwachungsmechanismen
Der Vorstand wird vierteljährlich über das Strategy & Finance
Board und der Aufsichtsrat halbjährlich in seinen Sommer- und
Wintersitzungen über den Status quo der Klimaziele informiert.
Kapitalmarkt und Funding
Methoden, Leitlinien und Annahmen
In dem Portfolio des Bereichs Aktivgeschäft Kapitalmarkt des
Geschäftsfelds Kapitalmarkt und Funding werden Positionen in
den Anlageklassen Banken, Staatsanleihen, Kommunaldar-
lehen, Fonds und Beteiligungen zusammengefasst. Für keine
der Anlageklassen stellt die International Energieagentur (IEA)
Abbaupfade als Orientierung zur Verfügung. Auch andere
Branchenstandards wie die Transition Pathway Initiative (TPI)
liefern dazu keine Informationen. Die Abbaupfade und daraus
abgeleitete Klimaziele werden auf Basis der veröffentlichten
Klimaziele und THG-Emissionen der Gegenparteien linear als
Net-Zero-Pfad bis 2050 simuliert. Als grundsätzliche Annahme
wird von einem gleichbleibenden Portfolio im Zeitverlauf aus-
gegangen, auch aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Zu-
sammensetzung des Portfolios.
68
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Es ist zu beachten, dass jedes Land der Europäischen Union
und damit auch die Emittenten von Staatsanleihen dem Euro-
päischen Klimagesetz (Verordnung [Europäische Union]
2021/1119) unterliegen, das bis 2050 Netto-Null-Emissionen
anstrebt. Die tatsächliche Umsetzung hängt jedoch von der
konsequenten Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab,
sodass sich die Auswirkungen auf Staatsanleihen nicht mit
Sicherheit prognostizieren lassen. Die Ziele wurden auf Grund-
lage der methodischen Vorgaben der Partnership for Carbon
Accounting Financials (PCAF) berechnet.
Dekarbonisierungshebel
Die für das Geschäftsfeld Kapitalmarkt und Funding definierten
Dekarbonisierungshebel und -maßnahmen sind im Kapitel
E1-3 Absatz 29. a) beschrieben.
Verhältnis zu Zielvorgaben der Strategie
Die THG-Reduktionsziele sind ein wesentlicher Bestandteil der
Klimastrategie sowie des Transitionsplans zur Umsetzung der
Ziele.
Überwachungsmechanismen
Die Maßnahmen sowie Ziele werden anlassbezogen sowie min-
destens jährlich überprüft und dem Vorstand im Rahmen des
ESG-Boards vorgelegt.
Eigenbetrieb
Methoden, Leitlinien und Annahmen
Die Münchener Hypothekenbank hat sich für den Eigenbetrieb
das Ziel gesetzt, Netto-Null bis 2050 anzustreben. Für den
Eigenbetrieb wird das CSRD-konforme Tool des Vereins für
Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten
genutzt (VfU). Dabei wird der im VfU-Tool integrierte SBTi-
basierte Pfad als Orientierung genutzt.
Das VfU-Tool basiert auf dem Greenhouse Gas Protocol, der
weltweit meistgenutzten Standardreihe für die Emissions-
bilanzierung und -berichterstattung. Die Emissionsfaktoren
stammen aus der anerkannten Life-Cycle-Assessment-(LCA-)
Datenbank ecoinvent 3.8.2 beziehungsweise direkt aus LCA-
Bewertungen der Zulieferer und vereinzelt aus den United
Kingdom Government Greenhouse Gas Protocol Conversion
Factors for Company Reporting, wenn Zulieferer keine
Emissionswerte liefern konnten. Folglich ist die Bilanzierung
wissenschaftsbasiert. Für die Zielsetzung wurde eine Simula-
tion entwickelt, die den Status quo des Eigenbetriebs (Stand
31. Dezember 2023) als Ausgangspunkt nimmt und bis 2030
unter Berücksichtigung verschiedener Annahmen simuliert.
Dabei werden bankeigene Ziele – beispielsweise der Digital-
strategie oder des Umweltmanagementsystems –, interne
Datenquellen, zum Beispiel Energieverbrauch, sowie An-
nahmen der Fachbereiche bis 2030, zum Beispiel Veränderung
der Reisetätigkeiten oder Veränderungen bei Strom und
Wärme, verwendet.
Als passive Einflussfaktoren auf den Dekarbonisierungspfad
wurden die THG-Reduktionsziele von direkten Dienstleistern
genutzt und deren eigener Abbaupfad als Reduktionsannahme
in die Berechnung integriert.
Dekarbonisierungshebel
Die für den Eigenbetrieb definierten Dekarbonisierungshebel
und -maßnahmen sind im Kapitel E1-3 Absatz 29. a) be-
schrieben.
Verhältnis zu Zielvorgaben der Strategie
Die THG-Reduktionsziele sind ein wesentlicher Teil der Klima-
strategie sowie des Transitionsplans zur Umsetzung der Ziele.
Überwachungsmechanismen
Die Maßnahmen sowie Ziele werden anlassbezogen mindes-
tens jährlich überprüft und dem Vorstand im Rahmen des
Umweltmanagementsystem Management Reviews vorgelegt.
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Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Soziale Informationen
S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
S1-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften
desUnternehmens
19., 21.–22. Konzepte in Bezug auf das Management
wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen
imZusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens im Einklang mit ESRS 2 MDR-P
KONZEPT – NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE/-ROADMAP 2023/24
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/24 definiert die Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen für sieben Handlungsfelder im Bereich Nach-
haltigkeit. Das Handlungsfeld „Mitarbeitende” legt den Fokus auf die Zufriedenheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden sowie die ge-
rechte Chance zur Entwicklung des eigenen Talents und der Karriere.
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap verfolgt die Ziele:
Sicherstellung von Chancengerechtigkeit bei der Entwicklung von Talenten und Karriere
Ergänzung der Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Mitarbeitenden und zur Unterstützung der Mitarbeiterzufriedenheit
Unterstützung der Mitarbeitergesundheit
Weiterentwicklung von Kompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit
Hierfür wurden verschiedene Maßnahmen formuliert, zum Beispiel eine Ausweitung des Angebots zur Gesundheitsvorsorge oder ein
erweitertes Angebot von Schulungen und Seminaren für die Mitarbeitenden. Um den Fortschritt bei der Erreichung dieser Ziele messbar
zu machen, wurden spezifische KPIs definiert. Für das Ziel der Chancengerechtigkeit dienen beispielsweise der Frauenanteil in den ver-
schiedenen Hierarchieebenen sowie der Fortschritt bei der Umsetzung der Diversitätsstrategie als Kennzahlen. Im Bereich der Mitarbeiter-
gesundheit wird die Anzahl der durchgeführten Maßnahmen herangezogen, um die Wirksamkeit und Reichweite der Programme zu bewerten.
Der Bereich Non-Financial-Riskmanagement führt alle drei Monate eine Statusabfrage zur Erreichung der festgelegten Ziele durch. Die Er-
gebnisse werden im ESG-Board der Bank präsentiert. Zudem erfolgt durch die für die Umsetzung verantwortlichen Fachbereiche ein pro-
aktives Tracking der definierten Ziele und KPIs. Bei Bedarf können die Fachbereiche in Abstimmung mit dem zuständigen Ressortvorstand
Anpassungen initiieren. Der Fachbereich Non-Financial-Riskmanagement kann im Rahmen dieses Prozesses Stellungnahmen und Voten
abgeben.
Anwendungsbereich
Das Handlungsfeld adressiert alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Einhaltung der Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap verantwortlich. Als Funktionalstrategie liegt sie in
der Verantwortung der Abteilung Non-Financial-Riskmanagement Grundsatz, die für die Erstellung, Aktualisierung und Überwachung ver-
antwortlich ist. Die Umsetzung der zugehörigen Maßnahmen und Ziele obliegt den jeweiligen Fachbereichen.
Berücksichtigung der Interessen der wichtigsten Interessen-
träger bei Festlegung des Konzepts
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap 2023/2024 basiert auf einer im Jahr 2021 durchgeführten Wesentlichkeitsanalyse. In dieser Wesent-
lichkeitsanalyse wurden 17 Interviews mit (elf internen und sechs externen) Stakeholdern durchgeführt, um zu ermitteln, welche Themen im
Bereich Nachhaltigkeit aus ihrer Sicht für die Münchener Hypothekenbank als relevant erachtet werden. Basierend auf den Ergebnissen wur-
den sieben Handlungsfelder identifiziert.
In der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 wurde die aktuelle Bedeutung der Ziele und Inhalte aus dem Handlungsfeld „Mitarbeitende“
von den befragten internen und externen Stakeholdern bestätigt.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap ist im Intranet in der Schriftlich fixierten Ordnung (SfO) hinterlegt.
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Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – DIVERSITÄTSSTRATEGIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Diversitätsstrategie steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie/-roadmap sowie der Vergütungsstrategie der Münchener Hypo-
thekenbank. Des Weiteren stellt sie sicher, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterhin umgesetzt wird.
Aus dem Diversitätsverständnis der Münchener Hypothekenbank ergibt sich, dass die Bank ihre geschäftsstrategischen Ziele erreichen kann,
wenn die Vielfalt der aktuellen und künftigen Mitarbeitenden mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten als wertvoller Beitrag ge-
sehen, anerkannt, gefördert und genutzt wird.
Die Diversitätsstrategie umfasst die folgenden Dimensionen von Diversität: Geschlecht und sexuelle Identität, ethnische/kulturelle Herkunft
und Zugehörigkeit, körperliche und geistige Fähigkeiten, Religionen und Weltanschauungen, soziale Herkunft und Status, Alter.
Die Ziele sind:
Schaffung einer diversitätssensiblen Unternehmens- und Führungskultur
Verhinderung jeglicher Form von Diskriminierung und die Wertschätzung der Vielfalt von Personen
Ermöglichung gerechter Eintritts- und Erfolgschancen aller Personen unabhängig von ihren Diversitätsmerkmalen
Nutzung und Förderung aller Talente und Potenziale gewinnbringend und konstruktiv – unabhängig von ihren Diversitätsmerkmale auf
allen Dimensionen
Erfüllung der Erwartungen der Stakeholder in Bezug auf Diversität
Die Personalabteilung führt vierteljährlich ein Strategiecontrolling durch, das dem Vorstand präsentiert wird. Kernbestandteil im Strategie-
controlling ist die Prüfung des Fortschritts in der Umsetzung der in der Diversitätsstrategie formulierten Maßnahmen durch die Personal-
abteilung (zum Beispiel zur Umsetzung des Female-Empowerment-Programms [siehe ESRS S1-4]).
Anwendungsbereich
Der direkte Anwendungsbereich der Diversitätsstrategie sind die Mitarbeitenden. Die Grundsätze von Diversität gelten auch für Fremdarbeits-
kräfte der Münchener Hypothekenbank.
Behandlung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und
Kinderarbeit
Der Diversitätsstrategie liegen internationale Übereinkünfte und Leitlinien, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kon-
ventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Global Compact der Vereinten Nationen zugrunde.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Diversitätsstrategie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Leitung des
Personalbereichs die Verantwortung.
Bezug des Konzepts zu anerkannten Standards
Im Jahr 2014 hat die Münchener Hypothekenbank die Charta der Vielfalt
15
unterzeichnet und sich damit verpflichtet, Vielfalt und Wert-
schätzung zu fördern. Zusätzlich bekennt sich die Münchener Hypothekenbank zum UN Global Compact.
Berücksichtigung der Interessen der wichtigsten Interessen-
träger bei Festlegung des Konzepts
Bei der Festlegung der Diversitätsstrategie wurden die Erwartungen von aktuellen und potenziellen Mitarbeitenden, von Investoren und der
EZB einbezogen.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Diversitätsstrategie ist im Intranet in der Schriftlich fixierten Ordnung (SfO) hinterlegt.
15
Die Charta der Vielfalt ist eine Unternehmensinitiative zur Förderung von Vielfalt in Unter-
nehmen und Institutionen. Sie setzt sich für ein wertschätzendes Arbeitsumfeld ein, das
frei von Vorurteilen ist, und zielt darauf ab, die Vielfalt der Belegschaft hinsichtlich Ge-
schlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orien-
tierung und Identität zu fördern.
71
Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – VERHALTENSKODEX
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Der Verhaltenskodex legt als gemeinsame Leitlinie verbindliche Standards für ein gesetzeskonformes, verantwortungsvolles und ethisch
orientiertes, nachhaltiges Vorgehen beim Abwickeln von Geschäften fest. Er gilt für alle Mitarbeitenden einschließlich der Mitglieder des Vor-
stands der Münchener Hypothekenbank und Mitarbeitenden ihrer Tochtergesellschaften.
Der Verhaltenskodex bietet keine Handlungsanweisung für jede Situation, sondern bildet einen Standard, an dem sich alle Mitarbeitenden für
ein korrektes und eigenverantwortliches Verhalten orientieren sollen. Er dient der Einhaltung von Gesetzen, Vorgaben und internen Richt-
linien und soll ein einheitliches Risikobewusstsein definieren, um Schaden von der Münchener Hypothekenbank und den Mitarbeitenden ab-
zuwehren.
Die Einhaltung des Verhaltenskodex wird durch das Hinweisgeberverfahren (Whistleblowing-System) unterstützt. Hinweise zur Nichtein-
haltung oder Missachtung der Grundsätze des Verhaltenskodex können schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder persönlich an den
Bereich Non-Financial-Riskmanagement abgegeben werden. Die Anonymität des Hinweisgebers wird gewährleistet, sofern keine gesetzlichen
Vorschriften vorliegen, die den Bereich Non-Financial-Riskmanagement zur Offenlegung verpflichten. Gegen einen Hinweisgeber werden
keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen nachteiligen Maßnahmen vorgenommen, außer bei nachweisbar vorsätzlichem Missbrauch des Hin-
weisgebersystems. Jegliche Diskriminierung, Vergeltung oder eine andere Art der unfairen Behandlung des Hinweisgebers sind untersagt.
Anwendungsbereich
Der Verhaltenskodex adressiert alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank.
Behandlung der Themen Menschenhandel, Zwangsarbeit und
Kinderarbeit
Dem Verhaltenskodex liegen internationale Übereinkünfte und Leitlinien, wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Kon-
ventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Global Compact der Vereinten Nationen, zugrunde.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand trägt in letzter Instanz die Verantwortung für die Inhalte des Verhaltenskodex. Ansprechpartner für Fragen zum Verhaltenskodex
ist die Compliance-Funktion im Bereich Non-Financial-Riskmanagement.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Der ›› Verhaltenskodex ist auf der Website der Münchener Hypothekenbank veröffentlicht.
Zusätzlich erhalten neue Mitarbeitende bei der Einstellung den Verhaltenskodex zur Kenntnisnahme.
KONZEPT – RICHTLINIE FÜR MENSCHENRECHTE UND DIVERSITÄT
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Richtlinie legt den ethischen Rahmen für den Umgang mit Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern und Lieferanten fest.
Sie formuliert die Mindestanforderungen in Bezug auf Chancengleichheit, Diversität und Menschenrechte.
Zur Operationalisierung der Richtlinie sind verschiedene betriebliche Vorgaben und Vereinbarungen in Kraft, zum Beispiel das Nachhaltig-
keitsleitbild der Münchener Hypothekenbank, die Direktionsanweisung Verhaltenskodex oder das Mitarbeiterhandbuch der Münchener Hypo-
thekenbank.
Anwendungsbereich
Alle Mitarbeitenden inklusive Vorstände, Aufsichtsräte, alle Managementebenen und alle Mitarbeitenden und Fremdarbeitskräfte der
Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Leitung des Bereichs Non-
Financial-Riskmanagement die Verantwortung.
Bezug des Konzepts zu anerkannten Standards
Die Münchener Hypothekenbank hat 2014 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Darüber hinaus bekennt sich die Bank ausdrücklich zur Achtung der internationalen Standards zu Menschenrechten, insbesondere der All-
gemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie des Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und des
Pakts über bürgerliche und politische Rechte oder der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Berücksichtigung der Interessen der wichtigsten Interessen-
träger bei Festlegung des Konzepts
Intern wurde eine Risikoanalyse zu potenziellen menschenrechtlichen Auswirkungen durchgeführt, für die mehrere Fachabteilungen ein-
bezogen sowie eine eigene Dokumentenrecherche vorgenommen und externes Fachwissen hinzugezogen wurden. Als Ergebnis der Analyse
liegt der Fokus dieser Richtlinie auf zwei für die Bank und die Stakeholder als besonders relevant eingestuften Schwerpunkten: den Mit-
arbeitenden und den Kunden.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die ›› Richtlinie für Menschenrechte und Diversität ist auf der Website der Münchener Hypothekenbank veröffentlicht.
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Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – PERSONALSTRATEGIE
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Personalstrategie definiert die Vision und Mission der Münchener Hypothekenbank aus der Perspektive der Personalabteilung sowie die
Ziele der Personalarbeit. Sie legt die Handlungsfelder und entsprechende Maßnahmen fest. Zudem definiert sie die Messung der Wirksamkeit
der Personalstrategie anhand geeigneter Kennzahlen.
Die fünf Handlungsfelder der Personalstrategie sind:
a. Stärkung der Arbeitgebermarke, Gewinnung von Talenten
b. Gestaltung einer attraktiven Arbeitskultur, Schaffung guter Rahmenbedingungen
c. Ausbau der Personalentwicklung, Aufzeigen und Ermöglichen von Entwicklungschancen
d. Gestaltung attraktiver Vergütungssysteme unter Bewahrung der mittelständischen Strukturen
e. Optimierung der operativen Personalarbeit sowie Nutzung der Digitalisierung
Sie verfolgt folgende Ziele:
Sicherstellung der erforderlichen Personalausstattung. Dies wird erfüllt, wenn die Münchener Hypothekenbank bei Bewerbenden und Mit-
arbeitenden als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird.
Weiterentwicklung der Unternehmens- und Führungskultur zu einer Erfolgsgemeinschaft sowie Förderung der Fach- und Führungs-
kompetenzen.
Etablierung eines Leistungsmanagements, das klare Ziele und Verantwortlichkeiten setzt, regelmäßige Bewertungen vornimmt und faire
Belohnungssysteme schafft.
Der Fortschritt der Umsetzung wird zum Beispiel im Rahmen des Personal- und Sozialberichts dokumentiert, der der gesamten Belegschaft
und dem Vorstand bereitgestellt wird.
Anwendungsbereich
Die Personalstrategie adressiert alle Mitarbeitenden der Bank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Personalstrategie verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Bereichsleitung des
Personalbereichs die Verantwortung.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Personalstrategie wird im Intranet veröffentlicht.
20. Verpflichtung, Prozesse und Mechanismen zur
Einhaltung und Überwachung der Menschenrechts-
politik für die Arbeitskräfte im Unternehmen
Die Münchener Hypothekenbank bekennt sich zur Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie
zu den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO). Zudem orientiert sich die Münchener Hypothekenbank
bei ihrem Handeln an den Prinzipien des UN Global Compact.
Ethisch und sozial verantwortlich zu handeln, hat einen hohen
Stellenwert für die Bank. Entsprechend den Prinzipien des UN
Global Compact legt sie Wert darauf, international anerkannte
Normen zu Menschenrechten, zum Umweltschutz, zu an-
gemessenen Arbeitsbedingungen und zum Verbot von Kinder-
arbeit zu erfüllen. Der Verhaltenskodex und die Richtlinie zu
Menschenrechten und Diversität reflektieren diese Haltung und
definieren die Erwartungen gegenüber den Mitarbeitenden, Ge-
schäftspartnern und Dienstleistern.
Die Münchener Hypothekenbank agiert als Arbeitgeber aus-
schließlich in Deutschland und hält sich an die strengen Vor-
schriften und Standards zu Arbeitsbedingungen und Gleich-
stellung. Umfassende Vorgaben gewährleisten, dass die Regeln
in der Bank umgesetzt werden. Darüber hinaus greifen klare
Prozesse im Falle von Verstößen oder Missständen, wie Dis-
kriminierung.
23. Verfügbarkeit eines Konzepts oder Management-
systems zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Die Münchener Hypothekenbank hält die gesetzlichen Arbeits-
sicherheitsvorschriften ein. Zusätzlich werden verpflichtende
Schulungen zur Arbeitssicherheit abgehalten. Die Münchener
Hypothekenbank verfügt auch über ein digitales Verbands-
buch. Es müssen auch Beinaheunfälle gemeldet werden, um
Vorsorgemaßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu ver-
bessern.
73
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
24. a) Spezifische Konzepte zur Beseitigung von
Diskriminierung, Förderung der Chancengleichheit
oder anderen Möglichkeiten zur Förderung von
Vielfalt und Inklusion
Die Diversitätsstrategie und die Richtlinie für Menschenrechte
und Diversität (siehe ESRS S1-1 Absatz 19.).
24. b) Erfassung der Gründe für Diskriminierung in
den Konzepten
In der Diversitätsstrategie werden die folgenden Dimensionen
umfasst: Geschlecht und sexuelle Identität, ethnische/kultu-
relle Herkunft und Zugehörigkeit, körperliche und geistige
Fähigkeiten, Religionen und Weltanschauungen, soziale Her-
kunft und Status, Alter (siehe ESRS S1-1, Konzept Diversitäts-
strategie).
24. c) Bestehen von spezifischen politischen Ver-
pflichtungen in Bezug auf Inklusion oder Förderung
gefährdeter Gruppen unter den Arbeitskräften
Die Münchener Hypothekenbank erfüllt die gesetzlichen Vor-
gaben zur Eingliederung und Förderung von Menschen mit
Schwerbehinderung. Darüber hinaus verfügt die Bank über
eine Schwerbehindertenvertretung, die sich um die Interessen
und die Integration von schwerbehinderten und gleich-
gestellten Mitarbeitenden kümmert.
24. d) Umsetzung von Konzepten zur Verhinderung
von Diskriminierung und Förderung von Vielfalt und
Inklusion
Wenn Führungskräften, der Personalabteilung oder dem
Whistleblowing-System Beschwerden von Mitarbeitenden be-
kannt werden, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um
diese zu beheben Dies können Maßnahmen wie klärende Ge-
spräche, Mediationsverfahren mit externer Begleitung oder
arbeitsrechtliche Maßnahmen sein, die jeweils der Situation
angemessen sind.
S1-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des
Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in
Bezug auf Auswirkungen
27. a) Einbeziehung der Sichtweisen der Arbeitskräfte
des Unternehmens oder der Arbeitnehmervertretung
in Unternehmensentscheidungen oder -tätigkeiten,
mit denen die tatsächlichen und potenziellen Aus-
wirkungen auf die Arbeitskräfte bewältigt werden
Die Münchener Hypothekenbank bezieht die Sichtweisen
ihrer Mitarbeitenden direkt beispielsweise über Mitarbeiter-
befragungen oder regelmäßige Feedbackgespräche und
indirekt zum Beispiel über die Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat oder den Betriebsrat mit ein. Dadurch wird sicher-
gestellt, dass die Anliegen der Mitarbeitenden berücksichtigt
werden.
Als interne Ansprechpersonen stehen den Mitarbeitenden die
Personalabteilung, der Betriebsrat, die Schwerbehinderten-
vertreter und seit 2023 eine Diversitätsbeauftragte zur Ver-
fügung. Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
der Münchener Hypothekenbank vertritt die Interessen der
Auszubildenden und Praktikanten. Dabei variiert die Art der
Einbindung (unmittelbar oder über Stellvertreter) je nach
Format.
Eine Einbeziehung erfolgt beispielsweise über die folgenden
Formate und Kanäle:
Direkte Einbindung:
Regelmäßige formalisierte und informelle Feedback-
gespräche (inklusive Jahresgespräche)
Direkter Austausch zwischen Mitarbeitenden und der
Personalabteilung sowie dem Betriebsrat
Mitarbeiterbefragungen
Mitarbeiter- und Betriebsversammlungen
Hinweisgebersystem (Whistleblowing-System)
(siehe ESRS S1-3)
Formate zur Förderung und Weiterentwicklung der eigenen
Mitarbeitenden (siehe ESRS S1-1 und S1-4)
Intranet
Events im Rahmen der Initiative MHB United und Infor-
mationsveranstaltungen im Rahmen des Programms MHB
Insight
Indirekte Einbindung:
Regelmäßige Austauschformate zwischen der JAV und der
Ausbildungsleitung sowie dem Betriebsrat und dem Vor-
stand (gemäß Betriebsverfassungsgesetz)
Monatsgespräche zwischen dem Betriebsrat und der
Personalabteilung
Der Großteil der Einbindungsformate ist auf Organisations-
ebene verankert und umfasst die Mitarbeitenden der
Münchener Hypothekenbank. Andere Formate, zum Beispiel
Mitarbeiterbefragungen, richten sich oft themenabhängig
gezielt an bestimmte Gruppen von Mitarbeitenden.
27. b) Phasen, Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Die Phasen, in denen die Einbeziehung der Mitarbeitenden er-
folgt, sowie die Art und Häufigkeit der Einbindung sind ab-
hängig von dem jeweiligen Format.
Die Jahresgespräche zwischen den Mitarbeitenden und
ihren direkten Führungskräften finden im Zeitraum von De-
zember bis Februar statt. Das Jahresgespräch umfasst die
Rückschau auf das vergangene Jahr und dient ebenfalls dazu,
Aufgaben, Ziele und Perspektiven für das kommende Jahr zu
besprechen. Ebenso wird die Zufriedenheit der Mitarbei-
tenden mit der Münchener Hypothekenbank als Arbeitgeber
und mit ihrer persönlichen Situation in der Bank besprochen.
74
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Das Feedbackgespräch wird zur Jahresmitte durchgeführt. Es
soll dem gegenseitigen und verhaltensorientierten Feedback
und somit dem persönlichen Abgleich zwischen Eigen- und
Fremdbild dienen. Für die Personalabteilung relevante Inhalte
aus den Feedbackgesprächen – zum Beispiel Themen zu Quali-
fizierungsmaßnahmen – sowie die personelle Situation der
Teams werden in der im Herbst stattfindenden Reflexions-
runde besprochen. Teilnehmer sind die Personalabteilung,
die jeweiligen Führungskräfte der Teams und bei Bedarf deren
nächsthöhere Führungskraft. Sofern erforderlich, werden im
Nachgang an die Reflexionsrunde Maßnahmen verabschiedet,
zum Beispiel zur Förderung von identifizierten Potenzial-
trägern.
Die Gespräche des Betriebsrats mit dem Vorstand und der
Personalabteilung erfolgen jeweils monatlich sowie anlass-
bezogen. Die Mitarbeitenden haben jederzeit die Möglichkeit,
sich direkt an die Personalabteilung und den Betriebsrat mit
ihren Anliegen und Wünschen zu wenden. Mitarbeiterver-
sammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Mit-
arbeiterbefragungen werden unregelmäßig oder anlassbe-
zogen durchgeführt.
Einige Formate dienen der Information, wie etwa Betriebsver-
sammlungen oder Meldungen im Intranet, beispielsweise zu
organisatorischen oder personellen Veränderungen oder Ver-
anstaltungen. Die Arbeitnehmervertreter üben gemäß den
gesetzlichen Vorgaben die Mitbestimmungsrechte der Mit-
arbeitenden aus. Bei personalpolitischen Entscheidungen oder
Veränderungen der Organisation werden die Mitarbeitenden
unmittelbar informiert. Eine frühzeitige Einbeziehung hat für
die Bank einen hohen Stellenwert, um die Bedürfnisse der Mit-
arbeitenden berücksichtigen zu können.
Bei der Erstellung des Übergangsplans für den Klimawandel
sowie bei der Definition der Dekarbonisierungshebel und
-maßnahmen wurden Mitarbeitende aus den Geschäftsfeldern
Kreditportfolio, Kapitalmarkt und Funding sowie Eigenbetrieb
im Rahmen von Workshopreihen miteinbezogen. Darüber hin-
aus werden Schulungsangebote geprüft und bei Bedarf über-
arbeitet.
27. c) Funktion und ranghöchste Position mit
operativer Verantwortung für die Einbeziehung
Die operative Verantwortung für die Einbindungsformate liegt
je nach Kanal in unterschiedlichen Bereichen der Münchener
Hypothekenbank. So sind beispielsweise der Vorstandsstab
und die Leitung des Teams Kommunikation und Marketing
für die informativen Formate wie das Intranet oder die Mit-
arbeiterversammlungen verantwortlich. Die Personalabteilung
unterstützt die Bereiche in der operativen Umsetzung und
steht im Austausch mit den Mitarbeitervertretungen, wie dem
Betriebsrat.
27. d) Globale Rahmenvereinbarung mit
Arbeitnehmervertretern
Eine globale Rahmenvereinbarung oder eine ähnliche Verein-
barung für die gesamte Bank, die im Zusammenhang mit der
Achtung der Menschenrechte der Mitarbeitenden mit Arbeit-
nehmervertretern geschlossen wurde, existiert in dieser Form
nicht.
Unter dem Vorsitz eines Vorstandsmitglieds werden im Health &
Safety-Ausschuss Themen der Arbeitssicherheit und des Ge-
sundheitsschutzes auch mit dem Betriebsrat, der Personal-
abteilung und den jeweils relevanten Fachabteilungen be-
handelt. Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen den Arbeits-
schutzausschuss bei der Umsetzung von Prozessen und
Maßnahmen.
27. e) Bewertung der Wirksamkeit der
Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften
Maßnahmen, die aus Mitarbeiterumfragen abgeleitet wurden,
werden umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist ein Dienstradleasing,
das 2024 eingeführt wurde. Bis Jahresende wurden 78 Leasing-
verträge abgeschlossen, sodass inzwischen mehr als jeder
zehnte Mitarbeitende ein Dienstrad nutzt.
Die jährlichen Feedbackgespräche geben Einblicke in die Zu-
sammenarbeit mit den Mitarbeitenden. Auf Grundlage der Er-
gebnisse werden in Reflexionsrunden zwischen der Personal-
abteilung und den Führungskräften gezielte Maßnahmen zur
Persönlichkeitsentwicklung vereinbart. Diese Gespräche er-
öffnen den Mitarbeitenden konkrete Entwicklungsmöglich-
keiten, die durch die vereinbarten Maßnahmen verfolgt und
umgesetzt werden. Ein interner Leitfaden unterstützt dabei,
eine Feedbackkultur und den Dialog zu fördern.
S1-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unter-
nehmens Bedenken äußern können
32. a) Allgemeiner Ansatz und Verfahren für
Abhilfemaßnahmen für die Durchführung von
oderdie Beteiligung an Abhilfemaßnahmen bei
wesentlichen negativen Auswirkungen, einschließ-
lichder Bewertung ihrer Wirksamkeit
Die Übernahme einer sozialen Verantwortung gegenüber
den Mitarbeitenden steht im Fokus der Personalarbeit der
Münchener Hypothekenbank. Das Wohlergehen der Mit-
arbeitenden ist für die Bank eine Grundvoraussetzung für
einen nachhaltigen und langfristigen Unternehmenserfolg.
Potenziell negative Auswirkungen könnten sich beispielsweise
in Form psychischer Belastungen zeigen, etwa durch erhöhte
75
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Stresslevel oder eine mangelnde Vereinbarkeit von Beruf und
Familie. Ebenso können physische Beeinträchtigungen auf-
treten, die durch lang anhaltendes Arbeiten am Bildschirm
ohne angemessene ergonomische Unterstützung oder durch
fehlende Lärmschutzmaßnahmen in den Büros entstehen.
Die Münchener Hypothekenbank setzt daher auf ein um-
fassendes Angebot zur Gesundheitsvorsorge, psychologische
Beratungsangebote und flexible Arbeitsmodelle, um präventiv
die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu schützen und im
Bedarfsfall Unterstützung bereitzustellen (siehe ESRS S1-2).
Sofern erforderlich, unterstützt die Bank ihre Mitarbeitenden
mit individuell auf die jeweilige Situation abgestimmten Maß-
nahmen.
Die Wirksamkeit der Abhilfemaßnahmen lässt sich anhand der
Inanspruchnahme der Angebote bewerten. Dazu zählen bei-
spielsweise die Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten oder
Teilzeitmodellen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie
fördern. Auch die Teilnahmequoten an Beratungsprogrammen
wie dem Familienservice oder Sprechstunden beim Betriebs-
arzt im Rahmen der Gesundheitsvorsorge dienen als Indi-
katoren.
32. b) Spezifische Kanäle für Arbeitskräfte zur
Äußerung und Prüfung ihrer Anliegen
Den Mitarbeitenden stehen verschiedene Kanäle zur Verfügung,
um ihre Anliegen oder Bedürfnisse gegenüber der Bank oder
unbeteiligten Dritten zu äußern oder prüfen zu lassen.
Implementierte Verfahren, die von den Mitarbeitenden in An-
spruch genommen werden können, sind zum einen Gespräche
mit dem Betriebsrat. Zum anderen hat jeder Mitarbeitende
einen zugeordneten Personalreferenten in der Personal-
abteilung, der direkt kontaktiert werden kann. Im Rahmen des
Zielvereinbarungsprozesses besteht für die Mitarbeitenden im
jährlichen Feedbackgespräch die Möglichkeit, Feedback an die
Führungskräfte zu geben (siehe ESRS S1-2). Über die Whistle-
blowing-Hotline können die Mitarbeitenden schwerwiegende
Verstöße gegen interne Kodizes melden (siehe ESRS G1-1).
