münchener hypothekenbank eg | geschäftsbericht 2010 anhang 86 | 87 unsere prüfung hat zu keinen einwendungen geführt. nach unserer beurteilung aufgrund der bei der prüfung gewon- nenen erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetz- lichen Vorschriften und den ergänzenden bestimmungen der satzung und vermittelt unter beachtung der grundsätze ord- nungsmäßiger buchführung ein den tatsächlichen Verhältnis- sen entsprechendes bild der Vermögens-, finanz- und ertrags- lage der genossenschaft. der Lagebericht steht in einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes bild von der Lage der genossenschaft und stellt die chancen und risiken der zukünftigen entwicklung zutreffend dar. berlin, den 16. märz 2011 dgrV - deutscher genossenschafts- und raiffeisenVerband e.V. dr. ott Lenkawa wirtschaftsprüfer wirtschaftsprüfer wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus bilanz, gewinn- und Verlustrechnung, anhang, kapitalflussrechnung und eigen- kapitalspiegel – unter einbeziehung der buchführung und den Lagebericht der münchener hypothekenbank eg, münchen, für das geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. dezember 2010 geprüft. die buchführung und die aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschrif- ten und den ergänzenden bestimmungen der satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der genossen- schaft. unsere aufgabe ist es, auf der grundlage der von uns durchgeführten prüfung eine beurteilung über den Jahresab- schluss unter einbeziehung der buchführung und über den Lagebericht abzugeben. wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 53 abs. 2 geng, §§ 340k und 317 hgb unter beachtung der vom institut der wirtschaftsprüfer (idw) festgestellten deutschen grundsätze ordnungsmäßiger abschlussprüfung vorgenommen. danach ist die prüfung so zu planen und durchzuführen, dass unrichtig- keiten und Verstöße, die sich auf die darstellung des durch den Jahresabschluss unter beachtung der grundsätze ordnungs- mäßiger buchführung und durch den Lagebericht vermittelten bildes der Vermögens-, finanz- und ertragslage wesentlich aus- wirken, mit hinreichender sicherheit erkannt werden. bei der festlegung der prüfungshandlungen werden die kenntnisse über die geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche umfeld der genossenschaft sowie die erwartungen über mögliche fehler berücksichtigt. im rahmen der prüfung werden die wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen in- ternen kontrollsystems sowie nachweise für die angaben in buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der basis von stichproben beurteilt. die prüfung umfasst die beurteilung der angewandten bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die würdigung der gesamtdarstellung des Jahresab- schlusses und des Lageberichts. wir sind der auffassung, dass unsere prüfung eine hinreichend sichere grundlage für unsere beurteilung bildet. beStätIGunGSVerMerK