
MELDEBOGEN 1: VERMÖGENSWERTE FÜR DIE BERECHNUNG DER GAR – CAPEX OFFENLEGUNGSSTICHTAG 31.12.2024
IN MIO €
a b c d e f g h i j k l m n o p q r s t u v w x z aa ab ac ad ae af
Gesamt
(brutto)-
buchwert Klimaschutz (CCM) Anpassung an den Klimawandel (CCA) Wasser- und Meeresressourcen (WTR) Kreislaufwirtschaft (CE) Verschmutzung (PPC) Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) Gesamt (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon in taxonomierelevanten Sektoren
(taxonomiefähig)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon ökologisch nachhaltig
(taxonomiekonform)
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
Tätigkeiten
Davon
Ver -
wendung
der Erlöse
Davon
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lichende
Tätigkeiten
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der Erlöse
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der Erlöse
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Tätigkeiten
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der Erlöse
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lichende
Tätigkeiten
Davon
Verwendung
der Erlöse
Davon
Übergangs-
tätigkeiten
Davon
ermög-
lichende
Tätigkeiten
GAR – im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte
1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite,
Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die
für die GAR-Berechnung anrechenbar sind
42.235,03 27.090,10 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35
0,15
27.090,26 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35
2 Finanzunternehmen 1.209,04 329,74 39,41 35,01 0,19 0,35 0,15
329,90 39,41 35,01 0,19 0,35
3 Kreditinstitute 561,10 116,28 4,39 0,19 0,35 0,15 116,44 4,39 0,19 0,35
4 Darlehen und Kredite 32,88 1,61 0,10 0,03 0,03 0,03 1,64 0,10 0,03 0,03
5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
511,95 114,67 4,29 0,16 0,33 0,13 114,80 4,29 0,16 0,33
6 Eigenkapitalinstrumente 16,28
7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften 647,93 213,46 35,01 35,01 213,46 35,01 35,01
8 davon Wertpapierfirmen
9 Darlehen und Kredite
10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
11 Eigenkapitalinstrumente
12 davon Verwaltungsgesellschaften 123,72
13 Darlehen und Kredite
14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
15 Eigenkapitalinstrumente 123,72
16 davon Versicherungsunternehmen
17 Darlehen und Kredite
18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher,
bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
19 Eigenkapitalinstrumente
20 Nicht-Finanzunternehmen 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41
4.790,77 966,41 966,41
21 Darlehen und Kredite 9.375,53 4.790,77 966,41 966,41 4.790,77 966,41 966,41
22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei
denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist
23 Eigenkapitalinstrumente
24 Private Haushalte 31.281,41 21.969,59 6.044,29 6.044,29
21.969,59 6.044,29 6.044,29
25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite 31.110,10 21.889,85 6.044,29 6.044,29 21.889,85 6.044,29 6.044,29
26 davon Gebäudesanierungskredite 2.195,93 2.195,93 2.195,93
27 davon Kfz-Kredite
28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften 369,05
29 Wohnraumfinanzierung
30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörper-
schaften
369,05
31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten:
Wohn- und Gewerbeimmobilien
32 Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die
GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner
enthalten)
7.030,84
33 Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen 5.539,32
34 KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der
Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe
nichtfinanzieller Information unterliegen
5.453,25
35 Darlehen und Kredite 5.236,97
36 davon durch Gewerbeimmobilien besicherte
Darlehen
2.107,24
37 davon Gebäudesanierungskredite 148,06
38 Schuldverschreibungen 216,28
39 Eigenkapitalinstrumente
40 Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offen-
legungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-
finanzieller Informationen nicht unterliegen
86,07
41 Darlehen und Kredite 22,94
42 Schuldverschreibungen 63,14
43 Eigenkapitalinstrumente
44 Derivate 481,44
45 Kurzfristige Interbankenkredite 537,66
46 Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte
Vermögenswerte
47 Sonstige Vermögenswertkategorien
(z. B. Unternehmenswert, Waren usw.)
472,42
48 GAR-Vermögenswerte insgesamt 49.265,86 27.090,10 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35 0,15 27.090,26 7.050,11 7.045,71 0,19 0,35
49 Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte 5.249,36
50 Zentralstaaten und supranationale Emittenten 5.058,01
51 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken 191,34
52
Handelsbuch
53 Gesamtaktiva 54.515,22
Außerbilanzielle Risikopositionen – Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen
54 Finanzgarantien
55 Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management)
56 davon Schuldverschreibungen
57 davon Eigenkapitalinstrumente
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene
finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen, sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesell-
schaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen und zwar nach besten Bemühungen in Form von Schätzungen und Bandbreiten unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Für Kfz-Kredite beziehen Kreditinstitute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
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Münchener Hypothekenbank
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