Die Münchener Hypothekenbank bietet ihren Mitarbeitenden
und deren Familienangehörigen im Rahmen des „Employee
Assistance Program“ (EAP) einen umfassenden Beratungs-
service. Das EAP leistet Unterstützung in Krisensituationen.
Die Beratung erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Psycho-
logen und steht den Mitarbeitenden im Notfall zur Verfügung.
Darüber hinaus bestehen für die Mitarbeitenden bis zum
31. März 2025 weitere Möglichkeiten zur Inanspruchnahme
von Leistungen des Familienservice in Form von Fachbe-
ratungen oder Vermittlungen für Kinder, Familie, Haushalt
und Pflege.
32. c) Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden
imZusammenhang mit Arbeitnehmerbelangen
Die Mitarbeitenden können ihre Beschwerden direkt an ihre
Führungskraft und die Mitarbeitervertreter kommunizieren.
Abhängig von der eingereichten Beschwerde können situa-
tionsbezogen auch weitere Mitarbeitervertreter oder Experten
hinzugezogen werden, zum Beispiel die Diversitätsbeauftragte
oder die Schwerbehindertenvertretung.
Eine zentrale Einrichtung im Sinne einer Beschwerdestelle
besteht in Form der Whistleblowing-Hotline, sofern die Be-
schwerden mit Verstößen gegen interne Kodizes verbunden
sind (siehe ESRS G1-1).
32. d) Verfahren zur Unterstützung der Verfügbarkeit
solcher Kanäle am Arbeitsplatz
Informationen über die unter 32. a) und b) genannten
Verfahren und Kanäle stehen allen Mitarbeitenden im
Intranet zur Verfügung.
Zusätzlich wird seitens der Münchener Hypothekenbank pro-
aktiv auf die Verfügbarkeit der Kanäle hingewiesen. Beispiels-
weise muss im Rahmen des Onboardings von neuen Mit-
arbeitenden ein Hinweis unterschrieben werden, dass sie das
Mitarbeiterhandbuch gelesen haben, in dem alle verfügbaren
Kanäle aufgelistet sind. Zusätzlich werden anlassbezogen digi-
tale und analoge Informationsveranstaltungen durchgeführt,
so zum Beispiel im Rahmen der Einführung des EAP.
32. e) Verfolgung, Überwachung der angegangenen
Probleme und Sicherstellung der Wirksamkeit der
Kanäle
Eine standardisierte Dokumentation erfolgt in der Regel nicht,
es sei denn, es handelt sich um einen arbeitsgerichtlichen Fall.
Dann wird eine umfassende Dokumentation erstellt, um die
Nachverfolgung des Sachverhalts sicherzustellen.
Im Rahmen des Whistleblowings hält sich die Münchener
Hypothekenbank an den Prozess, der in der Schriftlich fixierten
Ordnung (SfO) definiert ist.
33. Kenntnis und Vertrauen der Arbeitskräfte
desUnternehmens in die Strukturen und Ver-
fahrensowie Schutzstrategien gegen Vergeltungs-
maßnahmen
Im Rahmen der Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. c) wird auf
das Hinweisgeberverfahren und den Schutz vor Vergeltungs-
maßnahmen Bezug genommen und an dieser Stelle darauf
verwiesen. Zusätzlich zu den Angaben des ESRS G1-1 werden
neue Mitarbeitende in Onboarding-Veranstaltungen auf die
Strukturen und Verfahren hingewiesen. Dabei werden auch die
Personalabteilung und der Betriebsrat als weitere Anlaufstellen
genannt. Für anonyme Fragen wird das EAP als Anlaufstelle für
die Mitarbeitenden angeboten.
76
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
S1-4
Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften
des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen und Ansätze
MASSNAHME(N) – EINFÜHRUNG DES FEMALE-EMPOWERMENT-PROGRAMMS
Erwartete Ergebnisse
Die Maßnahme trägt zur Umsetzung der Diversitätsstrategie bei.
Das Female-Empowerment-Programm der Münchener Hypothekenbank ist ein spezifisches Entwicklungsprogramm für weibliche Mit-
arbeitende.
Das übergeordnete Ziel besteht darin, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Zudem werden folgende Ziele verfolgt:
Steigerung der Arbeitgeberattraktivität extern und intern
Erfüllung der Anforderungen der Stakeholder
Positive Effekte für das Employer Branding
Stabilisierung oder Reduzierung von Recruitingkosten und Sachkosten
Gewinnung und Bindung von Fachkräften und Nachwuchstalenten
Sicherstellung der Nachfolgeplanung
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
Verringerung der Fluktuation
Erweiterung der Bekanntheit durch Beitritt zum Netzwerk F!F (Frauen in Führung)
Positive Auswirkungen auf die Unternehmenskultur: Förderung einer zeitgemäßen Führungskultur, Etablierung eines modernen Images,
mit dem sich Führungskräfte und Mitarbeitende identifizieren können
Ein wesentlicher Bestandteil des Programms ist das Angebot speziell auf Frauen ausgerichteter Fach- und Führungsseminare, die gezielt Kom-
petenzen für Führungsaufgaben fördern.
Darüber hinaus ermöglicht die Mitgliedschaft im Netzwerk F!F (Frauen in Führung) den Mitarbeitenden die Teilnahme an Vorträgen, Ver-
anstaltungen sowie regelmäßigen Best-Practice-Austauschformaten, um sich zu vernetzen und voneinander zu lernen.
Ergänzend wurde ein Mentoringprogramm ins Leben gerufen, das sich an potenzielle weibliche Nachwuchsführungskräfte richtet. Im Rahmen
regelmäßiger Gespräche mit erfahrenen Mentorinnen und Mentoren erhalten die Mentees wertvollen Input und Feedback zu Karriere- und
Führungsthemen, um sie gezielt auf zukünftige Führungsaufgaben vorzubereiten. Darüber hinaus umfasst das Programm Leistungen zur
Unterstützung in den Bereichen Kinderbetreuung, Familie, Haushalt und Pflege. Diese Angebote stehen weiblichen und männlichen Mit-
arbeitenden gleichermaßen zur Verfügung und sollen dazu beitragen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben nachhaltig zu fördern.
Umfang
Die Maßnahme richtet sich an weibliche Mitarbeitende. Sie umfasst ein zweistufiges Format. Die erstmalige Durchführung des Programms er-
folgte im zweiten Quartal 2024 und die zweite im vierten Quartal 2024. Beide Programme sind auf eine Dauer von 18 Monaten angelegt.
Zeithorizont
Die Dauer der Programme ist jeweils auf 18 Monate begrenzt. Im Anschluss finden erneute Durchführungen mit neuen Teilnehmenden statt.
Messung der Wirksamkeit
Es wurde ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung der verschiedenen (Teil-)Maßnahmen entwickelt. Der Fortschritt in der Umsetzung fließt in
das Strategiecontrolling der Personalabteilung ein (siehe Wirksamkeitsmessung der Diversitätsstrategie).
38., 40., 43. Management wesentlicher
Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit den Arbeitskräften des
Unternehmens im Einklang mit ESRS 2 MDR-A
77
Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MASSNAHME(N) – EINFÜHRUNG DES MEINEAP (EMPLOYEE ASSISTANCE PROGRAM)
Erwartete Ergebnisse
Die Maßnahme trägt zur Umsetzung der Diversitäts- und der Personalstrategie bei.
meinEAP ist ein Angebot an alle Mitarbeitenden und deren Angehörige ersten Grades. Es bietet Unterstützung bei beruflichen Problemen und
persönlichen Anliegen, wie zum Beispiel bei Konflikten, Stress, Erschöpfung, Fragen zur Kindererziehung oder Ernährung, Trennungen, All-
tagssorgen, Ängsten, Trauer, Sucht. Führungskräften und Funktionsträgernstehen zusätzlich spezielle Beratungs- und Coaching-Dienst-
leistungen zur Verfügung. meinEAP ist kostenfrei und vertraulich. Die Münchener Hypothekenbank erhält keine Informationen darüber, wer
den Beratungsdienst in Anspruch nimmt und aus welchem Grund.
Ziel der Maßnahme ist es, die Krankentage zu reduzieren, die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und Impulse für Führungskräfte zu setzen.
Umfang
Das Programm steht den Mitarbeitenden der Bank zur Verfügung.
Zeithorizont
Das Programm wurde im April des Jahres 2024 eingeführt und läuft vorerst ohne Enddatum.
Messung der Wirksamkeit
Der Erfolg der Maßnahme wird anhand der Intensität der Nutzung pro Jahr gemessen.
39. Verfahren zur Identifikation und Bewältigung
negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte
Die Münchener Hypothekenbank erhält durch Kennziffern im
Personalcontrolling, zum Beispiel die Fluktuationsrate, durch
100-Tage-Gespräche bei neuen Mitarbeitenden, durch Austritt-
gespräche, durch Reflexionsrunden, Beratungsgespräche
sowie einen regelmäßigen Austausch mit dem Betriebsrat
fundierte Einblicke in die Meinungs- und Zufriedenheitstrends
der Mitarbeitenden. So gewinnt die Bank Einblicke, welche
Maßnahmen die Mitarbeitenden ansprechen und was negativ
wirkt. Daraus können Maßnahmen abgeleitet und Verbesse-
rungen vorgenommen werden.
41. Überprüfung und Sicherstellung der
Vermeidungnegativer Auswirkungen durch
Unternehmenspraktiken
Vor der Implementierung eines angepassten oder neuen Ver-
fahrens werden die möglichen Auswirkungen überprüft. Dazu
werden unter anderem der Austausch mit dem Betriebsrat oder
die Inanspruchnahme externer Beratungen genutzt.
78
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung
wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung
positiver Auswirkungen und dem Umgang mit
wesentlichen Risiken und Chancen
46. Ziele für das Management der wesentlichen Aus-
wirkungen, Risiken und Chancen für die Arbeitskräfte
des Unternehmens im Einklang mit ESRS 2 MDR-T
Ziel Anteil Frauen in Führung
Umfang des Ziels
Die Kennzahl bezieht sich auf den Vorstand sowie die erste und zweite Führungsebene.
Bezugsjahr
2020
Bezugswert
Prozentualer Anteil von Frauen in Führungspositionen
Zielniveau
Vorstand: 33 %
Bis 2026
Die Zielquoten für die 1. und 2. Führungsebene sind wie folgt festgelegt:
Zielquote 1. Führungsebene: 20 %
Zielquote 2. Führungsebene: 20 %
Die festgelegten Zielquoten sollen gemäß GenG (Betrachtung einschließlich GJ 2024) bis Ende 2028 erreicht werden.
Verhältnis zur Strategie
Diese Kennzahl trägt zur Umsetzung der Diversitätsstrategie bei.
Einbezug von Interessenträgern
Das Ziel wurde durch Impulse der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie Investoren unterstützt.
Methoden und signifikante Annahmen
/
Messung des Fortschritts
Die Kennzahl wird im Rahmen des Personal- und Sozialberichts jährlich erhoben.
47. a) Verfahren zur Festlegung der Ziele
In den Entscheidungsprozess wurden Impulse von Mit-
arbeitenden einbezogen. Der Betriebsrat wurde über die
Festlegung des Ziels informiert.
47. c) Ermittlung von Erkenntnissen und
Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der
Unternehmensleistung ergeben
Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Diversitätsstrategie
wird ermittelt, ob und in welchem Umfang Anpassungsbedarf
besteht.
47. b) Nachverfolgung der Leistung in Bezug
auf die Zielverwirklichung
Die Zielerreichung wird im Rahmen des vierteljährlichen
Strategiecontrollings überwacht.
79
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
S1-6
Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens
50. a) Gesamtzahl der Arbeitnehmer
Geschlecht
Zahl der Arbeitnehmer
(Personenzahl)
Männlich 385
Weiblich 355
Divers
Nicht angegeben
Gesamtzahl der Arbeitnehmer 740
50. b) Gesamtzahl der Arbeitnehmer nach Personen-
zahl oder Vollzeitäquivalenten (VZÄ), einschließlich
der Arbeitnehmer mit unbefristeten und befristeten
Arbeitsverträgen sowie Abrufkräfte, aufgeschlüsselt
nach Geschlecht
ZAHL DER ARBEITNEHMER
(PERSONENZAHL/VZÄ)
Weiblich Männlich Sonstige
 1
Keine Angaben Insgesamt
Zahl der Arbeitnehmer 301,36 372,50 0 0 673,87
davon mit unbefristeten Arbeitsverträgen 286,48 362,08 0 0 648,56
davon mit befristeten Arbeitsverträgen 14,88 10,42 0 0 25,31
Zahl der Abrufkräfte
0 0 0 0 0
Zahl der Vollzeitkräfte
 2
197 330 0 0 527
Zahl der Teilzeitkräfte
 2
104,37 42,50 0 0 146,87
1
Geschlecht gemäß den eigenen Angaben der Arbeitnehmer.
2
Die Angaben zu Vollzeit- und Teilzeitarbeitnehmer sind freiwillig.
50. c) Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unter-
nehmen im Berichtszeitraum verlassen haben, und
Arbeitnehmerfluktuationsrate
Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die das Unter-
nehmen im Berichtszeitraum verlassen haben 53
Quote der Mitarbeiterfluktuation im Berichtszeit-
raum 7,2%
50. d) Beschreibung der Methoden und Annahmen
zur Datenerhebung, einschließlich einer Angabe zur
Darstellung der Daten und Zahlen
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-6 Absatz 50. a)
wurden alle Angaben als Personenzahl zum Stichtag 31. Dezem-
ber 2024 ermittelt. Die Angaben umfassen alle Mitarbeitenden,
einschließlich Aushilfen, Werkstudierende, Vorstand und Aus-
zubildende ohne die Tochtergesellschaften der Münchener
Hypothekenbank.
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-6 Absatz 50. b)
wurden alle Angaben als Vollzeitäquivalent zum Stichtag
31. Dezember 2024 ermittelt. Das Vollzeitäquivalent entspricht
einer 39-Stunden-Woche. Die Angaben umfassen alle Mit-
arbeitenden, einschließlich Aushilfen, Werkstudierende, Vor-
stand und Auszubildende ohne die Tochtergesellschaften der
Münchener Hypothekenbank.
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-6 Absatz 50. c)
wurden alle Angaben als Personenzahl im Berichtszeitraum
ermittelt. Die Angaben umfassen alle Mitarbeitenden, ein-
schließlich Aushilfen, Vorstand und Auszubildende ohne Werk-
studierende und die Tochtergesellschaften der Münchener
Hypothekenbank.
80
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
S1-8
Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
60. a) Angaben zur prozentualen Abdeckung der
Arbeitnehmer durch Tarifverträge
Prozentualer Anteil aller Arbeitnehmer, die von
Tarifverträgen abgedeckt sind 86%
Zur Berechnung der Kennzahl gemäß ESRS 2 S1-8 Absatz 60. a)
wurde die Angabe zum Stichtag 31. Dezember 2024, ohne Ein-
bezug der Tochtergesellschaften der Münchener Hypotheken-
bank, ermittelt. Alle Arbeitnehmenden der Münchener Hypo-
thekenbank mit Beschäftigung in Deutschland sind gemäß
Tarifvertrag §1 Geltungsbereich durch den Tarifvertrag ab-
gedeckt. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Vorstands,
leitende Mitarbeitende in aktiver Beschäftigung sowie Mit-
arbeitende mit außertariflicher Vergütung, die nicht Mitglied
einer Gewerkschaft sind und deren Verträge nach dem 1. April
2022 geschlossen wurden.
60. b) und 63. a) Angaben zur prozentualen Ab-
deckung der Arbeitnehmer durch Tarifverträge inner-
halb des europäischen Wirtschaftsraumes sowieder
Arbeitnehmer, die von der Arbeitnehmervertretung
abgedeckt sind, mit Angabe der EWR-Länder
Abdeckungs-
quote
Arbeitnehmer – EWR
(für Länder mit >50 Arbeitnehmern,
die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
Arbeitnehmer – Nicht-EWR-Länder
(Schätzung für Regionen mit
>50 Arbeitnehmern, die >10%
der Gesamtzahl ausmachen)
Vertretung am Arbeitsplatz (nur EWR)
(für Länder mit >50 Arbeitnehmern,
die >10% der Gesamtzahl ausmachen)
0–19 %
20–39 %
40–59 %
60–79 %
80–100 % 635
S1-9
Diversitätskennzahlen
66. a) Geschlechterverteilung auf der obersten
Führungsebene
Vorstand 1. Führungsebene 2. Führungsebene 3. Führungsebene
Geschlecht Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in % Anzahl in %
Männlich
3 100 16 88,9 22 78,6 29 60,4
Weiblich
0 0 2 11,1 6 21,4 19 39,6
Divers
0 0 0 0 0 0 0 0
Nicht angegeben 0 0 0 0 0 0 0 0
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-9 Absatz 66. a)
wurden die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2024, ohne
Einbezug der Tochtergesellschaften der Münchener Hypo-
thekenbank, ermittelt.
81
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
66. b) Verteilung der Arbeitnehmer nach
Altersgruppen
Geschlecht / Alter
Unter
30 Jahren 30-50 Jahren
Über
50 Jahren
Männlich
36 186 163
Weiblich
36 185 134
Divers
Nicht angegeben
Zur Berechnung der Kennzahlen gemäß ESRS S1-9 Absatz 66.
b) wurden die Angaben zum Stichtag 31. Dezember 2024 er-
mittelt. Die Angaben umfassen alle Mitarbeitenden, einschließ-
lich Aushilfen, Werkstudierende, Vorstand und Auszubildende,
ohne die Tochtergesellschaften der Münchener Hypotheken-
bank.
S1-10
Angemessene Entlohnung
69. Angabe zum Vorliegen einer angemessenen
Entlohnung im Einklang mit den geltenden
Referenzwerten
Die Vergütungssysteme der Münchener Hypothekenbank er-
füllen die Anforderungen der Institutsvergütungsverordnung
und werden gemäß § 16 der Verordnung jährlich im Offen-
legungsbericht der Bank veröffentlicht. 50,6 Prozent der Mit-
arbeitenden erhalten eine tarifliche Vergütung, während alle
anderen außertariflich entlohnt werden. Die Vergütungs-
strategie und die Vergütungsgrundsätze der Bank definieren
den Rahmen für eine angemessene Vergütung. Die Münchener
Hypothekenbank legt besonderen Wert darauf, dass keine An-
reize für ein übermäßiges Risikoverhalten der Mitarbeitenden
gesetzt werden.
S1-11
Soziale Absicherung
74. Absicherung der Arbeitnehmer gegen Verdienst-
ausfälle bei bedeutenden Lebensereignissen
74. a)–c) Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle
und Erwerbsunfähigkeit
Alle Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank sind
sozialversichert und über die Berufsgenossenschaft ab-
gesichert. Darüber hinaus besteht als freiwillige soziale Leis-
tung eine private Unfallversicherung für alle Mitarbeitenden.
74. d) Elternzeit
Die Elternzeit ist im Bundeselternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Die
Münchener Hypothekenbank bietet den Mitarbeitenden zusätz-
liche Lösungen, wie verschiedene flexible Arbeitszeitmodelle
sowie Gleitzeit- und Freizeitkonten. Ziel ist es, den Wiederein-
stieg nach einer Eltern- oder Pflegezeit zu unterstützen.
74. e) Ruhestand
Zusätzlich zu den obligatorischen Sozialversicherungsbei-
trägen zur gesetzlichen Rentenversicherung erhalten die Mit-
arbeitenden einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.
S1-12
Menschen mit Behinderungen
79. Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen
unter den Arbeitnehmern
Anteil der Menschen mit Behinderungen unter
den Arbeitnehmern 4,1%
Zur Berechnung der Kennzahl gemäß ESRS S1-12 Absatz 79.
wurde die Angabe zum Stichtag 31. Dezember 2024, ohne Ein-
bezug der Tochtergesellschaften der Münchener Hypotheken-
bank, ermittelt. Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen
Schwerbehindertenabgabe erhoben.
S1-13
Kennzahlen für Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
83. Angaben zu Leistungs- und Laufbahn-
beurteilungen sowie Schulungsstunden
Geschlecht
Anteil der Arbeitnehmer,
die an regelmäßigen
Leistungs- und Lauf-
bahnbeurteilungen
teilgenommen haben
(In %)
Zahl der
Schulungsstunden
je Arbeitnehmer
(Im Durchschnitt)
Männlich
100% 3,34
Weiblich
100% 4,47
Divers
0 0
Nicht angegeben
0 0
Gesamtzahl der
Arbeitnehmer 100% 3,88
82
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
S1-15
Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
93. Prozentuale Anteile der Arbeitnehmer mit
Anspruch auf Arbeitsfreistellung aus familiären
Gründen sowie der anspruchsberechtigten Arbeit-
nehmer, die eine Arbeitsfreistellung aus familiären
Gründen in Anspruch genommen haben
Geschlecht
Anteil der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer,
die Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch
genommen haben (in %)
Männlich 5%
Weiblich 14%
Divers
Nicht angegeben
94. Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitsfreistellung
aus familiären Gründen für alle Arbeitnehmer
aufgrund einer sozialpolitischen und / oder tarif-
vertraglichen Vereinbarung
Alle Arbeitnehmenden der Münchener Hypothekenbank haben
Anspruch auf eine Arbeitsfreistellung aus familiären Gründen.
Die gesetzlichen Freistellungen, wie Elternzeitanspruch, werden
auch den Leitenden Angestellten gewährt.
S1-17
Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Aus-
wirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
103. a)–c) Angaben zu Ausprägungen und
Umgangmit Diskriminierungsfällen, Beschwerden
und Sanktionen
Gesamtzahl der gemeldeten Fälle von
Diskriminierung, einschließlich Belästigung 0
Zahl der Beschwerden über entsprechende
Kanäle und gegebenenfalls Kontaktstellen
der OECD, abzüglich gemeldeter Fälle von
Diskriminierung 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen,
Sanktionen, Schadenersatzzahlungen im
Zusammenhang mit den Verstößen 0€
104. Angaben zu schwerwiegenden Vorfällen in
Bezug auf Menschenrechte
Zahl der schwerwiegenden Vorfälle in Bezug
auf Menschenrechte im Zusammenhang mit
den Mitarbeitenden des Unternehmens im
Berichtszeitraum 0
Davon Verstöße gegen die Leitprinzipien der
UN für Unternehmen und Menschenrechte, die
Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien
und Rechte bei der Arbeit oder die OECD-Leit-
sätze für multinationale Unternehmen 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen,
Sanktionen, Schadenersatzzahlungen im
Zusammenhang mit den Verstößen 0€
S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
15. Informationen über die Anwendung der
Konzepte,die das Unternehmen zum Management
seiner wesentlichen Auswirkungen, Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und /
oder Endnutzern zum Umgang mit wesentlichen
Nachhaltigkeitsaspekten anwendet im Einklang
mitdem ESRS 2 MDR-P
Die Münchener Hypothekenbank befolgt rechtliche Vorgaben
im Sinne des Verbraucherschutzes, insbesondere die Ver-
braucherrechtrichtlinie, die Wohnimmobilienkreditrichtlinie,
das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, die DSGVO, das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die Product Oversight and
Governance des EU AI Act sowie das Risikobegrenzungsgesetz.
Darüber hinaus hat die Münchener Hypothekenbank die
Richtlinie „Verantwortungsvolles Marketing in der privaten
Immobilienfinanzierung“ eingeführt.
83
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – RICHTLINIE VERANTWORTUNGSVOLLES MARKETING IN DER PRIVATEN IMMOBILIENFINANZIERUNG
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Richtlinie Verantwortungsvolles Marketing in der privaten Immobilienfinanzierung definiert Vorgaben und Hilfestellungen zur Hand-
habung von Marketingaktivitäten in der privaten Immobilienfinanzierung. Der Verbraucherschutz steht dabei im Mittelpunkt: Die finanzielle
Situation der Kundengruppen wird in der Ansprache stets berücksichtigt, es werden Anreize für unangemessen hohe Kreditaufnahmen sowie
aggressive Werbung vermieden.
Das Ziel einer jeden Genossenschaft ist es, die persönliche wirtschaftliche Unabhängigkeit ihrer Mitglieder zu stärken. Deshalb verpflichtet
sich die Münchener Hypothekenbank zu einem verantwortungsvollen Marketing.
Im Rahmen der integrierten Kommunikation gilt es, werbliche Aussagen der Münchener Hypothekenbank über alle Kommunikations- und
Marketingkanäle einheitlich darzustellen. Es wird sichergestellt, dass Informationen zu Finanzierungsprodukten inhaltlich richtig, verständlich
und transparent dargestellt sind, sodass die Kunden die Eigenschaften und die Risiken des gewünschten Finanzierungsprodukts erkennen
und verstehen.
Im Rahmen der Verkaufsprozesse besteht kein direkter Endkundenkontakt in der privaten Wohnimmobilienfinanzierung. Alle Marketing-
aktivitäten erfolgen durch die genossenschaftlichen Partnerbanken im Co-Branding mit der Münchener Hypothekenbank. Um sicherzustellen,
dass die Marketinggrundsätze zum Schutz der Verbraucher von den Vertriebspartnern eingehalten werden, wurden verschiedene Über-
wachungsmaßnahmen definiert:
Regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeitenden von Vertriebspartnern, um sie mit den Eigenschaften und Risiken der
Finanzierungsprodukte vertraut zu machen.
Regelmäßige Analyse der Inhalte und Aussagen der Werbung im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den Gesetzen und den eigenen
Grundsätzen.
Erfordert die Bewertung von Inhalten, Aussagen und Risiken eine Anpassung, wird die Werbung dahingehend geändert.
Anwendungsbereich
Die Richtlinie Verantwortungsvolles Marketing in der privaten Immobilienfinanzierung findet Anwendung im Geschäftsfeld private Im-
mobilienfinanzierung. Sie beschreibt die normativen Grundsätze, die von den Vertriebspartnern (Partnerbanken) im Marketing zu beachten
sind. Im Maklergeschäft werden keine gemeinsamen Werbeaktionen durchgeführt.
Die Richtlinie gilt für die Märkte Deutschland und Österreich. In der Schweiz wird das Marketing eigenständig ohne Nennung der Marke der
Münchener Hypothekenbank durch die Partner (PostFinance AG und Swiss Life AG) durchgeführt.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand ist in letzter Instanz für die Umsetzung der Richtlinie Verantwortungsvolles Marketing in der privaten Immobilienfinanzierung
verantwortlich. Auf operativer Ebene trägt die Bereichsleitung von Marketing und Kommunikation die Verantwortung.
Bezug des Konzepts zu Standards oder Initiativen Dritter
In der Immobilienfinanzierung gelten in Deutschland gesetzliche Regelungen für Marketingaktivitäten, zum Beispiel die Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Zudem richtet die Münchener Hypothekenbank in diesem Kontext
ihre Aktivitäten nach dem Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber der EU-Kommission aus.
Verfügbarkeit für potenziell betroffene Interessenträger
Die Richtlinie ist auf der Website der Münchener Hypothekenbank veröffentlicht und für die Öffentlichkeit einsehbar.
16. – 17. Verpflichtungen im Bereich der Menschen-
rechtspolitik für Verbraucher und / oder Endnutzer
und Einklang der Konzepte für Verbraucher und / oder
Endnutzer mit internationalen Instrumenten
Die Aktivitäten der Münchener Hypothekenbank als Kredit-
institut und die sich aus der Kundenbeziehung ergebenden
Auswirkungen und Risiken stehen in keinem direkten Zu-
sammenhang mit Menschenrechten. Aus diesem Grund sind
diese Angaben nicht anwendbar.
84
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
S4-2
Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
20. a) Direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern
und / oder Endnutzern oder ihren rechtmäßigen
Vertretern
Der Geschäftsabschluss erfolgt durch die Vermittlungspartner.
Sobald die Kundenbeziehung etabliert wurde, übernimmt die
Münchener Hypothekenbank die darüber hinausgehende
Kundenbeziehung.
Die direkte Zusammenarbeit mit Verbrauchern und Endnutzern
findet im anlassbezogenen Austausch im Laufe der Kunden-
beziehung oder im Falle von Kundenbeschwerden statt.
Sollten die Beschwerden die Prozessabläufe der Darlehens-
bearbeitung betreffen, werden diese Themen im Rahmen des
Beschwerdemanagements aufgenommen und zur Optimie-
rung genutzt. Es erfolgen regelmäßige themen- und prozess-
bezogene Kundenzufriedenheitsbefragungen.
20. b) Phase(n), Art und Häufigkeit der Einbeziehung
Im Rahmen von regelmäßigen Kundenbefragungen und anlass-
bezogen bei einer Häufung von Beschwerden.
20. c) Funktion und ranghöchste Position mit
operativer Verantwortung für die Einbeziehung
Die Beauftragte des zentralen Beschwerdemanagements der
Münchener Hypothekenbank ist operativ für die interne Ver-
teilung der Beschwerden zuständig, wenn diese zum Beispiel
über das Kontaktformular auf der Website oder direkt beim
Beschwerdemanagement eingehen. Darüber hinaus existieren
Regelungen zu einem Eskalationsprozess. Bei Sonderfällen
kann der Vorstand miteinbezogen werden.
S4-3
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen
und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer
Bedenken äußern können
25. a) Allgemeiner Ansatz und Verfahren für
Abhilfemaßnahmen bei wesentlichen negativen
Auswirkungen auf Verbraucher und / oder Endnutzer,
einschließlich einer Bewertung der Wirksamkeit
Die Beschwerdemechanismen sehen vor, dass jeder Vorfall
zunächst individuell geprüft wird und aus den gewonnenen
Erkenntnissen etwaige Maßnahmen individuell abgeleitet
werden.
Sollte bei der Auswertung der Beschwerden ersichtlich werden,
dass Themen vermehrt beanstandet werden (Cluster-Be-
schwerden), werden diese intern adressiert und es wird ge-
prüft, inwiefern Anpassungsbedarf bei Prozessen besteht.
25. b) Spezifische Kanäle für Verbraucher und / oder
Endnutzer zur Äußerung und Prüfung ihrer Anliegen
Die Münchener Hypothekenbank hat verschiedene Kanäle
eingerichtet, über die Privatkunden ihre Anliegen während der
Geschäftsbeziehung mitteilen können. Seit 2019 steht die
Subsite Mein Darlehen über die Website der Bank zur Ver-
fügung, um Anliegen sowohl telefonisch als auch per E-Mail zu
adressieren. Zusätzlich wurde Anfang 2024 das Kundenportal
Meine MHB neu eingeführt, das die Online-Kommunikation
zwischen der Münchener Hypothekenbank und ihren Privat-
kunden ermöglicht. Darüber hinaus können die Kunden per
E-Mail, telefonisch oder postalisch ihre Anliegen vorbringen.
Kunden haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich mit Be-
schwerden an eine unabhängige, dritte Stelle wie die Bundes-
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder den
Ombudsmann des Bundesverbands der Deutschen Volks-
banken und Raiffeisenbanken (BVR) zu wenden.
25. c) Verfahren zur Unterstützung oder Anforderung
der Verfügbarkeit solcher Kanäle im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen
Die Münchener Hypothekenbank nutzt verschiedene Verfahren,
um Kunden auf das Portal Meine MHB aufmerksam zu machen.
So wird in der schriftlichen Kundenansprache und auf Konto-
auszügen auf das Portal verwiesen. Außerdem ist die Landing-
page des Portals öffentlich für alle Interessengruppen zugäng-
lich.
25. d) Verfolgung, Überwachung und Sicherstellung
der Wirksamkeit der Kanäle
Die Anregungen und Beschwerden der Kunden werden vom
zentralen Beschwerdemanagement der Münchener Hypo-
thekenbank entgegengenommen und an die entsprechende
Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet.
26. Bekanntheit und Vertrauen der Verbraucher und /
oder Endnutzer in Strukturen und Verfahren sowie
Schutzkonzepte gegen Vergeltungsmaßnahmen
Die Registrierungszahlen zeigen, dass das neue Portal Meine
MHB bereits kurze Zeit nach seiner Einführung von den Kunden
angenommen wurde.
85
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Governance-Informationen
Die Angaben „G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferan-
ten“ Absatz 14. sowie „G1-6 Zahlungspraktiken“ werden auf-
grund der „Materialität von Informationen“ nicht berichtet.
G1-1
Konzepte für die Unternehmensführung und
Unternehmenskultur
9. Art und Weise der Begründung, Entwicklung,
Förderung und Bewertung der Unternehmenskultur
im Einklang mit ESRS 2 MDR-P
Die zentralen Aspekte der Unternehmenskultur sind im Ver-
haltenskodex der Münchener Hypothekenbank sowie in der
Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit festgehalten.
Sie dienen als wichtige Instrumente zur Förderung der Unter-
nehmenskultur. Zusätzlich wird die Unternehmenskultur
durch verschiedene Angebote wie Schulungen und Team-
events gefördert. Der Verhaltenskodex und die Leitlinie
definieren die Erwartungen an das Verhalten der Mit-
arbeitenden im täglichen Umgang mit Mitgliedern, Kunden,
Geschäftspartnern, Lieferanten, Kollegen und öffentlichen
Institutionen.
KONZEPT – VERHALTENSKODEX
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Der Verhaltenskodex legt Standards für ein gesetzeskonformes, verantwortungsvolles sowie ethisch orientiertes und nachhaltiges Vorgehen
in der Geschäftstätigkeit fest.
Das Ziel des Verhaltenskodex ist es, die Gesetze, Vorgaben und internen Richtlinien einzuhalten und ein einheitliches Risikobewusstsein zu
definieren, um negative Folgen von der Münchener Hypothekenbank und ihren Mitarbeitenden abzuwehren.
Um die Einhaltung des Verhaltenskodex zu überprüfen, können Hinweise auf Verstöße oder Missachtung der Grundsätze schriftlich, telefonisch,
per E-Mail, per Telefax oder persönlich an die Compliance-Funktion gemeldet werden.
Anwendungsbereich
Der Verhaltenskodex gilt für alle Mitarbeitenden, einschließlich der Mitglieder des Vorstands der Münchener Hypothekenbank, sowie ihre
Tochtergesellschaften. Die Münchener Hypothekenbank erwarten die Beachtung der Grundzüge des Verhaltenskodex auch von den externen
Geschäftspartnern.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand trägt in letzter Instanz die Verantwortung für die Inhalte des Verhaltenskodex. Ansprechpartner für Fragen zum Verhaltenskodex
ist die Compliance-Funktion im Bereich Non-Financial-Riskmanagement.
Verweis auf Standards oder Initiativen Dritter
Dem Verhaltenskodex liegen die internationalen Übereinkünfte und Leitlinien Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Konventionen
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Global Compact der Vereinten Nationen zugrunde.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Der ›› Verhaltenskodex ist öffentlich auf der Website der Münchener Hypothekenbank zugänglich.
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Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
KONZEPT – LEITLINIE WERTE, FÜHRUNG UND ZUSAMMENARBEIT
Inhalte, Ziele und Überwachungsprozess
Die Leitlinie legt zentrale Werte und Regeln für ein einheitliches Führungsverhalten fest. Sie definiert die Verantwortlichkeiten und Er-
wartungen an die Mitarbeitenden und die Führungskräfte. Sie bietet damit eine Orientierung für konsistentes Verhalten innerhalb der Bank.
Ziel ist es, eine wertschätzende und vertrauensvolle Unternehmenskultur durch konsequente Einhaltung der definierten Prinzipien zu för-
dern. Zudem soll sie die Marke der Münchener Hypothekenbank im Wettbewerb um Talente und Kunden stärken, indem die Bank als attrakti-
ver Arbeitgeber auftritt und langfristig Experten und Talente bindet.
Die Einhaltung der Leitlinie wird durch jährliche Gespräche zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften überprüft. Diese formalen Jahres-
gespräche sind in der Betriebsvereinbarung Jahresgespräch und Feedbackgespräch festgelegt. Die Durchführung muss der Personalabteilung
gemeldet werden. Das Gespräch kann sich an einem internen Leitfaden orientieren. Zusätzlich finden Feedbackgespräche abseits der klassi-
schen Hierarchien zwischen Mitarbeitenden und in den sogenannten Reflexionsrunden Personal statt.
Anwendungsbereich
Die Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit gilt für alle Standorte, alle Unternehmensbereiche und alle Mitarbeitenden, einschließlich
Führungskräfte, in der Münchener Hypothekenbank.
Verantwortliche Organisationsebene
Der Vorstand sowie alle Führungskräfte tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit. Auf
operativer Ebene ist die Bereichsleitung der Personalabteilung für die Überprüfung auf Aktualität und Angemessenheit zuständig.
Verfügbarkeit des Konzepts für Interessenträger
Die Leitlinie Werte, Führung und Zusammenarbeit wird allen Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt.
10. a) Beschreibung der Mechanismen zur Ermittlung,
Berichterstattung und Untersuchung von Bedenken
hinsichtlich rechtswidriger Verhaltensweisen oder
Verhaltensweisen, die im Widerspruch zu seinem
Verhaltenskodex stehen
Die Compliance-Funktion stellt eine zentrale Anlaufstelle für die
Entgegennahme von Hinweisen auf begangene, drohende oder
geplante Verstöße gegen interne Regelungen, den Verhaltens-
kodex oder gegen geltende Gesetze und rechtliche Standards
dar. Mitarbeitende können Verdachtsmeldungen oder Hinweise
auf betrügerische oder andere illegale Handlungen anonym
über das Hinweisgebersystem (Whistleblowing) der Münchener
Hypothekenbank abgeben. Informationen über das System
und seine Kanäle werden in der Schriftlich fixierten Ordnung
bereitgestellt. Das Hinweisgebersystem ist für Mitarbeitende
der Münchener Hypothekenbank vorgesehen.
Bei einem erhärteten Verdacht werden eine Sachverhalts-
aufklärung und gegebenenfalls weitere Einzelmaßnahmen
eingeleitet. Es wird ein Arbeitskreis, bestehend aus der Com-
pliance- und Geldwäschebeauftragten, der internen Revision,
der Rechtsabteilung und dem betroffenen Fachbereich der
Bank, gebildet. Die Vertreter des betroffenen Fachbereichs
dürfen nicht direkt oder indirekt in den Vorfall verwickelt sein.
Die Mitglieder des Arbeitskreises untersuchen den Hinweis in
ihrem Zuständigkeitsbereich und bewerten ihn nach fest-
gelegten Kriterien. Auf Basis der Untersuchung entscheiden die
Mitglieder des Arbeitskreises mehrheitlich über weitere Maß-
nahmen und ziehen bei Bedarf externe Berater, beispielsweise
Fachanwälte, hinzu. Handlungsmaßnahmen werden je nach
Sachverhalt erfasst und können rechtliche, geschäftsbezogene
oder vermögensbezogene Maßnahmen umfassen. Der Arbeits-
kreis tauscht sich regelmäßig über den Stand der Unter-
suchungen und Einzelmaßnahmen aus. Weitere Personen-
kreise, beispielsweise der Vorstand, die Personalabteilung,
die OpRisk-Koordinatoren oder der Vorstandsstab, werden
sachverhaltsbezogen eingebunden. Der Arbeitskreis erstellt
einen Abschlussbericht über jeden weiterverfolgten Hinweis,
der die Form und Ergebnisse der Bearbeitung dokumentiert.
Die Dokumentation der Hinweise und der Abschlussbericht
werden nach Abschluss der Untersuchungen bei der Hinweis-
stelle archiviert.
10. b) Angabe über das Vorhandensein von
Konzepten zur Bekämpfung von Korruption
und Bestechung im Einklang mit dem UN-Über-
einkommen gegen Korruption
Die Konzepte der Münchener Hypothekenbank zur Bekämpfung
von Korruption und Bestechung stehen im Einklang mit dem
Global Compact der Vereinten Nationen. Diese sind im Ver-
haltenskodex der Münchener Hypothekenbank und dem Hand-
buch Sonstige strafbare Handlungen festgehalten.
Die Bank setzt sowohl intern als auch extern auf eine strikte
Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung. In
ihrer Lieferantenrichtlinie (siehe ESRS G1-2) hat die Münchener
Hypothekenbank das Bekenntnis formuliert, die internationalen
Bemühungen zur Vermeidung von Bestechung und Korruption
(zum Beispiel das Übereinkommen der Vereinten Nationen
gegen Korruption) zu unterstützen und entsprechend hohe
Standards in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern zu
setzen. Bestechungs- oder Korruptionsvorfälle gelten hierbei
als besonders schwere Verstöße gegen die Lieferantenricht-
linie.
87
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
10. c) Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberverfahren der Münchener Hypothekenbank
schützt die Mitarbeitenden sowie die Münchener Hypotheken-
bank vor Strafen, Sanktionen, Reputationsschäden und dem
Verlust von Vermögenswerten. Das Hinweisgebersystem bietet
einen niedrigschwelligen Informationsweg für Mitarbeitende.
Hinweisgeber können wählen, ob sie ihre Meldung anonym
oder unter Angabe ihrer Kontaktdaten einreichen möchten,
um zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.
10. c) i. Einrichtung und Schulung interner
Meldekanäle für Hinweisgeber
Das Hinweisgeberverfahren ist für alle Mitarbeitenden frei
zugänglich und Teil des Verhaltenskodex. Alle mit der
Compliance-Funktion betrauten Personen nehmen regel-
mäßig an Schulungen teil, um ihre Fachkenntnisse zu sichern
und zu aktualisieren.
10. c) ii. Maßnahmen zum Schutz vor
Vergeltungsmaßnahmen im Einklang mit
der Richtlinie (EU) 2019/1937
Hinweisgeber sind im Einklang mit den geltenden rechtlichen
Vorschriften geschützt und können nicht für die Beschaffung
oder Weitergabe von Informationen im Rahmen einer Meldung
oder Offenlegung rechtlich verantwortlich gemacht werden.
Es werden keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen nachteiligen
Maßnahmen gegen Hinweisgeber ergriffen, es sei denn, es liegt
ein nachweisbarer vorsätzlicher Missbrauch des Hinweisgeber-
systems vor. Die Münchener Hypothekenbank untersagt jegliche
Diskriminierung, Vergeltung oder andere Formen der unfairen
Behandlung von Hinweisgebern durch Dritte.
10. e) Verfahren zur Weiterverfolgung von
Meldungen und Untersuchung von Vorfällen im
Zusammenhang mit der Unternehmensführung
Die Münchener Hypothekenbank verfügt über Verfahren zur
unverzüglichen, unabhängigen und objektiven Untersuchung
von Vorfällen im Zusammenhang mit der Unternehmenspolitik,
einschließlich Korruption und Bestechung. Diese Verfahren
sind im Handbuch Hinweisgeberverfahren und im Handbuch
Sonstige strafbare Handlungen dokumentiert und entsprechen
den aktuellen Anforderungen und geltenden Gesetzen.
10. g) Konzepte für organisationsinterne Schulungen
zur Unternehmensführung
Die Mitarbeitenden der Münchener Hypothekenbank erhalten
bei Einstellung den Verhaltenskodex zur Kenntnisnahme, zu-
dem ist er intern an zentraler Stelle einsehbar. Der Erhalt und
die Kenntnisnahme des Verhaltenskodex müssen durch die
Mitarbeitenden bestätigt werden.
Zur Förderung der Führungskultur erfolgt ein spezielles
Onboarding für Führungskräfte. Die Weiterentwicklung von
Führungskräften erfolgt in ausgewählten externen Seminaren
und einem umfassenden internen Führungskräfteschulungs-
programm. Teil dieses Programms sind die Leadership Days,
die neuen Führungskräften Informationen zu neuen Betriebs-
vereinbarungen und Instrumenten der Personalarbeit ver-
mitteln. Darüber hinaus werden in weiteren Modulen und
Coaching-Elementen die Führungsleitsätze der Bank vermittelt.
Zur Prävention von Betrugsfällen werden alle Mitarbeitenden
der Münchener Hypothekenbank über potenzielle Risiken infor-
miert und mit Schulungs- und Informationsmaterialien aus-
gestattet. Zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismus-
finanzierung werden verschiedene Methoden und Medien wie
Präsenzschulungen, externe Seminare, webbasierte Trainings,
Rundschreiben und Warnmitteilungen eingesetzt. Alle Mit-
arbeitenden der Münchener Hypothekenbank und ihrer
Tochtergesellschaften sind zur Teilnahme an diesen Schulun-
gen verpflichtet. Zudem sind regelmäßige Folgeschulungen
verpflichtend, deren Frequenz und Inhalte an die spezifischen
Tätigkeitsbereiche der Mitarbeitenden angepasst werden.
In bestimmten Bereichen werden Mitarbeitende gezielt für
Zuwendungen sensibilisiert und anlassbezogen geschult.
10. h) Funktionen innerhalb des Unternehmens,
diein Bezug auf Korruption und Bestechung am
stärksten gefährdet sind
Die oben genannten Konzepte zu Aspekten der Unternehmens-
führung gelten für die gesamte Bank. Somit unterliegen alle
Funktionen diesen Vorgaben gleichermaßen, auch jene, die in
Bezug auf Korruption und Bestechung potenziell am stärksten
gefährdet sind. Die Analyse, welche Funktionen am stärksten
gefährdet sind, wird im Jahr 2025 finalisiert.
88
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
G1-2
Management der Beziehung zu Lieferanten
15. a) Ansatz des Unternehmens in Bezug auf
seineBeziehungen zu seinen Lieferanten unter
Berücksichtigung der Risiken für das Unternehmen
im Zusammenhang mit seiner Lieferkette und der
Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsaspekte
Die Münchener Hypothekenbank erwartet von ihren Lieferan-
ten die Einhaltung der Vorgaben des Verhaltenskodex (siehe
ESRS S1-1 und G1-1). Bei Vertragsabschluss erhalten Lieferan-
ten im Auslagerungsmanagement und für wesentliche sonstige
Fremdbezüge die Lieferantenrichtlinie, die sich an den Inhalten
des Verhaltenskodex sowie anderen marktüblichen Standards
zum nachhaltigen Lieferantenmanagement orientiert. Diese
Richtlinie ist von den Lieferanten gegenzuzeichnen, um sicher-
zustellen, dass sie sich mit den Inhalten des Verhaltenskodex
und den Nachhaltigkeitszielen der Münchener Hypotheken-
bank vertraut machen und diese anerkennen.
Die Münchener Hypothekenbank setzt voraus, dass die Liefe-
ranten in einer ethisch und sozial verantwortlichen Weise han-
deln und die international anerkannten Normen zu Menschen-
rechten und zu angemessenen Arbeitsbedingungen erfüllen,
einschließlich der Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit und
des Verbots von Zwangs- und Kinderarbeit sowie jeglicher
Form von Diskriminierung.
Die Münchener Hypothekenbank hat Anspruch darauf, einmal
pro Jahr nach angemessener Vorankündigung sowie jederzeit
bei Anhaltspunkten für eine Verletzung seitens der Lieferanten
schriftlich Auskunft über die Einhaltung der Verhaltensregeln zu
verlangen. Die Münchener Hypothekenbank ist berechtigt,
einzelne oder sämtliche Vertragsbeziehungen mit Lieferanten
schriftlich fristlos zu kündigen, falls der Lieferant schwer-
wiegende Verstöße gegen die Lieferantenrichtlinie begeht.
15. b) Angaben zur Berücksichtigung sozialer und
ökologischer Kriterien bei der Lieferantenauswahl
Bei der Auswahl von Lieferanten im Auslagerungsmanagement
liegt der Fokus auf Unternehmen in Deutschland, der Europäi-
schen Union und dem Europäischer Wirtschaftsraum (EWR).
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen in diesen Län-
dern ist von der Einhaltung anerkannter Standards, zum Bei-
spiel Arbeitssicherheit oder Gesundheitsschutz, Gewerkschafts-
und Versammlungsfreiheit, Umweltschutz, auszugehen. Im
Rahmen der turnusmäßigen Risikobewertung von Aus-
lagerungen werden seit dem Geschäftsjahr 2022 auch die As-
pekte Sicherstellung der Einhaltung sozialer Mindeststandards,
Abschätzung von physischen Risiken für die Leistungser-
bringung des Dienstleisters (aufgrund des Standorts oder des
Geschäftsmodells) und Abschätzung von transitorischen Risi-
ken in Bezug auf das Geschäftsmodell des Dienstleisters be-
rücksichtigt. Bei der Auswahl neuer und bestehender Lieferan-
ten werden im Auslagerungsmanagement neben den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit auch nachhaltige Aspekte
beachtet. Dazu gehören Aspekte zur Einhaltung von Menschen-
rechten, die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, Anti-
diskriminierungs- und Antikorruptionsvorgaben sowie der
Schutz der Umwelt.
G1-3
Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
18. a) Beschreibung der bestehenden Verfahren zur
Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von
Korruption oder Bestechung
Die Münchener Hypothekenbank hat Präventionsmaßnahmen
zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption und Be-
stechung etabliert. Es gibt sowohl zentrale Präventionsmaß-
nahmen für alle Mitarbeitenden als auch dezentrale Maß-
nahmen, die auf bestimmte Bereiche innerhalb der Bank
zugeschnitten sind.
Zu den zentralen Maßnahmen zählen die Entwicklung von
Grundlagen, Schulungen und die Sensibilisierung der Mit-
arbeitenden sowie die Möglichkeit, Verdachtsfälle über das
Hinweisgeberverfahren zu melden. Die Compliance- und Geld-
wäschebeauftragte-Funktion prüft neue Geschäftsaktivitäten
und Produkte im Neuproduktprozess und adressiert dabei
identifizierte Risiken durch Stellungnahmen.
Dezentrale Maßnahmen umfassen die Umsetzung von Betrugs-
präventionsgrundsätzen durch die jeweiligen Bankbereiche auf
Basis zentraler Rahmenwerke. Dazu gehören die Einbindung
des Compliance- und Geldwäschebeauftragten bei wesent-
lichen Neuerungen, die Zuverlässigkeitsprüfung der Mit-
arbeitenden, die Sicherstellung der Vertraulichkeit von Infor-
mationen und die Umsetzung der Kundensorgfaltspflichten.
Zusätzlich gibt es Regelungen für die Annahme und Gewährung
von Zuwendungen sowohl materieller und immaterieller Art
wie Geschenke, Essenseinladungen und Einladungen zu Ver-
89
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
anstaltungen. Diese Regelungen sind im Zuwendungshand-
buch festgehalten und stellen sicher, dass gesetzliche und
marktübliche Standards eingehalten werden. Die Compliance-
Funktion überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben. Für Zu-
wendungen, die über der zulässigen Grenze von 50 Euro liegen,
ist eine schriftliche Zustimmung der Führungskraft und der
Compliance-Funktion erforderlich. Alle Zuwendungen, deren
Wert die Geringfügigkeitsschwelle von 15 Euro überschreiten,
müssen von den Mitarbeitenden unverzüglich im Compliance-
Tool dokumentiert werden. Dort werden sie durch die Compli-
ance-Funktion überprüft, um mögliche Verstöße aufzudecken.
Jeder Versuch der Bestechung oder Korruption sowie ent-
sprechende Vorfälle müssen über das Hinweisgeberverfahren
an die Compliance-Funktion gemeldet werden. Verstöße gegen
die Regelungen zu Zuwendungen können neben zivil- oder
strafrechtlichen auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach
sich ziehen. Je nach Schwere und Wiederholung der Verletzung
können diese Verstöße mit einer Ermahnung, Abmahnung oder
Kündigung sanktioniert werden. Die Verfahren zur Weiterver-
folgung der Hinweise sind den Angaben im ESRS G1-1 Absatz
10. a) zu entnehmen.
18. b) Angabe zur Trennung der Untersuchungs-
beauftragten oder des Untersuchungsausschusses
von der involvierten Management-Kette
Detaillierte Angaben zur Zusammensetzung und Arbeitsweise
des Arbeitskreises sind den Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. a)
zu entnehmen.
Die Einbeziehung verschiedener Funktionen und Abteilungen
sowie von nicht in den Vorfall verwickelten Vertretern des be-
troffenen Bereiches gewährleistet eine objektive und neutrale
Untersuchung des Vorfalls. Die Einbeziehung des betroffenen
Fachbereichs bedeutet, dass keine vollständige Trennung des
Untersuchungsausschusses von der involvierten Management-
Kette besteht.
18. c) Verfahren zur Übermittlung der Ergebnisse
andie Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorgane
Der Vorstand wird jährlich im Rahmen des Compliance-Be-
richts über die Anzahl und Art der Hinweise, die durchgeführten
Untersuchungen, deren Ergebnisse sowie die ergriffenen Maß-
nahmen informiert, ohne die Namen der hinweisgebenden
Personen oder etwaiger Beschuldigter zu nennen.
16. und 20. Kommunikation und Zugänglichkeit
derUnternehmenskonzepte sowie Verständnis für
Auswirkungen
Zusätzlich zu den Regelungen und Verfahren im Umgang mit
dem Verhaltenskodex werden weitere relevante Rahmenwerke
und Informationsmaterialien, wie das Zuwendungshandbuch,
das Handbuch für sonstige strafbare Handlungen und das
Handbuch zum Hinweisgeberverfahren, zentral intern für alle
Mitarbeitenden zugänglich gemacht. Die Mitarbeitenden sind
gemäß dem Mitarbeiterhandbuch verpflichtet, sich kontinuier-
lich über die gültigen Regelungen zu informieren. Weitere Infor-
mationen im Zusammenhang mit dem Verhaltenskodex sind
den Angaben im ESRS G1-1 Absatz 10. g) zu entnehmen.
21. a)–b) Art, Umfang und Tiefe der Schulungs-
programme zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung sowie prozentualer Anteil der von
Schulungsprogrammen abgedeckten risikobehafteten
Funktionen
Derzeit werden in der Münchener Hypothekenbank keine
Schulungsprogramme zur Bekämpfung von Korruption und
Bestechung angeboten. Die Schulungsprogramme für Mit-
arbeitende sind für das Geschäftsjahr 2025 in Planung.
21. c) Schulungsumfang für Mitglieder der
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Eine jährliche Sensibilisierung der Mitglieder der Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane findet durch Überprüfung und
Bestätigung der bankinternen Richtlinie zum Umgang mit
Interessenkonflikten von Vorstands- und Aufsichtsrats-
mitgliedern statt. Diese Richtlinie enthält Regelungen zu
Interessenkonflikten inklusive des Themas Korruption und Be-
stechung. Die Überprüfung und Bestätigung hat zuletzt in der
Aufsichtsratssitzung im März 2024 stattgefunden. Eine darüber
hinausgehende Schulung zum Thema Korruption und Be-
stechung hat nicht stattgefunden.
90
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
G1-4
Fälle von Korruption oder Bestechung
24. a) Anzahl der Verurteilungen und Höhe der
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine Verurteilungen
wegen Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvor-
schriften vor.
24. b) Ergriffene Maßnahmen gegen Verstöße
gegenVerfahren und Standards zur Bekämpfung
vonKorruption und Bestechung
In der Münchener Hypothekenbank wurden keine Verstöße
gegen Verfahren und Standards zur Bekämpfung von Korrup-
tion und Bestechung festgestellt. Daher war es nicht erforder-
lich, Maßnahmen zu ergreifen, um gegen solche Verstöße vor-
zugehen.
25. a) Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von
Korruption oder Bestechung
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine bestätigten
Fälle von Korruption oder Bestechung vor.
25. b) Zahl der bestätigten Fälle, bei denen eigene
Arbeitskräfte wegen Korruption oder Bestechung
entlassen oder diszipliniert wurden
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine bestätigten
Fälle vor, bei denen Mitarbeitende der Bank wegen Korruption
oder Bestechung entlassen oder diszipliniert wurden.
25. c) Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf
Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von
Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder
Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine bestätigten
Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern vor, die auf-
grund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption oder
Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden.
25. d) Einzelheiten zu öffentlichen Gerichtsverfahren
wegen Korruption oder Bestechung gegen das Unter-
nehmen und seine Arbeitskräfte sowie die Ergebnisse
dieser Verfahren
In der Münchener Hypothekenbank liegen keine öffentlichen
Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung gegen
das Unternehmen oder seine Mitarbeitenden vor.
Anlage
MELDEBÖGEN DER DELEGIERTEN
VERORDNUNG (EU) 2021/2178
(EU-TAXONOMIE)
Meldebögen Anhang VI
16, 17
16
Für alle Meldebögen gilt: Hellblaue Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
17
Die KPIs ‚Gebühren- und Provisionserträge‘ (Bogen 6) und ‚Handelsbuchbestand‘
(Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer ent-
sprechenden Folgenabschätzung in diese KPIs einbezogen.
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Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
42.235,03 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
0,00
27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24
2 Finanzunternehmen 1.209,04 331,37 39,00 35,01 0,15 0,24 0,00
331,37 39,00 35,01 0,15 0,24
3 Kreditinstitute 561,10 117,91 3,98 0,15 0,24 0,00 117,91 3,98 0,15 0,24
4 Darlehen und Kredite 32,88 2,57 0,08 0,03 0,03 2,57 0,08 0,03 0,03
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
511,95 115,35 3,91 0,13 0,21 0,00 115,35 3,91 0,13 0,21
6 Eigenkapitalinstrumente 16,28
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 647,93 213,46 35,01 35,01 213,46 35,01 35,01
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 123,72
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 123,72
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41
4.790,77 966,41 966,41
21 Darlehen und Kredite 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41 4.790,77 966,41 966,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.281,41 21.969,59 6.044,29 6.044,29
21.969,59 6.044,29 6.044,29
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.110,10 21.889,85 6.044,29 6.044,29 21.889,85 6.044,29 6.044,29
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.195,93 2.195,93 2.195,93
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 369,05
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
369,05
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.030,84
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 5.539,32
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Information unterliegen
5.453,25
35 Darlehen und Kredite 5.236,97
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.107,24
37 davon Gebäudesanierungskredite 148,06
38 Schuldverschreibungen 216,28
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
86,07
41 Darlehen und Kredite 22,94
42 Schuldverschreibungen 63,14
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate 481,44
45 Kurzfristige Interbankenkredite 537,66
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
472,42
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.265,86 27.091,74 7.049,70 7.045,71 0,15 0,24 0,00 16.018,15 5.792,97 5.792,97
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 5.249,36
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5.058,01
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 191,34
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
54.515,22
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
92
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2023
IN MIO €
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
21.924,98 16.018,15 5.792,97 5.792,97 16.018,15 5.792,97 5.792,97
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 21.759,58 16.018,15 5.792,97 5.792,97
16.018,15 5.792,97 5.792,97
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21.734,79 15.993,36 5.792,97 5.792,97 15.993,36 5.792,97 5.792,97
26 davon Gebäudesanierungskredite 1.798,27 1.798,27 1.798,27
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 165,40
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
165,40
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
27.371,79
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Information unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.296,77 16.018,15 5.792,97 5.792,97 16.018,15 5.792,97 5.792,97
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
93
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
42.235,03 27.090,10 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35
0,15
27.090,26 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35
2 Finanzunternehmen 1.209,04 329,74 39,41 35,01 0,19 0,35 0,15
329,90 39,41 35,01 0,19 0,35
3 Kreditinstitute 561,10 116,28 4,39 0,19 0,35 0,15 116,44 4,39 0,19 0,35
4 Darlehen und Kredite 32,88 1,61 0,10 0,03 0,03 0,03 1,64 0,10 0,03 0,03
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
511,95 114,67 4,29 0,16 0,33 0,13 114,80 4,29 0,16 0,33
6 Eigenkapitalinstrumente 16,28
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 647,93 213,46 35,01 35,01 213,46 35,01 35,01
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 123,72
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 123,72
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41
4.790,77 966,41 966,41
21 Darlehen und Kredite 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41 4.790,77 966,41 966,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.281,41 21.969,59 6.044,29 6.044,29
21.969,59 6.044,29 6.044,29
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.110,10 21.889,85 6.044,29 6.044,29 21.889,85 6.044,29 6.044,29
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.195,93 2.195,93 2.195,93
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 369,05
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
369,05
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.030,84
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 5.539,32
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Information unterliegen
5.453,25
35 Darlehen und Kredite 5.236,97
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.107,24
37 davon Gebäudesanierungskredite 148,06
38 Schuldverschreibungen 216,28
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
86,07
41 Darlehen und Kredite 22,94
42 Schuldverschreibungen 63,14
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate 481,44
45 Kurzfristige Interbankenkredite 537,66
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
472,42
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.265,86 27.090,10 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35 0,15 27.090,26 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 5.249,36
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5.058,01
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 191,34
52
Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 54.515,22
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
94
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2023
IN MIO €
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
21.924,98 16.018,15 5.792,97 5.792,97 16.018,15 5.792,97 5.792,97
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 21.759,58 16.018,15 5.792,97 5.792,97
16.018,15 5.792,97 5.792,97
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 21.734,79 15.993,36 5.792,97 5.792,97 15.993,36 5.792,97 5.792,97
26 davon Gebäudesanierungskredite 1.798,27 1.798,27 1.798,27
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 165,40
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
165,40
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Information unterliegen
35 Darlehen und Kredite
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
37 davon Gebäudesanierungskredite
38 Schuldverschreibungen
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
41 Darlehen und Kredite
42 Schuldverschreibungen
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate
45 Kurzfristige Interbankenkredite
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.296,77 16.018,15 5.792,97 5.792,97 16.018,15 5.792,97 5.792,97
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
52 Handelsbuch
53 Gesamtaktiva
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
95
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 2: GAR SEKTORINFORMATION – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEKTOREN – NACE--STELLEN-EBENE (CODE UND BEZEICHNUNG) IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
[Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
1 41.00 Hochbau 8,39 8,39
2 68.11 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
4.707,04 966,41 4.707,04 966,41
3 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen und
Betrieben
72,62 72,62
4 96.99 Erbringung von sonstigen überwiegend
persönlichen Dienstleistungen a.n.g.
2,73 2,73
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß den Haupttätigkeiten der Gegenpartei verwenden.
2. Bei der Sektoreinstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen werden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder ent-
scheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß den im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebenen offen.
MELDEBOGEN 2: GAR SEKTORINFORMATION – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
AUFSCHLÜSSELUNG NACH SEKTOREN – NACE--STELLEN-EBENE (CODE UND BEZEICHNUNG) IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
Nichtfinanzielle
Kapitalgesellschaften
(unterliegen der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen)
KMU und andere NFK,
die nicht der Richtlinie
über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen
unterliegen
[Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert [Brutto]Buchwert
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCA)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(WTR)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CE)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(PPC)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(CCM + CCA +
WTR + CE +
PPC + BIO)
1 41.00 Hochbau 8,39 8,39
2 68.11 Kauf und Verkauf von eigenen Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen
4.707,04 966,41 4.707,04 966,41
3 70.10 Verwaltung und Führung von Unternehmen
und Betrieben
72,62 72,62
4 96.99 Erbringung von sonstigen überwiegend
persönlichen Dienstleistungen a.n.g.
2,73 2,73
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß den Haupttätigkeiten der Gegenpartei verwenden.
2. Bei der Sektoreinstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen werden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder ent-
scheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß den im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebenen offen.
96
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
64,15 16,69 16,68 0,00 0,00
0,00
64,15 16,69 16,68 0,00 0,00 77,47
2 Finanzunternehmen 27,41 3,23 2,90 0,01 0,02 0,00 27,41 3,23 2,90 0,01 0,02 2,22
3 Kreditinstitute 21,01 0,71 0,03 0,04 0,00 21,01 0,71 0,03 0,04 1,03
4 Darlehen und Kredite 7,81 0,23 0,08 0,08 7,81 0,23 0,08 0,08 0,06
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
22,53 0,76 0,03 0,04 0,00 22,53 0,76 0,03 0,04 0,94
6 Eigenkapitalinstrumente 0,03
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 32,94 5,40 5,40 32,94 5,40 5,40 1,19
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,23
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 0,23
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
21 Darlehen und Kredite 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 70,23 19,32 19,32 70,23 19,32 19,32 57,38
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 70,36 19,43 19,43 70,36 19,43 19,43 57,07
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,03
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 0,00 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 77,47
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der ‚anrechenbaren‘ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
97
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2023
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
73,06 26,42 26,42 73,06 26,42 26,42 44,48
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 73,61 26,62 26,62 73,61 26,62 26,62 44,14
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 73,58 26,65 26,65 73,58 26,65 26,65 44,14
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 3,65
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,34
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 32,49 11,75 36,17 32,49 11,75 36,17 100,00
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der ‚anrechenbaren‘ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
98
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
64,14 16,69 16,68 0,00 0,00
0,00
64,15 16,69 16,68 0,00 0,00 77,47
2 Finanzunternehmen 27,27 3,26 2,90 0,02 0,03 0,01 27,41 3,23 2,90 0,01 0,02 2,22
3 Kreditinstitute 20,72 0,78 0,03 0,06 0,03 21,01 0,71 0,03 0,04 1,03
4 Darlehen und Kredite 4,90 0,31 0,08 0,08 0,08 7,81 0,23 0,08 0,08 0,06
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
22,40 0,84 0,03 0,06 0,03 22,53 0,76 0,03 0,04 0,94
6 Eigenkapitalinstrumente 0,03
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 32,94 5,40 5,40 32,94 5,40 5,40 1,19
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 0,23
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 0,23
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
21 Darlehen und Kredite 51,10 10,31 10,31 51,10 10,31 10,31 17,20
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 70,23 19,32 19,32 70,23 19,32 19,32 57,38
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 70,36 19,43 19,43 70,36 19,43 19,43 57,07
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,03
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,68
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 0,00 54,99 14,31 14,30 0,00 0,00 77,47
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der ‚anrechenbaren‘ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
99
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: GAR KPI-BESTAND – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2023
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ERFASSTEN VERMÖGENSWERTEN IM NENNER)
ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax ay az ba bb bc bd be bf bg bh bi bj bk
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Ver-
wendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver-
wendung der
Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
73,06 26,42 26,42 73,06 26,42 26,42 44,48
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen
21 Darlehen und Kredite
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 73,61 26,62 26,62 73,61 26,62 26,62 44,14
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 73,58 26,65 26,65 73,58 26,65 26,65 44,14
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 3,65
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,34
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 0,34
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 32,49 11,75 36,17 32,49 11,75 36,17 100,00
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der ‚anrechenbaren‘ Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten unterfüttern.
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
100
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: GAR KPI-ZUFLÜSSE – UMSATZ OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZUM ZUFLUSS DER GESAMTEN TAXONOMIEFÄHIGEN VERMÖGENSWERTE)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert
werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomie-
konform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
50,93 4,20 4,13 0,00 0,00
0,00
50,93 4,20 4,13 0,00 0,00 69,11
2 Finanzunternehmen 27,18 1,07 0,00 27,18 1,07 4,21
3 Kreditinstitute 20,10 1,25 0,00 20,10 1,25 3,62
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
20,10 1,25 0,03 0,06 0,00 20,10 1,25 0,03 0,06 3,62
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 70,28 70,28 0,59
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 29,49 3,49 3,49 29,49 3,49 3,49 21,86
21 Darlehen und Kredite 29,49 3,49 3,49 29,49 3,49 3,49 21,86
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 67,65 5,13 5,13 67,65 5,13 5,13 40,81
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 68,60 5,21 5,21 68,60 5,21 5,21 40,23
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,21
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 2,23
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 2,23
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 41,89 3,45 3,40 0,00 0,00 0,00 41,89 3,45 3,40 0,00 0,00 69,11
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
101
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: GAR KPI-ZUFLÜSSE – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZUM ZUFLUSS DER GESAMTEN TAXONOMIEFÄHIGEN VERMÖGENSWERTE)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der
gesamten
erfassten
Vermögens-
werte
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und
Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar
sind
50,91 4,20 4,13 0,00 0,00
0,00
50,91 4,20 4,13 0,00 0,00 69,11
2 Finanzunternehmen 26,87 1,13 0,01 26,89 1,13 4,21
3 Kreditinstitute 19,74 1,32 0,01 19,76 1,32 3,62
4 Darlehen und Kredite
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19,74 1,32 0,03 0,07 0,01 19,76 1,32 0,03 0,07 3,62
6 Eigenkapitalinstrumente
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 70,28 70,28 0,59
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 29,49 3,49 3,49 29,49 3,49 3,49 21,86
21 Darlehen und Kredite 29,49 3,49 3,49 29,49 3,49 3,49 21,86
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 67,65 5,13 5,13 67,65 5,13 5,13 40,81
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 68,60 5,21 5,21 68,60 5,21 5,21 40,23
26 davon Gebäudesanierungskredite 100,00 100,00 4,21
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften 2,23
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 2,23
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 GAR-Vermögenswerte insgesamt 41,87 3,46 3,40 0,00 0,00 0,00 41,87 3,46 3,40 0,00 0,00 69,11
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
102
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 5: KPI AUSSERBILANZIELLE RISIKOPOSITIONEN OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
% (IM VERGLEICH ZU DEN GESAMTEN ANRECHENBAREN AUSSERBILANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN)
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomie-
relevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte,
durch die taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden (taxonomiefähig)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Anteil der gesamten erfassten
Vermögenswerte, durch die
taxonomierelevante Sektoren
finanziert werden
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
tigkeiten
1 Finanzgarantien (FinGAR-KPI)
2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI)
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der im Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
103
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Anmerkung: Die KPIs ‚Gebühren- und Provisionserträge‘ (Bogen 6) und ‚Handelsbuch-
bestand‘ (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer
entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPIs einbezogen.
MELDEBOGEN 6: KPI GEBÜHREN- UND PROVISIONSERTRÄGE OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
AUS ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN ALS KREDITVERGABE UND VERMÖGENSVERWALTUNG
F&C-KPI
a b c d e f g i j k m n o q r s u v w y z aa ab ac
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren (%)
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Gesamt
(Mio. EUR)
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon ermög-
lichende
tigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen – Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht
der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich
Gegenparteien aus Drittländern
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichenden Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und ermöglichenden Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere
Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
MELDEBOGEN 6: KPI GEBÜHREN- UND PROVISIONSERTRÄGE OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2023
AUS ANDEREN DIENSTLEISTUNGEN ALS KREDITVERGABE UND VERMÖGENSVERWALTUNG
F&C-KPI
a b c d e f g i j k m n o q r s u v w y z aa ab ac
Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(%) (taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(%) (taxonomiekonform)
Gesamt
(Mio. EUR)
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
ermöglichende
tigkeiten
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon ermög-
lichende
tigkeiten
1 Gebühren- und Provisionserträge von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Information unterliegen – Andere Dienstleistungen als Kreditvergabe
2 Dienstleistungen für Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Sonstige Finanzunternehmen
5 davon Wertpapierfirmen
6 davon Verwaltungsgesellschaften
7 davon Versicherungsunternehmen
8 Nicht-Finanzunternehmen
9 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht
der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich
Gegenparteien aus Drittländern
1. Die Institute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über den prozentualen Anteil (%) der Gebühren- und Provisionserträge im Zusammenhang mit taxonomierelevanten Sektoren und ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten (mit Aufschlüsselung nach Übergangs- und ermöglichenden Tätigkeiten) im Vergleich zu den gesamten Gebühren- und ermöglichenden Provisionserträgen von Unternehmen, die der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, für andere
Dienstleistungen als Kreditvergabe und Vermögensverwaltung offen.
104
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 7: KPI HANDELSBUCHBESTAND
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x y z aa ab ac
Beizulegender
Zeitwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon öko-
logisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögens-
werte (Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente) – Unternehmen, die der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht
der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich
Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
ad ae af ag ah ai aj ak al am an ao ap aq ar as at au av aw ax
Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe Absolute Käufe Absolute Verkäufe
Absolute Käufe plus
absolute Verkäufe
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Davon
ökologisch
nachhaltig
(taxonomie-
konform)
Handels-
KPI
1 Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögens-
werte (Schuldverschreibungen und Eigenkapital-
instrumente) – Unternehmen, die der Richtlinie über
die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
2 Finanzunternehmen
3 Kreditinstitute
4 Schuldverschreibungen
5 Eigenkapitalinstrumente
6 Sonstige Finanzunternehmen
7 davon Wertpapierfirmen
8 Schuldverschreibungen
9 Eigenkapitalinstrumente
10 davon Vermögensverwalter
11 Schuldverschreibungen
12 Eigenkapitalinstrumente
13 davon Versicherungsunternehmen
14 Schuldverschreibungen
15 Eigenkapitalinstrumente
16 Nicht-Finanzunternehmen
17 Schuldverschreibungen
18 Eigenkapitalinstrumente
19 Gegenparteien, die nicht der Offenlegungspflicht
der NFRD-Richtlinie unterliegen, einschließlich
Gegenparteien aus Drittländern
20 Schuldverschreibungen
21 Eigenkapitalinstrumente
Anmerkung: Die KPIs ‚Gebühren- und Provisionserträge‘ (Bogen 6) und ‚Handelsbuch-
bestand‘ (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer
entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPIs einbezogen.
Fortsetzung der oberen Tabelle ››
›› Tabelle
wirdauf der
unteren
Seitenhälfte
fortgesetzt
105
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 1: TÄTIGKEITEN IN DEN BEREICHEN KERNENERGIE UND FOSSILES GAS
Zeile Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist in den Bereichen Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz inno-
vativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus
Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zu-
sammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung
von Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie
die Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der bes-
ten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zu-
sammenhang mit diesen Tätigkeiten.
NEIN
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von
Strom oder Prozesswärme – auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die
Wasserstofferzeugung – sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert sol-
che Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gas-
förmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammen-
hang mit diesen Tätigkeiten.
JA
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-
Wärme-Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärme-
gewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert
solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
JA
Meldebögen Anhang XII
(Kernenergie und fossiles Gas)
106
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,34 0,00 0,34 0,00
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 7.049,36 14,31 7.049,36 14,31
8. Anwendbarer KPI insgesamt 7.049,70 14,31 7.049,70 14,31
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,31 0,00 0,31 0,00
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 7.049,79 14,31 7.049,79 14,31
8. Anwendbarer KPI insgesamt 7.050,11 14,31 7.050,11 14,31
107
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,32 0,01 0,32 0,01
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 166,34 3,45 166,34 3,45
8. Anwendbarer KPI insgesamt 166,66 3,46 166,66 3,46
MELDEBOGEN 2: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (NENNER) – ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,31 0,01 0,31 0,01
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 166,48 3,45 166,48 3,45
8. Anwendbarer KPI insgesamt 166,80 3,46 166,80 3,46
108
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,34 0,00 0,34 0,00
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 7.049,36 100,00 7.049,36 100,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 7.049,70 100,00 7.049,70 100,00
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,31 0,00 0,31 0,00
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 7.049,79 100,00 7.049,79 100,00
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 7.050,11 100,00 7.050,11 100,00
109
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,32 0,19 0,32 0,19
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 166,34 99,81 166,34 99,81
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 166,65 100,00 166,65 100,00
MELDEBOGEN 3: TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN (ZÄHLER) – ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI 0,31 0,19 0,31 0,19
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der
Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiekonformer
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 166,48 99,81 166,48 99,81
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Zähler
des anwendbaren KPI 166,80 100,00 166,80 100,00
110
Münchener Hypothekenbank
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
1,92 0,00 1,92 0,00
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,11 0,00 0,11 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,23 0,00 0,23 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,05 0,00 0,05 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
20.039,72 40,68 20.039,72 40,68 0,00 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
20.042,04 40,68 20.042,04 40,68 0,00 0,00
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,01 0,00 0,01 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,27 0,00 0,27 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
20.039,88 40,68 20.039,72 40,68 0,15 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
20.040,15 40,68 20.040,00 40,68 0,15 0,00
111
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
1,92 0,04 1,92 0,04
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,04 0,00 0,04 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,06 0,00 0,06 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,03 0,00 0,03 0,00
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.851,99 38,39 1.851,99 38,39 0,00 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
1.854,04 38,43 1.854,04 38,43 0,00 0,00
MELDEBOGEN 4: TAXONOMIEFÄHIGE, ABER NICHT TAXONOMIEKONFORME WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b c d e f
CCM + CCA
Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an den Klimawandel
(CCA)
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag % Betrag % Betrag %
1.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,01 0,00 0,01 0,00
5.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0,14 0,00 0,14 0,00
6.
Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß Ab-
schnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter taxonomiefähiger, aber nicht taxonomie-
konformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
1.853,04 38,41 1.853,01 38,41 0,03 0,00
8.
Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
1.853,19 38,41 1.853,16 38,41 0,03 0,00
112
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Geschäftsbericht 2024
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NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 22.174,13 45,01
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 22.174,13 45,01
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – BESTAND CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI 22.175,61 45,01
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 22.175,61 45,01
113
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN – ZUFLÜSSE UMSATZ
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN [IN MIO. €] UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
2.803,52 58,11
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
2.803,52 58,11
MELDEBOGEN 5: NICHT TAXONOMIEFÄHIGE WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - ZUFLÜSSE CAPEX
ANTEIL (ANGABEN IN GELDBETRÄGEN (IN MIO. €) UND IN PROZENT)
a b
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag %
1.
Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
2.
Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
3.
Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
4.
Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
5.
Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
6.
Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren KPI
7.
Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten
im Nenner des anwendbaren KPI
2.804,26 58,13
8.
Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
2.804,26 58,13
114
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht zugehöriger Datenpunkt
Veröffentlichung in
nichtfinanzieller Erklärung
31. Dezember 2024 Absatz
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen Absatz 21 Buchstabe d Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS 2 GOV-1
Prozentsatz der Leitungsorganmitglieder, die unabhängig sind Absatz 21 Buchstabe e Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS 2 GOV-4
Erklärung zur Sorgfaltspflicht Absatz 30 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit fossilen
Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i Nicht anwendbar /
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung
von Chemikalien
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii Nicht anwendbar /
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Tätigkeiten im Zusammenhang mit umstrittenen
Waffen
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iii Nicht anwendbar /
ESRS 2 SBM-1
Beteiligung an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Anbau und
der Produktion von Tabak
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer iv Nicht anwendbar /
ESRS E1-1
Übergangsplan zur Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 Absatz 14 Wesentlich E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS E1-1
Unternehmen, die von den Paris-abgestimmten Referenzwerten
ausgenommen sind
Absatz 16 Buchstabe g Wesentlich E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
ESRS E1-4
THG-Emissionsreduktionsziele Absatz 34 Wesentlich, jedoch keine Angabe gemäß
ESRS, sondern unternehmensspezifische
Angabe
/
ESRS E1-5
Energieverbrauch aus fossilen Brennstoffen, aufgeschlüsselt
nach Quellen (nur klimaintensive Sektoren)
Absatz 38 Nicht anwendbar /
ESRS E1-5
Energieverbrauch und Energiemix Absatz 37 Wesentlich E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
ESRS E1-5
Energieintensität im Zusammenhang mit Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
Absätze 40 bis 43 Nicht anwendbar /
ESRS E1-6
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen
Absatz 44 Wesentlich E1-6 THG-Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie
THG-Gesamtemissionen
ESRS E1-6
Intensität der THG-Bruttoemissionen Absätze 53 bis 55 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS E1-7
Abbau von Treibhausgasen und CO
2
-Zertifikate Absatz 56 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
DATENPUNKTE GEMÄSS ESRS 2 ANLAGEB
(ESRS 2 IRO-2)
115
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht zugehöriger Datenpunkt
Veröffentlichung in
nichtfinanzieller Erklärung
31. Dezember 2024 Absatz
ESRS E1-9
Risikoposition des Referenzwertportfolios gegenüber
klimabezogenen physischen Risiken
Absatz 66 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS E1-9
Aufschlüsselung der Geldbeträge nach akutem und
chronischem physischem Risiko
Absatz 66 Buchstabe a Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS E1-9
Ort, an dem sich erhebliche Vermögenswerte mit wesentlichem
physischem Risiko befinden
Absatz 66 Buchstabe c Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS E1-9
Aufschlüsselungen des Buchwerts der Immobilien nach
Energieeffizienzklassen
Absatz 67 Buchstabe c Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS E1-9
Grad der Exposition des Portfolios gegenüber klimabezogenen
Chancen
Absatz 69 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS E2-4
Menge jedes in Anhang II der EPRTR-Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) aufgeführten
Schadstoffs, der in Luft, Wasser und Boden emittiert wird
Absatz 28 Nicht wesentlich /
ESRS E3-1
Wasser- und Meeresressourcen Absatz 9 Nicht wesentlich /
ESRS E3-1
Spezielles Konzept Absatz 13 Nicht wesentlich /
ESRS E3-1
Nachhaltige Ozeane und Meere Absatz 14 Nicht wesentlich /
ESRS E3-4
Gesamtmenge des zurückgewonnenen und wiederverwendeten
Wassers
Absatz 28 Buchstabe c Nicht wesentlich /
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m
3
je Nettoeinnahme aus eigenen
Tätigkeiten
Absatz 29 Nicht wesentlich /
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe a Ziffer i Nicht wesentlich /
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe b Nicht wesentlich /
ESRS 2 – SBM-3 – E4
Absatz 16 Buchstabe c Nicht wesentlich /
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Strategien im Bereich Landnutzung
und Landwirtschaft
Absatz 24 Buchstabe b Nicht wesentlich /
ESRS E4-2
Nachhaltige Verfahren oder Konzepte im Bereich Ozeane/Meere Absatz 24 Buchstabe c Nicht wesentlich /
ESRS E4-2
Konzepte für die Bekämpfung der Entwaldung Absatz 24 Buchstabe d Nicht wesentlich /
ESRS E5-5
Nicht recycelte Abfälle Absatz 37 Buchstabe d Nicht wesentlich /
ESRS E5-5
Gefährliche und radioaktive Abfälle Absatz 39 Nicht wesentlich /
ESRS 2 SBM-3 – S1
Risiko von Zwangsarbeit Absatz 14 Buchstabe f Wesentlich SBM-3 S1 Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
116
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht zugehöriger Datenpunkt
Veröffentlichung in
nichtfinanzieller Erklärung
31. Dezember 2024 Absatz
ESRS 2 SBM-3 – S1
Risiko von Kinderarbeit Absatz 14 Buchstabe g Wesentlich SBM-3 S1 Wesentliche Auswirkungen,
Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS S1-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 20 Wesentlich S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit
den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in
den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden
Absatz 21 Wesentlich S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit
den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-1
Verfahren und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels
Absatz 22 Wesentlich S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit
den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-1
Konzept oder Managementsystem für die Verhütung von
Arbeitsunfällen
Absatz 23 Wesentlich S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit
den Arbeitskräften des Unternehmens
ESRS S1-3
Bearbeitung von Beschwerden Absatz 32 Buchstabe c Wesentlich S1-3 Verfahren zur Verbesserung
negativer Auswirkungen und Kanäle, über
die die Arbeitskräfte des Unternehmens
Bedenken äußern können
ESRS S1-14
Zahl der Todesfälle und Zahl und Quote der Arbeitsunfälle Absatz 88 Buchstaben b und c Nicht wesentlich /
ESRS S1-14
Anzahl der durch Verletzungen, Unfälle, Todesfälle oder
Krankheiten bedingten Ausfalltage
Absatz 88 Buchstabe e Nicht wesentlich /
ESRS S1-16
Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle Absatz 97 Buchstabe a Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS S1-16
Überhöhte Vergütung von Mitgliedern der Leitungsorgane Absatz 97 Buchstabe b Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS S1-17
Fälle von Diskriminierung Absatz 103 Buchstabe a Wesentlich S1-17 Vorfälle, Beschwerden und
schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS S1-17
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz 104 Buchstabe a Wesentlich S1-17 Vorfälle, Beschwerden und
schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
ESRS 2 SBM3 – S2
Erhebliches Risiko von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in
der Wertschöpfungskette
Absatz 11 Buchstabe b Nicht wesentlich /
ESRS S2-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechtspolitik Absatz 17 Nicht wesentlich /
ESRS S2-1
Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
Absatz 18 Nicht wesentlich /
117
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
Angabepflicht zugehöriger Datenpunkt
Veröffentlichung in
nichtfinanzieller Erklärung
31. Dezember 2024 Absatz
ESRS S2-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen
für Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz 19 Nicht wesentlich /
ESRS S2-1
Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in
den grundlegenden Konventionen 1 bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt werden
Absatz 19 Nicht wesentlich /
ESRS S2-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten
innerhalb der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
Absatz 36 Nicht wesentlich /
ESRS S3-1
Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte Absatz 16 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS S3-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz 17 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS S3-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 36 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS S4-1
Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern Absatz 16 Wesentlich S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern
ESRS S4-1
Nichteinhaltung der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für
Wirtschaft und Menschenrechte und der OECD-Leitlinien
Absatz 17 Wesentlich S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern
ESRS S4-4
Probleme und Vorfälle im Zusammenhang mit Menschenrechten Absatz 35 Keine Angabe aufgrund teilweiser
Anwendung der ESRS
/
ESRS G1-1
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Absatz 10 Buchstabe b Wesentlich G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte
für die Unternehmensführung
ESRS G1-1
Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowers) Absatz 10 Buchstabe d Nicht anwendbar /
ESRS G1-4
Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften
Absatz 24 Buchstabe a Wesentlich G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
ESRS G1-4
Standards zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung Absatz 24 Buchstabe b Wesentlich G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle
118
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
NICHTFINANZIELLE
ERKLÄRUNG
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
RISIKO-, PROGNOSE- UND CHANCENBERICHT
Risikobericht
Für die Steuerung der Geschäftsentwicklung der Münchener
Hypothekenbank ist die jederzeitige Kontrolle und Überwachung
der Risiken essenziell. Das Risikomanagement hat deshalb
innerhalb der Gesamtbanksteuerung einen hohen Stellenwert.
In der Geschäfts- und Risikostrategie ist der Handlungsrahmen
der Geschäftsaktivitäten festgelegt. Der Vorstand trägt die Ver-
antwortung für diese Strategie, die regelmäßig hinsichtlich der
Zielerreichung überprüft, gegebenenfalls weiterentwickelt und
mindestens jährlich mit dem Aufsichtsrat erörtert wird.
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats wird im Rahmen seiner
Überwachungsfunktion mindestens vierteljährlich sowie zu-
sätzlich bei Bedarf über das Risikoprofil der Bank informiert.
Dies erfolgt quartalsweise anhand des Gesamtrisikoberichts,
der sämtliche Risiken der Bank übersichtlich zusammengefasst
darstellt. Ad-hoc-Themen, zum Beispiel neu gebildete höhere
Einzelwertberichtigungen, werden separat aufbereitet und
kommuniziert.
Basis des Risikomanagements ist die Analyse und Darstellung
der existierenden Risiken einerseits und der Vergleich mit dem
vorhandenen Risikodeckungspotenzial andererseits (Risiko-
tragfähigkeit). Ferner gibt es eine Reihe weiterer relevanter
Analysen, die erst in ihrer Gesamtheit die angemessene
Steuerung der Bank ermöglichen. Dazu sind umfangreiche
Kontrollverfahren mit interner, prozessabhängiger Über-
wachung implementiert. Die interne Revision als prozess-
unabhängige Stelle hat dabei eine zusätzliche Überwachungs-
funktion inne.
Bei der Analyse und Darstellung der existierenden Risiken wird vor
allem nach Adressenausfall-, Marktpreis-, Credit-Spread-, Liquidi
-
ts-, Migrations-, Beteiligungs-, Modell-, Immobilien-, Reputations-,
Refinanzierungs- und Operationellen Risiken unterschieden. Diese
Risiken werden – mit Ausnahme der Liquiditätsrisiken, die Thema
des Internal Liquidity Adequacy Assessment Process (ILAAP) sind –
in der ökonomischen Perspektive gemessen und gegen ein für
die Risikoart festgelegtes Limit gehalten. Weitere Risiken wie das
Platzierungsrisiko, Geschäftsrisiko, ESG-Risiko etc. werden je
-
weils als Teil der zuvor genannten Risiken gesehen und an ge-
eigneter Stelle bei den jeweiligen Berechnungen berücksichtigt.
ADRESSENAUSFALLRISIKO
Das Adressenausfallrisiko (Kreditrisiko) ist für die Münchener
Hypothekenbank von großer Bedeutung. Durch das Adressen-
ausfallrisiko wird die Gefahr beschrieben, dass Kontrahenten
ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank verzögert,
nur teilweise oder überhaupt nicht nachkommen.
Im Kredithandbuch sind die Kompetenzordnungen und
Prozessvorschriften der am Kreditgeschäft beteiligten Ein-
heiten sowie die zulässigen Kreditprodukte dargestellt. In der
Geschäfts- und Risikostrategie finden sich weitergehende
Darlegungen zu den Teilstrategien bezüglich Zielkunden und
Zielmärkten sowie grundsätzliche Festlegungen zur Messung
und Steuerung von Kreditrisiken auf Einzelgeschäfts- und
Portfolioebene. Für alle Arten der Kreditvergabe wurden
Einzellimite sowie Limite für die Assetklassen festgelegt. Als
ein weiterer Faktor wird durch Länderlimite die regionale
Diversifizierung sichergestellt.
Die Bank achtet darauf, im Hypothekengeschäft erstrangige
Darlehen überwiegend mit moderaten Beleihungsausläufen
zu vergeben; im gewerblichen Geschäft existieren darüber
hinaus Limite bezüglich Kapitaldienstfähigkeit, Exit Yield,
Debt Service Coverage Ratio (DSCR) und Loan to Value (LTV).
Aktuell verteilen sich die Beleihungsausläufe wie folgt:
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
11
Beleihungsauslauf
31.12.2024 31.12.2023
relativ relativ
bis 60% 18.717.098.428 39,3% 18.910.633.729 39,2%
> 60% und ≤ 70% 7.248.490.421 15,2% 7.227.826.115 15,0%
> 70% und ≤ 80% 7.513.490.561 15,8% 7.891.055.770 16,4%
> 80% und ≤ 90% 5.113.280.314 10,7% 4.936.391.362 10,2%
> 90% und ≤ 100% 3.720.376.216 7,8% 3.932.960.120 8,2%
über 100%
5.308.243.282 11,1% 5.301.495.978 11,0%
ohne 1.639.994 0,0% 26.598.424 0,1%
Summe 47.622.619.217 100,0 % 48.226.961.499 100,0 %
11
Die Summe Gesamtbestand Hypotheken- und sonstige Darlehen ergibt sich im Wesentlichen aus der Position Aktiv 3a. in Höhe von 45,8 Mrd. Euro. Hinzu kommen 1,4 Mrd. Euro unwiderruf-
liche Kreditzusagen aus „2. Andere Verpflichtungen“, die innerhalb der nächsten 12 Monate auszuzahlen sind. Zudem sind 0,4 Mrd. Euro Kreditrisikovorsorge hinzuzurechnen.
119
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Der durchschnittliche Beleihungsauslauf lag im Mengenge-
schäft bei ca. 61 Prozent, im Individualgeschäft bei ca. 87 Pro-
zent. Die Münchener Hypothekenbank vergibt Darlehen maxi-
mal bis zur Höhe des Kaufpreises und finanziert keine
sonstigen Kosten.
Die regionale Verteilung innerhalb Deutschlands sowie inter-
national zeigt die folgende Übersicht:
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
12
31.12.2024 31.12.2023
Region relativ relativ
Baden-Württemberg 3.980.625.631 8,4% 4.008.195.363 8,3%
Bayern 8.693.575.461 18,3% 8.921.489.311 18,5%
Berlin 2.943.428.736 6,2% 2.912.114.153 6,0%
Brandenburg 915.500.043 1,9% 889.956.143 1,8%
Bremen 192.939.855 0,4% 198.689.754 0,4%
Hamburg 1.251.076.103 2,6% 1.287.044.713 2,7%
Hessen 3.417.975.139 7,2% 3.453.589.650 7,2%
Mecklenburg-Vorpommern 620.061.648 1,3% 622.533.995 1,3%
Niedersachsen 3.450.024.523 7,2% 3.462.236.530 7,2%
Nordrhein-Westfalen 6.043.787.715 12,7% 5.885.499.259 12,2%
Rheinland-Pfalz 1.860.117.013 3,9% 1.887.313.069 3,9%
Saarland 402.255.006 0,8% 413.980.541 0,9%
Sachsen 1.480.243.316 3,1% 1.386.609.059 2,9%
Sachsen-Anhalt 804.112.673 1,7% 800.081.694 1,7%
Schleswig-Holstein 1.997.255.977 4,2% 2.056.155.720 4,3%
Thüringen 494.045.256 1,0% 478.396.213 1,0%
Summe Inland 38.547.024.094 80,9 % 38.663.885.167 80,2 %
Österreich 329.480.741 0,7% 314.875.927 0,7%
Frankreich 343.400.028 0,7% 385.652.662 0,8%
Großbritannien 418.345.669 0,9% 431.616.559 0,9%
Spanien 560.840.851 1,2% 710.224.093 1,5%
Luxemburg 140.712.443 0,3% 152.859.212 0,3%
Schweiz 5.244.353.378 11,0% 5.491.981.269 11,4%
Niederlande 999.627.977 2,1% 1.004.203.423 2,1%
Belgien 105.585.843 0,2% 105.493.567 0,2%
USA 933.248.194 2,0% 966.169.620 2,0%
Summe Ausland 9.075.595.123 19,1 % 9.563.076.331 19,8 %
Summe insgesamt 47.622.619.217 100,0 % 48.226.961.499 100,0 %
12
Die Summe Gesamtbestand Hypotheken- und sonstige Darlehen ergibt sich im Wesentlichen aus der Position Aktiv 3a. in Höhe von 45,8 Mrd. Euro. Hinzu kommen 1,4 Mrd. Euro unwiderruf-
liche Kreditzusagen aus „2. Andere Verpflichtungen“, die innerhalb der nächsten 12 Monate auszuzahlen sind. Zudem sind 0,4 Mrd. Euro Kreditrisikovorsorge hinzuzurechnen.
120
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Kreditrisikosteuerung beginnt mit der Selektion des Ziel-
geschäfts bei der Darlehenskonditionierung. Dazu werden
Risikokostenfunktionen verwendet, die regelmäßig überprüft
werden. Abhängig von der Art und dem Risikogehalt des Ge-
schäfts werden verschiedene Rating- bzw. Scoring-Verfahren
verwendet.
In der Immobilienfinanzierung finden ein breit diversifiziertes
Portfolio mit dem Schwerpunkt Wohnimmobilienfinanzierung
und die seit Jahren erprobten Kreditgenehmigungsverfahren
ihren Niederschlag in einem Bestand mit überschaubarem
Kreditrisiko. Die schwierige Situation an den Immobilien-
märkten zeigt auch im Portfolio der Münchener Hypotheken-
bank Effekte. Gestiegen sind die Risiken 2024 überwiegend im
Individualgeschäft:
KENNZAHLEN ZU KREDITRISIKEN (GESAMTBESTAND)
IN MIO. €
Kennzahl 31.12.2024 31.12.2023
Ausfallbestand 823,7 744,4
davon Mengengeschäft 187,5 130,4
davon Individualgeschäft Deutschland 166,1 129,9
davon Individualgeschäft USA 339,7 354,1
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 130,3 129,9
Expected Loss 284,4 191,9
davon Mengengeschäft 43,3 37,7
davon Individualgeschäft Deutschland 45,4 11,0
davon Individualgeschäft USA 124,6 75,4
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 71,1 67,7
Unexpected Loss 177,6 169,2
davon Mengengeschäft 26,2 29,6
davon Individualgeschäft Deutschland 73,4 48,4
davon Individualgeschäft USA 33,2 39,0
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 44,8 52,2
Einzelwertberichtigung 227,7 153,1
davon Mengengeschäft 18,9 11,3
davon Individualgeschäft Deutschland 27,9 0,4
davon Individualgeschäft USA 119,9 84,5
davon Individualgeschäft Ausland ohne USA 61,0 56,9
121
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Hypothekendarlehen werden abhängig vom Rating, von
etwaigen Leistungsrückständen oder bei Vorliegen ander-
weitiger Negativfaktoren auf EWB-Bedarf (Einzelwertberichti-
gungsbedarf) geprüft. Darüber hinaus besteht ein weiter-
gehendes EWB-Monitoring des Workout-Managements,
insbesondere für das Nicht-Mengengeschäft.
Nach Ratingklassen gegliedert ergibt sich die folgende Ver-
teilung der Bestände, die im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls
die gestiegenen Risiken anzeigt. Zusätzlich verschieben auch
die produktiv genommenen neuen Scorekarten des Mengen-
geschäfts Deutschland die Verteilung leicht in Richtung
schlechterer Ratingklassen, während die ebenfalls über-
arbeiteten Scorekarten des Mengengeschäfts Schweiz keine
Effekte in diese Richtung zeigen.
GESAMTBESTAND HYPOTHEKEN- UND SONSTIGE DARLEHEN
13
31.12.2024 31.12.2023
Ratingklasse relativ relativ
0a bis 0b 982.489.026 2,1% 0 0,0%
0c bis 0e 8.754.351.378 18,4% 9.921.666.301 20,6%
1a bis 1c 20.114.908.244 42,2% 21.491.954.175 44,6%
1d bis 2a 10.552.877.815 22,2% 11.050.538.857 22,9%
2b bis 2c 3.379.106.260 7,1% 2.783.048.982 5,8%
2d bis 2e 1.608.891.788 3,4% 1.009.277.829 2,1%
3a bis 3b 1.086.224.109 2,3% 951.902.168 2,0%
3c bis 3d 157.980.799 0,3% 247.452.360 0,5%
3e 162.027.575 0,3% 25.893.862 0,1%
4a bis 4e 823.658.177 1,7% 744.354.783 1,5%
ohne Rating 104.046 0,0% 872.181 0,0%
Summe 47.622.619.217 100,0 % 48.226.961.499 100,0 %
13
Die Summe Gesamtbestand Hypotheken- und sonstige Darlehen ergibt sich im Wesentlichen aus der Position Aktiv 3a. in Höhe von 45,8 Mrd. Euro. Hinzu kommen 1,4 Mrd. Euro unwiderruf-
liche Kreditzusagen aus „2. Andere Verpflichtungen“, die innerhalb der nächsten 12 Monate auszuzahlen sind. Zudem sind 0,4 Mrd. Euro Kreditrisikovorsorge hinzuzurechnen.
122
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Objektarten verteilen sich wie folgt:
VERTEILUNG DER OBJEKTARTEN IM BESTAND
IN MIO. €
Mengengeschäft Individualgeschäft
Objektart Deutschland Schweiz Österreich Deutschland Euro-Raum Schweiz Großbritannien USA
Wohnhaus 19.316,8 3.227,4 61,5 42,3 0,2 0 0 0
Eigentumswohnung 5.393,4 2.017,0 25,8 51,8 0,2 0 0 0
Mietwohnbau, Mehrfamilienhaus 2.338,6 0 0,4 4.314,2 413,3 0 119,0 379,7
Büro 63,4 0 0 4.799,2 1.011,7 0 229,1 518,7
Handelsgebäude 4,3 0 0 481,3 500,8 0 0 0
Lagerhallen/Logistikimmobilien 35,7 0 0 1.344,3 439,1 0 44,7 34,9
Hotel/Gaststätten 7,1 0 0 315,2 26,6 0 25,5 0
Sonstige gewerbliche Objekte 6,3 0 0 33,0 0 0 0 0
ohne 0,1 0 0 0 0 0 0 0
Summe 27.165,7 5.244,4 87,8 11.381,3 2.391,9 0 418,3 933,2
NPL 154,5 2,3 1,0 128,9 58,1 0 72,2 329,3
EWB 14,9 0,4 0,3 20,7 16,3 0 43,8 97,4
Ø LTV 53% 57% 65% 55% 52% 66% 106% 82%
Bei den gebildeten Einzelwertberichtigungen bewegt sich die
Bank insbesondere aufgrund der aktuellen Situation im Büro-
immobilienmarkt auf einem höheren Niveau als im Vorjahr
sowie nennenswert über dem langfristigen Durchschnitt.
Zur Vorsorge für latente Kreditrisiken bildet die Bank eine
Pauschalwertberichtigung. Die Ermittlung der Pauschalwert-
berichtigung erfolgt gemäß IDW RS BFA 7 über ein Expected-
Credit-Loss-Modell, wobei die IFRS-9-Methodik für die Stufen 1
und 2 übernommen und auf die HGB-Bemessungsgrundlage
angewendet wird. Unter Berücksichtigung der Ausfallwahr-
schein lichkeit, der Verlustquote bei Ausfall sowie der erwar-
teten Kredithöhe zum Ausfallzeitpunkt werden für alle unter
den Bilanzpositionen „Forderungen an Kreditinstitute“ und
„Forderungen an Kunden“ ausgewiesenen Geschäfte sowie
für unwiderrufliche Kreditzusagen Pauschalwertberichti gungen
für latente Ausfallrisiken gebildet. Im Hinblick auf unwiderruf-
liche Kreditzusagen erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form
einer Rückstellung. Für alle Geschäfte, die nicht einer EWB-
Bedarfsprüfung unterliegen, erfolgt die Zuordnung in die
Stufen 1 und 2, wobei für die Stufe 1 der erwartete 12-Monats-
kredit verlust und für die Stufe 2 der über die gesamte Rest-
laufzeit erwartete Kreditverlust berechnet wird. Zum Zugangs-
zeitpunkt werden alle Geschäfte grundsätzlich der Stufe 1
zugeordnet, zum Abschlussstichtag erfolgt die Zuordnung zu
Stufe 2, sofern sich das Ausfallrisiko eines Geschäfts gegenüber
dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Signifi kanz-
schwelle 200 Prozent) oder manuelle Stufenzuordnungs-
kriterien schlagend werden (30 Tage Verzug, Status Intensiv-
betreuung, Status Forbearance, Status Stundung). Die
Ermittlung der relevanten Point-in-Time-Parameter für die
Berechnung der Risikovorsorge erfolgt anhand der makro-
ökonomischen Prognosen, die im Stresstestgremium der
Münchener Hypothekenbank auf Basis externer makroöko-
nomischer Daten vierteljährlich aktualisiert werden. Für die
Berechnung der Pauschalwertberichtigung werden die Er-
gebnisse aus drei Szenarien wahrscheinlichkeitsgewichtet
angesetzt: das Basisszenario mit 70 Prozent, das Downside-
Szenario mit 30 Prozent und das Upside-Szenario mit 0 Prozent.
123
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung über diesen
Standardprozess wird ergänzt durch die Beurteilung vonseiten
des Managements, ob ein zusätzliches Adjustment gebildet
werden soll. Die Notwendigkeit zur Bildung eines Adjustments
basiert dabei grundsätzlich auf der Analyse eines definierten
Kriterienkatalogs und der anschließenden Beurteilung, ob
ökonomische, technische oder prozessuale Aspekte dazu
führen, dass Risiken nicht vollumfänglich im Modell abgebildet
werden können.
Die Einzel- und Pauschalwertberichtigungen entwickelten sich
im Berichtsjahr wie folgt. Der Anstieg der Pauschalwert-
berichtigung resultiert zum einen aus einem Anstieg der in
Stufe 2 zugeordneten Geschäfte, zum anderen aus dem zum
31. Dezember 2024 gebildeten Management Adjustment in
Höhe von 30 Mio. Euro. Dieses Adjustment wurde gebildet, um
potenziell erhöhte Risiken aufgrund der aktuellen Unsicher-
heiten bezüglich der Marktentwicklungen im Individualgeschäft
im Bereich Büroimmobilien Deutschland abzubilden.
GESAMTES KREDITGESCHÄFT
IN MIO. €
Anfangsbestand Zuführung Auflösung Verbrauch
Wechselkurs-
bedingte und
sonstige
Veränderungen Endbestand
EWB/Stufe 3 153,1 91,8 –4,4 –21 8,2 227,7
Anfangsbestand / Buchwert
 1
Veränderung +/–  Buchwert
 1
/ Endbestand
PWB 60,0 48.877 40,0 47.908 100,0
Davon Stufe 1 28,0 45.979 –5,0 43.838 23,0
Davon Stufe 2 32,0 2.898 15,0 4.070 47,0
Davon Adjustment 0,0 0 30,0
1
Anteilig gewichtet für das Baseline- und Downside-Szenario zur Ermittlung der Pauschalwertberichtigung
Die öffentlichen und liquiden Investments sind auf Zentral-
und Regionalregierungen, öffentliche Gebietskörperschaften
und westeuropäische Banken (nur gedeckte Anleihen) aus-
gerichtet. Regionaler Schwerpunkt ist jeweils Deutschland
bzw. Westeuropa. Hochliquide Staatsanleihen und andere
Wertpapiere mit sehr guter Bonität werden benötigt, um die
Erfüllung der Liquiditätsanforderungen gemäß CRR zu gewähr-
leisten.
Geschäftsbeziehungen im Derivategeschäft mit Finanzinsti-
tuten basieren auf Rahmenverträgen, die eine Aufrechnung
der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem
anderen Institut (Netting) zulassen. Sicherungsvereinbarungen
bestehen mit allen Derivate-Kontrahenten. Derivategeschäfte
werden, sofern diese clearingpflichtig sind, über eine Central
Counterparty (CCP) abgewickelt.
MARKTPREISRISIKEN
Marktpreisrisiken umfassen die Risiken für den Wert von Posi-
tionen durch die Veränderung von Marktparametern, unter
anderem von Zinsen, Volatilitäten und Wechselkursen. Sie
werden unter Einsatz eines Barwertmodells als potenzieller
Barwertverlust quantifiziert. Unterschieden wird dabei zwi-
schen Zins-, Options- und Währungsrisiken.
Bezüglich des Zinsrisikos wird zwischen dem allgemeinen Zins-
risiko und dem spezifischen Zinsrisiko unterschieden. Das all-
gemeine Zinsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich der Markt-
wert von Anlagen oder Verbindlichkeiten, die vom allgemeinen
Zinsniveau abhängig sind, negativ entwickelt.
Das spezifische Zinsrisiko wird auch als Credit-Spread-Risiko
bezeichnet und gehört ebenfalls zu den Marktpreisrisiken. Der
Credit Spread ist definiert als die Renditedifferenz zwischen
einer risikolosen und einer risikobehafteten Anleihe. Spread-
risiken berücksichtigen die Gefahr, dass sich diese Zinsdifferenz
auch bei gleichbleibendem Rating verändern kann. Die Gründe
für geänderte Renditeaufschläge können sein:
variierende Einschätzungen der Marktteilnehmer bezüglich
der Positionen,
die tatsächliche Änderung der Kreditqualität des Emittenten,
ohne dass sich dies schon im Rating widerspiegelt,
makroökonomische Gesichtspunkte, die die Bonitäts-
kategorien beeinflussen.
124
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Optionen beinhalten unter anderem die folgenden Risiken:
Volatilitätsrisiko (Vega; Risiko, dass sich aufgrund zunehmender
oder abnehmender Volatilität der Wert eines derivativen Instru-
ments ändert), Zeitrisiko (Theta; darunter wird das Risiko ver-
standen, dass sich aufgrund fortlaufender Zeit der Wert eines
derivativen Instruments ändert), Rho-Risiko (Risiko der Ver-
änderung des Optionswerts bei einer Änderung des risikolosen
Zinssatzes) und Gamma-Risiko (Risiko der Veränderung des
Options-Deltas bei einer Preisänderung des Basiswerts; das
Options-Delta beschreibt dabei die Wertänderung der Option
bei einer Preisänderung des Basiswerts). Optionen im Kapital-
marktgeschäft werden nicht spekulativ eingegangen, die
Optionspositionen entstehen ausschließlich implizit durch
Optionsrechte der Darlehensnehmer (zum Beispiel durch das
gesetzliche Kündigungsrecht nach § 489 BGB oder das Recht zu
Sondertilgungen) und werden, falls erforderlich, gehedgt. Diese
Risiken werden im täglichen Risikobericht beobachtet und sind
limitiert.
Das Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich der Markt-
wert von Anlagen oder Verbindlichkeiten, die von Wechsel-
kursen abhängig sind, aufgrund von Wechselkursänderungen
negativ entwickelt. Fremdwährungsgeschäfte der Münchener
Hypothekenbank sind weitestgehend gegen Währungsrisiken
gesichert, lediglich die in den Zinszahlungen enthaltenen Margen
sind nicht abgesichert.
Das Aktienrisiko ist für die Münchener Hypothekenbank gering
und resultiert fast ausschließlich aus Beteiligungen an Unter-
nehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe. Zusätzlich
ist die Bank in einem Mischfonds (als Spezialfonds der Union
Investment) investiert, in dem ebenfalls eine Beimischung von
Aktien möglich ist. Die Berechnung von Risikokennzahlen ist
dabei an die Fondsgesellschaft übertragen, die Ergebnisse
werden plausibilisiert und dann in die eigenen Systeme über-
nommen.
Zur Steuerung der Marktpreisrisiken werden sämtliche Geschäfte
der Münchener Hypothekenbank täglich barwertig bewertet.
Die Bewertung aller Geschäfte erfolgt unter Verwendung des
IT-Programms Summit. Rückgrat der Zinsrisikosteuerung ist
der täglich ermittelte „BPV-Vektor“ (Base Point Value), gegeben
durch die barwertige Veränderung pro Laufzeitband, die bei
Änderung der Swap-Mitte-Kurven um einen Basispunkt eintritt.
Zudem werden Sensitivitäten bezüglich der Wechselkurse und
bezüglich Drehungen der Zinskurve sowie Änderungen der
Basis-Spreads und der Volatilitäten bestimmt. Die täglichen
Sensitivitäten neben dem BPV sind:
Wechselkurse: Alle Fremdwährungen verändern sich um
minus 10 Prozent.
Volatilitäten: Alle Volatilitäten steigen um 1 Prozentpunkt an.
Versteilerung/Verflachung: Es wird eine moderate Versteile-
rung/Verflachung der Zinskurve simuliert, d.h. im vorderen
Bereich bis zu +/–10 Basispunkte, im langen Bereich bis zu
+/–20 Basispunkte, Drehung um die 5-Jahres-Stützstelle.
Marktrisiken werden in der Münchener Hypothekenbank über
die Kennzahl Value at Risk (VaR) erfasst und limitiert. Bei der
VaR-Berechnung werden sowohl lineare als auch nichtlineare
Risiken über eine historische Simulation berücksichtigt. Zusätz-
lich wird die Auswirkung extremer Bewegungen von Risiko-
faktoren hier und bei den anderen Risikoarten mithilfe von
unterschiedlichen Stressszenarien gemessen. Die täglichen
Stressszenarien (andere werden mit geringerer Frequenz aus-
geführt) sind:
Aufsichtsrechtliche Vorgaben:
» Es werden sechs Stresstests (Parallelshift oben/unten,
Versteilerung/Verflachung, Parallelshift im kurzen Be-
reich oben/unten) berechnet. Das schlechteste Ergebnis
wird berücksichtigt und limitiert (SOT – Supervisory
Outlier Test).
» Die Stresstests sind durch die EBA-Guideline 2022/14
bzw. den RTS 2022/10 vorgegeben.
Parallelverschiebung: Die aktuelle Zinsstrukturkurve wird
über alle Währungen gleichzeitig komplett um 50 Basis-
punkte nach oben und nach unten verschoben. Das
schlechtere Ergebnis von beiden wird berücksichtigt.
Parallelverschiebung Zins und Volatilitäten: Hier wird eben-
falls die aktuelle Zinsstrukturkurve über alle Währungen
gleichzeitig um 50 Basispunkte nach unten verschoben.
Zusätzlich werden alle Volatilitäten um plus 20 Basispunkte
angehoben.
Historische Simulation:
» Finanzmarktkrise 2008: Die Zinsänderungen zwischen
dem 12. September 2008 (letzter Bankarbeitstag vor der
Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers) und
dem 10. Oktober 2008 werden auf das aktuelle Niveau
übertragen.
» Brexit: Veränderung der Zinsen und Wechselkurse im
Zuge des Brexit-Referendums am 23. und 24. Juni 2016.
» Corona-Szenario (Worst Case): Worst Case aus vier
Szenarien, die die Marktdatenbewegungen innerhalb
der Tage/Wochen nach Beginn der Coronapandemie
in Deutschland (5. März 2020) abbilden.
125
Münchener Hypothekenbank
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die wichtigsten Kennzahlen können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
KENNZAHLEN MARKTPREISRISIKEN
IN MIO. €
Kennzahl
Durch-
schnitt
2024
Max.
2024
Min.
2024
BPV –0,69 –0,45 –0,89
VaR Gesamtbuch 10d/99% –43 –25 –60
SOT – Supervisory Outlier Test –213 –159 –280
Zinsen +50 BP –18 –5 –43
Zinsen –50 BP –7 27 –25
Die Münchener Hypothekenbank ist zwar ein Handelsbuch-
institut, hat aber seit 2012 keine Handelsgeschäfte mehr ab-
geschlossen.
Zur Steuerung der Credit-Spread-Risiken werden die aktivischen
Kapitalmarktgeschäfte der Münchener Hypothekenbank täglich
barwertig bewertet und die Credit-Spread-Risiken bestimmt.
Es werden im Bewertungssystem Summit der Credit-Spread-
VaR, die Credit-Spread-Sensitivitäten und unterschiedliche
Credit-Spread-Stressszenarien berechnet. Zusätzlich wird
seit dem 31. Dezember 2024 quartalsweise ein Credit-Spread-
VaR auf den Gesamtbestand berechnet und im Rahmen des
ICAAP limitiert.
Credit-Spread-Risiken werden in der Münchener Hypotheken-
bank über die Kennzahl VaR erfasst und limitiert. Die VaR-Be-
rechnung basiert dabei auf einer historischen Simulation.
Die aktuellen (täglichen) Credit-Spread-Stressszenarien sind:
Parallelverschiebung: Alle Credit Spreads werden um
100 Basispunkte nach oben und nach unten verschoben.
Das schlechtere Ergebnis von beiden wird berücksichtigt.
Historische Simulation des Ausfalls der Investmentbank
Lehman Brothers: Das Szenario unterstellt eine unmittel-
bare Spreadänderung, die in dem Zeitraum von einem
Bankarbeitstag vor Ausfall von Lehman Brothers bis vier
Wochen danach gemessen wurde.
Flucht in Staatstitel: Das Szenario bildet eine in der Ver-
gangenheit deutlich sichtbare Risikoaversion in den
Märkten ab. Die Spreads riskanter Risikoklassen steigen,
während die Spreads sicherer Staatsanleihen zurückgehen.
Euro-Krise: Das Szenario bildet die Spreadentwicklung
während der Euro-Krise im Zeitraum vom 1. Oktober 2010
bis 8. November 2011 ab. In diesem Zeitraum sind ins-
besondere die Spreads der Staatsanleihen mit schlechter
Bonität stark angestiegen.
Downgrade Deutschland: Dieses hypothetische Szenario
beruht auf der Annahme, dass die Spreads für deutsche
Staatsanleihen auf das Niveau der sogenannten PIIGS-
Staaten ansteigen. Diese Staaten waren während der Euro-
Krise besonders stark betroffen und haben immer noch
deutlich höhere Credit Spreads als Deutschland. Damit be-
deutet das Szenario einen deutlichen Anstieg der Spreads
für Deutschland. Dieser Anstieg wird ebenfalls auf das Port-
folio der deutschen Bundesländer angewendet, das in der
Münchener Hypothekenbank den größten Bestand aus-
macht.
Coronakrise: Das Szenario bildet die Entwicklung der Credit
Spreads im Zuge der „Coronakrise“ im Zeitraum zwischen
28. Februar und 18. März 2020 ab. In diesem Zeitraum stiegen
die Spreads in allen Anlageklassen deutlich an.
Der Credit-Spread-VaR für das Kapitalmarktportfolio (Aktiv) zu
einem Konfidenzniveau von 99,9 Prozent bei einem Jahr Halte-
dauer und der Stresstest „plus 100 Basispunkte“ können der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
CREDIT SPREAD (GESAMTBESTAND)
IN MIO. €
Kennzahl
Durch-
schnitt
2024
Max.
2024
Min.
2024
Credit Spread VaR 1Y/99,9% –272 –227 –385
Credit Spreads +100 BP –460 –398 –499
Der Credit-Spread-VaR auf den Gesamtbestand per 31. Dezem-
ber 2024 beträgt minus 340 Mio. Euro.
LIQUIDITÄTSRISIKO
Das Liquiditätsrisiko umfasst im Wesentlichen folgende Risiken:
Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht
nachkommen zu können (Liquiditätsrisiko im engeren
Sinne)
Bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität zu den erwarteten
Konditionen beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko)
Aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen,
Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen, verlängern
oder glattstellen zu können (Marktliquiditätsrisiko)
Die Münchener Hypothekenbank unterscheidet zwischen der
kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit sowie der mittel-
fristigen strukturellen Liquiditätsplanung.
126
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Die kurzfristige Sicherung der Zahlungsfähigkeit hat zum Ziel,
dass die Bank täglich in der Lage ist, ihren ordnungsgemäßen
Zahlungsverpflichtungen auch in Stresssituationen fristgerecht
und im vollen Umfang zu entsprechen (Zahlungsbereitschaft).
Die geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Liquidi-
tsreserve von Banken sind alle umgesetzt.
Die Münchener Hypothekenbank stuft sich dabei im Sinne
der MaRisk als kapitalmarktorientiertes Institut ein und erfüllt
daher auch die Anforderungen gemäß BTR 3.2.
Die MaRisk unterscheiden zwischen fünf verschiedenen
Szenarien, die entsprechend implementiert wurden:
1) Base Case: Entspricht dem Steuerungsfall der Bank.
2) Bankstress: Die Reputation des Instituts verschlechtert sich,
beispielsweise durch hohe Verluste in der Bilanz.
3) Marktstress: Kurzzeitiges Event, das einen Teil des Finanz-
markts betrifft. Beispiele hierfür sind der Terroranschlag
vom 11. September 2001 oder die Finanzmarkt-/Staats-
schuldenkrise.
4) Kombinierter Stress: Gleichzeitiges Eintreten von Bank-
und Marktstress.
5) Kombinierter Stress ohne Gegenmaßnahmen: Dabei wird
unterstellt, dass überhaupt keine Liquiditätsbeschaffung
mehr möglich ist.
Die Liquiditätsanforderungen aus den Szenarien 1 bis 4
müssen nach MaRisk mindestens 30 Tage eingehalten
werden Szenario 5 stellt für interne Steuerungszwecke
den Worst Case dar.
Je nach Szenario wurden unterschiedliche Modellannahmen
für alle wichtigen Cashflows hergeleitet, zum Beispiel für die
Inanspruchnahme der bereits getätigten Darlehenszusagen
oder die Entwicklung von Collaterals. Darüber hinaus wurden
alle Wertpapiere in unterschiedliche Liquiditätsklassen ein-
geteilt und daraus abgeleitet, welches Volumen im jeweiligen
Szenario in welchem Zeitraum verkauft oder in ein Wertpapier-
pensionsgeschäft eingeliefert werden kann, um zusätzliche
Liquidität zu generieren. Gesetzliche Restriktionen wie die
180-Tage-Regelung aus dem Pfandbriefgesetz werden dabei
stets eingehalten. Das Ergebnis ist eine taggenaue Darstellung
der verfügbaren Liquidität auf einen Horizont von drei Jahren
in den drei Währungen Euro, US-Dollar und Schweizer Franken.
Positionen in anderen Währungen existieren nicht. In den
Stressszenarien erfolgt die Limitierung über unterschiedliche
Horizonte als Frühwarnindikatoren je Szenario.
Darüber hinaus wird mindestens wöchentlich die Liquidity
Coverage Ratio (LCR) inklusive eines Forecasts gemäß CRD IV
über alle Währungen gerechnet.
Mittelfristige strukturelle Liquiditätsplanung
Die strukturelle Liquiditätsplanung dient dazu, die mittelfristige
Liquidität sicherzustellen. Die gesetzliche Basis dafür bilden
zum einem die MaRisk BTR 3 und zum anderen die CRD IV zur
Net Stable Funding Ratio (NSFR).
Die mittelfristige Liquiditätssteuerung gemäß MaRisk basiert
auf der kurzfristigen Liquiditätssteuerung gemäß MaRisk, das
heißt, beide verwenden dieselben Szenarien und Modellierungs-
annahmen. Wegen des längeren Beobachtungszeitraumes
werden aber weitere Modellierungen berücksichtigt, die in der
kurzfristigen Liquiditätssteuerung nicht ausschlaggebend sind.
Das sind beispielsweise die Neugeschäftsplanung oder laufende
Kosten wie Gehälter und Steuern.
Die mittelfristige Liquiditätsplanung hat die nachfolgenden
Liquiditätskennzahlen im Zeitablauf als Ergebniskomponenten:
kumulierter gesamter Cash-Flow-Bedarf,
verfügbares ungedecktes und gedecktes Fundingpotenzial
inklusive geplantem Neugeschäft und Prolongationen,
weitere Detaildaten für Planungs- und Steuerungsaktivitäten.
Die Limitierung der Liquiditätsrisiken erfolgt über die strukturelle
Liquiditätsvorschau und die Stressszenarien anhand der ver-
fügbaren Liquidität innerhalb eines Jahres.
Darüber hinaus wird monatlich die NSFR gemäß CRD IV über
alle Währungen gerechnet. Dabei werden ebenfalls Forecasts
erstellt, um eine Steuerung zu ermöglichen.
Um das Refinanzierungsrisiko zu reduzieren, ist die Münchener
Hypothekenbank bestrebt, Darlehen möglichst fristenkongruent
zu refinanzieren. Die Bank überprüft laufend, ob die für sie
relevanten Refinanzierungsquellen (vor allem auch in der Ge-
nossenschaftlichen FinanzGruppe) weiterhin verfügbar sind.
Zur Beschränkung des Marktliquiditätsrisikos werden im Ge-
schäft mit Staaten und Banken überwiegend EZB-fähige Titel
erworben, die jederzeit für Offenmarktgeschäfte verwendet
werden können.
Zur Diversifizierung der Refinanzierung hat die Bank ein über-
schaubares Einlagengeschäft aufgebaut, inzwischen können
zusätzlich zu Genossenschaftsbanken auch Einlagen über Welt-
sparen oder die Deutsche Bank eingeworben werden. Zum
Jahresende 2024 betrug das Bestandsvolumen 845 Mio. Euro.
127
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Die Kennzahlen LCR und NSFR können nachfolgender Tabelle
entnommen werden:
KENNZAHLEN LCR UND NSFR
IN MIO. €
Kennzahl
Durch-
schnitt
2024
Min.
2024
LCR 386% 174%
NSFR 112% 109%
BETEILIGUNGSRISIKO
Dies sind mögliche Verluste, die durch einen Kursverfall der
Beteiligungen unter Buchwert auftreten können. Dies betrifft
Beteiligungen, die die Münchener Hypothekenbank aus strate-
gischen Gründen langfristig an Unternehmen der Genossen-
schaftlichen FinanzGruppe hält, sowie in geringem Umfang
Positionen innerhalb ihres Spezial-Mischfonds.
OPERATIONELLE RISIKEN
Operationelle Risiken sind mögliche Verluste, die durch mensch-
liches Fehlverhalten, Prozess- oder Projektmanagement-
schwächen, technisches Versagen oder durch negative externe
Einflüsse hervorgerufen werden. Dem menschlichen Fehl-
verhalten werden auch gesetzeswidrige Handlungen, unan-
gemessene Verkaufspraktiken, unautorisierte Handlungen,
Transaktionsfehler sowie Informations- und Kommunikations-
risiken zugerechnet. Dabei werden auch Verluste, die sich aus
Reputationsrisiken ergeben, identifiziert und bewertet.
Die Münchener Hypothekenbank minimiert ihre Operationellen
Risiken durch Qualifikation der Mitarbeiter, transparente Pro-
zesse, Automatisierung von Standardabläufen, schriftlich
fixierte Arbeitsanweisungen, Funktionstests der IT-Systeme,
Notfallpläne und Präventivmaßnahmen. Versicherbare Risiken
sind in banküblichem Umfang durch Versicherungsverträge
abgedeckt.
Für alle von der Münchener Hypothekenbank ausgelagerten
Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bankgeschäften,
Finanzdienstleistungen oder sonstigen institutstypischen
Dienstleistungen stehen, wurde im Rahmen einer Risikoanalyse
die Wesentlichkeit untersucht. Alle Auslagerungen und IKT-
Dienstleistungen werden entsprechend den regulatorischen
Vorgaben der EZB überwacht und sind in den Risikomanage-
mentprozess eingebunden.
MIGRATIONSRISIKEN
Migrationsrisiken beschreiben das Risiko einer Rating-Herab-
stufung von Darlehensnehmern, wodurch die barwertigen
Reserven der Münchener Hypothekenbank reduziert werden.
Die im Abschnitt „Adressenausfallrisiko“ genannten Maß-
nahmen und Regelungen begrenzen analog die Migrations-
risiken.
IMMOBILIENRISIKEN
Immobilienrisiken beschreiben das Risiko des Wertverlusts
der Immobilien, die die Münchener Hypothekenbank selbst
im Bestand hat. Immobilienrisiken bewegen sich in einer für
die Bank vernachlässigbaren Größenordnung.
MODELLRISIKEN
Modellrisiken beschreiben das Risiko, dass die in den Ab-
schnitten zuvor genannten Risiken wegen vereinfachender
Annahmen/Verfahren, fehlerhafter Eingangsdaten oder nicht
ausreichend valider Parameter zu niedrig angesetzt werden.
Die Münchener Hypothekenbank steuert und begrenzt diese
Risiken durch Vier-Augen-Prinzip, unabhängige Validierung,
konservative Annahmen und Sicherheitspuffer, die je nach
Risikoart entsprechend angewendet werden.
RISIKOTRAGFÄHIGKEIT
Die Fachkonzepte und Modelle zur Berechnung der Risikotrag-
fähigkeit, der sogenannte ICAAP, werden entsprechend den
aufsichtsrechtlichen Erfordernissen laufend weiterentwickelt.
Die Münchener Hypothekenbank berechnet die Risikotrag-
fähigkeit gemäß den Anforderungen der EZB sowohl in der
sogenannten Normativen als auch in der Ökonomischen
Perspektive.
Zum Abzug gebracht werden in der Ökonomischen Perspek-
tive Marktrisiken, Kreditausfallrisiken, Operationelle Risiken,
Spreadrisiken, Migrationsrisiken, Refinanzierungsrisiken,
Beteiligungsrisiken, Immobilienrisiken, Reputationsrisiken
sowie Modellrisiken, in denen auch weitere nicht explizit
aufgeführte Risiken subsumiert werden. Die Anrechnung der
Risiken auf das Risiko deckungspotenzial erfolgt konservativ
ohne Berücksichtigung von Diversifikationseffekten zwischen
den Risikoarten.
Im Jahr 2024 sind in der Ökonomischen Perspektive Kredit-
ausfallrisiken und Spreadrisiken angestiegen. Die Ursachen
für Kreditausfallrisiken sind im Abschnitt „Adressenausfall-
risiko“ genannt. Hintergrund der Spreadrisiken ist der ge-
stiegene Bestand an langlaufenden Bonds von Bundesländern,
die zu günstigen Konditionen erworben werden konnten. Kein
Limit für eine spezifische Risikoart wurde 2024 in irgendeinem
Szenario oder Stresstest überschritten. Die Risikotragfähigkeit
war im Be richtsjahr in der Ökonomischen Perspektive somit
stets gegeben.
In der Normativen Perspektive wird über einen mehrjährigen
Planungshorizont geprüft, ob die Bank sowohl im Rahmen der
128
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Basisplanung als auch in adversen Szenarien kontinuierlich
alle quantitativen regulatorischen und aufsichtlichen Kapital-
anforderungen erfüllt.
Die Risikotragfähigkeit war im Berichtsjahr in der Normativen
Perspektive stets gegeben. Die Auslastung der Limite in der
Ökonomischen Perspektive pro Risikoart per 31. Dezember
2024 können der folgenden Tabelle entnommen werden. Mit
Makrostress ist das sogenannte „Makroökonomische Stress-
Szenario“ gemeint, das von der Bank vor allem für den norma-
tiven ICAAP kreiert wurde und einen starken initialen Schock
sowie einen anschließenden weltweiten makroökonomischen
Abschwung beinhaltet:
AUSLASTUNG LIMITE ZUM 31. DEZEMBER 2024
IN MIO. €
Risikoart Limit
Basis-
szenario Makrostress
Marktrisiken 531 168 108
l
Kreditrisiken 600 381 406
l
Operationelle Risiken 100 72 67
l
Spreadrisiken 550 340 128
l
Migrationsrisiken 150 93 120
l
Beteiligungsrisiken 30 23 21
l
Immobilienrisiken 20 11 11
l
Refinanzierungsrisiken 15 4 1
l
Reputationsrisiken 20 4 0
l
Modellrisiken und
sonstige Risiken
70 53 51
l
l
Im Zielbereich
Annäherung an Limit
VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN
ZUR ABSICHERUNG
Zur weiteren Risikominimierung und Absicherung unserer
Geschäfte setzen wir Hedge-Geschäfte in Form von Zins- und
Währungsderivaten ein. Kreditderivate werden nicht genutzt.
Auf der Ebene größerer einzelner Geschäfte greifen wir auf
Asset-Swaps als Mikrohedges zurück. Strukturierte Grund-
geschäfte, wie zum Beispiel kündbare Wertpapiere, werden
entsprechend mit strukturierten Swaps abgesichert. Für die
Wechselkurssicherung von Fremdwährungsengagements wird
primär ein währungskongruentes Funding angestrebt, für den
Rest werden (Zins-)Währungsswaps eingesetzt. Auf Portfolio-
ebene setzt die Bank vornehmlich Zinsswaps und Swaptions
als Sicherungsinstrumente ein. Als Hedges für eingebettete
gesetzliche Kündigungsrechte oder Zinsbegrenzungs-
vereinbarungen kommen neben linearen Instrumenten auch
Bermuda-Optionen auf Zinsswaps (Swaptions) zum Einsatz.
Rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und
Risikomanagementverfahren
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist in
Organisationsrichtlinien, Ablaufbeschreibungen, Bilanzierungs-
handbüchern und Arbeitsanweisungen dokumentiert. Es um-
fasst organisatorische Sicherungsmaßnahmen sowie laufende
automatische Maßnahmen und Kontrollen, die in die Arbeits-
abläufe integriert sind. Dies sind insbesondere Funktions-
trennung, Vier-Augen-Prinzip, Zugriffsbeschränkungen,
Zahlungsrichtlinien, Neuprodukt- und Neustrukturprozess
sowie Saldenbestätigungen. Prozessunabhängige Prüfungen
werden vor allem von der internen Revision durchgeführt.
Die im Risikobericht beschriebenen Risikomanagement-
methoden liefern laufend qualitative und quantitative Aus-
sagen zur wirtschaftlichen Situation der Münchener Hypo-
thekenbank, wie zum Beispiel die Performanceentwicklung.
In diese Bewertung fließen Aspekte aller Risikoarten mit ein.
In der Münchener Hypothekenbank gibt es einen engen Ab-
stimmungsprozess zwischen der Risikocontrolling- und der
Rechnungslegungseinheit.
Die Ergebnisse aus dem Risikomanagementsystem bilden
die Grundlagen für Mehrjahres-Planungsrechnungen, Hoch-
rechnungen zum Jahresende und Abstimmungsroutinen der
realisierten Rechnungslegungskennzahlen im Rechnungs-
legungsprozess der Bank.
Ausblick – Chancen und Risiken
KONJUNKTUR UND FINANZMÄRKTE
Konjunkturprognosen sind vor dem Hintergrund geopolitischer
Spannungen und den möglichen Folgen der Politik der neuen
Regierung in den USA auf die Weltwirtschaft von Unsicher-
heiten begleitet. Darüber hinaus bestehen potenzielle Risiken
insbesondere durch das mögliche Aufflammen weiterer geo-
politischer Spannungen, Störungen auf den Finanzmärkten
und Veränderungen internationaler Handelsbeziehungen.
Nach den Einschätzungen von Konjunkturexperten sollte
die Weltwirtschaft sich trotzdem weiterhin auf einem mode-
raten Wachstumspfad bewegen. Getragen wird diese Ent-
wicklung insbesondere durch die USA und China, deren
Wirtschaftswachstum in den nächsten Jahren durch eine
129
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
expansive Fiskalpolitik oder ein Unterstützungspaket der chine-
sischen Regierung gestützt werden dürfte. Der Internationale
Währungsfonds (IWF) erwartet deshalb für 2025 ein stabiles
Weltwirtschaftswachstum von 3,3 Prozent.
Für den Euro-Raum prognostiziert die EZB eine deutliche Be-
lebung der privaten Konsumausgaben und einen spürbaren
Anstieg der Wohnungsbauinvestitionen, während die Unter-
nehmensinvestitionen angesichts der wirtschafts- und geo-
politischen Unsicherheiten weiterhin verhalten bleiben dürften.
Mit einem vom IWF erwarteten Wirtschaftswachstum von
1,1 Prozent würde das Bruttoinlandsprodukt im Euro-Raum
etwas stärker steigen als im Jahr 2024. Zugleich wird erwartet,
dass sich das Beschäftigungswachstum bei einer stabilen
Arbeitslosenquote von 6,5 Prozent abschwächen wird. Die
Inflation dürfte sich im Laufe des Jahres – gestützt durch weiter
rückläufige Energiepreise – um den Zielkorridor von 2 Prozent
einpendeln.
Für die deutsche Wirtschaft wird ein leichtes Wachstum vorher-
gesagt. Eine Prognose zur wirtschaftlichen Entwicklung ist
jedoch von Unsicherheiten begleitet und zwar hinsichtlich
des Kontextes der Bildung einer neuen Regierung nach den
Bundestagswahlen. Zu Anfang des Jahres 2025 gehen die Prog-
nosen von einem Wirtschaftswachstum von unter 1 Prozent
aus, womit Deutschland kaum von der vom IWF erwarteten
stabilen globalen Wirtschaftsentwicklung profitieren würde.
Ursächlich dafür ist auch die hohe Exportabhängigkeit
Deutschlands. Diese Aussichten verunsichern Unternehmen,
was negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nach sich
ziehen könnte. Für das Jahr 2025 ist daher unter den
genannten Erwartungen davon auszugehen, dass die Arbeits-
losenquote steigt. Angesichts des starken Wachstums der
Dienstleistungspreise in der zweiten Jahreshälfte 2024 geht
die Bundesbank bei der Inflation für 2025 mit 2,4 Prozent von
einer etwas über dem Inflationsziel liegenden Rate aus.
Die rückläufige Inflationserwartung und die weiterhin verhaltene
Wirtschaftsentwicklung in Europa dürften zu weiteren Zins-
senkungen der EZB führen. Jedoch steht durch die hohen
Haushaltsdefizite im Euro-Raum ein großes Anleiheangebot
zur Verfügung, das mit Wegfall der EZB-Käufe von privaten
Käufern kompensiert werden muss. Diese Entwicklung belastet
den Rentenmarkt und sorgt für steigende Renditen in diesem
Segment. Trotz weiterer Zinssenkungen der EZB könnten die
Zinsen für längere Laufzeiten ansteigen und für schlechtere
langfristige Kreditbedingungen sorgen.
Die Unsicherheiten im Hinblick auf die künftige US-amerika-
nische Wirtschaftspolitik erschweren die Prognosen der FED-
Zinspolitik. Erwartet wird, dass die US-amerikanische Noten-
bank Zinssenkungen von 25 bis 50 Basispunkten im Jahr 2025
vornehmen und die aktuellen FED-Sätze damit auf ein Niveau
von 3,75 Prozent bis 4,25 Prozent senken wird. Die EZB wird mit
weiter nachlassenden Inflationszahlen ihre Geldpolitik lockern
und den Einlagensatz von 3,00 Prozent aktuell auf ein Niveau
von 2,00 Prozent bis 2,25 Prozent reduzieren.
Die aktuellen Konjunkturerwartungen und das höhere Zins-
niveau dürften den US-Dollar am Devisenmarkt weiter unter-
stützen. Da die EZB voraussichtlich mit weiteren Zinssenkungen
auf die eher schwache Konjunktur und niedrigere Inflation
reagiert, dürfte sich der Zinsunterschied zwischen Anlagen
in US-Dollar und in Euro leicht erhöhen. Das britische Pfund
könnte unter der schwachen Konjunktur und hohen Defiziten
in Großbritannien leiden, während für den Schweizer Franken
eher gleichbleibende Kurse erwartet werden.
Die Refinanzierungsspreads für Banken dürften sich auf dem
Niveau von Ende 2024 stabilisieren, da die Wirtschaftsent-
wicklung im Euroraum die Nachfrage nach Krediten dämpft
und die Sparneigung der Verbraucher erhöht. Das niedrige
Neukreditgeschäft dürfte durch hohe Covered-Bond-Fälligkeiten
kompensiert werden und für ein Emissionsvolumen von rund
160 Mrd. Euro an Benchmark Covered Bonds in Euro im Jahr
2025 sorgen, was dem des Jahres 2024 entsprechen würde. Das
Niveau der Emissionsspreads für Covered Bonds könnte sich
2025 stabilisieren.
IMMOBILIEN- UND IMMOBILIEN-
FINANZIERUNGSMÄRKTE
Die wirtschaftlichen und politischen Rahmendaten bergen
national und international Unsicherheiten für die Immobilien-
märkte. Positiv könnte sich die aktuelle und erwartete Zinsent-
wicklung auf die Kaufpreise auswirken, die sich dann weiter
stabilisieren dürften. Falls sich aufgrund der Zinsentwicklung
die Finanzierungskosten reduzieren, könnte dies auch für den
Investmentmarkt stimulierend wirken und zu einem mäßigen
Anstieg des Investitionsvolumens führen. Von dieser Ent-
wicklung würden jedoch nicht alle Anlageklassen im gleichen
Maße profitieren, da deren Attraktivität in engem Zusammen-
hang mit dem jeweiligen Nutzermarkt steht.
Am stärksten wird der Wohnimmobilienmarkt von dem skizzierten
Szenario profitieren. Der Rückgang der Baufertigstellungen
wird sich vor dem Hintergrund der deutlich gesunkenen Bau-
genehmigungen in den nächsten Jahren fortsetzen und hinter
der Nachfrage zurückbleiben. Das sich weiter verstärkende Un-
gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage wird zu einem
Anstieg der Neuvertragsmieten führen. Gekoppelt mit auch
2025 leicht sinkenden Renditen und Zinsen lassen die Rahmen-
bedingungen eine Belebung der Transaktionen institutioneller
Investoren in der Anlageklasse Wohnimmobilien erwarten.
Gleiches gilt für den Eigennutzermarkt, in dem leicht ge-
sunkene Hypothekenzinsen die Nachfrage weiter stimulieren
dürften, zumal für die nächsten Jahre vor dem Hintergrund der
anhaltenden Knappheit wieder mit steigenden Kaufpreisen ge-
rechnet wird. Die Bedeutung des energetischen Zustands eines
130
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
Gebäudes oder einer Wohnung wird dabei zukünftig stärker in
den Fokus bei der Preisentwicklung rücken.
Auch bei Gewerbeimmobilien haben ESG-Faktoren sowohl
auf der Nutzer- als auch Investorenseite eine zunehmende
Bedeutung. Während der Leerstand in energetisch veralteten
Gebäuden weiter steigen wird und die Mieten in diesem Teil-
segment unter Druck bleiben, wird sich in modernen Ge-
bäuden der Mietanstieg bei niedrigen Leerstandsraten
fortsetzen. Zugleich ist davon auszugehen, dass sich die
Flächennachfrage vor dem Hintergrund der Konjunktur-
prognosen vorerst nicht nennenswert beleben wird. Dies
hat zur Folge, dass die Skepsis der institutionellen Investoren
gegenüber dieser Anlageklasse vorerst anhalten wird, wobei
die Preise bei nicht ESG-konformen Gebäuden weiter unter
Druck bleiben werden.
Der Einzelhandel in Deutschland leidet weiterhin unter der
Verunsicherung der Konsumenten, die unter anderem auf
Ankündigungen eines Stellenabbaus in der Industrie beruht.
Hohe Betriebskosten und der Mangel an Personal sind weitere
Herausforderungen für den stationären Einzelhandel, sodass
der Transformationsprozess andauern wird. Weitgehend aus-
geschlossen von dieser Entwicklung ist der Lebensmitteleinzel-
handel. Der Fokus von Investoren auf diese Anlageklasse wird
sich deshalb weiter festigen.
Im zweiten Halbjahr kann sich die Nachfrage nach Logistik-
flächen bei einer positiveren wirtschaftlichen Entwicklung
Deutschlands beleben. Auch Investoren vertrauen weiterhin in
diese Anlageklasse und wollen ihre Kaufaktivitäten ausweiten,
was dann zu einem weiteren Anstieg des Transaktionsvolu mens
führen dürfte.
GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER
MÜNCHENERHYPOTHEKENBANK
Beim Neugeschäft hat sich die Münchener Hypothekenbank
für das Geschäftsjahr 2025 ein Wachstumsziel von 8 Prozent
gesetzt. Daraus ergibt sich ein Zusagevolumen von insgesamt
3,4 Mrd. Euro. Bei der Planung ist sie von der im vorangehen den
Kapitel beschriebenen langsamen Markterholung unter fort-
bestehenden Unsicherheiten an den Märkten für Wohn- und
Gewerbeimmobilien ausgegangen. Vor diesem Hintergrund
wird die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen voraus-
sichtlich nur moderat steigen.
In der privaten Wohnimmobilienfinanzierung plant die
Münchener Hypothekenbank ein Neugeschäft in Höhe von
insgesamt 1,8 Mrd. Euro in Deutschland, der Schweiz und
Österreich. Dabei geht sie davon aus, dass die Zinsentwicklung
und Unsicherheiten hinsichtlich energetischer Anforderungen
und Regulierungen auf die Nachfrage in Deutschland dämp-
fend wirken. Um im Neugeschäft auch unter diesen Rahmen-
bedingungen zu wachsen, will die Bank ihre Produktpalette ins-
besondere auf dem Gebiet der Modernisierungsdarlehen wei-
ter ausbauen, die Prozesse, Produkte und Preise bei Darlehen
über 1 Mio. Euro optimieren und ihre Marktposition im Platt-
formgeschäft in Zusammenarbeit mit den Volksbanken und
Raiffeisenbanken stärken. Darüber hinaus will sie die digitalen
Prozesse in der Kreditvergabe weiterentwickeln. In der Schweiz
beläuft sich das Neugeschäftsziel auf 200 Mio. Euro.
In der gewerblichen Immobilienfinanzierung plant die
Münchener Hypothekenbank für 2025 ein moderat steigen-
des Neugeschäftsvolumen von 1,6 Mrd. Euro. Die Erreichung
des Planwerts ist jedoch abhängig von der Entwicklung des
Transaktionsmarkts, der sich voraussichtlich nur sukzessive
beleben wird. Deshalb geht die Bank weiterhin davon aus,
dass zunächst noch die Bestände der Investoren im Fokus
der Finanzierungen stehen werden. Des Weiteren erwartet sie,
dass sich auf Basis der Inflationsentwicklung ein stabileres
Zinsniveau einstellen kann, das mehr Planungssicherheit
schaffen könnte.
Bei den liquiden Investments und öffentlichen Kunden wird die
Bank bei einem günstigen Marktumfeld weiter Opportunitäten
zur Steigerung der Erträge wahrnehmen. Für 2025 rechnet sie
unter diesen Voraussetzungen mit Neuinvestitionen in Höhe
von 0,5 bis 1,0 Mrd. Euro.
Die Münchener Hypothekenbank beurteilt ihre Finanzlage
auch für das Jahr 2025 weiterhin als ausreichend, um ihren
Zah lungsverpflichtungen nachzukommen sowie die bank-
aufsichtsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Der Liquiditätsbedarf der Münchener Hypothekenbank – Geld-
und Kapitalmarkt – wird sich im Jahr 2025 insgesamt bei rund
5,0 bis 7,0 Mrd. Euro bewegen. Davon werden voraussichtlich
2 bis 3 Mrd. Euro im Kapitalmarkt und das verbleibende
Volumen im Geldmarkt (inklusive Tender und Repos) und über
Einlagen eingeworben. Hypothekenpfandbriefe bleiben dabei
die wichtigste Refinanzierungsquelle der Bank.
Zur Unterstützung des geplanten Wachstums des Neugeschäfts
kann es für die Münchener Hypothekenbank im Jahr 2025
sinnvoll sein, eine weitere Stärkung ihrer Nachrangmittel
(Tier 2 Kapital) bzw. Senior-Non-Preferred-Instrumente anzu-
streben.
Für das Jahr 2025 erwartet die Münchener Hypothekenbank
einen Zinsüberschuss von 472 Mio. Euro unter der Annahme,
dass sich der 6-Monats Euribor bei rund 2 Prozent einpendeln
wird. Durch die Veränderung des Zinsniveaus kann es zu Ver-
änderungen bei diesem Prognosewert kommen. Allerdings
sind Auswirkungen durch mögliche Veränderungen des Zins-
131
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
RISIKO-, PROGNOSE-
UND CHANCENBERICHT
niveaus im Jahr 2025 nur marginal. Ein Zinsanstieg würde zu
einem leichten Anstieg des Zinsergebnisses führen. Umgekehrt
verhält es sich bei sinkenden Zinsen.
In der Planung prognostiziert die Bank einen Saldo der Pro-
visionserträge und Provisionsaufwendungen, der bei minus
56 Mio. Euro liegt. Die Veränderung dieser Position hängt linear
von der Geschäftsentwicklung in der privaten Wohnimmo bilien-
finanzierung ab. Bei einer Steigerung dieses Geschäftes um
10 Prozent erhöht sich der negative Saldo der Provisionen
ebenfalls um rund 10 Prozent. Bei einem geringeren Neugeschäft
reduziert sich der Provisionsaufwand dementsprechend.
Bei der Cost-Income-Ratio geht die Münchener Hypotheken-
bank von einem Anstieg auf rund 40 Prozent aus. Neben
einem geringeren Zinsüberschuss ist ein Anstieg bei den Ver-
waltungsaufwendungen, einschließlich Projektkosten, auf
rund 169 Mio. Euro die Ursache für diese Erhöhung gegenüber
dem Jahr 2024.
Bei der Risikovorsorge erwartet sie ein Rückgang gegenüber
2024 und plant mit bis zu 85 Mio. Euro. Dabei geht die Bank von
einer weiterhin ungünstigen Konjunktursituation in Europa mit
einem schwierigen Immobilienmarkt aus.
Das Betriebsergebnis nach Risikovorsorge (Ergebnis der nor-
malen Geschäftstätigkeit) wird mit 162 Mio. Euro und mit rund
14 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2024 geplant. Die
Münchener Hypothekenbank beurteilt die Ertragslage als aus-
reichend, um eine angemessene Eigenkapitalrentabilität sowie
eine ausreichende Rücklagendotierung sicherzustellen.
Für das Jahr 2025 sind keine wesentlichen Kapitalmaß-
nahmen geplant. Die Bank plant die Gesamtkapitalquote
zwischen 24 Prozent und 25 Prozent und beurteilt die Gesamt-
kapitalquote damit als ausreichend.
Die Münchener Hypothekenbank zeigt sich zuversichtlich,
dass sie in dem aktuellen Marktumfeld ihre Ziele für das Ge-
schäftsjahr 2025 erreichen wird und rechnet mit einem Jahres-
überschuss, der nur leicht unter dem aktuellen Niveau liegt.
Bei den Leistungsindikatoren geht sie in der Planung von den
nachfolgenden Werten für 2025 aus:
Gesamtneugeschäft Immobilienfinanzierungen: 3,4 Mrd. Euro
Betriebsergebnis nach Risikovorsorge (Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit): 162 Mio. Euro
Cost-Income-Ratio (CIR): rund 40 Prozent
Return on Equity (RoE) vor Steuern: rund 9 Prozent
CO
2
-Emissionsintensität in der privaten Immobilien-
finanzierung: rund 54,2 kg CO
2
/m
2
CO
2
-Emissionsintensität in der gewerblichen Immo-
bilienfinanzierung: rund 38,6 kg CO
2
/m
2
Anzahl von grünen Benchmark-Anleihen pro Kalenderjahr:
mindestens eine grüne Benchmark-Anleihe im Jahr 2025
Da die Münchener Hypothekenbank auf die Vergabe von lang-
laufenden Darlehen spezialisiert ist, wirken sich Veränderungen
im Umfeld nicht unmittelbar auf den Zinsüberschuss des Jahres
2025 aus. Eine Veränderung im Zinsniveau bietet Chancen
und Risiken für die Bank. Ein weiterer Zinsanstieg würde aller
Voraussicht nach zu einem Neugeschäft unter der Planung
führen. Ein Zinsrückgang hätte einen gegenläufigen Effekt. Ver-
änderungen in den Neugeschäftszahlen würden im Jahr 2025
nur einen geringen Effekt auf den Zinsüberschuss haben. Ver-
änderungen im Mengengeschäft beeinflussen dagegen das
Provisionsergebnis. Ein über der Planung liegendes Neu-
geschäft in diesem Bereich würde linear zu einem Anstieg des
negativen Provisionsergebnisses führen. Umgekehrt verhält es
sich bei einer Planabweichung nach unten. Die prozentuale
Veränderung im Neugeschäft kann linear auf die prozentuale
Veränderung des Provisionsergebnisses übernommen werden.
Bei der derzeitigen Situation auf den Immobilienmärkten er-
warten wir eine auf den Planwerten liegende Risikovorsorge.
Verbessert sich die Situation, wird es zu positiven Effekten in
der Risikovorsorge führen. Bei einer weiteren Verschlechterung
der Marktverfassung kann es zu einer Erhöhung der Risiko-
vorsorge kommen.
Insgesamt beurteilt die Bank die dargestellten Risiken auf Basis
der internen Steuerung als tragbar.
VORBEHALT ZU ZUKUNFTSAUSSAGEN
Der Lagebericht enthält die Zukunft betreffende Erwartungen
und Prognosen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen, insbe-
sondere zur Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Münchener
Hypothekenbank, beruhen auf Planannahmen und Schätzungen
und unterliegen Risiken und Unsicherheiten. Es gibt eine Viel-
zahl von Faktoren, die auf unser Geschäft einwirken und zu
großen Teilen außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.
Dazu gehören vor allem die konjunkturelle Entwicklung, die
Verfassung und weitere Entwicklung der Finanz- und Kapital-
märkte im Allgemeinen und unsere Refinanzierungsbeding ungen
im Besonderen sowie unerwartete Ausfälle bei unseren Schuld-
nern. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können
also von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Sie
haben daher nur zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts
Gültigkeit.
132
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Jahresabschluss Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenLagebericht
133
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
JAHRESABSCHLUSS
134 Bilanz
138 Gewinn- und Verlustrechnung
140 Eigenkapitalspiegel und
Kapitalflussrechnung
142 Anhang
142 Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
145 Angaben zur Bilanz–
Gewinn-undVerlustrechnung
154 Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz
170 Sonstige Angaben
170 Mitgliederbewegung
170 Personalstatistik
170 Besondere Offenlegungspflichten
170 Gewinnverwendungsvorschlag
170 Firma
171 Organe
171 Aufsichtsrat
171 Vorstand
172 Prüfungsverband
173 Haftungsverpflichtungen
174 Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Abschlussprüfers
BILANZ
zum 31. Dezember 2024
AKTIVSEITE
IN €
31.12.2024
T€
31.12.2023
1. Barreserve
a) Kassenbestand 0,00 0
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 31.343.620,40 51.309
darunter: bei der Deutschen Bundesbank € 31.343.620,40
31.343.620,40 51.309
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) Hypothekendarlehen 14.725.467,39 13.888
b) Kommunalkredite 25.167.600,70 25.220
c) andere Forderungen 1.290.477.881,22 1.212.561
darunter: täglich fällig € 705.295.076,45
1.330.370.949,31 1.251.669
3. Forderungen an Kunden
a) Hypothekendarlehen 45.797.057.258,78 46.231.703
b) Kommunalkredite 1.030.457.884,79 1.191.676
c) andere Forderungen 54.809.212,98 54.079
46.882.324.356,55 47.477.458
4. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Anleihen und Schuldverschreibungen 5.192.857.368,35 4.168.879
aa) von öffentlichen Emittenten € 4.308.855.128,67 (3.548.610)
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank € 4.272.254.237,27
ab) von anderen Emittenten € 884.002.239,68 (620.269)
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank € 695.247.284,27
b) eigene Schuldverschreibungen 502.611.659,72 503.415
Nennbetrag € 500.000.000,00
5.695.469.028,07 4.672.294
Übertrag: 53.939.507.954,33 53.452.730
134
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
AKTIVSEITE
IN €
31.12.2024
T€
31.12.2023
Übertrag: 53.939.507.954,33 53.452.730
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 140.000.000,00 147.000
6. Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften
a) Beteiligungen 109.692.967,61 102.724
darunter: Kreditinstitute € 41.478.482,04
b) Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 18.500,00 18
darunter: bei Kreditgenossenschaften € 15.500,00
109.711.467,61 102.742
7. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.141.088,34 1.151
8. Immaterielle Anlagewerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 150.220,67 348
9. Sachanlagen 92.139.253,21 93.034
10. Sonstige Vermögensgegenstände 114.633.833,91 128.268
11. Rechnungsabgrenzungsposten
a) aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft 116.508.546,21 133.054
b) andere 1.427.483,18 2.208
117.936.029,39 135.262
Summe der Aktiva 54.515.219.847,46 54.060.535
135
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
PASSIVSEITE
IN €
31.12.2024
T€
31.12.2023
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 942.110.317,73 961.255
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 83.373.778,11 65.763
c) andere Verbindlichkeiten 3.698.958.187,32 3.201.184
darunter: täglich fällig € 845.138.290,60
4.724.442.283,16 4.228.202
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) begebene Hypotheken-Namenspfandbriefe 10.242.423.825,91 10.232.021
b) begebene öffentliche Namenspfandbriefe 1.059.436.553,62 1.147.009
c) andere Verbindlichkeiten 5.233.443.357,10 5.177.335
darunter: täglich fällig € 47.498.188,40
16.535.303.736,63 16.556.365
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 30.163.702.275,69 30.236.758
aa) Hypothekenpfandbriefe € 24.277.435.805,06 (24.329.701)
ab) Öffentliche Pfandbriefe € 40.785.184,64 (40.964)
ac) sonstige Schuldverschreibungen € 5.845.481.285,99 (5.866.093)
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 117.838.804,43 171.927
30.281.541.080,12 30.408.685
4. Sonstige Verbindlichkeiten 201.730.821,45 207.741
Übertrag: 51.743.017.921,36 51.400.993
136
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
PASSIVSEITE
IN €
31.12.2024
T€
31.12.2023
Übertrag: 51.743.017.921,36 51.400.993
5. Rechnungsabgrenzungsposten aus dem Emissions- und Darlehensgeschäft
46.129.182,88 46.999
46.129.182,88 46.999
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 31.977.072,00 32.900
b) Steuerrückstellungen 4.150.000,00 11.047
c) andere Rückstellungen 54.363.907,82 51.334
90.490.979,82 95.281
7. Nachrangige Verbindlichkeiten 449.384.445,39 391.390
8. Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Kapitals 222.494.687,63 225.983
9. Fonds für allgemeine Bankrisiken 120.000.000,00 114.000
10. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 1.274.455.700,00 1.271.496
aa) Geschäftsguthaben € 1.274.455.700,00 (1.271.496)
b) Ergebnisrücklagen 513.000.000,00 463.000
ba) gesetzliche Rücklage € 507.000.000,00 (457.000)
bb) andere Ergebnisrücklagen € 6.000.000,00 (6.000)
c) Bilanzgewinn 56.246.930,38 51.393
1.843.702.630,38 1.785.889
Summe der Passiva 54.515.219.847,46 54.060.535
1. Eventualverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 766,94 1
2. Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen 2.471.489.708,68 3.239.164
137
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
BILANZ
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN €
01.01. bis 31.12.2024
T€
01.01. bis 31.12.2023
1. Zinserträge aus
1.591.955.930,65 1.417.981
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 1.429.247.357,35 1.291.285
darunter: negative Zinsen auf finanzielle Vermögensgegenstände 0,00 0
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 162.708.573,30 126.696
2. Zinsaufwendungen 1.061.331.652,61 902.137
darunter: positive Zinsen auf finanzielle Verbindlichkeiten 0,00 204
3. Laufende Erträge aus 1.833.082,11 2.602
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0,00 0
b) Beteiligungen und aus Geschäftsguthaben bei Genossenschaften 1.833.082,11 2.602
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4. Provisionserträge 11.284.892,10 9.555
5. Provisionsaufwendungen 75.611.750,10 77.085
6. Sonstige betriebliche Erträge 4.755.184,54 5.529
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 148.871.387,77 161.020
a) Personalaufwand 72.134.952,01 69.175
aa) Löhne und Gehälter 59.596.124,17 58.516
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 12.538.827,84 10.658
darunter: für Altersversorgung 2.929.184,02 € (1.770)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 76.736.435,76 91.845
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 3.401.104,25 3.600
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.930.500,47 3.411
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 126.774.382,09 118.037
11. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und
wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 952.366,11 506
138
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
IN €
01.01. bis 31.12.2024
T€
01.01. bis 31.12.2023
12. Aufwendungen aus Verlustübernahme 22.525,02 12
13. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 190.848.153,20 170.871
14. Außerordentliche Erträge 0,00 85.428
15. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 28.936
16. Außerordentliches Ergebnis 0,00 56.491
17. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 6.000.000,00 59.000
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 79.281.244,21 66.242
19. Jahresüberschuss 105.556.908,99 102.121
20. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 690.021,39 272
21. Einstellungen in Ergebnisrücklagen 50.000.000,00 51.000
a) in die gesetzliche Rücklage 50.000.000,00 51.000
b) in andere Ergebnisrücklagen 0
22. Bilanzgewinn 56.246.930,38 51.393
139
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
EIGENKAPITALSPIEGEL UND
KAPITALFLUSSRECHNUNG
EIGENKAPITALSPIEGEL 2024
IN T€
Gezeichnetes Kapital
Geschäftsguthaben Stille Beteiligungen Ergebnisrücklagen Bilanzgewinn Eigenkapital gesamt
Eigenkapital zum 01.01.2023 1.272.003 412.000 38.432 1.722.435
Netto-Kapitalveränderungen –507 –507
Gezahlte Dividenden 38.160 38.160
Jahresüberschuss 51.000 51.121 102.121
Eigenkapital zum 31.12.2023 1.271.496 463.000 51.393 1.785.889
Netto-Kapitalveränderungen 2.960 2.960
Gezahlte Dividenden 50.703 50.703
Jahresüberschuss 50.000 55.557 105.557
Eigenkapital zum 31.12.2024 1.274.456 513.000 56.247 1.843.703
140
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
EIGENKAPITALSPIEGEL UND
KAPITALFLUSSRECHNUNG
KAPITALFLUSSRECHNUNG 2024
IN MIO. €
31.12.2024
1. Periodenergebnis 105,6
2. Abschreibungen, Wertberichtigungen/Zuschreibungen auf Forderungen und Gegenstände des Anlagevermögens 143,0
3. Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 3,0
4. Andere zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge –4,5
5. Gewinn/Verlust aus der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens 0,0
6. Sonstige Anpassungen (Saldo) 0,0
7. Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kreditinstitute –97,6
8. Zunahme/Abnahme der Forderungen an Kunden 497,2
9. Zunahme/Abnahme der Wertpapiere (soweit nicht Finanzanlagen) 5,8
10. Zunahme/Abnahme anderer Aktiva aus laufender Geschäftstätigkeit –623,5
11. Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 505,9
12. Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden –23,0
13. Zunahme/Abnahme verbriefter Verbindlichkeiten –156,0
14. Zunahme/Abnahme anderer Passiva aus laufender Geschäftstätigkeit –524,8
15. Zinsaufwendungen/Zinserträge –250,3
16. Ertragssteueraufwand/-ertrag 0,0
17. Erhaltene Zinszahlungen und Dividendenzahlungen 1.052,9
18. Gezahlte Zinsen –270,1
19. Ertragssteuerzahlungen –79,3
20. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 19) 284,4
21. Einzahlungen aus Abgängen des Finanzanlagevermögens 72,6
22. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen –327,0
23. Einzahlungen aus Abgängen des Sachanlagevermögens 0,0
24. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen –2,2
25. Einzahlungen aus Abgängen des immateriellen Anlagevermögens 0,0
26. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen –0,1
27. Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 21 bis 26) –256,7
28. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 3,0
29. Gezahlte Dividenden an Gesellschafter –50,7
30. Mittelveränderung aus sonstigem Kapital (Saldo) 0,0
31. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 28 bis 30) –47,7
32. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds –20,0
33. Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 0,0
34. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 51,3
35. Finanzmittelfonds
 1
am Ende der Periode (Summe aus 32 bis 34) 31,3
1
Position Aktiv 1 „Barreserve“
141
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Geschäftsbericht 2024
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EIGENKAPITALSPIEGEL UND
KAPITALFLUSSRECHNUNG
ANHANG
Allgemeine Angaben zu Bilanzie-
rungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Münchener Hypothekenbank eG
zum 31. Dezember 2024 ist in Übereinstimmung mit den
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) in Verbindung mit
der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute
(RechKredV) unter Beachtung der Regelungen des Genossen-
schaftsgesetzes (GenG) und des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
aufgestellt worden.
Die Bilanz wurde unter teilweiser Verwendung des Jahres-
ergebnisses aufgestellt.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlust-
rechnung wurden im Einzelnen folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt; sofern von den Bilanzie-
rungs- und/oder Bewertungsmethoden des Vorjahres ab-
gewichen wurde, wird dies am Ende dieses Abschnitts unter
„Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungs-
methoden“ dargestellt. Im Jahr 2024 gab es keine ent-
sprechenden Sachverhalte.
Alle Forderungen sind mit dem Nennwert gem. §340e Abs. 2
HGB angesetzt. Der Unterschied zwischen Auszahlungs- und
Nennbetrag ist als Rechnungsabgrenzung ausgewiesen. Allen
erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft wurde durch die
Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen
auf Kapital- und Zinsforderungen Rechnung getragen, den
latenten Risiken durch Bildung von Pauschalwertberichti-
gungen. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt
gemäß IDW RS BFA 7 über ein Expected-Credit-Loss-Modell,
wobei die IFRS-9-Methodik für die Stufen 1 und 2 übernommen
und auf die HGB-Bemessungsgrundlage angewendet wird.
Unter Berücksichtigung der Ausfallwahrscheinlichkeit, der
Verlustquote bei Ausfall sowie der erwarteten Kredithöhe zum
Ausfallzeitpunkt werden für alle unter den Bilanzpositionen
„Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kun-
den“ ausgewiesenen Geschäfte sowie für unwiderrufliche
Kredit zusagen Pauschalwertberichtigungen für latente Ausfall-
risiken gebildet. Im Hinblick auf unwiderrufliche Kreditzusagen
erfolgt die bilanzielle Erfassung in Form einer Rückstellung. Für
alle Geschäfte, die nicht einer EWB-Bedarfsprüfung unter-
liegen, erfolgt die Zuordnung in die Stufen 1 und 2, wobei für
die Stufe 1 der erwartete 12-Monats-Kreditverlust und für die
Stufe 2 der über die gesamte Restlaufzeit erwartete Kredit-
verlust berechnet wird. Zum Zugangszeitpunkt werden alle
Geschäfte grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet, zum Ab-
schlussstichtag erfolgt die Zuordnung zu Stufe 2, sofern sich
das Ausfallrisiko eines Geschäfts gegenüber dem erstmaligen
Ansatz signifikant erhöht hat. Die Ermittlung der relevanten
Point-in-Time-Parameter für die Berechnung der Risikovorsorge
erfolgt anhand der makroökonomischen Prognosen, die im
Stresstestgremium der Münchener Hypothekenbank auf Basis
externer makro ökonomischer Daten vierteljährlich aktualisiert
werden. Für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung
werden die Ergebnisse aus drei Szenarien wahrscheinlichkeits-
gewichtet angesetzt: das Basisszenario mit 70 Prozent, das
Downside-Szenario mit 30 Prozent und das Upside-Szenario
mit 0 Prozent.
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung über diesen
Standardprozess wird ergänzt durch die Beurteilung vonseiten
des Managements, ob ein zusätzliches Adjustment gebildet
werden soll. Die Notwendigkeit zur Bildung eines Adjustments
basiert dabei grundsätzlich auf der Analyse eines definierten
Kriterienkatalogs und der anschließenden Beurteilung, ob
ökonomische, technische oder prozessuale Aspekte dazu
führen, dass Risiken nicht vollumfänglich im Modell abgebil det
werden können. Zum 31. Dezember 2024 wurde ein Manage-
ment Adjustment in Höhe von 30 Mio. Euro gebildet, um poten-
ziell erhöhte Risiken aufgrund der aktuellen Unsicherheiten
bezüglich der Marktentwicklungen im Individualgeschäft im
Bereich Büroimmobilien Deutschland abzubilden. Für die
Quantifizierung der Höhe des Adjustments wurde auf Einzel-
geschäftsebene eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit für die-
ses Marktsegment unterstellt.
Darüber hinaus bestehen Vorsorgereserven nach § 340f HGB.
Soweit Wertpapiere der Liquiditätsreserve zugeordnet sind,
werden sie mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedri-
geren Börsen- oder Marktpreis oder dem niedrigeren beizu-
legenden Wert bewertet (strenges Niederstwertprinzip).
142
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ALLGEMEINE ANGABEN
ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Wertpapiere im Anlagevermögen, die überwiegend zur Deckung
Öffentlicher Pfandbriefe und für weitere Deckung erworben
wurden, werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Die
Agio- und Disagiobeträge werden über die Laufzeit verteilt in
das Zinsergebnis eingestellt. Wertpapiere in Verbindung mit
Swapvereinbarungen werden mit diesen als Einheit bewertet.
Soweit Derivate zur Absicherung eingesetzt werden, erfolgt
keine Einzelbewertung. Im Geschäftsjahr wurden die Wert-
papiere des Anlagevermögens, die einer nicht dauernden Wert-
minderung unterliegen, wie im Vorjahr nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren des Anlage-
vermögens, bei denen von einer dauernden Wertminderung
auszugehen ist, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren
Börsen- oder Marktpreis oder den niedrigeren beizulegenden
Wert.
Entliehene Wertpapiere werden in der Bilanz nicht erfasst.
Sämtliche Zinserträge und Zinsaufwendungen aus Swap-
geschäften werden von der Bank saldiert. Der Saldo wird dann
entweder unter den Zinserträgen oder den Zinsaufwendungen
ausgewiesen, um entsprechend § 264 Abs. 2 HGB ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen sind
entsprechend den für das Anlagevermögen geltenden Regeln
zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauern-
den Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen.
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen sind mit den um
Abschreibungen verminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
kosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Software ist aufgrund
technischer Innovationen auf die empirische betriebs-
wirtschaftliche Realität ausgerichtet. Geringwertige Wirtschafts-
güter werden entsprechend der steuerlichen Vorschrift be-
handelt. Sofern dauerhafte Wertminderungen vorliegen,
werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert oder
zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederst-
wertprinzips bewertet.
Bestehende Steuerlatenzen aus temporären Differenzen
zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen
werden verrechnet. Ein Überhang an aktiven latenten Steuern
wird bilanziell nicht angesetzt.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.
Der Ausweis von Zero-Bonds erfolgt mit dem Emissionsbetrag
zuzüglich anteiliger Zinsen gemäß Emissionsbedingungen.
Der Unterschied zwischen Nenn- und Ausgabebetrag von Ver-
bindlichkeiten wurde in die Rechnungsabgrenzung eingestellt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung not-
wendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ent-
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden nach
der PUC-Methode (Projected Unit Credit Method) unter An-
wen dung eines Abzinsungssatzes von 1,90 Prozent und einer
Rentendynamik von 2,0 Prozent ermittelt. Die Bewertung er-
folgt auf Grundlage der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ von Klaus
Heubeck. Entsprechend der Regelung nach §253 Abs. 2 HGB
erfolgt die Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins-
satz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren bei einer an-
genommenen Restlaufzeit von 15 Jahren. Erfolgswirkungen
aus einer Änderung des Diskontierungssatzes im Zusammen-
hang mit den Pensionsrückstellungen werden analog zum
Ab-/Aufzinsungseffekt im sonstigen betrieblichen Ergebnis
ausgewiesen.
Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des ent-
sprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rück-
stellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnitt-
lichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäfts-
jahren beträgt 223 T€.
Den Rückstellungen für Altersteilzeit liegen versicherungs-
mathematische Berechnungen auf Basis der „Heubeck-Richt-
tafeln 2018 G“ zugrunde. Die Altersteilzeitrückstellungen wer-
den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels
Barwertverfahren nach IDW RS HFA 3 ermittelt. Die Abzinsung
erfolgte mit einem der durchschnittlichen Restlaufzeit ent-
sprechendem Zinssatz von 1,48 Prozent.
143
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ALLGEMEINE ANGABEN
ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Den Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie für
Beihilfeverpflichtungen liegen versicherungsmathematische
Berechnungen auf Basis der „Heubeck-Richttafeln 2018 G“ zu-
grunde. Diese Rückstellungen wurden bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren mit dem durchschnittlichen Markt-
zinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von
1,96 Prozent abgezinst.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum EZB-Referenzkurs vom Bilanz-
stichtag nach § 256 a HGB umgerechnet. Ergebnisse aus der
Umrechnung von besonders gedeckten Fremdwährungs-
positionen werden erfolgswirksam netto im sonstigen betrieb-
lichen Ergebnis erfasst. Als besonders gedeckt wurden gegen-
läufige Fremdwährungspositionen angesehen, soweit sie sich
betragsmäßig und hinsichtlich ihrer Fristigkeit entsprechen.
Ergebnisse aus der Fremdwährungsbewertung von Einzelwert-
berichtigungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieb-
lichen Ergebnis erfasst.
Diese in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten
Effekte aus der Währungsumrechnung beliefen sich im Ge-
schäftsjahr 2024 auf 366 T€ (Vorjahr: 962 T€ sonstige betrieb-
liche Erträge).
Aufwendungen und Erträge werden zum jeweiligen Tageskurs
bewertet.
144
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Geschäftsbericht 2024
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ALLGEMEINE ANGABEN
ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Angaben zur Bilanz– Gewinn-undVerlustrechnung
Fristengliederung nach Restlaufzeiten
AKTIVSEITE
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Forderungen an Kreditinstitute 1.330.371 1.251.669
– bis drei Monate 1.285.926 1.213.007
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 7.517 684
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 36.860 12.895
– mehr als fünf Jahre 68 25.083
Forderungen an Kunden 46.882.324 47.477.458
– bis drei Monate 1.505.574 1.229.134
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 3.447.486 2.637.734
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 14.909.249 15.352.799
– mehr als fünf Jahre 27.020.015 28.257.791
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
bis zu einem Jahr 113.113 161.836
PASSIVSEITE
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 4.724.442 4.228.202
– bis drei Monate 1.954.445 1.720.903
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 625.851 394.335
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 916.826 761.353
– mehr als fünf Jahre 1.227.320 1.351.611
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 16.535.304 16.556.366
– bis drei Monate 1.559.992 1.435.591
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 1.316.155 1.549.283
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 2.149.016 1.961.008
– mehr als fünf Jahre 11.510.141 11.610.484
Verbriefte Verbindlichkeiten 30.281.541 30.408.685
Begebene Schuldverschreibungen
– bis drei Monate 1.175.841 536.816
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 2.859.505 3.879.991
– mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 14.877.963 13.974.500
– mehr als fünf Jahre 11.250.393 11.845.451
Andere verbriefte Verbindlichkeiten
– bis drei Monate 19.885 64.622
– mehr als drei Monate bis ein Jahr 97.954 107.305
145
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Forderungen | Verbindlichkeiten
FORDERUNGEN | VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND
UNTERNEHMEN, MIT DENEN EIN BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS BESTEHT
IN T€
Verbundene Unternehmen
31.12.2024
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2024
Verbundene Unternehmen
31.12.2023
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
31.12.2023
verbrieft nicht verbrieft verbrieft nicht verbrieft verbrieft nicht verbrieft verbrieft nicht verbrieft
Forderungen an Kreditinstitute 0 0 0 458.637 0 0 0 459.941
Forderungen an Kunden 0 0 0 0 0 0 0 0
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 0 0 92.076 0 0 0 92.075 0
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten 0 0 0 1.500.625 0 0 0 1.503.336
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 0 697 0 0 0 697 0 0
Verbriefte Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 0
Nachrangige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 0
Wertpapiere
BÖRSENFÄHIGE WERTPAPIERE
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Aktivposten börsennotiert nicht börsennotiert börsennotiert nicht börsennotiert
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 5.432.639 173.220 3.930.120 180.911
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 0 0
Beteiligungen 0 0 0 0
146
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Geschäftsbericht 2024
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ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Sondervermögen
ANTEILE AN SONDERVERMÖGEN
IN T€
Bezeichnung der Fonds Anlageziel
Wert nach §§ 168 und 278 KAGB bzw.
§ 36 InvG a. F. oder vergleichbaren
ausländischen Vorschriften
Differenz
zum Buchwert
Erfolgte Ausschüttung
für das Geschäftsjahr
UIN-Fonds Nr. 903 Langfristige Rendite- und Diversifikationsvorteile
gegenüber einer direkten Wertpapieranlage unter Be-
rücksichtigung der Portfolio-Strukturierung der Bank 156.638 16.638 0
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nicht.
NACHRANGIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 92.076 92.075
Handelsbestand
Zum 31. Dezember 2024 befanden sich keine Finanzinstrumente
des Handelsbestands im Bestand. Im Berichtsjahr erfolgte
keine Änderung der institutsintern festgelegten Kriterien für die
Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand.
147
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Anlagevermögen
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS
IN T€
Buchwert
An-
schaffungs- / 
Herstellungs-
kosten Veränderungen + / – 
1
am Bilanz-
stichtag
des
Vorjahres
Schuldverschreibungen
und andere festverzins-
liche Wertpapiere 4.135.018 +970.841 5.105.859 4.168.879
Aktien und andere
nicht festverzinsliche
Wertpapiere 0 0 0 0
Beteiligungen und
Geschäftsguthaben bei
Genossenschaften 102.742 +6.969 109.711 102.742
Anteile an verbundenen
Unternehmen 1.151 –10 1.141 1.151
Änderung der gesamten
Abschreibungen i. Z. m. Buchwert
An schaf-
fungs- / 
Herstellungs-
kosten
Beginn
Geschäftsjahr
Zugänge
des
Geschäfts-
jahres
Abgänge
des
Geschäfts-
jahres
Um-
buchungen
des
Geschäfts-
jahres
Anschaf-
fungs- / 
Herstel-
lungs-
kosten
Ende Ge-
schäftsjahr
Kumulierte
Ab schrei-
bungen
Beginn
Geschäfts-
jahr
Ab schrei-
bungen
Geschäfts-
jahr
Zu schrei-
bungen
Geschäfts-
jahr Zugängen Abgängen
Um-
buchungen
Kumu lierte
Ab schrei-
bungen
Ende
Geschäfts-
jahr
am Bilanz-
stichtag
des
Vorjahres
Immaterielle Anlagewerte
19.787 76 19.863 19.439 273 19.712 150 348
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutz-
rechte und ähnliche
Rechte und Werte 0 0 0
b) Entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerb-
liche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und
Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten
und Werten 19.787 76 19.863 19.439 273 19.712 150 348
Sachanlagen 132.654 2.234 1.239 133.649 39.620 3.129 1.239 41.509 92.139 93.034
1
Es wurde von der Zusammenfassung des §34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.
148
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Bei den sonstigen Beteiligungen liegen zum Abschlussstichtag
keine Erkenntnisse darüber vor, wonach sich der Zeitwert der
Beteili gungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften,
der Anteile an den verbundenen Unternehmen sowie Aktien
und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren unter den
Buchwerten befindet.
Der Posten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere enthält Wertpapiere mit einem Buchwert von
3.467.100 T€ (Vorjahr 1.575.468 T€), der über dem Zeitwert von
3.344.371 T€ (Vorjahr 1.534.980 T€) liegt. Soweit diese Wert-
papiere in Verbindung mit einem Swapgeschäft stehen, werden
sie mit diesen als Einheit bewertet. Von den Schuldverschrei-
bungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren des An-
lagevermögens sind zum Bilanzstichtag 4.921 Mio. € in Be-
wertungseinheiten i.S.d. §254 HGB.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens, die im bestandsführen-
den System besonders gekennzeichnet sind und einer voraus-
sichtlich nicht dauernden Wertminderung unterliegen, werden
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Aufgrund
unserer Halteabsicht bis zur Endfälligkeit gehen wir grundsätz-
lich davon aus, dass marktpreisbezogene Wertminderungen
nicht zum Tragen kommen und die Wertpapiere am Ende der
Laufzeit zu ihrem Nominalwert zurückgezahlt werden. Bei allen
im Bestand der Bank befindlichen Wertpapieren ist derzeit
nicht von einer Störung bei den Zins- und Tilgungsleistungen
auszugehen, demzufolge ist keine Abschreibung aufgrund
kreditrisikobedingter Wertverluste erforderlich.
Von den nach dem gemilderten Niederstwertprinzip be-
werteten Wertpapieren sind 5.105.859 T€ (Vorjahr 4.111.030 T€)
börsenfähig.
Anteilsbesitz
Die Genossenschaft besitzt folgende Beteiligungen an anderen
Unternehmen, mit denen ein Konzernverhältnis besteht:
ANTEILSBESITZ
Kapital-
anteil
IN %
Eigen-
kapital
IN T€
Jahres-
ergebnis
IN T€
M-Wert GmbH, München
1
100,00 555 219
Immobilienservice
GmbH der Münchener
Hypothekenbank eG,
München (Gewinn-
abführungsvertrag)
2
100,00 509 0
M-4tec GmbH, München
2
100,00 588 –8
1
Jahresabschluss 2023.
2
Jahresabschluss 2024.
Ein Konzernabschluss wurde nicht aufgestellt, weil aufgrund
untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (§290 Abs. 5 HGB i.V.m. §296 Abs. 2 HGB) auf die
Aufstellung verzichtet werden konnte.
Weitere Beteiligungen wurden aufgrund der insgesamt unter-
geordneten Bedeutung gem. §286 Abs. 3 HGB nicht angegeben.
Sachanlagen
Auf die eigengenutzten Grundstücke und Gebäude entfällt ein
Teilbetrag von 51.110 T€ (Vorjahr 52.068 T€), auf Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.040 T€ (Vorjahr 3.465 T€).
Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind neben den Ab-
grenzungsposten aus dem Derivategeschäft mit 52.960 T€ und
aus Provisionen für Hypothekendarlehen mit Auszahlung nach
dem Bilanzstichtag mit 33.423 T€ geleistete Barsicherheiten im
Rahmen der Bankenabgabe in Höhe von 22.634 T€ enthalten.
Rechnungsabgrenzungsposten
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN AUS DEM
EMISSIONS- UND DARLEHENSGESCHÄFT
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Aktiv 11.
Disagio aus Verbindlich-
keiten 103.420 116.523
Agio aus Forderungen 1.151 1.998
Sonstige Abgrenzungs-
posten 13.366 16.741
Passiv 5.
Agio aus Verbindlichkeiten 27.699 32.788
Damnum aus Forderungen 8.281 818
Sonstige Abgrenzungs-
posten 10.148 13.393
In den sonstigen Abgrenzungsposten sind Ausgleichszahlungen
an Derivatekontrahenten, die die Bank aufgrund der Änderung
von Besicherungsvereinbarungen oder aufgrund von Verein-
barungen zum Übergang von EONIA auf €STR geleistet hat, ent-
halten. Diese Ausgleichszahlungen werden zeitanteilig in der
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Latente Steuern
Durch unterschiedliche Wertansätze in der Handels- und
Steuerbilanz ergeben sich auf Basis des Steuersatzes von
32,84 Prozent aktive latente Steuern aus den Positionen Forde-
rungen an Kunden, Aktien und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere und Rückstellungen. Passive latente Steuern re-
sul tieren aus der Position Sachanlagen.
Der nach Verrechnung verbleibende Überhang an aktiven
latenten Steuern wird nicht in der Bilanz angesetzt.
149
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Zur Sicherheit übertragene Vermögensgegenstände
Der Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegen-
stände (echte Pensionsgeschäfte) beträgt 1.036.224 T € (Vor-
jahr 458.485 T€). Im Rahmen von Sicherungsvereinbarungen
für Derivategeschäfte wurden Barsicherheiten in Höhe von
709.335 T€ (Vorjahr 756.370 T€) gestellt. Zur Absicherung von
Pensionsverpflichtungen und Ansprüchen aus dem Altersteil-
zeitmodell wurden Wertpapiere in Höhe von 20.296 T€ (Vor-
jahr 20.540 T€ ) verpfändet. Im Rahmen eines Contractual
Trust Arrangement (CTA) zur Absicherung von Beihilfever-
pflichtungen wurden Wertpapiere über 20.000 T€ (Vorjahr
20.000 T€) verpfändet. Zur Sicherung von aufgenommenen
Darlehen bei Kreditinstituten wurden Darlehensforderungen
in Höhe von 706.089 T€ (Vorjahr 661.665 T€) abgetreten.
Es besteht eine Barsicherheit gemäß § 12 Abs. 5 RStruktFG in
Höhe von 22.634 T€.
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Abgrenzungsposten
und Ausgleichsposten zur Fremdwährungsbewertung mit
126.417 T€ und aus dem Derivategeschäft mit 20.253 T€ ent-
halten sowie Zinsabgrenzungen aus AT1-Anleihen mit 5.501 T€
und Zinsabgrenzungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten
mit 7.920 T€. Darüber hinaus besteht eine sonstige Verbind-
lichkeit in Höhe von 22.634 T€ aufgrund der Barsicherheit ge-
mäß §12 Abs. 5 RStruktFG.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten sind Zinsaufwendungen
in Höhe von 24.127 T€ (Vorjahr 8.297 T€) entstanden.
Die nachrangigen Verbindlichkeiten, die jeweils 10 Prozent des
Gesamtausweises übersteigen, betragen:
Nominalbetrag Währung Zinssatz Fälligkeit
200.000.000,00 EUR 7,125 31.10.2028
122.184.445,39 CHF 4,2525 07.06.2033
Die Instrumente entsprechen den Vorschriften des Artikel 63 CRR.
Vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen sind in allen Fällen
ausgeschlossen. Die Umwandlung dieser Mittel in Kapital oder
andere Schuldformen ist nicht vereinbart oder vorgesehen. Der
Bilanzausweis erfolgt zum Nennwert.
Instrumente des zusätzlichen
aufsichtsrechtlichenKernkapitals
In der Position Instrumente des zusätzlichen aufsichtsrecht-
lichen Kernkapitals wird AT1-Kapital im Gesamtnennbetrag von
10 Mio. € und 200 Mio. CHF beziehungsweise mit einem zum
Stichtagskurs bewerteten Buchwert von 212 Mio. € aus-
gewiesen. Die Zinsaufwendungen belaufen sich zum Stichtag
auf 8.842 T€, wovon 5.489 T€ auf Zinsabgrenzungen entfallen.
Zum Stichtag 31.12.2024 befinden sich vier Anleihen im
Bestand:
Nominalbetrag Währung Zinssatz Emission
Nächste Zins anpassung
(danach alle 5 Jahre)
Marge bei
Zinsanpassung
125.000.000,00 CHF 3,125 12.12.2019 02.06.2025 3,656
75.000.000,00 CHF 5,750 02.06.2022 02.06.2027 4,945
6.000.000,00 EUR 6,400 10.12.2018 30.11.2028 4,000
4.000.000,00 EUR 6,400 30.11.2018 30.11.2028 4,000
Beide CHF-Anleihen wurden mit einer Stückelung von 50.000 CHF
emittiert, beide EUR-Anleihen sind eingeteilt in jeweils ein Stück.
Die Anleihen haben keine Endfälligkeit, die CHF-Anleihen sind
nach jeweils 5,0 bzw. 5,5 Jahren seitens der MHB kündbar, die
EUR-Anleihen nach rund 5 Jahren. Die Zinsanpassung erfolgt
für die CHF-Anleihen auf den zum Zinsanpassungstermin vor-
liegenden 5-Jahres-CHF-Mid-Swap-Satz sowie einer zusätzlichen
Marge. Für die EUR-Anleihen entspricht der Zinssatz der Um-
laufrendite für Anleihen der öffentlichen Hand mit einer Rest-
laufzeit von vier bis fünf Jahren sowie einer zusätzlichen Marge.
Eine Zinszahlung wird ausgeschlossen, falls der Emittent nicht
genügend verfügbare ausschüttungsfähige Posten zur Aus-
schüttung besitzt, falls dies von einer zuständigen Aufsichts-
behörde angeordnet wird oder aufgrund einer Nichterfüllung
der Eigenkapital- und Kapitalpufferanforderungen.
Die Zinszahlungen sind nicht kumulativ.
Wenn die harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) der Münchener
Hypothekenbank unter 7 Prozent fällt, erfolgt eine Herab-
schreibung der CHF-Anleihen, bzw. unter 5,125 Prozent erfolgt
eine Herabschreibung der EUR-Anleihen. Ein Heraufschreiben
der Anleihe steht in vollem Ermessen der Emittentin, erfordert
ausreichenden Jahresüberschuss und darf keinem gesetz-
lichen oder behördlichen Ausschüttungsverbot zuwiderlaufen.
Es handelt sich handelsrechtlich um eine Verbindlichkeit und
nicht um Eigenkapital.
150
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
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GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Geschäftsguthaben
Die unter Passivposten 10 aa) ausgewiesenen Geschäftsgut-
haben gliedern sich wie folgt:
GESCHÄFTSGUTHABEN
IN €
31.12.2024 31.12.2023
Geschäftsguthaben 1.274.455.700,00 1.271.496.030,00
a) der ver-
bleibenden Mit-
glieder 1.261.851.290,00 1.260.874.370,00
b) der ausgeschie-
denen Mitglieder 11.270.980,00 7.674.170,00
c) aus gekündigten
Geschäftsanteilen 1.333.430,00 2.947.490,00
Rückständige fällige
Pflichteinzahlungen auf
Geschäftsanteile 0,00 0,00
Ergebnisrücklagen
ENTWICKLUNG DER ERGEBNISRÜCKLAGEN
IN T€
gesetzliche
Rücklagen
andere
Ergebnisrücklagen
Stand 01.01.2024 457.000 6.000
Einstellungen aus dem
Bilanzgewinn des
Vorjahres
Einstellungen aus dem
Jahresüberschuss des
Geschäftsjahres 50.000
Stand 31.12.2024 507.000 6.000
Die Verwendung des durchschnittlichen Abzinsungssatzes für
zehn Jahre statt sieben Jahre für Pensionsrückstellungen führt
zu einer Mehrbelastung von 223 T€. Aus dieser Position ergibt
sich somit kein ausschüttungsgesperrter Betrag. Im Vorjahr be-
stand eine Ausschüttungssperre in Höhe von 319 T€, die durch
die Position „andere Ergebnisrücklagen“ abgedeckt war.
Fremdwährungspositionen
FREMDWÄHRUNGSPOSITIONEN
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Aktiv 6.487.712 6.816.818
Passiv 5.347.168 6.440.055
Eventualverbindlich-
keiten und andere
Verpflichtungen 253.908 236.249
Andere Verpflichtungen
Bei den in diesem Posten enthaltenen unwiderruflichen Kredit-
zusagen handelt es sich fast ausschließlich um Zusagen für
Hypothekendarlehen an Kunden. Mit einer Inanspruchnahme
der unwiderruflichen Kreditzusage ist zu rechnen. Die Wahr-
scheinlichkeit eines Risikovorsorgebedarfs aus den Eventual-
verpflichtungen und den anderen Verpflichtungen wird vor
dem Hintergrund der laufenden Kreditüberwachung als gering
eingeschätzt.
Die Kreditzusagen werden mit dem Nominalbetrag gezeigt. Im
Falle der Passivierung einer Einzelrückstellung für noch nicht in
Anspruch genommene unwiderrufliche Kreditzusagen bzw. von
Pauschalrückstellungen für latente Kreditrisiken wird der jewei-
lige Posten unter dem Strich in Höhe des zurückgestellten Be-
trags gekürzt.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet Aufwendungen aus Aufzinsungseffek-
ten in Höhe von 599 T€ (Vorjahr 655 T€) für gebildete Rück-
stellungen.
Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
Der Posten „Abschreibungen und Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen
zu Rückstellungen im Kreditgeschäft“ belief sich auf minus
126.774 T€ (Vorjahr 118.037 T€). Der Saldo der Veränderung
zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft (inklusive Direktabschrei-
bungen) betrug minus 90.137 T€ (Vorjahr minus 103.708 T€).
Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung für das Kredit-
geschäft gemäß IDW RS BFA 7 führte zu einer Zuführung von
40.000 T€ (Vorjahr 10.920 T€), davon entfallen 30.000 T€ (Vor-
jahr 0 T€) auf ein Management Adjustment. Die Rückstellung
für latente Ausfallrisiken für Zusagen blieb wie im Vorjahr un-
verändert. Zudem wurde eine Rückstellung für eine offene aus-
fallgefährdete Kreditzusage in Höhe von 5.093 T€ gebildet.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In der Position sind periodenfremde Erträge von 5.615 T€ ent-
halten (Ertrag Vorjahr 1.771 T€).
Termingeschäfte | Derivate
Zur Steuerung von Zinsänderungs- bzw. Währungsrisiken wur-
den die nachfolgend dargestellten derivativen Geschäfte ab-
geschlossen. Nicht enthalten sind hierbei in bilanzielle Grund-
geschäfte eingebettete Derivate.
151
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
NOMINALBETRAG
IN MIO. €
Restlaufzeit
bis ein Jahr
Restlaufzeit
über ein bis
fünf Jahre
Restlaufzeit
mehr als
fünf Jahre Summe
beizulegender
Zeitwert 
1
neg. (–)
Zinsbezogene Geschäfte
Zinsswaps 14.976 28.979 70.232 114.187 56
Zinsoptionen
– Käufe 39 600 260 899 18
– Verkäufe 43 196 0 239 –8
Sonstige Zinskontrakte 0 6 1.461 1.467 30
Währungsbezogene Geschäfte
Cross-Currency Swaps 1.362 1.606 118 3.087 -92
Devisenswaps 389 0 0 389 -5
1
Bewertungsmethode:
Zinsswaps werden anhand der aktuellen Zinsstrukturen am Bilanzstichtag nach der Barwertmethode bewertet. Hierbei werden die Zahlungsströme (Cashflows) mit dem risiko- und laufzeit-
adäquaten Marktzins diskontiert, rechnerisch angefallene, aber nicht gezahlte Zinsen bleiben unberücksichtigt. Der Ansatz erfolgt zum „clean price“.
Für die Wertermittlung von Optionen werden Optionspreismodelle eingesetzt. Deren Einsatz erfolgt auf der Basis der allgemein anerkannten grundlegenden Annahmen. In die Bestimmung
des Optionspreises gehen in der Regel der Kurs des Basiswertes und dessen Volatilität, der vereinbarte Ausübungskurs, ein risikoloser Zinssatz sowie die Restlaufzeit der Option ein.
Von den ausgewiesenen derivativen Finanzinstrumenten sind
Prämien für Optionsgeschäfte in Höhe von 38,3 Mio. € (Vorjahr
38,7 Mio. €) in den Bilanzposten „Sonstige Vermögensgegen-
stände“ enthalten.
Die anteiligen Zinsen aus den derivativen Geschäften werden
unter den Bilanzposten „Forderungen an Kreditinstitute“
mit 405,3 Mio. € (Vorjahr 423,4 Mio. €) und „Verbindlich-
keiten gegenüber Kreditinstituten“ mit 330,4 Mio. € (Vorjahr
350,8 Mio. €) beziehungsweise „Forderungen an Kunden“ mit
11,2 Mio. € (Vorjahr 8,9 Mio. €) und „Verbindlichkeiten gegen-
über Kunden“ mit 15,0 Mio. € (Vorjahr 11,0 Mio. €) ausgewiesen.
Die Abgrenzung der gezahlten Ausgleichszahlungen erfolgt
unter „Sonstige Vermögensgegenstände“ mit 14,6 Mio. €
(Vorjahr 13,8 Mio. €); die erhaltenen Ausgleichszahlungen
werden unter „Sonstige Verbindlichkeiten“ mit 20,3 Mio. €
(Vorjahr 20,2 Mio. €) ausgewiesen.
Aus der Fremdwährungsbewertung von Swaps sind Ausgleichs-
posten in Höhe von 126,4 Mio. € im Bilanzposten „Sonstige Ver-
bindlichkeiten“ enthalten (Vorjahr 122,2 Mio. €).
Bei den Kontrahenten derivativer Geschäfte handelt es sich
um Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute in OECD-
Ländern.
Zur Reduzierung von Kreditrisiken aus diesen Kontrakten be-
stehen Sicherungsvereinbarungen. Im Rahmen dieser Verein-
barungen werden – für die sich nach dem Netting der Positio-
nen ergebenden Nettoforderungen/-verbindlichkeiten –
Sicherheiten zur Verfügung gestellt.
Von den ökonomischen Bewertungseinheiten der Bank wurden
zur Absicherung von Zinsrisiken bei Wertpapieren in der Bilanz-
position „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere“ bilanzielle Bewertungseinheiten im Volumen
von 4.921 Mio. € (Vorjahr 3.904 Mio. €) gebildet. Da sich die
Bedingungen der Wertpapiere und der Sicherungsderivate
entsprechen, ist davon auszugehen, dass die Effektivität der
Bewertungseinheit über die gesamte Laufzeit der Geschäfte
ge geben ist. Sich ausgleichende Wertänderungen werden
bilanziell nicht erfasst, nicht abgesicherte Risiken werden nach
den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen behandelt. Der
Gesamtbetrag der sich ausgleichenden Wertveränderungen
aus allen Bewertungseinheiten beläuft sich auf 402 Mio. €.
Die zinsbezogenen Finanzinstrumente des Bankbuchs ein-
schließlich der zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungs-
risikos (Aktiv/Passiv-Steuerung) abgeschlossenen Zinsderivate
werden im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Geschäfte
nach Maßgabe von IDW RS BFA 3 (n.F.) verlustfrei bewertet.
Hierzu werden die zinsinduzierten Barwerte den Buchwerten
gegenübergestellt. Der sich daraus ergebende positive
Differenzbetrag wird anschließend um den Risikokostenbar-
wert und den Bestandsverwaltungskostenbarwert vermindert.
Indivi duelle Refinanzierungsmöglichkeiten werden bei dieser
barwertigen Betrachtung berücksichtigt. Für einen danach
eventuell verbleibenden Verlustüberhang wird eine Drohver-
lustrückstellung gebildet, die unter den anderen Rück-
stellungen ausgewiesen wird. Nach dem Ergebnis der Be-
rechnungen zum 31. Dezember 2024 war keine Rückstellung
erforderlich.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden Zinserträge über 3.240 Mio. €
(Vorjahr 2.313 Mio. €) mit Zinsaufwendungen über 2.933 Mio. €
(Vorjahr 2.092 Mio. €) verrechnet und der Saldo wurde in Höhe
von 307 Mio. € unter den Zinserträgen (Vorjahr 221 Mio. €) aus-
gewiesen.
Derivate des Handelsbestandes befanden sich zum Stichtag
nicht im Bestand.
152
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Deckungsrechnung
A. HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Deckungswerte 35.954.852 36.310.758
1. Forderungen an Kreditinstitute (Hypothekendarlehen) 14.693 13.719
2. Forderungen an Kunden (Hypothekendarlehen) 35.887.695 36.244.575
3. Sachanlagen (Grundschulden auf bankeigenen Grundstücken) 52.464 52.464
Weitere Deckungswerte 1.360.000 1.240.400
1. Barreserve 0 0
2. andere Forderungen an Kreditinstitute 5.000 0
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 1.355.000 1.240.400
Deckungswerte insgesamt 37.314.852 37.551.158
Summe der deckungspflichtigen Hypothekenpfandbriefe 35.156.578 35.241.283
Überdeckung 2.158.274 2.309.875
B. ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
IN T€
31.12.2024 31.12.2023
Deckungswerte 1.267.306 1.375.944
1. Forderungen an Kreditinstitute (Kommunalkredite) 25.000 25.000
2. Forderungen an Kunden (Kommunalkredite) 1.007.306 1.150.944
3. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 235.000 200.000
Weitere Deckungswerte 0 0
1. andere Forderungen an Kreditinstitute 0 0
2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 0
Deckungswerte insgesamt 1.267.306 1.375.944
Summe der deckungspflichtigen Öffentlichen Pfandbriefe 1.158.340 1.226.268
Überdeckung 108.966 149.677
153
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN ZUR BILANZ–
GEWINN-UND
VERLUSTRECHNUNG
Angaben nach § 28 Pfandbriefgesetz
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1, 3 PfandBG
UMLAUFENDE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
4. Quartal 2024
UMLAUFENDE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Nominalwert Barwert Risikobarwert 
1
Q4 2024 Q4 2023 Q4 2024 Q4 2023 Q4 2024 Q4 2023
Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Hypothekenpfandbriefe 35.156,6 35.241,3 34.145,0 33.368,0 32.058,4 30.922,5
darunter Derivate
Deckungsmasse 37.314,9 37.551,2 37.498,8 36.958,0 34.971,9 34.130,9
darunter Derivate
Überdeckung 2.158,3 2.309,9 3.353,8 3.590,0 2.913,5 3.208,4
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf 6,1 6,6 9,8 10,8 9,1 10,4
Gesetzliche Überdeckung
2
1.264,4 1.274,0 682,9 667,4
Vertragliche Überdeckung
3
Freiwillige Überdeckung
4
893,9 1.035,9 2.670,9 2.922,6
Überdeckung unter Berücksichtigung des
vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells 2.158,3 2.309,9 3.353,8 3.590,0
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf 6,1 6,6 9,8 10,8
1
Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß §5 Abs. 1 Nr. 2 PfandBarwertV verwendet.
2
Nach dem Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG; nach dem Barwert: Barwertige sichernde Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG
3
Vertraglich zugesicherte Überdeckung
4
Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG
Hinweis: Die Überdeckung unter Berücksichtigung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells ist optional.
154
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
UMLAUFENDE PFANDBRIEFE UND DAFÜR VERWENDETE DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Nominalwert Barwert Risikobarwert 
1
Q4 2024 Q4 2023 Q4 2024 Q4 2023 Q4 2024 Q4 2023
Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Öffentlichen Pfandbriefe
1.158,3 1.226,3 1.292,5 1.359,0 1.217,7 1.256,7
darunter Derivate
Deckungsmasse
1.267,3 1.375,9 1.460,5 1.531,6 1.320,2 1.360,8
darunter Derivate 14,2 14,4 9,3 7,3
Überdeckung
109,0 149,6 168,0 172,6 102,5 104,1
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf
9,4 12,2 13,0 12,7 8,4 8,3
Gesetzliche Überdeckung
2
45,5 47,9 25,8 27,2
Vertragliche Überdeckung
3
Freiwillige Überdeckung
4
63,5 101,7 142,2 145,5
Überdeckung unter Berücksichtigung des
vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells 109,0 149,7 168,0 172,7
Überdeckung in % vom Pfandbrief-Umlauf 9,4 12,2 13,0 12,7
1
Für die Berechnung des Risikobarwertes wurde der dynamische Ansatz gemäß §5 Abs. 1 Nr. 2 PfandBarwertV verwendet.
2
Nach dem Nominalwert: Summe aus der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG und des Nennwerts der barwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG; nach dem Barwert: Barwertige sichernde Überdeckung gemäß §4 Abs. 1 PfandBG
3
Vertraglich zugesicherte Überdeckung
4
Residual, in Abhängigkeit der gesetzlichen und vertraglichen Überdeckung; Barwert enthält den Barwert der nennwertigen sichernden Überdeckung gemäß §4 Abs. 2 PfandBG
Hinweis: Die Überdeckung unter Berücksichtigung des vdp-Bonitätsdifferenzierungsmodells ist optional.
155
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 4, 5 PfandBG
LAUFZEITSTRUKTUR DER UMLAUFENDEN PFANDBRIEFE UND DER DAFÜR VERWENDETEN DECKUNGSMASSEN
4. Quartal 2024
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
IN MIO. €
Q4 2024 Q4 2023
Q4 2024
FäV (12 Monate) 
1
Q4 2023
FäV (12 Monate) 
1
Restlaufzeit: Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Pfandbriefumlauf
≤ 0,5 Jahre 1.298,0 1.605,8 1.866,8 1.590,2
> 0,5 Jahre und ≤ 1 Jahr 1.636,0 2.055,4 1.392,0 1.494,7
> 1 Jahr und ≤ 1,5 Jahre 2.190,6 1.822,8 1.308,2 1.417,0 1.298,0 1.866,8
> 1,5 Jahre und ≤ 2 Jahre 2.227,5 1.788,3 1.756,7 2.104,3 1.636,0 1.392,0
> 2 Jahre und ≤ 3 Jahre 3.496,5 3.815,0 3.512,0 3.537,2 4.418,1 3.064,9
> 3 Jahre und ≤ 4 Jahre 2.921,6 2.463,3 3.473,9 3.554,7 3.496,5 3.512,0
> 4 Jahre und ≤ 5 Jahre 2.567,9 2.668,9 3.498,5 2.278,7 2.921,6 3.473,9
> 5 Jahre und ≤ 10 Jahre 8.506,1 10.392,4 8.253,6 10.770,0 9.738,7 10.625,5
> 10 Jahre 10.312,4 10.703,0 10.179,6 10.804,4 11.647,7 11.306,2
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
IN MIO. €
Q4 2024 Q4 2023
Q4 2024
FäV (12 Monate) 
1
Q4 2023
FäV (12 Monate) 
1
Restlaufzeit: Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Deckungsmasse Pfandbriefumlauf Pfandbriefumlauf
≤ 0,5 Jahre 11,3 5,6 56,5 7,2
> 0,5 Jahre und ≤ 1 Jahr 26,6 4,1 46,8 15,8
> 1 Jahr und ≤ 1,5 Jahre 91,1 47,9 11,3 13,3 11,3 56,5
> 1,5 Jahre und ≤ 2 Jahre 103,7 12,8 41,6 11,8 26,6 46,8
> 2 Jahre und ≤ 3 Jahre 6,6 30,1 172,2 240,9 194,8 52,9
> 3 Jahre und ≤ 4 Jahre 213,4 73,8 3,0 20,0 6,7 175,2
> 4 Jahre und ≤ 5 Jahre 62,2 55,1 233,4 68,8 213,4 3,0
> 5 Jahre und ≤ 10 Jahre 398,7 122,4 437,6 120,4 203,6 367,4
> 10 Jahre 244,7 915,5 223,9 877,8 501,9 524,5
1
Auswirkungen einer Fälligkeitsverschiebung auf die Laufzeitenstruktur der Pfandbriefe/Verschiebungsszenario: 12 Monate. Es handelt sich hierbei um ein äußerst unwahrscheinliches Szenario, das erst nach Ernennung eines Sachwalters zur Geltung kommen könnte.
156
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
INFORMATIONEN ZUR VERSCHIEBUNG DER FÄLLIGKEIT DER PFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023
Voraussetzungen für die Ver-
schiebung der Fälligkeit der Pfand-
briefe
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der
Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung
der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund
zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Be-
rücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbind-
lichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch
§30 Absatz 2b PfandBG.
Das Hinausschieben der Fälligkeit ist erforderlich, um die Zahlungsunfähigkeit der
Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit zu vermeiden (Verhinderung
der Zahlungsunfähigkeit), die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
ist nicht überschuldet (keine bestehende Überschuldung) und es besteht Grund
zu der Annahme, dass die Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit
jedenfalls nach Ablauf des größtmöglichen Verschiebungszeitraums unter Be-
rücksichtigung weiterer Verschiebungsmöglichkeiten ihre dann fälligen Verbind-
lichkeiten erfüllen kann (positive Erfüllungsprognose). Siehe ergänzend auch
§30 Absatz 2b PfandBG.
Befugnisse des Sachwalters bei
Verschiebung der Fälligkeit der
Pfandbriefe
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn
die maßgeblichen Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind.
Die Verschiebungsdauer, die einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten
darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die inner-
halb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses
Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche
Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG
unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchst-
verschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission
nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder
anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbrief-
emission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung
der Pfandbriefe, die durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht ge-
ändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten
später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot
zu wahren. Siehe ergänzend auch §30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten der Tilgungszahlungen verschieben, wenn
die maßgeblichen Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG hierfür erfüllt sind.
Die Verschiebungsdauer, die einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten
darf, bestimmt der Sachwalter entsprechend der Erforderlichkeit.
Der Sachwalter kann die Fälligkeiten von Tilgungs- und Zinszahlungen, die inner-
halb eines Monats nach seiner Ernennung fällig werden, auf das Ende dieses
Monatszeitraums verschieben. Entscheidet sich der Sachwalter für eine solche
Verschiebung, wird das Vorliegen der Voraussetzungen nach §30 Abs. 2b PfandBG
unwiderlegbar vermutet. Eine solche Verschiebung ist im Rahmen der Höchst-
verschiebungsdauer von 12 Monaten zu berücksichtigen.
Der Sachwalter darf von seiner Befugnis für sämtliche Pfandbriefe einer Emission
nur einheitlich Gebrauch machen. Hierbei dürfen die Fälligkeiten vollständig oder
anteilig verschoben werden. Der Sachwalter hat die Fälligkeit für eine Pfandbrief-
emission so zu verschieben, dass die ursprüngliche Reihenfolge der Bedienung
der Pfandbriefe, die durch die Verschiebung überholt werden könnten, nicht ge-
ändert wird (Überholverbot). Dies kann dazu führen, dass auch die Fälligkeiten
später fällig werdender Emissionen zu verschieben sind, um das Überholverbot
zu wahren. Siehe ergänzend auch §30 Absatz 2a und 2b PfandBG.
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 a PfandBG,
§ 28 Abs. 3 Nr. 1 PfandBG und § 28 Abs. 4 Nr. 1 a PfandBG
ZUR DECKUNG VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN
VERWENDETE FORDERUNGEN NACH GRÖSSENGRUPPEN
4. Quartal 2024
DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Q4 2024 Q4 2023
Bis einschließlich 300 Tsd. € 20.379,9 20.213,9
Mehr als 300 Tsd. € bis einschließlich 1 Mio. € 5.757,1 5.700,7
Mehr als 1 Mio. € bis einschließlich 10 Mio. € 2.349,4 2.716,1
Mehr als 10 Mio. € 7.468,5 7.680,1
Summe 35.954,9 36.310,8
ZUR DECKUNG VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN
VERWENDETE FORDERUNGEN NACH GRÖSSENGRUPPEN
4. Quartal 2024
DECKUNGSWERTE
IN MIO. €
Q4 2024 Q4 2023
Bis einschließlich 10 Mio. € 26,1 35,9
Mehr als 10 Mio. € bis einschließlich 100 Mio. € 401,2 370,0
Mehr als 100 Mio. € 840,0 970,0
Summe 1.267,3 1.375,9
158
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 b, c und Nr. 2 PfandBG
ZUR DECKUNG VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN VERWENDETE FORDERUNGEN NACH GEBIETEN, IN DENEN DIE BELIEHENEN
GRUNDSTÜCKE LIEGEN, UND NACH NUTZUNGSART SOWIE GESAMTBETRAG DER MINDESTENS 90 TAGE RÜCKSTÄNDIGEN LEISTUNGEN
ALSAUCH GESAMTBETRAG DIESER FORDERUNGEN, SOWEIT DER JEWEILIGE RÜCKSTAND MINDESTENS 5 % DER FORDERUNG BETRÄGT
4. Quartal 2024
DECKUNG VON HYPOTHEKENPFANDBRIEFEN
IN MIO. €
Deckungswerte
Gesamtbetrag
der mindestens
90 Tage rück ständigen
Leistungen
Gesamtbetrag dieser
Forde rungen, soweit
der jeweilige
Rückstand min destens
5 % der Forderung
beträgtInsgesamt
davon
Wohnwirtschaftlich Gewerblich
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Staat 4. Quartal
Eigen-
tums-
wohnun-
gen
Ein- und
Zwei-
familien-
häuser
Mehr-
familien-
häuser
Unfertige
und noch
nicht er-
tragfähige
Neubauten
Bau-
plätze
Büro-
gebäude
Handels-
gebäude
Industrie-
gebäude
Sonstige
gewerblich
genutzte
Gebäude
Unfertige
und noch
nicht er-
tragfähige
Neubauten
Bau-
plätze
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2024 35.954,9 29.434,5 5.526,7 18.445,7 5.456,4 5,7 6.520,4 4.319,6 1.949,5 4,8 246,5 25,0 28,1
Jahr 2023 36.310,8 29.352,3 5.470,1 18.275,1 5.599,0 7,4 0,7 6.958,5 4.521,2 2.186,1 6,4 244,8 15,1 17,7
Deutschland Jahr 2024 29.329,5 24.492,6 3.914,9 15.799,8 4.772,2 5,7 4.836,9 3.299,3 1.321,2 4,8 211,6 24,4 27,5
Jahr 2023 29.173,2 24.190,0 3.787,4 15.471,0 4.923,5 7,4 0,7 4.983,2 3.407,4 1.366,0 6,4 203,4 14,9 17,3
Belgien Jahr 2024 71,6 71,6 71,6
Jahr 2023 71,6 71,6 71,6
Frankreich Jahr 2024 174,6 174,6 161,6 13,0
Jahr 2023 217,8 217,8 159,8 58,0
Großbritannien Jahr 2024 260,4 86,1 86,1 174,3 150,0 7,4 16,9
Jahr 2023 271,9 82,1 82,1 189,8 152,4 14,0 23,4
Luxemburg Jahr 2024 100,0 100,0 100,0
Jahr 2023 116,7 116,7 116,7
Niederlande Jahr 2024 727,7 305,5 305,5 422,2 191,1 231,1
Jahr 2023 734,5 293,7 293,7 440,8 175,8 265,0
Österreich Jahr 2024 257,0 59,6 16,4 43,0 0,2 197,4 73,4 106,0 18,0 0,4 0,4
Jahr 2023 250,7 56,1 16,3 39,6 0,2 194,6 46,3 130,3 18,0 0,2 0,4
Spanien Jahr 2024 390,4 31,8 31,8 358,6 109,1 249,5
Jahr 2023 479,1 31,8 31,8 447,3 116,5 330,8
Schweiz Jahr 2024 4.198,3 4.198,3 1.595,4 2.602,9
0,2 0,2
Jahr 2023 4.430,9 4.430,9 1.666,4 2.764,5
USA Jahr 2024 445,4 260,6 260,6 184,8 163,5 21,3
Jahr 2023 564,4 267,7 267,7 296,7 274,7 22,0
159
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 2 PfandBG
ZUR DECKUNG VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN VERWENDETE FORDERUNGEN
4. Quartal 2024
ZUR DECKUNG VON ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN VERWENDETE FORDERUNGEN
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Deckungswerte
Summe davon geschuldet von davon gewährleistet von
in der Summe
enthaltene
Gewähr-
leistungen aus
Gründen der
Export-
förderung Zentralstaat
Regionale
Gebiets-
körperschaften
Örtliche
Gebiets-
körperschaften Sonstige Zentralstaat
Regionale
Gebiets-
körperschaften
Örtliche
Gebiets-
körperschaften Sonstige
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2024 1.267,3 120,0 905,0 167,3 75,0
Jahr 2023 1.375,9 120,0 1.135,0 35,9 85,0
Deutschland Jahr 2024 1.112,3 870,0 167,3 75,0
Jahr 2023 1.220,9 1.100,0 35,9 85,0
Österreich Jahr 2024 155,0 120,0 35,0
Jahr 2023 155,0 120,0 35,0
160
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 3 PfandBG
GESAMTBETRAG DER MINDESTENS 90 TAGE RÜCKSTÄNDIGEN LEISTUNGEN
BEI ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN ALS AUCH GESAMTBETRAG DIESER FORDERUNGEN,
SOWEIT DER JEWEILIGE RÜCKSTAND MINDESTENS 5 % DER FORDERUNG BETRÄGT
4. Quartal 2024
RÜCKSTÄNDIGE LEISTUNGEN BEI ÖFFENTLICHEN PFANDBRIEFEN
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Gesamtbetrag
der mindestens 90 Tage rückständigen Leistungen
Gesamtbetrag dieser Forderungen,
soweit der jeweilige Rückstand mindestens 5 % der Forderung beträgt
Summe
davon
Summe
davon
Zentralstaat
Regionale
Gebiets körper-
schaften
Örtliche
Gebiets körper-
schaften Sonstige Zentralstaat
Regionale Ge-
bietskörper-
schaften
Örtliche Ge-
bietskörper-
schaften Sonstige
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2024
Jahr 2023
161
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 8, 9, 10 PfandBG
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
4. Quartal 2024
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Weitere Deckungswerte für Hypothekenpfandbriefe nach § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) und b), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) bis c), § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 
Summe
davon
Forderungen
gem. § 19
Abs. 1 S. 1 Nr. 4
Forderungen gem. § 19
Abs. 1 S. 1 Nr. 2 a) und b)
Forderungen gem. § 19
Abs. 1 S. 1 Nr. 3 a) bis c)
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
gedeckte Schuld-
verschreibungen gem.
Art. 129 Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte Schuld-
verschreibungen gem.
Art. 129 Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2024 1.360,0 5,0 1.355,0
Jahr 2023 1.240,4 1.240,4
Deutschland Jahr 2024 1.360,0 5,0 1.355,0
Jahr 2023 1.230,0 1.230,0
Österreich Jahr 2024
Jahr 2023 10,4 10,4
162
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 8, 9 PfandBG
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
4. Quartal 2024
WEITERE DECKUNGSWERTE – DETAILDARSTELLUNG FÜR ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
IN MIO. €
Staat 4. Quartal
Weitere Deckungswerte für Öffentliche Pfandbriefe nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) bis c), § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 
Summe
davon
Forderungen gem. § 20
Abs. 2 S. 1 Nr. 2
Forderungen gem. § 20
Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) bis b)
Forderungen gem. § 20
Abs. 2 S. 1 Nr. 4
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
gedeckte
Schuld verschreibungen
gem. Art. 129
Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte
Schuld verschreibungen
gem. Art. 129
Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
gedeckte
Schuldverschreibungen
gem. Art. 129
Verordnung
(EU) Nr. 575 / 2013
Gesamtsumme –
alle Staaten Jahr 2024
Jahr 2023 14,4 14,4
Deutschland Jahr 2024
Jahr 2023 14,4 14,4
163
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15 PfandBG
und § 28 Abs. 2 S. 1 Nrn. 3, 4 PfandBG
KENNZAHLEN ZU UMLAUFENDEN PFANDBRIEFEN UND DAFÜR VERWENDETEN DECKUNGSWERTEN
4. Quartal 2024
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023
Umlaufende Pfandbriefe Mio. € 35.156,6 35.241,3
davon Anteil festverzinslicher Pfandbriefe nach §28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) % 94,7 96,1
Deckungsmasse Mio. € 37.314,9 37.551,2
davon Gesamtbetrag der Forderungen nach §12 Abs. 1, die die Grenzen nach §13 Abs. 1 S. 2, 2. Halbsatz überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 Mio. €
davon Gesamtbetrag der Werte nach §19 Abs. 1, die die Grenzen nach §19 Abs. 1 S. 7 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §19 Abs. 1 Nr. 2 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §19 Abs. 1 Nr. 3 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §19 Abs. 1 Nr. 4 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
davon Anteil festverzinslicher Deckungsmasse §28 Abs. 1 Nr. 13 % 95,7 95,9
Nettobarwert nach §6 Pfandbrief-Barwertverordnung je Fremdwährung in Mio. Euro, §28 Abs. 1 Nr. 14 (Saldo aus Aktiv-/Passivseite) CAD
CHF 1.113,3 870,9
CZK
DKK
GBP 265,2 -113,6
HKD
JPY
NOK
SEK
USD 164,6 -19,6
AUD
volumengewichteter Durchschnitt des Alters der Forderungen (verstrichene Laufzeit seit Kreditvergabe – Seasoning) §28 Abs. 2 Nr. 4 Jahre 5,7 5,3
durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf, §28 Abs. 2 Nr. 3 % 52,2 52,4
durchschnittlicher gewichteter Beleihungsauslauf auf Marktwertbasis – freiwillige Angabe (Durchschnitt) %
164
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023
Kennzahlen zur Liquidität nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 PfandBG
Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne des §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) Mio. € 405,2 581,7
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt Tag 1–180 73 179
Gesamtbetrag der Deckungswerte, die die Anforderungen von §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) Mio. € 1.448,8 1.324,1
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 PfandBG
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe c (Bonitätsstufe 2) %
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe d (Bonitätsstufe 1) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchstabe c (Bonitätsstufe 2) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §19 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe d (Bonitätsstufe 1) %
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 PfandBG
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt % 0,5 0,7
165
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Geschäftsbericht 2024
Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 6, 7, 11, 12, 13, 14, 15 PfandBG
und § 28 Abs. 2 S. 1 Nrn. 3, 4 PfandBG
KENNZAHLEN ZU UMLAUFENDEN PFANDBRIEFEN UND DAFÜR VERWENDETEN DECKUNGSWERTEN
4. Quartal 2023
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023
Umlaufende Pfandbriefe Mio. € 1.158,3 1.226,3
davon Anteil festverzinslicher Pfandbriefe §28 Abs. 1 Nr. 13 (gewichteter Durchschnitt) % 91,3 91,0
Deckungsmasse Mio. € 1.267,3 1.375,9
davon Gesamtbetrag der Forderungen nach §20 Abs. 1 und Abs. 2, die die Grenzen nach §20 Abs. 3 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §20 Abs. 2 Nr. 2 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12 Mio. €
Forderungen, die die Grenze nach §20 Abs. 2 Nr. 3 überschreiten, §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 12
davon Anteil festverzinslicher Deckungsmasse nach §28 Abs. 1 Nr. 13 % 94,1 94,6
Nettobarwert nach §6 Pfandbrief-Barwertverordnung je Fremdwährung in Mio. Euro, §28 Abs. 1 Nr. 14 (Saldo aus Aktiv-/Passivseite) CAD
CHF
CZK
DKK
GBP
HKD
JPY
NOK
SEK
USD
AUD
166
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023
Kennzahlen zur Liquidität nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 PfandBG
Größte sich innerhalb der nächsten 180 Tage ergebende negative Summe im Sinne des §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG für Pfandbriefe (Liquiditätsbedarf) Mio. € 13,6 58,7
Tag, an dem sich die größte negative Summe ergibt Tag 1–180 92 115
Gesamtbetrag der Deckungswerte, die die Anforderungen von §4 Abs. 1a S. 3 PfandBG erfüllen (Liquiditätsdeckung) Mio. € 205,1 158,5
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 PfandBG
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Bonitätsstufe 2) % 1,1 1,0
Anteil der Derivategeschäfte an den Deckungsmassen gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchstabe c (Bonitätsstufe 1) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 (Bonitätsstufe 3) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 (Bonitätsstufe 2) %
Anteil der Derivategeschäfte an den zu deckenden Verbindlichkeiten gemäß §20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchstabe c (Bonitätsstufe 1) %
Kennzahlen nach §28 Abs. 1 S. 1 Nr. 15 PfandBG
Anteil der Deckungswerte an der Deckungsmasse, für die oder für deren Schuldner ein Ausfall gemäß Art. 178 Abs. 1 CRR als eingetreten gilt %
167
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
Veröffentlichung gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PfandBG
LISTE INTERNATIONALER WERTPAPIERKENNNUMMERN DER INTERNATIONALEN ORGANISATION FÜR NORMUNG (ISIN)
NACH PFANDBRIEFGATTUNG
4. Quartal 2024
HYPOTHEKENPFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023 
ISIN CH0386949314, CH0417086086, CH0460872341, CH0463112059, CH0471297991,
CH0481013768, CH1100259808, CH1122290237, CH1131931375, CH1137407453,
CH1139995810, CH1175016091, CH1195555409, CH1233900005, CH1271360427,
DE000A254ZY0, DE000A2AASW0, DE000A2G9GY4, DE000A2GS2H6, DE000A2GSRM2,
DE000A2LQ4R6, DE000A2LQ4T2, DE000A2TSS66, DE000A2YNRE3, DE000A30V3D6,
DE000A30V3E4, DE000A351LJ5, DE000A3E5FC1, DE000A3E5P03, DE000A3H2002,
DE000A3H2YT0, DE000A3H3JW3, DE000MHB10J3, DE000MHB13J7, DE000MHB17J8,
DE000MHB18J6, DE000MHB1954, DE000MHB19J4, DE000MHB20J2, DE000MHB2234,
DE000MHB2242, DE000MHB22J8, DE000MHB2317, DE000MHB2440, DE000MHB2457,
DE000MHB25J1, DE000MHB2648, DE000MHB2697, DE000MHB26J9, DE000MHB2705,
DE000MHB2721, DE000MHB2739, DE000MHB2754, DE000MHB27J7, DE000MHB2812,
DE000MHB2820, DE000MHB2838, DE000MHB2853, DE000MHB2861, DE000MHB28J5,
DE000MHB2978, DE000MHB2994, DE000MHB29J3, DE000MHB30J1, DE000MHB31J9,
DE000MHB32J7, DE000MHB33J5, DE000MHB34J3, DE000MHB35J0, DE000MHB36J8,
DE000MHB37J6, DE000MHB38J4, DE000MHB39J2, DE000MHB4057, DE000MHB40J0,
DE000MHB4107, DE000MHB4149, DE000MHB4156, DE000MHB4214, DE000MHB4289,
DE000MHB4297, DE000MHB4305, DE000MHB4388, DE000MHB4396, DE000MHB4412,
DE000MHB4420, DE000MHB4479, DE000MHB4487, DE000MHB4529, DE000MHB4552,
DE000MHB4560, DE000MHB4586, DE000MHB4636, DE000MHB4651, DE000MHB4669,
DE000MHB4677, DE000MHB4685, DE000MHB4719, DE000MHB4727, DE000MHB4735,
DE000MHB4750, DE000MHB4776, DE000MHB4784, DE000MHB4792, DE000MHB4818,
DE000MHB4826, DE000MHB4842, DE000MHB4867, DE000MHB4875, DE000MHB4917,
DE000MHB4925, DE000MHB4933, DE000MHB4958, DE000MHB4966, DE000MHB4974,
DE000MHB61H0, DE000MHB9171
CH0386949314, CH0417086086, CH0438965532, CH0457206842, CH0460872341,
CH0463112059, CH0471297991, CH0481013768, CH1100259808, CH1122290237,
CH1131931375, CH1137407453, CH1139995810, CH1175016091, CH1195555409,
CH1233900005, CH1271360427, DE000A11QCG1, DE000A254ZY0, DE000A2AASW0,
DE000A2G9GY4, DE000A2GS2H6, DE000A2GSRM2, DE000A2LQ4R6, DE000A2LQ4T2,
DE000A2TR7N9, DE000A2TSS66, DE000A2YNRE3, DE000A30V3C8, DE000A30V3D6,
DE000A30V3E4, DE000A351LJ5, DE000A3E5FC1, DE000A3E5P03, DE000A3H2002,
DE000A3H2YT0, DE000A3H3JW3, DE000MHB10J3, DE000MHB12J9, DE000MHB13J7,
DE000MHB17J8, DE000MHB18J6, DE000MHB1954, DE000MHB19J4, DE000MHB20J2,
DE000MHB2234, DE000MHB2242, DE000MHB2283, DE000MHB22J8, DE000MHB2317,
DE000MHB2374, DE000MHB2440, DE000MHB2457, DE000MHB25J1, DE000MHB2648,
DE000MHB2697, DE000MHB26J9, DE000MHB2705, DE000MHB2721, DE000MHB2739,
DE000MHB2754, DE000MHB27J7, DE000MHB2812, DE000MHB2820, DE000MHB2838,
DE000MHB2853, DE000MHB2861, DE000MHB28J5, DE000MHB2945, DE000MHB2960,
DE000MHB2978, DE000MHB2994, DE000MHB29J3, DE000MHB30J1, DE000MHB31J9,
DE000MHB32J7, DE000MHB33J5, DE000MHB34J3, DE000MHB35J0, DE000MHB36J8,
DE000MHB37J6, DE000MHB4057, DE000MHB4107, DE000MHB4149, DE000MHB4156,
DE000MHB4214, DE000MHB4289, DE000MHB4297, DE000MHB4305, DE000MHB4388,
DE000MHB4396, DE000MHB4412, DE000MHB4420, DE000MHB4446, DE000MHB4479,
DE000MHB4487, DE000MHB4529, DE000MHB4552, DE000MHB4560, DE000MHB4586,
DE000MHB4610, DE000MHB4636, DE000MHB4644, DE000MHB4651, DE000MHB4669,
DE000MHB4677, DE000MHB4685, DE000MHB4693, DE000MHB4701, DE000MHB4719,
DE000MHB4727, DE000MHB4735, DE000MHB4743, DE000MHB4750, DE000MHB4776,
DE000MHB4784, DE000MHB4792, DE000MHB4818, DE000MHB4826, DE000MHB4842,
DE000MHB4859, DE000MHB4867, DE000MHB4875, DE000MHB4883, DE000MHB4891,
DE000MHB61H0, DE000MHB9171
ÖFFENTLICHE PFANDBRIEFE
Q4 2024 Q4 2023
ISIN DE000MHB3349 DE000MHB3349
168
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Vorwort Lagebericht Sonstige Veröffentlichungen Weitere InformationenJahresabschluss
ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
ZINSRÜCKSTÄNDE AUS DECKUNGSHYPOTHEKEN
ZINSRÜCKSTÄNDE AUS DECKUNGSHYPOTHEKEN
IN T€
Insgesamt davon Wohnungsbau davon Gewerbe
2024 2023 2024 2023 2024 2023
Rückständige Zinsen 583 414 582 414 1 0
ZWANGSVERSTEIGERUNGEN UND ZWANGSVERWALTUNGEN AUFDECKUNGSHYPOTHEKEN
ZWANGSVERSTEIGERUNGEN UND ZWANGSVERWALTUNGEN AUF DECKUNGSHYPOTHEKEN
Insgesamt davon Wohnungsbau davon Gewerbe
Am Bilanzstichtag waren anhängig 2024 2023 2024 2023 2024 2023
– Zwangsversteigerungsverfahren 105 68 104 67 1 1
– Zwangsverwaltungsverfahren 4 6 2 4 2 2
1
1
4
1
1
1
4
1
0
1
0
1
Im Geschäftsjahr durchgeführte
Zwangsversteigerungsverfahren 30 20 30 20 0 0
1
Davon in den anhängigen Zwangsversteigerungen enthalten
Zur Rettung unserer Forderungen musste im Berichtsjahr kein Objekt übernommen werden.
169
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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ANGABEN NACH § 28
PFANDBRIEFGESETZ
SONSTIGE ANGABEN
Mitgliederbewegung
MITGLIEDERBEWEGUNG
Anzahl der
Mitglieder
Anfang 2024 56.959
Zugang 2024 375
Abgang 2024 2711
Ende 2024 54.623
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden
Mitglieder haben sich im Geschäftsjahr
erhöht um 976.920,00
Höhe des einzelnen Geschäftsanteils 70,00
Höhe der Haftsumme 0,00
Personalstatistik
Im Berichtsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
männlich weiblich insgesamt
Vollzeitbeschäftigte 306,50 177,50 484,00
Teilzeitbeschäftigte 45,00 135,30 180,30
Beschäftigte insgesamt 351,50 312,80 664,30
darin nicht enthalten:
Auszubildende 4,80 8,30 13,10
Angestellte in Elternzeit,
Vorruhestand, Altersteil-
zeit, Freizeitphase und
freigestellte Angestellte 13,30 23,80 37,10
Besondere Offenlegungspflichten
Die Münchener Hypothekenbank wird offenzulegende Inhalte
gemäß Teil 8 der CRR (Artikel 435 bis 455) in einem separaten
Offenlegungsbericht im Bundesanzeiger sowie auf der Unter-
nehmenswebsite veröffentlichen.
Der Quotient gemäß §26a Abs. 1 Satz 4 KWG aus Nettogewinn
und Bilanzsumme beträgt 0,1936 Prozent.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 105.556.908,99 Euro. Im
vorliegenden Jahresabschluss erfolgte eine Vorwegzuweisung
zu den gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 50.000.000,00 Euro.
Es erfolgt der Ausweis eines Bilanzgewinns in Höhe von
56.246.930,38 Euro.
Der Vertreterversammlung wird die folgende Verteilung des
Bilanzgewinns vorgeschlagen:
4,00 Prozent Dividende 50.652.000,00 Euro
Weitere Zuweisung zur gesetzlichen
Rücklage 5.000.000,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 594.930,37 Euro
Firma
Münchener Hypothekenbank eG
Karl-Scharnagl-Ring 10 | 80539 München
Genossenschaftsregister des Amtsgerichts München
Gen.-Reg. 396
170
Münchener Hypothekenbank
Geschäftsbericht 2024
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SONSTIGE ANGABEN
ORGANE
Aufsichtsrat
Dr. Hermann Starnecker
Sprecher des Vorstands
VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gregor Scheller
Verbandspräsident und Vorstandsvorsitzender
des Genossenschaftsverbands Bayern e. V. (bis 31.07.2024)
Bankdirektor i.R. (seit 01.08.2024)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
I.K.H. Anna Herzogin in Bayern
Unternehmerin
Dr. Nadine Becken (seit 19.04.2024)
Unternehmerin
Ute Heilig (seit 19.04.2024)
Mitglied des Vorstands Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG
(ehemals Mitglied des Vorstands Raiffeisen-Volksbank
Aschaffenburg eG)
Thomas Höbel (bis 19.04.2024)
Bankdirektor i.R.
Josef Hodrus
Sprecher des Vorstands
Volksbank Allgäu-Oberschwaben eG
Jürgen Hölscher
Mitglied des Vorstands
Emsländische Volksbank eG
Rainer Jenniches (bis 19.04.2024)
Vorsitzender des Vorstands
VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG (bis 31.03.2024)
Bankdirektor i.R. (ab 01.04.2024)
Reimund Käsbauer
Arbeitnehmervertreter
Michael Schäffler
Arbeitnehmervertreter
Claudia Schirsch
Arbeitnehmervertreterin
Kai Schubert
Mitglied des Vorstands
Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG
Frank Wolf-Kunz
Arbeitnehmervertreter
Vorstand
Dr. Holger Horn
Vorsitzender des Vorstands
Ulrich Scheer
Mitglied des Vorstands
Markus Wirsen
Mitglied des Vorstands
Zum Bilanzstichtag bestanden an Mitglieder des Aufsichtsrats
keine Kredite (Vorjahr 459 T€). Gegenüber den Mitgliedern des
Vorstands waren wie im Vorjahr keine Kredite im Bestand. Für
frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden
Pensionsrückstellungen in Höhe von 19.968 T€ (Vorjahr
20.825 T€) gebildet. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen
im Berichtsjahr 2.186 T€ (Vorjahr 1.921 T€), die des Aufsichtsrats
546 T€ (Vorjahr 489 T€) und des Beirats 45 T€ (Vorjahr 41 T€).
Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene
beliefen sich die Gesamtbezüge auf 1.801 T€ (Vorjahr 2.101 T€).
171
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ORGANE
PRÜFUNGSVERBAND
DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.,
Berlin, Linkstraße 12
Im Auftrag des DGRV wurde die Abschlussprüfung durch den
Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V.,
Karlsruhe, Am Rüppurrer Schloss 40 (BWGV) durchgeführt.
Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers betrug 943 T€ (Vor-
jahr 855 T€) ohne Umsatzsteuer. Die Aufwendungen gliedern
sich wie folgt.
GESAMTHONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS
IN T€
BWGV
31.12.2024
BWGV
31.12.2023
DGRV
31.12.2023
für die Abschlussprüfungsleistungen 877 811 29
andere Bestätigungsleistungen 66 44 0
Steuerberatungsleistungen 0 0 0
sonstige Leistungen 0 0 0
172
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PRÜFUNGSVERBAND
HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN
Unsere Bank ist der Sicherungseinrichtung des Bundesver-
bandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
angeschlossen. Gemäß dem Statut der Sicherungseinrichtung
haben wir gegenüber dem Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. eine Garantieerklärung
abgegeben. Damit ist die Möglichkeit einer Verpflichtung in
Höhe von 39.977 T€ verbunden. Ferner besteht gemäß §7 der
Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen
Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG)
eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft
Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren
Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger eines dem
institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-
Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen, sowie
Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen.
München, den 4. Februar 2025
Münchener Hypothekenbank eG
Der Vorstand
Dr. Holger Horn Ulrich Scheer Markus Wirsen
Vorsitzender Mitglied Mitglied
des Vorstands des Vorstands des Vorstands
173
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HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN